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Sitzungsvorlage (5. Artenschutzrechtliche Vorprüfung)

Daten

Kommune
Willich
Größe
1,7 MB
Datum
26.06.2018
Erstellt
19.06.18, 08:16
Aktualisiert
27.01.19, 19:35

Inhalt der Datei

ASP Erweiterung Eickerweg Stadt Willich 24. Mai 2018 Artenschutzrechtliche Vorprüfung zur Erweiterung der Innenbereichssatzung Eickerweg in Neersen. 1. Anlass Die Grundstücksgesellschaft der Stadt Willich hat die Liegenschaft, Am Schwarzen 1 und Hauptstraße 150 bis 154 in Willich Neersen, Gemarkung Schiefbahn Flur 11 Flurstück 216 sowie die Grünfläche Neersen Flur 13, Flurstück 431 erworben. Diese Flächen sollen in die Innenbereichssatzung Eickerweg aufgenommen werden. Es ist geplant die bestehenden Gebäude zu erhalten und den an die Gaststätte angrenzende Parkplatz und die Freiflächen zu bebauen. Weiterhin soll die Grünfläche, die an den bestehenden Festplatz angrenzt diesem in der Nutzung zugeschlagen werden. Aufgrund der beabsichtigten Bebauung sowie der geplanten Umgestaltung der Freifläche wird im Zuge des Verfahrens zur Erweiterung des Satzungsbereiches eine artenschutzrechtliche Vorprüfung durchgeführt. Die Vorprüfung hat das Ziel Beeinträchtigungen für geschützte bzw. planungsrelevante Arten unter Berücksichtigung der zu erwartenden Wirkfaktoren zu ermitteln. Diese möglichen Auswirkungen könnten artenschutzrechtliche Betroffenheiten auslösen, indem Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG (Artenschutzrecht) eintreten. 2. Metodik Im Rahmen eines Ortstermins am 23.05.2018 wurden die betroffenen Grundstücke auf Strukturen überprüft, die für artenschutzrechtlich relevante Arten als (Teil-)Lebensraum von Bedeutung sein könnten. Bei der Begehung wurden alle Hinweise auf Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten (wildlebende europäische Vogelarten, Arten nach Anhang IV der Fauna-Flora-HabitatRichtlinie) berücksichtigt und dokumentiert. Die Gehölzbereiche auf den Grundstücken sowie die Gebäude wurden auf Hinweise, die auf ein vorkommen Planungsrelevanter Arten schließen lassen, überprüft. • • • • 3. Spuren einer Besiedlung durch Vögel, Nistmaterial, Kotspuren, Federn, Rupfungen, lebende und tote Individuen von Vögeln sowie Gewölle kontrolliert. Spuren einer Besiedlung durch Fledermäuse: Kotspuren, Talg- und Urinspuren, Nahrungsresten und toten Fledermausindividuen gesucht. Potenzielle Brutplätze von Vogelarten: Es wurde überprüft, ob wildlebenden Vogelarten potenzielle Brutplätze zur Verfügung stehen. Hierbei handelt es sich um größere Nischen und Höhlungen für z.B. Eulen und Falken, kleine Spalten und Ritzen, die von höhlenbrütenden Singvogelarten oder gebäudebrütenden Kleinvögeln genutzt werden könnten sowie um ebene Emporen etc., die potenziell von Schleiereule, Uhu, Wanderfalke oder anderen größeren Arten als Brutplatzgenutzt werden. Potenzielle Quartiere von Fledermausarten: Die Gebäude wurde auf Spalten und Ritzen überprüft, die von Fledermausarten als Quartier genutzt werden könnten. Ergebnisse der Kontrollbegehung • Wildlebende europäische Vogelarten Bereits aus dem Umfeld konnte beobachtet werden, dass in den Platanen im Bereich des Bestandsgebäudes Saatkrähen nisten. Unterhalb der Baumkronen wurden mehrere tote Krähen-Kadaver festgestellt. Im Bereich der Freiflächen und der Gehölzflächen wurden verschiedenen sogenannte „Allerwelts-Vogelarten“ wie zum Beispiel, Haussperling, Singdrossel, Elster, Zaunkönig, Buchfink usw. festgestellt. Anhaltspunkte für ein Vorkommen von Greifvögeln wurden nicht gefunden. ASP Erweiterung Eickerweg Stadt Willich 24. Mai 2018 Es ist neben den Sattkrähen davon auszugehen, dass weitere störungsunempfindliche Vogelarten im Erweiterungsbereich der Satzung vorkommen. Das potentielle Artenspektrum wird sich jedoch auf wenige störungsanfällige Arten mit sehr geringen Fluchtdistanzen beschränken. Auch für nicht-planungsrelevante Vogelarten (z.B. Blaumeise, Buchfink) ist eine Nutzung als Brutplatz nicht auszuschließen. Auch bei diesen potenziell vorkommenden Arten handelt es sich um nicht gefährdete, störungstolerante