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Sitzungsvorlage (8. 20 II N - Erweiterung Am Bruch - (Frühzeitige Beteiligung vom 19.02.2018 bis 09.02.2018) - Bürger)

Daten

Kommune
Willich
Größe
1,4 MB
Datum
26.06.2018
Erstellt
19.06.18, 08:16
Aktualisiert
27.01.19, 19:35

Inhalt der Datei

ÄUßERUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 20 II N - ERWEITERUNG AM BRUCH FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG VOM 19.01.2018 BIS 09.02.2018 ANLAGE ZU TOP B1 Schreiben vom 13.01.2018 ÄUßERUNGEN: BESCHLUSSVORSCHLAG: Bei der Abschätzung des Verkehrsaufkommens wurde ermittelt, dass sich aus dem gesamten Wohngebiet "Am Bruch" (inkl. der derzeit geplanten Erweiterung) ein Quell- und Zielverkehr von jeweils 500 Fahrzeugen am Tag ergibt, welcher sich auf die Kirchhof- und Bengdbruchstraße auswirkt. Aus dieser Zahl lässt sich das Verkehrsaufkommen für die relevante Spitzenstunde (7-8 Uhr) im Anwohnerverkehr errechnen (ca. 15% des täglichen 1 ÄUßERUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 20 II N - ERWEITERUNG AM BRUCH FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG VOM 19.01.2018 BIS 09.02.2018 Quellverkehrs). Danach fahren in der Spitzenstunde ca. 75 Kfz/h aus dem gesamten Gebiet ‚Am Bruch‘ über die Kirchhofstraße (ca. 280-480 Kfz/h) bzw. die Bengdbruchstraße (ca. 7085 Kfz/h). Aufgrund der Nähe zum überregionalen Straßennetz kann angenommen werden, dass 80% der ‚Ausfahrtsverkehre‘ über die Kirchhofstraße ausfahren. Zur Spitzenstunde verkehren danach dann ca. 60 Kfz/h mehr über die Kirchhofstraße. Gemäß dieser Annahme fahren 20% der ‚Ausfahrtsverkehre über die Bengdbruchstraße (ca. 15 Kfz/h). Diese ‚Mehrverkehre‘ (in der Spitzenstunde) liegen dabei im üblichen Rahmen, die sich durch die täglichen Schwankungen im Rahmen der Verkehrsermittlungen ergeben. Selbst bei der Annahme, die ‚Ausfahrtsverkehre‘ würden sich in einem Verhältnis von 50/50 auf die Kirchhofstraße (ca. 37 Kfz/h) bzw. die Bengdbruchstraße (ca. 37 Kfz/h) verteilen, liegen die ‚Mehrverkehre‘ für beide Straßen in einem üblichen Rahmen. Aus diesem Grund ist die Erweiterung des Gebietes ‚Am Bruch' und die Öffnung zur Bengdbruchstraße als verträglich einzustufen. Es ist außerdem anzunehmen, dass die ‚Ausfahrtsverkehre‘ in Richtung Bengdbruchstraße direkt weiter auf die Straße Am Bruch bzw. Virmondstraße fahren und somit keine weiteren Auswirkungen auf die Situation am Kindergarten haben. Eine andere Erschließungsvariante ist aufgrund der aktuellen Eigentumsverhältnisse nicht umsetzbar. Nach gründlicher Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange ist die Stadt Willich der Auffassung, dass die vorgebrachten Äußerungen nicht ausreichen, um auf eine Attraktivierung des Ortsteils Neersen durch die Schaffung neuer Baugrundstücke in unmittelbarer Ortskernnähe zum Wohle der Allgemeinheit zu verzichten. 2 ÄUßERUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 20 II N - ERWEITERUNG AM BRUCH FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG VOM 19.01.2018 BIS 09.02.2018 ANLAGE ZU TOP B2 Schreiben vom 12.09.2013 ÄUßERUNGEN: BESCHLUSSVORSCHLAG: Nach dem beschlossenen Masterplan Wohnen der Stadt Willich (Beschluss 02.02.2017) übersteigt der aktuelle Bedarf an neuen Wohneinheiten deutlich das aktuell vorhandene Flächenangebot in Neersen. In dem geplanten Gebiet soll ein gesundes Mischungsverhältnis von Einzel- und Doppelhäusern sowie Mehrgeschosswohnungsbau umgesetzt werden. Die geringe Nachfrage nach Geschosswohnungsbau im Stadtteil Neersen ergibt sich vor allem daraus, dass es keinen Geschosswohnungsbau gibt. Mit dieser Mischung kann ein vielfältiges Angebot für die unterschiedlichen Zielgruppen/Nachfrager geschaffen werden. Demnach entsteht nicht eine der vorgestellten Varianten, sondern eine Kombination aus den drei Entwürfen. Bei der Abschätzung des Verkehrsaufkommens wurde ermittelt, dass sich aus dem gesamten Wohngebiet "Am Bruch" (inkl. der derzeit geplanten Erweiterung) ein Quell- und Zielverkehr von jeweils 500 Fahrzeugen am Tag ergibt, welcher sich auf die Kirchhof- und Bengdbruchstraße auswirkt. Aus dieser Zahl lässt sich das Verkehrsaufkommen für die relevante Spitzenstunde (7-8 Uhr) im Anwohnerverkehr errechnen (ca. 15% des täglichen Quellverkehrs). Danach fahren in der Spitzenstunde ca. 75 Kfz/h aus dem gesamten Gebiet ‚Am Bruch‘ über die Kirchhofstraße (ca. 280-480 Kfz/h) bzw. die Bengdbruchstraße (ca. 7085 Kfz/h). Aufgrund der Nähe zum überregionalen Straßennetz kann angenommen werden, dass 80% der ‚Ausfahrtsverkehre‘ über die Kirchhofstraße ausfahren. Zur Spitzenstunde verkehren danach dann ca. 60 Kfz/h mehr über die Kirchhofstraße. Gemäß dieser Annahme fahren 20% der ‚Ausfahrtsverkehre über die Bengdbruchstraße (ca. 15 Kfz/h). Diese ‚Mehrverkehre‘ (in der Spitzenstunde) liegen dabei im üblichen Rahmen, die sich durch die täglichen Schwankungen im Rahmen der Verkehrsermittlungen ergeben. Selbst bei der Annahme, die ‚Ausfahrtsverkehre‘ würden sich in einem Verhältnis von 50/50 auf die Kirchhofstraße (ca. 37 Kfz/h) bzw. die Bengdbruchstraße (ca. 37 Kfz/h) verteilen, liegen die ‚Mehrverkehre‘ für beide Straßen in einem üblichen Rahmen. Aus diesem Grund ist die Erweiterung des Gebietes ‚Am Bruch' und die Öffnung zur Bengdbruchstraße als verträglich einzustufen. Nach gründlicher Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange ist die Stadt Willich der Auffassung, dass die vorgebrachten Äußerungen nicht ausreichen, um auf eine Attraktivierung des Ortsteils Neersen durch die Schaffung neuer Baugrundstücke in unmittelbarer Ortskernnähe zum Wohle der Allgemeinheit zu verzichten. Die vorgebrachten Äußerungen sind teilweise berücksichtigt. 