Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1456515.pdf
Größe
4,0 MB
Erstellt
08.11.18, 12:00
Aktualisiert
27.01.19, 13:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des
Oberbürgermeisters
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06650
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 445 "Wohnquartier Zur Alten Brauerei";
Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Lützschena-Stahmeln;
Freigabe zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
OR Lützschena-Stahmeln
FA Stadtentwicklung und Bau
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
08.01.2019
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Beschlussfassung
Beschluss des Oberbürgermeisters vom 08.01.2019:
1.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes sowie seine Begründung werden gebilligt.
2.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird
beschlossen.
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
Sonstiges:
Mit dieser Vorlage soll für den in der Anlage beigefügten Bebauungsplan-Vorentwurf und
seine Begründung die Freigabe für die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit herbeigeführt werden.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern
aus. (siehe Anlage Prüfkatalog)
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
X
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Nicht erforderlich.
2/3
Sachverhalt:
Ziel und Inhalt der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für
die städtebauliche Reaktivierung der insgesamt ca. 5,7 ha großen, ehemals als Brauerei
genutzten Fläche. Es ist überwiegend die Sanierung denkmalgeschützter Bausubstanz zu
Wohnzwecken und eine Ergänzung mit Geschosswohnungsbau sowie insbesondere die
Errichtung einer Einzelhandelseinrichtung und einer Kita geplant. Durch die geplante
grundlegende städtebauliche Neuordnung und angestrebte Freiraumgestaltung des Areals
soll gleichzeitig eine neue Aufenthaltsqualität des ortsbildprägenden Geländes in der
Ortsmitte von Lützschena geschaffen werden.
Übereinstimmung mit den Strategischen Zielen der Kommunalpolitik ist wie folgt
gegeben:
Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
In Folge der Aufstellung des Bebauungsplanes ist davon auszugehen, dass durch die
geplante Ansiedlung einer Einzelhandelseinrichtung sowie Errichtung und Inbetriebnahme
einer Kindertagesstätte Arbeits- und ggf. Ausbildungsplätze neu geschaffen werden können.
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur
In Folge der Aufstellung des Bebauungsplanes ist davon auszugehen, dass mit der
beabsichtigten Sanierung von Baudenkmalen zu Wohnzwecken und dem geplanten
Geschosswohnungsbau sowie den geplanten sozialen Einrichtungen Rahmenbedingungen
für eine ausgeglichenere Altersstruktur geschaffen werden können. Grundlage dafür sind
auch die mit dem Vorhabenträger zu treffenden Verpflichtungen, den geplanten
Wohnungsbau anteilig als sozialen Mietwohnungsbau zu realisieren und auch barrierefreie
Wohnungen vorzusehen. Ziel ist es, mit dem Angebot unterschiedlicher Wohnungstypen und
Betreuungsformen verschiedene soziale Gruppen, insbesondere aber auch junge Familien
und Senioren anzusprechen.
Die Belange der Kreativwirtschaft werden durch die Planung nicht berührt.
Landwirtschaftliche Flächen sind von der Planung nicht betroffen.
Flächen im Eigentum der Stadt sind im Plangebiet vorhanden; es finden jedoch keine
Veränderungen der bestehenden Verhältnisse statt.
Maßnahmen der Stadt zur Umsetzung der Planung bzw. Kosten, die infolge der
Aufstellung des Bebauungsplanes auf die Stadt zukommen können (einschließlich
Maßnahmen auf städtischen Flächen zum Ausgleich von Eingriffen im Rahmen der
Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz), können erst im Laufe des weiteren
Verfahrens ermittelt werden.
Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen:
Nach Bestätigung dieser Vorlage in der Dienstberatung des OBM und abschließender
Behandlung im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau wird das Dezernat
Stadtentwicklung und Bau, Stadtplanungsamt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
zum Vorentwurf und seiner Begründung durchführen.
Dem Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln wird die Vorlage durch das Büro für
Ratsangelegenheiten unmittelbar nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM
zugeleitet.
Anlagen:
1 Prüfkatalog
2 Übersichtskarte
3 Strukturkonzept
4 Begründung zum Bebauungsplan
3/3
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
1
Seite
1 Arbeitsplatzsituation
☒
☐
☐
☐
2 Ausbildungsplatzsituation
☒
☐
☐
☐
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
☐
☐
☐
☒
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
☐ hoch ☐ mittel
☒ niedrig
☐
☐
private Mittel
Drittmittel/
Fördermittel
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
keine
Auswirkung
☐ ja
☐ ja
☐ ja
5 Finanzierung
tadt Leipzig
1.15/016/01.12
1
☐ nein
☐ nein
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
☐ nein ☒
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungs-
☒
☐
☐
☐
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
☐
☐
☐
☒
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
☒
☐
☐
☐
☒
☐
☐
☐
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
☐
☒
☐
☐
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
☐
☐
☐
☒
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
☐
☐
☐
☒
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
ist nicht vorgesehen
☐
☐
☐
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
Begründung in
1
Vorlage Seite
Begründung in
1
Vorlage, Seite
Übersichtskarte – Lage des Plangebietes
für die Vorlage
Bebauungsplan Nr. 445 „Wohnquartier Zur Alten Brauerei“
Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1:25.000, Stand: 2018
Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Grenze des Plangebietes
16
Klein
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3 stämmig
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0, 35/8,0
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2 stämmig
Wildw uchs
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0, 30/6,0
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Wildw uchs
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Ortsteil:
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57
1
Grenze des räumlichen
Geltungsbereiches
85
303
52
Legende:
Bereich ergänzender Neubau für Wohnungen
sowie für ergänzende, die Wohnnutzung nicht störende
gewerbliche Nutzungen und Freiflächen
befahrbarer Quartierszugang
durchgrünte, öffentliche durchgängige
Wegeverbindung (exemplarisch)
Erhalt denkmalgeschützter Gebäude
Zufahrt Tiefgarage
in Nutzung befindlicher Bestand
variabler Bereich der jeweiligen
Tiefgaragenzufahrt