Arten mit geringen Fluchtdistanzen (vgl. FLADE 1994, GASSNER et al. 2010. GRÜNEBERG et al. 2016). Für störungssensible Gebäudebrüter mit großen Fluchtdistanzen, die im Raum vorkommen kann ein Vorkommen hingegen ausgeschlossen werden. Sowohl für den Uhu als auch für den Wanderfalken (vgl. FLADE 1994, GASSNER et al. 2010) ist ein Vorkommen auszuschließen, da weder Spuren bzw. Hinweise auf deren Vorkommen erfasst wurden, noch anzunehmen ist, dass Straßentauben, Amseln usw. als potenziell gut geeignete Beutetiere in deren unmittelbarem Umfeld brüten würden. • Fledermausarten Alle europäischen Fledermausarten werden in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführt und unterliegen somit dem speziellen Artenschutzrecht. Nachweise einer Besiedlung durch Fledermäuse gelangen während der Ortsbegehung aber nicht. Es ist aufgrund der Gebäudestruktur mit einer Vielzahl von potentiell geeigneten Spaltenquartieren von einer ggf. auch nur zeitweisen Nutzung z.B. als Tagesquartier oder auch Wochenstube von wenig störungssensiblen Fledermausarten wie z.B. der Zwergfledermaus auszugehen. 4. Beschreibung des Vorhabens und der vorhabensbedingten Wirkfaktoren Die überwiegend befestigte als Park- und Lagerplatz genutzte Fläche soll zu einer Wohnbaufläche umgewandelt werden. Weiterhin ist geplant eine mit bodendeckenden Gehölzen und einer durch Zedern bewachsenen Flächen als Festplatz (Intensivrasen) umzugestalten. Wirkfaktoren Baubedingte Wirkfaktoren: • Emissionen während der Bauarbeiten • Beseitigung von Gehölzstrukturen • Eingriffe in den Boden Betriebsbedingte Wirkfaktoren: • Lärm und Beunruhigung durch Verkehr • Emissionen durch die Wohnbaunutzung 5. Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen Vermeidungsmaßnahmen sollen Restrisiken für vorhandene Arten minimieren, so dass Verbotstatbestände erst gar nicht entstehen. Diese Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen werden als Auflagen zur Planung aufgestellt. Vermeidungs- u. Minimierungsmaßnahmen • Beginn der Baumaßnahme und Bodenarbeiten in den Wintermonaten vor der Brutzeit. • Einhaltung allgemeiner Arbeitszeiten zwischen 8.00-18.00 Uhr • Einhaltung der TA Lärm • Erhalt der Platen vor der ehem. Gastätte sowie der Gehölze an der südöstlichen Gebietsgrenze.(Pflanzbindung nach BauGB) • Rodungen von Gehölzbeständen sind nur außerhalb der Schonzeiten zwischen Oktober und Januar zulässig. ASP Erweiterung Eickerweg • • Stadt Willich 24. Mai 2018 Keine Baukräne Silos etc. im Schutzbereich, Fluchtdistanz (ca.50m) zu der Saatkrähenkolonie. Abbruch und Sanierung der Bestandsgebäude nur in der Zeit zwischen November und Februar nach artspezifischer Prüfung. 6. Artenschutzrechtliche Konflikte und Konsequenzen Die Ergebnisse der Begehungen zeigen, dass der Planbereich von wenig störungssensiblen Vogel- und Fledermausarten als Brutplatz, Ruhestätte und Quartier genutzt werden bzw. genutzt werden könnten. Ein Vorkommen störungsanfälliger Vogelarten und Fledermausarten wird jedoch ausgeschlossen. In Zusammenhang mit den geplanten Baumaßnahmen sind deshalb unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen keine Konflikte absehbar, durch die artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nm. 1 bis 4 BNatSchG ausgelöst werden könnten. Die Erweiterung des Satzungsbereiches ist aus artenschutzrechtlicher Sicht als zulässig zu betrachten. Bei einer späteren Sanierung der Bestandsgebäude (Gaststätte) ist insbesondere bei Arbeiten an den Dächern eine Nutzung dieser durch Fledermäuse und gebäudebewohnender Vögel detailliert zu prüfen. 7. Fotodokumentation ASP Erweiterung Eickerweg Platanen mit Saatkrähen (Fotos 1u.2) Stadt Willich 24. Mai 2018 ASP Erweiterung Eickerweg Bestandsgebäude mit potentiellen Spaltenquartieren (Fotos 3 u.4) Dachboden (Foto 5) Stadt Willich 24. Mai 2018 ASP Erweiterung Eickerweg Stadt Willich 24. Mai 2018 ASP Erweiterung Eickerweg Platzflächen mit umgebener Eingrünung (Fotos 6,7 u.8) Freifläche neben der bestehenden Festwiese (Foto 9) Udo Hormes Stadt Willich 24. Mai 2018 ASP Erweiterung Eickerweg Stadt Willich 24. Mai 2018