Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
328982.pdf
Größe
294 kB
Erstellt
23.01.19, 12:00
Aktualisiert
27.01.19, 14:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0343/WP17
öffentlich
23.01.2019
36/401
Lärmschutz Driescher Hof - Beratung im Bürgerforum
Beratungsfolge:
TOP: 4
Datum
Gremium
Zuständigkeit
12.02.2019
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Vorlage FB 36/0343/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.01.2019
Seite: 1/8
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
X
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 36/0343/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.01.2019
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Erläuterungen:
Hintergrund
Erhebliche Teile des Ortsteils Driescher Hof müssen auch nach der EU-Umgebungslärmkartierung der
Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt, als mittel oder stark lärmbelastet eingestuft werden; der
beigefügte Ausschnitt aus der Lärmkartierung (Stand 2018) zeigt die Situation eindrucksvoll. Als
besonders betroffen gelten die autobahnnahen Stichstraßen mit Einfamilienhausbebauung, die 1.
Reihe mit Geschosswohnbauten entlang der Stettiner Straße sowie die Straße Krummerück.
Abb. Lärmkarte aus der Lärmkartierung 2018 (Lden: Tag–Abend–Nacht– Lärmindex über 24 Stunden)
Abb. Lärmkarte aus der Lärmkartierung 2018 (Lnight: Nacht - Lärmindex)
Vorlage FB 36/0343/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.01.2019
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Angesichts dieser Situation fordern die Bürger des Ortsteils schon seit dem Jahr 2000 eine
Verbesserung ihrer Wohnsituation. Hauptursache der Lärmimmissionsbelastung ist die unmittelbar an
dem Gebiet bzw. ihren Grundstücken verlaufende Bundesautobahn A44. Insbesondere der Freiraum
(Gärten, Grünflächen) wird von den Bürgern als stark verlärmt wahrgenommen; darüber hinaus
werden an einigen Wohnblocks erhebliche Belastungen durch Schallreflektion beklagt.
Die Lärmsanierung an einer Straße wird vom jeweils zuständigen Baulastträger – hier Straßen.NRW als freiwillige Leistung auf der Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen durchgeführt, soweit diese
vor dem 1.4.1974 (Inkrafttreten des BImschG) für den Verkehr freigegeben wurde. Voraussetzung für
die Lärmsanierung ist die Überschreitung bestimmter Auslösewerte. Die betroffene Wohnbevölkerung
hatte dementsprechend beim zuständigen Baulastträger Straßen.NRW eine Überprüfung auf
Lärmsanierung beantragt. Hierzu nahmen die Anwohner direkten Kontakt mit dem Landesbetrieb
Straßenbau auf, unterstützt durch ein Schreiben der Verwaltung, mit der Forderung die vorhandene
Lärmschutzwand zu erhöhen.
Stellungnahme von Straßen.NRW
Im vorliegenden Fall stellte Straßen.NRW seinerzeit fest, dass die sogenannten Auslösewerte nach
der Berechnung von Straßen.NRW nicht überschritten waren; dementsprechend konnte Straßen.NRW
keine lärmmindernden Maßnahmen ergreifen.
Nach Absenkung der Lärmsanierungsgrenzwerte im Jahr 2010 ergab eine Nachberechnung dann
jedoch möglichen Handlungsbedarf. Diese neue Bewertung wurde der Verwaltung vorbehaltlich einer
abschließenden Prüfung durch Straßen.NRW mitgeteilt.
Entwurf zur Lärmsanierung des Straßen.NRW
Der auf Basis der Neueinschätzung entwickelte Entwurf zur Lärmsanierung, sah an der A44 Driescher
Hof vor, dass die vorhandene Lärmschutzwand abgerissen und in diesem Bereich der A44 eine etwas
von der Fahrbahn abgerückte Wand von 4m Höhe errichtet werden soll. Gemäß dem allgemein
üblichen Verfahren musste der Entwurf zur Prüfung und Genehmigung dann jedoch final zum
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI); zu einer abschließend Genehmigung
durch das BMVI kam es seinerzeit jedoch nicht.
Laut Angaben von Straßen.NRW wurde auf Grund neuer Entwicklungen und Anforderungen dann im
Jahr 2018 ein sogenannter Erhaltungsentwurf für denselben Streckenabschnitt der A44 erarbeitet.
Auch dieser Erhaltungsentwurf ist vor Umsetzung durch das zuständige Bundesministerium zu
genehmigen. Somit „überlagerten“ sich beide Genehmigungsprozesse für den betroffenen
Streckenabschnitt.
