Daten
Kommune
Willich
Größe
1,4 MB
Datum
26.06.2018
Erstellt
19.06.18, 08:16
Aktualisiert
27.01.19, 19:35
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ÄUßERUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 20 II N - ERWEITERUNG AM BRUCH FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG VOM 19.01.2018 BIS 09.02.2018
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B1
Schreiben vom 13.01.2018
ÄUßERUNGEN:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Bei der Abschätzung des Verkehrsaufkommens wurde ermittelt, dass sich aus dem
gesamten Wohngebiet "Am Bruch" (inkl. der derzeit geplanten Erweiterung) ein Quell- und
Zielverkehr von jeweils 500 Fahrzeugen am Tag ergibt, welcher sich auf die Kirchhof- und
Bengdbruchstraße auswirkt. Aus dieser Zahl lässt sich das Verkehrsaufkommen für die
relevante Spitzenstunde (7-8 Uhr) im Anwohnerverkehr errechnen (ca. 15% des täglichen
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ÄUßERUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 20 II N - ERWEITERUNG AM BRUCH FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG VOM 19.01.2018 BIS 09.02.2018
Quellverkehrs). Danach fahren in der Spitzenstunde ca. 75 Kfz/h aus dem gesamten Gebiet
‚Am Bruch‘ über die Kirchhofstraße (ca. 280-480 Kfz/h) bzw. die Bengdbruchstraße (ca. 7085 Kfz/h). Aufgrund der Nähe zum überregionalen Straßennetz kann angenommen werden,
dass 80% der ‚Ausfahrtsverkehre‘ über die Kirchhofstraße ausfahren. Zur Spitzenstunde
verkehren danach dann ca. 60 Kfz/h mehr über die Kirchhofstraße. Gemäß dieser Annahme
fahren 20% der ‚Ausfahrtsverkehre über die Bengdbruchstraße (ca. 15 Kfz/h). Diese
‚Mehrverkehre‘ (in der Spitzenstunde) liegen dabei im üblichen Rahmen, die sich durch die
täglichen Schwankungen im Rahmen der Verkehrsermittlungen ergeben. Selbst bei der
Annahme, die ‚Ausfahrtsverkehre‘ würden sich in einem Verhältnis von 50/50 auf die
Kirchhofstraße (ca. 37 Kfz/h) bzw. die Bengdbruchstraße (ca. 37 Kfz/h) verteilen, liegen die
‚Mehrverkehre‘ für beide Straßen in einem üblichen Rahmen. Aus diesem Grund ist die
Erweiterung des Gebietes ‚Am Bruch' und die Öffnung zur Bengdbruchstraße als verträglich
einzustufen. Es ist außerdem anzunehmen, dass die ‚Ausfahrtsverkehre‘ in Richtung
Bengdbruchstraße direkt weiter auf die Straße Am Bruch bzw. Virmondstraße fahren und
somit keine weiteren Auswirkungen auf die Situation am Kindergarten haben.
Eine andere Erschließungsvariante ist aufgrund der aktuellen Eigentumsverhältnisse nicht
umsetzbar.
Nach gründlicher Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange ist die Stadt Willich der
Auffassung, dass die vorgebrachten Äußerungen nicht ausreichen, um auf eine
Attraktivierung des Ortsteils Neersen durch die Schaffung neuer Baugrundstücke in
unmittelbarer Ortskernnähe zum Wohle der Allgemeinheit zu verzichten.
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B2
Schreiben vom 12.09.2013
ÄUßERUNGEN:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Nach dem beschlossenen Masterplan Wohnen der Stadt Willich (Beschluss 02.02.2017)
übersteigt der aktuelle Bedarf an neuen Wohneinheiten deutlich das aktuell vorhandene
Flächenangebot in Neersen. In dem geplanten Gebiet soll ein gesundes Mischungsverhältnis
von Einzel- und Doppelhäusern sowie Mehrgeschosswohnungsbau umgesetzt werden. Die
geringe Nachfrage nach Geschosswohnungsbau im Stadtteil Neersen ergibt sich vor allem
daraus, dass es keinen Geschosswohnungsbau gibt. Mit dieser Mischung kann ein
vielfältiges Angebot für die unterschiedlichen Zielgruppen/Nachfrager geschaffen werden.
Demnach entsteht nicht eine der vorgestellten Varianten, sondern eine Kombination aus den
drei Entwürfen.
Bei der Abschätzung des Verkehrsaufkommens wurde ermittelt, dass sich aus dem
gesamten Wohngebiet "Am Bruch" (inkl. der derzeit geplanten Erweiterung) ein Quell- und
Zielverkehr von jeweils 500 Fahrzeugen am Tag ergibt, welcher sich auf die Kirchhof- und
Bengdbruchstraße auswirkt. Aus dieser Zahl lässt sich das Verkehrsaufkommen für die
relevante Spitzenstunde (7-8 Uhr) im Anwohnerverkehr errechnen (ca. 15% des täglichen
Quellverkehrs). Danach fahren in der Spitzenstunde ca. 75 Kfz/h aus dem gesamten Gebiet
‚Am Bruch‘ über die Kirchhofstraße (ca. 280-480 Kfz/h) bzw. die Bengdbruchstraße (ca. 7085 Kfz/h). Aufgrund der Nähe zum überregionalen Straßennetz kann angenommen werden,
dass 80% der ‚Ausfahrtsverkehre‘ über die Kirchhofstraße ausfahren. Zur Spitzenstunde
verkehren danach dann ca. 60 Kfz/h mehr über die Kirchhofstraße. Gemäß dieser Annahme
fahren 20% der ‚Ausfahrtsverkehre über die Bengdbruchstraße (ca. 15 Kfz/h). Diese
‚Mehrverkehre‘ (in der Spitzenstunde) liegen dabei im üblichen Rahmen, die sich durch die
täglichen Schwankungen im Rahmen der Verkehrsermittlungen ergeben. Selbst bei der
Annahme, die ‚Ausfahrtsverkehre‘ würden sich in einem Verhältnis von 50/50 auf die
Kirchhofstraße (ca. 37 Kfz/h) bzw. die Bengdbruchstraße (ca. 37 Kfz/h) verteilen, liegen die
‚Mehrverkehre‘ für beide Straßen in einem üblichen Rahmen. Aus diesem Grund ist die
Erweiterung des Gebietes ‚Am Bruch' und die Öffnung zur Bengdbruchstraße als verträglich
einzustufen.
