Daten
Kommune
Aachen
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325410.pdf
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291 kB
Erstellt
27.12.18, 12:00
Aktualisiert
27.01.19, 14:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0334/WP17
öffentlich
27.12.2018
36/100
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses
für Umwelt und Klimaschutz vom 11.12.2018 (öffentlicher Teil)
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
12.02.2019
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz genehmigt die Niederschrift über die Sitzung vom
11.12.2018 (öffentlicher Teil).
Vorlage FB 36/0334/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.01.2019
Seite: 1/1
Der Oberbürgermeister
Niederschrift
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und
Klimaschutz
23. Januar 2019
Sitzungstermin:
Dienstag, 11.12.2018
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Sitzungsende:
19:50 Uhr
Ort, Raum:
Sitzungssaal im Fachbereich Umwelt, Reumontstraße 3
Anwesende:
Frau Rosemarie Seidenberg
Ratsfrau Ulla Griepentrog
Ratsfrau Iris Lürken
Ratsherr Ferdinand Corsten
Ratsherr Ralf Demmer
Ratsherr Alexander Gilson
Ratsherr Kaj Neumann
Ratsherr Jürgen Schmitz
Herr Dr. Nils Brodowski
AUK/39/WP.17
Ausdruck vom: 23.01.2019
Seite: 1/26
Herr Veith Helmig
Herr Tim Hildmann
Herr Prof. Dr. Hans-Jürgen Müggenborg
Herr Jöran Stettner
Herr Dirk Szagunn
Herr Andreas Schaper
als Vertreter für Herrn Lennartz
Frau Kornelia Feilgenhauer
Herr Dieter Formen
Ratsfrau Mara Lux
Herr Safi Özbay
Abwesende:
Ratsfrau Fabia Kehren
19:41 - 19:50
Ratsfrau Ye-One Rhie
18:00 - 19:50
Ratsfrau Dr. Heike Wolf
17:00 - 18:00
Herr Georg Grooten
19:40 - 19:50
Herr Arno Lennartz
- entschuldigt -
Herr Marco Terporten
17:00 - 19:40
von der Verwaltung:
Dr. Markus Kremer (Dez. V)
Eckhard Larosch (B 03)
Harald Beckers (FB 13)
Katharina Wever (FB 20)
Dr. Christoph Ruckert (FB 36)
Dr. Gerd Krämer (FB 36)
Jürgen Wolff (FB 37)
Bernd Geßmann (FB 37)
Dr. Stefan Beckers (FB 37)
als Schriftführer:
Andreas Gronsfeld (FB 36)
AUK/39/WP.17
Ausdruck vom: 23.01.2019
Seite: 2/26
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1
Eröffnung der Sitzung
2
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt und
Klimaschutz vom 13.11.2018 (öffentlicher Teil)
Vorlage: FB 36/0304/WP17
3
Über- und außerplanmäßige
Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen, Haushaltsjahr 2018,
Produkt 021501 Brandbekämpfung, Ersatzbeschaffung eines Kommandowagens
Vorlage: FB 37/0046/WP17
4
Beratung des Entwurfs "Bedarfsplan 2019 der Stadt Aachen zur Durchführung des
Rettungsdienstes"
Vorlage: FB 37/0047/WP17
5
Geplante bauliche Maßnahmen im Bereich der Hauptfeuerwache Stolberger Straße
6
Sachstand: Flächensuche für neue Feuerwache Süd-West
7
Anpassung an die Folgen des Klimawandels – gesamtstädtisches Konzept
Vorlage: FB 36/0316/WP17-1
8
Energiepolitisches Arbeitsprogramm 2019-2022
Vorlage: FB 36/0318/WP17
AUK/39/WP.17
Ausdruck vom: 23.01.2019
Seite: 3/26
9
Haushaltsplanberatungen 2019 einschließlich Finanzplanung bis 2022
Vorlage: FB 36/0311/WP17
10
Die Grüne Krone
Freiraumkonzept für Aachen
Vorlage: FB 36/0317/WP17
11
Baumpflanzungen in der Stadt
Ratsantrag der Fraktion GRÜNE Nr. 70/17 vom 16.03.2015 "Baumbilanz:
Ersatzpflanzungen in der Innenstadt"
Antrag zur Tagesordnung der Fraktion DIE LINKE "Sachstandsbericht - Masterplanziel
10.000 Bäume" vom 24.04.2018
Antrag zur Tagesordnung der Fraktion DIE LINKE "Projektübersicht städtischer
Baumneupflanzungen" vom 24.04.2018
Ratsantrag der Fraktion DIE LINKE Nr. 407/17 "Aufstellung einer Baumbilanz" vom
31.10.2018
Vorlage: FB 36/0328/WP17
12
Bisherige Bilanz Grün- und Gestaltungssatzung
- siehe auch Ratsantrag Nr. 345/17 der Fraktion DIE LINKE vom 21.03.2018 „Aufstellung
einer Bilanz über Dachbegrünungen“
Vorlage: FB 36/0331/WP17
13
Abrechnungsmodelle verbessern - Ratsantrag der CDU/SPD Nr. 105/17 vom 01.09.2015
Vorlage: FB 36/0332/WP17
14
Aufwertung der Park- und Grünanlage Nirmer Platz
AUK/39/WP.17
Ausdruck vom: 23.01.2019
Seite: 4/26
hier: Bereitstellung überplanmäßiger Mittel
Vorlage: FB 36/0329/WP17
15
Neugestaltung Spielplatz Stettiner Straße - Ratsantrag der CDU und SPD Nr. 279/17 vom
30.05.2017
Vorlage: FB 36/0330/WP17
16
Errichtung eines öffentlichen Baumkatasters- Ratsantrag der Fraktion GRÜNE Nr. 363/17
vom 07.05.2018
Vorlage: FB 36/0333/WP17
17
Ratsantrag der Grünen Fraktion im Rat der Stadt Aachen (352/17)
Entwicklung einer Strategie zur ökologischen Aufwertung verpachteter Flächen
Vorlage: FB 23/0516/WP17
18
Ratsantrag der Grüne Fraktion im Rat der Stadt Aachen (353/17)
„Für die Gesundheit der Menschen – für mehr Artenvielfalt:
Kein Glyphosat auf städtischen Flächen“
Vorlage: FB 23/0515/WP17
19
Anpassung des Betriebsführungsvertrages Abwasserbeseitigung
Vorlage: FB 20/0181/WP17
20
Mitteilungen der Verwaltung
Nichtöffentlicher Teil
1
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt und
Klimaschutz vom 13.11.2018 (nicht-öffentlicher Teil):
Vorlage: FB 36/0305/WP17
AUK/39/WP.17
Ausdruck vom: 23.01.2019
Seite: 5/26
Protokoll:
Öffentlicher Teil
zu 1
Eröffnung der Sitzung
Die Ausschussvorsitzende, Ratsfrau Griepentrog, eröffnet um 17:00 Uhr die öffentliche Sitzung und
begrüßt alle Anwesenden.
