Daten
Kommune
Willich
Größe
1,7 MB
Datum
26.06.2018
Erstellt
19.06.18, 08:16
Aktualisiert
27.01.19, 19:35
Stichworte
Inhalt der Datei
ASP Erweiterung Eickerweg
Stadt Willich
24. Mai 2018
Artenschutzrechtliche Vorprüfung
zur Erweiterung der Innenbereichssatzung Eickerweg in Neersen.
1. Anlass
Die Grundstücksgesellschaft der Stadt Willich hat die Liegenschaft, Am Schwarzen 1 und
Hauptstraße 150 bis 154 in Willich Neersen, Gemarkung Schiefbahn Flur 11 Flurstück 216
sowie die Grünfläche Neersen Flur 13, Flurstück 431 erworben. Diese Flächen sollen in die
Innenbereichssatzung Eickerweg aufgenommen werden. Es ist geplant die bestehenden
Gebäude zu erhalten und den an die Gaststätte angrenzende Parkplatz und die Freiflächen
zu bebauen. Weiterhin soll die Grünfläche, die an den bestehenden Festplatz angrenzt
diesem in der Nutzung zugeschlagen werden.
Aufgrund der beabsichtigten Bebauung sowie der geplanten Umgestaltung der Freifläche
wird im Zuge des Verfahrens zur Erweiterung des Satzungsbereiches eine artenschutzrechtliche Vorprüfung durchgeführt.
Die Vorprüfung hat das Ziel Beeinträchtigungen für geschützte bzw. planungsrelevante Arten
unter Berücksichtigung der zu erwartenden Wirkfaktoren zu ermitteln.
Diese möglichen Auswirkungen könnten artenschutzrechtliche Betroffenheiten auslösen,
indem Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG (Artenschutzrecht) eintreten.
2. Metodik
Im Rahmen eines Ortstermins am 23.05.2018 wurden die betroffenen Grundstücke auf
Strukturen überprüft, die für artenschutzrechtlich relevante Arten als (Teil-)Lebensraum von
Bedeutung sein könnten.
Bei der Begehung wurden alle Hinweise auf Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter
Arten (wildlebende europäische Vogelarten, Arten nach Anhang IV der Fauna-Flora-HabitatRichtlinie) berücksichtigt und dokumentiert.
Die Gehölzbereiche auf den Grundstücken sowie die Gebäude wurden auf Hinweise, die auf
ein vorkommen Planungsrelevanter Arten schließen lassen, überprüft.
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3.
Spuren einer Besiedlung durch Vögel, Nistmaterial, Kotspuren, Federn, Rupfungen,
lebende und tote Individuen von Vögeln sowie Gewölle kontrolliert.
Spuren einer Besiedlung durch Fledermäuse: Kotspuren, Talg- und Urinspuren,
Nahrungsresten und toten Fledermausindividuen gesucht.
Potenzielle Brutplätze von Vogelarten: Es wurde überprüft, ob wildlebenden
Vogelarten potenzielle Brutplätze zur Verfügung stehen. Hierbei handelt es sich um
größere Nischen und Höhlungen für z.B. Eulen und Falken, kleine Spalten und
Ritzen, die von höhlenbrütenden Singvogelarten oder gebäudebrütenden Kleinvögeln
genutzt werden könnten sowie um ebene Emporen etc., die potenziell von
Schleiereule, Uhu, Wanderfalke oder anderen größeren Arten als Brutplatzgenutzt
werden.
Potenzielle Quartiere von Fledermausarten: Die Gebäude wurde auf Spalten und
Ritzen überprüft, die von Fledermausarten als Quartier genutzt werden könnten.
Ergebnisse der Kontrollbegehung
• Wildlebende europäische Vogelarten
Bereits aus dem Umfeld konnte beobachtet werden, dass in den Platanen im Bereich des
Bestandsgebäudes Saatkrähen nisten. Unterhalb der Baumkronen wurden mehrere tote
Krähen-Kadaver festgestellt. Im Bereich der Freiflächen und der Gehölzflächen wurden
verschiedenen sogenannte „Allerwelts-Vogelarten“ wie zum Beispiel, Haussperling,
Singdrossel, Elster, Zaunkönig, Buchfink usw. festgestellt. Anhaltspunkte für ein Vorkommen
von Greifvögeln wurden nicht gefunden.
ASP Erweiterung Eickerweg
Stadt Willich
24. Mai 2018
Es ist neben den Sattkrähen davon auszugehen, dass weitere störungsunempfindliche
Vogelarten im Erweiterungsbereich der Satzung vorkommen. Das potentielle Artenspektrum
wird sich jedoch auf wenige störungsanfällige Arten mit sehr geringen Fluchtdistanzen
beschränken.
Auch für nicht-planungsrelevante Vogelarten (z.B. Blaumeise, Buchfink) ist eine Nutzung als
Brutplatz nicht auszuschließen. Auch bei diesen potenziell vorkommenden Arten handelt es
sich um nicht gefährdete, störungstolerante Arten mit geringen Fluchtdistanzen (vgl. FLADE
1994, GASSNER et al. 2010. GRÜNEBERG et al. 2016).
