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Sitzungsvorlage (Landschaftspflegerischer Fachbeitrag)

Daten

Kommune
Willich
Größe
4,3 MB
Datum
26.06.2018
Erstellt
19.06.18, 08:16
Aktualisiert
27.01.19, 19:34

Inhalt der Datei

raskin Umweltp l a n u n g und Umweltberatung GbR Landschaftspflegerischer Begleitplan Titel: zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Stadt Willich Nr. 9 II W (westlich Grunewallstraße) Stand: 25. Mai 2018 Auftraggeber: Paeschke GmbH Auftrag vom: 13. April 2017 Projekt-Nr.: 33-17 Auftragnehmer: raskin, Umweltplanung und Umweltberatung GbR Projektbearbeitung: Dipl.-Geogr. Anja Werfling Dipl.-Geogr. Adelheid Wagenknecht Kartographie: Dorothee Raskin + Dr. Richard Raskin Wilhelm-Grasmehr-Str. 6-8, D-52078 Aachen Fon +49(0)241-53 43 39, Fax +49(0)241-54 36 18, info@raskin-ac.de I LPB zum vorhabenbez. B-Plan Stadt Willich Nr. 9 II W (westl. Grunewallstraße) raskin INHALTSVERZEICHNIS Seite 1 Veranlassung ..............................................................................................1 2 Vorgehensweise .........................................................................................1 3 3.1 3.2 3.3 3.4 Aktueller Zustand von Natur und Landschaft ..........................................2 Lage und Größe des Plangebietes ...............................................................2 Naturräumliche Grundlagen..........................................................................3 Biotoptypen...................................................................................................3 Landschaftsbild und Naherholung ................................................................4 4 Planerische und rechtliche Vorgaben.......................................................4 5 Beschreibung des Vorhabens ...................................................................5 6 Auswirkungen auf Natur und Landschaft.................................................7 7 Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen ......................8 8 Bewertung und Bilanzierung der Eingriffe in Natur und Landschaft .....9 9 Ausgleichsmaßnahmen............................................................................12 10 Quellen.......................................................................................................13 Dokumentation Dok. 1: Foto-Dokumentation (2 Fotos) Dok. 2: Zuordnung der Ausgleichsfläche Karten Karte 1: Biotope im Ausgangs- und Planzustand (M 1 : 750) raskin LPB zum vorhabenbez. B-Plan Stadt Willich Nr. 9 II W (westl. Grunewallstraße) 1 1 Veranlassung Die Paeschke GmbH plant die Entwicklung von Wohnbebauung im hinteren etwa 0,41 ha großen Grundstücksteil des Privatgrundstücks der Villa Langels an der Bahnstraße in Willich. Hier sollen Einfamilienhäuser als Doppelhäuser und Reihenhäuser entstehen, die durch eine Stichstraße von der Bahnstraße aus erschlossen werden sollen. Die raskin • Umweltplanung und -beratung GbR wurde am 13.4.2016 mit der Erarbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplans zum Bebauungsplan beauftragt. 