Daten
Kommune
Willich
Größe
2,1 MB
Datum
11.07.2018
Erstellt
19.06.18, 08:16
Aktualisiert
27.01.19, 19:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zur Begründung
Bestandsaufnahme
zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 N „südlich
Verresstraße“ in WillichNeersen
__________________________________________________________________________
Inhaltsverzeichnis
1.
BESCHREIBUNG DES PLANGEBIETES...................................................................... 1
1.1. Verkehrserschließung ............................................................................................. 1
1.2. Gebäudebestand und Nutzungen ............................................................................ 1
1.3. Wasserschutzzonen ................................................................................................ 5
1.4. Altlasten .................................................................................................................. 5
1.5. Immissionssituation ................................................................................................. 5
2.
VORBEREITENDE & ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN ............................................ 6
2.1. Regionalplan ........................................................................................................... 6
2.2. Landschaftsplan ...................................................................................................... 6
2.3. Flächennutzungsplan der Stadt Willich .................................................................... 6
2.4. Angrenzende Bebauungspläne ............................................................................... 7
2.5. Sonstige Satzungen ................................................................................................ 9
Stadt Willich
Stadtplanung
Bestandsaufnahme zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan
„Pflege- und Senioreneinrichtung Verresstraße /
Rothweg“ in Willich-Neersen
Datum
15.05.2018
1. BESCHREIBUNG DES PLANGEBIETES
1.1. Verkehrserschließung
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt vom Rothweg aus. In einer Entfernung von ca.
1.770 m ist über die Hauptstraße und die Straße Am Schwarzen Pfuhl der Anschluss an die
Autobahn A 44 gegeben.
Das Plangebiet ist durch die Haltestelle „Neersen Am Schloss“ mit mehreren Buslinien an
das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs angebunden.
1.2. Gebäudebestand und Nutzungen
Das Vorhabengebiet des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) wurde als Grundstück
für eine Kindertagesstätte genutzt. Die bauliche Einrichtung befindet sich im nördlichen Teil
des Grundstückes und ist über die Verresstraße zu erreichen. Das in seiner Grundform abgewinkelte Gebäude stellt sich als eingeschossiges Bauwerk mit flach geneigtem Satteldach
dar. An der Verresstraße ist im Nordwesten eine Parkfläche mit Schotter zum Abstellen von
Fahrzeugen und Fahrrädern seitlich des Gebäudes angelegt worden. Der südliche Teil bis
zum Rothweg ist als Freibereich der Kindertagesstätte zugeordnet gewesen und wurde in
den Pausen zum Aufenthalt genutzt.
Im rückwärtigen Freibereich ist die Wiese vereinzelt mit Bäumen bestanden. Prägend ist eine
Linde zentral im Plangebiet. Obstbäume und weitere Einzelbäume (Laub- und Nadelbäume)
ergänzen den Gehölzbestand.
Im südwestlichen Planbereich befindet sich im Plangebiet noch eine Zuwegung zum benachbarten Wohnhaus Nr. 11 am Rothweg mit Abstellmöglichkeit für Pkw. Die Fläche wird in
den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans aufgenommen und durch
dritte Eigentümer genutzt.
Das gesamte Grundstück ist bis auf die Vorfläche an der Verresstraße durch einen Stabgitterzaun eingefriedet.
In den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind Flächen der Straße
Rothweg einbezogen. Die Verkehrsflächen stellen sich als typische Erschließungsstraße mit
Parkplätzen und separaten Gehwegen im Trennprinzip dar.