Nach gründlicher Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange ist die Stadt Willich der
Auffassung, dass die vorgebrachten Äußerungen nicht ausreichen, um auf eine
Attraktivierung des Ortsteils Neersen durch die Schaffung neuer Baugrundstücke in
unmittelbarer Ortskernnähe zum Wohle der Allgemeinheit zu verzichten. Die vorgebrachten
Äußerungen sind teilweise berücksichtigt.
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B3
Schreiben vom 04.02.2018
ÄUßERUNGEN:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Nach dem beschlossenen Masterplan Wohnen der Stadt Willich (Beschluss 02.02.2017)
übersteigt der aktuelle Bedarf an neuen Wohneinheiten deutlich das aktuell vorhandene
Flächenangebot in Neersen. In dem geplanten Gebiet soll ein gesundes Mischungsverhältnis
von Einzel- und Doppelhäusern sowie Mehrgeschosswohnungsbau umgesetzt werden. Mit
dieser Mischung kann ein vielfältiges Angebot für die unterschiedlichen
Zielgruppen/Nachfrager geschaffen werden. Demnach entsteht nicht eine der vorgestellten
Varianten, sondern eine Kombination aus den drei Entwürfen.
Bei der Abschätzung des Verkehrsaufkommens wurde ermittelt, dass sich aus dem
gesamten Wohngebiet "Am Bruch" (inkl. der derzeit geplanten Erweiterung) ein Quell- und
Zielverkehr von jeweils 500 Fahrzeugen am Tag ergibt, welcher sich auf die Kirchhof- und
Bengdbruchstraße auswirkt. Aus dieser Zahl lässt sich das Verkehrsaufkommen für die
relevante Spitzenstunde (7-8 Uhr) im Anwohnerverkehr errechnen (ca. 15% des täglichen
Quellverkehrs). Danach fahren in der Spitzenstunde ca. 75 Kfz/h aus dem gesamten Gebiet
‚Am Bruch‘ über die Kirchhofstraße (ca. 280-480 Kfz/h) bzw. die Bengdbruchstraße (ca. 7085 Kfz/h). Aufgrund der Nähe zum überregionalen Straßennetz kann angenommen werden,
dass 80% der ‚Ausfahrtsverkehre‘ über die Kirchhofstraße ausfahren. Zur Spitzenstunde
verkehren danach dann ca. 60 Kfz/h mehr über die Kirchhofstraße. Gemäß dieser Annahme
fahren 20% der ‚Ausfahrtsverkehre über die Bengdbruchstraße (ca. 15 Kfz/h). Diese
‚Mehrverkehre‘ (in der Spitzenstunde) liegen dabei im üblichen Rahmen, die sich durch die
täglichen Schwankungen im Rahmen der Verkehrsermittlungen ergeben. Selbst bei der
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Annahme, die ‚Ausfahrtsverkehre‘ würden sich in einem Verhältnis von 50/50 auf die
Kirchhofstraße (ca. 37 Kfz/h) bzw. die Bengdbruchstraße (ca. 37 Kfz/h) verteilen, liegen die
‚Mehrverkehre‘ für beide Straßen in einem üblichen Rahmen. Aus diesem Grund ist die
Erweiterung des Gebietes ‚Am Bruch' und die Öffnung zur Bengdbruchstraße als verträglich
einzustufen. Es ist außerdem anzunehmen, dass die ‚Ausfahrtsverkehre‘ in Richtung
Bengdbruchstraße direkt weiter auf die Straße Am Bruch bzw. Virmondstraße fahren und
somit keine weiteren Auswirkungen auf die Situation am Kindergarten hat.
Nach gründlicher Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange ist die Stadt Willich der
Auffassung, dass die vorgebrachten Äußerungen nicht ausreichen, um auf eine
Attraktivierung des Ortsteils Neersen durch die Schaffung neuer Baugrundstücke in
unmittelbarer Ortskernnähe zum Wohle der Allgemeinheit zu verzichten. Die vorgebrachten
Äußerungen sind teilweise berücksichtigt.
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B4
Schreiben vom 05.02.2018
ÄUßERUNGEN:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Nach dem beschlossenen Masterplan Wohnen der Stadt Willich (Beschluss 02.02.2017)
übersteigt der aktuelle Bedarf an neuen Wohneinheiten deutlich das aktuell vorhandene
Flächenangebot in Neersen. In dem geplanten Gebiet soll ein gesundes Mischungsverhältnis
von Einzel- und Doppelhäusern sowie Mehrgeschosswohnungsbau umgesetzt werden. Mit
dieser Mischung kann ein vielfältiges Angebot für die unterschiedlichen
Zielgruppen/Nachfrager geschaffen werden. Demnach entsteht nicht eine der vorgestellten
Varianten, sondern eine Kombination aus den drei Entwürfen.
Nach gründlicher Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange ist die Stadt Willich der
Auffassung, dass die vorgebrachten Äußerungen nicht ausreichen, um auf eine
Attraktivierung des Ortsteils Neersen durch die Schaffung neuer Baugrundstücke in
unmittelbarer Ortskernnähe zum Wohle der Allgemeinheit zu verzichten. Die vorgebrachten
Äußerungen sind teilweise berücksichtigt.
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B5
Schreiben vom 31.01.2018
ÄUßERUNGEN:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Nach dem beschlossenen Masterplan Wohnen der Stadt Willich (Beschluss 02.02.2017)
übersteigt der aktuelle Bedarf an neuen Wohneinheiten deutlich das aktuell vorhandene
Flächenangebot in Neersen. In dem geplanten Gebiet soll ein gesundes Mischungsverhältnis
von Einzel- und Doppelhäusern sowie Mehrgeschosswohnungsbau umgesetzt werden. Mit
dieser Mischung kann ein vielfältiges Angebot für die unterschiedlichen
Zielgruppen/Nachfrager geschaffen werden. Es werden im nördlichen Bereich des
Plangebietes noch weitere Doppelhaushälften geplant, dadurch entsteht ein ähnliches
Verhältnis an Einzel- und Doppelhäusern wie im angrenzenden Baugebiet ‚Am Bruch‘. Das
Mehrfamilienhaus im südlichen Plangebiet wird flächenmäßig kleiner dimensioniert.