Potentialfläche Nahversorgungsmarkt
(<800 m² Verkaufsfläche) + ergänzender Bereich
für Gewerbe / Wohnen in den oberen Etagen
Datengrundlage: Stadtgrundkarte Leipzig (DSGKL 1000)
Datengrundlage: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Potenzialfläche Kindertagesstätte (ca. 75-90 Plätze)
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Stadtplanungsamt
zu erhaltende Grünfläche mit Gehölzbestand
geschütztes Biotop vom Typ
"Höhlenreiche Altholzinsel" (Reg.-Nr.: 82032.I)
Planverfasser:
0
20
40
60
100
StadtLandGrün
Stadt- und Landschaftsplanung
H. Ebert, A. Friedewald, A. Strehl
Am Kirchtor 10
06108 Halle (Saale)
Begründung zum
Bebauungsplan Nr. 445
„Wohnquartier Zur Alten Brauerei“
(Vorentwurf)
Stadtbezirk:
Nordwest
Ortsteil:
Lützschena-Stahmeln
Grenze des räumlichen
Geltungsbereiches
Datengrundlage: Stadtgrundkarte
Leipzig (DSGKL 1000), M 1:3000
Stand: 2105,
Herausgeber: Amt für
Geoinformation und
Bodenordnung
Planverfasser:
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Stadtplanungsamt
StadtLandGrün
Stadt- und Landschaftsplanung
H. Ebert, A. Friedewald, A. Strehl
Am Kirchtor 10
06108 Halle (Saale)
29.11.2018
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 445 „Wohnquartier Zur Alten Brauerei“ (Vorentwurf)
Seite 2
INHALTSVERZEICHNIS
0.
A.
1.
2.
3.
4.
5.
B.
6.
6.1
6.2
6.3
6.4
6.5
6.5.1
6.5.2
7.
7.1
7.1.1
7.1.2
7.1.3
7.2
7.3
7.3.1
7.3.2
7.3.3
Vorbemerkungen ................................................................................................................. 3
PLANUNGSKONZEPTION .................................................................................................. 3
Lage und Größe des Plangebietes ...................................................................................... 3
Planungsanlass und -erfordernis ......................................................................................... 4
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung .......................................................................... 4
Städtebauliches Konzept ..................................................................................................... 4
Verfahren............................................................................................................................. 6
GRUNDLAGEN DER PLANUNG ......................................................................................... 6
Beschreibung des Plangebietes und seines Umfeldes......................................................... 6
Topografie ........................................................................................................................... 6
Vorhandene Bebauung und Nutzungen ............................................................................... 7
Vorhandene Freiflächen und ihre Nutzung........................................................................... 7
Soziale Infrastruktur ............................................................................................................. 8
Technische Infrastruktur ...................................................................................................... 8
Verkehrsinfrastruktur ........................................................................................................... 8
Ver- und Entsorgungsanlagen ............................................................................................. 9
Planerische und rechtliche Grundlagen ............................................................................... 9
Planungsrechtliche Grundlagen ........................................................................................... 9
Ziele der Raumordnung ....................................................................................................... 9
Flächennutzungsplan ........................................................................................................ 10
Landschaftsplan ................................................................................................................ 10
Umweltbelange .................................................................................................................. 10
Sonstige Planungen .......................................................................................................... 11
Integriertes Stadtentwicklungskonzept ............................................................................... 11
Stadtentwicklungsplan Zentren .......................................................................................... 12
Strategische Konzepte zum Wohnen ................................................................................. 12
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Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 445 „Wohnquartier Zur Alten Brauerei“ (Vorentwurf)
Seite 3
0.
Vorbemerkungen
Mit dem Einwohnerzuwachs der Stadt Leipzig verbinden sich besondere Chancen, aber auch Herausforderungen für die Stadtentwicklung. Die Nachfrage nach Wohnraum kann nicht mehr allein
durch die Sanierung leerstehender Gebäude, sondern muss auch durch Neubau gedeckt werden.
Auf den Flächen der früheren Sternburg-Brauerei in Lützschena-Stahmeln möchte die Stadt Leipzig
gemeinsam mit dem Eigentümer die Chance nutzen, eine größere Anzahl an Wohnungen zu errichten. Die markanten Gebäude der ehemaligen Brauerei werden dem künftigen Wohngebiet einen hohen Wiedererkennungswert in der Stadt und für die Bewohner bringen.
Für die Fläche muss zunächst Baurecht geschaffen werden. Die Stadt Leipzig stellt dazu einen Bebauungsplan auf. Nunmehr findet die erste (frühzeitige) Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
statt. Gleichzeitig werden auch die zuständigen Behörden um Stellungnahme gebeten.
Im vorliegenden Plan sind die allgemeinen Ziele für das Wohngebiet formuliert. Wie die Gebäude
errichtet, die Grünflächen gestaltet und die Straße und Wege geführt werden, wird zur Zeit durch
mehrere Planungsbüros erarbeitet und anschließend in die Planung aufgenommen.
Mit dieser Beteiligung sollen zunächst die Hinweise der Bürgerinnen und Bürger sowie
Informationen der Träger öffentlicher Belange gesammelt werden. Diese fließen dann in den
nächsten Planungsschritt (Bebauungsplanentwurf) ein, der ebenfalls öffentlich ausgelegt wird.
A.
PLANUNGSKONZEPTION
1.
Lage und Größe des Plangebietes
Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 445 „Wohnquartier Zur Alten Brauerei“ befindet sich im
Stadtbezirk Nordwest und dort im Ortsteil Lützschena-Stahmeln.
Der Ortsteil Lützschena-Stahmeln liegt am Stadtrand von Leipzig und ist im Zuge der Eingemeindung 1999 aus den ehemals selbständigen Gemeinden Lützschena und Stahmeln hervorgegangen.
