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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1468257.pdf
Größe
3,5 MB
Erstellt
05.12.18, 12:00
Aktualisiert
27.01.19, 13:22

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Inhalt der Datei

Verwaltungsausschuss Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06749 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Planungsbeschluss - Neubau Grundschule, Sporthalle und Kita am Gerichtsweg (Bestätigung gem. § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 81 (5) SächsGemO) Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Jugendhilfeausschuss FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule FA Stadtentwicklung und Bau SBB Südost FA Sport Verwaltungsausschuss 21.01.2019 24.01.2019 29.01.2019 29.01.2019 29.01.2019 06.02.2019 Vorberatung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Der Planungsbeschluss „Neubau Grundschule, Sporthalle und Kita am Gerichtsweg“ wird gefasst. 2. Die Planungskosten bis zur Vorlage des Baubeschlusses (Leistungsphase 1- 4 HOAI) für die Grundschule und Sporthalle (6 Felder) betragen 2.150.000 €. 3. Die Mittel sind im PSP-Element „Ersatzbau Wilhelm-Busch-Schule + Sporthalle Gerichtsweg“ (7.0001643.700) in den Haushaltsjahren wie folgt vorgesehen/veranschlagt: 2019: 300.000 € 2020: 900.000 € 2021: 950.000 € 4. Die Planungskosten bis zur Vorlage des Baubeschlusses (Leistungsphasen 1- 4 HOAI) für die Kindertagesstätte betragen 350.000 €. 5. Die Mittel sind im PSP-Element 7.0001973.700 „Kita Gerichtsweg/Reichpietschstraße“ in den Haushaltsjahren wie folgt veranschlagt: 2019: 50.000 € 2020: 300.000 € 6. Die Deckung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung 2019 gemäß § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 81 Abs. 5 SächsGemO erfolgt aus der im PSP- 1/4 Element 7.0001491.700 "Schule Rückmarsdorf Erweiterung Schulanlage" geplanten Verpflichtungsermächtigung in die PSP-Elemente wie folgt   „Neubau Wilhelm-Busch-Schule + Sporthalle Gerichtsweg“ (7.0001643.700) in Höhe von 900.000 €, kassenwirksam 2020 und 900.000 €, kassenwirksam 2021 „Kita Gerichtsweg/Reichpietschstraße“ (7.0001973.700) in Höhe von 200.000 €, kassenwirksam 2020. Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Verwaltungshandeln Sonstiges: Zur Sicherung der notwendigen Kapazitäten gemäß sächsischen Schulgesetz (SächsSchulG) und dem Gesetz über Kindertageseinrichtungen (SächsKitaG) sowie der Umsetzung des Schulentwicklungsplanes der Stadt Leipzig in der Fortschreibung 2017 müssen mittel- und langfristig die benötigten Grundschul-, Sporthallen- und Kindertagesstätten Kapazitäten im Stadtbezirk Südost zur Verfügung gestellt werden. Hierzu sollen am Gerichtsweg/Reichpietschstraße eine 5-zügige Grundschule mit 2 DAZ Klassen und Hort, zwei gestapelter Dreifeldsporthallen (eine mit mobiler Tribüne) und eine Kindertagesstätte mit 185 Plätzen (ca. 30 % Kinderkrippe / 70 % Kindergarten) errichtet werden. Für dieses Vorhaben soll der Planungsbeschluss gefasst werden. 2/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2019 2020 2021 300.000 900.000 950.000 7.0001643.700 7.0001643.700 7.0001643.700 2019 2020 50.000 300.000 7.0001973.700 7.0001973.700 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat Beschreibung des Abwägungsprozesses: Nicht erforderlich. 