Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1468257.pdf
Größe
3,5 MB
Erstellt
05.12.18, 12:00
Aktualisiert
27.01.19, 13:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsausschuss
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06749
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Planungsbeschluss - Neubau Grundschule, Sporthalle und Kita am Gerichtsweg
(Bestätigung gem. § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 81 (5) SächsGemO)
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Jugendhilfeausschuss
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Südost
FA Sport
Verwaltungsausschuss
21.01.2019
24.01.2019
29.01.2019
29.01.2019
29.01.2019
06.02.2019
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Der Planungsbeschluss „Neubau Grundschule, Sporthalle und Kita am Gerichtsweg“ wird
gefasst.
2. Die Planungskosten bis zur Vorlage des Baubeschlusses (Leistungsphase 1- 4
HOAI) für die Grundschule und Sporthalle (6 Felder) betragen 2.150.000 €.
3. Die Mittel sind im PSP-Element „Ersatzbau Wilhelm-Busch-Schule + Sporthalle
Gerichtsweg“ (7.0001643.700) in den Haushaltsjahren wie folgt
vorgesehen/veranschlagt:
2019: 300.000 €
2020: 900.000 €
2021: 950.000 €
4. Die Planungskosten bis zur Vorlage des Baubeschlusses (Leistungsphasen 1- 4
HOAI) für die Kindertagesstätte betragen 350.000 €.
5. Die Mittel sind im PSP-Element 7.0001973.700 „Kita
Gerichtsweg/Reichpietschstraße“ in den Haushaltsjahren wie folgt veranschlagt:
2019: 50.000 €
2020: 300.000 €
6. Die Deckung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung 2019 gemäß § 78
SächsGemO in Anlehnung an § 81 Abs. 5 SächsGemO erfolgt aus der im PSP-
1/4
Element 7.0001491.700 "Schule Rückmarsdorf Erweiterung Schulanlage" geplanten
Verpflichtungsermächtigung in die PSP-Elemente wie folgt
„Neubau Wilhelm-Busch-Schule + Sporthalle Gerichtsweg“ (7.0001643.700) in Höhe
von 900.000 €, kassenwirksam 2020 und 900.000 €, kassenwirksam 2021
„Kita Gerichtsweg/Reichpietschstraße“ (7.0001973.700) in Höhe von 200.000 €,
kassenwirksam 2020.
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
Sonstiges:
Zur Sicherung der notwendigen Kapazitäten gemäß sächsischen Schulgesetz
(SächsSchulG) und dem Gesetz über Kindertageseinrichtungen (SächsKitaG) sowie der
Umsetzung des Schulentwicklungsplanes der Stadt Leipzig in der Fortschreibung 2017
müssen mittel- und langfristig die benötigten Grundschul-, Sporthallen- und
Kindertagesstätten Kapazitäten im Stadtbezirk Südost zur Verfügung gestellt werden.
Hierzu sollen am Gerichtsweg/Reichpietschstraße eine 5-zügige Grundschule mit 2 DAZ
Klassen und Hort, zwei gestapelter Dreifeldsporthallen (eine mit mobiler Tribüne) und eine
Kindertagesstätte mit 185 Plätzen (ca. 30 % Kinderkrippe / 70 % Kindergarten) errichtet
werden.
Für dieses Vorhaben soll der Planungsbeschluss gefasst werden.
2/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern
aus. (siehe Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2019
2020
2021
300.000
900.000
950.000
7.0001643.700
7.0001643.700
7.0001643.700
2019
2020
50.000
300.000
7.0001973.700
7.0001973.700
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Nicht erforderlich.
