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Sitzungsvorlage (6. 20 II N - Erweiterung Am Bruch - (Darlegungs- und Anhörungstermin))

Daten

Kommune
Willich
Größe
373 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
19.06.18, 08:16
Aktualisiert
27.01.19, 19:35
Sitzungsvorlage (6. 20 II N - Erweiterung Am Bruch - (Darlegungs- und Anhörungstermin)) Sitzungsvorlage (6. 20 II N - Erweiterung Am Bruch - (Darlegungs- und Anhörungstermin)) Sitzungsvorlage (6. 20 II N - Erweiterung Am Bruch - (Darlegungs- und Anhörungstermin))

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Inhalt der Datei

Geschäftsbereich ll/5 Stadtplanung Willich, 26.02.18 AZ.: lI/5 maj Ansprechpartner: Frau Majer MaiI: vanessa.majer@_stadt-willichde Haus-Ruf: 259 Bericht über den Darlegungs- und Anhörungstermin (Beteiligung der Öffentlichkeit) am Donnerstag, 25.01.18 im Besprechungsraum des Technischen Rathauses, Rothweg 2, 47877 Willich Hier: Bebauungsplan Nr. 20 II N - En^/eiterung Am Bruch - Beginn: 19.00 Uhr Ende: 20.05 Uhr Zu diesem Termin sind ca. 35 Personen erschienen. Von der Verwaltung sind anwesend Verw.): - Dipl.-lng. Thomas Scholemann - Lena Flecken, MSc - Stadtamtfrau Vanessa Majer Herr Scholemann begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger und den Planungsausschussvorsitzenden Herrn Christian Pakusch. Er erläutert die Gründe, die zur Einleitung der Aufstellungsverfahren der Bebauungsplanes geführt haben. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Beteiligung der öffentlichkeit noch bis zum O9.02.18 andauert und bis dahin äußerungen und Anregungen abgegeben werden können. Bevor auf die Planinhalte eingegangen wird, erkläri Frau Majer den weiteren Ablauf des Bebauungsplanverfahrens und die einzelnen Verfahrensschritte. Dabei wird auf die Möglichkeit der aktiven Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an dem Verfahren hingewiesen. Danach stellt Frau Flecken die Entwürie zum Bebauungsplan vor. Es werden Zwischenfragen gestellt. Die Diskussion wird nachfolgend zusammengefasst: Verfahren : . Wie entscheidet sich die Verwaltung und die Politik für eine Variante? Verw. Durch die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange. Es ist wichtig, dass sich die Bürger mit ihren äußerungen einbringen, denn so kann eine sachgerechte Lösung gefunden werden. . Wiegehtesweiter? Verw. Anregungen können vorgebracht werden. Vor der Sommerpause, ca. im Mai, wird sich die Politik für eine Variante entscheiden, die Auslegung, also die zweite Phase der Bürgerbeteiligung, findet dann voraussichtlich nach der Sommerpause statt. Verkehr/Rahmenplanunq: Zum Thema Verkehr, insbesondere durch die bereits bestehende Verkehrsbelastung aufgrund der Kindertagesstätte Bengdbruchstraße entsteht eine rege und kontroverse Diskussion. Auch die verkehrliche überlastung der Kirchhofstraße und die Staubildung auf der Venloer Straße werden thematisiert. Die Verwaltung sagt zu, diese Themen zum Bestand im Auge zu behalten und verwaltungsintern zu kommunizieren. Sie sind jedoch nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. . . . . Die Verkehrssituation war bereits Thema beim Beschluss über die Rahmenplanung. Wieso findet keine weitere Erschließung über die Virmondstraße statt? Verw. Es scheiteri an den liegenschaftlichen Voraussetzungen. Es war nicht möglich, Grundstücke zu erwerben, um das Neubaugebiet über die Virmondstraße zu erschließen. Beim Bebauungsplanveriahren zum ersten Teil des Wohngebietes (B-Plan Nr. 20 l N ) sollte die Erschließung über die Bengdbruchstraße nur in Notsituationen eriolgen. Wieso wird nun doch über die Bengdbruchstraße erschlossen? Es ist gefährlich für Fußgänger und Schulkinder. Verw. Es hat sich nun