Daten
Kommune
Willich
Größe
719 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
19.06.18, 08:16
Aktualisiert
27.01.19, 19:35
Stichworte
Inhalt der Datei
ÄUßERUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 20 II N - ERWEITERUNG AM BRUCH FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG VOM 19.01.2018 BIS 09.02.2018
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NAME, ANSCHRIFT / TÖB
Kreis Viersen – Amt für Bauen, Landschaft und Planung
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Schreiben vom 09.02.2018
ÄUßERUNGEN:
T03
ÄUßERUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 20 II N - ERWEITERUNG AM BRUCH FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG VOM 19.01.2018 BIS 09.02.2018
Beschlussvorschlag:
Immissionsschutz
Eine Überprüfung des Abstandserfordernisses zu den landwirtschaftlichen Betrieben und zu
dem Gewerbegebiet Virmondstraße hat bereits im Zuge der Rahmenplanung Neersen „Am
Bruch“ stattgefunden und ergeben, dass im Plangebiet keine erheblichen negativen
Auswirkungen zu erwarten sind (Rahmenplanung Neersen „Am Bruch“, Geschäftsbereich
Stadtplanung, Oktober 2003).
Der Hinweis wird somit zur Kenntnis genommen.
Bodenschutz
a. Arsengehalt
Es erfolgt eine Gefährdungsabschätzung vor dem Hintergrund möglicher gefährdender
Schadstoffe in Abstimmung mit der Unteren Bodenschutzbehörde.
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b. Schadverdichtungen
Bei der Bewertung der Planung der Erweiterung Am Bruch zum Schutzgut Boden wurden
keine Untersuchungen zur Bodenverdichtung durchgeführt. Es wurde sich auf allgemein
anerkannte Erkenntnisse aus der Wissenschaft bezogen.
Durch die Bearbeitung und mehrmaliges Befahren von Ackerböden mit schweren
Maschinen (Mähdrescher bis zu 27 Tonnen, Erntetransport bis zu 40 Tonnen) wird Druck
sowohl auf den Oberboden, als auch auf den Unterboden ausgeübt. Der durch die
Radlast erzeugte Bodendruck resultiert je nach Gewicht der Fahrzeuge, der
Reifenbeschaffenheit und der Anzahl der Überfahrten in der selben Spur in einer starken
oder weniger starken Verdichtung der Böden (vgl. www.umwelt bundesamt.de¹). Je nach
Bereifung der Fahrzeuge entsteht hier ein Kontaktflächendruck von 0,51 bar (TerraReifen) bis 1,73 bar (Normalbereifung). Die Tiefenwirkung variiert je nach Radlast
(²www.umwelt.sachsen.de). Sicher ist jedoch, dass eine Verdichtung des Bodengefüges
stattfindet, auch wenn diese bei manchen Bewirtschaftungsverfahren geringfügiger
ausfällt als bei anderen. Somit kann gesagt werden, dass keine Belastung des Bodens –
wie bei einer Streuobstwiese – besser für das Bodengefüge ist.
c. Ausgeglichener Wasserhaushalt
Zu hohe Nitratgehalte im Grundwasser sind laut Umweltbundesamt deutschlandweit ein
Problem.
Verursacher
hierfür
ist
unter
anderem
die
Landwirtschaft
(www.umweltbundesamt.de³).
Der Hinweis auf die verringerten Stoffeinträge und einen ausgeglicheneren
Wasserhaushalt soll aussagen, dass der Verzicht auf einen Düngemitteleintrag
(Streuobstwiese) sich nur positiv auf den Wasserhaushalt im Boden auswirken kann. Ein
Boden der nicht gedüngt wird, läuft nicht Gefahr zu hohen Nährstoffkonzentrationen
ausgesetzt zu sein und diese somit auch nicht ans Grundwasser abzugeben.
Landschaftsschutz
Der 1,90 m hohe Wall mit bodenständiger Bepflanzung wurde absichtlich mit dieser Höhe in
den Plan aufgenommen, um eine deutliche Zäsur zwischen der Wohnbebauung und der
angrenzenden Damwildzucht zu schaffen. Ferner soll dieser den Eingriff in Natur und
Landschaft ausgleichen. Die hier angesprochene Höhe entspricht ungefähr der Größe eines
Menschen und dient sowohl als Sichtschutz für die Anwohner vor dem Damwildbetrieb und
vor möglichen Immissionen, also auch als Sichtschutz für das Damwild, um die Tiere nicht zu
beunruhigen.