Demnach entsteht nicht eine der vorgestellten Varianten, sondern eine Kombination aus den
drei Entwürfen.
Bei der Abschätzung des Verkehrsaufkommens wurde ermittelt, dass sich aus dem
gesamten Wohngebiet "Am Bruch" (inkl. der derzeit geplanten Erweiterung) ein Quell- und
Zielverkehr von jeweils 500 Fahrzeugen am Tag ergibt, welcher sich auf die Kirchhof- und
Bengdbruchstraße auswirkt. Aus dieser Zahl lässt sich das Verkehrsaufkommen für die
relevante Spitzenstunde (7-8 Uhr) im Anwohnerverkehr errechnen (ca. 15% des täglichen
Quellverkehrs). Danach fahren in der Spitzenstunde ca. 75 Kfz/h aus dem gesamten Gebiet
‚Am Bruch‘ über die Kirchhofstraße (ca. 280-480 Kfz/h) bzw. die Bengdbruchstraße (ca. 7085 Kfz/h). Aufgrund der Nähe zum überregionalen Straßennetz kann angenommen werden,
dass 80% der ‚Ausfahrtsverkehre‘ über die Kirchhofstraße ausfahren. Zur Spitzenstunde
verkehren danach dann ca. 60 Kfz/h mehr über die Kirchhofstraße. Gemäß dieser Annahme
fahren 20% der ‚Ausfahrtsverkehre über die Bengdbruchstraße (ca. 15 Kfz/h). Diese
‚Mehrverkehre‘ (in der Spitzenstunde) liegen dabei im üblichen Rahmen, die sich durch die
täglichen Schwankungen im Rahmen der Verkehrsermittlungen ergeben. Selbst bei der
Annahme, die ‚Ausfahrtsverkehre‘ würden sich in einem Verhältnis von 50/50 auf die
Kirchhofstraße (ca. 37 Kfz/h) bzw. die Bengdbruchstraße (ca. 37 Kfz/h) verteilen, liegen die
‚Mehrverkehre‘ für beide Straßen in einem üblichen Rahmen. Aus diesem Grund ist die
Erweiterung des Gebietes ‚Am Bruch' und die Öffnung zur Bengdbruchstraße als verträglich
einzustufen.
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Der Nadelbaum linksseitig des Fußweges auf Höhe der Tischtennisplatte kann leider nicht
erhalten werden, da die Fläche für die notwendige Erschließungsstraße benötigt wird. Der
Eingriff wird durch die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung berechnet und ein Ausgleich
hergestellt. Außerdem sind auf den jeweiligen Grundstücken Pflanzbindungen festgesetzt,
um das Gebiet natürlich einzugrünen.
Nach gründlicher Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange ist die Stadt Willich der
Auffassung, dass die vorgebrachten Äußerungen nicht ausreichen, um auf eine
Attraktivierung des Ortsteils Neersen durch die Schaffung neuer Baugrundstücke in
unmittelbarer Ortskernnähe zum Wohle der Allgemeinheit zu verzichten. Die vorgebrachten
Äußerungen sind teilweise berücksichtigt.
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B6
Schreiben vom 26.01.2018
ÄUßERUNGEN:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Zu 1) Nach dem beschlossenen Masterplan Wohnen der Stadt Willich (Beschluss
02.02.2017) übersteigt der aktuelle Bedarf an neuen Wohneinheiten deutlich das aktuell
vorhandene Flächenangebot in Neersen. In dem geplanten Gebiet soll ein gesundes
Mischungsverhältnis von Einzel- und Doppelhäusern sowie Mehrgeschosswohnungsbau
umgesetzt werden. Mit dieser Mischung kann ein vielfältiges Angebot für die
unterschiedlichen Zielgruppen/Nachfrager geschaffen werden. Das Mehrfamilienhaus im
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südlichen Plangebiet wird flächenmäßig kleiner dimensioniert. Somit entstehen weniger
Wohneinheiten. Demnach entsteht nicht eine der vorgestellten Varianten, sondern eine
Kombination aus den drei Entwürfen.
Zu 2) Bei der Abschätzung des Verkehrsaufkommens wurde ermittelt, dass sich aus dem
gesamten Wohngebiet "Am Bruch" (inkl. der derzeit geplanten Erweiterung; Berechnung mit
der maximalen Anzahl von 42 Wohneinheiten) ein Quell- und Zielverkehr von jeweils 500
Fahrzeugen am Tag ergibt, welcher sich auf die Kirchhof- und Bengdbruchstraße auswirkt.
Aus dieser Zahl lässt sich das Verkehrsaufkommen für die relevante Spitzenstunde (7-8 Uhr)
im Anwohnerverkehr errechnen (ca. 15% des täglichen Quellverkehrs). Danach fahren in der
Spitzenstunde ca. 75 Kfz/h aus dem gesamten Gebiet ‚Am Bruch‘ über die Kirchhofstraße
(ca. 280-480 Kfz/h) bzw. die Bengdbruchstraße (ca. 70-85 Kfz/h). Aufgrund der Nähe zum
überregionalen Straßennetz kann angenommen werden, dass 80% der ‚Ausfahrtsverkehre‘
über die Kirchhofstraße ausfahren. Zur Spitzenstunde verkehren danach dann ca. 60 Kfz/h
mehr über die Kirchhofstraße. Gemäß dieser Annahme fahren 20% der ‚Ausfahrtsverkehre
über die Bengdbruchstraße (ca. 15 Kfz/h). Diese ‚Mehrverkehre‘ (in der Spitzenstunde)
liegen dabei im üblichen Rahmen, die sich durch die täglichen Schwankungen im Rahmen
der Verkehrsermittlungen ergeben. Selbst bei der Annahme, die ‚Ausfahrtsverkehre‘ würden
sich in einem Verhältnis von 50/50 auf die Kirchhofstraße (ca. 37 Kfz/h) bzw. die
Bengdbruchstraße (ca. 37 Kfz/h) verteilen, liegen die ‚Mehrverkehre‘ für beide Straßen in
einem üblichen Rahmen. Aus diesem Grund ist die Erweiterung des Gebietes ‚Am Bruch'
und die Öffnung zur Bengdbruchstraße als verträglich einzustufen.