ergeben, Grundstücke in diesem Bereich anzukaufen und somit dauerhaft eine zweite Zuwegung zu installieren. Die Erweiterung Am Bruch umfasst nur wenige Wohneinheiten und die Verkehrsabschätzung hat ergeben, dass die Bengdbruchstraße diese aufnehmen kann. Um Radfahrer und Fußgänger in diesem Bereich besonders zu schützen, ist der Fuß- und Radweg durch einen Grünstreifen abgetrennt. Könnte das bestehende Gebiet Am Bruch auch abgepollert werden? Verw. Dieser Vorschlag wird in die überlegungen mit einbezogen. Straßenverkehrsrechtliche Themen sind jedoch auch nicht Gegenstand des Bebauungsplanveriahrens. Ist das Gebiet nun feriig entwickelt oder folgen noch weitere Wohngebietsausweisungen? Verw. Über die zukünftige Entwicklung können nur bed'ingt Aussagen getroffen werden. Zum einen hängt dies von der Landesentwicklung ab und zum anderen muss auch der Abstand zu den Hochspannungsleitungen berücksichtigt werden. lm Laufe der Diskussion hat eine Eigentümerin ihre FIächen angeboten, um das Gebiet nach Norden hin zu entwickeln. (Nachtrag: Dieses Angebot ist zwischenzeitlich auch schriftlich eingegangen, s. Abwägung über die äußerungen während der frühzeitigen Beteiligung) Art und Höhe der Bebauunq . Wieso ist in der ersten Variante Geschosswohnungsbau geplant? Dieser wird nicht benötigt, es besteht ein Bedarf an Baugrundstücken. Verw. Es handelt sich um verschiedene Varianten. Durch den Wunsch des Planungsausschusses, 30% der Wohnbauflächen auch als Flächen für den . . . Geschosswohnungsbau auszuweisen, wurde auch hier eine Variante entworfen. Durch den Masterplan Wohnen wurde die Notwendigkeit aufgezeigt, dass auch im Bereich Mietwohnungen ein Bedarf besteht. Der Geschosswohnungsbau fügt sich nicht in dieses Gebiet ein, kann er woanders geplant werden? Verw. Es wird max. eine ll geschossige Bauweise festgesetzt. lm we ite re n Verfahren und nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung wird e'Ine Variante entworfen und dem Planungsausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Es wird zunächst weiterhin mit dem Mehrfamilienhaus weitergeplant. Wie hoch werden die geplanten Einfamilien- und Doppelhäuser? Ab wo wird die Höhe gemessen? Verw. Es wird zunächst ein Vermesserplan in Auftrag gegeben . Dieser bestimmt die Geländehöhen über NHN. Voraussichtlich werden die Häuser als ll geschossig mit einer festgesetzten Firsthöhe von ca. 10.5 m festgesetzt. Dies liegt daran, dass baurechtlich und rechnerisch oft eine lI Geschossigkeit vorliegt; optisch werden diese Häuser jedoch l,5 geschossig (diese Festsetzung g'ibt es in der Bauordnung nicht). Die Geländehöhen und Endhöhen nach Ausbau der Erschließungsstraßen werden hierbei berücksichtigt. Ist eine l geschossige Bungalowbebauung möglich? Verw. Um möglichst sparsam mit FIächen umzugehen, wird üblicherweise die o.g. Festsetzung gewählt. Also ist eine l geschossige Bungalowbebauung nicht möglich. Grundstückspreise . Gibt es schon ungefähre Grundstückspreise? Verw. Nein noch nicht. Lärmschutz . Generell ist es im OrtsteiI Neersen sehr laut geworden. Gibt es überlegungen und Möglichkeiten zu Lämschutzmaßnahmen? Insbesondere verursacht durch den Verkehrslärm auf der Venloer Straße? Verw. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Lärm wird auch im weiteren Verfahren untersucht. Lärmschutzmaßnahmen, die durch den Landesbetrieb Straßen zu ergreifen wären, werden von der Verwaltung ausdrücklich nicht in Aussicht gestellt. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, bedankt sich Scholemann für die Teilnahme und schließt die lnformationsveranstaltung. Vfg. 1. Herrn GBL Scholemann z.K. 2. Frau FBLStallz.K. 3. 'J 2#OrLZJ3it3 üft):-f+oj=f`- - _ z.d-A. a-Tn`&#Qfl g- _-__ - - ------ ------_ Herr