Der Ausschuss stimmt der vorliegenden Tagesordnung einschließlich der Nachtragspunkte
einvernehmlich zu.
zu 2
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt und
Klimaschutz vom 13.11.2018 (öffentlicher Teil)
Vorlage: FB 36/0304/WP17
Die Niederschrift liegt noch nicht vor, ihre Genehmigung wird auf die nächste Sitzung verschoben.
zu 3
Über- und außerplanmäßige
Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen, Haushaltsjahr 2018,
Produkt 021501 Brandbekämpfung, Ersatzbeschaffung eines Kommandowagens
Vorlage: FB 37/0046/WP17
Auf entsprechende Nachfrage von Ratsherrn Schmitz (SPD) nach der Nutzung des Kommandowagens
auch außerhalb von Einsatzfällen erläutern für die Verwaltung Herr Dr. Kremer und Herr Wolff, dass auch
derartige Nutzungen in der Bedarfsplanung berücksichtigt und zudem mit dem Fachbereich
Rechnungsprüfung abgestimmt seien.
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat, seine Zustimmung zur Genehmigung
außerplanmäßiger Auszahlungen i.H. von 43.000 € zum Produkt 021501 – Brandbekämpfung - zur
Ersatzbeschaffung eines Kommandowagens für die Berufsfeuerwehr Aachen zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.
AUK/39/WP.17
Ausdruck vom: 23.01.2019
Seite: 6/26
zu 4
Beratung des Entwurfs "Bedarfsplan 2019 der Stadt Aachen zur Durchführung des
Rettungsdienstes"
Vorlage: FB 37/0047/WP17
Herr Wolff führt mit einem kurzen Film über eine im November 2018 durchgeführte EMRIC-Übung in das
Thema „Rettungsdienst“ ein.
Zum nun vorgelegten Entwurf des Bedarfsplans 2019 zur Durchführung des Rettungsdienstes erläutert er
zunächst, dass dieser Entwurf aus verschiedenen Gründen abweichend vom sonst üblichen Fünf-JahresRhythmus statt zum 01.01.2019 erst zum 01.01.2020 in Kraft gesetzt werden könne. Wesentliche
Änderungen seien nicht zu erwarten, da im Rahmen der Änderung des aktuellen Planes die letzte
Abstimmung mit den Krankenkassen vor weniger als 2 Jahren erfolgt sei. Nach Beschlussfassung durch
den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz (AUK) durchlaufe der Entwurf das in der Verwaltungsvorlage
dargestellte Abstimmungsverfahren und werde nach entsprechenden Anpassungen dem Ausschuss
erneut vorgelegt. Am Ende stehe eine europaweite Ausschreibung, so dass voraussichtlich im November
oder Dezember 2019 die Verträge im Rat der Stadt beschlossen werden könnten.
Auch Herr Dr. Kremer bekräftigt, dass die Endfassung des Plans vor Beschlussfassung durch den Rat
dem AUK erneut vorgelegt werde. Ergänzend zu den Ausführungen von Herrn Wolff führt Herr Dr.
Kremer aus, dass sich aus dem Bedarfsplan unter anderem neben personellen Konsequenzen oder
Aussagen zum Qualitätsmanagement auch infrastrukturelle Maßnahmen ergäben. Als Beispiel nannte er
die Notwendigkeit, zügig die vierte Wache für den Rettungsdienst und den Brandschutz zu realisieren,
um faktisch wie juristisch den geforderten Erreichungsgrad im gesamten Stadtgebiet gewährleisten zu
können. Für den
Rettungsdienst seien zudem Ergänzungen ganz im Norden sowie im Süden des
Stadtgebiets erforderlich.
Für die CDU-Fraktion dankt Ratsfrau Lürken für die die ausführliche Vorlage nebst Planentwurf und
Gutachten. Angesichts der dargestellten tatsächlichen und rechtlichen Notwendigkeit, auf die ja auch
bereits der Brandschutzbedarfsplan hingewiesen habe, halte sie es für erforderlich, nunmehr in die
konkrete Planung der notwendigen vierten Wache einzusteigen.
Beschluss:
Der
Ausschuss
für
Umwelt
und
Klimaschutz
nimmt
die
Entwurfsfassung
des
Rettungsdienstbedarfsplanes 2019 der Stadt Aachen zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt diese
Entwurfsfassung dem Beteiligungsverfahren zuzuleiten.
AUK/39/WP.17
Ausdruck vom: 23.01.2019
Seite: 7/26
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.
zu 5
Geplante bauliche Maßnahmen im Bereich der Hauptfeuerwache Stolberger Straße
Für die Feuerwehr erläutert Herr Wolff anhand einer Präsentation zunächst die wesentlichen Inhalte des
ersten und des zweiten Bauabschnitts im Bereich der Hauptfeuerwache. Diese seien abgeschlossen, so
dass nunmehr ein dritter Bauabschnitt vonnöten sei. Vor drei Jahren sei man zusammen mit dem
Gebäudemanagement in dessen Planung eingestiegen. Die Notwendigkeit ergebe sich aus gestiegenen
Anforderungen an einzelne Einrichtungen. Beispielhaft nennt er die KFZ-Werkstatt, die noch aus dem
Jahr 1968 stamme.
Die bisherige Planung habe -wenn die aktuellen Anforderungen an alle betroffenen Bereiche
berücksichtigt würden- die Notwendigkeit eines sehr großen Baukörpers ergeben, der auf dem
vorhandenen Areal nicht realisierbar sei. Zwar dürfe man theoretisch fünfgeschossig bauen, jedoch
könnten Einrichtungen wie die KFZ-Werkstatt nur im Erdgeschoss sinnvoll angesiedelt werden.
Die in unmittelbarer Nachbarschaft ins Auge gefassten Alternativen für Flächenerweiterung –eine Fläche
der GeWoGe, eine mit Schrebergärten sowie ein Bolzplatz- hätten sich letztlich aus verschiedenen
Gründe als nicht realisierbar erwiesen, so dass man nun mit einer insgesamt „abgespeckten“ Version, die
auf dem vorhandenen Areal realisierbar sei, weiterplane. Unter anderem müsse auf die KFZ-Werkstatt
und die Kleiderkammer an diesem Standort verzichtet werden.
Das Gebäudemanagement habe die weitere Planung bereits ausgeschrieben, so dass Herr Wolff hofft,
im kommenden Jahr dem Ausschuss über Fortschritte des dritten Bauabschnitts berichten zu können.
Auf Nachfrage von Ratsfrau Kehren (SPD) erläutert Herr Wolff, dass die Nutzung der Fläche des
genannten Bolzplatzes aus verschiedenen Gründen zwar praktisch wäre, man diese Variante aber
aufgrund mangelnder Anbindungsmöglichkeiten verworfen habe.
Herr Hildman (Die Linke) fragt nach Notwendigkeit und Verbleib der KFZ-Werkstatt. Laut Herrn Wolff sei
die Werkstatt derzeit auf einem kleinen Teil eines durch die Feuerwehr nutzbaren Grundstücksabschnitts
einer Spedition untergebracht. Die Aufgabe der Werkstatt sei im Vergleich zu großen KFZ-Werkstätten
ohnehin nur auf den Funktionserhalt der Fahrzeuge ausgerichtet. Jedoch sehe Herr Wolff in ihr auch eine
Bedeutung für die Ausbildung potenziellen Nachwuchses.
Ratsherr Neumann (Grüne) regt an zu prüfen, inwieweit sich möglicherweise Anforderungen an den
dritten Bauabschnitt durch die Kombination mit der Planung der neuen, vierten Wache erfüllen lassen
würden.
