Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
329213.pdf
Größe
2,0 MB
Erstellt
23.01.19, 12:00
Aktualisiert
27.01.19, 14:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Aachener Stadtbetrieb
Fachbereich Immobilienmanagement
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0345/WP17
öffentlich
23.01.2019
36/402
Biologische Vielfalt in Aachens Agrarlandschaft erhalten
Ratsantrag der GRÜNE Fraktion im Rat der Stadt Aachen vom
06.02.2017 (Nr. 247/17)
Beratungsfolge:
TOP: 7
Datum
Gremium
Zuständigkeit
12.02.2019
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er
beauftragt die Verwaltung, in 2020 über den weiteren Fortgang des Projektes zu berichten.
Der Ratsantrag Nr. 247/17 vom 06.02.2017 gilt hiermit als behandelt.
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Ausdruck vom: 23.01.2019
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Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2019
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
*
0
0
0
0
0
Auszahlungen
*
0
0
0
0
0
Ergebnis
*
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
*
- Verschlechterung
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2019
Ertrag
0
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
*
0
0
0
0
0
*
0
0
0
0
0
Abschreibungen
*
0
0
0
0
0
Ergebnis
*
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
*
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
* Die finanziellen Auswirkungen werden in der 2019 gestarteten Testphase ermittelt. Maßnahmen, die
durch die Verwaltung (insbesondere durch die Grünpflege des Aachener Stadtbetriebes) umgesetzt
werden und mit einer Aufwertung des Naturhaushaltes verbunden sind (z. B. Ankauf und Ausbringung
regionaler Blühsaatmischungen, Bodenaufbereitungen) können aus Ersatzgeldmitteln finanziert
werden.
Zur Erläuterung:
Ersatzgeld wird durch die untere Naturschutzbehörde von Vorhabenträgern eingefordert, wenn die
Beeinträchtigung von Natur und Landschaft nicht zu vermeiden oder der Eingriff nicht in
angemessener Frist auszugleichen oder zu ersetzen ist. Die Höhe des Ersatzgeldes bemisst sich
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nach den durchschnittlichen Kosten der nicht durchführbaren Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme.
Ersatzgeld ist zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
einzusetzen.
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Erläuterungen:
Mit der Zielsetzung „Biologische Vielfalt in Aachens Agrarlandschaft erhalten“ hat die GRÜNE Fraktion
im Rat der Stadt Aachen am 06.02.2017 beantragt, in den zuständigen Gremien folgenden Beschluss
zu fassen:
„Die Verwaltung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass nicht verpachtete, öffentliche Flächen
in der Aachener Agrarlandschaft nicht unbefugt bewirtschaftet werden. Ziel ist es, öffentliche Flächen
aus ökologischen Gründen als „Naturstreifen“ zu erhalten bzw. zurückzugewinnen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die in Aachen tätigen Landwirte zeitnah aufzufordern, die
Ausdehnung und den natürlichen Bewuchs von Säumen öffentlicher Wege, von Feldrainen und
Ausgleichsflächen zu beachten (späte Mahd, kein Dünger, keine Biozide, keine Zerstörung der
Vegetation). Die Einbindung der Landwirtschaftskammer ist erwünscht.“
I. Stellungnahme der Verwaltung:
Der Verlust an biologischer Vielfalt zählt neben Klimawandel und Meeresverschmutzung zu den
größten Herausforderungen von globaler Bedeutung. Trotz der bereits 1992 auf der Rio-Konferenz der
Vereinten Nationen verabschiedeten Biodiversitätskonvention zum Schutz der biologischen Vielfalt
und der im selben Jahr in Kraft getretenen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie der Europäischen
Union nimmt die Bedrohung der Biodiversität immer dramatischere Ausmaße an. Begriffe wie Vogeloder Insektensterben beunruhigen eine zunehmende Zahl von Bürgerinnen und Bürgern.