3 ÄUßERUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 20 II N - ERWEITERUNG AM BRUCH FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG VOM 19.01.2018 BIS 09.02.2018 ANLAGE ZU TOP B3 Schreiben vom 04.02.2018 ÄUßERUNGEN: BESCHLUSSVORSCHLAG: Nach dem beschlossenen Masterplan Wohnen der Stadt Willich (Beschluss 02.02.2017) übersteigt der aktuelle Bedarf an neuen Wohneinheiten deutlich das aktuell vorhandene Flächenangebot in Neersen. In dem geplanten Gebiet soll ein gesundes Mischungsverhältnis von Einzel- und Doppelhäusern sowie Mehrgeschosswohnungsbau umgesetzt werden. Mit dieser Mischung kann ein vielfältiges Angebot für die unterschiedlichen Zielgruppen/Nachfrager geschaffen werden. Demnach entsteht nicht eine der vorgestellten Varianten, sondern eine Kombination aus den drei Entwürfen. Bei der Abschätzung des Verkehrsaufkommens wurde ermittelt, dass sich aus dem gesamten Wohngebiet "Am Bruch" (inkl. der derzeit geplanten Erweiterung) ein Quell- und Zielverkehr von jeweils 500 Fahrzeugen am Tag ergibt, welcher sich auf die Kirchhof- und Bengdbruchstraße auswirkt. Aus dieser Zahl lässt sich das Verkehrsaufkommen für die relevante Spitzenstunde (7-8 Uhr) im Anwohnerverkehr errechnen (ca. 15% des täglichen Quellverkehrs). Danach fahren in der Spitzenstunde ca. 75 Kfz/h aus dem gesamten Gebiet ‚Am Bruch‘ über die Kirchhofstraße (ca. 280-480 Kfz/h) bzw. die Bengdbruchstraße (ca. 7085 Kfz/h). Aufgrund der Nähe zum überregionalen Straßennetz kann angenommen werden, dass 80% der ‚Ausfahrtsverkehre‘ über die Kirchhofstraße ausfahren. Zur Spitzenstunde verkehren danach dann ca. 60 Kfz/h mehr über die Kirchhofstraße. Gemäß dieser Annahme fahren 20% der ‚Ausfahrtsverkehre über die Bengdbruchstraße (ca. 15 Kfz/h). Diese ‚Mehrverkehre‘ (in der Spitzenstunde) liegen dabei im üblichen Rahmen, die sich durch die täglichen Schwankungen im Rahmen der Verkehrsermittlungen ergeben. Selbst bei der 4 ÄUßERUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 20 II N - ERWEITERUNG AM BRUCH FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG VOM 19.01.2018 BIS 09.02.2018 Annahme, die ‚Ausfahrtsverkehre‘ würden sich in einem Verhältnis von 50/50 auf die Kirchhofstraße (ca. 37 Kfz/h) bzw. die Bengdbruchstraße (ca. 37 Kfz/h) verteilen, liegen die ‚Mehrverkehre‘ für beide Straßen in einem üblichen Rahmen. Aus diesem Grund ist die Erweiterung des Gebietes ‚Am Bruch' und die Öffnung zur Bengdbruchstraße als verträglich einzustufen. Es ist außerdem anzunehmen, dass die ‚Ausfahrtsverkehre‘ in Richtung Bengdbruchstraße direkt weiter auf die Straße Am Bruch bzw. Virmondstraße fahren und somit keine weiteren Auswirkungen auf die Situation am Kindergarten hat. Nach gründlicher Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange ist die Stadt Willich der Auffassung, dass die vorgebrachten Äußerungen nicht ausreichen, um auf eine Attraktivierung des Ortsteils Neersen durch die Schaffung neuer Baugrundstücke in unmittelbarer Ortskernnähe zum Wohle der Allgemeinheit zu verzichten. Die vorgebrachten Äußerungen sind teilweise berücksichtigt. 5 ÄUßERUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 20 II N - ERWEITERUNG AM BRUCH FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG VOM 19.01.2018 BIS 09.02.2018 ANLAGE ZU TOP B4 Schreiben vom 05.02.2018 ÄUßERUNGEN: BESCHLUSSVORSCHLAG: Nach dem beschlossenen Masterplan Wohnen der Stadt Willich (Beschluss 02.02.2017) übersteigt der aktuelle Bedarf an neuen Wohneinheiten deutlich das aktuell vorhandene Flächenangebot in Neersen. In dem geplanten Gebiet soll ein gesundes Mischungsverhältnis von Einzel- und Doppelhäusern sowie Mehrgeschosswohnungsbau umgesetzt werden. Mit dieser Mischung kann ein vielfältiges Angebot für die unterschiedlichen Zielgruppen/Nachfrager geschaffen werden. Demnach entsteht nicht eine der vorgestellten Varianten, sondern eine Kombination aus den drei Entwürfen. Nach gründlicher Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange ist die Stadt Willich der Auffassung, dass die vorgebrachten Äußerungen nicht ausreichen, um auf eine Attraktivierung des Ortsteils Neersen durch die Schaffung neuer Baugrundstücke in unmittelbarer Ortskernnähe zum Wohle der Allgemeinheit zu verzichten. Die vorgebrachten Äußerungen sind teilweise berücksichtigt. 