Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (4. Begründung)

Daten

Kommune
Willich
Größe
1,8 MB
Datum
26.06.2018
Erstellt
19.06.18, 08:16
Aktualisiert
27.01.19, 19:34

Inhalt der Datei

155. ÄNDERUNG FNP (WESTLICH GRUNEWALLSTRAßE)   BEGRÜNDUNG VERFAHRENSSTAND: AUSLEGUNG Stadt Willich Geschäftsbereich Stadtplanung Juni 2018 STADT W ILLICH STADTPLANUNG Begründung zum Flächennutzungsplan 155. Änderung (- westlich Grunewallstraße -) INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS .............................................................................................................. 1 1. LAGE UND BESTAND DES PLANGEBIETES ........................................................................... 2 2. BESCHREIBUNG DES PLANGEBIETES .................................................................................. 3 2.1 VERKEHRSERSCHLIEßUNG .......................................................................................... 3 2.2 GEBÄUDEBESTAND UND HEUTIGE NUTZUNG................................................................. 3 2.3 W ASSERSCHUTZZONEN .............................................................................................. 6 2.4 ALTLASTEN ................................................................................................................ 6 2.5 IMMISSIONSSITUATION ................................................................................................ 8 3. PLANUNGSRECHTLICHE VORGABEN ................................................................................... 9 3.1 REGIONALPLAN .......................................................................................................... 9 3.2 LANDSCHAFTSPLAN .................................................................................................... 9 3.3 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT W ILLICH (RECHTSWIRKSAMKEIT 21.10.1982)....... 9 3.4 BEBAUUNGSPLAN (RECHTSKRAFT 28.05.1962) ..........................................................10 4. ZIELE UND ZWECK DER ÄNDERUNG ...................................................................................11 5. PLANINHALT UND FESTSETZUNGEN ...................................................................................12 6. UMWELTSCHÜTZENDE BELANGE IN DER ABWÄGUNG ..........................................................12 6.1 EINGRIFF IN NATUR UND LANDSCHAFT........................................................................12 6.2 IMMISSIONSSCHUTZ ...................................................................................................12 6.3 ALTLASTEN ...............................................................................................................12 6.4 KAMPFMITTEL ...........................................................................................................13 6.5 VER- UND ENTSORGUNG ...........................................................................................13 i STADT W ILLICH STADTPLANUNG Begründung zum Flächennutzungsplan 155. Änderung (- westlich Grunewallstraße -) 1. LAGE UND BESTAND DES PLANGEBIETES Die Stadt Willich liegt zwischen den Ballungsrandzonen der Städte Krefeld, Düsseldorf, Neuss und Mönchengladbach. Sie besteht aus den Stadtteilen Alt-Willich, Anrath, Schiefbahn und Neersen. Als Mittelzentrum ist die polyzentrisch aufgebaute Flächengemeinde auf das Oberzentrum Krefeld ausgerichtet; abhängig von den jeweiligen Standorten bestehen jedoch unterschiedliche Orientierungen zum Umland. Das Plangebiet der 155. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt im Ortszentrum AltWillich, Gemarkung Willich, Flur 25, und hat eine Größe von ca. 0,39 ha. Es wird im Wesentlichen wie folgt begrenzt: - im Norden von den Flurstücken 199, 842, 208 - im Westen von den Flurstücken 198, 197, 196, 195 und 698 - im Osten von der Teilfläche 306 - im Süden von den Flurstücken 917, 918, 919, 916, 915 und 922 Die genaue Lage des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem folgenden Übersichtsplan und ist im Plan durch Planzeichen gekennzeichnet (vgl. Abbildung 1). Abbildung 1: Übersichtsplan mit räumlichem Geltungsbereich (unmaßstäblich) (Quelle: Ausschnitt aus der Deutschen Grundkarte mit Planzeichen ergänzt) 2 STADT