Der Ortsteil ist strukturell deutlich wahrnehmbar gegliedert durch den Verlauf der Bundesstraße B
6. Nördlich davon sind gewerbliche Bauflächen vorherrschend, südlich davon überwiegen die Siedlungsbereiche und der Naherholungsraum des Leipziger Auwalds. Die ländliche Prägung des Stadtteils spiegelt sich auch in der dominierenden Einfamilienhausbebauung wider.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 5,7 ha und wird umgrenzt
im Westen durch die Straße Zur Alten Brauerei,
im Nordwesten durch den Übergang und den weiteren Verlauf als Bahnstraße,
im Osten von der Kleingartenanlage „Lindenhöhe“,
im Südosten durch bewohnte Grundstücke sowie
im Südwesten von der Halleschen Straße.
Die räumliche Lage und die Abgrenzung des Plangebietes sind aus der Abbildung auf dem Deckblatt zu ersehen.
29.11.2018
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 445 „Wohnquartier Zur Alten Brauerei“ (Vorentwurf)
Seite 4
2.
Planungsanlass und -erfordernis
Den Anlass der Planung bildet das Bestreben, das frühere Betriebsgelände der ehemaligen Sternburg-Brauerei als Wohnstandort zu entwickeln. Die Erwerberin ist bereit, die denkmalgeschützte
Bausubstanz der ehemaligen Sternburg-Brauerei für Wohnzwecke zu sanieren und ergänzende
Wohnungsneubauten zu errichten.
Das Erfordernis für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 445 „Wohnquartier Zur Alten Brauerei“ begründet sich insbesondere daraus, dass der bislang die baurechtliche Genehmigungsgrundlage bildende, rechtskräftige Bebauungsplan Nr. E-75 „Gemeindezentrum Lützschena-Stahmeln“
mit den nunmehr bestehenden Entwicklungszielen nicht kompatibel ist. Das vom Investor auf dem
ehemaligen Brauereigelände angestrebte Vorhaben ist nur auf Grundlage eines neuen, in seinen
Festsetzungen darauf abgestimmten Bebauungsplanes genehmigungsfähig.
Der Bebauungsplan Nr. E-75 als derzeitige Genehmigungsgrundlage soll aufgehoben werden. Der
räumliche Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 445 entspricht dem des Bebauungsplanes Nr. E-75.
3.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen vor allem folgende Ziele und Zwecke verfolgt
werden:
die Herstellung der bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die seitens der Eigentümerin des
Brauereigeländes beabsichtigte Bebauung des Areals, um dort einen Wohnstandort entwickeln und etablieren zu können,
die Stärkung einer zentralen Lage von Lützschena mit entsprechender Adressbildung,
die Revitalisierung einer Brachfläche und Beseitigung eines erheblichen städtebaulichen
Missstandes inklusive Leerstandes, sowie der Erhalt und die Wiedernutzung denkmalgeschützter Bausubstanz,
Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes mit einer Kindertagesstätte,
Berücksichtigung der natur- und artenschutzrechtlichen Belange,
Sicherung der inneren Erschließung des geplanten Wohnquartiers unter Minimierung des
Verkehrsaufkommens,
Unterbringung des ruhenden Verkehrs in einer Quartierstiefgarage.
4.
Städtebauliches Konzept
Der Vorentwurf des Bebauungsplans liegt als Strukturkonzept vor, in das die folgenden grundsätzlichen planerischen Überlegungen eingeflossen sind:
Allgemein
Die vorhandene Bebauung hat für den Ort eine überaus prägende Wirkung. Sie allein verleiht dem
Ort bereits ein Alleinstellungsmerkmal. Anliegen der städtebaulichen Planung ist eine zusätzliche
Stärkung der Identität aus dem Zusammenwirken von Alt und Neu.
Ein Großteil der noch auf dem Grundstück verbliebenen Gebäude sowie die Keller und der Luftschutzbunker sind Kulturdenkmäler im Sinne des § 2 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der
Kulturdenkmale im Freistaat Sachsen. Sie sollen instandgesetzt, modernisiert und ein wesentlicher
Bestandteil des Gesamtkonzeptes werden.
29.11.2018
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 445 „Wohnquartier Zur Alten Brauerei“ (Vorentwurf)
Seite 5
Es wird angestrebt, innerhalb des Quartiers ca. 350 Wohnungen unterschiedlicher Typologien zu
entwickeln, weil die Lebendigkeit und Nachhaltigkeit eines Wohnquartiers wesentlich von der Vielfalt der Wohnformen bestimmt wird.
Ergänzend zum Wohnungsbau sind kleinere, die Wohnnutzung nicht störende gewerbliche Einheiten denkbar.
Südlicher Teil der ehemaligen Brauerei
Im Bereich um das ehemalige Sudhaus soll der denkmalgeschützte Gebäudebestand erhalten, saniert und umgenutzt werden. Ein möglichst breites Spektrum an unterschiedlichen Wohntypologien
wird angestrebt.
Dazu beitragen können auch Angebote für ein unmittelbares Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten und (hinsichtlich der Flächeninanspruchnahme untergeordnet) auch Freizeitangeboten in
unmittelbarer Nähe.
Nördlicher und östlicher Teil der ehemaligen Brauerei
In diesem Bereich wird die Neubebauung überwiegen, weiterhin ist der Erhalt der noch vorhandenen ortsbildprägenden Bebauung (insbesondere das ehemalige Turmhaus) vorgesehen.
Auch in diesem Teil des Plangebietes sollen unterschiedliche Wohnungstypen entstehen. Die Realisierung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum wird vorrangig in diesen Bereichen
möglich sein, da eine Planung entsprechend der Anforderungen an die soziale Wohnraumförderung
im Neubau eher kostenverträglich herzustellen ist gegenüber den vorhandenen Grundrissstrukturen
in den denkmalgeschützten Bestandsgebäuden, auch im Hinblick auf seine frühere gewerbliche
Nutzung.