3/4 Anlagen: Prüfkatalog Planungsbeschluss Flächenübersicht Entwurf der Bebauung 4/4 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 1 Arbeitsplatzsituation ☐ ☐ ☐ ☐ 2 Ausbildungsplatzsituation ☐ ☐ ☐ ☐ 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) ☐ ☐ ☐ ☐ negative Auswirkung keine Auswirkung ☐ ☐ 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkung ☐ hoch ☐ mittel 5 Finanzierung tadt Leipzig 1.15/016/01.12 1) ☐ niedrig private Mittel Drittmittel/ Fördermittel ☐ ja ☐ ja ☐ nein ☐ nein Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. finanzielle Folgewirkungen für die Stadt ☐ ja ☐ nein keine Auswirkung ☐ Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1 1 Vorschulische Bildungs- ☒ ☐ ☐ ☐ 3 und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 3 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) ☒ ☐ ☐ ☐ 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) ☐ ☐ ☐ ☒ ☐ ☐ ☐ ☒ 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren ☐ ☐ ☐ ☒ 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund ☐ ☐ ☐ ☒ 7 Finanzielle Bedingungen von Familien ☐ ☐ ☐ ☒ hat stattgefunden ist vorgesehen ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1 ☐ ☒ ☐ 6 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. VI-DS - 06749 Planungsbeschluss „Neubau Grundschule, Sporthalle und Kita am Gerichtsweg (Bestätigung gem. § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 81 (5) SächsGemO)“ Sachverhalt Inhaltsverzeichnis 1 Nichtöffentlichkeits- und Eilbedürftigkeitsbegründung .........................................................2 2 Sachverhalt ..........................................................................................................................2 2.1 Anlass ...........................................................................................................................2 2.2 Strategische Ziele .........................................................................................................3 2.3 Operative Umsetzung ...................................................................................................3 2.4 Realisierungs-/ Zeithorizont ..........................................................................................4 3 Finanzielle Auswirkungen ....................................................................................................4 3.1 Investitionsaufwand.......................................................................................................4 3.2 Finanzierungsplan……………………………………………............................................5 3.3 Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung 6 3.4 Folgekosten……………………………………………………………………………………6 4 Auswirkungen auf den Stellenplan .......................................................................................7 5 Bürgerbeteiligung .................................................................................................................7 6 Besonderheiten der Vorlage ................................................................................................7 7 Folgen bei Nichtbeschluss ...................................................................................................8 Anlagen……………………………………………………………………………………………..8 2 1 Nichtöffentlichkeits- und Eilbedürftigkeitsbegründung Nicht erforderlich. 2 Sachverhalt 2.1 Anlass Die zweizügige Wilhelm-Busch-Grundschule in der Heinrichstraße 43/45 nutzt derzeit gemeinsam mit dem zugehörigen Hort und der 125. Schule, Oberschule der Stadt Leipzig ein Schulgebäude. Im Wohnumfeld ist gemäß Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig, Fortschreibung 2017, ein Anstieg der Schülerzahlen belegt; die Schule kann den Bedarf im Schulbezirk zukünftig nicht abdecken. 