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Sitzungsvorlage (6.1 Anlage 1 zur Begründung - Bestandsaufnahme)

Daten

Kommune
Willich
Größe
2,1 MB
Datum
11.07.2018
Erstellt
19.06.18, 08:16
Aktualisiert
27.01.19, 19:34

Inhalt der Datei

Anlage 1 zur Begründung Bestandsaufnahme zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 N „südlich Verresstraße“ in WillichNeersen __________________________________________________________________________ Inhaltsverzeichnis 1. BESCHREIBUNG DES PLANGEBIETES...................................................................... 1 1.1. Verkehrserschließung ............................................................................................. 1 1.2. Gebäudebestand und Nutzungen ............................................................................ 1 1.3. Wasserschutzzonen ................................................................................................ 5 1.4. Altlasten .................................................................................................................. 5 1.5. Immissionssituation ................................................................................................. 5 2. VORBEREITENDE & ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN ............................................ 6 2.1. Regionalplan ........................................................................................................... 6 2.2. Landschaftsplan ...................................................................................................... 6 2.3. Flächennutzungsplan der Stadt Willich .................................................................... 6 2.4. Angrenzende Bebauungspläne ............................................................................... 7 2.5. Sonstige Satzungen ................................................................................................ 9 Stadt Willich Stadtplanung Bestandsaufnahme zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Pflege- und Senioreneinrichtung Verresstraße / Rothweg“ in Willich-Neersen Datum 15.05.2018 1. BESCHREIBUNG DES PLANGEBIETES 1.1. Verkehrserschließung Die Erschließung des Plangebietes erfolgt vom Rothweg aus. In einer Entfernung von ca. 1.770 m ist über die Hauptstraße und die Straße Am Schwarzen Pfuhl der Anschluss an die Autobahn A 44 gegeben. Das Plangebiet ist durch die Haltestelle „Neersen Am Schloss“ mit mehreren Buslinien an das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs angebunden. 1.2. Gebäudebestand und Nutzungen Das Vorhabengebiet des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) wurde als Grundstück für eine Kindertagesstätte genutzt. Die bauliche Einrichtung befindet sich im nördlichen Teil des Grundstückes und ist über die Verresstraße zu erreichen. Das in seiner Grundform abgewinkelte Gebäude stellt sich als eingeschossiges Bauwerk mit flach geneigtem Satteldach dar. An der Verresstraße ist im Nordwesten eine Parkfläche mit Schotter zum Abstellen von Fahrzeugen und Fahrrädern seitlich des Gebäudes angelegt worden. Der südliche Teil bis zum Rothweg ist als Freibereich der Kindertagesstätte zugeordnet gewesen und wurde in den Pausen zum Aufenthalt genutzt. Im rückwärtigen Freibereich ist die Wiese vereinzelt mit Bäumen bestanden. Prägend ist eine Linde zentral im Plangebiet. Obstbäume und weitere Einzelbäume (Laub- und Nadelbäume) ergänzen den Gehölzbestand. Im südwestlichen Planbereich befindet sich im Plangebiet noch eine Zuwegung zum benachbarten Wohnhaus Nr. 11 am Rothweg mit Abstellmöglichkeit für Pkw. Die Fläche wird in den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans aufgenommen und durch dritte Eigentümer genutzt. Das gesamte Grundstück ist bis auf die Vorfläche an der Verresstraße durch einen Stabgitterzaun eingefriedet. In den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind Flächen der Straße Rothweg einbezogen. Die Verkehrsflächen stellen sich als typische Erschließungsstraße mit Parkplätzen und separaten Gehwegen im Trennprinzip dar. 1 Stadt Willich Stadtplanung Bestandsaufnahme zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Pflege- und Senioreneinrichtung Verresstraße / Rothweg“ in Willich-Neersen Abb. 1.2.1. : Luftbild (unmaßstäblich) (Quelle: Google Maps) Abb. 1.2.2. :Kindertagesstätte Abb. 1.2.3. :Kindertagesstätte (Quelle: Eigene Aufnahme) (Quelle: Eigene Aufnahme) 2 Datum 15.05.2018 Stadt Willich Stadtplanung