Kindertagesstätte
Mit dem Anwachsen der Bevölkerung wird ein Bedarf für eine zusätzliche Kindertagesstätte entstehen. Nach derzeitigen planerischen Überlegungen ist die Einordnung der Kita mit maximal 90 Plätzen nördlich der vorhandenen Wohnhäuser auf einem dort vorhandenen Plateau vorgesehen (südöstlicher Bereich des Flurstücks 66/5).
Nahversorger
Die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von max. 800 m² ist im südwestlichen Teil des Plangebietes auf dem städtischen Flurstück 66/a vorgesehen. Eine mehrgeschossige Bebauung mit weiteren Nutzungen in ein bis zwei Obergeschossen wird für den Standort nicht
ausgeschlossen.
Auf dem für den Lebensmittelmarkt vorgesehenen Grundstück ist ein Kastanienbestand vorhanden,
der nach § 21 Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) als Biotop geschützt ist (Typ „Höhlenreiche Altholzinsel“, Reg.-Nr. 82032.I). Im Rahmen der Umsetzung der Planung ist mit dem
Kastanienbestand so schonend und rücksichtsvoll wie möglich umzugehen.
Freiraum
Es soll ein Quartier mit hoher Lebens- bzw. Aufenthaltsqualität entstehen, von dessen Ausstrahlung
auch das Umfeld profitiert.
29.11.2018
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 445 „Wohnquartier Zur Alten Brauerei“ (Vorentwurf)
Seite 6
Vorgesehen ist deshalb die Zonierung der Freiflächen in private und öffentliche Räume. Die Erlebbarkeit und die Anbindung an die Umgebung werden durch eine durchgängige öffentliche Wegeverbindung für den Fußgänger- und Radverkehr ermöglicht.
Ein wichtiges Element der zukünftigen Grünstruktur bildet dabei die Erhaltung des Gehölzbestandes im Böschungsbereich zur Kleingartenanlage. Dieser stellt zugleich eine wichtige städtebauliche
Zäsur dar.
Erschließung und Mobilität
Die Kfz-Erschließung des Plangebietes erfolgt über die bereits heute ampelgeregelte Kreuzung Hallesche Straße/Zur Alten Brauerei.
Die o. g. öffentliche Wegeverbindung soll im südlichen Teil als befahrbarer Weg ausgebildet werden, insbesondere für die Erschließung und Belieferung der Kindertagesstätte. Im Übrigen sollen
die notwendigen Erschließungsanlagen so sparsam wie möglich geplant werden.
Zugunsten der Freiraumqualität soll der ruhende Verkehr überwiegend über Tiefgaragen abgedeckt
werden. Vorgesehen ist ein Schlüssel von 1 Stellplatz/Wohnung. Demzufolge sollen auch ca. 350
Tiefgaragenplätze entstehen. Die Tiefgaragenzufahrten sollen am nordwestlichen bzw. nördlichen
Eingang zum Plangebiet hergestellt werden, wobei die exakte Verortung im weiteren Verlauf der
Planung zu bestimmen ist.
5.
Verfahren
Der Aufstellungsbeschluss (Beschluss Nr. VI-DS-05669) vom 27.06.2018 wurde im Leipziger
Amtsblatt Nr. 14/2018 vom 18.08.2018 bekannt gemacht.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im vollen Verfahren, d.h. mit allen frühzeitigen Beteiligungsverfahren (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) sowie Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB).
B.
GRUNDLAGEN DER PLANUNG
6.
Beschreibung des Plangebietes und seines Umfeldes
6.1
Topografie
Das Plangebiet erstreckt sich von ca. 105 m ü. NHN im Süden bis ca. 110 m ü. NHN im Norden.
Am östlichen Rand befindet sich zu der angrenzenden Kleingartenanlage hin eine Böschung. Das
Gelände steigt im Übergang zu der Gartenanlage erheblich bis auf das Niveau von ca. 115 m ü.
NHN an (im nordöstlichen Bereich um ca. 4 Meter, im südöstlichen Verlauf um bis zu 7 Meter). Im
Südosten des Plangebietes befindet sich östlich des ehemaligen Pförtnergebäudes eine größere Fläche, die ca. 2 m höher liegt als das übrige Grundstück (ca. 111 m ü. NHN, Erschließungsstraße ca.
109 m ü. NHN).
Auf dem Gelände der Sternburg-Brauerei sind zahlreiche Ablagerungen vorhanden, so dass das natürliche Geländeniveau an vielen Stellen des Plangebietes nicht wahrnehmbar ist.
Ein weiterer Geländesprung von ca. 4 m besteht im Übergangsbereich vom städtischen Grundstück
mit der Flurstücksnummer 66/a zu den benachbarten Flurstücken 65, 66/3 und 66/5.
29.11.2018
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 445 „Wohnquartier Zur Alten Brauerei“ (Vorentwurf)
Seite 7
6.2
Vorhandene Bebauung und Nutzungen
Bei dem Plangebiet handelt es sich zum überwiegenden Teil um das Gelände der früheren Sternburg-Brauerei und einige angrenzende Flächen in Lützschena.
Der Ursprung des Brauereibetriebs geht auf das 18. Jahrhundert zurück. Nachdem die Produktion
zu DDR-Zeiten als volkseigener Betrieb geführt wurde, verlagerte der neue Eigentümer Anfang der
1990er Jahre die Bierproduktion nach Reudnitz und vollzog die Schließung des Standortes Lützschena.