Die Prüfung des Bundesministeriums ergab nunmehr, dass die Erneuerung der zunächst favorisierten
Lärmschutzanlage nicht mehr notwendig wird, wenn man bei der Lärmsanierungsberechnung den
lärmmindernden Asphalt berücksichtigt, der im Zuge der Instandhaltung ohnehin eingebaut wird. Auf
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Ausdruck vom: 23.01.2019
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diese Weise wurde die Lärmschutzwand als aktive Lärmschutzmaßnahme zur Lärmsanierung durch
eine andere aktive Lärmschutzmaßnahme, „herausgeprüft“. Durch den Einbau des lärmmindernden
Asphalts wird gemäß Lärmsanierungsberechnung eine Lärmminderung von 2 dB(A) erreicht; dies
reicht aus, um die Auslösewerte für Lärmsanierung zu unterschreiten. Ein Anspruch auf weitere
Lärmsanierungsmaßnahmen entfällt.
Beratungen im Bürgerforum
Hauptthema des Bürgerforums am 2.Oktober 2018 war die o.g. Entscheidung, nach der die zunächst
geplante Lärmschutzwand durch einen lärmmindernden Asphalt (aktive Lärmschutzmaßnahme)
ersetzt wird. Das Forum war von Anwohnern gut besucht; Vertreter von Straßen.NRW haben die
aktuellen Planungen vorgestellt und erläutert. Die Anwohner des Driescher Hofes hatten Gelegenheit,
ihre Betroffenheit zu schildern, Fragen zu stellen und Anregungen zu geben. Straßen.NRW erklärte
insbesondere die Entscheidungsabläufe des BMVI. Die vorgelegte Neubewertung und die darauf
basierende Entscheidung konnte die Bürgerschaft erwartungsgemäß nicht überzeugen.
Angesichts der unbefriedigenden Gesamtsituation hat das Bürgerforum beschlossen, die Thematik
erneut im zuständigen Fachausschuss (Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz) aufzurufen und über
kommunale Handlungsoptionen zu beraten.
Prüfaufträge aus dem Bürgerforum
Das Bürgerforum hatte die Verwaltung insbesondere darum gebeten, zu folgenden, von den Bürgern
aufgerufenen Punkten Stellung zu beziehen:
1. Zur Vorgehensweise des Straßen.NRW
Berücksichtigung der Prognoseverkehrszahlen für das Jahr 2030 auf der BAB 44
Stellungnahme der Verwaltung: Zur Einschätzung der Lärmsituation werden Beurteilungspegel mit
dem aktuellen Verkehrsaufkommen nach dem in den RLS-90 (Richtlinien für den Lärmschutz an
Straßen - Ausgabe 1990) vorgeschriebenen Verfahren berechnet und den festgelegten Auslösewerten
gegenübergestellt. Die Bemessung des Umfangs der Lärmschutzmaßnahmen erfolgt dann jedoch auf
der Grundlage der zukünftigen Verkehrsmenge (Prognose). Das angewandte Prognoseverfahren ist
verwaltungsseitig nicht zu beanstanden und entspricht den Regeln der Technik.
Vorrang von Lärmberechnungen als Bemessungsgrundlage für Maßnahmen vor Lärmmessungen
Stellungnahme der Verwaltung: Die Ermittlung der Auslösewerte sind nach dem in den RLS-90
vorgeschriebenen Verfahren vorzunehmen. Messungen sind dabei nicht zulässig.
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Wirkungsverlust von lärmmindernder Asphalt über die Jahre
Stellungnahme
der
Verwaltung:
Lärmmindernder
Asphalt
wurde
in
einer
Vielzahl
von
Straßenbauprojekten erprobt und hält in der Regel viele Jahre. Erst nach ca. 10 Jahren wird die
oberste Schicht von 4 cm ersetzt.
2. Zu lärmrelevanten, kommunalen Fragestellungen
Zusätzliche Lärmbelastungen im Driescher Hof durch Verkehre ins Gewerbegebiet Debyestr. /
Neuenhofstr. (incl. Polizeipräsidium)
Stellungnahme der Verwaltung: Durch die sukzessive Ausweitung des Gewerbegebietes und die
aktuelle Ansiedlung des Polizeipräsidiums werden neue Verkehre induziert. Die Auswirkungen werden
von städtischer Seite im Lärmaktionsplan abgebildet und bewertet. Signifikante Veränderungen des
Belastungsbildes im Driescher Hof sind insbesondere wegen der hohen Vorbelastungen bzw. der
Lärmüberlagerung durch die A 44 nicht zu erwarten.
