Daten
Kommune
Willich
Größe
1,8 MB
Datum
26.06.2018
Erstellt
19.06.18, 08:16
Aktualisiert
27.01.19, 19:34
Stichworte
Inhalt der Datei
155. ÄNDERUNG FNP
(WESTLICH GRUNEWALLSTRAßE)
BEGRÜNDUNG
VERFAHRENSSTAND: AUSLEGUNG
Stadt Willich
Geschäftsbereich Stadtplanung
Juni 2018
STADT W ILLICH
STADTPLANUNG
Begründung zum Flächennutzungsplan
155. Änderung (- westlich Grunewallstraße -)
INHALTSVERZEICHNIS
INHALTSVERZEICHNIS .............................................................................................................. 1
1. LAGE UND BESTAND DES PLANGEBIETES ........................................................................... 2
2. BESCHREIBUNG DES PLANGEBIETES .................................................................................. 3
2.1 VERKEHRSERSCHLIEßUNG .......................................................................................... 3
2.2 GEBÄUDEBESTAND UND HEUTIGE NUTZUNG................................................................. 3
2.3 W ASSERSCHUTZZONEN .............................................................................................. 6
2.4 ALTLASTEN ................................................................................................................ 6
2.5 IMMISSIONSSITUATION ................................................................................................ 8
3. PLANUNGSRECHTLICHE VORGABEN ................................................................................... 9
3.1 REGIONALPLAN .......................................................................................................... 9
3.2 LANDSCHAFTSPLAN .................................................................................................... 9
3.3 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT W ILLICH (RECHTSWIRKSAMKEIT 21.10.1982)....... 9
3.4 BEBAUUNGSPLAN (RECHTSKRAFT 28.05.1962) ..........................................................10
4. ZIELE UND ZWECK DER ÄNDERUNG ...................................................................................11
5. PLANINHALT UND FESTSETZUNGEN ...................................................................................12
6. UMWELTSCHÜTZENDE BELANGE IN DER ABWÄGUNG ..........................................................12
6.1 EINGRIFF IN NATUR UND LANDSCHAFT........................................................................12
6.2 IMMISSIONSSCHUTZ ...................................................................................................12
6.3 ALTLASTEN ...............................................................................................................12
6.4 KAMPFMITTEL ...........................................................................................................13
6.5 VER- UND ENTSORGUNG ...........................................................................................13
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STADT W ILLICH
STADTPLANUNG
Begründung zum Flächennutzungsplan
155. Änderung (- westlich Grunewallstraße -)
1. LAGE UND BESTAND DES PLANGEBIETES
Die Stadt Willich liegt zwischen den Ballungsrandzonen der Städte Krefeld, Düsseldorf,
Neuss und Mönchengladbach. Sie besteht aus den Stadtteilen Alt-Willich, Anrath,
Schiefbahn und Neersen. Als Mittelzentrum ist die polyzentrisch aufgebaute
Flächengemeinde auf das Oberzentrum Krefeld ausgerichtet; abhängig von den jeweiligen
Standorten bestehen jedoch unterschiedliche Orientierungen zum Umland.
Das Plangebiet der 155. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt im Ortszentrum AltWillich, Gemarkung Willich, Flur 25, und hat eine Größe von ca. 0,39 ha. Es wird im
Wesentlichen wie folgt begrenzt:
-
im Norden von den Flurstücken 199, 842, 208
-
im Westen von den Flurstücken 198, 197, 196, 195 und 698
-
im Osten von der Teilfläche 306
-
im Süden von den Flurstücken 917, 918, 919, 916, 915 und 922
Die genaue Lage des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem folgenden
Übersichtsplan und ist im Plan durch Planzeichen gekennzeichnet (vgl. Abbildung 1).
Abbildung 1: Übersichtsplan mit räumlichem Geltungsbereich
(unmaßstäblich)
(Quelle: Ausschnitt aus der Deutschen Grundkarte mit Planzeichen ergänzt)
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2. BESCHREIBUNG DES PLANGEBIETES
2.1 VERKEHRSERSCHLIEßUNG
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Bahnstraße (L 26). Die geplante
öffentliche Erschließungsstraße des Plangebietes wird über das vorhabenbezogene
Bebauungsplanverfahren gesichert. In einer Entfernung von ca. 2,5 km ist ein Anschluss an
die Autobahn A 44 gegeben. Eine Anschlussstelle an die A 52 ist ca. 4 km entfernt. An den
öffentlichen Nahverkehr angebunden, wird das Plangebiet durch die Haltestellen
Krusestraße, St. Töniser Straße, Moltkeplatz, Jägerstraße und Willich Bahnhof. Die SPNVErschließung erfolgt über die Regionalbahnhaltestelle Anrath, welche in ca. 7 km Entfernung
liegt.
