Daten
Kommune
Willich
Größe
4,3 MB
Datum
26.06.2018
Erstellt
19.06.18, 08:16
Aktualisiert
27.01.19, 19:34
Stichworte
Inhalt der Datei
raskin
Umweltp l a n u n g und
Umweltberatung GbR
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Titel:
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan der
Stadt Willich Nr. 9 II W (westlich Grunewallstraße)
Stand:
25. Mai 2018
Auftraggeber:
Paeschke GmbH
Auftrag vom:
13. April 2017
Projekt-Nr.:
33-17
Auftragnehmer:
raskin, Umweltplanung und Umweltberatung GbR
Projektbearbeitung:
Dipl.-Geogr. Anja Werfling
Dipl.-Geogr. Adelheid Wagenknecht
Kartographie:
Dorothee Raskin + Dr. Richard Raskin
Wilhelm-Grasmehr-Str. 6-8, D-52078 Aachen
Fon +49(0)241-53 43 39, Fax +49(0)241-54 36 18, info@raskin-ac.de
I
LPB zum vorhabenbez. B-Plan Stadt Willich Nr. 9 II W (westl. Grunewallstraße)
raskin
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
1
Veranlassung ..............................................................................................1
2
Vorgehensweise .........................................................................................1
3
3.1
3.2
3.3
3.4
Aktueller Zustand von Natur und Landschaft ..........................................2
Lage und Größe des Plangebietes ...............................................................2
Naturräumliche Grundlagen..........................................................................3
Biotoptypen...................................................................................................3
Landschaftsbild und Naherholung ................................................................4
4
Planerische und rechtliche Vorgaben.......................................................4
5
Beschreibung des Vorhabens ...................................................................5
6
Auswirkungen auf Natur und Landschaft.................................................7
7
Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen ......................8
8
Bewertung und Bilanzierung der Eingriffe in Natur und Landschaft .....9
9
Ausgleichsmaßnahmen............................................................................12
10
Quellen.......................................................................................................13
Dokumentation
Dok. 1: Foto-Dokumentation (2 Fotos)
Dok. 2: Zuordnung der Ausgleichsfläche
Karten
Karte 1:
Biotope im Ausgangs- und Planzustand (M 1 : 750)
raskin
LPB zum vorhabenbez. B-Plan Stadt Willich Nr. 9 II W (westl. Grunewallstraße)
1
1 Veranlassung
Die Paeschke GmbH plant die Entwicklung von Wohnbebauung im hinteren etwa
0,41 ha großen Grundstücksteil des Privatgrundstücks der Villa Langels an der
Bahnstraße in Willich. Hier sollen Einfamilienhäuser als Doppelhäuser und Reihenhäuser entstehen, die durch eine Stichstraße von der Bahnstraße aus erschlossen werden sollen.
Die raskin • Umweltplanung und -beratung GbR wurde am 13.4.2016 mit der Erarbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplans zum Bebauungsplan beauftragt.
2
Vorgehensweise
Die Bewertung der Eingriffe in Natur und Landschaft im Rahmen der Abarbeitung
der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung nach §§ 13 ff. BNatSchG erfolgt in
Abstimmung mit der Stadt Willich auf Grundlage der Methode „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ des LANUV (2008).
Unter Anwendung dieser Methode erfolgt eine sachgerechte Erfassung und Bewertung von Natur und Landschaft sowie der aufgrund der Planung zu erwartenden Eingriffe.
Auf Grundlage einer am 14.04.2017 durchgeführten Biotoptypenkartierung wurden die im Eingriffsraum vorhandenen Biotoptypen (Lebensräume) bewertet.
Der Einzelflächenwert eines Biotoptyps ergibt sich durch Multiplikation des Biotopwerts mit der Flächengröße und dem Gesamtflächenwert A des Ausgangszustandes durch die Summenbildung der Einzelflächenwerte.
Die Realisierung des Vorhabens führt in den überwiegenden Fällen zu einem Ersatz der bestehenden Biotoptypen durch andersartige Lebensräume. Die Subtraktion des Gesamtflächenwertes B nach der Rekultivierung von dem Gesamtflächenwert A des Ausgangszustandes ergibt die Gesamtbilanz. Sie stellt ein Maß
für den Erfüllungsgrad der Kompensation dar.
