Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1480957.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
17.01.19, 12:00
Aktualisiert
27.01.19, 13:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-06763-ÄA-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Ortschaftsrat Rückmarsdorf
Betreff:
Stellungnahme der Stadt zum Raumordnungsverfahren mit integriertem
Zielabweichungsverfahren "Kiessandtagebau Rückmarsdorf"
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
23.01.2019
Beschlussfassung
Änderungsvorschlag:
Im Sachverhalt unter „Position der Stadtverwaltung und Inhalt der Stellungnahme“ wird im
letzten Absatz der erste Anstrich wie folgt neu gefasst:
- einen angemessenen Abstand zu den angrenzenden Wohnsiedlungen
von 300 m und entsprechende Maßnahmen gegen Lärm und Staub,“
Sachverhalt:
Der Ortschaftsrat hat die Beschlussvorlage intensiv geprüft und besprochen. Diese findet
grundsätzlich unser Einverständnis. Besonders positiv hervorheben möchten wir, dass die
Stadt Leipzig im Grundsatz unsere Bedenken gegen den geplanten Kiesabbau teilt und auch
wie wir die Meinung vertritt, dass im Rahmen des Antrags der Günther Papenburg AG –
gerade bei den Abstandsflächen – das Schutzgut Mensch zu wenig Beachtung fand.
Wie bereits erwähnt, ist auch die Stadt Leipzig nach Durchsicht und Prüfung der
Antragsunterlagen der Auffassung, dass der geplante Kiessandtagebau, jedenfalls in der
beantragten Form, raumunverträglich ist. Um ein Mindestmaß an Schutz für die Bürger von
Leipzig-Rückmarsdorf zu gewährleisten (Stichwort: Schutzgut Mensch) muss sich der
geplante Abbau zwingend an die Abstandsgrenzen halten, die der gültige Regionalplan
Westsachsen vorsieht. Danach soll ein Mindestabstand von 300 m zur nächsten
Wohnbebauung eingehalten werden. Diese 300 m sollten daher auch deutlich im Rahmen
des Auflagenkatalogs gefordert werden.
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