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NAME, ANSCHRIFT / TÖB
Unitymedia NRW GMBH
34020 Kassel
Schreiben vom 24.01.2018
T6d
ÄUßERUNGEN:
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Im weiteren Verfahren werden die Träger
öffentlicher Belange weiterhin beteiligt.
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NAME, ANSCHRIFT / TÖB
SWK MOBIL GMBH
St. Töniser Str. 270
47804 Krefeld
Schreiben vom 03.01.2018
T07
ÄUßERUNGEN:
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und wird in die Begründungen mit aufgenommen.
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NAME, ANSCHRIFT / TÖB
Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 Bergbau und Energie in NRW
Goebenstraße 25
44135 Dortmund
Schreiben vom 07.02.2018
ÄUßERUNGEN:
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
T08
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NAME, ANSCHRIFT / TÖB
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Diesnstleistungen der Bundeswehr
Fontainengraben 200
53123 Bonn
Schreiben vom 05.01.2018
T25
ÄUßERUNGEN:
Beschlussvorschlag:
Die Gebäude sind lediglich höchstens II-geschossig geplant, somit werden sie eine Höhe
von 30m über Grund nicht überschreiten. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
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NAME, ANSCHRIFT / TÖB
Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Schreiben vom 06.02.2018
ÄUßERUNGEN:
T26
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BESCHLUSSVORSCHLAG:
Luftverkehr
Ihre Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Wie auch bisher in anderen
Bebauungsplänen wird auf mögliche Beeinträchtigungen in Bezug auf Fluglärm (Sichtflugsowie Instrumentenlandeflugverkehr) durch den nahegelegenen Verkehrslandeplatz
Mönchengladbach hingewiesen. Im Rahmen der Auslegung wird die Bezirksregierung erneut
beteiligt.
Denkmalangelegenheiten
Das LVR -Amt für Denkmalpflege im Rheinland- wird gesondert beteiligt. Der Hinweis wird
zur Kenntnis genommen.
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NAME, ANSCHRIFT / TÖB
IHK Mittlerer Niederrhein
Nordwall 39
47798 Krefeld
Schreiben vom 06.02.2018
T27
ÄUßERUNGEN:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Die Betriebe auf der Straße Am Bruch und der Bengdbruchstraße werden durch das neue
Baugebiet weder in Ihrem Bestand noch in Ihren Entwicklungsmöglichkeiten beeinträchtigt.
Eine Überprüfung des Abstandserfordernisses zu den landwirtschaftlichen Betrieben und zu
dem Gewerbegebiet Virmondstraße hat bereits im Zuge der Rahmenplanung Neersen „Am
Bruch“ stattgefunden und ergeben, dass durch das Plangebiet keine erheblichen negativen
Auswirkungen auf das Gewerbegebiet zu erwarten sind (Rahmenplanung Neersen „Am
Bruch“, Geschäftsbereich Stadtplanung, Oktober 2003).
Die Hinweise werden somit zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.
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NAME, ANSCHRIFT / TÖB
Kreisstelle Viersen
Gereonstraße 80
41747 Viersen
Schreiben vom 07.02.2018
T34
ÄUßERUNGEN:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
In dem Immissionsschutzgutachten wurden die genehmigten Tierplatzzahlen bzw. -bestände
zugrunde gelegt. Allerdings ist im Gutachten durch die Nähe des Damwildes zum Plangebiet
eine sehr konservative Betrachtungsweise bei den Berechnungen angenommen worden,
sodass realistische Entwicklungsmöglichkeiten umsetzbar wären, ohne das Gebiet durch
stärkere Immissionen zu belasten.
Es ist ein 1,90 m hoher Wall mit bodenständiger Bepflanzung geplant. Er wurde absichtlich
mit dieser Höhe in den Plan aufgenommen, um eine deutliche Zäsur zwischen der
Wohnbebauung und der angrenzenden Damwildzucht zu schaffen. Ferner soll dieser den
Eingriff in Natur und Landschaft ausgleichen. Die hier angesprochene Höhe entspricht
ungefähr der Größe eines Menschen und dient sowohl als Sichtschutz für die Anwohner vor
dem Damwildbetrieb und vor möglichen Immissionen, also auch als Sichtschutz für das
Damwild, um die Tiere nicht zu beunruhigen.