6 ÄUßERUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 20 II N - ERWEITERUNG AM BRUCH FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG VOM 19.01.2018 BIS 09.02.2018 ANLAGE ZU TOP B5 Schreiben vom 31.01.2018 ÄUßERUNGEN: BESCHLUSSVORSCHLAG: Nach dem beschlossenen Masterplan Wohnen der Stadt Willich (Beschluss 02.02.2017) übersteigt der aktuelle Bedarf an neuen Wohneinheiten deutlich das aktuell vorhandene Flächenangebot in Neersen. In dem geplanten Gebiet soll ein gesundes Mischungsverhältnis von Einzel- und Doppelhäusern sowie Mehrgeschosswohnungsbau umgesetzt werden. Mit dieser Mischung kann ein vielfältiges Angebot für die unterschiedlichen Zielgruppen/Nachfrager geschaffen werden. Es werden im nördlichen Bereich des Plangebietes noch weitere Doppelhaushälften geplant, dadurch entsteht ein ähnliches Verhältnis an Einzel- und Doppelhäusern wie im angrenzenden Baugebiet ‚Am Bruch‘. Das Mehrfamilienhaus im südlichen Plangebiet wird flächenmäßig kleiner dimensioniert. Demnach entsteht nicht eine der vorgestellten Varianten, sondern eine Kombination aus den drei Entwürfen. Bei der Abschätzung des Verkehrsaufkommens wurde ermittelt, dass sich aus dem gesamten Wohngebiet "Am Bruch" (inkl. der derzeit geplanten Erweiterung) ein Quell- und Zielverkehr von jeweils 500 Fahrzeugen am Tag ergibt, welcher sich auf die Kirchhof- und Bengdbruchstraße auswirkt. Aus dieser Zahl lässt sich das Verkehrsaufkommen für die relevante Spitzenstunde (7-8 Uhr) im Anwohnerverkehr errechnen (ca. 15% des täglichen Quellverkehrs). Danach fahren in der Spitzenstunde ca. 75 Kfz/h aus dem gesamten Gebiet ‚Am Bruch‘ über die Kirchhofstraße (ca. 280-480 Kfz/h) bzw. die Bengdbruchstraße (ca. 7085 Kfz/h). Aufgrund der Nähe zum überregionalen Straßennetz kann angenommen werden, dass 80% der ‚Ausfahrtsverkehre‘ über die Kirchhofstraße ausfahren. Zur Spitzenstunde verkehren danach dann ca. 60 Kfz/h mehr über die Kirchhofstraße. Gemäß dieser Annahme fahren 20% der ‚Ausfahrtsverkehre über die Bengdbruchstraße (ca. 15 Kfz/h). Diese ‚Mehrverkehre‘ (in der Spitzenstunde) liegen dabei im üblichen Rahmen, die sich durch die täglichen Schwankungen im Rahmen der Verkehrsermittlungen ergeben. Selbst bei der Annahme, die ‚Ausfahrtsverkehre‘ würden sich in einem Verhältnis von 50/50 auf die Kirchhofstraße (ca. 37 Kfz/h) bzw. die Bengdbruchstraße (ca. 37 Kfz/h) verteilen, liegen die ‚Mehrverkehre‘ für beide Straßen in einem üblichen Rahmen. Aus diesem Grund ist die Erweiterung des Gebietes ‚Am Bruch' und die Öffnung zur Bengdbruchstraße als verträglich einzustufen. 7 ÄUßERUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 20 II N - ERWEITERUNG AM BRUCH FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG VOM 19.01.2018 BIS 09.02.2018 Der Nadelbaum linksseitig des Fußweges auf Höhe der Tischtennisplatte kann leider nicht erhalten werden, da die Fläche für die notwendige Erschließungsstraße benötigt wird. Der Eingriff wird durch die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung berechnet und ein Ausgleich hergestellt. Außerdem sind auf den jeweiligen Grundstücken Pflanzbindungen festgesetzt, um das Gebiet natürlich einzugrünen. Nach gründlicher Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange ist die Stadt Willich der Auffassung, dass die vorgebrachten Äußerungen nicht ausreichen, um auf eine Attraktivierung des Ortsteils Neersen durch die Schaffung neuer Baugrundstücke in unmittelbarer Ortskernnähe zum Wohle der Allgemeinheit zu verzichten. Die vorgebrachten Äußerungen sind teilweise berücksichtigt. 8 ÄUßERUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 20 II N - ERWEITERUNG AM BRUCH FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG VOM 19.01.2018 BIS 09.02.2018 ANLAGE ZU TOP B6 Schreiben vom 26.01.2018 ÄUßERUNGEN: BESCHLUSSVORSCHLAG: Zu 1) Nach dem beschlossenen Masterplan Wohnen der Stadt Willich (Beschluss 02.02.2017) übersteigt der aktuelle Bedarf an neuen Wohneinheiten deutlich das aktuell vorhandene Flächenangebot in Neersen. In dem geplanten Gebiet soll ein gesundes Mischungsverhältnis von Einzel- und Doppelhäusern sowie Mehrgeschosswohnungsbau umgesetzt werden. Mit dieser Mischung kann ein vielfältiges Angebot für die unterschiedlichen Zielgruppen/Nachfrager geschaffen werden. Das Mehrfamilienhaus im 9 ÄUßERUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 20 II N - ERWEITERUNG AM BRUCH FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG VOM 19.01.2018 BIS 09.02.2018 südlichen Plangebiet wird flächenmäßig kleiner dimensioniert. Somit entstehen weniger Wohneinheiten. Demnach entsteht nicht eine der vorgestellten Varianten, sondern eine Kombination aus den drei Entwürfen. Zu 2) Bei der Abschätzung des Verkehrsaufkommens wurde ermittelt, dass sich aus dem gesamten Wohngebiet "Am Bruch" (inkl. der derzeit geplanten Erweiterung; Berechnung mit der maximalen Anzahl von 42 Wohneinheiten) ein Quell- und Zielverkehr von jeweils 500 Fahrzeugen am Tag ergibt, welcher sich auf die Kirchhof- und Bengdbruchstraße auswirkt. Aus dieser Zahl lässt sich das Verkehrsaufkommen für die relevante Spitzenstunde (7-8 Uhr) im Anwohnerverkehr errechnen (ca. 15% des täglichen Quellverkehrs). Danach fahren in der Spitzenstunde ca. 75 Kfz/h aus dem gesamten Gebiet ‚Am Bruch‘ über die Kirchhofstraße (ca. 280-480 Kfz/h) bzw. die Bengdbruchstraße (ca. 70-85 Kfz/h). Aufgrund der Nähe zum überregionalen Straßennetz kann angenommen werden, dass 80% der ‚Ausfahrtsverkehre‘ über die Kirchhofstraße ausfahren. Zur Spitzenstunde verkehren danach dann ca. 60 Kfz/h mehr über die Kirchhofstraße. Gemäß dieser Annahme fahren 20% der ‚Ausfahrtsverkehre über die Bengdbruchstraße (ca. 15 Kfz/h). Diese ‚Mehrverkehre‘ (in der Spitzenstunde) liegen dabei im üblichen Rahmen, die sich durch die täglichen Schwankungen im Rahmen der Verkehrsermittlungen ergeben. Selbst bei der Annahme, die ‚Ausfahrtsverkehre‘ würden sich in einem Verhältnis von 50/50 auf die Kirchhofstraße (ca. 37 Kfz/h) bzw. die Bengdbruchstraße (ca. 37 Kfz/h) verteilen, liegen die ‚Mehrverkehre‘ für beide Straßen in einem üblichen Rahmen. Aus diesem Grund ist die Erweiterung des Gebietes ‚Am Bruch' und die Öffnung zur Bengdbruchstraße als verträglich einzustufen. Zu 3) Durch die Reduzierung des Mehrfamilienhauses im südlichen Bereich entstehen weniger Wohneinheiten als im Entwurf geplant. Somit kann der Nachfrage nach Wohnungen in Neersen trotzdem Rechnung getragen werden, aber die Verkehrsbelastung reduziert werden. Dadurch entsteht ein für die Allgemeinheit notwendiges Mehrfamilienhaus mit den kleinstmöglichen Auswirkungen. Die Lärmbelastung wird so gering wie möglich gehalten. Zu 4) Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 31.08.2016 beschlossen, dass in jedem neuen Plangebiet 30% Geschosswohnungsbau geplant werden soll. In diesem Bebauungsplan ist dies schon auf ein Minimum reduziert. Der Geschosswohnungsbau in diesem Plangebiet nimmt lediglich 5,5% der Gesamtfläche ein. Dass die Nachfrage nach Mietwohnungen auch an anderer Stelle realisiert werden kann, ist nicht Teil dieses Planverfahrens. Wo im Stadtteil Neersen weitere Mehrfamilienhäuser entstehen können, wird geprüft, allerdings ist die Nachfrage sehr groß, somit müssen auch außerhalb des Ortskerns weitere Mehrfamilienhäuser entstehen. Außerdem entsteht dadurch, wie in zu Punkt 1 erläutert, eine gesunde Mischung von Ein- und Mehrfamilienhäusern. Nach gründlicher Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange ist die Stadt Willich der Auffassung, dass die vorgebrachten Äußerungen nicht ausreichen, um auf eine Attraktivierung des Ortsteils Neersen durch die Schaffung neuer Baugrundstücke in unmittelbarer Ortskernnähe zum Wohle der Allgemeinheit zu verzichten. Die vorgebrachten Äußerungen sind teilweise berücksichtigt. 10 ÄUßERUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 20 II N - ERWEITERUNG AM BRUCH FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG VOM 19.01.2018 BIS 09.02.2018 ANLAGE B7 Schreiben vom 07.02.2018 ÄUßERUNGEN: Fläche A 11 ZU TOP ÄUßERUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 20 II N - ERWEITERUNG AM BRUCH FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG VOM 19.01.2018 BIS 09.02.2018 die Fläche B die Fläche C der Fläche D der Fläche A BESCHLUSSVORSCHLAG: Nach dem beschlossenen Masterplan Wohnen der Stadt Willich (Beschluss 02.02.2017) übersteigt der aktuelle Bedarf an neuen Wohneinheiten deutlich das aktuell vorhandene Flächenangebot in Neersen. In dem geplanten Gebiet soll ein gesundes Mischungsverhältnis von Einzel- und Doppelhäusern sowie Mehrgeschosswohnungsbau umgesetzt werden. Mit dieser Mischung kann ein vielfältiges Angebot für die unterschiedlichen Zielgruppen/Nachfrager geschaffen werden. Somit sind auch Flächen für freistehende Häuser geplant. Das Mehrfamilienhaus im südlichen Plangebiet wird flächenmäßig kleiner dimensioniert. Somit entstehen weniger Wohneinheiten. Demnach entsteht nicht eine der vorgestellten Varianten, sondern eine Kombination aus den drei Entwürfen. Fläche A liegt im Außenbereich und wird nicht zu Erschließungszwecken in Betracht gezogen. Außerdem sind die liegenschaftlichen Voraussetzungen nicht gegeben, um eine Verbindung vom aktuellen Plangebiet zur Fläche D zu schaffen. Bei der Abschätzung des Verkehrsaufkommens auf der geplanten Erschließungsstraße wurde ermittelt, dass sich aus dem gesamten Wohngebiet "Am Bruch" (inkl. der derzeit geplanten Erweiterung; Berechnung mit der maximalen Anzahl von 42 Wohneinheiten) ein Quell- und Zielverkehr von jeweils 500 Fahrzeugen am Tag ergibt, welcher sich auf die Kirchhof- und Bengdbruchstraße auswirkt. Aus dieser Zahl lässt sich das Verkehrsaufkommen für die relevante Spitzenstunde (7-8 Uhr) im Anwohnerverkehr errechnen (ca. 15% des täglichen Quellverkehrs). Danach fahren in der 12 ÄUßERUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 20 II N - ERWEITERUNG AM BRUCH FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG VOM 19.01.2018 BIS 09.02.2018 Spitzenstunde ca. 75 Kfz/h aus dem gesamten Gebiet ‚Am Bruch‘ über die Kirchhofstraße (ca. 280-480 Kfz/h) bzw. die Bengdbruchstraße (ca. 70-85 Kfz/h). Aufgrund der Nähe zum überregionalen Straßennetz kann angenommen werden, dass 80% der ‚Ausfahrtsverkehre‘ über die Kirchhofstraße ausfahren. Zur Spitzenstunde verkehren danach dann ca. 60 Kfz/h mehr über die Kirchhofstraße. Gemäß dieser Annahme fahren 20% der ‚Ausfahrtsverkehre über die Bengdbruchstraße (ca. 15 Kfz/h). Diese ‚Mehrverkehre‘ (in der Spitzenstunde) liegen dabei im üblichen Rahmen, die sich durch die täglichen Schwankungen im Rahmen der Verkehrsermittlungen ergeben. Selbst bei der Annahme, die ‚Ausfahrtsverkehre‘ würden sich in einem Verhältnis von 50/50 auf die Kirchhofstraße (ca. 37 Kfz/h) bzw. die Bengdbruchstraße (ca. 37 Kfz/h) verteilen, liegen die ‚Mehrverkehre‘ für beide Straßen in einem üblichen Rahmen. Aus diesem Grund ist die Erweiterung des Gebietes ‚Am Bruch' und die Öffnung zur Bengdbruchstraße als verträglich einzustufen. Somit werden keine negativen Auswirkungen auf den Verkehr am Kindergarten erwartet. Die Erschließung der Fläche A über das Flurstück 1560 ist auszuschließen, da die Flächen als Ausgleich für den Eingriff des vorangegangenen Bebauungsplanes Nr. 20 I N - Am Bruch - entwickelt wurden. Somit stehen diese Flächen für keine Bebauung (Erschließungsstraße) zur Verfügung. Der