Bewertung verschiedener Handlungsoptionen (lärmoptimierter Asphalt, Wand) hinsichtlich ihrer
Wirkung für den Driescher Hof
Stellungnahme der Verwaltung: Gemäß überschlägiger Kalkulation der Verwaltung wäre eine neu
gebaute 4m hohe Lärmschutzwand signifikant effektvoller als die vorgelegte Lösung.
Nach den Planungen von Straßen.NRW bleibt die vorhandene 2m hohe Lärmschutzwand erhalten;
ergänzend wird ein lärmmindernder Asphalt mit einem Lärmminderungspotential von 2 dB(A)
eingebaut. Eine 4m hohe Lärmschutzwand bringt dagegen in einem Abstand von 200m je nach
Beschaffenheit der Wand eine Lärmreduktion von ca. 11 dB(A); die Kombination von 2 m Wand und
lärmminderndem Asphalt bringt für diesen Abstand dagegen nur ca. 8 dB(A). Die Differenz von 3
dB(A) ist eine wahrnehmbare Größe; als „Daumenwert“ entsprechen 3dB(A) einer Halbierung der
Verkehre.
Wegen der Vielzahl von Betroffenen in diesem verdichteten Stadtteil wäre es daher aus fachlicher
Sicht zielführend, eine hocheffiziente Lärmminderungsmaßnahme durchzuführen, die einen aktiven
Beitrag zur kommunalen Lärmaktionsplanung und damit zur langfristigen Stärkung der Wohnqualität
dieses Quartiers liefert.
Erhöhte Lärmbelastung durch Schallreflektion des Brander Walles in Richtung Driescher Hof
Stellungnahme der Verwaltung: Dämme oder Erdwälle verursachen keine Reflektionen; diese
Auffassung ist insoweit unzutreffend.
Schreiben des Oberbürgermeisters Philipp an das BMVI
Stellungnahme der Verwaltung: Ein Schreiben wurde gefertigt und an das BMVI versandt; in dem
Schreiben wird BMWI mit Nachdruck gebeten, gemeinsam mit Straßen.NRW nach Lösungen zu
suchen, um den Bau einer Lärmschutzwand doch noch zu ermöglichen.
Vorlage FB 36/0343/WP17 der Stadt Aachen
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Ergebnisse und Schlussfolgerungen:
1. Straßen.NRW hat als Baulastträger der A 44 die Situation im Driescher Hof nach den üblichen
Regelwerken (Richtlinien der Lärmsanierung) überprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass
aus formalen Gründen kein Anspruch auf Errichtung einer effektiven Lärmschutzwand besteht.
Anders ausgedrückt: zwar ist die Lärmbelastung im Driescher Hof hoch, sie übersteigt aber nicht
den vom Gesetzgeber festgelegten Schwellenwert.
2. Die betroffenen Bürger sind „irritiert“ über den Entscheidungsprozess und mit der weniger
effektvollen Lärmminderungslösung im Zuge der Fahrbahnsanierung (lärmmindernder Asphalt auf
der
A44)
nicht
einverstanden;
die
Bürger
fordern
eine
effektive
und
sichtbare
Schallschutzmaßnahme (Wand).
3. Im Vergleich zu passiven Schallschutzmaßnahmen stellen Lärmschutzwände entlang von
Autobahnabschnitten und weiteren anbaufreien Verkehrsachsen i.d.R. – so auch am Driescher
Hof – das weniger bürokratische, aber auch wirksamere und effizientere Instrument zur
Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität dar.
4. Sinnvolle Sanierungsstrategien unterscheiden sich hier erkennbar von der Bekämpfung
innerörtlicher Lärmbelastungs-Schwerpunkte, die eher auf Verkehrsminderung, lärmmindernde
Asphalte und passiven Schallschutz an den Gebäuden fokussiert sind. Im Ergebnis fehlen den
Städten in Wohnquartieren von Autobahnen alternative Instrumente bzw. Lösungsstrategien zur
lärmtechnischen Verbesserung. Die von einigen Städten (u.a. Düsseldorf, Bochum) angebotenen
Schallschutzfensterprogramme für besonders lärmbelastete Straßenabschnitte sind - wegen der
oben beschriebenen Ausgangssituation (Belastung der Außenflächen) - kaum geeignet, hier einen
Interessenausgleich zu erzielen.
5. Eine Kostenübernahme durch die Stadt für die Errichtung der Schallschutzwand scheidet
angesichts der Zuständigkeiten für die Lärmsituation an der A 44 aus.
6. Die Stadt wird die Gespräche mit BMWI bzw. Straßen.NRW fortsetzen, um ggf. doch noch eine
Lösung im Sinne der Bürgerschaft zu finden.
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