Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
326315.pdf
Größe
4,8 MB
Erstellt
07.01.19, 12:00
Aktualisiert
27.01.19, 14:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/1121/WP17
öffentlich
07.01.2019
Dez. III / FB 61/300
Lothringerstraße zwischen Harscampstraße und Wilhelmstraße
Umbau als Fahrradstraße und Premiumfußweg in Folge von
Regionetz-Maßnahme
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
06.02.2019
21.02.2019
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Mobilitätsausschuss
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der Variante 1 (Plan-Nr.: 2018/12-11) den
Planungsbeschluss für die Maßnahme zu fassen und die Verwaltung damit zu beauftragen, die
Ausbauplanung zu erarbeiten.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Er fasst auf Grundlage der Variante 1 (Plan-Nr: 2018/12-11) den Planungsbeschluss für die
Maßnahme und beauftragt die Verwaltung damit, die Ausbauplanung zu erarbeiten.
Vorlage FB 61/1121/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.01.2019
Seite: 1/7
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
PSP-Element 5-120102-900-08100-300-1 Radvorrangroute1
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2019
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2020 ff.
2019
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2020 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
1.393.600
1.393.600
0
0
0
0
Ergebnis
1.393.600
1.393.600
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
- Verschlechterung
PSP-Element 4-120102-969-8 Radvorrangroute1
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2019*
Ertrag
Fortgeschriebe
ner Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2020 ff.
2019*
2020 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
188670,46**
188.670,46
204.000
204.000
0
0
Abschreibungen
186.500,00*
186.500,00
0
0
0
0
Ergebnis
307.170,46
307.170,46
204.000
204.000
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
*aus Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2018
**Haushaltsansatz i.H.v. 68.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2018 i.H.v.
120.670,46 €
Vorlage FB 61/1121/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.01.2019
Seite: 2/7
Finanzielle Auswirkungen
PSP Element 5-130101-900-03300-300-1 Baumpflanzungen in der Innenstadt (ISK)
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
Auswirkungen
2019
Einzahlungen
120.000
120.000
400.000
400.000
520.000
520.000
Auszahlungen
170.000
170.000
500.000
500.000
670.000
670.000
Ergebnis
-50.000
-50.000
-100.000
-100.000
150.000
150.000
ner Ansatz
ner Ansatz
2020-2022
2019
+ Verbesserung /
Ansatz
Gesamt-
Investive
bedarf (alt)
2020-2022
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
- Verschlechterung
Gesamt-
bedarf
(neu)
PSP-Element 4-130101-932-2 Baumpflanzungen in der Innenstadt (ISK)
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2019
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2020-2022
2019
2020-2022
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
120.000
120.000
400.000
400.000
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
170.000
170.000
500.000
500.000
0
0
Ergebnis
-50.000
-50.000
-100.000
-100.000
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben/
Die Kosten für die Maßnahme „Herstellung 6 neuer Baumstandorte in der Lothringer Straße“ belaufen
sich auf 60.000,-- €.
Die erforderlichen Mittel stehen unter dem PSP-Element 5-130101-900-03300-300-1, 78350000 in
diesem Jahr als Ansatz in ausreichender Höhe zur Verfügung.
Die Maßnahme wird im Rahmen des Innenstadtkonzeptes „Wohnumfeldverbesserung durch
Baumpflanzungen“ zu 80% gefördert.
Erst ab dem 4.Jahr nach Fertigstellung übernimmt E 18 die Pflege und Unterhaltung.
Aufgrund der zurzeit insgesamt im Stadtgebiet bestehenden negativen Baumbilanz fallen zum jetzigen
Zeitpunkt keine zusätzlichen Folgekosten an.
Die Summe der jährlich anfallenden Pflege- und Unterhaltungskosten für alle städtischen Bäume
werden auf Grundlage des zurzeit in Aufstellung befindlichen Baumkatasters sowie im Rahmen des
Grünflächenmanagements ermittelt.