Vorschlag die Fläche B über die Fläche C zu erschließen und als Entwicklungsmöglichkeit in Betracht zu ziehen, schließt die Stadt Willich vorerst aus. Es gilt der Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“. Durch das geplante Baugebiet wird der Ortsrand an dieser Stelle arrondiert und sollte zunächst nicht weiter wachsen. Vorerst sollten versiegelte oder noch freie Flächen, die im Innenbereich zur Verfügung stehen, genutzt werden, um nicht noch weitere landwirtschaftliche Flächen im Außenbereich zu versiegeln. Wenn im weiteren Verfahren keine Einigung mit dem Eigentümer der Fläche D zustande kommt, kann die Fläche A in diesem Bebauungsplan nicht berücksichtigt werden. Die vorgebrachten Äußerungen können – nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander – somit nicht berücksichtigt werden. 13 ÄUßERUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 20 II N - ERWEITERUNG AM BRUCH FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG VOM 19.01.2018 BIS 09.02.2018 ANLAGE B8 Schreiben vom 08.02.2018 ÄUßERUNGEN: 14 ZU TOP ÄUßERUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 20 II N - ERWEITERUNG AM BRUCH FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG VOM 19.01.2018 BIS 09.02.2018 BESCHLUSSVORSCHLAG: Zu 1) Bei der Abschätzung des Verkehrsaufkommens wurde ermittelt, dass sich aus dem gesamten Wohngebiet "Am Bruch" (inkl. der derzeit geplanten Erweiterung) ein Quell- und Zielverkehr von jeweils 500 Fahrzeugen am Tag ergibt, welcher sich auf die Kirchhof- und Bengdbruchstraße auswirkt. Aus dieser Zahl lässt sich das Verkehrsaufkommen für die relevante Spitzenstunde (7-8 Uhr) im Anwohnerverkehr errechnen (ca. 15% des täglichen Quellverkehrs). Danach fahren in der Spitzenstunde ca. 75 Kfz/h aus dem gesamten Gebiet ‚Am Bruch‘ über die Kirchhofstraße (ca. 280-480 Kfz/h) bzw. die Bengdbruchstraße (ca. 7085 Kfz/h). Aufgrund der Nähe zum überregionalen Straßennetz kann angenommen werden, dass 80% der ‚Ausfahrtsverkehre‘ über die Kirchhofstraße ausfahren. Zur Spitzenstunde verkehren danach dann ca. 60 Kfz/h mehr über die Kirchhofstraße. Gemäß dieser Annahme fahren 20% der ‚Ausfahrtsverkehre über die Bengdbruchstraße (ca. 15 Kfz/h). Diese ‚Mehrverkehre‘ (in der Spitzenstunde) liegen dabei im üblichen Rahmen, die sich durch die täglichen Schwankungen im Rahmen der Verkehrsermittlungen ergeben. Selbst bei der Annahme, die ‚Ausfahrtsverkehre‘ würden sich in einem Verhältnis von 50/50 auf die Kirchhofstraße (ca. 37 Kfz/h) bzw. die Bengdbruchstraße (ca. 37 Kfz/h) verteilen, liegen die ‚Mehrverkehre‘ für beide Straßen in einem üblichen Rahmen. Aus diesem Grund ist die Erweiterung des Gebietes ‚Am Bruch' und die Öffnung zur Bengdbruchstraße als verträglich einzustufen. Es ist außerdem anzunehmen, dass die ‚Ausfahrtsverkehre‘ in Richtung Bengdbruchstraße direkt weiter auf die Straße Am Bruch bzw. Virmondstraße fahren und somit keine weiteren Auswirkungen auf die Situation am Kindergarten haben. Zu 2) Da die von Ihnen angegebene Straße eine Privatstraße und außerdem mit einer Breite von 3,25 m zu schmal für den Verkehr von Lkw und anderen Baufahrzeugen ist, wird diese während der Bauphase nicht genutzt. In der Vergangenheit war diese lediglich notwendig, die Wohneinheiten im hinteren Bereich der Bengdbruchstraße zu erschließen. Eine Sperrung der Straße ist daher nicht notwendig. Zu 3) Das Gebäude, welches sich am nächsten an der Hochspannungsleitung befindet, hat einen Abstand von 300 m zur Leitung. Der Landesentwicklungsplan NRW gibt vor, dass nach Möglichkeit ein Abstand von 400 m eingehalten werden sollte. Die Aussagen des LEP NRW sind vorrangig als Empfehlungen aufzufassen. Direkt unter einer Hoch- oder Höchstspannungsleitung sind die elektrischen und magnetischen Felder am stärksten, sie 15 ÄUßERUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 20 II N - ERWEITERUNG AM BRUCH FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG VOM 19.01.2018 BIS 09.02.2018 nehmen aber mit zunehmendem Abstand jedoch sehr rasch ab. Die 26. BundesimmissionsSchutzverordnung (26. BImSchV) empfiehlt festgelegte Grenzwerte für ortsfeste Anlagen (zum Beispiel Hochspannungsleitungen). Die Grenzwerte für die von außen auf den Körper einwirkenden Immissionen schützen vor den nachgewiesenen gesundheitsrelevanten Wirkungen niederfrequenter elektrischer und magnetischer Felder. Um in Neersen noch weiteres Wohnbauland für die verschiedenen Nachfrager zu schaffen, gibt es aktuell aus liegenschaftlicher Sicht keine anderen Flächen, die entwickelt werden können. Gesetzlich gibt es in Nordrhein-Westfalen keine Grundlage, weshalb die Entfernung von 300 m in Neersen Am Bruch gewählt wurde und als angemessen aufgefasst wird. Zu 4) Die Stadt hat die Möglichkeit bestehende Bebauungspläne zu überplanen, um eine städtebauliche Ordnung zu ermöglichen. Dies ist eine übliche Vorgehensweise, um neuen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Der bestehende Bebauungsplan weist für das Flurstück 1705 und 1706 ein Dorfgebiet aus. Dieses dient vorwiegend der Unterbringung der Wirtschaftsstellen land- und forstwirschaftlicher Betriebe und dem dazu notwendigem Wohnen. Da diese Wirtschaftsstelle schon vor vielen Jahren aufgegeben wurde und die Gebäude mittlerweile leer stehen, besteht ein Planungserfordernis. Durch die Überplanung wird