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Sitzungsvorlage (9. 20 II N - Erweiterung Am Bruch - (Frühzeitige Beteiligung vom 19.02.2018 bis 09.02.2018) - Träger öffentlicher Belange)

Daten

Kommune
Willich
Größe
719 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
19.06.18, 08:16
Aktualisiert
27.01.19, 19:35

Inhalt der Datei

ÄUßERUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 20 II N - ERWEITERUNG AM BRUCH FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG VOM 19.01.2018 BIS 09.02.2018 ANLAGE ZU TOP NAME, ANSCHRIFT / TÖB Kreis Viersen – Amt für Bauen, Landschaft und Planung Rathausmarkt 3 41747 Viersen Schreiben vom 09.02.2018 ÄUßERUNGEN: T03 ÄUßERUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 20 II N - ERWEITERUNG AM BRUCH FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG VOM 19.01.2018 BIS 09.02.2018 Beschlussvorschlag: Immissionsschutz Eine Überprüfung des Abstandserfordernisses zu den landwirtschaftlichen Betrieben und zu dem Gewerbegebiet Virmondstraße hat bereits im Zuge der Rahmenplanung Neersen „Am Bruch“ stattgefunden und ergeben, dass im Plangebiet keine erheblichen negativen Auswirkungen zu erwarten sind (Rahmenplanung Neersen „Am Bruch“, Geschäftsbereich Stadtplanung, Oktober 2003). Der Hinweis wird somit zur Kenntnis genommen. Bodenschutz a. Arsengehalt Es erfolgt eine Gefährdungsabschätzung vor dem Hintergrund möglicher gefährdender Schadstoffe in Abstimmung mit der Unteren Bodenschutzbehörde. ÄUßERUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 20 II N - ERWEITERUNG AM BRUCH FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG VOM 19.01.2018 BIS 09.02.2018 b. Schadverdichtungen Bei der Bewertung der Planung der Erweiterung Am Bruch zum Schutzgut Boden wurden keine Untersuchungen zur Bodenverdichtung durchgeführt. Es wurde sich auf allgemein anerkannte Erkenntnisse aus der Wissenschaft bezogen. Durch die Bearbeitung und mehrmaliges Befahren von Ackerböden mit schweren Maschinen (Mähdrescher bis zu 27 Tonnen, Erntetransport bis zu 40 Tonnen) wird Druck sowohl auf den Oberboden, als auch auf den Unterboden ausgeübt. Der durch die Radlast erzeugte Bodendruck resultiert je nach Gewicht der Fahrzeuge, der Reifenbeschaffenheit und der Anzahl der Überfahrten in der selben Spur in einer starken oder weniger starken Verdichtung der Böden (vgl. www.umwelt bundesamt.de¹). Je nach Bereifung der Fahrzeuge entsteht hier ein Kontaktflächendruck von 0,51 bar (TerraReifen) bis 1,73 bar (Normalbereifung). Die Tiefenwirkung variiert je nach Radlast (²www.umwelt.sachsen.de). Sicher ist jedoch, dass eine Verdichtung des Bodengefüges stattfindet, auch wenn diese bei manchen Bewirtschaftungsverfahren geringfügiger ausfällt als bei anderen. Somit kann gesagt werden, dass keine Belastung des Bodens – wie bei einer Streuobstwiese – besser für das Bodengefüge ist. c. Ausgeglichener Wasserhaushalt Zu hohe Nitratgehalte im Grundwasser sind laut Umweltbundesamt deutschlandweit ein Problem. Verursacher hierfür ist unter anderem die Landwirtschaft (www.umweltbundesamt.de³). Der Hinweis auf die verringerten Stoffeinträge und einen ausgeglicheneren Wasserhaushalt soll aussagen, dass der Verzicht auf einen Düngemitteleintrag (Streuobstwiese) sich nur positiv auf den Wasserhaushalt im Boden auswirken kann. Ein Boden der nicht gedüngt wird, läuft nicht Gefahr zu hohen Nährstoffkonzentrationen ausgesetzt zu sein und diese somit auch nicht ans Grundwasser abzugeben. Landschaftsschutz Der 1,90 m hohe Wall mit bodenständiger Bepflanzung wurde absichtlich mit dieser Höhe in den Plan aufgenommen, um eine deutliche Zäsur zwischen der Wohnbebauung und der angrenzenden Damwildzucht zu schaffen. Ferner soll dieser den Eingriff in Natur und Landschaft ausgleichen. Die hier angesprochene Höhe entspricht ungefähr der Größe eines Menschen und dient sowohl als Sichtschutz für die Anwohner vor dem Damwildbetrieb und vor möglichen Immissionen, also auch als Sichtschutz für das Damwild, um die Tiere nicht zu beunruhigen. ÄUßERUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 20 II N - ERWEITERUNG AM BRUCH FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG VOM 19.01.2018 BIS 09.02.2018 ANLAGE ZU TOP NAME, ANSCHRIFT / TÖB Unitymedia NRW GMBH 34020 Kassel Schreiben vom 24.01.2018 T6d ÄUßERUNGEN: Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Im weiteren Verfahren werden die Träger öffentlicher Belange weiterhin beteiligt. ÄUßERUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 20 II N - ERWEITERUNG AM BRUCH FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG VOM 19.01.2018 BIS 09.02.2018 ANLAGE