2.2 GEBÄUDEBESTAND UND HEUTIGE NUTZUNG
Das Plangebiet ist ca. 3.950 m² groß. Die Grünfläche mit Zweckbestimmung „Parkanlage“
umfasst dabei ca. 2.580 m². Die dem Plangebiet zugehörige „gemischte Baufläche“ ist ca.
1.370 m² groß. Im Westen des Plangebietes ist ein Kutscherhaus vorhanden, das im Zuge
der Erschließung des Plangebietes zurückgebaut werden muss. Das Plangebiet ist von
heimischen Gehölzen geprägt. Neben einer doppelstämmigen Esche sind noch weitere
Laubbäume (Esche, Wildkirsche, Apfel, Hasel) im Plangebiet vorzufinden. Im Bereich des
ebenerdigen Hühnerstalls im Westen befinden sich kleine Laubgehölze. Umgeben werden
die Gehölze von Scherrasen. Weitere Nutzungen und weiterer Gebäudebestand ist nicht
vorhanden (s. Abbildung 2-10).
Abbildung 2: Luftbild (Maßstab: 1:1.000)
(Quelle: Ausschnitt aus tim-online.nrw.de mit Planzeichen ergänzt)
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Abbildung 3: Grünfläche
(Quelle: BKI mbH)
Abbildung
5:
(Quelle: BKI mbH)
mit
Gehölzbestand
Abbildung 4: Grünfläche
(Quelle: BKI mbH)
Kutscherhaus
mit
Gehölzbestand
Abbildung 6: Grünfläche und Nachbarbebauung
(Quelle: BKI mbH)
Abbildung 7: Nachbarbebauung Wilhelmstraße
(Quelle: BKI mbH)
Abbildung
8:
(Quelle: BKI mbH)
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Turnhalle
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Abbildung 9: Nachbarbebauung Grunewallstraße
(Quelle: BKI mbH)
Abbildung 10: Villa
(Quelle: BKI mbH)
Langels
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2.3 WASSERSCHUTZZONEN
Das Änderungsgebiet liegt innerhalb des potentiellen Einzugsgebietes der
Trinkwassergewinnungsanlage Forstwald innerhalb der geplanten Zone III B (vgl. Abbildung
11).
Abbildung 11: Wasserschutzzonen (unmaßstäblich)
(Quelle: Ausschnitt aus GeoMedia Wasserschutzzonen)
2.4 ALTLASTEN
Innerhalb des Plangebietes liegen keine Altlastenverdachtsflächen vor. Im Umkreis von ca.
500 m befinden sich folgende Altlastenverdachtsflächen (vgl. Abbildung 12-15):
-
AS 280_050, ehemaliges Gaswerk Bahnstraße/Krusestraße
-
AS 280_123, stillgelegte Anlagen einer Tankstelle St.-Töniser-Straße/Bahnstraße
-
AS 280_089, ehemalige Tankstelle Bahnstraße
-
AS 280_112, ehemalige Tankstelle Jägerstraße
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Abbildung 12: Altlasten Übersicht (unmaßstäblich)
(Quelle: Ausschnitt aus GeoMedia)
Abbildung 13: Lage der Altlasten 280_050 und 280_089 (unmaßstäblich)
(Quelle: Ausschnitt aus GeoMedia)
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Abbildung 14: Lage der Altlast 280_123 (unmaßstäblich)
(Quelle: Ausschnitt aus GeoMedia)
Abbildung 15: Lage der Altlast 280_112 (unmaßstäblich)
(Quelle: Ausschnitt aus GeoMedia)
2.5 IMMISSIONSSITUATION
Der Planbereich ist durch den Verkehrslärm der angrenzenden Bahn-, Grunewall- und
Wilhelmstraße und durch Fluglärm der An- und Abflugstrecken des Verkehrslandeplatzes
Mönchengladbach belastet.
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3. PLANUNGSRECHTLICHE VORGABEN
3.1 REGIONALPLAN
Der Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP99) stellt den
Bereich des Plangebietes als allgemeinen Siedlungsbereich dar. Auf Regionalplanebene
müssen somit keine Änderungen vorgenommen werden (vgl. Abbildung 16).