3/4
Anlagen:
Prüfkatalog
Planungsbeschluss
Flächenübersicht
Entwurf der Bebauung
4/4
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
☐
☐
☐
☐
2 Ausbildungsplatzsituation
☐
☐
☐
☐
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
☐
☐
☐
☐
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
☐
☐
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
☐ hoch
☐ mittel
5 Finanzierung
tadt Leipzig
1.15/016/01.12
1)
☐ niedrig
private Mittel
Drittmittel/
Fördermittel
☐ ja
☐ ja
☐ nein
☐ nein
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
☐ ja ☐ nein
keine
Auswirkung
☐
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
1 Vorschulische Bildungs-
☒
☐
☐
☐
3
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
☒
☐
☐
☐
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
☐
☐
☐
☒
☐
☐
☐
☒
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
☐
☐
☐
☒
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
☐
☐
☐
☒
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
☐
☐
☐
☒
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
☐
☒
☐
6
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1)
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
VI-DS - 06749
Planungsbeschluss „Neubau Grundschule, Sporthalle und Kita am
Gerichtsweg (Bestätigung gem. § 78 SächsGemO in Anlehnung an
§ 81 (5) SächsGemO)“
Sachverhalt
Inhaltsverzeichnis
1 Nichtöffentlichkeits- und Eilbedürftigkeitsbegründung .........................................................2
2 Sachverhalt ..........................................................................................................................2
2.1 Anlass ...........................................................................................................................2
2.2 Strategische Ziele .........................................................................................................3
2.3 Operative Umsetzung ...................................................................................................3
2.4 Realisierungs-/ Zeithorizont ..........................................................................................4
3 Finanzielle Auswirkungen ....................................................................................................4
3.1 Investitionsaufwand.......................................................................................................4
3.2 Finanzierungsplan……………………………………………............................................5
3.3 Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung
6
3.4 Folgekosten……………………………………………………………………………………6
4 Auswirkungen auf den Stellenplan .......................................................................................7
5 Bürgerbeteiligung .................................................................................................................7
6 Besonderheiten der Vorlage ................................................................................................7
7 Folgen bei Nichtbeschluss ...................................................................................................8
Anlagen……………………………………………………………………………………………..8
2
1
Nichtöffentlichkeits- und Eilbedürftigkeitsbegründung
Nicht erforderlich.
2
Sachverhalt
2.1 Anlass
Die zweizügige Wilhelm-Busch-Grundschule in der Heinrichstraße 43/45 nutzt derzeit
gemeinsam mit dem zugehörigen Hort und der 125. Schule, Oberschule der Stadt
Leipzig ein Schulgebäude.
Im Wohnumfeld ist gemäß Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig, Fortschreibung
2017, ein Anstieg der Schülerzahlen belegt; die Schule kann den Bedarf im Schulbezirk
zukünftig nicht abdecken.
2
D:\DCS\temp\Allris\Work\01468256A02_000476376.pdf
3
Die im Zusammenhang mit dem Ersatzneubau freiwerdenden Räume werden nach
Auszug der Grundschule und des Hortes von der Oberschule zur Kapazitätserweiterung
benötigt.
Der Sporthallenkomplex als gestapelte Dreifeldfeldsporthalle mit insgesamt 6 Feldern
soll von Schülern der Grundschule Wilhelm-Busch, der 125. Oberschule, des geplanten
Gymnasiums - ehemaliges Schraderhaus sowie des Berufsschulzentrums 8 und
Berufsschulzentrums 11 genutzt werden.
Ebenso kann der Bedarf an Kindertagesplätzen nicht mehr abgesichert werden.
Gegenwärtig gibt es sechs Kitas mit 789 Plätzen für Kinder bis zum Schuleintritt,
davon 217 für Kinder unter drei Jahren im Stadtbezirk Südost.
Entsprechend der aktuellen Bevölkerungsvorausschätzung der Stadt Leipzig (2016) ist
in den nächsten Jahren mit einer steigenden Zahl wohnhafter Kinder in den
planungsrelevanten Altersgruppen zu rechnen. Für den Stadtbezirk Südost, Ortsteil 30 –
Reudnitz-Thonberg sind zusätzliche Kindertagesstätte erforderlich.
2.2 Strategische Ziele
Das Vorhaben ordnet sich in die strategischen Ziele wie folgt ein:
Mit den geplanten Betreuungs- und Bildungsangeboten werden
zukunftsorientierte Kindertagesstätten- und Schulangebote geschaffen.
Die geplanten Maßnahmen fördern die Chancengerechtigkeit in der
inklusiven Stadt.
3
D:\DCS\temp\Allris\Work\01468256A02_000476376.pdf
4
2.3 Operative Umsetzung
Die geplanten Vorhaben liegen nicht in einem fachübergreifenden Schwerpunktgebiet
der Stadtentwicklung; sie grenzen aber an die Schwerpunktgebiete „Erweiterte
Innenstadt“ und „Leipziger Osten“ und strahlen in diese Gebiete aus.