Mit Aufgabe der Nutzung Anfang der 1990er Jahre ist das Areal brachgefallen, bisweilen wurden
Teile der Bebauung sukzessive abgebrochen. Der noch verbliebene, überwiegend denkmalgeschützte Gebäudebestand bildet ein architekturhistorisch wertvolles Zeugnis der 1920er Jahre und weist
auf den bedeutsamen Produktionsstandort hin, der den Ortsteil Lützschena-Stahmeln in seiner Entwicklung langjährig und identitätsstiftend geprägt hat.
Hinsichtlich der Silhouette dominieren das aus dem Jahr 1928 stammende Sudhaus im Art-déco-Stil
mit seinem weithin sichtbaren Kupferdach, das eine Höhe von ca. 25,50 m aufweist und das dreibzw. viergeschossige expressionistische Werkstattgebäude mit dem ca. 24,00 m hohen Uhrturm aus
gleicher Zeit (1927). Beide Gebäude bestimmen ganz entscheidend das Ortsbild von Lützschena.
Die Bebauung am westlichen und östlichen Rand des Plangebietes ist kleinteilig. Auf der Südwestseite sind noch einige eingeschossige Arbeiterhäuser aus der Zeit um 1800 im spätbarocken Stil mit
Krüppelwalmdach vorhanden. Auf der Ostseite handelt es sich um ein- bis zweigeschossiges Nebengebäude der Brauerei.
Ergänzend befinden sich im südlichen und südöstlichen Plangebiet eine ebenfalls denkmalgeschützte Stadtvilla sowie mehrere Wohngebäude. Im südwestlichen Bereich des Plangebietes liegt die
brachliegende Fläche des ehemaligen Brauerei-Gasthofes, der 2007 abgerissen wurde.
Südlich des Plangebietes schließt sich die Hallesche Straße als Hauptverkehrs- bzw. Erschließungsstraße an. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Halleschen Straße ist keine straßenbegleitende Bebauung vorhanden. Lediglich im Kreuzungsbereich von Hallescher Straße und Straße Zur
Alten Brauerei, befindet sich gegenüberliegend ein zweigeschossiges Gebäude. Westlich, nordwestlich und nordöstlich des Brauereigeländes schließen Ein- und Mehrfamilienhäuser mit überwiegend
ein bis zwei Geschossen an. Weiterhin befindet sich auf Höhe der früheren Arbeiterhäuser im südwestlichen Geländeteil die örtliche Feuerwehr gegenüberliegend an der Straße Zur Alten Brauerei.
Die östlich des Untersuchungsbereiches angrenzenden Grundstücke unterliegen hingegen der Nutzung des Kleingärtnervereins Lindenhöhe.
6.3
Vorhandene Freiflächen und ihre Nutzung
Den überwiegenden Teil des Plangebietes nehmen die Flächen der ehemaligen Brauerei ein, die
nach Nutzungsaufgabe brach gefallen sind. Die Flächen sind ursprünglich intensiv durch Gebäude,
bauliche Anlagen, Verkehrs- und Lagerflächen genutzt worden. Nur wenige Grünflächen haben das
Gelände gegliedert. Zwischenzeitlich sind großflächig Ablagerungen, z.T. auf rückgebauten Flächen, erfolgt.
Aufgrund der Sukzession bzw. fehlenden Pflege haben sich z.T. auf künstlichen und versiegelten
Böden unstrukturierte Pflanzengesellschaften oder dichte Gehölze (z.B. Fläche nördlich der Silos)
ausgebildet. Im Südosten ist eine etwas höher gelegene Fläche mit Altbäumen bestanden.
Hervorzuheben ist der dichte Gehölzriegel entlang der östlichen Grundstücksgrenze. Dieser wird
aus Altbäumen gebildet und stellt eine Zäsur zur angrenzenden Kleingartenanlage dar.
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Auf dem städtischen Grundstück 66/a existiert zudem ein geschütztes Biotop, das aufgrund des vorhandenen Altbaumbestandes (Kastanien) gemäß § 21 SächsNatSchG als „Höhlenreiche Altholzinsel“ festgestellt ist.
Die Freiflächen an der Villa werden als Garten durch die Bewohner genutzt. Neben Spielbereichen
dominieren Rasenflächen diesen Bereich.
6.4
Soziale Infrastruktur
Innerhalb des Plangebiets selbst sind derzeit keine Einrichtungen der sozialen Infrastruktur vorhanden.
In der näheren Umgebung befinden sich folgende Einrichtungen:
Kindertagesstätte „Lützschenaer Sternchen“, Freirodaer Weg 2b (ca. 500 m),
Kindertagesstätte der Volkssolidarität „Sonnenhügel“, Am Hohlweg 2 (ca. 1,9 km),
Grundschule Stahmeln, Hauptstandort Stahmelner Höhe (ca. 1,6 km) und Nebenstandort
Windmühlenweg (ca. 800 m),
Seniorenresidenz Am Mariannengraben (ca. 500 m) und
AWO-Sozialstation, Am Brunnen 5 (ca. 650 m).
Die Verwaltung prüft zudem gegenwärtig die Realisierung eines neuen Grundschulstandortes in
Lützschena-Stahmeln.
6.5
Technische Infrastruktur
6.5.1
Verkehrsinfrastruktur
Individualverkehr
Das Plangebiet ist straßenseitig von Norden über die Bahnstraße, von Westen über die Straße Zur
Alten Brauerei sowie von Südwesten und Süden über die Hallesche Straße erreichbar. Direkt auf
das Brauereigelände führt eine zwischen der vorhandenen Wohnbebauung im südlichen Abschluss
gelegene Zufahrt von Süden mit Anbindung an die Hallesche Straße.
Die Hallesche Straße stellt als Kreisstraße mit Funktion einer Ortsdurchfahrt die Verbindung in die
westlich angrenzende Stadt Schkeuditz sowie in die anderen Leipziger Stadtteile nach Osten (bspw.
Wahren, Möckern, Gohlis) her.
Der Anschluss an das übergeordnete klassifizierte Straßennetz ist über die Bundesstraße 6 sowie
BAB 14, die nördlich des Plangebietes verlaufen, gegeben.