AUK/39/WP.17
Ausdruck vom: 23.01.2019
Seite: 8/26
Auch Herr Wolff würde eine solche Möglichkeit begrüßen und verweist auf den nachfolgenden
Tagesordnungspunkt.
zu 6
Sachstand: Flächensuche für neue Feuerwache Süd-West
Herr Wolff informiert über den Stand der Suche nach einem geeigneten Standort für die notwendige neue
Feuerwache. Im Fokus stünden zwei Flächen im Bereich Siegel: zum einen zwischen dem Parkplatz
Siegel (Standort des „Eismännchens“) und den Gebäuden des Fachbereichs Umwelt
(Gemeindeforstamt), zum anderen im Bereich des Sportplatzes an der Robert-Schumann-Straße.
Alternativ habe man auch Camp Hitfeld als möglichen Standort untersucht.
Wesentliches Kriterium sei das Ziel einer Verbesserung des Erreichungsgrades nach der
Schutzzieldefinition 1 für das südwestliche Stadtgebiet sowohl für den Rettungsdienst als auch für den
Brandschutz. Ergänzend werde geprüft, ob und inwieweit Funktionen etwa im Bereich Logistik und
Werkstätten, die im Bauabschnitt 3 an der Hauptfeuerwache vermutlich wegfallen werden, berücksichtigt
werden könnten.
Besonders im Hinblick auf den Aspekt des Erreichungsgrades sei der Standort Camp Hitfeld
problematisch. Eine schnelle Anbindung an die Autobahn und die Monschauer Straße sei vom dortigen
Standort aus zwar vorteilhaft, die Erreichung der süd-westlich gelegenen Wohnbebauungen und des
Bereichs Preuswald hingegen eher schwierig. Daher sei derzeit der bevorzugte Standort der Sportplatz
an Siegel. Beschränke man die Wache auf die Mindestanforderungen, reiche der neben dem Sportplatz
gelegene Teil des Grundstücks aus. Berücksichtige man aber auch weitere Funktionen, müsse auch
Fläche des Sportplatzes in Anspruch genommen werden.
Für die GRÜNEN-Fraktion bedankt sich Ratsherr Neumann für die Ausführungen von Herrn Wolff. Er
räumt ein, dass die Entscheidung schwierig sei und bat Herrn Wolff, die Präsentation zur Verfügung zu
stellen, damit man die Angelegenheit in den Fraktionen besser diskutieren könne.
zu 7
Anpassung an die Folgen des Klimawandels – gesamtstädtisches Konzept
Vorlage: FB 36/0316/WP17-1
Sprecherinnen und Sprecher aller Fraktionen danken der Verwaltung für das vorgelegte Konzept.
Besonders hervorgehoben wird zum einen, dass es sich um eine Gesamtstrategie handele, die nicht nur
Pläne, sondern auch konkrete Maßnahmen umfasse, und zum anderen, dass der interdisziplinäre Aspekt
herausgearbeitet worden sei. Das betone die Notwendigkeit, das Thema auch in anderen Ausschüssen
AUK/39/WP.17
Ausdruck vom: 23.01.2019
Seite: 9/26
zu diskutieren und bei künftigen Beschlüssen zu berücksichtigen und in der Verwaltung
fachbereichsübergreifend umzusetzen.
Für die GRÜNEN-Fraktion betont Herr Stettner, dass entscheidend sei, wie das Konzept konkret in die
städtische Planung und die Umsetzung von Maßnahmen einfließe. Er bittet die Verwaltung, die in der
Vorlage zum Thema „Starkregenereignisse“ genannte Gefährdungskarte nach Fertigstellung dem
Ausschuss vorzustellen.
Ratsherr Corsten begrüßt für die CDU-Fraktion, dass es in diesem Thema weitergehe. Dies sei unbedingt
erforderlich, auch wenn die Verwaltungsvorlage verdeutliche, was in der Vergangenheit schon alles
geschafft worden sei. Auch er betont, dass die angesprochenen Aspekte von allen betroffenen Bereichen
unbedingt zu beachten seien. Ratsfrau Lürken ergänzt, schon die Beratungsfolge der Vorlage zeige,
welche anderen Ausschüsse sich damit beschäftigen würden. Für sie habe die Vorlage daher auch eine
„Wachmacher-Funktion“, z.B. für den Bereich Bauen: Es müsse überlegt werden, wie künftig
klimagerechtes Bauen realisiert werden könne. Dies müsse auch Einfluss auf die Entscheidungen
anderer Ausschüsse haben.
Auf einen besonderen Aspekt weist Frau Feilgenhauer (Seniorenbeirat) hin: Nach ihrer Beobachtung
gäbe es immer mehr Flächen vor Häusern, die nicht mehr als Vorgärten gestaltet seien, sondern mit
Schotter und darunterliegender Folie bedeckt seien. Die städtische Grünsatzung lege zwar Wert auf die
Dachbegrünung, nicht aber auf die Vorgärten. Das Ziel müsse aber sein, dass solche Vorgärten, Gärten
überhaupt, wieder klimafreundlich gestaltet würden. Hierzu müsse man Mittel und Wege finden, die
Bürgerinnen und Bürger beim Thema Anpassung an den Klimawandel mitzunehmen. Dies könne
beispielsweise mit Flyern oder –vergleichbar mit der damaligen Abfallberatung- durch die Aufklärung
durch Multiplikatoren geschehen.
Für die Verwaltung bestätigt Herr Wiezorek die Bedeutung dieses Themas, das man zwar im Blick habe,
aber das leider aus rechtlichen Gründen durch die Grünsatzung nicht hätte geregelt werden können. Dies
bestätigt auch Ratsherr Corsten, der gleichwohl darauf hinweist, dass die städtische Grün- und
Gestaltungssatzung einen wichtigen Schritt darstelle, der sich schon jetzt positiv auf die Entwicklung von
Dachbegrünungen ausgewirkt habe.
Auf die Frage von Herrn Formen (Umweltverbände), in wieweit im Kontext des diskutierten Themas auch
eine Beschränkung der Nachverdichtung in bestimmten Bereichen –Beispiel Beverau- in Betracht
komme, erläutert Herr Wiezorek, dass es schwierig sei, dies durch eine kommunale Satzung zu regeln.
AUK/39/WP.17
Ausdruck vom: 23.01.2019
Seite: 10/26
Dies sei durch eine entsprechende Ermächtigung des Klimaschutzgesetzes juristisch wesentlich
einfacher. Natürlich stehe der Weg über die Bauleitplanung immer offen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt das gesamtstädtische Konzept zur Anpassung an
den Klimawandel - im Sinne eines strategischen Grundsatzprogramms zur Vorbereitung und Umsetzung
von Maßnahmen bis 2021 - in seinem Zuständigkeitsbereich und beauftragt die Verwaltung, die im
Umsetzungsfahrplan enthaltenen Maßnahmen umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.
zu 8
Energiepolitisches Arbeitsprogramm 2019-2022
Vorlage: FB 36/0318/WP17
Für die CDU-Fraktion verweist Ratsfrau Lürken auf die Vielzahl der aufgeführten Maßnahmenvorschläge,
die auch bei Zustimmung zum jetzigen Beschlussvorschlag der Verwaltung im Einzelnen noch konkret
beschlossen werden müssten.
Ratsherr Neumann (GRÜNE) betont, dass diese Maßnahmen aber auch umgesetzt werden müssten.
Kritisch merkt er an, dass einige Vorschläge schon länger im Programm stünden. Angesichts der
Tatsache, dass in der Bundesrepublik, aber auch in Aachen Klimaziele nicht erreicht würden, müsse die
Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen beschleunigt werden.