Zu 3) Durch die Reduzierung des Mehrfamilienhauses im südlichen Bereich entstehen
weniger Wohneinheiten als im Entwurf geplant. Somit kann der Nachfrage nach Wohnungen
in Neersen trotzdem Rechnung getragen werden, aber die Verkehrsbelastung reduziert
werden. Dadurch entsteht ein für die Allgemeinheit notwendiges Mehrfamilienhaus mit den
kleinstmöglichen Auswirkungen. Die Lärmbelastung wird so gering wie möglich gehalten.
Zu 4) Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 31.08.2016 beschlossen, dass in
jedem neuen Plangebiet 30% Geschosswohnungsbau geplant werden soll. In diesem
Bebauungsplan ist dies schon auf ein Minimum reduziert. Der Geschosswohnungsbau in
diesem Plangebiet nimmt lediglich 5,5% der Gesamtfläche ein. Dass die Nachfrage nach
Mietwohnungen auch an anderer Stelle realisiert werden kann, ist nicht Teil dieses
Planverfahrens. Wo im Stadtteil Neersen weitere Mehrfamilienhäuser entstehen können,
wird geprüft, allerdings ist die Nachfrage sehr groß, somit müssen auch außerhalb des
Ortskerns weitere Mehrfamilienhäuser entstehen. Außerdem entsteht dadurch, wie in zu
Punkt 1 erläutert, eine gesunde Mischung von Ein- und Mehrfamilienhäusern.
Nach gründlicher Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange ist die Stadt Willich der
Auffassung, dass die vorgebrachten Äußerungen nicht ausreichen, um auf eine
Attraktivierung des Ortsteils Neersen durch die Schaffung neuer Baugrundstücke in
unmittelbarer Ortskernnähe zum Wohle der Allgemeinheit zu verzichten. Die vorgebrachten
Äußerungen sind teilweise berücksichtigt.
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B7
Schreiben vom 07.02.2018
ÄUßERUNGEN:
Fläche A
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die Fläche B
die Fläche C
der Fläche D
der Fläche A
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Nach dem beschlossenen Masterplan Wohnen der Stadt Willich (Beschluss 02.02.2017)
übersteigt der aktuelle Bedarf an neuen Wohneinheiten deutlich das aktuell vorhandene
Flächenangebot in Neersen. In dem geplanten Gebiet soll ein gesundes Mischungsverhältnis
von Einzel- und Doppelhäusern sowie Mehrgeschosswohnungsbau umgesetzt werden. Mit
dieser Mischung kann ein vielfältiges Angebot für die unterschiedlichen
Zielgruppen/Nachfrager geschaffen werden. Somit sind auch Flächen für freistehende
Häuser geplant. Das Mehrfamilienhaus im südlichen Plangebiet wird flächenmäßig kleiner
dimensioniert. Somit entstehen weniger Wohneinheiten. Demnach entsteht nicht eine der
vorgestellten Varianten, sondern eine Kombination aus den drei Entwürfen.
Fläche A liegt im Außenbereich und wird nicht zu Erschließungszwecken in Betracht
gezogen. Außerdem sind die liegenschaftlichen Voraussetzungen nicht gegeben, um eine
Verbindung vom aktuellen Plangebiet zur Fläche D zu schaffen. Bei der Abschätzung des
Verkehrsaufkommens auf der geplanten Erschließungsstraße wurde ermittelt, dass sich aus
dem gesamten Wohngebiet "Am Bruch" (inkl. der derzeit geplanten Erweiterung; Berechnung
mit der maximalen Anzahl von 42 Wohneinheiten) ein Quell- und Zielverkehr von jeweils 500
Fahrzeugen am Tag ergibt, welcher sich auf die Kirchhof- und Bengdbruchstraße auswirkt.
Aus dieser Zahl lässt sich das Verkehrsaufkommen für die relevante Spitzenstunde (7-8 Uhr)
im Anwohnerverkehr errechnen (ca. 15% des täglichen Quellverkehrs). Danach fahren in der
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Spitzenstunde ca. 75 Kfz/h aus dem gesamten Gebiet ‚Am Bruch‘ über die Kirchhofstraße
(ca. 280-480 Kfz/h) bzw. die Bengdbruchstraße (ca. 70-85 Kfz/h). Aufgrund der Nähe zum
überregionalen Straßennetz kann angenommen werden, dass 80% der ‚Ausfahrtsverkehre‘
über die Kirchhofstraße ausfahren. Zur Spitzenstunde verkehren danach dann ca. 60 Kfz/h
mehr über die Kirchhofstraße. Gemäß dieser Annahme fahren 20% der ‚Ausfahrtsverkehre
über die Bengdbruchstraße (ca. 15 Kfz/h). Diese ‚Mehrverkehre‘ (in der Spitzenstunde)
liegen dabei im üblichen Rahmen, die sich durch die täglichen Schwankungen im Rahmen
der Verkehrsermittlungen ergeben. Selbst bei der Annahme, die ‚Ausfahrtsverkehre‘ würden
sich in einem Verhältnis von 50/50 auf die Kirchhofstraße (ca. 37 Kfz/h) bzw. die
Bengdbruchstraße (ca. 37 Kfz/h) verteilen, liegen die ‚Mehrverkehre‘ für beide Straßen in
einem üblichen Rahmen. Aus diesem Grund ist die Erweiterung des Gebietes ‚Am Bruch'
und die Öffnung zur Bengdbruchstraße als verträglich einzustufen. Somit werden keine
negativen Auswirkungen auf den Verkehr am Kindergarten erwartet.