Die Stadt Leipzig hat im Jahr 2017 die für die geplanten Baumaßnahmen erforderlichen
Flurstücke 623/24, 623/30, 623/32, 623/27 und 623/26 der Gemarkung Reudnitz
erworben (VI-DS-06226, VI-DS-02308).
Die Grundstücksgröße ist ausreichend für eine 5-zügige Grundschule mit DaZ-Klassen
und Hort sowie einer gestapelten Dreifeldsporthalle mit mobiler Tribüne, notwendiger
Sportfreiflächen (100m-Laufbahn, Spielfeld, Kugelstoßanlage und Weitsprunganlage)
sowie für eine Kindertagesstätte mit 185 Plätzen (ca. 30% Kinderkrippe / 70 %
Kindergarten).
Der Standort ist mit Blick auf die Wegeverbindung und Erreichbarkeit für den
Versorgungsauftrag im Gebiet optimal.
Um eine städtebauliche und freiräumliche Lösung für die Anordnung der geplanten
Einrichtungen zu finden, wurde Anfang 2018 eine Flächenstudie mit städtebaulichen
Varianten für die geplanten Nutzungen Schule, Sporthallenkomplex, Kindertagesstätte
und Abschluss Lene-Voigt-Park erarbeitet. Dabei waren als wesentliche Aspekte der
Umgang mit im Untersuchungsgebiet vorhandenen Denkmalen sowie den bestehenden
Fernwärmeleitungen zu beachten. Als Vorzugsvariante wurde ein Entwurf des Leipziger
Architekturbüros bla° ausgewählt.
Im Ergebnis wurde die Grundschule am Gerichtsweg/Ecke Reichpietschstraße platziert.
Das vorhandene denkmalgeschützte Gebäude (ehemaliges Empfangsgebäude des
Eilenburger Bahnhofes) kann einer Nachnutzung als Hort-/Mensagebäude oder
ergänzend der Schulnutzung zugeführt werden und wird in den Ersatzneubau integriert
werden.
Eine Umverlegung der Hauptfernwärmeleitung ist nicht erforderlich. Die Sporthalle bildet
den räumlichen Abschluss des Lene-Voigt-Parks, die gegenwärtige Wegeachse des
Parks in Richtung Gerichtsweg bleibt erhalten. Aufgrund der besonderen Anforderungen
an die öffentliche Zugänglichkeit des Lene-Voigt-Parks werden die notwendigen
Sportfreiflächen entlang der bestehenden Durchwegung angeordnet und sollen für eine
Doppelnutzung (Schule / Öffentlichkeit) zur Verfügung stehen.
Die Kindertagesstätte wird in zweiter Baureihe an der Reichpietschstraße in
unmittelbarem Anschluss an den Park entstehen.
Aufgrund des besonders bedeutenden städtebaulichen Umfeldes ist im Rahmen der
hochbaulichen Umsetzung ein Planungswettbewerb geplant. Einen Teil dieses
Planungswettbewerbs stellen auch die Freiflächen des Lene-Voigt-Parks dar, welche im
Ergebnis des Planverfahrens nachfolgend qualifiziert werden, jedoch kostenseitig noch
nicht im Rahmen der Schul-/Kitaprojektierung eingestellt sind.
2.4 Realisierungs-/ Zeithorizont
Die Durchführung soll nachfolgendem Zeitplan erfolgen:
Planungsbeschluss
01/2019
Abschluss Nutzerbeteiligung, Phase 0
04/2019
4
D:\DCS\temp\Allris\Work\01468256A02_000476376.pdf
5
3
Abschluss VgV-Verfahren
12/2019
Abschluss Planung LP1-3
08/2020
Abgabe Fördermittelantrag
08/2020
Abschluss Planung LP 4 / Abgabe Bauantrag
09/2020
Baugenehmigung/Baubeschluss
12/2020
Baubeginn
08/2021
Baufertigstellung
07/2024
Finanzielle Auswirkungen
3.1
Investitionsaufwand
Kostenermittlung nach DIN 276
Bruttokosten in EUR
Kostenermittlungsstufe: Kostenüberschlag
Kosten in €
KG-Nr.