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließt das energiepolitische Arbeitsprogramm 2019 2022 als Grundsatzprogramm zu den geplanten energie- und klimarelevanten Aktivitäten der Stadt,
vornehmlich in den Handlungsfeldern 2, 3, 5 und 6.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.
zu 9
Haushaltsplanberatungen 2019 einschließlich Finanzplanung bis 2022
Vorlage: FB 36/0311/WP17
Neben der Vorlage der Verwaltung liegen dem Ausschuss zwei Anträge der Fraktion Die Linke und einer
der Grünen Fraktion vor.
AUK/39/WP.17
Ausdruck vom: 23.01.2019
Seite: 11/26
Auf Vorschlag der Vorsitzenden berät der Ausschuss zuerst über die zusätzlichen Anträge und stimmt
dann über den Beschlussentwurf der Verwaltung ab.
Zunächst erläutert Herr Hildmann (Die Linke) den Antrag seiner Fraktion, das Produkt 130101 –
Öffentliches Grün- zu modifizieren und nicht nur die Neupflanzung, sondern auch den Erhalt von Bäumen
zu berücksichtigen. Dabei solle geprüft werden, inwieweit das Alter oder Festmeter mögliche Kennzahlen
sein könnten. Ebenfalls solle der Anteil nachgepflanzter Bäume an der Zahl der nötigen Nachpflanzungen
dargestellt werden. Für Herrn Hildmann seien auch Kennzahlen wie die CO2-Bindung oder der
Stammumfang der Bäume denkbar.
Für die CDU-Fraktion betont Ratsfrau Lürken, dass ihre Fraktion mit dem vorgelegten
Verwaltungsentwurf gut leben könne. Vor allem sei zu berücksichtigen, dass die Erfassung der
geforderten Kennzahlen für die Verwaltung auch praktikabel sein müsse. Schon jetzt gebe es bei
einzelnen Kennzahlen Probleme mit der Erfassung.
Demgegenüber vertritt Ratsherr Neumann (GRÜNE) ebenfalls die Auffassung, dass in einer Baumbilanz
auch dargestellt werden müsse, wie viele Bäume gefällt worden seien. Er glaube, dass die Zahlen
bekannt und daher leicht zu benennen seien.
Die Vorsitzende, Ratsfrau Griepentrog, weist darauf hin, dass die Haushaltsberatungen nicht für die
inhaltliche Behandlung eines Themas gedacht seien. Dazu könnte ja ein eigener Tagesordnungspunkt in
einer künftigen Sitzung beantragt werden. Sodann lässt sie über den ersten Antrag der Fraktion Die
Linke abstimmen. Dieser wird bei 5 Ja-Stimmen ohne Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.
Den zweiten Antrag, die Ansätze der Jahre 2019 und 2022 im PSP-Element „Baumpflanzung in der
Innenstadt (ISK)“ um 80 T€ bzw 250 T€ zu erhöhen, zieht Herr Hildmann zurück, nachdem Ratsfrau
Lürken darauf hingewiesen hat, dass es für Baumpflanzungen noch ein weiteres Konto mit einem Ansatz
von 190 T€ in 2019 und 200 T€ in 2022 gebe. Für die Verwaltung erläutert Herr Wiezorek, dass sich die
Existenz zweier Konten zum Thema Baumpflanzungen daraus erkläre, dass sich das eine ausschließlich
auf Maßnahmen im Rahmen des Innenstadtkonzeptes beziehe, die vom Land mit 80 % bezuschusst
werden. In der Summe hält er die geplanten Mittel für ausreichend.
Da die Tischvorlage der Grünen Fraktion insgesamt vier Ergänzungsvorschläge enthält, soll auch hier
über jeden Vorschlag getrennt abgestimmt werden.
Der erste Vorschlag sieht für eine „Marketingkampagne Photovoltaik“ einen jährlichen Ansatz von 30 T€
vor. Herr Stettner erläutert, dass es im Rahmen der Klimafolgenanpassung um die Idee gehe, unter
Heranziehung des vorhandenen Solarkatasters das ausgewiesene Potenzial für den Einsatz von
Photovoltaik mit der Zahl der tatsächlich in einem Bereich installierten Anlagen abzugleichen und dann
gezielt Hauseigentümer, die dieses Potenzial noch nicht nutzen, anzusprechen und zu informieren.
AUK/39/WP.17
Ausdruck vom: 23.01.2019
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In der Folge entwickelt sich eine grundsätzliche Diskussion über die formelle Zulässigkeit und
Sinnhaftigkeit eines solchen Antrags im Rahmen der Haushaltsberatungen. Dabei vertritt Ratsfrau Lürken
für die CDU-Fraktion die Auffassung, dass der Antrag, der keinem bestimmten Produkt oder PSPElement im Haushalt zugeordnet ist, schon formell nicht zulässig sei. Zudem bemängelt sie, dass das
inhaltliche Anliegen nicht durch einen entsprechenden Ratsantrag eingeführt und beschlossen sei. Dies
könne man nicht im Rahmen der Haushaltsberatung nachholen. Wenn man in einem solchen Fall nur
Haushaltsmittel in den Entwurf schreibe, müsse man sicher damit rechnen, dass diese dann gestrichen
würden.
Dem Hinweis auf eine mögliche formelle Unzulässigkeit möchte die Vorsitzende Ratsfrau Griepentrog
nicht folgen. Es müsse sehr wohl jeder Fraktion möglich sein, im Rahmen der Haushaltsberatungen
Änderungsanträge zu stellen.
Sie lässt über den von Herrn Stettner erläuterten Teilantrag abstimmen. Dieser wird bei fünf Ja-Stimmen
ohne Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.
Den zweiten Vorschlag aus dem Antrag der Grünen Fraktion erläutert Ratsherr Neumann. Er sieht eine
Förderung der Biodiversität durch veränderte Unterhaltung von Wegen und Wegerändern mit ebenfalls
einem jährlichen Ansatz von 30 T€ vor. Ratsherr Neumann verweist darauf, dass der dramatische
Rückgang der Biodiversität auch in Aachen ein großes Problem darstelle. Hier geschehe einfach noch zu
wenig. Wegeränder gar nicht oder wenigstens extensiv zu nutzen, koste Geld. Hier sollten die
beantragten Ansätze helfen.
Im Anschluss entspinnt sich eine Diskussion über Zulässig- und Sinnhaftigkeit des Antrages. Neben dem
Verweis auf ihre Ausführungen zu den formellen Aspekten, vertritt Ratsfrau Lürken mit Blick auf die
Verwaltungsvorlage zu einem der noch folgenden Tagesordnungspunkte die Auffassung, dass gerade
das Thema Wegerandgestaltung noch beraten werde und hier 30 T€ nicht reichen würden. Sie halte das
Thema an sich für beratungswürdig, jedoch mit einem eigenen Tagesordnungspunkt und nicht im
Rahmen der Haushaltsberatung.
Ratsfrau Kehren verweist für die SPD-Fraktion auf das jährliche Bemühen, bei Änderungswünschen
einen Ausgleich herbeizuführen. Nunmehr solle im Rahmen des Antrags der Grünen Fraktion auf die
Schnelle über Mehrausgaben von 250 T€ entschieden werden. Herr Schaper ergänzt, dass die Anträge,
über deren inhaltliches Anliegen man ja durchaus konstruktiv diskutieren könne, im Rahmen der
Haushaltsberatungen jetzt abgelehnt würden.
Seitens der CDU-Fraktion verweist Herr Demmer zudem darauf, dass die nun kurzfristig vorgelegten
Anträge nicht vorbereitet werden konnten. Zudem sei wenigstens in zwei Fällen der AUK nicht der
zuständige Ausschuss.