neues Wohnbauland bereitgestellt, um ein Angebot für die bestehende Nachfrage zu schaffen. Denn nach dem beschlossenen Masterplan Wohnen der Stadt Willich (Beschluss 02.02.2017) übersteigt der aktuelle Bedarf an neuen Wohneinheiten deutlich das aktuell vorhandene Flächenangebot in Neersen. In dem geplanten Gebiet soll ein gesundes Mischungsverhältnis von Einzel- und Doppelhäusern sowie Mehrgeschosswohnungsbau umgesetzt werden. Mit dieser Mischung kann ein vielfältiges Angebot für die unterschiedlichen Zielgruppen/Nachfrager geschaffen werden. Das Mehrfamilienhaus im südlichen Plangebiet wird flächenmäßig kleiner dimensioniert. Somit entstehen insgesamt weniger Wohneinheiten. Demnach entsteht nicht eine der vorgestellten Varianten, sondern eine Kombination aus den drei Entwürfen. Als Bemessungsgrundlage für die Firsthöhen werden die vom Vermesser eingemessenen Geländehöhen über Normalhöhennull (NHN) angenommen. Die Geländehöhen an der Bengdbruchstraße bemessen sich auf ca. 36,69 bis 36,96 m über NHN. Die bestehenden Häuser weisen trotz der optischen Eingeschossigkeit eine Firsthöhe von ca. 47,12 bis 47,28 m über NHN auf. (Ergibt ca. 10,5 m Höhe des Gebäudes) Das Gelände nördlich der Häuser hat eine Höhe von 36,69 bis 37,40 m über NHN. Auch die geplanten Einfamilienhäuser werden, wie die Häuser an der Bengdbruchstraße ebenso wie die in der bestehenden neuen Siedlung Am Bruch, in einer optischen Eingeschossigkeit geplant. Das bedeutet, dass die Wandhöhe begrenzt ist und das Dach schon nach dem Erdgeschoss beginnt. Trotzdem kann dann im rechtlichen Sinne noch ein zweites Vollgeschoss entstehen (plus Dach). Das Mehrfamilienhaus wird nicht optisch eingeschossig ausgebaut sondern erhält die Möglichkeit ein zweites sichtbares Geschoss zu errichten. Insgesamt ist dieses dann aber nicht höher als die geplanten Einfamilienhäuser. Somit wird der ca. 40-70 cm Geländehöhenunterschied nicht wahrnehmbar sein. Zu 5) Durch ein Neubaugebiet werden keine erhöhten Grundwasserstände erwartet. Das Niederschlagswasser des Plangebietes wird in die Regenwasserrückhalte- und -behandlungsanlage Bettrather Dyk geleitet. Zudem sind großzügige Grundstücke geplant, auf denen die Versickerung des Niederschlagwassers erfolgen kann. 16 ÄUßERUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 20 II N - ERWEITERUNG AM BRUCH FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG VOM 19.01.2018 BIS 09.02.2018 Zu 6) Eine Vorteilsnahme für die Stadt Willich ist nicht zu erkennen. Es wurden lediglich Flächen angekauft, die für die Erschließung des Plangebietes notwendig sind. Nach gründlicher Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange ist die Stadt Willich der Auffassung, dass die vorgebrachten Äußerungen nicht ausreichen, um auf eine Attraktivierung des Ortsteils Neersen durch die Schaffung neuer Baugrundstücke in unmittelbarer Ortskernnähe zum Wohle der Allgemeinheit zu verzichten. Die vorgebrachten Äußerungen sind teilweise berücksichtigt. 17 ÄUßERUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 20 II N - ERWEITERUNG AM BRUCH FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG VOM 19.01.2018 BIS 09.02.2018 B9 Schreiben vom 25.01.2018 ÄUßERUNGEN: BESCHLUSSVORSCHLAG: Nach dem beschlossenen Masterplan Wohnen der Stadt Willich (Beschluss 02.02.2017) übersteigt der aktuelle Bedarf an neuen Wohneinheiten deutlich das aktuell vorhandene Flächenangebot in Neersen. In dem geplanten Gebiet soll ein gesundes Mischungsverhältnis von Einzel- und Doppelhäusern sowie Mehrgeschosswohnungsbau umgesetzt werden. Mit dieser Mischung kann ein vielfältiges Angebot für die unterschiedlichen Zielgruppen/Nachfrager geschaffen werden. Das Mehrfamilienhaus im südlichen Plangebiet wird flächenmäßig kleiner dimensioniert. Demnach entsteht nicht eine der vorgestellten Varianten, sondern eine Kombination aus den drei Entwürfen. Bei der Abschätzung des Verkehrsaufkommens wurde ermittelt, dass sich aus dem gesamten Wohngebiet "Am Bruch" (inkl. der derzeit geplanten Erweiterung) ein Quell- und Zielverkehr von jeweils 500 Fahrzeugen am Tag ergibt, welcher sich auf die Kirchhof- und Bengdbruchstraße auswirkt. Aus dieser Zahl lässt sich das Verkehrsaufkommen für die relevante Spitzenstunde (7-8 Uhr) im Anwohnerverkehr errechnen (ca. 15% des täglichen Quellverkehrs). Danach fahren in der Spitzenstunde ca. 75 Kfz/h aus dem gesamten Gebiet 18 ÄUßERUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 20 II N - ERWEITERUNG AM BRUCH FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG VOM 19.01.2018 BIS 09.02.2018 ‚Am Bruch‘ über die Kirchhofstraße (ca. 280-480 Kfz/h) bzw. die Bengdbruchstraße (ca. 7085 Kfz/h). Aufgrund der Nähe zum überregionalen Straßennetz kann angenommen werden, dass 80% der ‚Ausfahrtsverkehre‘ über die Kirchhofstraße ausfahren. Zur Spitzenstunde verkehren danach dann ca. 60 Kfz/h mehr über die Kirchhofstraße. Gemäß dieser Annahme fahren 20% der ‚Ausfahrtsverkehre über die Bengdbruchstraße (ca. 15 Kfz/h). Diese ‚Mehrverkehre‘ (in der Spitzenstunde) liegen dabei im üblichen Rahmen, die sich durch die täglichen Schwankungen im Rahmen der Verkehrsermittlungen ergeben. Selbst bei der Annahme, die ‚Ausfahrtsverkehre‘ würden sich in einem Verhältnis von 50/50 auf die Kirchhofstraße (ca. 37 Kfz/h) bzw. die Bengdbruchstraße (ca. 37 Kfz/h) verteilen, liegen die ‚Mehrverkehre‘ für beide Straßen in einem üblichen Rahmen. Aus diesem Grund ist die Erweiterung des Gebietes ‚Am Bruch' und die Öffnung zur Bengdbruchstraße als verträglich einzustufen. Zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens kann noch keine Aussage dazu getroffen werden, wo die Baustraße entlang führt. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Ein Bebauungsplanverfahren ist immer ein ergebnisoffenes Verfahren. Dieses läuft zweistufig ab. Die erste Öffentlichkeitsbeteiligung war im Februar 2018, in der Sie sich mit Ihrer Äußerung bereits beteiligt haben. Zudem wird es eine zweite Öffentlichkeitsbeteiligung geben (die sogenannte Auslegung). Dabei hat die Öffentlichkeit ebenfalls die Möglichkeit der Beteiligung. Durch die Kombination der drei Varianten ist erkennbar, dass die Belange der Anwohner nicht ignoriert wurden, sondern ein Kompromiss erarbeitet wurde. Nach gründlicher Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange ist die Stadt Willich der Auffassung, dass die vorgebrachten Äußerungen nicht ausreichen, um auf eine Attraktivierung des Ortsteils Neersen durch die Schaffung neuer Baugrundstücke in unmittelbarer Ortskernnähe zum Wohle der Allgemeinheit zu verzichten. Die vorgebrachten Äußerungen sind teilweise berücksichtigt. 19 ÄUßERUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 20 II N - ERWEITERUNG AM BRUCH FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG VOM 19.01.2018 BIS 09.02.2018 ANLAGE ZU TOP B10 Schreiben vom 02.02.2018 ÄUßERUNGEN: BESCHLUSSVORSCHLAG: Zu 1) Nach dem beschlossenen Masterplan Wohnen der Stadt Willich (Beschluss 02.02.2017) übersteigt der aktuelle Bedarf an neuen Wohneinheiten deutlich das aktuell vorhandene Flächenangebot in Neersen. In dem geplanten Gebiet soll ein gesundes Mischungsverhältnis von Einzel- und Doppelhäusern sowie Mehrgeschosswohnungsbau 20 ÄUßERUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 20 II N - ERWEITERUNG AM BRUCH FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG VOM 19.01.2018 BIS 09.02.2018 umgesetzt werden. Mit dieser Mischung kann ein vielfältiges Angebot für die unterschiedlichen Zielgruppen/Nachfrager geschaffen werden. Das Mehrfamilienhaus im südlichen Plangebiet wird flächenmäßig kleiner dimensioniert. Demnach entsteht nicht eine der vorgestellten Varianten, sondern eine Kombination aus den drei Entwürfen. Die Stellplätze für Mehrfamilienhäuser werden mit dem für die Stadt Willich üblichen Stellplatzschlüssel von 1,5 Stellplätzen pro Wohneinheit berechnet. Nach dem Bebauungsplan wird es möglich sein, die Stellplätze entweder oberirdisch auf dem Grundstück oder unterirdisch in einer Tiefgarage vorzuhalten. Als Bemessungsgrundlage für die Firsthöhen werden die vom Vermesser eingemessenen Geländehöhen über Normalhöhennull (NHN) angenommen. Die Geländehöhen an der Bengdbruchstraße bemessen sich auf ca. 36,69 bis 36,96 m über NHN. Die bestehenden Häuser weisen trotz der optischen Eingeschossigkeit eine Firsthöhe von ca. 47,12 bis 47,28 m über NHN auf. (Ergibt ca. 10,5 m Höhe des Gebäudes) Das Gelände nördlich der Häuser hat eine Höhe von 36,69 bis 37,40 m über NHN. Auch die geplanten Einfamilienhäuser werden, wie die Häuser an der Bengdbruchstraße ebenso wie die in der bestehenden neuen Siedlung Am Bruch, in einer optischen Eingeschossigkeit geplant. Das bedeutet, dass die Wandhöhe begrenzt ist und das Dach schon nach dem Erdgeschoss beginnt. Trotzdem kann dann im rechtlichen Sinne noch ein zweites Vollgeschoss entstehen (plus Dach). Das Mehrfamilienhaus wird nicht optisch eingeschossig ausgebaut sondern erhält die Möglichkeit ein zweites sichtbares Geschoss zu errichten. Insgesamt ist dieses dann aber nicht höher als die geplanten Einfamilienhäuser. Somit wird der ca. 40-70 cm Geländehöhenunterschied nicht wahrnehmbar sein. Zu 2) Bei der Abschätzung des Verkehrsaufkommens wurde ermittelt, dass sich aus dem gesamten Wohngebiet "Am Bruch" (inkl. der derzeit geplanten Erweiterung) ein Quell- und Zielverkehr von jeweils 500 Fahrzeugen am Tag ergibt, welcher sich auf die Kirchhof- und Bengdbruchstraße auswirkt. Aus dieser Zahl lässt sich das Verkehrsaufkommen für die relevante Spitzenstunde (7-8 Uhr) im Anwohnerverkehr errechnen (ca. 15% des täglichen Quellverkehrs). Danach fahren in der Spitzenstunde ca. 75 Kfz/h aus dem gesamten Gebiet ‚Am Bruch‘ über die Kirchhofstraße (ca. 280-480 Kfz/h) bzw. die Bengdbruchstraße (ca. 7085 Kfz/h). Aufgrund der Nähe zum überregionalen Straßennetz kann angenommen werden, dass 80% der ‚Ausfahrtsverkehre‘ über die Kirchhofstraße ausfahren. Zur Spitzenstunde verkehren danach dann ca. 60 Kfz/h mehr über die Kirchhofstraße. Gemäß dieser Annahme fahren 20% der ‚Ausfahrtsverkehre über die Bengdbruchstraße (ca. 15 Kfz/h). Diese ‚Mehrverkehre‘ (in der Spitzenstunde) liegen dabei im üblichen Rahmen, die sich durch die täglichen Schwankungen im Rahmen der Verkehrsermittlungen ergeben. Selbst bei der Annahme, die ‚Ausfahrtsverkehre‘ würden sich in einem Verhältnis von 50/50 auf die Kirchhofstraße (ca. 37 Kfz/h) bzw. die Bengdbruchstraße (ca. 37 Kfz/h) verteilen, liegen die ‚Mehrverkehre‘ für beide Straßen in einem üblichen Rahmen. Aus diesem Grund ist die Erweiterung des Gebietes ‚Am Bruch' und die Öffnung zur Bengdbruchstraße als verträglich einzustufen. Zu 3) Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Rahmenplanes war es wünschenswert die Erschließung über die Straße Am Bruch herzustellen. Aktuell bestehen jedoch nicht die liegenschaftlichen Voraussetzungen, um das Gebiet darüber zu erschließen. Außerdem läge die Straße dann in unmittelbarer Nähe zum Damwildbetrieb. Die Tiere sind sehr stressanfällig, weshalb auch ein gewisser Abstand zum Gehege notwendig ist. Somit gibt es 21 ÄUßERUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 20 II N - ERWEITERUNG AM BRUCH FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG VOM 19.01.2018 BIS 09.02.2018 aus den genannten Gründen keine andere Möglichkeit das Plangebiet zu erschließen. Und wie zu Punkt 2 erläutert, ist der Verkehr an dieser Stelle als verträglich einzustufen. Nach gründlicher Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange ist die Stadt Willich der Auffassung, dass die vorgebrachten Äußerungen nicht ausreichen, um auf eine Attraktivierung des Ortsteils Neersen durch die Schaffung neuer Baugrundstücke in unmittelbarer Ortskernnähe zum Wohle der Allgemeinheit zu verzichten. Die vorgebrachten Äußerungen sind teilweise berücksichtigt. 22 ÄUßERUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 20 II N - ERWEITERUNG AM BRUCH FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG VOM 19.01.2018 BIS 09.02.2018 ANLAGE B11 Schreiben vom 08.02.2018 Äußerungen: 23 ZU TOP ÄUßERUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 20 II N - ERWEITERUNG AM BRUCH FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG VOM 19.01.2018 BIS 09.02.2018 24 ÄUßERUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 20 II N - ERWEITERUNG AM BRUCH FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG VOM 19.01.2018 BIS 09.02.2018 25 ÄUßERUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 20 II N - ERWEITERUNG AM BRUCH FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG VOM 19.01.2018 BIS 09.02.2018 BESCHLUSSVORSCHLAG: Zu I.) Die gutachtliche Stellungnahme in Bezug zur Geruchsimmissionsprognose nimmt für die männlichen Tiere während der Brunftzeit den höchsten dokumentierten Emissionsfaktor (Geruch eines Ziegenbockes) an, da keine Literaturwerte für den Geruch von Damwild existieren. So konnte eine konservative Emissionsabschätzung erreicht werden. Im Anhang 4 der gutachtlichen Stellungnahme zu den Geruchsimmissionen (Seite 29 und 30) ist dargestellt, inwieweit sich der Geruch bei Fall 1 aber auch bei der Maximalabschätzung (Fall 2) ausbreitet. Lediglich direkt an der Grenze des Geheges liegen die Immissionswerte über der Verträglichkeit eines Wohngebietes. Bei den Werten 0,10 (siehe Abbildung in Anhang 4) ist es geruchstechnisch unbedenklich. Der Hinweis auf die zitierte Quelle im Geruchsgutachten wird zur Kenntnis genommen und im weiteren Verfahren geprüft. Zu II.) In der Begründung und auch dem Umweltbericht zum Bebauungsplan wird in keiner Weise darauf hingewiesen, dass der Grünwall als Geruchsschutz dienen soll, da die Immissionswerte entlang des Grünwalls verträglich sind. Der Wall wird lediglich als Sichtschutz für die Damtiere errichtet. Ebenfalls wird in der Begründung zum Bebauungsplanentwurf festgehalten, dass die Fläche zwischen Wall und Damtiergehege nicht öffentlich begehbar ist. Dies wird auch im Bebauungsplanverfahren weiter in dieser Form verfolgt. Üblicherweise werden diese Flächen (landwirtschaftliche bzw. Ausgleichsflächen) mit einem Zaun aus Knotengeflecht abgegrenzt, um das Betreten der Fläche zu verhindern. Erfahrungsgemäß ist aus Sicht der Stadtverwaltung eine Höhe von max. 1,50 m ausreichend, um das Betreten durch die Öffentlichkeit zu verhindern. Der Zaun wird aus Gründen der erleichterten Pflege des Walls und aus Kostengründen am unteren Ende, an den neu geplanten Grundstücken installiert. Durch die regelmäßige Pflege der Bepflanzung und des Walls wird der Zaun gleichzeitig in bestimmten Abständen kontrolliert. Um einen ausreichenden Sichtschutz zu gewährleisten werden Pflanzen je nach Art und Sorte in der Höhe von ca. 1,20 bis 1,50 m mindestens 2x verpflanzt. Der Grünwall wird nach dem aktuellen Stand der Technik hergestellt und ist dauerhaft standsicher. Grundsätzlich ist es möglich eine privatrechtliche Nutzungsvereinbarung für die Pflege der Ausgleichsfläche zu finden. Allerdings gilt das Gleiche auch für weitere Landwirte, Naturschutzverbände und die Willicher Gemeinschaftsbetriebe, die ebenfalls daran interessiert sind, Flächen zu pflegen. Dies ist nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens sondern ist ein privatrechtliches Verfahren, welches mit dem Geschäftsbereich II/4 Liegenschaften im Nachgang des Bebauungsplanverfahrens zu klären ist. Die Grenze der geplanten Pflanzungen wird den Ausführungen des Nachbarrechts entsprechen. Zu III.) Es wird im weiteren Verfahren geprüft, ob und inwieweit eine Verträglichkeitsprüfung der ausgehenden Emissionen der geplanten Bebauung auf das Damtiergehege erfolgen kann. Nach gründlicher Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange ist die Stadt Willich der Auffassung, dass die vorgebrachten Äußerungen nicht ausreichen, um auf eine Attraktivierung des Ortsteils Neersen durch die Schaffung neuer Baugrundstücke in unmittelbarer Ortskernnähe zum Wohle der Allgemeinheit zu verzichten. Die vorgebrachten Äußerungen sind teilweise berücksichtigt. 26