Vorlage FB 61/1121/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.01.2019
Seite: 3/7
Erläuterungen:
Anlass
Von März bis November 2019 wird Regionetz Tiefbauarbeiten in der Lothringerstraße zwischen der
Harscampstraße und der Wilhelmstraße vornehmen. Im Zuge der Wiederherstellung soll die
Lothringerstraße in diesem Abschnitt als Teil der in Planung bzw. Umsetzung befindlichen RadVorrang-Route Aachen 1 und des Fußgängerpremiumweges 3 (s. Anlage 1) entsprechend der
funktionalen Belange dieser übergeordneten Netzkonzepte umgestaltet werden.
Heutige Situation
Als Verbindung zwischen dem Innenstadtbereich und dem Frankenberger Viertel stellt die
Lothringerstraße bereits heute eine stark von Fußgängern und Radfahrern genutzte Achse im
Suermondtviertel dar. Durch Netzunterbrechungen und -einschränkungen für den Kfz-Verkehr weist
der hier betrachtete Abschnitt für den Kfz-Verkehr im Gegensatz zum nichtmotorisierten
Individualverkehr keine übergeordnete Verbindungsfunktion auf. Aufgrund des von der
Lothringerstraße aus erreichbaren Parkhauses "Lothringerstraße" (weitere Zufahrt auch über
Theaterstraße) sowie des "Berufskollegs für Wirtschaft und Verwaltung der StädteRegion Aachen"
übernimmt die Straße für den Kfz-Verkehr überwiegend hierfür eine Erschließungsfunktion.
In der Tagesspitzenstunde (7:30 - 8:30 Uhr) nutzen 326 Kfz-Nutzer, 270 Radfahrer und 245
Fußgänger die Straße an der Einmündung Wilhelmstraße. Die Kfz-Stärke ist aufgrund des
Unterrichtsstarts des Berufskollegs stark auf die morgendliche Spitzenstunde konzentriert. Über den
Gesamttag (7- 19 Uhr) verteilt sich der aufkommensbezogene Modal-Split der Lothringerstraße (im
Einmündungsbereich Wilhelmstraße) auf 35% Kfz, 28% Radfahrer und 37% Fußgänger.
Die Lothringerstraße im Bereich zwischen Wilhelmstraße und Harscampstraße ist Teil einer Tempo
30-Zone. Die Straße ist in ihrer gesamten Länge von ca. 200 m im Trennprinzip ausgebaut (s. Anlage
3). Der Abschnitt zwischen der Wilhelmstraße und der Zufahrt zum Berufskolleg ist als Einbahnstraße
(in Richtung Harscampstraße) ausgewiesen. Die nutzbare Fahrbahn weist hier eine Breite von 3,60 m
auf. Beidseitig stehen durch das zulässige Fahrbahnrandparken in diesem Abschnitt insgesamt 26
Parkplätze zur Verfügung. Der Radverkehr wird in Fahrtrichtung der Einbahnstraße auf der Fahrbahn
geführt. In Gegenrichtung steht dem Radfahrer der Seitenraum auf nördlicher Seite, ausgeschildert als
"Gehweg (Radfahrer frei)", zur Verfügung. Die Nebenanlage hat hier eine Breite von 3,37 m (1,70 m
ehemaliger benutzungspflichtiger Radweg; 1,67 m Gehweg). Auf südlicher Seite ist der Gehweg
1,50 m breit.
Der nicht als Einbahnstraße ausgewiesene Abschnitt zwischen der Zufahrt zum Berufskolleg und der
Harscampstraße weist an der engsten Stelle eine nutzbare Fahrbahnbreite von 4,55 m auf. Zwischen
den Baumfeldern ist das Fahrbahnrandparken beidseitig möglich (21 Parkplätze). Der Radfahrer wird
gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn geführt. Für den Fußverkehr stehen Gehwege mit
einer Breite von 2,00 m (nördliche Seite) bzw. 2,40 m (südliche Seite) zur Verfügung.