AUK/39/WP.17
Ausdruck vom: 23.01.2019
Seite: 13/26
Herr Özbay (Ausländerbeirat) zeigt sich verwundert, dass die Tatsache, dass in den Anträgen kein
konkretes PSP-Element genannt sei, gegen deren formelle Zulässigkeit spräche. Die entsprechende
Kontierung können doch auch nachträglich erfolgen.
Auch die Vorsitzende vertritt noch einmal die Auffassung, dass man im Rahmen von
Haushaltsberatungen Änderungsanträge stellen dürfe, denen man dann zustimmen, oder sie ablehnen
könne.
Herr Szagunn (Piraten) hat den Eindruck, dass die vorgestellten Anträge nicht aus inhaltlichen, sondern
letztlich aus politischen Gründen abgelehnt werden.
Sodann lässt die Vorsitzende über den 2. Vorschlag aus dem Antrag der Grünen Fraktion abstimmen.
Auch dieser wird mit 11 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
Mit dem dritten Vorschlag aus dem Antrag der Grünen Fraktion soll nach Ausführungen von Ratsherrn
Neumann die Lärmaktionsplanung beschleunigt werden. Darum sollen jährlich 150 T€ für „Maßnahmen
zur Umsetzung Lärmaktionsplan (z.B. Mehrkosten Flüsterasphalt)“ bereitgestellt werden.
Es wird auf die bisher geführte Diskussion verwiesen. Zudem bezweifelt Ratsherr Schmitz (SPD), dass
die beantragte Summe für den genannten Zweck überhaupt auskömmlich ist. Auch er empfiehlt, zunächst
in der Sache einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Der Vorschlag wird sodann mit 11 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
Auch der vierte Vorschlag, der für die Jahre 2019 und 2020 je 40 T€ für „Standortuntersuchung Pflanzung
von Straßenbäumen (auch unter Verzicht auf Pkw-Stellplätze)“ vorsieht, wird mit 11 Nein-Stimmen
mehrheitlich abgelehnt.
Sodann lässt die Vorsitzende über den Beschlussentwurf der Verwaltung abstimmen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2019 sowie der
Finanzplanung bis 2022 (ausschließlich der Personalaufwendungen) für die vorgelegten Produkte, inkl.
der Produktblätter einschließlich der in der Veränderungsnachweisung aufgeführten Positionen
zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Finanzausschuss und dem Rat der Stadt Aachen diese
entsprechend zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Bei 12 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen einstimmig angenommen.
AUK/39/WP.17
Ausdruck vom: 23.01.2019
Seite: 14/26
zu 10
Die Grüne Krone
Freiraumkonzept für Aachen
Vorlage: FB 36/0317/WP17
Für die Verwaltung stellt Herr Dr. Ruckert anhand einer Präsentation das Freiraumkonzept „Die ‚grüne‘
Krone“ vor. Die große Bedeutung, die Freiflächen gerade im innerstädtischen Bereich haben, ergebe sich
aus einer Vielzahl von Funktionen, die sie für die Menschen, das Stadtbild, die Ökologie aber auch als
Standortfaktor und für die Stadtgeschichte habe. Um dieser Bedeutung gerecht zu werden, sei ein
Konzept und eine daraus abgeleitete Strategie erforderlich. Hierzu sei das vorgestellte Freiraumkonzept
ein wesentlicher Baustein, der auf der Basis des bereits verabschiedeten Masterplans „Aachen 2030“
entwickelt worden sei, auf den auch die Neuaufstellungen des Flächennutzungs- und des
Landschaftsplanes fußen würden.
Jedoch handele es sich beim Freiraumkonzept –anders als bei den beiden anderen genannten Werkenum ein informelles Konzept. Dieses enthalte sowohl eine detaillierte Strategie für die Freiräume im
Eigentum der Stadt als auch strategische Ziele für alle Grün- und Freiräume des gesamten Stadtgebiets.
Sodann erläutert Herr Dr. Ruckert anhand einer Folie verschiedene Typen von städtischen Freiräumen,
die unter anderem aufgrund der unterschiedlich großen Gestaltungsfreiräume hinsichtlich ihrer Relevanz
für das vorgestellte Konzept unterschiedliche Bedeutung hätten. Schlussendlich habe man sich in der
Konzeption insbesondere auf Spielflächen, die klassischen Grün- und Parkanlagen und auf die grünen
Straßen- und Platzräume konzentriert. Zur Orientierung wies er darauf hin, dass es im gesamten
Stadtgebiet ca 230 ha Straßen- und Platzgrün und ca 130 ha Park- und Grünanlagen gebe.
Hauptziele der Konzeption sei es hochwertige Grünanlagen an den richtigen Stellen bereitzustellen und
dabei einen möglichst effizienten Einsatz der finanziellen und personellen Ressourcen sicherzustellen.
Zu den Arbeitsschritten hin zu einer Gesamtstrategie gehöre unter anderem die Einschätzung der
strategischen Bedeutung der einzelnen städtischen Grünanlagen, die Entwicklung von Leitbildern und
Identifizierung des konkreten Handlungsbedarfs sowie die Festlegung von Prioritäten für Planung und
Pflege.
Im Folgenden erläutert Herr Dr. Ruckert die allegorische Symbolik der als Leitbild gewählten „Grünen
Krone“ und ihrer Elemente für die auf das gesamte Stadtgebiet verteilten grünen Freiflächen und
einzelner Grünelemente sowie für die daraus abgeleiteten Einzelprojekte und Handlungserfordernisse.
In der nachfolgenden Aussprache danken Sprecher einzelner Fraktionen der Verwaltung für die
Vorstellung des Konzeptes und die geleistete Arbeit. Hierzu vertritt für die CDU-Fraktion Ratsherr Corsten
die Auffassung, dass gerade das Bild der Krone die Breite des Spektrums des Themas und der Arbeit
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Ausdruck vom: 23.01.2019
Seite: 15/26
verdeutliche. Seine Fraktion wolle die Projekte aus dem Konzept begleiten und sich für die Bereitstellung
der hierfür erforderlichen geldlichen Mittel einsetzen.
Auf die Nachfrage von Herrn Formen zur Einschätzung der strategischen Bedeutung von Friedhöfen im
Sinne des Konzeptes führte Herr Dr. Ruckert aus, dass diese als grüne Freiräume sicherlich eine große
Bedeutung hätten –wie z.B. der Ostfriedhof- und deshalb keineswegs außen vor gelassen worden seien,
dennoch sei der Handlungs- und Gestaltungsspielraum bei Friedhöfen während ihrer aktiven Nutzung
eher begrenzt.
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum
Freiraumkonzept 'Die Grüne Krone' zustimmend zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, die
dargestellten Inhalte und Zielsetzungen des Konzepts als Leitlinie bei der weiteren Planung und
Unterhaltung des städtischen Grünsystems sowie einzelner Grünanlagen anzuwenden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, ohne Enthaltungen.
zu 11
Baumpflanzungen in der Stadt
Ratsantrag der Fraktion GRÜNE Nr. 70/17 vom 16.03.2015 "Baumbilanz:
Ersatzpflanzungen in der Innenstadt"
Antrag zur Tagesordnung der Fraktion DIE LINKE "Sachstandsbericht - Masterplanziel
10.000 Bäume" vom 24.04.2018
Antrag zur Tagesordnung der Fraktion DIE LINKE "Projektübersicht städtischer
Baumneupflanzungen" vom 24.04.2018
Ratsantrag der Fraktion DIE LINKE Nr. 407/17 "Aufstellung einer Baumbilanz" vom
31.10.2018
Vorlage: FB 36/0328/WP17
Thematisch Bezug nehmend auf den vorherigen Tagesordnungspunkt führt für die Verwaltung Herr
Wiezorek aus, dass die dort angesprochene Priorisierung auch für den Bereich des Straßengrüns
erfolgen müsse. Vor diesem Hintergrund müsse ein Baumkonzept erstellt werden, das zudem den Aspekt
der Klimafolgenanpassung berücksichtige.