Die Ergebnisse der Erfassung und Bewertung werden kartographisch bzw. tabellarisch dargestellt. Als Grundlage zur Kartenerstellung dienten die Liegenschaftskarte NRW sowie die Planungsgrundlage des Büros BKI (2018).
raskin
3
LPB zum vorhabenbez. B-Plan Stadt Willich Nr. 9 II W (westl. Grunewallstraße)
2
Aktueller Zustand von Natur und Landschaft
3.1 Lage und Größe des Plangebietes
Das Bebauungsplangebiet hat eine Größe von etwa 0,41 ha und befindet sich an
der Bahnstraße (Abb. 1) im Ortsteil Alt-Willich der Stadt Willich, Kreis Viersen.
Die weitgehend ebene Fläche liegt auf etwa 40 m+NN. Sie wird eingerahmt von
der Bahnstraße bzw. der Villa Langels im Norden, gewerblicher Bebauung im
Nordosten und Wohnbebauung im Osten, Süden und Westen.
Abb. 1:
Lage des Plangebietes im Raum (Ausschnitt aus der digitalen DGK).
raskin
LPB zum vorhabenbez. B-Plan Stadt Willich Nr. 9 II W (westl. Grunewallstraße)
3
3.2 Naturräumliche Grundlagen
Das Plangebiet liegt innerhalb der naturräumlichen Einheit der „Kempener Lehmplatte (Nr. 573.3) (PAFFEN et al. 1963) und gehört damit zur „Krefelder Mittelterrasse“. Typisch ist hier die Überdeckung mit einer „Schotterlehmdecke, die aus
einer einzeitlichen Durchmengung der ursprünglichen, geringen Lössauflagerung
und dem unterlagernden Terrassensand und -kies entstanden ist“. Laut Bodenkarte (GEOLOGISCHER DIENST 2004) sind im Plangebiet überwiegend Parabraunerden ausgebildet, daneben Übergänge zu Pseudogleyen und Gleyen. Sie sind in
der „Karte der schutzwürdigen Böden“ (GEOLOGISCHER DIENST 2004) überwiegend
als „besonders schutzwürdige fruchtbare Böden“ ausgewiesen. Die ökologische
Feuchtestufe ist überwiegend mit „sehr frisch“ angegeben. Sie gelten überwiegend als „bedingt geeignet“ zur Versickerung. Im Bereich der geplanten Zufahrt
sind die Böden jedoch durch Bebauung, Befahren, Anlage von Wegen etc. bereits deutlich anthropogen überprägt. Aufgrund der urbanen Bebauung des Quartiers dürfte insgesamt auch von einem großräumig abgesenkten Grundwasserstand auszugehen sein.
Die ursprüngliche potentiell natürliche Vegetation (PNV) der EichenHainbuchenwälder ist im Plangebiet wie im Umfeld seit langem der städtischen
Besiedlung gewichen, wobei auch der bestehende Gehölzbestand nicht mehr der
PNV entspricht.
3.3 Biotoptypen
Neben dem vorhanden Gebäude (ehemaliges Kutscherhaus) und teilversiegelten
Fahrflächen wird das Plangebiet von einer Grünanlage eingenommen (Karte 1).
Diese besteht aus verwilderten Gebüschen, einzelnen älteren Bäumen und Obstbäumen sowie extensiv gemähten Rasenflächen.
raskin
LPB zum vorhabenbez. B-Plan Stadt Willich Nr. 9 II W (westl. Grunewallstraße)
4
Die beschriebenen Biotoptypen werden nachfolgend nach dem LANUV-Verfahren
(2008) eingeordnet und bewertet.
•
Grünanlage, < 2 ha, strukturreich, mit Baumbestand (HM, xd3), Biotopwert 5 Punkte.
•
Teilversiegelte Wege (VF1), Biotopwert 1 Punkt.
•
Gebäude, versiegelte Fläche (VF0), Biotopwert 0 Punkte.
Die teilversiegelten Wege bilden bei Überschirmung durch Gehölzbestand
einen entsprechenden Mischbiotop mit dem Biotopwert 3 Punkte.