Insgesamt entsprechen die Querschnittsmaße der Lothringerstraße im betrachteten Abschnitt nicht
den Richtlinien für Anlage von Stadtstraßen (RASt 06). Eine Anpassung des Straßenraums ist Vorlage FB 61/1121/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.01.2019
Seite: 4/7
insbesondere unter Berücksichtigung der besonderen Belange der hier zukünftig verlaufenden RadVorrang-Route und des Premiumfußweges - erforderlich.
Planung
Die Planung sieht grundsätzlich vor, die heutige verkehrliche Funktion der Lothringerstraße
beizubehalten, wobei die besonderen Ansprüche für den Fuß- und Radverkehr durch verschiedene
Maßnahmen berücksichtigt werden:
Die Lothringerstraße soll in dem gesamten Abschnitt zwischen der Harscampstraße und der
Wilhelmstraße als Fahrradstraße ausgewiesen werden. Ein entsprechender Ratsantrag
(„Fahrradstraße im Suermondtviertel“) wurde im Jahr 2009 von der Fraktion Bündnis 90 / Die
Grünen gestellt (s. Anlage 8). Die Gestaltung der Fahrradstraße erfolgt gemäß der am
13.09.2018 vom Mobilitätsauschuss beschlossenen Standards (s. Anlage 2).
Eine Kfz-Freigabe der Fahrradstraße ist zur Erreichbarkeit der in der Straße liegenden Ziele
vorgesehen; im Bereich zwischen der Wilhelmstraße und der Zufahrt Berufskolleg weiterhin
als Einbahnstraße. Der Radverkehr soll auch hier in beiden Richtungen auf der Fahrbahn
geführt werden. Hierzu ist in diesem Abschnitt eine Verbreiterung der Fahrgasse notwendig.
Im Zuge der Fahrradstraßenausweisung soll eine Vorfahrtberechtigung der Lothringerstraße
gegenüber der Richardstraße erfolgen. Entsprechend der Gestaltungsstandards wird der
Knotenbereich rot eingefärbt.
Die Querung der Wilhelmstraße für Fußgänger und Radfahrer kann über die existierende
signalisierte Furt (separiert für Radfahrer und Fußgänger) erfolgen. Die Furtmarkierung wird
an die neue Straßenraumaufteilung angepasst.
Der Einmündungsbereich der Lothringerstraße / Wilhelmstraße soll gepflastert werden. Durch
den Oberflächenmaterialwechsel wird zum einen der Beginn der Fahrradstraße optisch
verdeutlicht. Zum anderen dient es der Kennzeichnung der Fläche, die dem Fußgänger zum
(unsignalisierten) Queren der Lothringerstraße entlang der Wilhelmstraße vorbehalten ist.
Durch die Verlagerung des Radverkehrs auf die Fahrbahn, bleibt die Nebenanlage auch im
Einbahnstraßenbereich ausschließlich dem Fußverkehr vorbehalten und verbreitert sich hier
auf der nördlichen Seite (Seite des Premiumweges) auf 2,90 m. Diese Gehwegbreite zieht
sich bis zur Kultureinrichtung „Raststätte“ durch.
Im gesamten Abschnitt sollen zudem zwischen den Parkständen auf nördlicher Seite sechs
neue Baumfelder entstehen. Diese sollen eine grüne Achse entlang des Premiumfußweges 3
ausbilden und dadurch die Nutzerqualität für den Fußgänger aber auch den Radfahrer
erhöhen. Durch diese ergänzenden Baumpflanzungen gelingt eine vollständige Begrünung
der nördlichen Gehwegseite zwischen Wilhelmstraße und Harscampstraße.
Als weitere Maßnahme des Premiumfußweges wird eine Aufenthaltszone auf Höhe der
Kultureinrichtung „Raststätte“ errichtet. Neben der Baumpflanzung umfasst dies die Schaffung
einer Sitzgelegenheit für den Fußgänger.
