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Sitzungsvorlage (6.2 Anlage 2 zur Begründung - Artenschutzrechtliche Vorprüfung)

Daten

Kommune
Willich
Größe
1,4 MB
Datum
11.07.2018
Erstellt
19.06.18, 08:16
Aktualisiert
27.01.19, 19:34

Inhalt der Datei

Artenschutzrechtliche Vorprüfung zum Bauvorhaben Pflege- und Senioreneinrichtung Verresstr./Rothweg Bebauungsplan 23 N südl. Verresstraße 1. Einleitung und Anlass der artenschutzrechtlichen Vorprüfung Die Stadt Willich beabsichtigt, die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes, um auf dem derzeitigen Kindergartengelände den Bau einer Pflege- und Senioreneinrichtung für den Ortsteil Neersen zu ermöglichen. 1.2 rechtliche Grundlagen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) Vogelschutz-Richtlinie (V-RL) NATURA 2000 Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) • Schutzkategorien nach nationalem und internationalem Recht zu beachten: - Besonders geschützte Arten, - Streng geschützte Arten inklusive der FFH-Anhang-IV-Arten, - Europäische Vogelarten. Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL, Richtlinie 92/43/EWG), Vogelschutz-Richtlinie (V-RL, Richtlinie 79/409/EWG), EG-Artenschutzverordnung (EG-ArtSchVO, (EG) Nr. 338/97) Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV). VV-Artenschutz Rd. Erl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 13.04.2010 1.3 Verbotstatbestände 1. wild lebende Tiere zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören; 2. wild lebende Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so erheblich zu stören, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert; 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wild lebender Tiere aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören; 4. wild lebenden Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. 1.3 Planbereich und Untersuchungsraum Das betroffene Grundstück liegt im Ortsteil Neersen der Stadt Willich zwischen Verresstraße und Rothweg. Der betroffene Bereich wird derzeit durch einen Kindergarten genutzt. Der betroffene Bereich liegt im Innenbereich und ist von Wohnbereichen mit Hausgärten und Straßen umgeben. Gesetzlich geschützte Biotope sowie Biotope, die im Biotopkataster geführt werden, sind in ca. 200m Entfernung (Schloßpark Neersen) im Landschaftschutzgebiet „Niersniederung“ vorhanden. (Quelle Gis KRZN) Luftbild (Quelle Gis KRZN) 1.5 Beschreibung des Vorhabens und der vorhabensbedingten Wirkfaktoren Wie bereits erwähnt, soll im Ortsteil Neersen eine Senioreneinrichtung geplant und realisiert werden. Hierzu wurde ein derzeit durch einen Kindergarten genutztes zentralgelegenes Grundstück ausgewählt. Wirkfaktoren Baubedingte Wirkfaktoren: • Emissionen während der Bauarbeiten, Anlagenbedingte Wirkfaktoren: • Verringerung des Freiraums, Beeinträchtigung der Bodenfunktionen Betriebsbedingte Wirkfaktoren: • Beunruhigung der angrenzenden Bereiche 1.6 Methodische Vorgehensweise Die Vorprüfung zum hier betrachteten Vorhaben umfasst die Prüfaufgaben der ASP Stufe I: • Ermittlung der möglicherweise vorkommenden Arten durch das Fachinformationssystem für planungsrelevante Arten im entsprechenden Messtischblatt. • Bestimmung der vorhandenen Lebensraum- bzw. Biotoptypen und der vorkommenden Arten des Lebensraumes. • Einschätzung der Betroffenheit unter Berücksichtigung der Wirkfaktoren. 2. Planungsrelevante Arten im Untersuchungsgebiet Die planungsrelevanten Arten wurden nur für den Eingriffsbereich (Baufeld) mit Hilfe des Landes Informationssystems „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ ermittelt (siehe Anlage). Der gesamte Untersuchungsbereich wurde aufgrund der bestehenden Nutzung, der Lage, der geringen Größe und der zu erwartenden Wirkfaktoren nicht näher betrachtet da keine negativen Auswirkungen auf planungsrelevante Arten im möglichen Untersuchungsbereich zu erwarten sind. 2.2 Betroffenheit der planungsrelevanten Arten (Stufe I) Aufgrund des Vorhabens und der hierdurch bedingten Wirkfaktoren und unter Berücksichtigung der vorhandenen Biotope und der Eignung des hier zu betrachtenden Lebensraumes, kann bei vielen Arten eine Betroffenheit von vornherein ausgeschlossen werden. Säugetiere (Fledermäuse), Der Eingriffsbereich wird sicherlich temporär als Nahrungs- bzw. Jagdbiotop von Fledermäusen genutzt. Ein Vorkommen der für das Messtischblatt gelisteten Fledermäuse ist wahrscheinlich. Aufgrund des räumlich begrenzten Eingriffs bzw. der Änderung des Biotops im Eingriffsbereich werden keine negativen Auswirkungen auf die lokale Population erwartet. Die bestehenden Gebäude wurden auf mögliche Fledermausvorkommen hin überprüft. Individuen konnten nicht festgestellt werden, Kot oder Nahrungsreste, die auf ein potentielles Vorkommen deuten könnten wurden ebenfalls nicht gefunden. Eine Nutzung ist wenn überhaupt nur temporär in den Sommermonaten denkbar. Vogelarten Für die beiden Vogelarten, deren Erhaltungszustand als schlecht eingestuft wird, Rebhuhn und Turteltaube (siehe Anlage), kann aufgrund der Habitatansprüche ein Vorkommen für den Eingriffsbereich ausgeschlossen werden. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population ist nicht zu erwarten. Durch die bestehende Nutzung als Kindergarten mit Spielflächen im Außengelände werden lediglich störungsunempfindliche Arten, sogenannte Allerweltsarten, im betroffenen Bereich erwartet. Im Dezember 2017 wurde das gesamte Grundstück aufgrund eines Bürgerhinweises hinsichtlich eines potentiell möglichen Eulen-Vorkommens eingehend untersucht. Hinsichtlich eines tatsächlichen Vorkommens wurden jedoch keine Anhaltspunkte gefunden. Amphibien Aufgrund der Nutzung dient dieser Bereich maximal als temporäres Nahrungshabitat für Amphibien. Oberflächengewässer sind nicht vorhanden. Negative Auswirkungen auf Amphibien werden daher ausgeschlossen. Ergebnisse Stufe I: Es kann unter Berücksichtigung der durchgeführten Begehung, der vorhandenen Strukturen und der Vermeidungsmaßnahmen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden, dass durch die betrachtete Planung Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG ausgelöst werden. 3. Maßnahmen 3.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen Vermeidungsmaßnahmen sollen Restrisiken für vorhandene Arten minimieren, so dass Verbotstatbestände erst gar nicht entstehen. Diese Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen werden als Auflagen zur Planung aufgestellt. 1.) Beginn der Baumaßnahme einschließlich Bodenarbeiten vor der Brutzeit, damit es nicht zu unbeabsichtigten Störungen während der Brutzeit kommt und Vögel rechtzeitig vor der Brut einen anderen Brutplatz aufsuchen können 2.) Einhaltung allgemeiner Arbeitszeiten zwischen 8.00-18.00 Uhr 3.) Einhaltung der TA Lärm 4.) Weitgehender Erhalt der Bäume im betroffenen Bereich und Schutzmaßnahmen für Bäume, Beachtung der DIN 18920 ZTV Baum, RAS-LP 4, FGSV 1999; 5.) Erforderliche Gehölzrodungen nur außerhalb der Schonzeiten zwischen Oktober und Februar. 6.) Der erforderliche Gebäudeabriss (ehem. Kindergarten) ist aufgrund eine möglichen Nutzung durch Fledermäuse als Sommer- bzw. Tagesquartier zwischen November und Februar durchzuführen. 3.2 Ausgleichsmaßnahmen / CEF Maßnahmen Solche Maßnahmen sind nicht erforderlich. 4. Zusammenfassung Der Untersuchungsbereich und das Baufeld wird intensiv genutzt und liegt innerhalb der Ortschaft Neersen. Der Untersuchungsraum ist teilweise reichstrukturiert und bietet einer Vielzahl von Tieren einen Lebensraum. Aufgrund der Lage und der intensiven Nutzung werden jedoch keine erheblichen negativen Auswirkungen auf planungsrelevante Tierarten durch das Bauvorhaben erwartet. 02.01.18 Hormes Literatur – BAUER, H.-G. & P. BERTHOLD (1997): Die Brutvögel Mitteleuropas - Bestand und Gefährdung; Aula-Verlag, Wiesbaden. – BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2009): Rote Liste der Wirbeltiere Deutschlands; www.BfN.de, Bonn. – DIETZ, C., O. VON HELVERSEN & D. NILL (2007): Handbuch der Fledermäuse Europas und Nordwestafrikas; Franckh-Kosmos, Stuttgart. – LANDESANSTALT FÜR ÖKOLOGIE, BODENORDNUNG UND FORSTEN & LANDESAMT FÜR AGRARORDNUNG (Hrsg.) (2010): Rote Liste der gefährdeten Pflanzen und Tiere in Nordrhein-Westfalen. – MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (MUNLV) NW (2007): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen -Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen, Düsseldorf. (257 S.) – MIOSGA, O. (2003): Landwirtschaftliche Bauvorhaben im Konflikt mit dem Vogelschutz Kompensationsregelungen im Außenbereich; Naturschutz und Landschaftsplanung 6/2003. – NÖLLERT, A. &. C. (1992): Die Amphibien Europas Bestimmung - Gefährdung - Schutz; Kosmos-Naturführer; Kosmos Verlag, Stuttgart. – NORDRHEIN-WESTFÄLISCHE ORNITHOLOGENGESELLSCHAFT (NWO) & LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (LANUV) (Hrsg., 2013): Atlas der Brutvögel NordrheinWestfalens; www.atlas.nw-ornithologen.de Anlage