AUK/39/WP.17
Ausdruck vom: 23.01.2019
Seite: 16/26
Dies sei auch mit Blick auf die Bereitstellung der erforderlichen Mittel sinnvoll, ebenso vor dem
Hintergrund der immer wieder auftretenden Konkurrenz zwischen Baumstandorten und Parkplätzen. Hier
sei ein schlüssiges Gesamtkonzept sinnvoller und mit Blick auf eine flexible Handhabung in Einzelfällen
effizienter, als wenn jeder Einzelstandort gesondert beraten und beschlossen werden müsste. Insofern
erhoffe er sich vom Ausschuss den Auftrag, ein solches Konzept erstellen zu können.
Diesen Gedanken greift auch Ratsfrau Lürken auf und betont, dass im Rahmen eines solchen
notwendigen Konzepts Bereiche, die durch die Klimafolgen besonders belastet würden, auch besonders
betrachtet werden müssten. Gerade wegen des Widerstreits zwischen Parkraum und Baumstandorten sei
ein Gesamtkonzept unbedingt erforderlich.
Für die Grünen-Fraktion begrüßt Ratsherr Neumann zwar grundsätzlich die Ausführungen der
Verwaltung, merkt aber kritisch an, dass durch die Zusammenfassung unterschiedlicher Anträge zu
einem Tagesordnungspunkt deren spezifische Themenschwerpunkte zu kurz kämen. So erwarte er zum
Thema Baumbilanz eine jährliche Aufstellung. Hinsichtlich neuer Baumstandorte fordert er die Verwaltung
auf, solche baldmöglichst konkret zu benennen. Hierzu fehle ein Zeitplan. Zudem habe seine Fraktion in
ihrem Antrag gefordert, Fällgenehmigungen im Rahmen von städtischen Baumaßnahmen erst zu erteilen,
wenn geeignete Ersatzstandorte benannt worden seien. Man erwarte von der Verwaltung, dass sie
aufzeige, was in diesem Sinne möglich sei und was nicht. Insoweit sehe er diesen Ratsantrag nicht als
behandelt an.
Hierzu fragt ergänzend Herr Hildmann, ob die Baumbilanz nicht eine geeignete Kennzahl für das
entsprechende Produkt darstelle.
Herr Formen bittet um Auskunft, was alles bei den in der Vorlage genannten Zahlen zu den
Baumfällungen berücksichtigt sei. Zudem fragt er nach, mit welcher Kostenannahme die beschlossenen
Haushaltsmittel kalkuliert worden seien und ob damit kurzfristige Pflanzungen im Bereich des
Adalbertsteinwegs oder am Europaplatz möglich seien.
Zu den aufgeworfenen Fragen nimmt für die Verwaltung Herr Wiezorek Stellung. Die in der Vorlage
aufgeführte Bilanz berücksichtige derzeit nur Straßenbäume, da nur dafür verlässlich auswertbare Zahlen
vorlägen. Es sei jedoch ein Baumkataster in Vorbereitung, nach dessen Fertigstellung weitere
Informationen mit vertretbarem Aufwand bereitgestellt werden könnten.
Des Weiteren führt er aus, dass die im Antrag der Grünen Fraktion vorgeschlagene Kopplung einer
Fällgenehmigung mit dem Nachweis eines Standorts für eine Nachpflanzung gemäß
Baumschutzssatzung rechtlich nicht möglich sei. Auf städtischen Flächen sei eine solche Verbindung
denkbar, weil hier die Stadt für sich eine eigene Entscheidung treffen könne.
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Ausdruck vom: 23.01.2019
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Zu den Kosten erläutert er, dass eine pauschale Aussage, was eine einzelne Maßnahme koste, nicht so
ohne weiteres getroffen werden könne, da dies immer auch davon abhänge, ob und in welchem Umfang
Tiefbauarbeiten erforderlich seien. Zu den im Haushaltsansatz berücksichtigten Maßnahmen würden
unter anderem auch der Adalbertsteinweg und die Wilhelmstraße, jedoch noch nicht der Europaplatz
gehören.
Insgesamt vertritt er die Auffassung, dass aus Sicht der Verwaltung die Erstellung des strategischen
Gesamtkonzepts als Grundlage für künftige Entscheidungen vorrangig sei.
Auch Herr Dr. Kremer bekräftigt, dass die Baumbilanz sicher kommen würde, sobald die technischen und
organisatorischen Voraussetzungen gegeben seien. In 2019 werde dann über den Fortschritt berichtet
werden.
Im Folgenden wird über den zu fassenden Beschluss diskutiert. Herr Stettner schlägt genau wie die
Vorsitzenden Frau Griepentrog vor, die Ausführungen der Verwaltung nicht nur zur Kenntnis zu nehmen,
sondern einen konkreten Beschluss zu fassen.
Ratsherr Corsten betont, dass mit dem Beschlussentwurf der Verwaltung alle im Top genannten Anträge
erledigt seien. Herr Demmer sieht hierin kein Problem, da von den vier Anträgen zwei
Tagesordnungsanträge seien, die durch die Tagesordnung erledigt seien. Was den Antrag zur
Baumbilanz angehe, habe die Verwaltung zugesagt, diese nachzureichen, und zum Antrag die
Ersatzpflanzungen betreffend sei deutlich gemacht worden, dass eine Kopplung zwischen
Fällgenehmigung und Ausweis eines Ersatzstandorts juristisch nicht zulässig sei. Er sehe die Anträge
daher auch inhaltlich als erledigt an. Auch Herr Hildmann bestätigt, dass er sich mit der Behandlung der
Anträge seiner Fraktion zufrieden gestellt sehe.
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ratsantrag der Fraktion GRÜNE Nr. 70/17 vom 16.03.2015 "Baumbilanz: Ersatzpflanzungen in der
Innenstadt" gilt hiermit als behandelt.
Der Antrag zur Tagesordnung der Fraktion DIE LINKE "Sachstandsbericht - Masterplanziel 10.000
Bäume" vom 24.04.2018 gilt hiermit als behandelt.
Der Antrag zur Tagesordnung der Fraktion DIE LINKE "Projektübersicht städtischer
Baumneupflanzungen" vom 24.04.2018 gilt hiermit als behandelt.
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Ausdruck vom: 23.01.2019
Seite: 18/26
Der Ratsantrag der Fraktion DIE LINKE Nr. 407/17 "Aufstellung einer Baumbilanz" vom 31.10.2018 gilt
hiermit als behandelt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, ohne Enthaltung.
zu 12
Bisherige Bilanz Grün- und Gestaltungssatzung
- siehe auch Ratsantrag Nr. 345/17 der Fraktion DIE LINKE vom 21.03.2018 „Aufstellung
einer Bilanz über Dachbegrünungen“
Vorlage: FB 36/0331/WP17
Frau Feilgenhauer dankt der Verwaltung für die Vorlage und begrüßt vor allem das geplante Monitoring,
mit dem die Umsetzung der Dachbegrünungsmaßnahmen nachgeprüft würde. Sie regt an, Bürgerinnen
und Bürger noch besser zu informieren, etwa durch die Herausgabe entsprechender Flyer oder vielleicht
sogar durch dezentrale Anlaufstellen, ähnlich der ehrenamtlichen Abfallberatung.