Zu den Hauptursachen des weltweiten Verlustes an Biodiversität gehören die Zerstörung und
Zerschneidung natürlicher Lebensräume, die Intensivierung der Flächennutzung durch Land- und
Forstwirtschaft, Siedlungserweiterung sowie der Ausbau von Verkehrswegen (Biodiversitätsstrategie
NRW, 2015). Vor allem für Arten, die in der Agrarlandschaft leben, hat sich die Situation in den
vergangenen Jahren massiv verschlechtert. So haben im Aachener Norden in den letzten 20 Jahren
die Bestände des Rebhuhns um mehr als 60 % und beim Kiebitz um fast 90 % abgenommen, die
Vorkommen von Grauammer und Wiesenpieper sind zwischenzeitlich sogar ganz erloschen. Auch bei
Arten, die auf blütenreiche Feld- und Wegesränder angewiesen sind (z. B. Wildbienen oder
Schmetterlinge) sind deutliche Rückgänge zu verzeichnen.
II. Strategie
Aus Sicht der Verwaltung benennt der vorliegende Ratsantrag grundsätzlich sinnvolle Maßnahmen,
um einem weiteren Rückgang der Biodiversität vor Ort entgegenzuwirken; die Verwaltung verfolgt
jedoch eine breitere Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt, die nachfolgend kurz vorgestellt
werden soll. Anschließend wird der aktuelle Bearbeitungstand des Ratsantrages erläutert.
1. Neuaufstellung Landschaftsplan
Wesentliche Grundlage des Natur- und Artenschutzes in Aachen für die kommenden Jahre und
Jahrzehnte wird der neue Landschaftsplan sein, dessen Vorentwurf sich kurz vor der Fertigstellung
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befindet. Nach dem derzeit noch gültigen Landschaftsplan aus dem Jahr 1988 verfügt die Stadt
Aachen über 12 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 471 ha.
Der Vorentwurf des neuen Landschaftsplans sieht eine deutliche Erweiterung der
Naturschutzgebietsflächen vor. Zum Erhalt und zur Förderung geschützter Biotoptypen und Arten
sieht der neue Landschaftsplan eine Vielzahl spezifischer Maßnahmen vor (z. B. die Biotoptypen
abhängige Entwicklung und Pflege von Ackerrandstreifen sowie Grünlandextensivierung). Zur
Erhaltung und Optimierung von Lebensräumen seltener Feldvögel und Insekten soll beispielsweise
das bereits bestehende Naturschutzgebiet Schneeberg großräumig erweitert werden. Hierbei handelt
es sich überwiegend um Ackerflächen. Die Horbacher Börde als Kerngebiet der Aachener
Agrarlandschaft soll als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden; bislang galt für diesen Bereich
lediglich der Schutz von Bäumen, Gehölzen, Hecken, Tümpeln und Teichen.
2. Vertragsnaturschutz
Die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen im Vertragsnaturschutz bieten die Möglichkeit,
im Rahmen einer freiwilligen Kooperation zwischen der unteren Naturschutzbehörde als
Bewilligungsbehörde und interessierten Landwirten ein breites Spektrum gezielter Maßnahmen (z. B.
naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Ackerflächen, extensive Nutzung von Ackerrändern,
extensive Grünlandnutzung) zur Förderung und Erhalt der biologischen Vielfalt zu realisieren. Die
Kooperation im Rahmen des Vertragsnaturschutzes ist freiwillig; ein Ausstieg ist nach Ablauf der
Vertragslaufzeit uneingeschränkt möglich. Für die langfristige Sicherung von Naturschutzzielen ist
dies natürlich von Nachteil. Gegenwärtig (Stand Januar 2019) werden im Aachener Stadtgebiet rund
233 ha als Vertragsnaturschutzflächen bewirtschaftet (ca. 3,6 % der landwirtschaftlich genutzten
Fläche). Im Vergleich zum Vorjahr (ca. 122 ha bzw. 1,9 %) entspricht dies einer Steigerung von rund
90 %. Für den Großteil der im vergangenen Jahr hinzu gewonnenen Vertragsnaturschutzflächen
wurden Maßnahmen zur Ackerextensivierung vereinbart.
3. Projekt „100 Äcker für die Vielfalt“
Ziel des von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt geförderten Projektes „100 Äcker für die Vielfalt“
ist die Errichtung eines bundesweiten Schutzgebiets-Netzes für Ackerwildkräuter, um dem
voranschreitenden Schwund typischer Ackerwildkrautgesellschaften zu begegnen. Dabei wird regional
erzeugtes Saatgut auf sogenannten Schutzäckern ausgebracht, deren Bewirtschaftung sich an den
Bedürfnissen der betreffenden Arten orientiert und die als Zentren einer geplanten Wiederansiedlung
fungieren.