3.4 Landschaftsbild und Naherholung
Das Landschaftsbild im Umfeld des Plangebietes wird im Wesentlichen von
Wohnbebauung und gemischter Bebauung mit urbanem Charakter geprägt. Die
benachbarte Villa überragt die vorhandene Wohnbebauung höhenmäßig und bildet mit dem umgebenden Altbaumbestand einen herausragenden, attraktiven
Aspekt des Ortsbildes. Für die Erholungsnutzung ist das Plangebiet nicht relevant, da es sich um eine private, nicht öffentliche Fläche handelt.
4 Planerische und rechtliche Vorgaben
Der Regionalplan des Regierungsbezirks Düsseldorf (1999), Blatt Krefeld stellt für
das Plangebiet und großräumig darüber hinaus „allgemeine Siedlungsbereiche“
dar. Überlagernde anderweitige Darstellungen liegen nicht vor. Die Darstellung im
derzeit vorliegenden Entwurf des neuen Regionalplans ist gleichlautend.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Willich (2017) sieht mit dem aktuellen Änderungsverfahren eine Darstellung als „Wohnbauflächen“ der bisherigen „Grünfläche“ bzw. teilweise auch der „gemischten Baufläche“ vor.
Da sich das Plangebiet im „Innenbereich“ befindet, liegen kein Landschaftsplan
und demzufolge keine landschaftsrechtlichen Festsetzungen vor.
Im Garten der Villa Langels und damit an das Plangebiet angrenzend befindet
sich denkmalgeschützter Baumbestand.
raskin
LPB zum vorhabenbez. B-Plan Stadt Willich Nr. 9 II W (westl. Grunewallstraße)
5
5 Beschreibung des Vorhabens
Gemäß des Bebauungsplanentwurfs der BKI mbH (2018) ist der Baublock A (vgl.
Karte 1) des Plangebietes in zwei Teilflächen gegliedert.
In den Teilflächen A und B ist eine Wohnbebauung in offener Bauweise mit Doppelhäusern und Reihenhäusern vorgesehen. Die Grundflächenzahl (GRZ) wird
mit 0,4 festgesetzt. Die überbaubaren Flächen werden durch die Baugrenzen
markiert. Flächen für Stellplätze, Carports und Garagen sind durch entsprechende Umgrenzungen festgesetzt.
Die Zufahrt von der Bahnstraße (Baublock B) ist als öffentliche Straßenverkehrsfläche mit wechselnder Breite und einer randlichen öffentlichen Grünfläche festgelegt. Eine Verengung des Plangebietes ist zum Schutz des Traufbereichs eines
benachbarten denkmalgeschützten Baumes festgesetzt. An der Einfahrt von der
Bahnstraße sind fünf Besucherstellplätze an einer Aufweitung integriert. Diese
sind von einer randlichen öffentlichen Grünfläche umgeben.
Zur Minimierung baubedingter Bodenveränderungen sind die Getrenntlagerung
des Oberbodens und kulturfähigen Unterbodens während der Baumaßnahmen
und ein entsprechender Wiederauftrag durchzuführen (unter Beachtung der entsprechenden DIN-Vorschriften). Die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind
insbesondere während der Bauphase gegen Versichtung zu schützen.
Für die privaten Grundstücke der Teilflächen A und B des Baublocks A erfolgen
Pflanzfestsetzungen heimischer Arten, die sowohl Baumpflanzungen eines
kleinkronigen Laubbaums pro Grundstück (insgesamt 11 Stück) als auch Heckenpflanzungen an rückwärtigen Grundstücksgrenzen umfassen. Bei einer Zusammenfassung von Grundstücken kann anstatt zwei kleinkroniger Laubbäume
jeweils ein großkroniger Laubbaum gewählt werden. Als kleinkronige Baumarten
stehen Feldahorn, Hainbuche, Birke, Wildapfel, Vogelkirsche, Wildbirne, Walnuss, Mehlbeere und Vogelbeere zur Auswahl. Als großkronige Baumarten stehen Rotbuche, Spitzahorn, Traubeneiche, Stieleiche, Winter- und Sommerlinde
zur Auswahl. Für die 1 m breiten Schnitthecken kommen Hainbuche, Buche, Liguster und Weißdorn in Betracht. Sie werden auf eine Endhöhe von 1,8 m und
eine Breite von 1 m begrenzt.
raskin
LPB zum vorhabenbez. B-Plan Stadt Willich Nr. 9 II W (westl. Grunewallstraße)
6
Die entsprechend des Bebauungsplanentwurfes geplanten bzw. aufgrund der
Festsetzungen zu erwartenden Biotop- bzw. Nutzungstypen (nach dem LANUVVerfahren 2008) (Karte 1) werden im Folgenden erläutert. Dabei werden die folgenden Biotoptypen und Wertstufen angesetzt:
Baublock B
Verkehrsflächen, versiegelt (VF0): Die Straßenverkehrsflächen haben aufgrund
der Vollversiegelung keinen Biotopwert (0 Punkte).