Kostengruppe
100
Grundstücke
200
Öffentliche Erschließung
300
Bauwerk – Baukonstruktion
Grundschule
Bauwerk – Technische Anlagen
500
Außenanlagen
700
200 –
700
Ausstattung und Kunstwerke*
Baunebenkosten
Summe
gerundet
Kita
Gesamtkosten
im Eigentum der Stadt Leipzig
400
600
Sporthalle
819.000
330.000
105.500
1.254.500
15.619.000
10.982.000
3.510.000
30.111.00
1.012.500
755.000
497.000
2.264.500
500.000
300.000
200.000
1.000.000
4.686.000
2.745.000
1.053.000
8.484.000
22.700.000
15.100.000
5.400.000
43.200.000
* Die Kosten der Kostengruppe 600 in Höhe von 1 Mio. € umfassen sowohl Kosten im Ergebnis- als auch im
Finanzhaushalt. Die konkrete Aufschlüsselung und Zuordnung der Kostenanteile zum Finanz- und
Ergebnishaushalt kann erst mit fortgeschrittener Planung und auf Grundlage der Raumplanung erfolgen.
5
D:\DCS\temp\Allris\Work\01468256A02_000476376.pdf
6
Die Kosten wurden aus Durchschnittswerten bereits errichteter Schulbauten und
bereits einkalkulierter Baupreissteigerung ermittelt.
Zusätzliche Kosten für Lärmschutzmaßnahmen und eine eventuelle
Altlastenbeseitigung können erst nach einem Bodengutachten und
Lärmschutzgutachten eingeschätzt werden.
Kosten für den bereits vollzogenen Grundstückserwerb wurden nicht dargestellt.
Gleichfalls sind geschätzte Kosten im Ergebnishaushalt für den Umzug noch
unberücksichtigt.
Mit Einreichung des Baubeschlusses werden o.g. Kosten präzisiert und als
zusätzliche Kosten Teil des Baubeschlusses.
3.2 Finanzierungsplan
Die aufgezeigte Finanzierung beruht auf bisherigen Erfahrungswerten und
Annahmen. Verbindliche Werte können erst nach Vorlage der Entwurfsplanung
und Prüfung durch den Fördermittelgeber benannt werden (*Annahme Förderung
40 %).
Gesamtmaßnahme
Kosten in €
gesamt
43.200.000 €
Fördermittel
(max. mögl. FM für
Schule, Sporthalle)
14.364.000 €
Eigenmittel
28.836.000 €
3.3 Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung
Die Planungskosten für die Vorbereitung VgV-Verfahren, Planungen bis LP 4 und
planungsbegleitende Gutachten betragen ca. 2,15 Mio. € für Schule + Sporthalle
und 350.000 € für die Kindertagesstätte
Finanzierungsbedarf 2019-2023
Grundschule und Sporthalle Jahr
PSP-Element 7.0001643 – JS 2019-2023
2018
2019
2020
2021
2022
2023
gesamt
Ausgaben
0
300.000
900.000
4.000.000
14.000.000
18.550.000
37.800.000
Einnahmen
0
0
0
1.300.000
6.000.000
7.064.000
14.364.000
Eigenanteil
0
300.000
900.000
2.700.000
8.000.000
11.486.000
23.436.000
900.000
2.000.000
10.000.000
18.550.000
VE kw
Kindertagesstätte- PSP-Element 7.0001973 JS 2019-2022
6
D:\DCS\temp\Allris\Work\01468256A02_000476376.pdf
7
Jahr
2018
2019
2020
2021
2022
2023
gesamt
Ausgaben
0
50.000
950.000
2.250.000
2.150.000
0
5.400.000
Einnahmen
0
0
0
0
0
0
0
Eigenanteil
0
50.000
950.000
2.250.000
2.150.000
0
5.400.000
VE kw
0
300.000
2.250.000
2.150.000
0
Die Deckung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung 2019 gemäß § 78 SächsGemO in
Anlehnung an § 81 Abs. 5 SächsGemO erfolgt aus der im PSP-Element 7.0001491.700 "Schule
Rückmarsdorf Erweiterung Schulanlage" geplanten Verpflichtungsermächtigung in die PSP-Elemente
wie folgt:
-„Neubau Wilhelm-Busch-Schule + Sporthalle Gerichtsweg“ (7.0001643.700) in Höhe von 900.000 €,
kassenwirksam 2020 und 900.000 €, kassenwirksam 2021
-„Kita Gerichtsweg/Reichpietschstraße“ (7.0001973.700) in Höhe von 200.000 €, kassenwirksam 2020.