Abbildung 16: Ausschnitt aus dem Gebietsentwicklungsplan (unmaßstäblich)
(Quelle: Ausschnitt aus dem GEP 99)
3.2 LANDSCHAFTSPLAN
Das Plangebiet liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles von Alt-Willich
und somit außerhalb der Landschaftspläne des Kreises Viersen.
3.3 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT WILLICH (RECHTSWIRKSAMKEIT 21.10.1982)
Im derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Willich ist der Änderungsbereich
als Grünfläche mit Zweckbestimmung „Parkanlage“ dargestellt. Eine Teilfläche des
Plangebietes ist zudem im FNP als gemischte Baufläche dargestellt (vgl. Abbildung 17). Die
Planinhalte und ihre Konkretisierung in dem aufzustellenden vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 9 II W - westlich Grunewallstraße - stimmen mit den Darstellungen des
Flächennutzungsplanes in seiner derzeitigen rechtswirksamen Fassung nicht überein. Der
Flächennutzungsplan wird daher mit der 155. Änderung (westlich Grunewallstraße) geändert
und die dargestellte Grünfläche mit Zweckbestimmung „Parkanlage“ sowie ein Teilbereich
der dargestellten „gemischten Baufläche“ in Wohnbaufläche geändert.
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155. Änderung (- westlich Grunewallstraße -)
Abbildung 17: Darstellung im Flächennutzungsplan (unmaßstäblich)
(Quelle: Flächennutzungsplan der Stadt Willich mit Planzeichen ergänzt)
Der Planungsausschuss der Stadt Willich hat dazu am 23.05.2017 in seiner Sitzung den
Aufstellungsbeschluss zur 155. FNP-Änderung sowie die Durchführung der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden beschlossen. Diese fand zwischen dem
19.06.2017 - 07.07.2017 statt. Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung sind acht
Stellungahmen eingegangen.
In seiner Sitzung am 06.09.2017 hat der Planungsausschuss der Stadt Willich den
Offenlagebeschluss zur 155. FNP-Änderung gefasst. In der Zeit vom 22.09.2017 bis
einschließlich 27.10.2017 ist die Offenlage zur 155. FNP-Änderung durchgeführt worden. Im
Rahmen der Offenlage sind drei Stellungahmen aus der Behördenbeteiligung eingegangen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr 9 I W - Villa Langels - wird aus
Rechtssicherheitsgründen nicht weiter verfolgt. Stattdessen wird das neue
vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren Nr. 9 II W - westlich Grunewallstraße begonnen. Im Zuge der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird eine
erneute Offenlage der 155. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt, um die
vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) mit der verbindlichen Bauleitplanung
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Einklang zu bringen.
3.4 BEBAUUNGSPLAN (RECHTSKRAFT 28.05.1962)
Für das Plangebiet existiert der seit dem 28.05.1962 rechtskräftige Bebauungsplan 3 W C-D,
der für den Planbereich „Private Grün- und Freifläche festsetzt“ (vgl. Abbildung 18).
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Abbildung 18: Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 3 W C-D (unmaßstäblich)
(Quelle: Ausschnitt aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 3 W C-D der Stadt Willich mit Planzeichen
ergänzt)
4. ZIELE UND ZWECK DER ÄNDERUNG
Die 155. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Willich wird durchgeführt, um die
Ziele des sich in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 II W westlich Grunewallstraße - zu sichern. Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes sollen
geändert werden, da sich die Ziele der vorhabenbezogenen Bebauungsplanaufstellung nicht
aus dem derzeit gültigen Flächennutzungsplan ergeben.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die im Geltungsbereich liegenden
Flächen Grünfläche mit Zweckbestimmung „Parkanlage“ und die Teilfläche „gemischte
Baufläche“ zur innerstädtischen Nachverdichtung in „Wohnbaufläche“ umgewandelt werden.
Die umliegende gemischte Baufläche und die umliegenden Wohnbauflächen bleiben von der
Flächennutzungsplanänderung unberührt.
Mit der 155. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Willich sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, maximal elf Wohneinheiten zu
realisieren. Die öffentliche Sticherschließung des Plangebietes erfolgt über die Bahnstraße
entlang der nordwestlichen Plangebietsgrenze.
Die Flächennutzungsplanänderung hat den Zweck, innerhalb ihres Geltungsbereiches
Vorgaben für die städtebauliche Ordnung zu schaffen. Sie bildet die Grundlage für die
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 II W - westlich
Grunewallstraße -.
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5. PLANINHALT UND FESTSETZUNGEN
Im Geltungsbereich wird die Grünfläche mit Zweckbestimmung „Parkanlage“ und die
Teilfläche „gemischte Baufläche“ in „Wohnbaufläche“ umgewandelt.