ZU TOP NAME, ANSCHRIFT / TÖB SWK MOBIL GMBH St. Töniser Str. 270 47804 Krefeld Schreiben vom 03.01.2018 T07 ÄUßERUNGEN: Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und wird in die Begründungen mit aufgenommen. ÄUßERUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 20 II N - ERWEITERUNG AM BRUCH FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG VOM 19.01.2018 BIS 09.02.2018 ANLAGE ZU TOP NAME, ANSCHRIFT / TÖB Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 Bergbau und Energie in NRW Goebenstraße 25 44135 Dortmund Schreiben vom 07.02.2018 ÄUßERUNGEN: Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. T08 ÄUßERUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 20 II N - ERWEITERUNG AM BRUCH FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG VOM 19.01.2018 BIS 09.02.2018 ANLAGE ZU TOP NAME, ANSCHRIFT / TÖB Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Diesnstleistungen der Bundeswehr Fontainengraben 200 53123 Bonn Schreiben vom 05.01.2018 T25 ÄUßERUNGEN: Beschlussvorschlag: Die Gebäude sind lediglich höchstens II-geschossig geplant, somit werden sie eine Höhe von 30m über Grund nicht überschreiten. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. ÄUßERUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 20 II N - ERWEITERUNG AM BRUCH FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG VOM 19.01.2018 BIS 09.02.2018 ANLAGE ZU TOP NAME, ANSCHRIFT / TÖB Bezirksregierung Düsseldorf Cecilienallee 2 40474 Düsseldorf Schreiben vom 06.02.2018 ÄUßERUNGEN: T26 ÄUßERUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 20 II N - ERWEITERUNG AM BRUCH FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG VOM 19.01.2018 BIS 09.02.2018 ÄUßERUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 20 II N - ERWEITERUNG AM BRUCH FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG VOM 19.01.2018 BIS 09.02.2018 BESCHLUSSVORSCHLAG: Luftverkehr Ihre Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Wie auch bisher in anderen Bebauungsplänen wird auf mögliche Beeinträchtigungen in Bezug auf Fluglärm (Sichtflugsowie Instrumentenlandeflugverkehr) durch den nahegelegenen Verkehrslandeplatz Mönchengladbach hingewiesen. Im Rahmen der Auslegung wird die Bezirksregierung erneut beteiligt. Denkmalangelegenheiten Das LVR -Amt für Denkmalpflege im Rheinland- wird gesondert beteiligt. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. ÄUßERUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 20 II N - ERWEITERUNG AM BRUCH FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG VOM 19.01.2018 BIS 09.02.2018 ANLAGE ZU TOP NAME, ANSCHRIFT / TÖB IHK Mittlerer Niederrhein Nordwall 39 47798 Krefeld Schreiben vom 06.02.2018 T27 ÄUßERUNGEN: BESCHLUSSVORSCHLAG: Die Betriebe auf der Straße Am Bruch und der Bengdbruchstraße werden durch das neue Baugebiet weder in Ihrem Bestand noch in Ihren Entwicklungsmöglichkeiten beeinträchtigt. Eine Überprüfung des Abstandserfordernisses zu den landwirtschaftlichen Betrieben und zu dem Gewerbegebiet Virmondstraße hat bereits im Zuge der Rahmenplanung Neersen „Am Bruch“ stattgefunden und ergeben, dass durch das Plangebiet keine erheblichen negativen Auswirkungen auf das Gewerbegebiet zu erwarten sind (Rahmenplanung Neersen „Am Bruch“, Geschäftsbereich Stadtplanung, Oktober 2003). Die Hinweise werden somit zur Kenntnis genommen und berücksichtigt. ÄUßERUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 20 II N - ERWEITERUNG AM BRUCH FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG VOM 19.01.2018 BIS 09.02.2018 ANLAGE ZU TOP NAME, ANSCHRIFT / TÖB Kreisstelle Viersen Gereonstraße 80 41747 Viersen Schreiben vom 07.02.2018 T34 ÄUßERUNGEN: BESCHLUSSVORSCHLAG: In dem Immissionsschutzgutachten wurden die genehmigten Tierplatzzahlen bzw. -bestände zugrunde gelegt. Allerdings ist im Gutachten durch die Nähe des Damwildes zum Plangebiet eine sehr konservative Betrachtungsweise bei den Berechnungen angenommen worden, sodass realistische Entwicklungsmöglichkeiten umsetzbar wären, ohne das Gebiet durch stärkere Immissionen zu belasten. Es ist ein 1,90 m hoher Wall mit bodenständiger Bepflanzung geplant. Er wurde absichtlich mit dieser Höhe in den Plan aufgenommen, um eine deutliche Zäsur zwischen der Wohnbebauung und der angrenzenden Damwildzucht zu schaffen. Ferner soll dieser den Eingriff in Natur und Landschaft ausgleichen. Die hier angesprochene Höhe entspricht ungefähr der Größe eines Menschen und dient sowohl als Sichtschutz für die Anwohner vor dem Damwildbetrieb und vor möglichen Immissionen, also auch als Sichtschutz für das Damwild, um die Tiere nicht zu beunruhigen.