In Zusammenarbeit mit der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft als regionalem Projektpartner und
zwei örtlichen Landwirten wurden zwei Schutzäcker (am Schneeberg und in der Horbacher Börde)
angelegt. Damit sollen Wildkrautarten wie Venuskamm, Acker-Rittersporn, Echter Frauenspiegel oder
Rauhaarige Platterbse in der Aachener Ackerlandschaft wieder heimisch werden.
4. Gezielte Maßnahmen zum Kiebitzschutz
Erste erfolgreiche Maßnahmen gegen den bereits erwähnten dramatischen Rückgang des Kiebitz in
der Aachener Agrarlandschaft wurden im Jahr 2017 gestartet. In Kooperation zwischen der NABU
Naturschutzstation Aachen e.V., der unteren Naturschutzbehörde und interessierten Landwirten
konnten mehrere Kiebitzgelege geschützt werden. Dabei ermitteln Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
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der Station die genaue Position des Geleges, der Landwirt verzichtet auf die weitere Bewirtschaftung
und Ernte einer markierten Teilfläche von ca. 300-1000 m² rund um das betreffende Gelege und erhält
hierfür eine durch die untere Naturschutzbehörde ausgezahlte angemessene
Ernteausfallentschädigung. Im Rahmen dieses Projektes hatten nahezu alle Landwirte der Station
gestattet, ihre Äcker zur Identifikation der Gelege zu betreten.
5. Projektantrag im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt
Die Verwaltung (Aachener Stadtbetrieb und Fachbereich Umwelt) beabsichtigt, sich als
Kooperationspartner an einem Förderantrag des Instituts für Umweltforschung der RWTH Aachen im
Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt zu beteiligen.
Ziel des auf 6 Jahre angelegten Projektes ist es, Grünflächen ökologisch und nachhaltig mit einer
standortgerechten arten- und blütenreichen Vegetation als Lebensgrundlage für Spinnen- und
Insektenarten zu entwickeln und das hohe Potential dieser heutzutage zumeist verarmten Flächen
aufzuzeigen. Zielflächen sind hierbei sowohl Wegeraine in der Agrarlandschaft als auch stadtnahe
und innerstädtische Grünflächen. Unter möglichst standardisierten Bedingungen sollen auf allen
Testflächen jeweils drei verschiedene Testreihen durchgeführt werden: 1. Das Durchwachsen lassen
der vorhandenen Vegetation, 2. Entfernen der vorhandenen Vegetation und Ausbringung von
regionalem Saatgut, 3. Zusätzlich zu 2. erfolgt vor der Saatgutausbringung eine Bodenaufbereitung
mit dem Ziel einer Nährstoffverarmung/Bodenausmagerung. Die Federführung für die Planung und
Umsetzung dieser Maßnahmen wird vorrangig beim Aachener Stadtbetrieb liegen.
Neben einem intensiven ökologischen Monitoring durch das Institut für Umweltforschung sind
Veranstaltungen zur Umweltbildung, Öffentlichkeitsarbeit und begleitende Erhebungen zum
gesellschaftlichen Bewusstsein weitere Bausteine des geplanten Projektes.
Die Projektskizze soll bis Ende Januar 2019 beim Bundesamt für Naturschutz als Fördergeber
eingereicht werden. Im Falle einer positiven Entscheidung und Bewilligung von Fördergeldern eröffnet
sich für die Stadt Aachen die Möglichkeit zur Kofinanzierung von Projektmaßnahmen zur
Verbesserung der biologischen Vielfalt, die sie ansonsten aus eigener Kraft realisieren müsste.
6. Produktionsintegrierte Ausgleichsmaßnahmen
Grundsätzlich schaffen Ausgleichsmaßnahmen zwar keine Aufwertung des Naturhaushalts, da sie in
der Gesamtbilanz einen erfolgten Eingriff lediglich kompensieren, unter günstigen
Standortvoraussetzungen können sie dennoch einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität
leisten (z. B. durch Anlage von Blüh- und Brachestreifen). Die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen
für das grenzüberschreitende Gewerbegebiet Avantis oder den Hochschulcampus Melaten ist hierfür
beispielgebend.