Bestandsaufnahme zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Pflege- und Senioreneinrichtung Verresstraße / Rothweg“ in Willich-Neersen Datum 15.05.2018 Abb. 1.2.4. :Verresstraße Blickrichtung Ost Abb. 1.2.5. :Verresstraße Blickrichtung West (Quelle:Eigene Aufnahme) (Quelle:Eigene Aufnahme) Abb. 1.2.6. :Rothweg Blickrichtung Ost Abb. 1.2.7. :Rothweg Blickrichtung (Quelle: Eigene Aufnahme) (Quelle: Eigene Aufnahme) Abb. 1.2.8. :Freifläche mit Baumbestand Abb. 1.2.9. :Freifläche mit Spielgeräten (Quelle: Eigene Aufnahme) (Quelle: Eigene Aufnahme) 3 Stadt Willich Stadtplanung Bestandsaufnahme zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Pflege- und Senioreneinrichtung Verresstraße / Rothweg“ in Willich-Neersen Abb. 1.2.10. :Ortsmitte mit Rathaus und Geschäften (Quelle: Eigene Aufnahme) Datum 15.05.2018 Abb. 1.2.11. :Umfeld mit Schloss Neersen (Quelle: Eigene Aufnahme) 4 Stadt Willich Stadtplanung Bestandsaufnahme zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Pflege- und Senioreneinrichtung Verresstraße / Rothweg“ in Willich-Neersen Datum 15.05.2018 1.3. Wasserschutzzonen Das Plangebiet liegt nicht im Einzugsbereich von Wasserschutzzonen. Die geplante Wasserschutzzone III B der Trinkwassergewinnungsanlage Krefeld II reicht bis zur Kickenstraße nördlich der Verresstraße heran. 1.4. Altlasten Für das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind keine Altlastenverdachtsflächen im Altlastenkataster der Stadt Willich aufgeführt. 1.5. Kampfmittel Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen liefern Hinweise auf einen konkreten Verdacht auf Kampfmittel. Es handelt sich um einen Panzergraben, der an der Ostseite des Flurstückes Nr. 2063 über die gesamte Länge von dem Rothweg bis zur Verresstraße und darüber hinaus verläuft. Daher wird empfohlen, die Militäreinrichtung des 2. Weltkrieges (Panzergraben) vor Baubeginn zu überprüfen. Eine darüber hinausgehende Untersuchung auf Kampfmittel ist nicht erforderlich. 1.6. Immissionssituation Im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden keine das Plangebiet betreffenden Immissionen erwartet. Im Zuge der 1. Änderung des Bebauungsplanes NE 06-IN im Jahre 2008 sind für den Änderungsbereich des Minoritenplatzes lärmtechnische Untersuchungen zu den verkehrlichen Belastungen der Hauptstraße und den Auswirkungen des jährlich stattfindenden Schützenfestes erstellt worden. Für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist zu erwarten, dass die verkehrliche Belastung der Hauptstraße keine Auswirkungen auf das Plangebiet haben wird. Die Frequentierung der Verresstraße und des Rothweges ziehen voraussichtlich auch keine schallschützenden Maßnahmen nach sich. Gemäß Lärmschutzgutachten zum Festplatz werden die Immissionsrichtwerte auch bei Einhaltung von Ruhezeiten für die Veranstaltungen nicht immer eingehalten. Um die Lärmbelastung jedoch so gering wie möglich zu halten, wird durch die Genehmigungsbehörde der Stadt die Einhaltung einer kontrollierten Anzahl von Veranstaltungen überprüft. Hinsichtlich der Auswirkungen zum Fluglärm durch den Flughafen Mönchengladbach können die Werte des zum Vorhabengebiet nächstgelegenen Messpunktes herangezogen werden. Dieser befindet sich im Ortszentrum von Neersen, im Bereich der Hauptstraße/Kickenstraße. Dort wurde ein mittlerer Maximalpegel von 61,9 dB(A) ermittelt. Dieser Wert liegt damit unter den genannten Immissionsrichtwerten, die vom LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen) für den Luftverkehr an Flughäfen / Landeplätzen zur Nachtzeit mit einem Wert von 62 dB(A) angegeben werden. 5 Stadt Willich Stadtplanung Bestandsaufnahme zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Pflege- und Senioreneinrichtung Verresstraße / Rothweg“ in Willich-Neersen Datum 15.05.2018 2. VORBEREITENDE & ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN 2.1. Regionalplan Der Regionalplan stellt die Plangebietsfläche als „Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB)“ dar. Abb. 2.1.1. : Ausschnitt aus dem Regionalplan/Gebietsentwicklungsplan (unmaßstäblich) (Quelle: Ausschnitt aus GeoMedia Regionalplan 2006) 2.2. Landschaftsplan Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Willich. 