Die Erschließung der Fläche A über das Flurstück 1560 ist auszuschließen, da die Flächen
als Ausgleich für den Eingriff des vorangegangenen Bebauungsplanes Nr. 20 I N - Am Bruch
- entwickelt wurden. Somit stehen diese Flächen für keine Bebauung (Erschließungsstraße)
zur Verfügung.
Der Vorschlag die Fläche B über die Fläche C zu erschließen und als Entwicklungsmöglichkeit in Betracht zu ziehen, schließt die Stadt Willich vorerst aus. Es gilt der Grundsatz
„Innenentwicklung vor Außenentwicklung“. Durch das geplante Baugebiet wird der Ortsrand
an dieser Stelle arrondiert und sollte zunächst nicht weiter wachsen. Vorerst sollten
versiegelte oder noch freie Flächen, die im Innenbereich zur Verfügung stehen, genutzt
werden, um nicht noch weitere landwirtschaftliche Flächen im Außenbereich zu versiegeln.
Wenn im weiteren Verfahren keine Einigung mit dem Eigentümer der Fläche D zustande
kommt, kann die Fläche A in diesem Bebauungsplan nicht berücksichtigt werden.
Die vorgebrachten Äußerungen können – nach Abwägung der öffentlichen und privaten
Belange gegeneinander und untereinander – somit nicht berücksichtigt werden.
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ANLAGE
B8
Schreiben vom 08.02.2018
ÄUßERUNGEN:
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BESCHLUSSVORSCHLAG:
Zu 1) Bei der Abschätzung des Verkehrsaufkommens wurde ermittelt, dass sich aus dem
gesamten Wohngebiet "Am Bruch" (inkl. der derzeit geplanten Erweiterung) ein Quell- und
Zielverkehr von jeweils 500 Fahrzeugen am Tag ergibt, welcher sich auf die Kirchhof- und
Bengdbruchstraße auswirkt. Aus dieser Zahl lässt sich das Verkehrsaufkommen für die
relevante Spitzenstunde (7-8 Uhr) im Anwohnerverkehr errechnen (ca. 15% des täglichen
Quellverkehrs). Danach fahren in der Spitzenstunde ca. 75 Kfz/h aus dem gesamten Gebiet
‚Am Bruch‘ über die Kirchhofstraße (ca. 280-480 Kfz/h) bzw. die Bengdbruchstraße (ca. 7085 Kfz/h). Aufgrund der Nähe zum überregionalen Straßennetz kann angenommen werden,
dass 80% der ‚Ausfahrtsverkehre‘ über die Kirchhofstraße ausfahren. Zur Spitzenstunde
verkehren danach dann ca. 60 Kfz/h mehr über die Kirchhofstraße. Gemäß dieser Annahme
fahren 20% der ‚Ausfahrtsverkehre über die Bengdbruchstraße (ca. 15 Kfz/h). Diese
‚Mehrverkehre‘ (in der Spitzenstunde) liegen dabei im üblichen Rahmen, die sich durch die
täglichen Schwankungen im Rahmen der Verkehrsermittlungen ergeben. Selbst bei der
Annahme, die ‚Ausfahrtsverkehre‘ würden sich in einem Verhältnis von 50/50 auf die
Kirchhofstraße (ca. 37 Kfz/h) bzw. die Bengdbruchstraße (ca. 37 Kfz/h) verteilen, liegen die
‚Mehrverkehre‘ für beide Straßen in einem üblichen Rahmen. Aus diesem Grund ist die
Erweiterung des Gebietes ‚Am Bruch' und die Öffnung zur Bengdbruchstraße als verträglich
einzustufen. Es ist außerdem anzunehmen, dass die ‚Ausfahrtsverkehre‘ in Richtung
Bengdbruchstraße direkt weiter auf die Straße Am Bruch bzw. Virmondstraße fahren und
somit keine weiteren Auswirkungen auf die Situation am Kindergarten haben.
Zu 2) Da die von Ihnen angegebene Straße eine Privatstraße und außerdem mit einer Breite
von 3,25 m zu schmal für den Verkehr von Lkw und anderen Baufahrzeugen ist, wird diese
während der Bauphase nicht genutzt. In der Vergangenheit war diese lediglich notwendig,
die Wohneinheiten im hinteren Bereich der Bengdbruchstraße zu erschließen. Eine Sperrung
der Straße ist daher nicht notwendig.
Zu 3) Das Gebäude, welches sich am nächsten an der Hochspannungsleitung befindet, hat
einen Abstand von 300 m zur Leitung. Der Landesentwicklungsplan NRW gibt vor, dass
nach Möglichkeit ein Abstand von 400 m eingehalten werden sollte. Die Aussagen des LEP
NRW sind vorrangig als Empfehlungen aufzufassen. Direkt unter einer Hoch- oder
Höchstspannungsleitung sind die elektrischen und magnetischen Felder am stärksten, sie
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nehmen aber mit zunehmendem Abstand jedoch sehr rasch ab. Die 26. BundesimmissionsSchutzverordnung (26. BImSchV) empfiehlt festgelegte Grenzwerte für ortsfeste Anlagen
(zum Beispiel Hochspannungsleitungen). Die Grenzwerte für die von außen auf den Körper
einwirkenden Immissionen schützen vor den nachgewiesenen gesundheitsrelevanten
Wirkungen niederfrequenter elektrischer und magnetischer Felder.
Um in Neersen noch weiteres Wohnbauland für die verschiedenen Nachfrager zu schaffen,
gibt es aktuell aus liegenschaftlicher Sicht keine anderen Flächen, die entwickelt werden
können. Gesetzlich gibt es in Nordrhein-Westfalen keine Grundlage, weshalb die Entfernung
von 300 m in Neersen Am Bruch gewählt wurde und als angemessen aufgefasst wird.