Die fehlende Verpflichtungsermächtigung mit Kassenwirksamkeit bei Grundschule und Sporthalle sowie
der KITA kann aus der Maßnahme Schule Rückmarsdorf umgewidmet werden, da die dortige
Grundstücksfrage noch nicht abschließend geklärt ist und somit die Verpflichtungsermächtigung nicht
benötigt wird.
3.4
Folgekosten
Die Höhe der Folgekosten wird im Rahmen des Baubeschlusses auf Grundlage der
Entwurfsplanung eingeschätzt.
4
Auswirkungen auf den Stellenplan
Nein
5
Bürgerbeteiligung
In einer frühzeitigen Planungsphase ist vorgesehen, eine Beteiligung der Nutzer
durchzuführen (sog. Phase 0-Beteiligung), welche vom Amt für Jugend, Familie und
Bildung gesteuert wird. Hierbei wird es im Wesentlichen um die innere Gestaltung der
Gebäude und der Gestaltung der Freianlagen gehen. Da es sich bei der vorliegenden
Maßnahme um den Ersatzneubau für eine bereits bestehende Schule handelt, werden
die Akteure der Wilhelm-Busch-Schule aktiv angesprochen und eingebunden. Ebenso
ist vorgesehen, die Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen und dies über den
Stadtbezirksbeirat Südost sicherzustellen. Hierbei stehen Aspekte der außenschulischen
Nutzung im Fokus.
6
Besonderheiten der Vorlage
Städtebauliche Rahmenbedingungen
Der potentielle neue Schulstandort liegt im Stadtbezirk Südost im Nordosten des
Stadtteils Reudnitz am Gerichtsweg (ehemaliger Eilenburger Bahnhof).
Der Standort liegt ca. 1 km vom Stadtzentrum und wird begrenzt
im Westen vom Gerichtsweg mit den stadträumlich markanten 4-5 geschossigen
denkmalgeschützten Gebäudekomplexen entlang der dem Untersuchungsgebiet
gegenüberliegenden Straßenseite
7
D:\DCS\temp\Allris\Work\01468256A02_000476376.pdf
8
im Norden von der Reichpietschstraße mit einer denkmalgeschützten 3geschossigen, gründerzeitlichen Wohnbebauung
im Südosten durch die bereits hergestellten Anlagen des Lene-Voigt-Parks
im Süden durch die Eilenburger Straße mit einer in diesem Abschnitt
überwiegenden Büro- und Gewerbenutzung.
Im Flächennutzungsplan ist der Bereich entlang des Gerichtswegs als gemischte
Baufläche, die östlich anschließenden Flächen als Wohnbaufläche dargestellt.
Die Flächen sind von Bahnbetriebszwecken freigestellt.
Die planungsrechtliche Beurteilung der Flächen für die geplante Schule und der
geplanten Sporthalle erfolgt nach § 34 BauGB.
Die Kindertagesstätte liegt im Bebauungsplan Nr. 90.1.1 „Eilenburger Bahnhof“; der
Standort ist als Mischbaufläche ausgewiesen.
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln kann die zukünftige Schule mit der Straßenbahnlinie 15
(Haltestelle Prager Straße) mit Fußweg über Prager Straße / Gerichtsweg und über die
Straßenbahnlinie 4 und 7 (Haltestelle Gerichtsweg) - jeweils ca.350 m Entfernung –
erreicht werden.
7
Folgen bei Nichtbeschluss
Erfolgt keine Beschlussfassung zum Vorhaben, kann die Bereitstellung der benötigten
Kapazitäten nicht abgesichert werden.
Anlagen
Anlage 1: Flächenübersicht
Anlage 2: Entwurf Bebauung
8
D:\DCS\temp\Allris\Work\01468256A02_000476376.pdf
Schu
le
KiTa
Sporthalle
notwen
dige Ne
benfläc
hen un
d verm
arktba
re Fläch
e
Öffentliche Parkfläche
Ausgewählter Entwurf (bla° architekten, Leipzig)
• Grundschule/Kita an der Reichpietschstraße
• Sporthallenkomplex – Solitär als Parkabschluss
• Erhalt der zentralen Grünfläche mit Hauptwegeverbindung
• Potenziell vermarktbare Flächen im südlichen Bereich