Öffentlicher Personennahverkehr
Das Gebiet ist trotz Stadtrandlage durch den unmittelbaren Anschluss an die Hallesche Straße sehr
gut an den Öffentlichen Personennahverkehr angebunden. So befindet sich in unmittelbarer Umgebung in stadtauswärtiger Richtung die Haltestelle Lützschena der Straßenbahnlinie 11 SchkeuditzMarkleeberg Ost.
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Fußgänger-/Radverkehr
Innerhalb der Brauereifläche existieren derzeit keine durchgängigen Fuß- oder Radwegeverbindungen.
Die Bahnstraße sowie die Straße Zur Alten Brauerei sind Ortsstraßen mit einseitigen Gehwegen.
Auf der dem Plangebiet zugewandten Ostseite der Straße Zur Alten Brauerei ist überwiegend kein
Gehweg vorhanden. Dieser beginnt erst im Übergangsbereich zur Bahnstraße.
Die Hallesche Straße wird beidseitig von einem Gehweg begleitet.
Straßenbegleitende Radwege sind im Umfeld des Plangebietes nicht vorhanden.
6.5.2
Ver- und Entsorgungsanlagen
Da das Plangebiet seit vielen Jahren brach liegt, ist zu erwarten, dass die innere medientechnische
Erschließung völlig neu hergestellt werden muss.
Prinzipiell ist davon auszugehen, dass das Plangebiet mit allen erforderlichen Medien ver- bzw. entsorgt werden kann, da es in der Vergangenheit baulich genutzt und entsprechend erschlossen war.
7.
Planerische und rechtliche Grundlagen
7.1
Planungsrechtliche Grundlagen
Die beabsichtigte Planung entspricht den Vorgaben der Landes- und Regionalplanung (Landesentwicklungsplan, Regionalplan Westsachsen) sowie der Stadtentwicklungspläne der Stadt Leipzig. Im
wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Leipzig ist die Fläche überwiegend als gemischte Baufläche dargestellt (vgl. hierzu Pkt. 7.1.2).
7.1.1
Ziele der Raumordnung
Landesentwicklungsplan (LEP 2013)
Der LEP 2013 (in Kraft getreten am 31. August 2013) stellt die Grundsätze und Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die räumliche Ordnung und Entwicklung des Freistaates Sachsen dar.
Mit der Nutzung als Wohnquartier wird dem Leitbild des LEP, der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung den Vorzug einzuräumen, entsprochen.
Durch die Entwicklung eines neuen Wohngebietes auf einer ehemals gewerblich genutzten und seit
vielen Jahren brach gefallenen Fläche im Verdichtungsraum Leipzig wird eine nachhaltige Entwicklung und effiziente Flächennutzung ermöglicht (LEP Ziel 2.2.1.7 sowie Grundsatz 1.2.1 und Grundsatz 2.2.2.2).
Infolge der unmittelbaren Anbindung an das bestehende Straßenbahn- und S-Bahn-Netz in Leipzig
und seiner Umgebung erfolgt eine Siedlungsentwicklung, die die Verknüpfungspunkte des ÖPNV
berücksichtigt (Ziel 2.2.1.10).
Die vorliegende Planung entspricht damit den Zielen des Landesentwicklungsplans gemäß § 1 Abs.
4 BauGB.
Regionalplan (REP) Westsachsen
Die Ziele der Landesplanung werden auf der regionalen Planungsebene konkretisiert.
Der Regionalplan Westsachsen vom 25. Juli 2008 stellt den verbindlichen Rahmen für die räumliche Ordnung und Entwicklung der Region Westsachsen dar. Die Ziele des Regionalplans sind von
allen öffentlichen Planungsträgern bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten.
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In der Raumnutzungskarte des REP (Karte 14) ist das Plangebiet als Siedlungsfläche dargestellt.
Östlich des Plangebietes ist eine Grünzäsur markiert.
Mit dem Bestreben, durch Flächenrevitalisierung eines brachliegenden Gewerbeareals einen neuen
Wohnstandort zu etablieren, dabei das vorhandene Bauflächenpotenzial zu aktivieren und auf die
Minimierung der Flächenneuinanspruchnahme hinzuwirken, wird ein positiver Beitrag zum sparsamen Umgang mit Flächen und Bodenmaterial geleistet (REP Ziel 4.4.1).
Durch die Bereitstellung eines differenzierten Wohnraumangebotes hinsichtlich Wohnformen, Wohnungsgrößen und –ausstattung wird den gegenwärtigen gesellschaftlichen Anforderungen wie dem
demografischen Wandel Rechnung getragen (Ziel 5.1.4).
Vor diesem Hintergrund steht die vorliegende Planung mit den Zielen des Regionalplans gemäß § 1
Abs. 4 BauGB in Einklang.
7.1.2
Flächennutzungsplan
In dem seit 16.05.2015 wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Leipzig sind für das Plangebiet als allgemeine Arten der baulichen Nutzung gemischte Baufläche, Wohnbaufläche sowie
Grünfläche dargestellt.
Abweichend davon ist beabsichtigt, im Bebauungsplan ein allgemeines Wohngebiet festzusetzen.
Somit wird der Bebauungsplan von den Darstellungen des wirksamen FNP abweichen. Der FNP
soll im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) geändert werden.
7.1.3
Landschaftsplan
Gemäß § 11 BNatSchG ist für die örtlichen Ziele des Umweltschutzes im Stadtgebiet Leipzig ein
Landschaftsplan als Fachplanung zum Flächennutzungsplan aufgestellt worden (bestätigt durch den
Stadtrat am 16. Oktober 2013). Er enthält neben den Zielen die für ihre Verwirklichung erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Im Integrierten Entwicklungskonzept des Landschaftsplans wird das Plangebiet dem integrierten
landschaftsräumlichen Leitbild LB 12 zugeordnet (Industrie- und Gewerbestandorte, großflächige
Gleisanlagen und ehemalige militärische Anlagen). Des Weiteren ist die ehemalige Brauerei als bedeutendes Wahr- und Merkzeichen gekennzeichnet.