Auch Herr Szagunn (Piraten) zeigt sich erfreut, dass die Satzung offenbar Wirkung zeige. Er regt an, die
konkrete Dachfläche, die insgesamt begrünt worden sei, in m² anzugeben oder den Anteil der Fläche
realisierter Dachbegrünungen bezogen auf die die Gesamtfläche der grundsätzlich begrünungsfähigen
Dächer.
Herr Wiezorek weist darauf hin, dass diese Zahlen nicht so ohne Weiteres erhebbar sind, allenfalls in den
Bereichen, in denen die Satzung, die ja nicht im gesamten Stadtgebiet gelte, überhaupt greife.
Weiter führt er aus, dass zu den bisherigen Erkenntnissen bezüglich der Wirkung der Grün- und
Gestaltungssatzung auch die gehöre, dass es zu den bei Einführung teilweise befürchteten Konflikten mit
Architekten und Bauherren nicht gekommen sei.
Ratsfrau Lürken (CDU) ist ebenfalls froh, dass die Umsetzung der Satzung gut läuft. Sie regt an, dass
Beratung und Information vielleicht auch von Altbau-plus übernommen werden könnten. Des Weiteren
bedauert sie, dass es nicht gelungen sei, auch das Thema Fassadenbegrünung vergleichbar
voranzubringen. Sie bittet die Verwaltung, in einer der nächsten Sitzungen zu berichten, wo genau hier
die Probleme lägen und welche Lösungsmöglichkeiten denkbar seien.
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ratsantrag Nr.345/17 der Fraktion DIE LINKE vom 21.03.2018 gilt damit als behandelt.
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Ausdruck vom: 23.01.2019
Seite: 19/26
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, ohne Enthaltungen.
zu 13
Abrechnungsmodelle verbessern - Ratsantrag der CDU/SPD Nr. 105/17 vom 01.09.2015
Vorlage: FB 36/0332/WP17
Für die Verwaltung informiert Herr Wiezorek den Ausschuss, dass das Projekt zur Neuorganisation der
Zuständigkeiten für Grünflächen und die Ausbildung eines Auftraggeber-/ Auftragnehmerverhältnisses
insgesamt noch nicht vollständig abgeschlossen sei.
Zur Verlagerung der Zuständigkeit für Spielflächen zum Fachbereich Umwelt gebe es bereits eine
Organisationsentscheidung, im Bereich der Straßengrüns stehe eine solche unmittelbar bevor. Auch in
der Frage einer Neuregelung der Unterhaltung in der Zuständigkeit des Aachener Stadtbetriebes als
Auftragnehmer sei man bereits weit vorangekommen. Derzeit hake es noch bei der Ausgestaltung der
finanziellen Regelungen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ratsantrag Nr.105/17 vom 01.09.2015 gilt hiermit als behandelt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, ohne Enthaltungen.
zu 14
Aufwertung der Park- und Grünanlage Nirmer Platz
hier: Bereitstellung überplanmäßiger Mittel
Vorlage: FB 36/0329/WP17
Die Beschlussfassung erfolgt ohne weitere Aussprache.
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat, für die Maßnahme "Aufwertung der Parkund Grünanlage Nirmer Platz" bei PSP-Element 5-130101-200-00400-900-1 eine überplanmäßige
Auszahlung im Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 17.500 € bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, ohne Enthaltungen.
AUK/39/WP.17
Ausdruck vom: 23.01.2019
Seite: 20/26
zu 15
Neugestaltung Spielplatz Stettiner Straße - Ratsantrag der CDU und SPD Nr. 279/17 vom
30.05.2017
Vorlage: FB 36/0330/WP17
Auch hier liegen keine Wortmeldungen vor.
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ratsantrag Nr.279/17 der Fraktionen CDU und SPD vom 30.05.2017 gilt damit als behandelt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, ohne Enthaltungen.
zu 16
Errichtung eines öffentlichen Baumkatasters- Ratsantrag der Fraktion GRÜNE Nr. 363/17
vom 07.05.2018
Vorlage: FB 36/0333/WP17
Für die GRÜNE Fraktion begrüßt Herr Stettner, dass ein Baumkataster in Arbeit sei. Allerdings weist er
darauf hin, dass in der Vorlage der Aspekt einer interaktiven Karte, wie sie im Antrag beschrieben sei,
fehle. Diese könnte es Bürgerinnen und Bürgern beispielsweise erleichtern, geeignete Standorte für
Baumpflanzungen zu melden.
Hierzu regt Herr Szagunn an, die Informationen im Open-Data-Portal anzubieten.
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ratsantrag Nr. 363/17 der Fraktion Grüne vom 07.05.2018 gilt somit als behandelt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, ohne Enthaltungen.
zu 17
Ratsantrag der Grünen Fraktion im Rat der Stadt Aachen (352/17)
Entwicklung einer Strategie zur ökologischen Aufwertung verpachteter Flächen
Vorlage: FB 23/0516/WP17
Herr Stettner (Grüne Fraktion) begrüßt zwar, dass im Rahmen des Vertragsnaturschutzes mit der
Landwirtschaft Vereinbarungen im Sinne des Naturschutzes vereinbart würden, jedoch vermisse er eine
Strategie, wie man zu mehr ökologischer Bewirtschaftung komme.
AUK/39/WP.17
Ausdruck vom: 23.01.2019
Seite: 21/26
Er halte aus dem AUK heraus ein Signal für erforderlich, dass es angesichts dramatischer Rückgänge bei
der Biodiversität mit den bisherigen Bewirtschaftungsformen so nicht weitergehen könne. Hierzu erwarte
er ein Konzept und sehe daher den Ratsantrag seiner Fraktion nicht als behandelt an.
Hierzu führt Herr Wiezorek für die Verwaltung aus, dass es nicht Absicht sei, städtische
landwirtschaftliche Flächen und deren Pächter stärker zu belasten als nichtstädtische Flächen. Vielmehr
wolle man versuchen, positive Anreize zu schaffen, auch durch den neuen Landschaftsplan.
Zudem verweist er darauf, dass derzeit ein weiterer Ratsantrag zur Biodiversität auf landwirtschaftlichen
Flächen in der Verwaltung zur Bearbeitung läge. Daher werde das Thema im kommenden Jahr wieder
aufgegriffen.
Ratsherr Neumann begrüßt zwar die Gespräche mit den Landwirten und das Bemühen, auf freiwilliger
Basis eine Änderungen herbeizuführen. Man müsse die Frage stellen, wie Landwirtschaft im Jahr 2030
aussehen solle. Er halte deutliche Einschnitte für erforderlich.
Demgegenüber begrüßt Herr Grooten für die CDU-Fraktion gerade die Freiwilligkeit von Vereinbarungen
mit den Landwirten. Er sehe eine Chance, die Akzeptanz einer ökologische Veränderungen von
Bewirtschaftungsformen zu erhöhen, vor allem in einer Verringerung des bürokratischen Aufwands für die
Landwirte.