Öffentliche Grünfläche mit Grünanlage, strukturreich, mit Baumbestand
(HM, xd3): Die kleine öffentliche Grünfläche mit erhaltenem Baumbestand am
Rand der Besucherstellplätze behält den Biotopwert 5 Punkte.
Öffentliche Grünfläche mit Straßenbegleitgrün ohne Gehölzbestand entlang
öffentlicher Verkehrsfläche (VA, mr4): In der schmalen öffentlichen Grünfläche
entlang der öffentlichen Verkehrsfläche ist kein relevanter Gehölzbewuchs möglich, so dass hier ein Biotopwert von 2 Punkten angesetzt wird.
Baublock A
Allgemeines Wohngebiet (Teilflächen A und B), Bereich der (potentiell) vollversiegelten Flächen entsprechend der GRZ 0,4: Es resultiert der Biotopwert 0 für
40 % der WA-Fläche.
Allgemeines Wohngebiet (Teilflächen A und B), Bereich der Gärten (Zier- und
Nutzgarten, HJ, ka4): Für die Gärten wird unter Berücksichtigung von weiterer
Versiegelung auf der Grundlage der nach BauNVO möglichen 50 %igen Überschreitung der GRZ der geringe Biotopwert 2 angesetzt. Er gilt für 60% der WAFläche abzüglich der Flächen für die festgesetzten Baumpflanzungen und Hecken. Diese werden davon getrennt folgendermaßen bewertet:
Einzelbäume aus lebensraumtypischen Baumarten > 70 % in Garten (BF90,
ta1-2/HJ, ka4): 5 Punkte auf einer angenommenen Fläche von 25 m² pro
kleinkronigem Baum bzw. 50 m² pro großkronigem Baum.
Schnitthecke aus Laubgehölzen: Der Biotopwert von 4,8 Punkten wird von der
Stadt Willich übernommen.
raskin
LPB zum vorhabenbez. B-Plan Stadt Willich Nr. 9 II W (westl. Grunewallstraße)
7
6 Auswirkungen auf Natur und Landschaft
Mit der Realisierung des Bebauungsplans sind potentiell bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkungen verbunden, die nachfolgend aufgeführt werden:
Anlagebedingte Wirkungen
- Lebensraumverlust der im Plangebiet auftretenden Biotoptypen durch Versiegelung.
- Verlust bzw. Beeinträchtigung von Filter-, Puffer- und Regulationsfunktionen
des Bodens durch Versiegelung bzw. Teilversiegelung und
- Ersatz von Biotopen (Grünanlage) durch Gartenbiotope.
Diese anlagebedingten Wirkungen sind auf das Plangebiet beschränkt.
Die Beeinträchtigung der Bodenfunktionen ist auch unter Berücksichtigung der
GRZ von 0,4 von Eingriffsrelevanz. Insgesamt wird angestrebt, dass der Eingriff
in den Boden im Rahmen des Ausgleichs für den Eingriff in die Biotopfunktion
multifunktional ausgeglichen wird.
Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist in unmittelbarem Anschluss an
vorhandene Wohnbebauung bei gleicher Höhe und vergleichbaren Grundstücksgrößen wie im Süden und Osten nicht zu befürchten. Durch die festgesetzten
Gehölzpflanzungen erfolgt eine adäquate Eingrünung.
Baubedingte Wirkungen
Von den Baumaßnahmen können zeitlich begrenzte Störungen akustischer und
optischer Art ausgehen (Baulärm und Bewegung von Menschen und Maschinen),
die allerdings aufgrund der Vorbelastungen entlang der Bahnstraße in ihrer Wirkintensität und Reichweite vernachlässigbar sind.
Die baubedingten Eingriffe sind unter Beachtung der o.g. Vorgehensweise beim
Umgang mit Boden überwiegend zeitlich begrenzt und von entsprechend untergeordneter Rolle. Sie beschränken sich auf Baulärm und ggf. Staubemissionen
bei trockenen Bodenverhältnissen über maximal einige Monate. Sie haben insgesamt keine Eingriffsqualität.