2 Vorgehensweise Die Bewertung der Eingriffe in Natur und Landschaft im Rahmen der Abarbeitung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung nach §§ 13 ff. BNatSchG erfolgt in Abstimmung mit der Stadt Willich auf Grundlage der Methode „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ des LANUV (2008). Unter Anwendung dieser Methode erfolgt eine sachgerechte Erfassung und Bewertung von Natur und Landschaft sowie der aufgrund der Planung zu erwartenden Eingriffe. Auf Grundlage einer am 14.04.2017 durchgeführten Biotoptypenkartierung wurden die im Eingriffsraum vorhandenen Biotoptypen (Lebensräume) bewertet. Der Einzelflächenwert eines Biotoptyps ergibt sich durch Multiplikation des Biotopwerts mit der Flächengröße und dem Gesamtflächenwert A des Ausgangszustandes durch die Summenbildung der Einzelflächenwerte. Die Realisierung des Vorhabens führt in den überwiegenden Fällen zu einem Ersatz der bestehenden Biotoptypen durch andersartige Lebensräume. Die Subtraktion des Gesamtflächenwertes B nach der Rekultivierung von dem Gesamtflächenwert A des Ausgangszustandes ergibt die Gesamtbilanz. Sie stellt ein Maß für den Erfüllungsgrad der Kompensation dar. Die Ergebnisse der Erfassung und Bewertung werden kartographisch bzw. tabellarisch dargestellt. Als Grundlage zur Kartenerstellung dienten die Liegenschaftskarte NRW sowie die Planungsgrundlage des Büros BKI (2018). raskin 3 LPB zum vorhabenbez. B-Plan Stadt Willich Nr. 9 II W (westl. Grunewallstraße) 2 Aktueller Zustand von Natur und Landschaft 3.1 Lage und Größe des Plangebietes Das Bebauungsplangebiet hat eine Größe von etwa 0,41 ha und befindet sich an der Bahnstraße (Abb. 1) im Ortsteil Alt-Willich der Stadt Willich, Kreis Viersen. Die weitgehend ebene Fläche liegt auf etwa 40 m+NN. Sie wird eingerahmt von der Bahnstraße bzw. der Villa Langels im Norden, gewerblicher Bebauung im Nordosten und Wohnbebauung im Osten, Süden und Westen. Abb. 1: Lage des Plangebietes im Raum (Ausschnitt aus der digitalen DGK). raskin LPB zum vorhabenbez. B-Plan Stadt Willich Nr. 9 II W (westl. Grunewallstraße) 3 3.2 Naturräumliche Grundlagen Das Plangebiet liegt innerhalb der naturräumlichen Einheit der „Kempener Lehmplatte (Nr. 573.3) (PAFFEN et al. 1963) und gehört damit zur „Krefelder Mittelterrasse“. Typisch ist hier die Überdeckung mit einer „Schotterlehmdecke, die aus einer einzeitlichen Durchmengung der ursprünglichen, geringen Lössauflagerung und dem unterlagernden Terrassensand und -kies entstanden ist“. Laut Bodenkarte (GEOLOGISCHER DIENST 2004) sind im Plangebiet überwiegend Parabraunerden ausgebildet, daneben Übergänge zu Pseudogleyen und Gleyen. Sie sind in der „Karte der schutzwürdigen Böden“ (GEOLOGISCHER DIENST 2004) überwiegend als „besonders schutzwürdige fruchtbare Böden“ ausgewiesen. Die ökologische Feuchtestufe ist überwiegend mit „sehr frisch“ angegeben. Sie gelten überwiegend als „bedingt geeignet“ zur Versickerung. Im Bereich der geplanten Zufahrt sind die Böden jedoch durch Bebauung, Befahren, Anlage von Wegen etc. bereits deutlich anthropogen überprägt. Aufgrund der urbanen Bebauung des Quartiers dürfte insgesamt auch von einem großräumig abgesenkten Grundwasserstand auszugehen sein. Die ursprüngliche potentiell natürliche Vegetation (PNV) der EichenHainbuchenwälder ist im Plangebiet wie im Umfeld seit langem der städtischen Besiedlung gewichen, wobei auch der bestehende Gehölzbestand nicht mehr der PNV entspricht. 3.3 Biotoptypen Neben dem vorhanden Gebäude (ehemaliges Kutscherhaus) und teilversiegelten Fahrflächen wird das Plangebiet von einer Grünanlage eingenommen (Karte 1). Diese besteht aus verwilderten Gebüschen, einzelnen älteren Bäumen und Obstbäumen sowie extensiv gemähten Rasenflächen. raskin LPB zum vorhabenbez. B-Plan Stadt Willich Nr. 9 II W (westl. Grunewallstraße) 4 Die beschriebenen Biotoptypen werden nachfolgend nach dem LANUV-Verfahren (2008) eingeordnet und bewertet. • Grünanlage, < 2 ha, strukturreich, mit Baumbestand (HM, xd3), Biotopwert 5 Punkte. • Teilversiegelte Wege (VF1), Biotopwert 1 Punkt. • Gebäude, versiegelte Fläche (VF0), Biotopwert 0 Punkte. Die teilversiegelten Wege bilden bei Überschirmung durch Gehölzbestand einen entsprechenden Mischbiotop mit dem Biotopwert 3 Punkte. 