W ILLICH STADTPLANUNG Begründung zum Flächennutzungsplan 155. Änderung (- westlich Grunewallstraße -) 2. BESCHREIBUNG DES PLANGEBIETES 2.1 VERKEHRSERSCHLIEßUNG Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Bahnstraße (L 26). Die geplante öffentliche Erschließungsstraße des Plangebietes wird über das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren gesichert. In einer Entfernung von ca. 2,5 km ist ein Anschluss an die Autobahn A 44 gegeben. Eine Anschlussstelle an die A 52 ist ca. 4 km entfernt. An den öffentlichen Nahverkehr angebunden, wird das Plangebiet durch die Haltestellen Krusestraße, St. Töniser Straße, Moltkeplatz, Jägerstraße und Willich Bahnhof. Die SPNVErschließung erfolgt über die Regionalbahnhaltestelle Anrath, welche in ca. 7 km Entfernung liegt. 2.2 GEBÄUDEBESTAND UND HEUTIGE NUTZUNG Das Plangebiet ist ca. 3.950 m² groß. Die Grünfläche mit Zweckbestimmung „Parkanlage“ umfasst dabei ca. 2.580 m². Die dem Plangebiet zugehörige „gemischte Baufläche“ ist ca. 1.370 m² groß. Im Westen des Plangebietes ist ein Kutscherhaus vorhanden, das im Zuge der Erschließung des Plangebietes zurückgebaut werden muss. Das Plangebiet ist von heimischen Gehölzen geprägt. Neben einer doppelstämmigen Esche sind noch weitere Laubbäume (Esche, Wildkirsche, Apfel, Hasel) im Plangebiet vorzufinden. Im Bereich des ebenerdigen Hühnerstalls im Westen befinden sich kleine Laubgehölze. Umgeben werden die Gehölze von Scherrasen. Weitere Nutzungen und weiterer Gebäudebestand ist nicht vorhanden (s. Abbildung 2-10). Abbildung 2: Luftbild (Maßstab: 1:1.000) (Quelle: Ausschnitt aus tim-online.nrw.de mit Planzeichen ergänzt) 3 STADT W ILLICH STADTPLANUNG Begründung zum Flächennutzungsplan 155. Änderung (- westlich Grunewallstraße -) Abbildung 3: Grünfläche (Quelle: BKI mbH) Abbildung 5: (Quelle: BKI mbH) mit Gehölzbestand Abbildung 4: Grünfläche (Quelle: BKI mbH) Kutscherhaus mit Gehölzbestand Abbildung 6: Grünfläche und Nachbarbebauung (Quelle: BKI mbH) Abbildung 7: Nachbarbebauung Wilhelmstraße (Quelle: BKI mbH) Abbildung 8: (Quelle: BKI mbH) 4 Turnhalle STADT W ILLICH STADTPLANUNG Begründung zum Flächennutzungsplan 155. Änderung (- westlich Grunewallstraße -) Abbildung 9: Nachbarbebauung Grunewallstraße (Quelle: BKI mbH) Abbildung 10: Villa (Quelle: BKI mbH) Langels 5 STADT W ILLICH STADTPLANUNG Begründung zum Flächennutzungsplan 155. Änderung (- westlich Grunewallstraße -) 2.3 WASSERSCHUTZZONEN Das Änderungsgebiet liegt innerhalb des potentiellen Einzugsgebietes der Trinkwassergewinnungsanlage Forstwald innerhalb der geplanten Zone III B (vgl. Abbildung 11). Abbildung 11: Wasserschutzzonen (unmaßstäblich) (Quelle: Ausschnitt aus GeoMedia Wasserschutzzonen) 2.4 ALTLASTEN Innerhalb des Plangebietes liegen keine Altlastenverdachtsflächen vor. Im Umkreis von ca. 500 m befinden sich folgende Altlastenverdachtsflächen (vgl. Abbildung 12-15): - AS 280_050, ehemaliges Gaswerk Bahnstraße/Krusestraße - AS 280_123, stillgelegte Anlagen einer Tankstelle St.-Töniser-Straße/Bahnstraße - AS 280_089, ehemalige Tankstelle Bahnstraße - AS 280_112, ehemalige Tankstelle Jägerstraße 6 STADT W ILLICH STADTPLANUNG Begründung zum Flächennutzungsplan 155. Änderung (- westlich Grunewallstraße -) Abbildung 12: Altlasten Übersicht (unmaßstäblich) (Quelle: Ausschnitt aus GeoMedia) Abbildung 13: Lage der Altlasten 280_050 und 280_089 (unmaßstäblich) (Quelle: Ausschnitt aus GeoMedia) 7 STADT W ILLICH STADTPLANUNG Begründung zum Flächennutzungsplan 155. Änderung (- westlich Grunewallstraße -) Abbildung 14: Lage der Altlast 280_123 (unmaßstäblich) (Quelle: Ausschnitt aus GeoMedia) Abbildung 15: Lage der Altlast 280_112 (unmaßstäblich) (Quelle: Ausschnitt aus GeoMedia) 2.5 IMMISSIONSSITUATION Der Planbereich ist durch den Verkehrslärm der angrenzenden Bahn-, Grunewall- und Wilhelmstraße und durch Fluglärm der An- und Abflugstrecken des Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach belastet. 