Die Vorgaben aus dem Landschaftsplan werden bei der Erarbeitung der grünordnerischen Festsetzungen im weiteren Planverfahren Berücksichtigung finden.
7.2
Umweltbelange
Im Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen. Darin werden die unterschiedlichen umweltbezogenen Prüfaufgaben gebündelt und als obligatorischer Teil in das Bebauungsplanverfahren integriert. Die Umweltprüfung führt alle umweltrelevanten Belange zusammen und legt die Ergebnisse der Prüfung auf Umweltverträglichkeit und
schutzgutbezogene Auswirkungen in einem Umweltbericht nach § 2a Nr. 2 BauGB dar.
Grundlagen der Planung
Für die Erstellung des Umweltberichtes werden verschiedene Bewertungen und Gutachten angefertigt, um die umweltrelevanten Belange zu berücksichtigen, die für eine qualifizierte Planung erforderlich sind:
artenschutzrechtlicher Fachbeitrag: faunistische Untersuchungen zu Brutvögeln, Zauneidechsen, Fledermäusen, Heuschrecken, xylobionten Käfern wurden im Frühjahr 2018 begonnen
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altlastenorientierte Grundstücksbewertung im Hinblick auf
o relevante Schadstoffe der zur Umnutzung vorgesehenen Bestandsgebäude
o die Auswirkungen der vorhandenen Abfallbestände auf die Schutzgüter Boden und
Grundwasser
o Abbruch- und Entsorgungskonzept für den Rückbau/Teilrückbau von Gebäuden sowie für die Beräumung der auf dem Grundstück lagernden Abfälle
Baugrundgutachten zur Ermittlung der Versickerungsfähigkeit unter Beachtung der Altlastenbewertung
Regenwasserbewirtschaftungskonzept zum Umgang mit Niederschlags-, insbesondere
Starkregenereignissen
Schutzgebiete und Schutzobjekte gemäß Bundesnaturschutzgesetz
Im südwestlichen Bereich des Plangebiet befindet sich ein gemäß § 30 BNatSchG und § 21
SächsNatSchG gesetzlich geschütztes Biotop der Kategorie „höhlenreiche Altholzinseln“.
Das Plangebiet ist weder Bestandteil eines Naturschutzgebietes noch von Gebieten nach der Vogelschutzrichtlinie noch solcher der Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie.
Im Südosten reicht eine Teilfläche des Landschaftsschutzgebietes sowie Vogelschutzgebietes
„Leipziger Auwald“ bis auf ca. 110 Meter an das Plangebiet heran, ist jedoch durch die Hallesche
Straße und dem straßenbegleitenden Gebäudebestand vom Plangebiet getrennt, sodass kein räumlich-funktionaler Zusammenhang festzustellen ist. Abgesehen davon existieren keine Schutzgebiete
und Schutzobjekte in der näheren Umgebung.
sonstige fachliche Grundlagen
Für diesen Bebauungsplan werden grünordnerische Ziele erarbeitet, die die ökologische Grundlage
des Bebauungsplans bilden. Sie werden in Form von zeichnerischen und textlichen Festsetzungen in
den Bebauungsplan integriert und in der dazugehörigen Begründung erläutert. Dies betrifft insbesondere die grünordnerischen Festsetzungen und die Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich von
Eingriffen in Natur und Landschaft im Sinne der §§ 13-19 BNatSchG.
Für diesen Bebauungsplan ist die Eingriffsregelung gemäß § 1a Abs. 3 BauGB zu berücksichtigen.
Dazu wird eine Eingriff-Ausgleichs-Bilanz nach dem Leipziger Bewertungsmodell erstellt.
7.3
Sonstige Planungen
7.3.1
Integriertes Stadtentwicklungskonzept
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2030 (INSEK) wurde am 31.05.2018 als ressortübergreifendes, langfristiges Handlungskonzept und städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne
des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Bau GB vom Stadtrat beschlossen. Damit ist das Zielbild Leipzig 2030 (Teil
A) dem kommunalen Handeln in allen Bereichen zugrunde zu legen. Die fachübergreifende
Schwerpunktgebiete und die Ortsteilstrategie (Teil B) sind als Grundlage der stadträumlichen
Schwerpunktsetzung in den Ämtern zu berücksichtigen.
Für den B-Plan-Entwurf sind insbesondere die folgenden strategischen Ziele und Handlungsschwerpunkte des Zielbildes relevant (INSEK, Teil A, S. A-10 und A 16): Bezahlbares Wohnen,
Qualität im öffentlichen Raum und in der Baukultur, Zukunftsorientierte Kita- und Schulangebote.
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Das Vorhaben liegt in dem fachübergreifenden Schwerpunktgebiet „Nordraum“, dem zentralen
Wirtschaftsraum Leipzigs. Für die zukünftige Entwicklung ist deshalb ein besonderer Schwerpunkt
auf die Ausgewogenheit der Arbeitsfelder Lebensqualität, Gewerbe, Grün und Landwirtschaft zu
legen.
Eine besondere Rolle spielt dabei auch die Stärkungen der Ortsteilidentitäten. Der Ortsteil Lützschena-Stahmeln ist in der Ortsteilstrategie des INSEK der Raumkategorie „Qualitäten weiterentwickeln“ zugeordnet. In diesen Gebieten soll die Entwicklung gestärkt und die Infrastruktur sowie die
Angebote bedarfsorientiert nachgerüstet werden, z.B. bei Arrondierung und Erweiterung von
Wohnbauflächen. Die Mehrfachnutzung von öffentlichen Gebäuden als zentrale und soziale Treffpunkte im Stadtteil wird angestrebt. (INSEK, Teil B S. 8 / B-22 und B-47).