3.4 Landschaftsbild und Naherholung Das Landschaftsbild im Umfeld des Plangebietes wird im Wesentlichen von Wohnbebauung und gemischter Bebauung mit urbanem Charakter geprägt. Die benachbarte Villa überragt die vorhandene Wohnbebauung höhenmäßig und bildet mit dem umgebenden Altbaumbestand einen herausragenden, attraktiven Aspekt des Ortsbildes. Für die Erholungsnutzung ist das Plangebiet nicht relevant, da es sich um eine private, nicht öffentliche Fläche handelt. 4 Planerische und rechtliche Vorgaben Der Regionalplan des Regierungsbezirks Düsseldorf (1999), Blatt Krefeld stellt für das Plangebiet und großräumig darüber hinaus „allgemeine Siedlungsbereiche“ dar. Überlagernde anderweitige Darstellungen liegen nicht vor. Die Darstellung im derzeit vorliegenden Entwurf des neuen Regionalplans ist gleichlautend. Der Flächennutzungsplan der Stadt Willich (2017) sieht mit dem aktuellen Änderungsverfahren eine Darstellung als „Wohnbauflächen“ der bisherigen „Grünfläche“ bzw. teilweise auch der „gemischten Baufläche“ vor. Da sich das Plangebiet im „Innenbereich“ befindet, liegen kein Landschaftsplan und demzufolge keine landschaftsrechtlichen Festsetzungen vor. Im Garten der Villa Langels und damit an das Plangebiet angrenzend befindet sich denkmalgeschützter Baumbestand. raskin LPB zum vorhabenbez. B-Plan Stadt Willich Nr. 9 II W (westl. Grunewallstraße) 5 5 Beschreibung des Vorhabens Gemäß des Bebauungsplanentwurfs der BKI mbH (2018) ist der Baublock A (vgl. Karte 1) des Plangebietes in zwei Teilflächen gegliedert. In den Teilflächen A und B ist eine Wohnbebauung in offener Bauweise mit Doppelhäusern und Reihenhäusern vorgesehen. Die Grundflächenzahl (GRZ) wird mit 0,4 festgesetzt. Die überbaubaren Flächen werden durch die Baugrenzen markiert. Flächen für Stellplätze, Carports und Garagen sind durch entsprechende Umgrenzungen festgesetzt. Die Zufahrt von der Bahnstraße (Baublock B) ist als öffentliche Straßenverkehrsfläche mit wechselnder Breite und einer randlichen öffentlichen Grünfläche festgelegt. Eine Verengung des Plangebietes ist zum Schutz des Traufbereichs eines benachbarten denkmalgeschützten Baumes festgesetzt. An der Einfahrt von der Bahnstraße sind fünf Besucherstellplätze an einer Aufweitung integriert. Diese sind von einer randlichen öffentlichen Grünfläche umgeben. Zur Minimierung baubedingter Bodenveränderungen sind die Getrenntlagerung des Oberbodens und kulturfähigen Unterbodens während der Baumaßnahmen und ein entsprechender Wiederauftrag durchzuführen (unter Beachtung der entsprechenden DIN-Vorschriften). Die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind insbesondere während der Bauphase gegen Versichtung zu schützen. Für die privaten Grundstücke der Teilflächen A und B des Baublocks A erfolgen Pflanzfestsetzungen heimischer Arten, die sowohl Baumpflanzungen eines kleinkronigen Laubbaums pro Grundstück (insgesamt 11 Stück) als auch Heckenpflanzungen an rückwärtigen Grundstücksgrenzen umfassen. Bei einer Zusammenfassung von Grundstücken kann anstatt zwei kleinkroniger Laubbäume jeweils ein großkroniger Laubbaum gewählt werden. Als kleinkronige Baumarten stehen