Zudem wird zu einem späteren Zeitpunkt das große Baumfeld zwischen Richardstraße und
Harscampstraße zu einer begehbaren Baumscheibe umgewandelt und damit auch an dieser
Stelle eine Verbesserung für die Fußgänger erreicht. Diese Maßnahme wird an dieser Stelle
aus Gründen der Vollständigkeit (Abschnitt Wilhelmstraße bis Harscampstraße) bereits in
dieser Vorlage erwähnt.
Vorlage FB 61/1121/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.01.2019
Seite: 5/7
Die grundsätzliche Zielsetzung der Planung - das heißt die Berücksichtigung der besonderen Belange
des Rad- und Fußverkehrs - kann durch unterschiedliche Ausprägungen der genannten Maßnahmen
in Bezug auf den Aufwand und die Auswirkung auf andere verkehrliche Belange erreicht werden. Die
verschiedenen Varianten werden im Folgenden aufgeführt:
Variante 1 (Vorzugsvariante):
Die Variante 1 sieht die Umsetzung der Fahrradstraße und des Premiumfußweges bei Beibehaltung
aller Parkplätze und Bestandsbäume vor (s. Anlage 4). Hierzu bedarf es des oben beschriebenen
Umbaus der nördlichen Nebenanlage im Bereich zwischen Wilhelmstraße und Zufahrt Schule. Die
Fahrgassenbreite der Fahrradstraße entspricht den Standards und beträgt im KfzEinbahnstraßenbereich 3,55 m zzgl. je 0,5 m Sicherheitstrennstreifen zum Parken. Das Begegnen
zweier nebeneinander fahrender Radfahrer und eines Pkws ist allerdings hier sowie partiell auch in
weiteren Abschnitten der Straße nicht möglich. Besondere gegenseitige Rücksichtnahme ist
erforderlich. Im Bereich des vorgesehenen Umbaus beträgt die Gehwegbreite 2,90 m. Der Gehweg
auf südlicher Seite sowie der gesamte Abschnitt zwischen der Zufahrt Parkhaus und der
Harscampstraße wird mit Ausnahme der Herstellung zweier zusätzlicher Baumfelder baulich nicht
verändert.
Variante 2:
Die Variante 2 sieht die optimale Umsetzung der Fahrradstraße und des Premiumfußweges bei
Reduzierung von 22 Parkplätzen und Fällung von vier Bestandsbäumen vor (s. Anlage 5).
Für die Umsetzung ist ein Komplettumbau der Straße erforderlich. Auf der gesamten Straßenlänge
wird die Fahrradstraße mit der optimalen Fahrgassenbreite von 4,50 m (zzgl. 0,75 m
Sicherheitstrennstreifen zum Parken) ausgebaut. Das Begegnen zweier nebeneinander fahrender
Radfahrer und eines Pkws wird auf der gesamten Straßenlänge ermöglicht. Der Gehweg auf
nördlicher Seite wird auch im Bereich zwischen Zufahrt Schule und Richardstraße auf 2,90 m
verbreitert. Auf der südlichen Seite wird der Gehweg im Abschnitt der Einbahnstraße mit einer Breite
von 2,50 m hergestellt. Zur Umsetzung dieser für den Rad- und Fußverkehr optimalen
Querschnittsaufteilung bedarf es der Wegnahme des Parkstreifens (inkl. Baumfelder) auf südlicher
Seite.
Variante 3:
Die Variante 3 sieht die optimale Umsetzung des Premiumweges auf gesamter Länge sowie die
optimale Umsetzung der Fahrradstraße im Bereich zwischen der Zufahrt Berufskolleg und der
Harscampstraße bei der Reduzierung von 4 Parkplätzen und der Fällung von vier Bäumen vor (s.
Anlage 6).
Der Umbau und die Querschnittsaufteilung entspricht Variante 2. Allerdings wird im
Einbahnstraßenbereich der südliche Gehweg nicht verbreitert und der Parkstreifen bleibt erhalten.