2 D:\DCS\temp\Allris\Work\01468256A02_000476376.pdf 3 Die im Zusammenhang mit dem Ersatzneubau freiwerdenden Räume werden nach Auszug der Grundschule und des Hortes von der Oberschule zur Kapazitätserweiterung benötigt. Der Sporthallenkomplex als gestapelte Dreifeldfeldsporthalle mit insgesamt 6 Feldern soll von Schülern der Grundschule Wilhelm-Busch, der 125. Oberschule, des geplanten Gymnasiums - ehemaliges Schraderhaus sowie des Berufsschulzentrums 8 und Berufsschulzentrums 11 genutzt werden. Ebenso kann der Bedarf an Kindertagesplätzen nicht mehr abgesichert werden. Gegenwärtig gibt es sechs Kitas mit 789 Plätzen für Kinder bis zum Schuleintritt, davon 217 für Kinder unter drei Jahren im Stadtbezirk Südost. Entsprechend der aktuellen Bevölkerungsvorausschätzung der Stadt Leipzig (2016) ist in den nächsten Jahren mit einer steigenden Zahl wohnhafter Kinder in den planungsrelevanten Altersgruppen zu rechnen. Für den Stadtbezirk Südost, Ortsteil 30 – Reudnitz-Thonberg sind zusätzliche Kindertagesstätte erforderlich. 2.2 Strategische Ziele Das Vorhaben ordnet sich in die strategischen Ziele wie folgt ein:   Mit den geplanten Betreuungs- und Bildungsangeboten werden zukunftsorientierte Kindertagesstätten- und Schulangebote geschaffen. Die geplanten Maßnahmen fördern die Chancengerechtigkeit in der inklusiven Stadt. 3 D:\DCS\temp\Allris\Work\01468256A02_000476376.pdf 4 2.3 Operative Umsetzung Die geplanten Vorhaben liegen nicht in einem fachübergreifenden Schwerpunktgebiet der Stadtentwicklung; sie grenzen aber an die Schwerpunktgebiete „Erweiterte Innenstadt“ und „Leipziger Osten“ und strahlen in diese Gebiete aus. Die Stadt Leipzig hat im Jahr 2017 die für die geplanten Baumaßnahmen erforderlichen Flurstücke 623/24, 623/30, 623/32, 623/27 und 623/26 der Gemarkung Reudnitz erworben (VI-DS-06226, VI-DS-02308). Die Grundstücksgröße ist ausreichend für eine 5-zügige Grundschule mit DaZ-Klassen und Hort sowie einer gestapelten Dreifeldsporthalle mit mobiler Tribüne, notwendiger Sportfreiflächen (100m-Laufbahn, Spielfeld, Kugelstoßanlage und Weitsprunganlage) sowie für eine Kindertagesstätte mit 185 Plätzen (ca. 30% Kinderkrippe / 70 % Kindergarten). Der Standort ist mit Blick auf die Wegeverbindung und Erreichbarkeit für den Versorgungsauftrag im Gebiet optimal. Um eine städtebauliche und freiräumliche Lösung für die Anordnung der geplanten Einrichtungen zu finden, wurde Anfang 2018 eine Flächenstudie mit städtebaulichen Varianten für die geplanten Nutzungen Schule, Sporthallenkomplex, Kindertagesstätte und Abschluss Lene-Voigt-Park erarbeitet. Dabei waren als wesentliche Aspekte der Umgang mit im Untersuchungsgebiet vorhandenen Denkmalen sowie den bestehenden Fernwärmeleitungen zu beachten. Als Vorzugsvariante wurde ein Entwurf des Leipziger Architekturbüros bla° ausgewählt. Im Ergebnis wurde die Grundschule am Gerichtsweg/Ecke Reichpietschstraße platziert. Das vorhandene denkmalgeschützte Gebäude (ehemaliges Empfangsgebäude des Eilenburger Bahnhofes) kann einer Nachnutzung als Hort-/Mensagebäude oder ergänzend der Schulnutzung zugeführt werden und wird in den Ersatzneubau integriert werden. Eine Umverlegung der Hauptfernwärmeleitung ist nicht erforderlich. Die Sporthalle bildet den räumlichen Abschluss des Lene-Voigt-Parks, die gegenwärtige Wegeachse des Parks in Richtung Gerichtsweg bleibt erhalten. Aufgrund der besonderen Anforderungen an die öffentliche Zugänglichkeit des Lene-Voigt-Parks werden die notwendigen Sportfreiflächen entlang der bestehenden Durchwegung angeordnet und sollen für eine Doppelnutzung (Schule / Öffentlichkeit) zur Verfügung stehen. Die Kindertagesstätte wird in zweiter Baureihe an der Reichpietschstraße in unmittelbarem Anschluss an den Park entstehen. Aufgrund des besonders bedeutenden städtebaulichen Umfeldes ist im Rahmen der hochbaulichen Umsetzung ein Planungswettbewerb geplant. Einen Teil dieses Planungswettbewerbs stellen auch die Freiflächen des Lene-Voigt-Parks dar, welche im Ergebnis des Planverfahrens nachfolgend qualifiziert werden, jedoch kostenseitig noch nicht im Rahmen