Feldahorn, Hainbuche, Birke, Wildapfel, Vogelkirsche, Wildbirne, Walnuss, Mehlbeere und Vogelbeere zur Auswahl. Als großkronige Baumarten stehen Rotbuche, Spitzahorn, Traubeneiche, Stieleiche, Winter- und Sommerlinde zur Auswahl. Für die 1 m breiten Schnitthecken kommen Hainbuche, Buche, Liguster und Weißdorn in Betracht. Sie werden auf eine Endhöhe von 1,8 m und eine Breite von 1 m begrenzt. raskin LPB zum vorhabenbez. B-Plan Stadt Willich Nr. 9 II W (westl. Grunewallstraße) 6 Die entsprechend des Bebauungsplanentwurfes geplanten bzw. aufgrund der Festsetzungen zu erwartenden Biotop- bzw. Nutzungstypen (nach dem LANUVVerfahren 2008) (Karte 1) werden im Folgenden erläutert. Dabei werden die folgenden Biotoptypen und Wertstufen angesetzt: Baublock B Verkehrsflächen, versiegelt (VF0): Die Straßenverkehrsflächen haben aufgrund der Vollversiegelung keinen Biotopwert (0 Punkte). Öffentliche Grünfläche mit Grünanlage, strukturreich, mit Baumbestand (HM, xd3): Die kleine öffentliche Grünfläche mit erhaltenem Baumbestand am Rand der Besucherstellplätze behält den Biotopwert 5 Punkte. Öffentliche Grünfläche mit Straßenbegleitgrün ohne Gehölzbestand entlang öffentlicher Verkehrsfläche (VA, mr4): In der schmalen öffentlichen Grünfläche entlang der öffentlichen Verkehrsfläche ist kein relevanter Gehölzbewuchs möglich, so dass hier ein Biotopwert von 2 Punkten angesetzt wird. Baublock A Allgemeines Wohngebiet (Teilflächen A und B), Bereich der (potentiell) vollversiegelten Flächen entsprechend der GRZ 0,4: Es resultiert der Biotopwert 0 für 40 % der WA-Fläche. Allgemeines Wohngebiet (Teilflächen A und B), Bereich der Gärten (Zier- und Nutzgarten, HJ, ka4): Für die Gärten wird unter Berücksichtigung von weiterer Versiegelung auf der Grundlage der nach BauNVO möglichen 50 %igen Überschreitung der GRZ der geringe Biotopwert 2 angesetzt. Er gilt für 60% der WAFläche abzüglich der Flächen für die festgesetzten Baumpflanzungen und Hecken. Diese werden davon getrennt folgendermaßen bewertet: Einzelbäume aus lebensraumtypischen Baumarten > 70 % in Garten (BF90, ta1-2/HJ, ka4): 5 Punkte auf einer angenommenen Fläche von 25 m² pro kleinkronigem Baum bzw. 50 m² pro großkronigem Baum. Schnitthecke aus Laubgehölzen: Der Biotopwert von 4,8 Punkten wird von der Stadt Willich übernommen. raskin LPB zum vorhabenbez. B-Plan Stadt Willich Nr. 9 II W (westl. Grunewallstraße) 7 6 Auswirkungen auf Natur und Landschaft Mit der Realisierung des Bebauungsplans sind potentiell bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkungen verbunden, die nachfolgend aufgeführt werden: Anlagebedingte Wirkungen - Lebensraumverlust der im Plangebiet auftretenden Biotoptypen durch Versiegelung. - Verlust bzw. Beeinträchtigung von Filter-, Puffer- und Regulationsfunktionen des Bodens durch Versiegelung bzw. Teilversiegelung und - Ersatz von Biotopen (Grünanlage) durch Gartenbiotope. Diese anlagebedingten Wirkungen sind auf das Plangebiet beschränkt. Die Beeinträchtigung der Bodenfunktionen ist auch unter Berücksichtigung der GRZ von 0,4 von Eingriffsrelevanz. Insgesamt wird angestrebt, dass der Eingriff in den Boden im Rahmen des Ausgleichs für den Eingriff in die Biotopfunktion multifunktional ausgeglichen wird. Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist in unmittelbarem Anschluss an vorhandene Wohnbebauung bei gleicher Höhe und vergleichbaren Grundstücksgrößen wie im Süden und Osten nicht zu befürchten. Durch die festgesetzten Gehölzpflanzungen erfolgt eine adäquate Eingrünung. Baubedingte Wirkungen Von den Baumaßnahmen können zeitlich begrenzte Störungen akustischer und optischer Art ausgehen (Baulärm und Bewegung von Menschen und Maschinen), die allerdings aufgrund der Vorbelastungen entlang der Bahnstraße in ihrer Wirkintensität und Reichweite vernachlässigbar sind. Die baubedingten Eingriffe sind unter Beachtung der o.g. Vorgehensweise beim Umgang mit Boden überwiegend zeitlich begrenzt und von entsprechend untergeordneter Rolle. Sie beschränken sich auf Baulärm und ggf. Staubemissionen bei trockenen Bodenverhältnissen über maximal einige Monate. Sie haben insgesamt keine Eingriffsqualität. Betriebsbedingte Wirkungen Vom „Betrieb“ des Wohngebietes gehen vermehrte akustische und optische Störungen aus. Sie sind allerdings gleichartig wie die der angrenzenden Wohngebiete. Die Wohnnutzung der Grundstücke mit entsprechenden zusätzlichen Verkehren geht nicht über das ortsübliche Maß hinaus, zumal eine fußläufige Anbindung an den Ortskern von Willich gegeben ist. raskin LPB zum vorhabenbez. B-Plan Stadt Willich Nr. 9 II W (westl. Grunewallstraße) 8 7 Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen Zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes werden in der vorliegenden Planung folgende Maßnahmen berücksichtigt: (1) Erhalt des denkmalgeschützten Gehölzbestandes Der Erhalt des denkmalgeschützten Baumbestandes im Umfeld der Villa Langels wird mit der Abgrenzung des B-Plangebietes gesichert. (2) Schonung des Gehölzbestandes während der Bauphase Zusätzlich ist während der Bauphase durch Auszäunen der Traufbereiche (mindestens bis zu bestehenden versiegelten Flächen) der Wurzel- und Traufbereich zu sichern. Falls dies im Bereich der Verengung der Zufahrt nicht ausreicht, sind vor dem Überfahren Sicherungsmaßnahmen für den Wurzelbereich zu ergreifen (Baggermatten o.ä.). Der „Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ gemäß DIN 18.920 ist zu beachten. (3) Begrenzung der Versiegelung Durch die Festsetzung der Grundflächenzahl auf 0,4 für das Wohngebiet wird der Versiegelungsgrad begrenzt. (4) Bodenschutzmaßnahmen Zur Minimierung baubedingter Bodenveränderungen sind die Getrenntlagerung des Oberbodens und kulturfähigen Unterbodens während der Baumaßnahmen und ein entsprechender Wiederauftrag durchzuführen (unter Beachtung der entsprechenden DIN-Vorschriften). Die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind insbesondere während der Bauphase gegen Versichtung zu schützen. (5) Baufeldfreimachung Das Eintreten artenschutzrechtlicher Zugriffsverbote (z.B. auch für die übrigen europäischen Vogelarten) nach § 44 I BNatSchG wird vorsorglich durch die Durchführung einer Baufeldfreimachung (Beseitigung der Vegetation) außerhalb der Balz- und Fortpflanzungszeiten ausgeschlossen. Unter Berücksichtigung der potentiell betroffenen Arten ergibt sich ein Zeitfenster vom 1. November bis 28. Februar für die Baufeldfreimachung. raskin LPB zum vorhabenbez. B-Plan Stadt Willich Nr. 9 II W (westl. Grunewallstraße) 9 (6) Wahrung des Landschaftsbild- / Ortsbildcharakters Die Festsetzungen zur Grundflächenzahl und Gebäudehöhe sowie die Pflanzfestsetzungen sorgen dafür, dass der Charakter des Ortsbildes im Umfeld der bestehenden Wohnbebauung gewahrt bleibt. Die Anordnung der Erschließung sorgt dafür, dass eine Sichtachse von Südwesten zur Villa entsteht. Die verbleibenden Eingriffe sind unvermeidbar und werden im folgenden Kapitel bilanziert. 