Zu 4) Die Stadt hat die Möglichkeit bestehende Bebauungspläne zu überplanen, um eine
städtebauliche Ordnung zu ermöglichen. Dies ist eine übliche Vorgehensweise, um neuen
Entwicklungen Rechnung zu tragen. Der bestehende Bebauungsplan weist für das Flurstück
1705 und 1706 ein Dorfgebiet aus. Dieses dient vorwiegend der Unterbringung der
Wirtschaftsstellen land- und forstwirschaftlicher Betriebe und dem dazu notwendigem
Wohnen. Da diese Wirtschaftsstelle schon vor vielen Jahren aufgegeben wurde und die
Gebäude mittlerweile leer stehen, besteht ein Planungserfordernis. Durch die Überplanung
wird neues Wohnbauland bereitgestellt, um ein Angebot für die bestehende Nachfrage zu
schaffen. Denn nach dem beschlossenen Masterplan Wohnen der Stadt Willich (Beschluss
02.02.2017) übersteigt der aktuelle Bedarf an neuen Wohneinheiten deutlich das aktuell
vorhandene Flächenangebot in Neersen. In dem geplanten Gebiet soll ein gesundes
Mischungsverhältnis von Einzel- und Doppelhäusern sowie Mehrgeschosswohnungsbau
umgesetzt werden. Mit dieser Mischung kann ein vielfältiges Angebot für die
unterschiedlichen Zielgruppen/Nachfrager geschaffen werden. Das Mehrfamilienhaus im
südlichen Plangebiet wird flächenmäßig kleiner dimensioniert. Somit entstehen insgesamt
weniger Wohneinheiten. Demnach entsteht nicht eine der vorgestellten Varianten, sondern
eine Kombination aus den drei Entwürfen.
Als Bemessungsgrundlage für die Firsthöhen werden die vom Vermesser eingemessenen
Geländehöhen über Normalhöhennull (NHN) angenommen. Die Geländehöhen an der
Bengdbruchstraße bemessen sich auf ca. 36,69 bis 36,96 m über NHN. Die bestehenden
Häuser weisen trotz der optischen Eingeschossigkeit eine Firsthöhe von ca. 47,12 bis 47,28
m über NHN auf. (Ergibt ca. 10,5 m Höhe des Gebäudes) Das Gelände nördlich der Häuser
hat eine Höhe von 36,69 bis 37,40 m über NHN. Auch die geplanten Einfamilienhäuser
werden, wie die Häuser an der Bengdbruchstraße ebenso wie die in der bestehenden neuen
Siedlung Am Bruch, in einer optischen Eingeschossigkeit geplant. Das bedeutet, dass die
Wandhöhe begrenzt ist und das Dach schon nach dem Erdgeschoss beginnt. Trotzdem kann
dann im rechtlichen Sinne noch ein zweites Vollgeschoss entstehen (plus Dach). Das
Mehrfamilienhaus wird nicht optisch eingeschossig ausgebaut sondern erhält die Möglichkeit
ein zweites sichtbares Geschoss zu errichten. Insgesamt ist dieses dann aber nicht höher als
die geplanten Einfamilienhäuser. Somit wird der ca. 40-70 cm Geländehöhenunterschied
nicht wahrnehmbar sein.
Zu 5) Durch ein Neubaugebiet werden keine erhöhten Grundwasserstände erwartet. Das
Niederschlagswasser des Plangebietes wird in die Regenwasserrückhalte- und -behandlungsanlage Bettrather Dyk geleitet. Zudem sind großzügige Grundstücke geplant, auf denen
die Versickerung des Niederschlagwassers erfolgen kann.
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ÄUßERUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 20 II N - ERWEITERUNG AM BRUCH FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG VOM 19.01.2018 BIS 09.02.2018
Zu 6) Eine Vorteilsnahme für die Stadt Willich ist nicht zu erkennen. Es wurden lediglich
Flächen angekauft, die für die Erschließung des Plangebietes notwendig sind.
Nach gründlicher Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange ist die Stadt Willich der
Auffassung, dass die vorgebrachten Äußerungen nicht ausreichen, um auf eine
Attraktivierung des Ortsteils Neersen durch die Schaffung neuer Baugrundstücke in
unmittelbarer Ortskernnähe zum Wohle der Allgemeinheit zu verzichten. Die vorgebrachten
Äußerungen sind teilweise berücksichtigt.
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B9
Schreiben vom 25.01.2018
ÄUßERUNGEN:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Nach dem beschlossenen Masterplan Wohnen der Stadt Willich (Beschluss 02.02.2017)
übersteigt der aktuelle Bedarf an neuen Wohneinheiten deutlich das aktuell vorhandene
Flächenangebot in Neersen. In dem geplanten Gebiet soll ein gesundes Mischungsverhältnis
von Einzel- und Doppelhäusern sowie Mehrgeschosswohnungsbau umgesetzt werden. Mit
dieser Mischung kann ein vielfältiges Angebot für die unterschiedlichen
Zielgruppen/Nachfrager geschaffen werden. Das Mehrfamilienhaus im südlichen Plangebiet
wird flächenmäßig kleiner dimensioniert. Demnach entsteht nicht eine der vorgestellten
Varianten, sondern eine Kombination aus den drei Entwürfen.
Bei der Abschätzung des Verkehrsaufkommens wurde ermittelt, dass sich aus dem
gesamten Wohngebiet "Am Bruch" (inkl. der derzeit geplanten Erweiterung) ein Quell- und
Zielverkehr von jeweils 500 Fahrzeugen am Tag ergibt, welcher sich auf die Kirchhof- und
Bengdbruchstraße auswirkt. Aus dieser Zahl lässt sich das Verkehrsaufkommen für die
relevante Spitzenstunde (7-8 Uhr) im Anwohnerverkehr errechnen (ca. 15% des täglichen
Quellverkehrs). Danach fahren in der Spitzenstunde ca. 75 Kfz/h aus dem gesamten Gebiet
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‚Am Bruch‘ über die Kirchhofstraße (ca. 280-480 Kfz/h) bzw. die Bengdbruchstraße (ca. 7085 Kfz/h). Aufgrund der Nähe zum überregionalen Straßennetz kann angenommen werden,
dass 80% der ‚Ausfahrtsverkehre‘ über die Kirchhofstraße ausfahren. Zur Spitzenstunde
verkehren danach dann ca. 60 Kfz/h mehr über die Kirchhofstraße. Gemäß dieser Annahme
fahren 20% der ‚Ausfahrtsverkehre über die Bengdbruchstraße (ca. 15 Kfz/h). Diese
‚Mehrverkehre‘ (in der Spitzenstunde) liegen dabei im üblichen Rahmen, die sich durch die
täglichen Schwankungen im Rahmen der Verkehrsermittlungen ergeben. Selbst bei der
Annahme, die ‚Ausfahrtsverkehre‘ würden sich in einem Verhältnis von 50/50 auf die
Kirchhofstraße (ca. 37 Kfz/h) bzw. die Bengdbruchstraße (ca. 37 Kfz/h) verteilen, liegen die
‚Mehrverkehre‘ für beide Straßen in einem üblichen Rahmen. Aus diesem Grund ist die
Erweiterung des Gebietes ‚Am Bruch' und die Öffnung zur Bengdbruchstraße als verträglich
einzustufen.
Zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens kann noch keine Aussage dazu getroffen werden, wo
die Baustraße entlang führt. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Ein Bebauungsplanverfahren ist immer ein ergebnisoffenes Verfahren. Dieses läuft
zweistufig ab. Die erste Öffentlichkeitsbeteiligung war im Februar 2018, in der Sie sich mit
Ihrer Äußerung bereits beteiligt haben. Zudem wird es eine zweite Öffentlichkeitsbeteiligung
geben (die sogenannte Auslegung). Dabei hat die Öffentlichkeit ebenfalls die Möglichkeit der
Beteiligung. Durch die Kombination der drei Varianten ist erkennbar, dass die Belange der
Anwohner nicht ignoriert wurden, sondern ein Kompromiss erarbeitet wurde.
Nach gründlicher Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange ist die Stadt Willich der
Auffassung, dass die vorgebrachten Äußerungen nicht ausreichen, um auf eine
Attraktivierung des Ortsteils Neersen durch die Schaffung neuer Baugrundstücke in
unmittelbarer Ortskernnähe zum Wohle der Allgemeinheit zu verzichten. Die vorgebrachten
Äußerungen sind teilweise berücksichtigt.
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ÄUßERUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 20 II N - ERWEITERUNG AM BRUCH FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG VOM 19.01.2018 BIS 09.02.2018
ANLAGE
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B10
Schreiben vom 02.02.2018
ÄUßERUNGEN:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Zu 1) Nach dem beschlossenen Masterplan Wohnen der Stadt Willich (Beschluss
02.02.2017) übersteigt der aktuelle Bedarf an neuen Wohneinheiten deutlich das aktuell
vorhandene Flächenangebot in Neersen. In dem geplanten Gebiet soll ein gesundes
Mischungsverhältnis von Einzel- und Doppelhäusern sowie Mehrgeschosswohnungsbau
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umgesetzt werden. Mit dieser Mischung kann ein vielfältiges Angebot für die
unterschiedlichen Zielgruppen/Nachfrager geschaffen werden. Das Mehrfamilienhaus im
südlichen Plangebiet wird flächenmäßig kleiner dimensioniert. Demnach entsteht nicht eine
der vorgestellten Varianten, sondern eine Kombination aus den drei Entwürfen. Die
Stellplätze für Mehrfamilienhäuser werden mit dem für die Stadt Willich üblichen
Stellplatzschlüssel von 1,5 Stellplätzen pro Wohneinheit berechnet. Nach dem
Bebauungsplan wird es möglich sein, die Stellplätze entweder oberirdisch auf dem
Grundstück oder unterirdisch in einer Tiefgarage vorzuhalten.
Als Bemessungsgrundlage für die Firsthöhen werden die vom Vermesser eingemessenen
Geländehöhen über Normalhöhennull (NHN) angenommen. Die Geländehöhen an der
Bengdbruchstraße bemessen sich auf ca. 36,69 bis 36,96 m über NHN. Die bestehenden
Häuser weisen trotz der optischen Eingeschossigkeit eine Firsthöhe von ca. 47,12 bis 47,28
m über NHN auf. (Ergibt ca. 10,5 m Höhe des Gebäudes) Das Gelände nördlich der Häuser
hat eine Höhe von 36,69 bis 37,40 m über NHN. Auch die geplanten Einfamilienhäuser
werden, wie die Häuser an der Bengdbruchstraße ebenso wie die in der bestehenden neuen
Siedlung Am Bruch, in einer optischen Eingeschossigkeit geplant. Das bedeutet, dass die
Wandhöhe begrenzt ist und das Dach schon nach dem Erdgeschoss beginnt. Trotzdem kann
dann im rechtlichen Sinne noch ein zweites Vollgeschoss entstehen (plus Dach). Das
Mehrfamilienhaus wird nicht optisch eingeschossig ausgebaut sondern erhält die Möglichkeit
ein zweites sichtbares Geschoss zu errichten. Insgesamt ist dieses dann aber nicht höher als
die geplanten Einfamilienhäuser. Somit wird der ca. 40-70 cm Geländehöhenunterschied
nicht wahrnehmbar sein.
Zu 2) Bei der Abschätzung des Verkehrsaufkommens wurde ermittelt, dass sich aus dem
gesamten Wohngebiet "Am Bruch" (inkl. der derzeit geplanten Erweiterung) ein Quell- und
Zielverkehr von jeweils 500 Fahrzeugen am Tag ergibt, welcher sich auf die Kirchhof- und
Bengdbruchstraße auswirkt. Aus dieser Zahl lässt sich das Verkehrsaufkommen für die
relevante Spitzenstunde (7-8 Uhr) im Anwohnerverkehr errechnen (ca. 15% des täglichen
Quellverkehrs). Danach fahren in der Spitzenstunde ca. 75 Kfz/h aus dem gesamten Gebiet
‚Am Bruch‘ über die Kirchhofstraße (ca. 280-480 Kfz/h) bzw. die Bengdbruchstraße (ca. 7085 Kfz/h). Aufgrund der Nähe zum überregionalen Straßennetz kann angenommen werden,
dass 80% der ‚Ausfahrtsverkehre‘ über die Kirchhofstraße ausfahren. Zur Spitzenstunde
verkehren danach dann ca. 60 Kfz/h mehr über die Kirchhofstraße. Gemäß dieser Annahme
fahren 20% der ‚Ausfahrtsverkehre über die Bengdbruchstraße (ca. 15 Kfz/h). Diese
‚Mehrverkehre‘ (in der Spitzenstunde) liegen dabei im üblichen Rahmen, die sich durch die
täglichen Schwankungen im Rahmen der Verkehrsermittlungen ergeben. Selbst bei der
Annahme, die ‚Ausfahrtsverkehre‘ würden sich in einem Verhältnis von 50/50 auf die
Kirchhofstraße (ca. 37 Kfz/h) bzw. die Bengdbruchstraße (ca. 37 Kfz/h) verteilen, liegen die
‚Mehrverkehre‘ für beide Straßen in einem üblichen Rahmen. Aus diesem Grund ist die
Erweiterung des Gebietes ‚Am Bruch' und die Öffnung zur Bengdbruchstraße als verträglich
einzustufen.