Für störungssensible Gebäudebrüter mit großen Fluchtdistanzen, die im Raum vorkommen
kann ein Vorkommen hingegen ausgeschlossen werden. Sowohl für den Uhu als auch für
den Wanderfalken (vgl. FLADE 1994, GASSNER et al. 2010) ist ein Vorkommen
auszuschließen, da weder Spuren bzw. Hinweise auf deren Vorkommen erfasst wurden,
noch anzunehmen ist, dass Straßentauben, Amseln usw. als potenziell gut geeignete
Beutetiere in deren unmittelbarem Umfeld brüten würden.
• Fledermausarten
Alle europäischen Fledermausarten werden in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführt und
unterliegen somit dem speziellen Artenschutzrecht. Nachweise einer Besiedlung durch
Fledermäuse gelangen während der Ortsbegehung aber nicht. Es ist aufgrund der
Gebäudestruktur mit einer Vielzahl von potentiell geeigneten Spaltenquartieren von einer
ggf. auch nur zeitweisen Nutzung z.B. als Tagesquartier oder auch Wochenstube von wenig
störungssensiblen Fledermausarten wie z.B. der Zwergfledermaus auszugehen.
4. Beschreibung des Vorhabens und der vorhabensbedingten Wirkfaktoren
Die überwiegend befestigte als Park- und Lagerplatz genutzte Fläche soll zu einer
Wohnbaufläche umgewandelt werden. Weiterhin ist geplant eine mit bodendeckenden
Gehölzen und einer durch Zedern bewachsenen Flächen als Festplatz (Intensivrasen)
umzugestalten.
Wirkfaktoren
Baubedingte Wirkfaktoren:
• Emissionen während der Bauarbeiten
• Beseitigung von Gehölzstrukturen
• Eingriffe in den Boden
Betriebsbedingte Wirkfaktoren:
• Lärm und Beunruhigung durch Verkehr
• Emissionen durch die Wohnbaunutzung
5. Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
Vermeidungsmaßnahmen sollen Restrisiken für vorhandene Arten minimieren, so dass
Verbotstatbestände erst gar nicht entstehen. Diese Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen werden als Auflagen zur Planung aufgestellt.
Vermeidungs- u. Minimierungsmaßnahmen
• Beginn der Baumaßnahme und Bodenarbeiten in den Wintermonaten vor der
Brutzeit.
• Einhaltung allgemeiner Arbeitszeiten zwischen 8.00-18.00 Uhr
• Einhaltung der TA Lärm
• Erhalt der Platen vor der ehem. Gastätte sowie der Gehölze an der südöstlichen
Gebietsgrenze.(Pflanzbindung nach BauGB)
• Rodungen von Gehölzbeständen sind nur außerhalb der Schonzeiten zwischen
Oktober und Januar zulässig.
ASP Erweiterung Eickerweg
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Stadt Willich
24. Mai 2018
Keine Baukräne Silos etc. im Schutzbereich, Fluchtdistanz (ca.50m) zu der
Saatkrähenkolonie.
Abbruch und Sanierung der Bestandsgebäude nur in der Zeit zwischen November
und Februar nach artspezifischer Prüfung.
6. Artenschutzrechtliche Konflikte und Konsequenzen
Die Ergebnisse der Begehungen zeigen, dass der Planbereich von wenig störungssensiblen
Vogel- und Fledermausarten als Brutplatz, Ruhestätte und Quartier genutzt werden bzw.
genutzt werden könnten. Ein Vorkommen störungsanfälliger Vogelarten und
Fledermausarten wird jedoch ausgeschlossen. In Zusammenhang mit den geplanten
Baumaßnahmen sind deshalb unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen keine Konflikte absehbar, durch die artenschutzrechtliche Verbotstatbestände
nach § 44 Abs. 1 Nm. 1 bis 4 BNatSchG ausgelöst werden könnten.
Die Erweiterung des Satzungsbereiches ist aus artenschutzrechtlicher Sicht als zulässig zu
betrachten.
Bei einer späteren Sanierung der Bestandsgebäude (Gaststätte) ist insbesondere bei
Arbeiten an den Dächern eine Nutzung dieser durch Fledermäuse und gebäudebewohnender Vögel detailliert zu prüfen.
7. Fotodokumentation
ASP Erweiterung Eickerweg
Platanen mit Saatkrähen (Fotos 1u.2)
Stadt Willich
24. Mai 2018
ASP Erweiterung Eickerweg
Bestandsgebäude mit potentiellen Spaltenquartieren (Fotos 3 u.4)
Dachboden (Foto 5)
Stadt Willich
24. Mai 2018
ASP Erweiterung Eickerweg
Stadt Willich
24. Mai 2018
ASP Erweiterung Eickerweg
Platzflächen mit umgebener Eingrünung (Fotos 6,7 u.8)
Freifläche neben der bestehenden Festwiese (Foto 9)
Udo Hormes
Stadt Willich
24. Mai 2018
ASP Erweiterung Eickerweg
Stadt Willich
24. Mai 2018