8 Bewertung und Bilanzierung der Eingriffe in Natur und Landschaft Bei der Eingriffsbilanzierung werden im Hinblick auf die Zuordnung der späteren Ausgleichsmaßnahmen zwei getrennte Baublöcke berücksichtigt (vgl. Karte 1): • Baublock A: Er umfasst die Privatgrundstücke der geplanten Wohnbebauung und hat eine Größe von 3.138 m². • Baublock B: Er umfasst die öffentliche Straßenverkehrsfläche mit zwei kleinen randlichen öffentlichen Grünanlagen und hat eine Größe von 946 m². In den folgenden Tabellen 1 und 2 ist die Eingriffsbilanzierung mit Ausgleichsbedarf für die Baublöcke A und B dokumentiert. Der Gesamtflächenwert des Ausgangszustandes für den Baublock A beträgt nach der Methode des LANUV (2008) 15.515 Punkte. Der Gesamtflächenwert des Baublocks A beträgt im Planzustand 5.031 Punkte. Es resultiert ein Kompensationsdefizit von 10.484 Punkten (Tab. 1). Der Gesamtflächenwert des Ausgangszustandes für den Baublock B beträgt nach der Methode des LANUV (2008) 3.965 Punkte. Der Gesamtflächenwert des Baublocks B beträgt im Planzustand 205 Punkte. Es resultiert ein Kompensationsdefizit von 3.760 Punkten (Tab. 2). Der Ausgleichsbedarf summiert sich auf 14.244 Punkte. raskin LPB zum vorhabenbez. B-Plan Stadt Willich Nr. 9 II W (westl. Grunewallstraße) 10 Tab. 1: Eingriffsbilanzierung Baublock A Biotoptypen bzw. festgesetzte Nutzungen Flächengröße (m²) Wert Flächenwert Ausgangs-Zustand 3.097 5 15.485 Mischbiotop: Teilvers. Wege/ Grünanlage (HM, xd3/VF1) 10 3 30 Gebäude, versiegelte Fläche (VF0) 31 0 0 Grünanlage, < 2 ha, strukturreich, mit Baumbestand (HM, xd3) Gesamtflächenwert A des Ausgangszustandes 3.138 15.515 Plan-Zustand Allgemeines Wohngebiet, Bereich der (potentiell) vollversiegelten Flächen (VF0) entsprechend der GRZ 0,4 1.255 0 0 Allgemeines Wohngebiet, Bereich der Gärten inkl. privater Zufahrt (HJ, ka4) 1.451 2 2.902 Einzelbäume aus lebensraumtypischen Baumarten > 70 % in Garten (BF90, ta1-2/HJ, ka4) 275 5 1.375 Schnitthecke aus Laubgehölzen 157 4,8 754 Gesamtflächenwert B des Planzustandes Gesamtbilanz B-A 3.138 5.031 - 10.484 raskin LPB zum vorhabenbez. B-Plan Stadt Willich Nr. 9 II W (westl. Grunewallstraße) 11 Tab. 2: Eingriffsbilanzierung Baublock B Biotoptypen bzw. festgesetzte Nutzungen Flächengröße (m²) Wert Flächen- wert Ausgangs-Zustand Grünanlage, < 2 ha, strukturreich, mit Baumbestand (HM, xd3) 727 5 3.635 Mischbiotop: Teilvers. Wege/ Grünanlage (HM, xd3/VF1) 110 3 330 Gebäude, versiegelte Fläche (VF0) 109 0 0 Gesamtflächenwert A des Ausgangszustandes 946 3.965 Plan-Zustand 893 0 0 Öffentliche Grünfläche mit Straßenbegleitgrün ohne Gehölzbestand entlang öffentlicher Verkehrsfläche (VA, mr4) 20 2 40 Öffentliche Grünfläche mit Grünanlage, strukturreich, mit Baumbestand (HM, xd3) verbleibender Bestand neben Stellplätzen 33 5 165 Öffentliche Verkehrsfläche, versiegelt (VF0) Gesamtflächenwert B des Planzustandes Gesamtbilanz B-A 946 205 - 3.760 Für den Aspekt des Landschaftsbildes ist aufgrund der fehlenden Eingriffserheblichkeit kein zusätzlicher Ausgleich erforderlich. raskin LPB zum vorhabenbez. B-Plan Stadt Willich Nr. 9 II W (westl. Grunewallstraße) 12 9 Ausgleichsmaßnahmen Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sind im Umfang von 14.244 Punkten zum Ausgleich des Eingriffs in die Biotopfunktion zu leisten. Sie sollen auf einer externen, von der Stadt Willich bereitgehaltenen Fläche abgegolten werden. Von den 14.244 Punkten sind entsprechend der Differenz zwischen Ist- und Planzustand 3.760 für die Straßenverkehrsfläche (Baublock B) und 10.484 für die geplante Wohnbebauung (Baublock