Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
327843.pdf
Größe
2,9 MB
Erstellt
16.01.19, 12:00
Aktualisiert
27.01.19, 14:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/1126/WP17
öffentlich
16.01.2019
FB 61/200 // Dez. III
Leitlinien für die Innenentwicklung
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
07.02.2019
Planungsausschuss
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt die Leitlinien
für die Innenentwicklung mit ihren drei Kernelementen
a) einer methodischen Bestandsaufnahme der Umgebung,
b) der Qualitätssicherung durch regelmäßige Anwendung konkurrierender Planungsverfahren
unter Einbindung und Beteiligung von Eigentümern/Entwicklern, Politik, Verwaltung,
Öffentlichkeit und nach Möglichkeit auch den späteren Nutzern und
c) der Anwendung geeigneter Instrumente zur Sicherung der Umsetzung der erreichten
Ergebnisse
mit dem Ziel der Qualitätsverbesserung und -sicherung des Siedlungsbestandes in der vorliegenden
Fassung.
Vorlage FB 61/1126/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.01.2019
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Im Planungsausschuss vom 28.06.2018 wurde die Verwaltung beauftragt, eine „Kriterienliste für die
Nachverdichtung von Blockinnenbereichen“ zu erarbeiten. Dem sollte ein Ansatz zugrundeliegen, der
– unabhängig vom bau- und planungsrechtlichen Verfahren - sowohl die verkehrliche Erschließung
(Befahrbarkeit, Lage der Stellplätze, fußläufige Anbindung), ökologische Kriterien (Klimaschutz,
Begrünung, Erhalt von Baumbestand) sowie die Möglichkeiten zur Nutzungsmischung berücksichtigt
als auch auf verschiedene städtebauliche Strukturen im Umfeld (z.B. Innenstadtbereich,
Gründerzeitviertel, Einfamilienhausbereich im Außenbezirk) angewandt werden kann.
Mit den vorliegenden „Leitlinien für die Innenentwicklung“ wird der Umgang mit dem Siedlungsbestand
Gegenstand einer umfassenden Qualitätssicherung. Grundhaltung ist ein „solidarischer Städtebau“,
der über die reine Sicherung der Verträglichkeit einzelner Neuentwicklungen hinaus das Ziel verfolgt,
den Siedlungsbestand insgesamt aufzuwerten:
Je höher die Bau- und Nutzungsdichte eines Quartiers ist, desto stärker muss jede Maßnahme
der Innenentwicklung auch zur Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität für die Menschen
in ihrer Umgebung beitragen. Jede Neuentwicklung trägt solidarisch dazu bei, Defizite im
Quartier auszugleichen, bestehende Qualitäten zu stärken und neue zu schaffen.
Die Leitlinie folgt dabei einem möglichst umfassenden prozessualen Ansatz, der über eine
methodische Bestandsaufnahme, die Wahl eines geeigneten Planungsverfahrens, die Einbindung von
Politik, Verwaltung, Öffentlichkeit und späteren Nutzern und die entsprechenden
Sicherungsinstrumente der so erarbeiteten Qualitäten eine möglichst passgenaue Lösung für jede
einzelne Fläche gewährleistet.
Für große Teile des Siedlungsbestandes, insbesondere die dichteren Strukturen wie den Blockrand
mit Gebäuden aus der Gründerzeit oder den Nachkriegsjahrzehnten, sind die größeren Interventionen
in den Blockinnenbereichen häufig die letzte Chance, Defizite auszugleichen. Als ein Beispiel unter
vielen seien hier die Anforderungen an eine zeitgemäße innerstädtische Mobilität genannt: Vielen
Bewohnern dieser Strukturen kann der barrierefreie Zugang zu Abstellflächen für Fahrräder,
Lastenräder, Pedelecs oder Krankenfahrstühle nur über die rückwärtigen Grundstücksflächen und
damit den Blockinnenbereich angeboten werden. Dies trifft sinngemäß auf viele weitere Aspekte (z.B.
Versorgung mit wohnungsnahen Aufenthalts- und Spielflächen, Sicherung von Grünbestand und
wenig lärmbelasteten Fassaden) zu, so dass angesichts der bestehenden zum Teil großen Defizite
und Belastungen des Bestandes diesem umfassenden Qualitätsanspruch eine besondere Bedeutung
zukommt.
Die Leitlinien dienen als Vorgabe für die entwicklungswillige Grundstückseigentümer,
Projektentwickler und Bauträger sowie im Sinne einer Selbstbindung auch für die Stadt Aachen und
umfassen Einzelzielsetzungen zu sieben verschiedenen Themenfeldern. Diese Vorgaben, die unter
anderem die Wahl des Planungsverfahrens und die Einbindung der verschiedenen Akteure der
Planung, aber auch inhaltliche Aspekte zu baulicher Dichte, Verkehr und Grün umfassen, werden
Vorlage FB 61/1126/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.01.2019
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durch eine von der Stadtverwaltung in regelmäßigen Abständen zu überprüfende Kriterienliste
konkretisiert.
