Daten
Kommune
Willich
Größe
373 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
19.06.18, 08:16
Aktualisiert
27.01.19, 19:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Geschäftsbereich ll/5
Stadtplanung
Willich, 26.02.18
AZ.: lI/5 maj
Ansprechpartner: Frau Majer
MaiI: vanessa.majer@_stadt-willichde
Haus-Ruf: 259
Bericht über den Darlegungs- und Anhörungstermin (Beteiligung der
Öffentlichkeit) am Donnerstag, 25.01.18 im Besprechungsraum des
Technischen Rathauses, Rothweg 2, 47877 Willich
Hier: Bebauungsplan Nr. 20 II N - En^/eiterung Am Bruch -
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 20.05 Uhr
Zu diesem Termin sind ca. 35 Personen erschienen.
Von der Verwaltung sind anwesend Verw.):
- Dipl.-lng. Thomas Scholemann
- Lena Flecken, MSc
- Stadtamtfrau Vanessa Majer
Herr Scholemann begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger und den
Planungsausschussvorsitzenden Herrn Christian Pakusch. Er erläutert die Gründe,
die zur Einleitung der Aufstellungsverfahren der Bebauungsplanes geführt haben. Es
wird besonders darauf hingewiesen, dass die Beteiligung der öffentlichkeit noch bis
zum O9.02.18 andauert und bis dahin äußerungen und Anregungen abgegeben
werden können.
Bevor auf die Planinhalte eingegangen wird, erkläri Frau Majer den weiteren Ablauf
des Bebauungsplanverfahrens und die einzelnen Verfahrensschritte. Dabei wird auf
die Möglichkeit der aktiven Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an dem
Verfahren hingewiesen.
Danach stellt Frau Flecken die Entwürie zum Bebauungsplan vor.
Es
werden
Zwischenfragen
gestellt.
Die
Diskussion
wird
nachfolgend
zusammengefasst:
Verfahren :
. Wie entscheidet sich die Verwaltung und die Politik für eine Variante?
Verw. Durch die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange. Es ist wichtig,
dass sich die Bürger mit ihren äußerungen einbringen, denn so kann eine
sachgerechte Lösung gefunden werden.
. Wiegehtesweiter?
Verw. Anregungen können vorgebracht werden. Vor der Sommerpause, ca. im
Mai, wird sich die Politik für eine Variante entscheiden, die Auslegung, also die
zweite Phase der Bürgerbeteiligung, findet dann voraussichtlich nach der
Sommerpause statt.
Verkehr/Rahmenplanunq:
Zum Thema Verkehr, insbesondere durch die bereits bestehende Verkehrsbelastung
aufgrund der Kindertagesstätte Bengdbruchstraße entsteht eine rege und
kontroverse Diskussion. Auch die verkehrliche überlastung der Kirchhofstraße und
die Staubildung auf der Venloer Straße werden thematisiert. Die Verwaltung sagt zu,
diese Themen zum Bestand im Auge zu behalten und verwaltungsintern zu
kommunizieren. Sie sind jedoch nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
.
.
.
.
Die Verkehrssituation war bereits Thema beim Beschluss über die
Rahmenplanung. Wieso findet keine weitere Erschließung über die
Virmondstraße statt?
Verw. Es scheiteri an den liegenschaftlichen Voraussetzungen. Es war nicht
möglich, Grundstücke zu erwerben, um das Neubaugebiet über die
Virmondstraße zu erschließen.
Beim Bebauungsplanveriahren zum ersten Teil des Wohngebietes (B-Plan Nr.
20 l N ) sollte die Erschließung über die Bengdbruchstraße nur in
Notsituationen eriolgen. Wieso wird nun doch über die Bengdbruchstraße
erschlossen? Es ist gefährlich für Fußgänger und Schulkinder.
Verw. Es hat sich nun ergeben, Grundstücke in diesem Bereich anzukaufen
und somit dauerhaft eine zweite Zuwegung zu installieren. Die Erweiterung
Am Bruch umfasst nur wenige Wohneinheiten und die Verkehrsabschätzung
hat ergeben, dass die Bengdbruchstraße diese aufnehmen kann. Um
Radfahrer und Fußgänger in diesem Bereich besonders zu schützen, ist der
Fuß- und Radweg durch einen Grünstreifen abgetrennt.
