Daten
Kommune
Willich
Größe
98 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
19.06.18, 08:16
Aktualisiert
27.01.19, 19:34
Stichworte
Inhalt der Datei
ÄUßERUNGEN ZUR 155. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG (WESTLICH GRUNEWALLSTRAßE)
OFFENLAGE VOM 22.09.2017 BIS 27.10.2017
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ANLAGE
NAME, ANSCHRIFT / TÖB
Kreis Viersen
Amt für Bauen, Landschaft und Planung
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Schreiben vom 18.10.2017
ÄUßERUNGEN:
T3
ZU TOP
ÄUßERUNGEN ZUR 155. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG (WESTLICH GRUNEWALLSTRAßE)
OFFENLAGE VOM 22.09.2017 BIS 27.10.2017
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Gegen die 155. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Willich werden auf der
Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung keine Bedenken geäußert.
Technischer Umweltschutz
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr 9 I W - Villa Langels - wird aus
Rechtssicherheitsgründen nicht weiter verfolgt. Stattdessen wird das neue
vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren Nr. 9 II W - westlich Grunewallstraße begonnen. Im Zuge der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden eine
frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung sowie eine Beteiligung der Behörden
und der Öffentlichkeit im Zuge der Offenlage durchgeführt.
Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9 II W - westlich Grunewallstraße - wird ein
Schallschutzgutachten erarbeitet, das Gewerbelärm als Vorbelastung aufführt und den
nordwestlich des Plangebietes gelegenen Verbrauchermarkt als Vorbelastung in die
Untersuchung aufnimmt.
Die Hinweise werden im Zuge Erarbeitung des Schallschutzgutachtens auf Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt.
Die vorgebrachten Äußerungen sind - nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange
gegeneinander und untereinander - somit berücksichtigt.
ÄUßERUNGEN ZUR 155. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG (WESTLICH GRUNEWALLSTRAßE)
OFFENLAGE VOM 22.09.2017 BIS 27.10.2017
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ANLAGE ZU TOP
NAME, ANSCHRIFT / TÖB
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW
Geobenstraße 25
44135 Dortmund
Schreiben vom 12.10.2017
ÄUßERUNGEN:
T8
ÄUßERUNGEN ZUR 155. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG (WESTLICH GRUNEWALLSTRAßE)
OFFENLAGE VOM 22.09.2017 BIS 27.10.2017
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Die vorgebrachten Äußerungen sind - nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange
gegeneinander und untereinander - somit berücksichtigt.
ÄUßERUNGEN ZUR 155. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG (WESTLICH GRUNEWALLSTRAßE)
OFFENLAGE VOM 22.09.2017 BIS 27.10.2017
Der Hinweis wir d z ur Kenntnis g enommen und in di e Begründung zur Änderung des Flächennutz ungs planes aufgenommen .-
ANLAGE
NAME, ANSCHRIFT / TÖB
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen
der Bundeswehr
53019 Bonn
T25
Schreiben vom 11.10.2017
ÄUßERUNGEN:
ZU TOP
ÄUßERUNGEN ZUR 155. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG (WESTLICH GRUNEWALLSTRAßE)
OFFENLAGE VOM 22.09.2017 BIS 27.10.2017
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Gebäudehöhe
Der im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Nr. 9 II W - westlich
Grunewallstraße - entwickelte städtebauliche Entwurf, sieht eine Bebauung mit zwei
Vollgeschossen sowie einem Satteldach vor. Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird
eine maximale Gebäudehöhe von 49,20 m ü. NHN sowie eine Anzahl von maximal zwei
Vollgeschossen festgesetzt. Hierdurch werden die jeweilige Höhe der einzelnen Geschosse
und damit auch die Gesamthöhe der Gebäude (ca. 9,50 m) begrenzt.
Bauliche Anlagen einschließlich der untergeordneten Gebäudeelemente unterschreiten eine
Höhe von 30 m, durch die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzten maximalen
Gebäudehöhen und der Anzahl der Vollgeschosse.
Die vorgebrachten Äußerungen sind - nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange
gegeneinander und untereinander - somit berücksichtigt.