Betriebsbedingte Wirkungen
Vom „Betrieb“ des Wohngebietes gehen vermehrte akustische und optische Störungen aus. Sie sind allerdings gleichartig wie die der angrenzenden Wohngebiete. Die Wohnnutzung der Grundstücke mit entsprechenden zusätzlichen Verkehren geht nicht über das ortsübliche Maß hinaus, zumal eine fußläufige Anbindung
an den Ortskern von Willich gegeben ist.
raskin
LPB zum vorhabenbez. B-Plan Stadt Willich Nr. 9 II W (westl. Grunewallstraße)
8
7 Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen
Zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes
und des Landschaftsbildes werden in der vorliegenden Planung folgende Maßnahmen berücksichtigt:
(1) Erhalt des denkmalgeschützten Gehölzbestandes
Der Erhalt des denkmalgeschützten Baumbestandes im Umfeld der Villa Langels wird mit der Abgrenzung des B-Plangebietes gesichert.
(2) Schonung des Gehölzbestandes während der Bauphase
Zusätzlich ist während der Bauphase durch Auszäunen der Traufbereiche
(mindestens bis zu bestehenden versiegelten Flächen) der Wurzel- und
Traufbereich zu sichern. Falls dies im Bereich der Verengung der Zufahrt
nicht ausreicht, sind vor dem Überfahren Sicherungsmaßnahmen für den
Wurzelbereich zu ergreifen (Baggermatten o.ä.). Der „Schutz von Bäumen,
Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ gemäß DIN
18.920 ist zu beachten.
(3) Begrenzung der Versiegelung
Durch die Festsetzung der Grundflächenzahl auf 0,4 für das Wohngebiet wird
der Versiegelungsgrad begrenzt.
(4) Bodenschutzmaßnahmen
Zur Minimierung baubedingter Bodenveränderungen sind die Getrenntlagerung des Oberbodens und kulturfähigen Unterbodens während der Baumaßnahmen und ein entsprechender Wiederauftrag durchzuführen (unter Beachtung der entsprechenden DIN-Vorschriften). Die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind insbesondere während der Bauphase gegen Versichtung zu
schützen.
(5) Baufeldfreimachung
Das Eintreten artenschutzrechtlicher Zugriffsverbote (z.B. auch für die übrigen
europäischen Vogelarten) nach § 44 I BNatSchG wird vorsorglich durch die
Durchführung einer Baufeldfreimachung (Beseitigung der Vegetation) außerhalb der Balz- und Fortpflanzungszeiten ausgeschlossen. Unter Berücksichtigung der potentiell betroffenen Arten ergibt sich ein Zeitfenster vom 1. November bis 28. Februar für die Baufeldfreimachung.
raskin
LPB zum vorhabenbez. B-Plan Stadt Willich Nr. 9 II W (westl. Grunewallstraße)
9
(6) Wahrung des Landschaftsbild- / Ortsbildcharakters
Die Festsetzungen zur Grundflächenzahl und Gebäudehöhe sowie die Pflanzfestsetzungen sorgen dafür, dass der Charakter des Ortsbildes im Umfeld der
bestehenden Wohnbebauung gewahrt bleibt. Die Anordnung der Erschließung sorgt dafür, dass eine Sichtachse von Südwesten zur Villa entsteht.
Die verbleibenden Eingriffe sind unvermeidbar und werden im folgenden Kapitel
bilanziert.
8 Bewertung und Bilanzierung der Eingriffe in Natur und Landschaft
Bei der Eingriffsbilanzierung werden im Hinblick auf die Zuordnung der späteren
Ausgleichsmaßnahmen zwei getrennte Baublöcke berücksichtigt (vgl. Karte 1):
•
Baublock A: Er umfasst die Privatgrundstücke der geplanten Wohnbebauung und hat eine Größe von 3.138 m².
•
Baublock B: Er umfasst die öffentliche Straßenverkehrsfläche mit zwei kleinen randlichen öffentlichen Grünanlagen und hat eine Größe von 946 m².
In den folgenden Tabellen 1 und 2 ist die Eingriffsbilanzierung mit Ausgleichsbedarf für die Baublöcke A und B dokumentiert.