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Stadt Willich
Stadtplanung
Bestandsaufnahme zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan
„Pflege- und Senioreneinrichtung Verresstraße /
Rothweg“ in Willich-Neersen
Abb. 1.2.1. : Luftbild (unmaßstäblich) (Quelle: Google Maps)
Abb. 1.2.2. :Kindertagesstätte
Abb. 1.2.3. :Kindertagesstätte
(Quelle: Eigene Aufnahme)
(Quelle: Eigene Aufnahme)
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Datum
15.05.2018
Stadt Willich
Stadtplanung
Bestandsaufnahme zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan
„Pflege- und Senioreneinrichtung Verresstraße /
Rothweg“ in Willich-Neersen
Datum
15.05.2018
Abb. 1.2.4. :Verresstraße Blickrichtung Ost
Abb. 1.2.5. :Verresstraße Blickrichtung West
(Quelle:Eigene Aufnahme)
(Quelle:Eigene Aufnahme)
Abb. 1.2.6. :Rothweg Blickrichtung Ost
Abb. 1.2.7. :Rothweg Blickrichtung
(Quelle: Eigene Aufnahme)
(Quelle: Eigene Aufnahme)
Abb. 1.2.8. :Freifläche mit Baumbestand
Abb. 1.2.9. :Freifläche mit Spielgeräten
(Quelle: Eigene Aufnahme)
(Quelle: Eigene Aufnahme)
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Stadt Willich
Stadtplanung
Bestandsaufnahme zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan
„Pflege- und Senioreneinrichtung Verresstraße /
Rothweg“ in Willich-Neersen
Abb. 1.2.10. :Ortsmitte mit Rathaus und Geschäften (Quelle: Eigene Aufnahme)
Datum
15.05.2018
Abb. 1.2.11. :Umfeld mit Schloss Neersen
(Quelle: Eigene Aufnahme)
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Stadt Willich
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Bestandsaufnahme zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan
„Pflege- und Senioreneinrichtung Verresstraße /
Rothweg“ in Willich-Neersen
Datum
15.05.2018
1.3. Wasserschutzzonen
Das Plangebiet liegt nicht im Einzugsbereich von Wasserschutzzonen. Die geplante Wasserschutzzone III B der Trinkwassergewinnungsanlage Krefeld II reicht bis zur Kickenstraße
nördlich der Verresstraße heran.
1.4. Altlasten
Für das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind keine Altlastenverdachtsflächen im Altlastenkataster der Stadt Willich aufgeführt.
1.5. Kampfmittel
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen liefern Hinweise
auf einen konkreten Verdacht auf Kampfmittel. Es handelt sich um einen Panzergraben, der
an der Ostseite des Flurstückes Nr. 2063 über die gesamte Länge von dem Rothweg bis zur
Verresstraße und darüber hinaus verläuft. Daher wird empfohlen, die Militäreinrichtung des
2. Weltkrieges (Panzergraben) vor Baubeginn zu überprüfen. Eine darüber hinausgehende
Untersuchung auf Kampfmittel ist nicht erforderlich.
1.6. Immissionssituation
Im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden keine das
Plangebiet betreffenden Immissionen erwartet.
Im Zuge der 1. Änderung des Bebauungsplanes NE 06-IN im Jahre 2008 sind für den Änderungsbereich des Minoritenplatzes lärmtechnische Untersuchungen zu den verkehrlichen
Belastungen der Hauptstraße und den Auswirkungen des jährlich stattfindenden Schützenfestes erstellt worden.
Für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist zu erwarten, dass
die verkehrliche Belastung der Hauptstraße keine Auswirkungen auf das Plangebiet haben
wird. Die Frequentierung der Verresstraße und des Rothweges ziehen voraussichtlich auch
keine schallschützenden Maßnahmen nach sich.
Gemäß Lärmschutzgutachten zum Festplatz werden die Immissionsrichtwerte auch bei Einhaltung von Ruhezeiten für die Veranstaltungen nicht immer eingehalten. Um die Lärmbelastung jedoch so gering wie möglich zu halten, wird durch die Genehmigungsbehörde der
Stadt die Einhaltung einer kontrollierten Anzahl von Veranstaltungen überprüft.
Hinsichtlich der Auswirkungen zum Fluglärm durch den Flughafen Mönchengladbach können
die Werte des zum Vorhabengebiet nächstgelegenen Messpunktes herangezogen werden.
Dieser befindet sich im Ortszentrum von Neersen, im Bereich der Hauptstraße/Kickenstraße.
Dort wurde ein mittlerer Maximalpegel von 61,9 dB(A) ermittelt. Dieser Wert liegt damit unter
den genannten Immissionsrichtwerten, die vom LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen) für den Luftverkehr an Flughäfen / Landeplätzen
zur Nachtzeit mit einem Wert von 62 dB(A) angegeben werden.
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Bestandsaufnahme zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan
„Pflege- und Senioreneinrichtung Verresstraße /
Rothweg“ in Willich-Neersen
Datum
15.05.2018
2. VORBEREITENDE & ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN
2.1. Regionalplan
Der Regionalplan stellt die Plangebietsfläche als „Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB)“ dar.
Abb. 2.1.1. : Ausschnitt aus dem Regionalplan/Gebietsentwicklungsplan (unmaßstäblich)
(Quelle: Ausschnitt aus GeoMedia Regionalplan 2006)
2.2. Landschaftsplan
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt nicht im Geltungsbereich des
Landschaftsplans der Stadt Willich.