8 STADT W ILLICH STADTPLANUNG Begründung zum Flächennutzungsplan 155. Änderung (- westlich Grunewallstraße -) 3. PLANUNGSRECHTLICHE VORGABEN 3.1 REGIONALPLAN Der Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP99) stellt den Bereich des Plangebietes als allgemeinen Siedlungsbereich dar. Auf Regionalplanebene müssen somit keine Änderungen vorgenommen werden (vgl. Abbildung 16). Abbildung 16: Ausschnitt aus dem Gebietsentwicklungsplan (unmaßstäblich) (Quelle: Ausschnitt aus dem GEP 99) 3.2 LANDSCHAFTSPLAN Das Plangebiet liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles von Alt-Willich und somit außerhalb der Landschaftspläne des Kreises Viersen. 3.3 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT WILLICH (RECHTSWIRKSAMKEIT 21.10.1982) Im derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Willich ist der Änderungsbereich als Grünfläche mit Zweckbestimmung „Parkanlage“ dargestellt. Eine Teilfläche des Plangebietes ist zudem im FNP als gemischte Baufläche dargestellt (vgl. Abbildung 17). Die Planinhalte und ihre Konkretisierung in dem aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9 II W - westlich Grunewallstraße - stimmen mit den Darstellungen des Flächennutzungsplanes in seiner derzeitigen rechtswirksamen Fassung nicht überein. Der Flächennutzungsplan wird daher mit der 155. Änderung (westlich Grunewallstraße) geändert und die dargestellte Grünfläche mit Zweckbestimmung „Parkanlage“ sowie ein Teilbereich der dargestellten „gemischten Baufläche“ in Wohnbaufläche geändert. 9 STADT W ILLICH STADTPLANUNG Begründung zum Flächennutzungsplan 155. Änderung (- westlich Grunewallstraße -) Abbildung 17: Darstellung im Flächennutzungsplan (unmaßstäblich) (Quelle: Flächennutzungsplan der Stadt Willich mit Planzeichen ergänzt) Der Planungsausschuss der Stadt Willich hat dazu am 23.05.2017 in seiner Sitzung den Aufstellungsbeschluss zur 155. FNP-Änderung sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden beschlossen. Diese fand zwischen dem 19.06.2017 - 07.07.2017 statt. Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung sind acht Stellungahmen eingegangen. In seiner Sitzung am 06.09.2017 hat der Planungsausschuss der Stadt Willich den Offenlagebeschluss zur 155. FNP-Änderung gefasst. In der Zeit vom 22.09.2017 bis einschließlich 27.10.2017 ist die Offenlage zur 155. FNP-Änderung durchgeführt worden. Im Rahmen der Offenlage sind drei Stellungahmen aus der Behördenbeteiligung eingegangen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr 9 I W - Villa Langels - wird aus Rechtssicherheitsgründen nicht weiter verfolgt. Stattdessen wird das neue vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren Nr. 9 II W - westlich Grunewallstraße begonnen. Im Zuge der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird eine erneute Offenlage der 155. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt, um die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) mit der verbindlichen Bauleitplanung (vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Einklang zu bringen. 3.4 BEBAUUNGSPLAN (RECHTSKRAFT 28.05.1962) Für das Plangebiet existiert der seit dem 28.05.1962 rechtskräftige Bebauungsplan 3 W C-D, der für den Planbereich „Private Grün- und Freifläche festsetzt“ (vgl. Abbildung 18). 10 STADT W ILLICH STADTPLANUNG Begründung zum Flächennutzungsplan 155. Änderung (- westlich Grunewallstraße -) Abbildung 18: Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 3 W C-D (unmaßstäblich) (Quelle: Ausschnitt aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 3 W C-D der Stadt Willich mit Planzeichen ergänzt) 4. ZIELE UND ZWECK DER ÄNDERUNG Die 155. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Willich wird durchgeführt, um die Ziele des sich in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 II W westlich Grunewallstraße - zu sichern. Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes sollen geändert werden, da sich die Ziele der vorhabenbezogenen Bebauungsplanaufstellung nicht aus dem derzeit gültigen Flächennutzungsplan ergeben. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die im Geltungsbereich liegenden Flächen Grünfläche mit Zweckbestimmung „Parkanlage“ und die Teilfläche „gemischte Baufläche“ zur innerstädtischen Nachverdichtung in „Wohnbaufläche“ umgewandelt werden. Die umliegende gemischte Baufläche und die umliegenden Wohnbauflächen bleiben von der Flächennutzungsplanänderung unberührt. Mit der 155. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Willich sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, maximal elf Wohneinheiten zu realisieren. Die öffentliche Sticherschließung des Plangebietes erfolgt über die Bahnstraße entlang der nordwestlichen Plangebietsgrenze. Die Flächennutzungsplanänderung hat den Zweck, innerhalb ihres Geltungsbereiches Vorgaben für die städtebauliche Ordnung zu schaffen. Sie bildet die Grundlage für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 II W - westlich Grunewallstraße -. 11 STADT W ILLICH STADTPLANUNG Begründung zum Flächennutzungsplan 155. Änderung (- westlich Grunewallstraße -) 5. PLANINHALT UND FESTSETZUNGEN Im Geltungsbereich wird die Grünfläche mit Zweckbestimmung „Parkanlage“ und die Teilfläche „gemischte Baufläche“ in „Wohnbaufläche“ umgewandelt. 6. UMWELTSCHÜTZENDE BELANGE IN DER ABWÄGUNG Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und § 1a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung nach § 1 a BauGB zu berücksichtigen. Der Umweltbericht ist der Begründung zur 155. Änderung des Flächennutzungsplanes als Anlage beigefügt. 6.1 EINGRIFF IN NATUR UND LANDSCHAFT Im vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren führt die Umnutzung der Grünfläche mit Zweckbestimmung „Parkanlage“ und der Teilfläche „gemischte Baufläche“ zu einer „Wohnbaufläche“ mit den dazugehörigen Freiflächen zu einer Erhöhung des Versiegelungsgrades des Geländes. Im Zuge des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens ist für den Eingriff in Natur und Landschaft eine Kompensation vorzunehmen. 6.2 IMMISSIONSSCHUTZ Mit der 155. FNP-Änderung wird die bestehende Grünfläche mit Zweckbestimmung „Parkanlage“ und die Teilfläche „gemischte Baufläche“ in „Wohnbaufläche“ geändert. Durch die Darstellung von „Wohnbauflächen“ wird dem bestehenden örtlichen Gebietscharakter entsprochen. Im Umfeld des Plangebietes sind Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen sowie eine Fläche für Entsorgungsanlagen dargestellt. Im Rahmen der Genehmigungsverfahren zu den Gewerbebetrieben musste der Nachweis erbracht worden sein, dass zwischen der bestehenden Wohnbebauung und den Gewerbebetrieben keine immissionsschutzrechtlichen Konflikte entstehen. Es ist daher davon auszugehen, dass keine Konflikte zwischen den einzelnen Nutzungen zu erwarten sind, zwar wird zusätzliche Wohnbaufläche dargestellt, jedoch liegen bestehende Wohnbauflächen deutlich näher an den bestehenden Gewerbebetrieben. Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung werden die bestehenden und geplanten Nutzungen und ihre gegenseitigen Auswirkungen in einem Schallschutzgutachten untersucht. 6.3 ALTLASTEN Innerhalb des Plangebietes liegen keine Altlastenverdachtsflächen vor. Außerhalb des Plangebiets, in rund 500 m Entfernung, befinden sich die Altlast AS 280_050. Es handelt sich hierbei um ein ehemaliges Gaswerk Bahnstraße / Krusestraße. Ebenso befindet sich die Altlast 280_123 in dem rund 500 m großen Umkreis. Hierbei handelt es sich um eine stillgelegte Anlage einer Tankstelle St. Töniser-Straße / Bahnstraße. Des Weiteren befindet sich die Altlast 280_089 sowie die Altlast 280_112 in dem rund 500 m großen Umkreis. 12 STADT W ILLICH STADTPLANUNG Begründung zum Flächennutzungsplan 155. Änderung (- westlich Grunewallstraße -) Hierbei handelt es sich um eine ehemalige Tankstelle an der Bahnstraße sowie eine ehemalige Tankstelle an der Jägerstraße. 6.4 KAMPFMITTEL Luftbilder aus den Jahren 1939-1945 und andere historische Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Bodenkampfhandlungen und Bombenabwürfe. Im Plangebiet wurde eine Ortsbegehung durch den Kampfmittelräumdienst durchgeführt, die zu keinen verwertbaren Ergebnissen geführt hat. Im Zuge der Baufeldfreimachung wird eine Überprüfung des Grundstückes erfolgen. 6.5 VER- UND ENTSORGUNG Versorgung Der Planbereich wird an das Netz der öffentlichen Versorgungsträger angeschlossen. Die Versorgungsträger werden im Bebauungsplanverfahren beteiligt. Entsorgung Die Entsorgung des Schmutz- und Regenwassers wird entsprechend den Vorgaben im Generalentwässerungsplan der Stadt Willich erfolgen. Aachen, den 13.06.2018 Im Auftrag Stadtplaner AKNW M.Sc. J. Niedling (Beratungsgesellschaft für kommunale Infrastruktur mbH BKI mbH Jülicher Straße 318-320, 52070 Aachen) Anlagen: 1. Umweltbericht mit Artenschutzrechtlicher Vorprüfung 13