Könnte das bestehende Gebiet Am Bruch auch abgepollert werden?
Verw. Dieser Vorschlag wird in die überlegungen mit einbezogen.
Straßenverkehrsrechtliche Themen sind jedoch auch nicht Gegenstand des
Bebauungsplanveriahrens.
Ist das Gebiet nun feriig entwickelt oder folgen noch weitere
Wohngebietsausweisungen?
Verw. Über die zukünftige Entwicklung können nur bed'ingt Aussagen
getroffen werden. Zum einen hängt dies von der Landesentwicklung ab und
zum anderen muss auch der Abstand zu den Hochspannungsleitungen
berücksichtigt werden.
lm Laufe der Diskussion hat eine Eigentümerin ihre FIächen angeboten,
um das Gebiet nach Norden hin zu entwickeln.
(Nachtrag: Dieses Angebot ist zwischenzeitlich auch schriftlich
eingegangen, s. Abwägung über die äußerungen während der
frühzeitigen Beteiligung)
Art und Höhe der Bebauunq
.
Wieso ist in der ersten Variante Geschosswohnungsbau geplant? Dieser wird
nicht benötigt, es besteht ein Bedarf an Baugrundstücken.
Verw. Es handelt sich um verschiedene Varianten. Durch den Wunsch des
Planungsausschusses, 30% der Wohnbauflächen auch als Flächen für den
.
.
.
Geschosswohnungsbau auszuweisen, wurde auch hier eine Variante
entworfen. Durch den Masterplan Wohnen wurde die Notwendigkeit
aufgezeigt, dass auch im Bereich Mietwohnungen ein Bedarf besteht.
Der Geschosswohnungsbau fügt sich nicht in dieses Gebiet ein, kann er
woanders geplant werden?
Verw. Es wird max. eine ll geschossige Bauweise festgesetzt. lm we ite re n
Verfahren und nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung wird e'Ine Variante
entworfen und dem Planungsausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Es wird
zunächst weiterhin mit dem Mehrfamilienhaus weitergeplant.
Wie hoch werden die geplanten Einfamilien- und Doppelhäuser? Ab wo wird
die Höhe gemessen?
Verw. Es wird zunächst ein Vermesserplan in Auftrag gegeben . Dieser
bestimmt die Geländehöhen über NHN. Voraussichtlich werden die Häuser als
ll geschossig mit einer festgesetzten Firsthöhe von ca. 10.5 m festgesetzt.
Dies liegt daran, dass baurechtlich und rechnerisch oft eine lI Geschossigkeit
vorliegt; optisch werden diese Häuser jedoch l,5 geschossig (diese
Festsetzung g'ibt es in der Bauordnung nicht). Die Geländehöhen und
Endhöhen nach Ausbau der Erschließungsstraßen werden hierbei
berücksichtigt.
Ist eine l geschossige Bungalowbebauung möglich?
Verw. Um möglichst sparsam mit FIächen umzugehen, wird üblicherweise die
o.g. Festsetzung gewählt. Also ist eine l geschossige Bungalowbebauung
nicht möglich.
Grundstückspreise
.
Gibt es schon ungefähre Grundstückspreise?
Verw. Nein noch nicht.
Lärmschutz
.
Generell ist es im OrtsteiI Neersen sehr laut geworden. Gibt es überlegungen
und Möglichkeiten zu Lämschutzmaßnahmen? Insbesondere verursacht
durch den Verkehrslärm auf der Venloer Straße?
Verw. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Lärm wird auch im
weiteren Verfahren untersucht. Lärmschutzmaßnahmen, die durch den
Landesbetrieb Straßen zu ergreifen wären, werden von der Verwaltung
ausdrücklich nicht in Aussicht gestellt.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, bedankt sich
Scholemann für die Teilnahme und schließt die lnformationsveranstaltung.
Vfg.
1. Herrn GBL Scholemann z.K.
2. Frau FBLStallz.K.
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