2.3. Flächennutzungsplan der Stadt Willich
Der Flächennutzungsplan der Stadt Willich mit Rechtswirksamkeit seit dem 21.10.1983 stellt
das Plangebiet überwiegend als Wohnbauflächen dar. Neben der Darstellung von Wohnbauflächen ist der nordöstliche Bereich als Fläche für den Gemeinbedarf – Zweckbestimmung
Kirchen und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude – dargestellt. Die Straßenflächen des
Rothweges sind als Verkehrsflächen dargestellt.
In dem gewählten und geltenden beschleunigten Verfahren kann gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2
BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt werden, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht. Die zukünftige Darstellung des Flächennutzungsplanes ist dann
im Wege der Berichtigung den Inhalten und Zielen der verbindlichen Bauleitplanung anzupassen.
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Stadt Willich
Stadtplanung
Bestandsaufnahme zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan
„Pflege- und Senioreneinrichtung Verresstraße /
Rothweg“ in Willich-Neersen
Datum
15.05.2018
Abb. 2.3.1. : Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan (unmaßstäblich)
(Quelle: Flächennutzungsplan der Stadt Willich)
2.4. Angrenzende Bebauungspläne
Im Norden grenzt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. NE-06 N im Wesentlichen an das
Plangebiet an. Eine Teilfläche des Bebauungsplanes überdeckt das Vorhabengebiet im
Westen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. NE-06 N erstreckt sich einschließlich bis zu den Straßenverkehrsflächen des Rothweges. Der rechtskräftige Bebauungsplan
Nr. NE-06 N setzt für die westlichen Teilflächen des Vorhabengebietes und die nördlich angrenzenden Flächen Allgemeines Wohngebiet fest. Die in dem Bebauungsplan getroffenen
Festsetzungen von Baugrenzen stimmen nicht mit den Zielen der vorliegenden Planung
überein. Daher wird der rechtskräftige Bebauungsplan für die Teilflächen des Vorhabengebietes und für die verbleibende Fläche des südlichen Rothweges aufgehoben und durch die
Festsetzungen des vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans ersetzt.
Westlich an das Plangebiet grenzt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. NE-06 IN an. Dieser
setzt für die angrenzenden Grundstücke Allgemeines Wohngebiet und Verkehrsfläche für die
umliegenden Straßen fest. Der Bebauungsplan ist in einer 1. Änderung mit Rechtskraft im
Jahr 2008 für den Bereich Minoritenplatz geändert worden. Südlich des Rothweges grenzt
der Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. NE-06 IV N an. Der Bebauungsplan setzt im Wesentlichen Allgemeine Wohngebiete fest.
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Bestandsaufnahme zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan
„Pflege- und Senioreneinrichtung Verresstraße /
Rothweg“ in Willich-Neersen
Abb. 2.4.1. : Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. NE-06 N (unmaßstäblich)
(Quelle: Ausschnitt aus Bebauungsplan der Stadt Willich)
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Datum
15.05.2018
Stadt Willich
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„Pflege- und Senioreneinrichtung Verresstraße /
Rothweg“ in Willich-Neersen
Datum
15.05.2018
Abb. 2.4.2. : Übersicht rechtskräftige Bebauungspläne (unmaßstäblich)
(Quelle: GIS der Stadt Willich)
2.5. Sonstige Satzungen
Satzung der Stadt Willich über örtliche Bauvorschriften zur Wahrung der Stadtgestaltung und
des kleinstädtischen Gepräges im Ortskern Willich-Neersen
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Stadt Willich
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Bestandsaufnahme zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan
„Pflege- und Senioreneinrichtung Verresstraße /
Rothweg“ in Willich-Neersen
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Abb. 2.5.1. : Übersicht Geltungsbereich der Gestaltungssatzung Ortskern Willich-Neersen
(unmaßstäblich)
(Quelle: GIS der Stadt Willich)
Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 6 IN, 1. Änderung ist eine Gestaltungssatzung aufgestellt worden, um ein städtebaulich und gestalterisch befriedigendes
Gesamtbild zu erreichen, zur Wahrung des charakteristischen Ortsbildes und des kleinstädtischen Gepräges des Ortskerns von Willich-Neersen. Die Gestaltungsanforderungen bezogen sich auf die Errichtung, Änderung und den Erhalt von Gebäuden, baulichen Anlagen,
Werbeanlagen und Warenautomaten sowie die Gestaltung der privaten Freiflächen und Einfriedungen. Die Satzung ist am 05.07.1995 in Kraft getreten.
Durch Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 N „südlich
Verresstraße“ werden die derzeit für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bestehenden Festsetzungen der Gestaltungssatzung aufgehoben. Sie werden durch die „örtlichen Bauvorschriften“ in den textlichen Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und Regelungen im abzuschließenden Durchführungsvertrag
ersetzt.
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