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Sitzungsvorlage (2. Stellungnahmen während der Auslegung)

Daten

Kommune
Willich
Größe
98 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
19.06.18, 08:16
Aktualisiert
27.01.19, 19:34
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ÄUßERUNGEN ZUR 155. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG (WESTLICH GRUNEWALLSTRAßE) OFFENLAGE VOM 22.09.2017 BIS 27.10.2017 - ANLAGE NAME, ANSCHRIFT / TÖB Kreis Viersen Amt für Bauen, Landschaft und Planung Rathausmarkt 3 41747 Viersen Schreiben vom 18.10.2017 ÄUßERUNGEN: T3 ZU TOP ÄUßERUNGEN ZUR 155. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG (WESTLICH GRUNEWALLSTRAßE) OFFENLAGE VOM 22.09.2017 BIS 27.10.2017 BESCHLUSSVORSCHLAG: Gegen die 155. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Willich werden auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung keine Bedenken geäußert. Technischer Umweltschutz Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr 9 I W - Villa Langels - wird aus Rechtssicherheitsgründen nicht weiter verfolgt. Stattdessen wird das neue vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren Nr. 9 II W - westlich Grunewallstraße begonnen. Im Zuge der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden eine frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung sowie eine Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit im Zuge der Offenlage durchgeführt. Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9 II W - westlich Grunewallstraße - wird ein Schallschutzgutachten erarbeitet, das Gewerbelärm als Vorbelastung aufführt und den nordwestlich des Plangebietes gelegenen Verbrauchermarkt als Vorbelastung in die Untersuchung aufnimmt. Die Hinweise werden im Zuge Erarbeitung des Schallschutzgutachtens auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt. Die vorgebrachten Äußerungen sind - nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander - somit berücksichtigt. ÄUßERUNGEN ZUR 155. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG (WESTLICH GRUNEWALLSTRAßE) OFFENLAGE VOM 22.09.2017 BIS 27.10.2017 - ANLAGE ZU TOP NAME, ANSCHRIFT / TÖB Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Geobenstraße 25 44135 Dortmund Schreiben vom 12.10.2017 ÄUßERUNGEN: T8 ÄUßERUNGEN ZUR 155. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG (WESTLICH GRUNEWALLSTRAßE) OFFENLAGE VOM 22.09.2017 BIS 27.10.2017 BESCHLUSSVORSCHLAG: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die vorgebrachten Äußerungen sind - nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander - somit berücksichtigt. ÄUßERUNGEN ZUR 155. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG (WESTLICH GRUNEWALLSTRAßE) OFFENLAGE VOM 22.09.2017 BIS 27.10.2017 Der Hinweis wir d z ur Kenntnis g enommen und in di e Begründung zur Änderung des Flächennutz ungs planes aufgenommen .- ANLAGE NAME, ANSCHRIFT / TÖB Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr 53019 Bonn T25 Schreiben vom 11.10.2017 ÄUßERUNGEN: ZU TOP ÄUßERUNGEN ZUR 155. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG (WESTLICH GRUNEWALLSTRAßE) OFFENLAGE VOM 22.09.2017 BIS 27.10.2017 BESCHLUSSVORSCHLAG: Gebäudehöhe Der im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Nr. 9 II W - westlich Grunewallstraße - entwickelte städtebauliche Entwurf, sieht eine Bebauung mit zwei Vollgeschossen sowie einem Satteldach vor. Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird eine maximale Gebäudehöhe von 49,20 m ü. NHN sowie eine Anzahl von maximal zwei Vollgeschossen festgesetzt. Hierdurch werden die jeweilige Höhe der einzelnen Geschosse und damit auch die Gesamthöhe der Gebäude (ca. 9,50 m) begrenzt. Bauliche Anlagen einschließlich der untergeordneten Gebäudeelemente unterschreiten eine Höhe von 30 m, durch die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzten maximalen Gebäudehöhen und der Anzahl der Vollgeschosse. Die vorgebrachten Äußerungen sind - nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander - somit berücksichtigt.