Nach Auffassung der Verwaltung können Maßnahmen zur Wiederherstellung blüten- und artenreicher
Feldraine im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bzw. als produktionsintegrierte
Kompensationsmaßnahmen umgesetzt werden. Hinsichtlich konkreter Umsetzungsmöglichkeiten wird
gegenwärtig ein Konzept erarbeitet. Dabei soll das Schwergewicht vorrangig auf den Ackerstandorten
im Norden des Stadtgebietes liegen. Hier setzt die untere Naturschutzbehörde für ehemalige Wege,
deren Parzellen sich nach wie vor in städtischem Eigentum befinden, aber bereits seit vielen Jahren
landwirtschaftlich genutzt werden, auf folgende Strategie: Soweit die Parzellen heutige
Bewirtschaftungsflächen zerschneiden, strebt die Verwaltung mit den betreffenden Landwirten
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Vereinbarungen an, um Blühstreifen gleicher Größenordnung an anderen geeigneten Stellen (z. B.
entlang heutiger Bewirtschaftungsgrenzen) zu entwickeln; ist dies nicht möglich, wird die eigentlich
ausgewiesene Wegeparzelle der Bewirtschaftung entzogen und direkt für Naturschutzzwecke
aktiviert.
7. Herstellung artenreicher Weg- und Feldraine
Die Wiederherstellung artenreicher Weg- und Feldraine zur Förderung der biologischen Vielfalt in der
Agrarlandschaft wird innerhalb der Verwaltung ämter- und fachbereichsübergreifend befürwortet. In
einer ersten Abstimmungsrunde haben sich der Aachener Stadtbetrieb, die Bezirksämter Laurensberg
und Richterich, der Fachbereich Immobilienmanagement, der Fachbereich Geoinformation und
Bodenordnung sowie die untere Naturschutzbehörde des Fachbereichs Umwelt darauf verständigt,
sich bei der Rückgewinnung von derzeit landwirtschaftlich genutzten öffentlichen Wegen oder
Wegerainen zunächst auf einige exemplarische Fallbespiele zu konzentrieren. Von der unteren
Naturschutzbehörde wurden hierzu in der Gemarkung Laurensberg 6 exemplarische Wegeparzellen
identifiziert (Flur 9, Flurstück 67; Flur 10, Flurstück 89; Flur 16, Flurstücke 38, 39,40; Flur 17, Flurstück
45), die nicht mehr existieren und überwiegend ackerbaulich genutzt werden. Die Kreisbauernschaft
Aachen wurde über den vorliegenden Ratsantrag informiert und das Vorhaben im Rahmen einer
gemeinsamen Besprechung im Frühjahr 2018 näher erläutert. Wie im vorherigen Abschnitt zu
„Ausgleichsmaßnahmen“ bereits erwähnt, strebt die Verwaltung hierbei Lösungen an, welche die
Interessen der betroffenen Landwirte berücksichtigen (z. B. keine Zerschneidung von Schlägen) und
die Umsetzung von Maßnahmen durch eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit begleiten.
Für die Wiederherstellung blütenreicher Wegeraine muss der Aachener Stadtbetrieb sein bisheriges
Pflegeregime umstellen (späte erste Mahd mit einem Balken- oder Kreiselmäher mit Abräumen des
Mahdgutes anstelle einer frühzeitigen und mehrfachen Mulchmahd). Der Aachener Stadtbetrieb
beabsichtigt für die naturraumschonendere Bewirtschaftung im Rahmen seiner Ersatzbeschaffungen
sein Anbaugerätespektrum um einen Balkenmäher sowie einen Schwader zu erweitern und im
laufenden Jahr in einem mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmten Testgebiet südlich der
Orsbacher Straße (siehe Anlage) testweise mit der Umstellung der Pflege zu beginnen. Die erste
Mahd soll nicht vor dem 01. Juli durchgeführt werden. Bei Bedarf kann eine zweite Mahd nach dem
15. September erfolgen. Dabei sollen zunächst die Randstreifen der asphaltierten Wege (im Plan blau
markiert) und anschließend entlang der Wasser gebundenen Schotterwege (im Plan rot markiert)
bearbeitet werden. Ziel dabei ist - im Vergleich zur bisherigen Wegepflege – den erforderlichen
Personal-, Zeit- und Materialaufwand sowie die Kosten für eine etwaige Entsorgung des Mahdgutes,
Ankauf und Einbringung regionaler Blühsaatmischungen und einer etwaigen Bodenaufbereitung zu
ermitteln.