2.3. Flächennutzungsplan der Stadt Willich Der Flächennutzungsplan der Stadt Willich mit Rechtswirksamkeit seit dem 21.10.1983 stellt das Plangebiet überwiegend als Wohnbauflächen dar. Neben der Darstellung von Wohnbauflächen ist der nordöstliche Bereich als Fläche für den Gemeinbedarf – Zweckbestimmung Kirchen und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude – dargestellt. Die Straßenflächen des Rothweges sind als Verkehrsflächen dargestellt. In dem gewählten und geltenden beschleunigten Verfahren kann gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt werden, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht. Die zukünftige Darstellung des Flächennutzungsplanes ist dann im Wege der Berichtigung den Inhalten und Zielen der verbindlichen Bauleitplanung anzupassen. 6 Stadt Willich Stadtplanung Bestandsaufnahme zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Pflege- und Senioreneinrichtung Verresstraße / Rothweg“ in Willich-Neersen Datum 15.05.2018 Abb. 2.3.1. : Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan (unmaßstäblich) (Quelle: Flächennutzungsplan der Stadt Willich) 2.4. Angrenzende Bebauungspläne Im Norden grenzt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. NE-06 N im Wesentlichen an das Plangebiet an. Eine Teilfläche des Bebauungsplanes überdeckt das Vorhabengebiet im Westen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. NE-06 N erstreckt sich einschließlich bis zu den Straßenverkehrsflächen des Rothweges. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. NE-06 N setzt für die westlichen Teilflächen des Vorhabengebietes und die nördlich angrenzenden Flächen Allgemeines Wohngebiet fest. Die in dem Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen von Baugrenzen stimmen nicht mit den Zielen der vorliegenden Planung überein. Daher wird der rechtskräftige Bebauungsplan für die Teilflächen des Vorhabengebietes und für die verbleibende Fläche des südlichen Rothweges aufgehoben und durch die Festsetzungen des vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans ersetzt. Westlich an das Plangebiet grenzt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. NE-06 IN an. Dieser setzt für die angrenzenden Grundstücke Allgemeines Wohngebiet und Verkehrsfläche für die umliegenden Straßen fest. Der Bebauungsplan ist in einer 1. Änderung mit Rechtskraft im Jahr 2008 für den Bereich Minoritenplatz geändert worden. Südlich des Rothweges grenzt der Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. NE-06 IV N an. Der Bebauungsplan setzt im Wesentlichen Allgemeine Wohngebiete fest. 7 Stadt Willich Stadtplanung Bestandsaufnahme zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Pflege- und Senioreneinrichtung Verresstraße / Rothweg“ in Willich-Neersen Abb. 2.4.1. : Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. NE-06 N (unmaßstäblich) (Quelle: Ausschnitt aus Bebauungsplan der Stadt Willich) 8 Datum 15.05.2018 Stadt Willich Stadtplanung Bestandsaufnahme zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Pflege- und Senioreneinrichtung Verresstraße / Rothweg“ in Willich-Neersen Datum 15.05.2018 Abb. 2.4.2. : Übersicht rechtskräftige Bebauungspläne (unmaßstäblich) (Quelle: GIS der Stadt Willich) 2.5. Sonstige Satzungen Satzung der Stadt Willich über örtliche Bauvorschriften zur Wahrung der Stadtgestaltung und des kleinstädtischen Gepräges im Ortskern Willich-Neersen 9 Stadt Willich Stadtplanung Bestandsaufnahme zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Pflege- und Senioreneinrichtung Verresstraße / Rothweg“ in Willich-Neersen Datum 15.05.2018 Abb. 2.5.1. : Übersicht Geltungsbereich der Gestaltungssatzung Ortskern Willich-Neersen (unmaßstäblich) (Quelle: GIS der Stadt Willich) Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 6 IN, 1. Änderung ist eine Gestaltungssatzung aufgestellt worden, um ein städtebaulich und gestalterisch befriedigendes Gesamtbild zu erreichen, zur Wahrung des charakteristischen Ortsbildes und des kleinstädtischen Gepräges des Ortskerns von Willich-Neersen. Die Gestaltungsanforderungen bezogen sich auf die Errichtung, Änderung und den Erhalt von Gebäuden, baulichen Anlagen, Werbeanlagen und Warenautomaten sowie die Gestaltung der privaten Freiflächen und Einfriedungen. Die Satzung ist am 05.07.1995 in Kraft getreten. Durch Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 N „südlich Verresstraße“ werden die derzeit für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bestehenden Festsetzungen der Gestaltungssatzung aufgehoben. Sie werden durch die „örtlichen Bauvorschriften“ in den textlichen Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und Regelungen im abzuschließenden Durchführungsvertrag ersetzt. 10