Der Gesamtflächenwert des Ausgangszustandes für den Baublock A beträgt nach
der Methode des LANUV (2008) 15.515 Punkte. Der Gesamtflächenwert des
Baublocks A beträgt im Planzustand 5.031 Punkte. Es resultiert ein Kompensationsdefizit von 10.484 Punkten (Tab. 1).
Der Gesamtflächenwert des Ausgangszustandes für den Baublock B beträgt nach
der Methode des LANUV (2008) 3.965 Punkte. Der Gesamtflächenwert des Baublocks B beträgt im Planzustand 205 Punkte. Es resultiert ein Kompensationsdefizit von 3.760 Punkten (Tab. 2).
Der Ausgleichsbedarf summiert sich auf 14.244 Punkte.
raskin
LPB zum vorhabenbez. B-Plan Stadt Willich Nr. 9 II W (westl. Grunewallstraße)
10
Tab. 1: Eingriffsbilanzierung Baublock A
Biotoptypen bzw. festgesetzte Nutzungen
Flächengröße
(m²)
Wert Flächenwert
Ausgangs-Zustand
3.097
5
15.485
Mischbiotop: Teilvers. Wege/ Grünanlage (HM, xd3/VF1)
10
3
30
Gebäude, versiegelte Fläche (VF0)
31
0
0
Grünanlage, < 2 ha, strukturreich, mit Baumbestand
(HM, xd3)
Gesamtflächenwert A des Ausgangszustandes
3.138
15.515
Plan-Zustand
Allgemeines Wohngebiet, Bereich der (potentiell) vollversiegelten Flächen (VF0) entsprechend der GRZ 0,4
1.255
0
0
Allgemeines Wohngebiet, Bereich der Gärten inkl. privater
Zufahrt (HJ, ka4)
1.451
2
2.902
Einzelbäume aus lebensraumtypischen Baumarten >
70 % in Garten (BF90, ta1-2/HJ, ka4)
275
5
1.375
Schnitthecke aus Laubgehölzen
157
4,8
754
Gesamtflächenwert B des Planzustandes
Gesamtbilanz B-A
3.138
5.031
- 10.484
raskin
LPB zum vorhabenbez. B-Plan Stadt Willich Nr. 9 II W (westl. Grunewallstraße)
11
Tab. 2: Eingriffsbilanzierung Baublock B
Biotoptypen bzw. festgesetzte Nutzungen
Flächengröße
(m²)
Wert Flächen-
wert
Ausgangs-Zustand
Grünanlage, < 2 ha, strukturreich, mit Baumbestand
(HM, xd3)
727
5
3.635
Mischbiotop: Teilvers. Wege/ Grünanlage (HM, xd3/VF1)
110
3
330
Gebäude, versiegelte Fläche (VF0)
109
0
0
Gesamtflächenwert A des Ausgangszustandes
946
3.965
Plan-Zustand
893
0
0
Öffentliche Grünfläche mit Straßenbegleitgrün ohne Gehölzbestand entlang öffentlicher Verkehrsfläche (VA, mr4)
20
2
40
Öffentliche Grünfläche mit Grünanlage, strukturreich,
mit Baumbestand (HM, xd3) verbleibender Bestand neben
Stellplätzen
33
5
165
Öffentliche Verkehrsfläche, versiegelt (VF0)
Gesamtflächenwert B des Planzustandes
Gesamtbilanz B-A
946
205
- 3.760
Für den Aspekt des Landschaftsbildes ist aufgrund der fehlenden Eingriffserheblichkeit kein zusätzlicher Ausgleich erforderlich.
raskin
LPB zum vorhabenbez. B-Plan Stadt Willich Nr. 9 II W (westl. Grunewallstraße)
12
9 Ausgleichsmaßnahmen
Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sind im Umfang von 14.244 Punkten
zum Ausgleich des Eingriffs in die Biotopfunktion zu leisten. Sie sollen auf einer
externen, von der Stadt Willich bereitgehaltenen Fläche abgegolten werden. Von
den 14.244 Punkten sind entsprechend der Differenz zwischen Ist- und Planzustand 3.760 für die Straßenverkehrsfläche (Baublock B) und 10.484 für die geplante Wohnbebauung (Baublock A) zu leisten.