Zu 3) Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Rahmenplanes war es wünschenswert die
Erschließung über die Straße Am Bruch herzustellen. Aktuell bestehen jedoch nicht die
liegenschaftlichen Voraussetzungen, um das Gebiet darüber zu erschließen. Außerdem läge
die Straße dann in unmittelbarer Nähe zum Damwildbetrieb. Die Tiere sind sehr
stressanfällig, weshalb auch ein gewisser Abstand zum Gehege notwendig ist. Somit gibt es
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aus den genannten Gründen keine andere Möglichkeit das Plangebiet zu erschließen. Und
wie zu Punkt 2 erläutert, ist der Verkehr an dieser Stelle als verträglich einzustufen.
Nach gründlicher Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange ist die Stadt Willich der
Auffassung, dass die vorgebrachten Äußerungen nicht ausreichen, um auf eine
Attraktivierung des Ortsteils Neersen durch die Schaffung neuer Baugrundstücke in
unmittelbarer Ortskernnähe zum Wohle der Allgemeinheit zu verzichten. Die vorgebrachten
Äußerungen sind teilweise berücksichtigt.
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ANLAGE
B11
Schreiben vom 08.02.2018
Äußerungen:
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ZU TOP
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BESCHLUSSVORSCHLAG:
Zu I.) Die gutachtliche Stellungnahme in Bezug zur Geruchsimmissionsprognose nimmt für
die männlichen Tiere während der Brunftzeit den höchsten dokumentierten Emissionsfaktor
(Geruch eines Ziegenbockes) an, da keine Literaturwerte für den Geruch von Damwild
existieren. So konnte eine konservative Emissionsabschätzung erreicht werden.
Im Anhang 4 der gutachtlichen Stellungnahme zu den Geruchsimmissionen (Seite 29 und
30) ist dargestellt, inwieweit sich der Geruch bei Fall 1 aber auch bei der
Maximalabschätzung (Fall 2) ausbreitet. Lediglich direkt an der Grenze des Geheges liegen
die Immissionswerte über der Verträglichkeit eines Wohngebietes. Bei den Werten 0,10
(siehe Abbildung in Anhang 4) ist es geruchstechnisch unbedenklich.
Der Hinweis auf die zitierte Quelle im Geruchsgutachten wird zur Kenntnis genommen und
im weiteren Verfahren geprüft.
Zu II.) In der Begründung und auch dem Umweltbericht zum Bebauungsplan wird in keiner
Weise darauf hingewiesen, dass der Grünwall als Geruchsschutz dienen soll, da die
Immissionswerte entlang des Grünwalls verträglich sind. Der Wall wird lediglich als
Sichtschutz für die Damtiere errichtet.
Ebenfalls wird in der Begründung zum Bebauungsplanentwurf festgehalten, dass die Fläche
zwischen Wall und Damtiergehege nicht öffentlich begehbar ist. Dies wird auch im
Bebauungsplanverfahren weiter in dieser Form verfolgt. Üblicherweise werden diese Flächen
(landwirtschaftliche bzw. Ausgleichsflächen) mit einem Zaun aus Knotengeflecht abgegrenzt,
um das Betreten der Fläche zu verhindern. Erfahrungsgemäß ist aus Sicht der
Stadtverwaltung eine Höhe von max. 1,50 m ausreichend, um das Betreten durch die
Öffentlichkeit zu verhindern. Der Zaun wird aus Gründen der erleichterten Pflege des Walls
und aus Kostengründen am unteren Ende, an den neu geplanten Grundstücken installiert.
Durch die regelmäßige Pflege der Bepflanzung und des Walls wird der Zaun gleichzeitig in
bestimmten Abständen kontrolliert. Um einen ausreichenden Sichtschutz zu gewährleisten
werden Pflanzen je nach Art und Sorte in der Höhe von ca. 1,20 bis 1,50 m mindestens 2x
verpflanzt. Der Grünwall wird nach dem aktuellen Stand der Technik hergestellt und ist
dauerhaft standsicher.
Grundsätzlich ist es möglich eine privatrechtliche Nutzungsvereinbarung für die Pflege der
Ausgleichsfläche zu finden. Allerdings gilt das Gleiche auch für weitere Landwirte,
Naturschutzverbände und die Willicher Gemeinschaftsbetriebe, die ebenfalls daran
interessiert sind, Flächen zu pflegen. Dies ist nicht Bestandteil des
Bebauungsplanverfahrens sondern ist ein privatrechtliches Verfahren, welches mit dem
Geschäftsbereich II/4 Liegenschaften im Nachgang des Bebauungsplanverfahrens zu klären
ist.
Die Grenze der geplanten Pflanzungen wird den Ausführungen des Nachbarrechts
entsprechen.
Zu III.) Es wird im weiteren Verfahren geprüft, ob und inwieweit eine Verträglichkeitsprüfung
der ausgehenden Emissionen der geplanten Bebauung auf das Damtiergehege erfolgen
kann.
Nach gründlicher Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange ist die Stadt Willich der
Auffassung, dass die vorgebrachten Äußerungen nicht ausreichen, um auf eine
Attraktivierung des Ortsteils Neersen durch die Schaffung neuer Baugrundstücke in
unmittelbarer Ortskernnähe zum Wohle der Allgemeinheit zu verzichten. Die vorgebrachten
Äußerungen sind teilweise berücksichtigt.
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