A) zu leisten. In Abstimmung mit dem Planungsamt der Stadt Willich und der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Viersen wird der erforderliche Ausgleich auf der Ausgleichsfläche „Hagwinkel“ als Teilfläche des Flurstücks 30, Flur 4 in der Gemarkung Neersen umgesetzt. Die hier vorhandene Intensivackerfläche wird in extensives Grünland umgewandelt. Die Maßnahme ist geeignet gleichzeitig den Eingriff in den Boden zu kompensieren. Zum Ausgleich des Eingriffs in die Biotopfunktion ergibt sich eine Aufwertung um 4 Punkte pro m² (von Intensivacker, HA0 mit einem Biotopwert von 2 Punkten zu extensivem Grünland, EA, xd1, veg2 mit einem Biotopwert von 6 Punkten). Dementsprechend ist für das Vorhaben eine Ausgleichsflächengröße von 3.561 m² durch den Antragsteller umzusetzen. Entsprechend des Ausgleichsbedarfs entfallen bei der Umsetzung der Ausgleichsfläche 940 m² für die Straßenverkehrsfläche (Baublock B) und 2.621 m² auf das geplante Wohngebiet (Baublock A). Dies wird bei der Zuordnung der Ausgleichsfläche (Dok. 2 im Anhang) im Rahmen der rechtlichen Sicherung entsprechend berücksichtigt. Aachen, den 25. Mai 2018 Dipl.-Geogr. A. Werfling raskin LPB zum vorhabenbez. B-Plan Stadt Willich Nr. 9 II W (westl. Grunewallstraße) 13 10 Quellen BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF (1999): Regionalplan des Regierungsbezirks Düsseldorf, Blatt Krefeld. BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) (2010): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege. – Artikel 1 des Gesetzes vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), i.d. Fassung vom 1.3.2010. BÜRO FÜR KOMMUNALE INFRASTRUKTUR (BKI) (2018): 155. Änderung des FNP der Stadt Willich. Entwurf Stand 18.05.2018. – Aachen. BÜRO FÜR KOMMUNALE INFRASTRUKTUR (BKI) (2018): Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Willich Nr. 9 II W (westlich Grunewallstraße) . Entwurf mit Begründung und textlichen Festsetzungen. (Stand 18. Mai 2018). – Aachen. STADT W ILLICH (1983): Flächennutzungsplan der Stadt Willich. – Stand Oktober 2016. GEOLOGISCHER DIENST NRW (2004): Auskunftssystem BK 50 – Karte der schutzwürdigen Böden. 2. überarb. Auflage. - Selbstverlag, Krefeld. KREIS VIERSEN (1999): Landschaftsplan 9 „Willicher Lehmplatte“. LANUV (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW) (2008): Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW. – Recklinghausen. PAFFEN et al. (1963): Naturräumliche Gliederung Deutschlands. Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 108/109 Düsseldorf / Erkelenz. – Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung. Bonn - Bad Godesberg. RASKIN GBR (2016): Fachbeitrag zur Artenschutzprüfung Bauvorhaben „Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Willich Nr. 9 II W (westlich Grunewallstraße) .- i.A. der Paeschke GmbH. raskin LPB zum vorhabenbez. B-Plan Stadt Willich Nr. 9 II W (westl. Grunewallstraße) Dokumentation Dok. 1: Foto-Dokumentation (2 Fotos) Dok. 2: Zuordnung der Ausgleichsfläche Karten Karte 1: Biotope im Ausgangs- und Planzustand (M 1 : 750) 14 raskin LPB zum vorhabenbez. B-Plan Stadt Willich Nr. 9 II W (westl. Grunewallstraße) Dok. Dok. 1: Foto-Dokumentation Foto 1: Geplante Zufahrt von der Bahnstraße (hinten) entlang der Mauer des Nachbargrundstücks. Foto 2: Grünanlage im hinteren Grundstücksteil (Baublock A) wird mit Wohnbebauung überplant. raskin LPB zum vorhabenbezogenen B-Plan Stadt Willich Nr. 9 II W (westlich Grunewallstraße) Dok. 2: Zuordnung der Ausgleichsfläche Dok.