Die vorliegende Planung folgt den Zielstellungen des INSEK, indem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Revitalisierung von historischen Baustrukturen und damit der Stärkung der
Ortsteilidentität geschaffen werden und durch die Einordnung eines Nahversorgers, durch die
Schaffung von Voraussetzungen für ein vielfältiges Wohnungsangebot und den Bau von sozialer
Infrastruktur die Lebensqualität im Ortsteil gestärkt wird.
7.3.2
Stadtentwicklungsplan Zentren
Mit dem Stadtentwicklungsplan (STEP) Zentren verfügt die Stadt Leipzig über ein räumlichfunktionales Ordnungskonzept zur Erhaltung und Entwicklung ihrer zentralen Versorgungsbereiche.
Darin wird der Ortslage Lützschena eine räumliche Versorgungslücke attestiert, die durch die Ansiedlung eines neuen Nahversorgers geschlossen werden soll. Hierbei wird explizit das Areal der
ehemaligen Sternburg-Brauerei als möglicher Standort einer Projektrealisierung benannt. Aufgrund
der vorherrschenden Standortbedingungen (4.000 EW im Ortsteil, gute ÖPNV-Erschließung durch
Lage entlang der Halleschen Straße/Georg-Schumann-Straße, gutes Versorgungsangebot in Richtung Schkeuditz und Wahren) beschränken sich die Perspektiven auf die Sicherung und Stärkung
einer räumlich ausgewogenen wohnortnahen Grundversorgung.
7.3.3
Strategische Konzepte zum Wohnen
Das Wohnungspolitische Konzept, Fortschreibung 2015 wurde am 28.10.2015 durch den Stadtrat
beschlossen. Es definiert vor dem Hintergrund der Veränderungen auf dem Wohnungsmarkt die
wohnungspolitischen Leitlinien der Stadt und benennt Instrumente sowie Maßnahmen zur Umsetzung des Konzepts. Mit dem Wohnungspolitischen Konzept werden folgende Zielsetzungen verfolgt: Ausweitung des Wohnungsangebots, Schaffung eines qualitativ vielfältigen Wohnungsangebots, Schaffung bezahlbaren Wohnraums, Unterstützung von kooperativen Wohnformen, besondere
Unterstützung der Schaffung des Wohnraums für Familien, Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderungen, Schaffung von sozial- und nutzungsstrukturell gemischten Stadtteilen,
nachhaltiges Wachstum und Steigerung der Energieeffizienz.
Der Stadtentwicklungsplan Wohnungsbau und Stadterneuerung (STEP W+S) legt in seinem Teilplan Wohnungsbau (Ratsbeschluss vom 20.04.2011) die im Sinne einer flächensparenden, ökologischen und ökonomischen, aber auch nachfragegerechten Siedlungsentwicklung mit Priorität zu
entwickelnden Standorte des Wohnungsneubaus fest. Der Teilplan Wohnungsbau liefert die analytischen Grundlagen, entwickelt strategische Aussagen zur Wohnbauflächenentwicklung und leitet
hieraus sowie aus der rechtlichen Situation seine Zielkategorien für die Standortentwicklung ab. Mit
Beschluss zum Wohnungspolitischen Konzept sind die im Teilplan Wohnungsbau formulierten Einschränkungen bezüglich des Geschosswohnungsbaus aufgehoben. Vor dem Hintergrund steigender
Nachfrage nach Wohnungen und einer effizienten Flächennutzung wird Geschosswohnungsneubau
an infrastrukturell gut erschlossenen Standorten insbesondere im Einzugsbereich des schienen29.11.2018
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gebundenen öffentlichen Nahverkehrs priorisiert. Im STEP W+S, Teilplan Wohnungsbau wurde das
Plangebiet als Standort mit Entwicklungspriorität eingestuft. Da der Standort im Einzugsbereich des
schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs liegt, entspricht die Planung des Wohnstandortes auf
dem brachliegenden Brauereigelände den Zielen des Wohnungspolitischen Konzepts und des STEP
W+S, Teilplan Wohnungsbau.
Vor dem Hintergrund zunehmender Anspannung auf dem Leipziger Wohnungsmarkt fasste der
Stadtrat am 23.08.2017 den Beschluss, den sozialen Wohnungsbau zu unterstützen, indem bei der
Aufstellung von Bebauungsplänen durch städtebauliche Verträge sichergestellt wird, dass 30 % der
Bruttogeschossfläche, die für Wohnen im Geschosswohnungsbau vorgesehen sind, als mietpreisund belegungsgebundener Wohnungsbau entsprechend der jeweils geltenden Förderrichtlinie des
Freistaates Sachsen (aktuell RL gebundener Mietwohnraum - RLgMW vom 22.11.2016) errichtet
werden. Diese Bindung gilt für Bebauungspläne, in denen die planungsrechtliche Zulässigkeit für
mindestens 5.000 qm Bruttogeschossfläche für den Geschosswohnungsbau begründet wird. Dies
trifft für den geplanten Wohnstandort zu. Jedoch entsprechen bei dem geplanten Wohnungsbauvorhaben die inneren Grundrissstrukturen des denkmalgeschützten Gebäudebestands nicht den förderfähigen Flächenvorgaben, sodass diese Gebäudeanteile für die Bindung zur Inanspruchnahme von
Mitteln der sozialen Wohnraumförderung nicht geeignet sind. Insofern ist bei der vorhandenen
denkmalgeschützten Bausubstanz ein Ausnahmetatbestand gegeben, die Bindung wird sich daher
auf die Neubauten konzentrieren. Die Erwerberin des ehemaligen Brauereigeländes hat ihr grundsätzliches Einverständnis zur Errichtung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum im
Vorfeld erklärt.
gez.
Stefan Heinig
amt. Amtsleiter
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