Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1477030.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
09.01.19, 12:00
Aktualisiert
27.01.19, 13:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-06815
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Freibeuter
Betreff:
Auswirkungen des BGH-Urteils auf das Amtsblatt der Stadt Leipzig
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
23.01.2019
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
Gemäß eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) darf ein kostenlos verteiltes Amtsblatt
lediglich amtliche Mitteilungen sowie Mitteilungen zu Vorhaben der Kommunalverwaltung
und des Rates, jedoch keine presseähnliche Berichterstattung über das gesellschaftliche
Leben enthalten. Letzteres sei Aufgabe der lokalen Presse. Hierzu fragen wir:
1. Wie hoch ist der Anteil redaktioneller Berichterstattung im Leipziger Amtsblatt?
2. Wie werden sich der Umfang des Amtsblattes und die Produktionskosten entwickeln?
3. Wie viele VZÄ sind (in Summe) mit redaktionellen Arbeiten i. S. d. Urteils beschäftigt?
Wie werden die frei werdenden Kapazitäten zukünftig genutzt?
4. Wie wird die Stadtverwaltung zukünftig eine Berichterstattung in ähnlichem Umfang
und vergleichbarer Breite in privaten Medien oder Körperschaften öffentlichen Rechts
sicherstellen? Wird dabei auch auf Stadtteilmedien wie hyperlokale Blogs gesetzt
werden?
5. In welchem Umfang sind nach Einschätzung des Oberbürgermeisters von dem Urteil
auch andere stadteigene Informationskanäle (bspw. leipzig.de) betroffen?
6. Mit welchem Einfluss auf die Höhe der Werbeeinnahmen ist nach Anpassung des
Amtsblattes zu rechnen?
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