Daten
Kommune
Krefeld
Größe
219 kB
Datum
18.12.2018
Erstellt
24.01.19, 09:46
Aktualisiert
27.01.19, 10:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksvertretung Hüls
Beschluss
Gremium
Sitzungstermin
29. Sitzung der Bezirksvertretung Hüls
Dienstag, 18.12.2018
Sitzungsort
Uhrzeit
Ratssaal des Rathauses Hüls
17:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP 4.
Bebauungsplan Nr. 825 (V) – Mühlenweg Nr. 20 -22 – ; Einleitender
6336/18 Beschluss
Beschluss:
I. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung sowie der Haupt- und Beschwerdeausschuss empfehlen, der Rat beschließt:
1. Gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I
S. 3634), in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich des bestehenden NettoMarkts am Mühlenweg Nummern 20 - 22 in Krefeld-Hüls, welcher
- im Norden durch einen großflächigen Lebensmitteleinzelhandel,
- im Süden und Osten durch die Straße Mühlenweg und
- im Westen durch gewerbliche genutzte Hallen begrenzt wird,
ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eingeleitet.
Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt
sich aus dem zu diesem Beschluss gehörenden Plan.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
Bebauungsplan Nr. 825 (V) – Mühlenweg Nr. 20 - 22 –
2. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes sollen folgende Bebauungspläne innerhalb des
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 825 (V) außer Kraft gesetzt werden:
- Bebauungsplan Nr. 735 (V) – Kempener Straße / Mühlenweg –
3. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld
wird der Bebauungsplan Nr. 825 (V) – Mühlenweg Nr. 20 - 22 – neu auf Rang 35 platziert.
Die nachfolgend gesetzten Planverfahren werden um einen Rang auf der Prioritätenliste
nach hinten versetzt.
II. Die Bezirksvertretung Hüls nimmt den Einleitenden Beschluss des Bebauungsplanes Nr.
825 (V) zur Kenntnis.
Krefeld, 19.12.2018
Für die Richtigkeit:
Joachim Blömer
Stellvertretender Schriftführer
Beschluss aus 29. Sitzung der Bezirksvertretung Hüls
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