Dadurch resultiert hier – entsprechend Variante 1 – eine Fahrgassenbreite von 3,55 m zzgl. je 0,50 m
Sicherheitstrennstreifen. In diesem 90 m langen Abschnitt ist das Begegnen zweier nebeneinander
fahrender Radfahrer und eines Pkws nicht möglich. Die Herstellung der optimalen Fahrgassenbreite
im Bereich zwischen der Zufahrt Berufskolleg und der Harscampstraße erfordert die Wegnahme des
kurzen Parkstreifens und der Baumfelder auf südlicher Seite.
Vorlage FB 61/1121/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.01.2019
Seite: 6/7
Die Park- und Baumbilanzen sowie die resultierenden Fahrgassen- und Gehwegbreiten der drei
Varianten sind in Anlage 7 gegenübergestellt.
Nach Abwägung aller Belange wird die Variante 1 als Vorzugsvariante ausgewählt. Hierdurch kann
entsprechend der übergeordneten Bedeutung der Straße für den nichtmotorisierten Individualverkehr
eine deutliche Verbesserung für den Rad- und Fußverkehr erreicht werden. Durch die Ausweisung
und auffällige Gestaltung der Fahrradstraße wird der Radverkehr auf der Fahrbahn priorisiert. Der
Gehweg bleibt dem Fußverkehr vorbehalten und wird im stark frequentierten Bereich zwischen der
Zufahrt Berufskolleg und der Wilhelmstraße auf der besonnten Nordseite deutlich verbreitert. Die
Straße gewinnt durch die Schaffung von Baumfeldern und eines möblierten Bereiches an
Aufenthaltsqualität. Der Umbau der Straße begrenzt sich auf die Nordseite des
Einbahnstraßenabschnittes.
Im Gegensatz zu den Alternativvarianten ist die Fällung von Bestandsbäumen nicht erforderlich.
Zudem können in diesem Teil der Bewohnerparkzone S mit sehr hohem Parkdruck sowie der
regelmäßigen Vollauslastung des Parkhauses „Lothringerstraße“ bei der gewählten Variante alle
Parkplätze im öffentlichen Straßenraum erhalten bleiben, sodass auch die Belange des ruhenden und
fließenden Kfz-Verkehrs berücksichtigt werden.
Kosten und Finanzierung
Für die Umsetzung der Maßnahme entsprechend der Vorzugsvariante ist überschlägig mit Kosten in
Höhe von 195.000 € (Umbau 125.000 €, Baumfelder 60.000 € und Markierung / Beschilderung
Fahrradstraße 10.000 €) zu rechnen. Der Umbau erfolgt im Anschluss an die Regionetz-Maßnahme
und wurde mit dieser abgestimmt. Synergieeffekte können gegebenenfalls die anfallenden Kosten
reduzieren. Eine genaue Kostenermittlung wird im Rahmen der Ausführungsplanung erfolgen. Der
Umbau sowie die Markierung / Beschilderung der Fahrradstraße wird im Rahmen des Projektes „RadVorrang-Route Aachen 1 - Sicher und komfortabel mit Pedelecs durch die Stadt" gefördert durch das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Mittel stehen im Haushalt zur
Verfügung bei PSP-Element 5-120102-900-08100-300-1 / 4-120102-969-8 "Radvorrangroute1". Die
sechs neuen Baumfelder werden Kosten in Höhe von ca. 60.000 € erzeugen. Diese Teilmaßnahme
wird mit im Rahmen des Innenstadtkonzeptes aus Mitteln der Städtebauförderung gefördert. Mittel zur
Ausführung der Baumfelder stehen im Haushalt bei PSP-Element 5-130101-900-03300-300-1
"Baumpflanzungen in der Innenstadt (ISK)" zur Verfügung.