6. UMWELTSCHÜTZENDE BELANGE IN DER ABWÄGUNG
Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und § 1a BauGB wurde
eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt
und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. Das Ergebnis der
Umweltprüfung ist in der Abwägung nach § 1 a BauGB zu berücksichtigen. Der
Umweltbericht ist der Begründung zur 155. Änderung des Flächennutzungsplanes als
Anlage beigefügt.
6.1 EINGRIFF IN NATUR UND LANDSCHAFT
Im vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren führt die Umnutzung der Grünfläche mit
Zweckbestimmung „Parkanlage“ und der Teilfläche „gemischte Baufläche“ zu einer
„Wohnbaufläche“ mit den dazugehörigen Freiflächen zu einer Erhöhung des
Versiegelungsgrades
des
Geländes.
Im
Zuge
des
vorhabenbezogenen
Bebauungsplanverfahrens ist für den Eingriff in Natur und Landschaft eine Kompensation
vorzunehmen.
6.2 IMMISSIONSSCHUTZ
Mit der 155. FNP-Änderung wird die bestehende Grünfläche mit Zweckbestimmung
„Parkanlage“ und die Teilfläche „gemischte Baufläche“ in „Wohnbaufläche“ geändert. Durch
die Darstellung von „Wohnbauflächen“ wird dem bestehenden örtlichen Gebietscharakter
entsprochen. Im Umfeld des Plangebietes sind Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen
sowie eine Fläche für Entsorgungsanlagen dargestellt.
Im Rahmen der Genehmigungsverfahren zu den Gewerbebetrieben musste der Nachweis
erbracht worden sein, dass zwischen der bestehenden Wohnbebauung und den
Gewerbebetrieben keine immissionsschutzrechtlichen Konflikte entstehen. Es ist daher
davon auszugehen, dass keine Konflikte zwischen den einzelnen Nutzungen zu erwarten
sind, zwar wird zusätzliche Wohnbaufläche dargestellt, jedoch liegen bestehende
Wohnbauflächen deutlich näher an den bestehenden Gewerbebetrieben.
Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung werden die bestehenden und geplanten
Nutzungen und ihre gegenseitigen Auswirkungen in einem Schallschutzgutachten
untersucht.
6.3 ALTLASTEN
Innerhalb des Plangebietes liegen keine Altlastenverdachtsflächen vor. Außerhalb des
Plangebiets, in rund 500 m Entfernung, befinden sich die Altlast AS 280_050. Es handelt
sich hierbei um ein ehemaliges Gaswerk Bahnstraße / Krusestraße. Ebenso befindet sich die
Altlast 280_123 in dem rund 500 m großen Umkreis. Hierbei handelt es sich um eine
stillgelegte Anlage einer Tankstelle St. Töniser-Straße / Bahnstraße. Des Weiteren befindet
sich die Altlast 280_089 sowie die Altlast 280_112 in dem rund 500 m großen Umkreis.
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STADT W ILLICH
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Begründung zum Flächennutzungsplan
155. Änderung (- westlich Grunewallstraße -)
Hierbei handelt es sich um eine ehemalige Tankstelle an der Bahnstraße sowie eine
ehemalige Tankstelle an der Jägerstraße.
6.4 KAMPFMITTEL
Luftbilder aus den Jahren 1939-1945 und andere historische Unterlagen liefern Hinweise auf
vermehrte Bodenkampfhandlungen und Bombenabwürfe. Im Plangebiet wurde eine
Ortsbegehung durch den Kampfmittelräumdienst durchgeführt, die zu keinen verwertbaren
Ergebnissen geführt hat. Im Zuge der Baufeldfreimachung wird eine Überprüfung des
Grundstückes erfolgen.
6.5 VER- UND ENTSORGUNG
Versorgung
Der Planbereich wird an das Netz der öffentlichen Versorgungsträger angeschlossen. Die
Versorgungsträger werden im Bebauungsplanverfahren beteiligt.
Entsorgung
Die Entsorgung des Schmutz- und Regenwassers wird entsprechend den Vorgaben im
Generalentwässerungsplan der Stadt Willich erfolgen.
Aachen, den 13.06.2018
Im Auftrag
Stadtplaner AKNW M.Sc. J. Niedling
(Beratungsgesellschaft für kommunale Infrastruktur mbH
BKI mbH
Jülicher Straße 318-320, 52070 Aachen)
Anlagen:
1. Umweltbericht mit Artenschutzrechtlicher Vorprüfung
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