Sobald diese Kennzahlen vorliegen, der personelle Aufwand für die testweise Rückgewinnung
landwirtschaftlich genutzter Wege oder Wegeraine ermittelt werden konnte und ein fertiges Konzept
zur Nutzung des vorhandenen Aufwertungspotentials als Ausgleichsmaßnahmen vorliegt, wird die
Verwaltung den zuständigen Fachausschüssen und dem Rat der Stadt Aachen einen Plan zur
Entscheidung vorlegen, ob die Wegepflege großräumiger bzw. flächendeckend zur Entwicklung
blüten- und artenreicher Wegeraine umgestellt und hierzu auch sämtliche landwirtschaftlich genutzten
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Wege und Wegeränder zurückgewonnen werden sollen. Über den weiteren Fortgang des Projektes
wird die Verwaltung jährlich einen Bericht erstellen.
III. Fazit
Zur Förderung des Natur- und Artenschutzes stehen der Verwaltung zahlreiche Instrumente zur
Verfügung. Im Zusammenspiel der einzelnen Bausteine soll es gelingen, dem deutlich erkennbaren
Artenrückgang entgegen zu wirken.
Anlage/n:
-
Testgebiet, in dem die Wegepflege ab 2019 durch den Aachener Stadtbetrieb umgestellt
werden soll (blau = asphaltierte Wege, rot = Schotter- und sonstige Wege).
-
Ratsantrag Nr. 247/17 vom 06.02.2017
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GRÜNE
Fraktion im Rat der Stadt Aachen
Herrn Oberbürgermeister
Marcel Philipp
Rathaus
52058 Aachen
6. Februar 2017
GRÜNE 01/2017
Ratsantrag
Biologische Vielfalt in Aachens Agrarlandschaft erhalten
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die GRÜNE Fraktion im Rat der Stadt Aachen beantragt, in den zuständigen Gremien folgenden
Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass nicht verpachtete, öffentliche
Flächen in der Aachener Agrarlandschaft nicht unbefugt bewirtschaftet werden. Ziel ist es,
öffentliche Flächen aus ökologischen Gründen als „Naturstreifen“ zu erhalten bzw.
zurückzugewinnen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die in Aachen tätigen Landwirte zeitnah aufzufordern, die
Ausdehnung und den natürlichen Bewuchs von Säumen öffentlicher Wege, von Feldrainen und
Ausgleichsflächen zu beachten (späte Mahd, kein Dünger, keine Biozide, keine Zerstörung der
Vegetation). Die Einbindung der Landwirtschaftskammer ist erwünscht.
Begründung
Aufgrund wirtschaftlicher Sachzwänge werden die Agrarflächen in der Aachener Agrarlandschaft
immer ausgedehnter und intensiver genutzt. Sie können ihre ökologischen Funktionen häufig nicht
mehr erfüllen. In der Folge werden Feldwege mit ihren Seitenstreifen, Feldraine, Böschungen und
Grabenbereiche umso bedeutendere Lebensräume für oftmals im Bestand gefährdete Pflanzenund Tierarten. So stehen z.B. 65% der Feldvogelarten in NRW (2 von 3) auf der Roten Liste
Verwaltungsgebäude Katschhof
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gefährdeter Tierarten.
Um der allgemeinen und anhaltenden Erosion der Artenvielfalt in NRW zu begegnen, wurde vom
Landtag eine „Biodiversitätsstrategie NRW“ beschlossen (11/2016), die unter anderem auch den
„Schutz und (die) Wiederherstellung von naturnahen Strukturen in der Agrarlandschaft“ vorsieht.
Nun gilt es, dies auf lokaler Ebene auch in Aachen umzusetzen.
Neben der Rückgewinnung von zurzeit landwirtschaftlich genutzten, aber öffentlichen Flächen ist
die ökologisch korrekte Behandlung der o.g. Flächen von entscheidender Bedeutung, damit sich
die dort lebenden Pflanzen- und Tierarten ernähren, reproduzieren und damit ausbreiten können.
Nur eine möglichst späte Mahd, der unterlassene Eintrag von Dünger und Bioziden und – falls nötig
– die Einbringung von standortgerechtem, heimischen Saatgut lassen „blühende Landschaften“
auch in Aachen erwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Griepentrog
Kaj Neumann
Fraktionsvorsitzende
umweltpolitischer Sprecher
Martin Knörzer
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