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, ohne Enthaltungen.
zu 18
Ratsantrag der Grüne Fraktion im Rat der Stadt Aachen (353/17)
„Für die Gesundheit der Menschen – für mehr Artenvielfalt:
Kein Glyphosat auf städtischen Flächen“
Vorlage: FB 23/0515/WP17
Ratsherr Neumann macht für die Grüne-Fraktion deutlich, dass er sich der Verwaltungsvorlage, die sich
gegen ein Glyphosat-Verbot ausspricht, nicht anschließen kann. Angesichts der immensen Auswirkung
auch des Glyphosateinsatzes auf die Biodiversität, müsse auch hier die Frage gestellt werden, wie künftig
Landwirtschaft betrieben werden solle.
AUK/39/WP.17
Ausdruck vom: 23.01.2019
Seite: 22/26
Demgegenüber bemängelt Ratsfrau Lux (AfD), die ihrer Ansicht nach mangelnde Wertschätzung der
Arbeit der Landwirte, die in dem Antrag zum Ausdruck komme. Bevor man Glyphosat verbiete, bräuchten
die Landwirte Alternativen, für die wiederum eine Gesamtbeurteilung erforderlich sei, da auch diese
möglicherweise nicht unproblematisch seien.
Ein größeres Problem als in der Landwirtschaft sehe sie in der unkontrollierten Privatnutzung. Insgesamt
begrüße sie, wenn in dieser Frage mit den Landwirten kooperiert werde und keine Forderungen erhoben
würden, die für diese nicht umsetzbar seien.
Auf einen juristischen Aspekt macht für die CDU-Fraktion Ratsfrau Lürken aufmerksam. Es sei nicht so
ohne weiteres möglich, ohne entsprechende Rechtsgrundlage in bestehende Pachtverträge einzugreifen.
Allerdings müsse man die Frage beantworten, wie man denn bei künftigen Verträgen mit dem GlyphosatVerbot umgehe. In diesem Zusammenhang wäre eine Übersicht über die Laufzeiten der bestehenden
Verträge hilfreich, die man dem Ausschuss einmal in nichtöffentlicher Sitzung geben könne.
Herr Grooten (CDU) erläutert aus fachlicher Sicht, dass Glyphosat zwar jegliche Pflanze abtöte, die
Chlorophyll bilde, aber nicht verhindere, dass anschließend erneut wieder Grünpflanzen nachwüchsen.
Natürlich könne der Landwirt auch entscheiden den Acker mit dem Pflug zu bearbeiten. Dies sei dann
zwar rein mechanisch, die Nebenwirkungen für den Boden und die Bodenlebewesen seien jedoch
ebenfalls gravierend und würden im Vergleich nachhaltiger anhalten.
Den Ausführungen von Ratsfrau Lürken und Herrn Grooten schließt sich auch Herr Brodowski für die
FDP-Fraktion an und ergänzt, dass er es auch in diesem Zusammenhang problematisch fände, die
Betriebe in der Stadt durch ein Verbot des Glyphosateinsatzes anders zu behandeln als das anderenorts
der Fall sei.
Für die Verwaltung mahnt Herr Wiezorek eine andere Herangehensweise an das Thema an: Einerseits
sei es klar, dass in der Landwirtschaft versucht würde, die Konkurrenten der Nutzpflanzen auf dem Acker
zurückzudrängen. Am Ende sei es mit Blick auf den Rückgang der Biodiversität fast egal, ob
Grünpflanzen wegen eines mechanischen oder eines chemischen Eingriffs verschwunden seien.
Sinnvoller als pauschale Verbote sei es nach seiner Auffassung, systematisch zu untersuchen, wodurch
genau der Artenschwund entstünde, um dann genau da einschreiten zu können.
Um 19:40 Uhr verlässt Herr Grooten die Sitzung.
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, ohne Enthaltungen.
AUK/39/WP.17
Ausdruck vom: 23.01.2019
Seite: 23/26
zu 19
Anpassung des Betriebsführungsvertrages Abwasserbeseitigung
Vorlage: FB 20/0181/WP17
Für die Verwaltung erläutert Herr Larosch, dass nach 15 Jahren die vorgelegte Anpassung des
Betriebsführungsvertrages an geänderte Verhältnisse auch mit Blick auf die Gebührengerechtigkeit
erforderlich sei.
Um 19:41 Uhr verlässt Ratsfrau Kehren die Sitzung.
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Sachstand zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat,
den vorgelegten Anpassungen des Betriebsführungsvertrages Abwasserbeseitigung zuzustimmen. Die
Verwaltung soll hierzu beauftragt werden, die Ergänzungsvereinbarung zum Betriebsführungsvertrag
Abwasserbeseitigung (betreffend Mengenmehrung, erweiterte Leistungen u.a.) sowie die Vereinbarung
zur Auftragsverarbeitung mit der STAWAG bis zum Jahresende 2018 abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, ohne Enthaltungen.
zu 20
Mitteilungen der Verwaltung
Für die Verwaltung gibt Herr Dr. Krämer einen kurzen Zustandsbericht des Aachener Waldes:
Nachdem bereits der Sturm „Friederike“ ca. 2.200 m³ Stammholz zu Fall gebracht habe, gebe es infolge
des trockenen Sommers ca 7.800 m³ Schadholz, von dem bislang ca 50% aufgearbeitet worden sei.
Diese insgesamt 10.000 m³ würden in etwa dem gesamten geplanten Jahreseinschlag entsprechen.
Die Laubbäume hätten durch die langanhaltende Trockenheit anscheinend keinen größeren derzeit
erkennbaren Schaden genommen.
Die Auswirkungen auf die Pflanzungen könnten insbesondere bei der Buche abschließend erst im
kommenden Jahr beurteilt werden. Bei der Tanne würden wohl keine Schäden erwartet.
Der finanzielle Schaden aufgrund des dramatischen Preisverfalls um ca. 50 % sei hingegen schon
immens. Es werde mit Mindereinnahmen von 300.000 bis 400.000 € gerechnet. Hinzu kämen
Wiederaufforstungskosten, die derzeit jedoch noch nicht beziffert werden könnten.
Der Ausblick hänge vor allem von der Entwicklung des Borkenkäferbestandes ab. Dieser sei aktuell sehr
hoch, jedoch hänge es vom Wetter und den Temperaturen ab, wie er sich entwickeln und auswirken
werde.
AUK/39/WP.17
Ausdruck vom: 23.01.2019
Seite: 24/26
Schließlich weist Herr Dr. Krämer noch auf das Problem des Eschentriebsterbens hin: Seit ca. 2013 seien
zunehmend Eschen von diesem Pilz befallen, in Folge dessen sie absterben würden. Leider hätten sich
erkennbar keine Resistenzen entwickelt, so dass der gesamte Eschenbestand befallen oder zumindest
gefährdet sei. Dementsprechend müssten die Bäume gefällt werde, zum Teil in einem zahlenmäßigen
Umfang, dass dies im Waldbild erkennbar sei.
Auf Nachfrage von Ratsfrau Lux erläutert Herr Dr. Krämer, dass schon aufgrund der FSC-Zertifizierung
ein Insektizideinsatz nicht in Betracht käme und im Übrigen auch nicht helfen würde. Wichtiger sei eine
schnelle Aufarbeitung der geschlagenen Bäume.
Weitere Mitteilungen liegen nicht vor.
Um 19:50 Uhr beendet die Vorsitzende die öffentliche Sitzung.
AUK/39/WP.17
Ausdruck vom: 23.01.2019
Seite: 25/26