Anlage/n:
Anlage 1: Übersichtkarte des geplanten Verlaufs der Rad-Vorrang-Route AC1 und des
Premiumweges 3
Anlage 2: Standards für die Gestaltung von Fahrradstraßen in Aachen
Anlage 3: Lageplan Bestand Lothringerstraße (M 1:500)
Anlage 4: Lageplan Planung Lothringerstraße Variante1 – Vorzugsvariante (M 1:500)
Anlage 5: Lageplan Planung Lothringerstraße Variante 2
Anlage 6: Lageplan Planung Lothringerstraße Variante 3
Anlage 7: Variantenvergleich (Baum-, Parkraumbilanz, Querschnittmaße)
Anlage 8: Ratsantrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen: Fahrradstraße im Suermondtviertel
Vorlage FB 61/1121/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.01.2019
Seite: 7/7
Standards für die Gestaltung von Fahrradstraßen
Gestaltung einer Fahrradstraße auf der Strecke
Die optimale Breite der Radfahrer-Fahrgasse liegt bei 4,50 m.
Breite Sicherheitsraum: Optimum: 0,75 m, Minimum: 0,50 m, Maximum: 1,00 m
Unterbrochene Breitstrichlinie (25 cm, 1m:1m) zum Parken (mit Sicherheitsraum) und am
Fahrbahnrand.
Piktogrammmarkierung mit Sinnbild Radfahrer und Richtungspfeilen wiederholend mittig der
Radfahrer-Fahrgasse.
Beispiel Kfz-Freigabe in einer Richtung
Beispiel Kfz-Freigabe in beide Richtungen
Gestaltung des Beginns bzw. Endes einer Fahrradstraße
Piktogrammmarkierung mit Sinnbild „VZ 244.1 Fahrradstraße“ mittig der Radfahrer-Fahrgasse
am Beginn einer Fahrradstraße
Gestaltung des vorfahrberechtigten Knotenpunktbereiches einer Fahrradstraße
Fortlauf der unterbrochenen Breitstrichmarkierung über den Kreuzungs- /
Einmündungsbereich
Piktogrammmarkierungen mit dem Sinnbild Radfahrer (bzw. „VZ 244.1 Fahrradstraße“) und
Richtungspfeilen an den Knotenpunktarmen der Fahrradstraße
Roteinfärbung des Kreuzungs- / Einmündungsbereiches
Minimal (Sinnbild „Radfahrer“)
Minimal (Sinnbild „VZ 244.1 Fahrradstraße“)
Optional: Gehwegüberfahrt an den
untergeordneten Knotenpunktarmen
Optional: Aufpflasterung des gesamten
Knotenpunktbereiches
Optional: Rotasphaltierung der Fahrradstraße über ihre gesamte Länge
Abwägung nach Einzelfallbetrachtung
Insbesondere bei Neubau oder Sanierungsarbeiten
Planung Lothringerstraße
Variantenvergleich
Bestand
Variante 1
Parkplätze*
46
46
Parkraumbilanz
+/-0
Bäume
10
16
Neupflanzung Bäume
6
Fällung Bestandbäume
0
Baumbilanz
+6
Abschnitt Wilhelmstraße - Zufahrt Berufskolleg
Fahrbahnbreite [m]
3,6
4,55
Fahrgassenbreite [m]
3,55
Sicherheitstrennstreifen [m]
0,5
Gehwegbreite (Nord) [m]
1,67
2,9
Gehwegbreite (Süd) [m]
1,5
1,5
Abschnitt Zufahrt Berufskolleg - Harscampstraße
Fahrbahnbreite [m]
4,95 (4,55) 4,95 (4,55)
Fahrgassenbreite [m]
3,95 (3,55)
Sicherheitstrennstreifen [m]
0,5
Gehwegbreite (Nord) [m]
2
2
Gehwegbreite (Süd) [m]
2,4
2,4
Anlage 7
Variante 2
25
-21
12
6
4
+2
Variante 3
42
-4
12
6
4
+2
5,65
4,5
0,75
2,9
2,5
4,55
3,55
0,5
2,9
1,5
5,65
4,5
0,75
2,9
2,4
5,65
4,5
0,75
2,9
2,4
* aufgrund des sehr hohen Parkdruckes wird der Raumbedarf eines parkenden
Fahrzeuges mit 5,0 m angenommen.
() Breite an Engstelle (20 m)