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Sitzungsvorlage (Entwurf Stellungnahme Stadt Willich)

Daten

Kommune
Willich
Größe
119 kB
Datum
11.07.2018
Erstellt
19.06.18, 08:16
Aktualisiert
27.01.19, 19:34
Sitzungsvorlage (Entwurf Stellungnahme Stadt Willich) Sitzungsvorlage (Entwurf Stellungnahme Stadt Willich)

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Inhalt der Datei

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein Westfalen per E-Mail landesplanung@mwide.nrw.de Technisches Rathaus Rothweg 2, 47877 Willich-Neersen Briefanschrift: Stadt Willich, 47875 Willich Geschäftsbereich: Stadtplanung AnsprechpartnerIn: Thomas Scholemann Zimmer: 003 Telefon: 949-270 E-Mail: Thomas.Scholemann@stadt-willich.de Fax: 949-336 Mein Zeichen: II/5-Scho Datum: 13.06.2018 Änderungsverfahren für den LEP NRW – Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange Hier: Stellungnahme Stadt Willich Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 26.04.2018 haben Sie die Verfahrensunterlagen zum Änderungsverfahren des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen übersandt und um Stellungnahme bis zum 15.07.2018 gebeten. Die beabsichtigten Änderungen zur Siedlungsentwicklung werden generell von der Stadt Willich begrüßt. Damit Städte die Siedlungsflächen bedarfsgerecht und zu angemessenen Preisen entwickeln können, ist das Vorhandensein von Alternativflächen bei der Siedlungsflächenentwicklung unabdingbar, um nicht abhängig von einzelnen privaten Flächeneigentümern zu werden. Weiter ist es aber wichtig, dass nicht unnötig Flächen für Siedlungszwecke beansprucht, d.h. versiegelt bzw. erschlossen werden. Zunächst gilt es, Nachverdichtungsmöglichkeiten zu prüfen, bevor weitere Flächen am Siedlungsrand in Anspruch genommen werden. Für eine flexible Siedlungsflächenentwicklung brauchen Städte, um handlungsfähig zu bleiben, planerische Alternativen. Dafür ist es erforderlich, dass mehr Siedlungsflächen in den Plänen dargestellt werden können, als tatsächlich benötigt werden. Es sollten alle geeigneten und raumstrukturell günstigen Flächen als Siedlungsflächen dargestellt werden dürfen. Insbesondere werden die erweiterten Entwicklungsperspektiven von Ortslagen unter 2.000 Einwohnern begrüßt. Ebenso eröffnet die mögliche Einbeziehung von unmittelbar an den Siedlungsraum angrenzenden Flächen diese Flexibilität. Entscheidend ist letztlich, dass nur so viele Flächen entwickelt werden dürfen, für die der Bedarf nachgewiesen wird und die Belange des Freiraumes gewürdigt werden. Vor diesem Hintergrund wird auch die Streichung der 5 ha – Grenze für das Siedlungsflächenwachstum bis 2020 ausdrücklich begrüßt. TELEFON: 0 21 54 ODER 0 21 56 / 9 49-0 TELEFAX: 0 21 54 ODER 0 21 56 / 9 49-101 INTERNET: WWW.STADT-WILLICH.DE E-MAIL: INFO@STADT-WILLICH.DE SPRECHZEITEN: MO-FR 8.30 - 12.30, MI 14.00 - 17.00 UHR SPARKASSE KREFELD IBAN: DE60 3205 0000 0042 1015 27 BIC/SWIFT-Code: SPKRDE33 VOLKSBANK MÖNCHENGLADBACH IBAN: DE42 3106 0517 4271 3480 16 BIC/SWIFT-Code: GENODED1MRB Zu einzelnen weiteren Änderungen bestehen jedoch Vorbehalte, zumal sich der verfolgte Zweck nicht unmittelbar erschließt und es an der Begründung mangelt: - - - Die Öffnung des Freiraumes für Betriebserweiterungen und –verlagerungen ist bislang bereits in § 35 Abs.4 Nr. 6 BauGB praktikabel geregelt. Darüber hinaus können weitere Einzelfälle über die Planung von Sondergebieten gezielt gesteuert werden. Einer darüber hinausgehenden generellen Regelung im LEP bedarf es unseres Erachtens nicht. Die Neuausrichtung der Planung von Windenergieanlagen und insbesondere der Mindestvorsorgeabstand von 1.500 m und Wohngebieten wird bei der Siedlungsstruktur der Stadt Willich dazu führen, dass faktisch kaum neue Vorrangflächen in der Bauleitplanung dargestellt werden können. Hier besteht durch die Diskrepanz zu den Darstellungen des Regionalplanes eine Planungsunsicherheit, zumal befürchtet werden muss, dass Windenergieanlagen als privilegierte Nutzung im Außenbereich zulässig werden und sich dann der Steuerung entziehen. Der LEP-Entwurf sieht vor, dass die Konzentrationswirkung von Eignungsgebieten für den Abbau von oberflächennahen nichtenergetischen Rohstoffen künftig nur noch bei besonderen planerischen Konfliktlagen fortbestehen soll. Sand und Kies sind auf unserem Stadtgebiet ubiquitär und es besteht insofern eine Konfliktlage darin, so dass die Steuerungsmöglichkeit unbedingt erhalten werden muss. Wir bitten dazu um Klarstellung. Für die Verlängerung des Versorgungszeitraumes von 20 auf 25 Jahre besteht darüber hinaus aus unserer Sicht keine Veranlassung. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Martina Stall Technische Beigeordnete TELEFON: 0 21 54 ODER 0 21 56 / 9 49-0 TELEFAX: 0 21 54 ODER 0 21 56 / 9 49-101 INTERNET: WWW.STADT-WILLICH.DE E-MAIL: INFO@STADT-WILLICH.DE SPRECHZEITEN: MO-FR 8.30 - 12.30, MI 14.00 - 17.00 UHR SPARKASSE KREFELD IBAN: DE60 3205 0000 0042 1015 27 BIC/SWIFT-Code: SPKRDE33 VOLKSBANK MÖNCHENGLADBACH IBAN: DE42 3106 0517 4271 3480 16 BIC/SWIFT-Code: GENODED1MRB