In Abstimmung mit dem Planungsamt der Stadt Willich und der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Viersen wird der erforderliche Ausgleich auf der Ausgleichsfläche „Hagwinkel“ als Teilfläche des Flurstücks 30, Flur 4 in der Gemarkung Neersen umgesetzt. Die hier vorhandene Intensivackerfläche wird in extensives Grünland umgewandelt. Die Maßnahme ist geeignet gleichzeitig den Eingriff
in den Boden zu kompensieren. Zum Ausgleich des Eingriffs in die Biotopfunktion
ergibt sich eine Aufwertung um 4 Punkte pro m² (von Intensivacker, HA0 mit einem Biotopwert von 2 Punkten zu extensivem Grünland, EA, xd1, veg2 mit einem
Biotopwert von 6 Punkten). Dementsprechend ist für das Vorhaben eine Ausgleichsflächengröße von 3.561 m² durch den Antragsteller umzusetzen.
Entsprechend des Ausgleichsbedarfs entfallen bei der Umsetzung der Ausgleichsfläche 940 m² für die Straßenverkehrsfläche (Baublock B) und 2.621 m²
auf das geplante Wohngebiet (Baublock A). Dies wird bei der Zuordnung der
Ausgleichsfläche (Dok. 2 im Anhang) im Rahmen der rechtlichen Sicherung entsprechend berücksichtigt.
Aachen, den 25. Mai 2018
Dipl.-Geogr. A. Werfling
raskin
LPB zum vorhabenbez. B-Plan Stadt Willich Nr. 9 II W (westl. Grunewallstraße)
13
10 Quellen
BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF (1999): Regionalplan des Regierungsbezirks Düsseldorf, Blatt Krefeld.
BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) (2010): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege. – Artikel 1 des Gesetzes vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), i.d.
Fassung vom 1.3.2010.
BÜRO FÜR KOMMUNALE INFRASTRUKTUR (BKI) (2018): 155. Änderung des FNP der Stadt
Willich. Entwurf Stand 18.05.2018. – Aachen.
BÜRO FÜR KOMMUNALE INFRASTRUKTUR (BKI) (2018): Vorhabenbezogener Bebauungsplan
der Stadt Willich Nr. 9 II W (westlich Grunewallstraße) . Entwurf mit Begründung
und textlichen Festsetzungen. (Stand 18. Mai 2018). – Aachen.
STADT W ILLICH (1983): Flächennutzungsplan der Stadt Willich. – Stand Oktober 2016.
GEOLOGISCHER DIENST NRW (2004): Auskunftssystem BK 50 – Karte der schutzwürdigen
Böden. 2. überarb. Auflage. - Selbstverlag, Krefeld.
KREIS VIERSEN (1999): Landschaftsplan 9 „Willicher Lehmplatte“.
LANUV (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW) (2008): Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW. – Recklinghausen.
PAFFEN et al. (1963): Naturräumliche Gliederung Deutschlands. Die naturräumlichen
Einheiten auf Blatt 108/109 Düsseldorf / Erkelenz. – Bundesforschungsanstalt für
Landeskunde und Raumordnung. Bonn - Bad Godesberg.
RASKIN GBR (2016): Fachbeitrag zur Artenschutzprüfung Bauvorhaben „Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Willich Nr. 9 II W (westlich Grunewallstraße) .- i.A.
der Paeschke GmbH.
raskin
LPB zum vorhabenbez. B-Plan Stadt Willich Nr. 9 II W (westl. Grunewallstraße)
Dokumentation
Dok. 1: Foto-Dokumentation (2 Fotos)
Dok. 2: Zuordnung der Ausgleichsfläche
Karten
Karte 1: Biotope im Ausgangs- und Planzustand (M 1 : 750)
14
raskin LPB zum vorhabenbez. B-Plan Stadt Willich Nr. 9 II W (westl. Grunewallstraße)
Dok.
Dok. 1: Foto-Dokumentation
Foto 1: Geplante Zufahrt von der Bahnstraße (hinten) entlang der Mauer des
Nachbargrundstücks.
Foto 2: Grünanlage im hinteren Grundstücksteil (Baublock A) wird mit Wohnbebauung überplant.
raskin
LPB zum vorhabenbezogenen B-Plan Stadt Willich Nr. 9 II W (westlich Grunewallstraße)
Dok. 2: Zuordnung der Ausgleichsfläche
Dok.