der Schul-/Kitaprojektierung eingestellt sind. 2.4 Realisierungs-/ Zeithorizont Die Durchführung soll nachfolgendem Zeitplan erfolgen: Planungsbeschluss 01/2019 Abschluss Nutzerbeteiligung, Phase 0 04/2019 4 D:\DCS\temp\Allris\Work\01468256A02_000476376.pdf 5 3 Abschluss VgV-Verfahren 12/2019 Abschluss Planung LP1-3 08/2020 Abgabe Fördermittelantrag 08/2020 Abschluss Planung LP 4 / Abgabe Bauantrag 09/2020 Baugenehmigung/Baubeschluss 12/2020 Baubeginn 08/2021 Baufertigstellung 07/2024 Finanzielle Auswirkungen 3.1 Investitionsaufwand Kostenermittlung nach DIN 276 Bruttokosten in EUR Kostenermittlungsstufe: Kostenüberschlag Kosten in € KG-Nr. Kostengruppe 100 Grundstücke 200 Öffentliche Erschließung 300 Bauwerk – Baukonstruktion Grundschule Bauwerk – Technische Anlagen 500 Außenanlagen 700 200 – 700 Ausstattung und Kunstwerke* Baunebenkosten Summe gerundet Kita Gesamtkosten im Eigentum der Stadt Leipzig 400 600 Sporthalle 819.000 330.000 105.500 1.254.500 15.619.000 10.982.000 3.510.000 30.111.00 1.012.500 755.000 497.000 2.264.500 500.000 300.000 200.000 1.000.000 4.686.000 2.745.000 1.053.000 8.484.000 22.700.000 15.100.000 5.400.000 43.200.000 * Die Kosten der Kostengruppe 600 in Höhe von 1 Mio. € umfassen sowohl Kosten im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt. Die konkrete Aufschlüsselung und Zuordnung der Kostenanteile zum Finanz- und Ergebnishaushalt kann erst mit fortgeschrittener Planung und auf Grundlage der Raumplanung erfolgen. 5 D:\DCS\temp\Allris\Work\01468256A02_000476376.pdf 6 Die Kosten wurden aus Durchschnittswerten bereits errichteter Schulbauten und bereits einkalkulierter Baupreissteigerung ermittelt. Zusätzliche Kosten für Lärmschutzmaßnahmen und eine eventuelle Altlastenbeseitigung können erst nach einem Bodengutachten und Lärmschutzgutachten eingeschätzt werden. Kosten für den bereits vollzogenen Grundstückserwerb wurden nicht dargestellt. Gleichfalls sind geschätzte Kosten im Ergebnishaushalt für den Umzug noch unberücksichtigt. Mit Einreichung des Baubeschlusses werden o.g. Kosten präzisiert und als zusätzliche Kosten Teil des Baubeschlusses. 3.2 Finanzierungsplan Die aufgezeigte Finanzierung beruht auf bisherigen Erfahrungswerten und Annahmen. Verbindliche Werte können erst nach Vorlage der Entwurfsplanung und Prüfung durch den Fördermittelgeber benannt werden (*Annahme Förderung 40 %). Gesamtmaßnahme Kosten in € gesamt 43.200.000 € Fördermittel (max. mögl. FM für Schule, Sporthalle) 14.364.000 € Eigenmittel 28.836.000 € 3.3 Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung Die Planungskosten für die Vorbereitung VgV-Verfahren, Planungen bis LP 4 und planungsbegleitende Gutachten betragen ca. 2,15 Mio. € für Schule + Sporthalle und 350.000 € für die Kindertagesstätte Finanzierungsbedarf 2019-2023 Grundschule und Sporthalle Jahr PSP-Element 7.0001643 – JS 2019-2023 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt Ausgaben 0 300.000 900.000 4.000.000 14.000.000 18.550.000 37.800.000 Einnahmen 0 0 0 1.300.000 6.000.000 7.064.000 14.364.000 Eigenanteil 0 300.000 900.000 2.700.000 8.000.000 11.486.000 23.436.000 900.000 2.000.000 10.000.000 18.550.000 VE kw Kindertagesstätte- PSP-Element 7.0001973 JS 2019-2022 6 D:\DCS\temp\Allris\Work\01468256A02_000476376.pdf 7 Jahr 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt Ausgaben 0 50.000 950.000 2.250.000 2.150.000 0 5.400.000 Einnahmen 0 0 0 0 0 0 0 Eigenanteil 0 50.000 950.000 2.250.000 2.150.000 0 5.400.000 VE kw 0 300.000 2.250.000 2.150.000 0 Die Deckung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung 2019 gemäß § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 81 Abs. 5 SächsGemO erfolgt aus der im PSP-Element 7.0001491.700 "Schule Rückmarsdorf Erweiterung Schulanlage" geplanten Verpflichtungsermächtigung in die PSP-Elemente wie folgt: -„Neubau Wilhelm-Busch-Schule + Sporthalle Gerichtsweg“ (7.0001643.700) in Höhe von 900.000 €, kassenwirksam 2020 und 900.000 €, kassenwirksam 2021 -„Kita Gerichtsweg/Reichpietschstraße“ (7.0001973.700) in Höhe von 200.000 €, kassenwirksam 2020. Die fehlende Verpflichtungsermächtigung mit Kassenwirksamkeit bei Grundschule und Sporthalle sowie der KITA kann aus der Maßnahme Schule Rückmarsdorf umgewidmet werden, da die dortige Grundstücksfrage noch nicht abschließend geklärt ist und somit die Verpflichtungsermächtigung nicht benötigt wird. 3.4 Folgekosten Die Höhe der Folgekosten wird im Rahmen des Baubeschlusses auf Grundlage der Entwurfsplanung eingeschätzt. 4 Auswirkungen auf den Stellenplan Nein 5 Bürgerbeteiligung In einer frühzeitigen Planungsphase ist vorgesehen, eine Beteiligung der Nutzer durchzuführen (sog. Phase 0-Beteiligung), welche vom Amt für Jugend, Familie und Bildung gesteuert wird. Hierbei wird es im Wesentlichen um die innere Gestaltung der Gebäude und der Gestaltung der Freianlagen gehen. Da es sich bei der vorliegenden Maßnahme um den Ersatzneubau für eine bereits bestehende Schule handelt, werden die Akteure der Wilhelm-Busch-Schule aktiv angesprochen und eingebunden. Ebenso ist vorgesehen, die Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen und dies über den Stadtbezirksbeirat Südost sicherzustellen. Hierbei stehen Aspekte der außenschulischen Nutzung im Fokus. 6 Besonderheiten der Vorlage Städtebauliche Rahmenbedingungen Der potentielle neue Schulstandort liegt im Stadtbezirk Südost im Nordosten des Stadtteils Reudnitz am Gerichtsweg (ehemaliger Eilenburger Bahnhof). Der Standort liegt ca. 1 km vom Stadtzentrum und wird begrenzt  im Westen vom Gerichtsweg mit den stadträumlich markanten 4-5 geschossigen denkmalgeschützten Gebäudekomplexen entlang der dem Untersuchungsgebiet gegenüberliegenden Straßenseite 7 D:\DCS\temp\Allris\Work\01468256A02_000476376.pdf 8    im Norden von der Reichpietschstraße mit einer denkmalgeschützten 3geschossigen, gründerzeitlichen Wohnbebauung im Südosten durch die bereits hergestellten Anlagen des Lene-Voigt-Parks im Süden durch die Eilenburger Straße mit einer in diesem Abschnitt überwiegenden Büro- und Gewerbenutzung. Im Flächennutzungsplan ist der Bereich entlang des Gerichtswegs als gemischte Baufläche, die östlich anschließenden Flächen als Wohnbaufläche dargestellt. Die Flächen sind von Bahnbetriebszwecken freigestellt. Die planungsrechtliche Beurteilung der Flächen für die geplante Schule und der geplanten Sporthalle erfolgt nach § 34 BauGB. Die Kindertagesstätte liegt im Bebauungsplan Nr. 90.1.1 „Eilenburger Bahnhof“; der Standort ist als Mischbaufläche ausgewiesen. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln kann die zukünftige Schule mit der Straßenbahnlinie 15 (Haltestelle Prager Straße) mit Fußweg über Prager Straße / Gerichtsweg und über die Straßenbahnlinie 4 und 7 (Haltestelle Gerichtsweg) - jeweils ca.350 m Entfernung – erreicht werden. 7 Folgen bei Nichtbeschluss Erfolgt keine Beschlussfassung zum Vorhaben, kann die Bereitstellung der benötigten Kapazitäten nicht abgesichert werden. Anlagen Anlage 1: Flächenübersicht Anlage 2: Entwurf Bebauung 8 D:\DCS\temp\Allris\Work\01468256A02_000476376.pdf Schu le KiTa Sporthalle notwen dige Ne benfläc hen un d verm arktba re Fläch e Öffentliche Parkfläche Ausgewählter Entwurf (bla° architekten, Leipzig) • Grundschule/Kita an der Reichpietschstraße • Sporthallenkomplex – Solitär als Parkabschluss • Erhalt der zentralen Grünfläche mit Hauptwegeverbindung • Potenziell vermarktbare Flächen im südlichen Bereich