Die Verwaltung empfiehlt, die Leitlinien für die Innenentwicklung in der vorliegenden Fassung zu
beschließen.
Anlage/n:
1.
Leitlinien für die Innenentwicklung
2.
Kriterienliste zu den Leitlinien für die Innenentwicklung
3.
Sammlung von Best-Practice-Beispielen zu Innenentwicklung
Vorlage FB 61/1126/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.01.2019
Seite: 3/3
Leitlinien für die Innenentwicklung
Um im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Aachen angesichts der vielfältigen Bedarfe insbesondere
nach bezahlbarem Wohnraum, aber auch nach Gewerbe- und Mischflächen verantwortungsvoll mit der endlichen
Ressource Grund und Boden umzugehen, ist es notwendig, die Flächenneuinanspruchnahme zu reduzieren und
primär Flächen innerhalb des bestehenden Siedlungskörpers zu nutzen. Dazu zählen unter anderem die
Entwicklung von Brachen, untergenutzten Flächen und die Aufstockung, Umnutzung und Erweiterung
bestehender Bebauung.
In den bebauten Quartieren sind die dort Lebenden und Arbeitenden jedoch bereits jetzt einer Vielzahl von
Zwängen und Störungen ausgesetzt, die mit der Bau- und Nutzungsdichte zunehmen. Aufgabe der
Innenentwicklung muss es sein, die Situation auch für diese Menschen zu verbessern und den Siedlungsbestand
insgesamt zum Positiven weiterzuentwickeln. Daher soll folgender Leitsatz gelten:
Je höher die Bau- und Nutzungsdichte eines Quartiers ist, desto stärker muss jede
Maßnahme der Innenentwicklung auch zur Verbesserung der Wohn- und
Lebensqualität für die Menschen in ihrer Umgebung beitragen. Jede Neuentwicklung
trägt solidarisch dazu bei, Defizite im Quartier auszugleichen, bestehende Qualitäten
zu stärken und neue zu schaffen.
Eine Innenentwicklungsstrategie, die sich nicht an diesem Leitsatz ausrichtet, schafft langfristig neue
städtebauliche Missstände und führt sich damit auf Dauer selbst ad absurdum. Auf Entwicklungen, die in der
Gesamtbetrachtung keinen Qualitätsgewinn für das Quartier erwarten lassen, ist zu verzichten. Wesentlicher Teil
einer nachhaltigen Innenentwicklungsstrategie sind daher die folgenden Schritte:
1. Eine methodische Bestandsaufnahme der Umgebung, um ihre Qualitäten und Defizite zu erkennen
und der planerischen Aufgabenstellung zugänglich zu machen
2. Ein Planungsverfahren, das sowohl einem fachlich geprägten Wettbewerb um die beste Lösung als
auch der Einbindung der Nutzer und Betroffenen Raum bietet
3. Die Anwendung von Instrumenten, die sicherstellen, dass die erarbeiteten Qualitäten tatsächlich
umgesetzt werden.
Grundlage dafür sind die unten stehenden Grundsätze. Sie orientieren sich in ihrer Formulierung an den
Gebieten mit der höchsten Vorbelastung und Komplexität (hohe bauliche Dichte und hoher
Wohnnutzungsanteil in überwiegender Blockrandbebauung, z.B. Innenstadt, Frankenberger Viertel). Für weniger
dicht bebaute Gebiete, Gebiete mit geringerem Wohnanteil oder Sonderfälle gelten diese Vorgaben unter
Berücksichtigung der im Rahmen der Bestandsaufnahme erhobenen Qualitäten sinngemäß.
Bestehende rechtliche Vorgaben und weitergehende Ziele aus planerischen Konzeptionen (z.B. Integrierte
Stadtentwicklungskonzepte, Quartiersrahmenpläne, Checkliste Familienfreundliche Planung,
Klimawandelanpassungskonzept, Grün- und Gestaltungssatzung, Fachplanungen o.ä.) werden nicht berührt,
entgegenstehende Ziele sollen jedoch benannt und im Verfahren abgewogen werden.
Abweichungen in einzelnen Punkten können im Rahmen des Planungsverfahrens ermöglicht werden, wenn
die Notwendigkeit dazu aus der Bestandsaufnahme im Regelfall über eine fachliche Alternativenprüfung
hergeleitet wird.
Diese Leitlinie gilt gleichermaßen als Selbstbindung für Politik und Verwaltung wie auch für private Akteure der
Stadtentwicklung. Die beigefügte Kriterienliste (Anlage 1) bildet einen Standard für die Auswahl des
Planungsverfahrens und die methodische Bestandsaufnahme des Plangebiets und der Umgebung und
konkretisiert wo erforderlich die folgenden Grundsätze.
Stand 17.01.2019
Leitlinien für die Innenentwicklung
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1. Anwendung von qualitätssichernden Planungsverfahren, Einbindung der Öffentlichkeit
Anspruch an das zu wählende Planungsverfahren ist, von der Aufgabenstellung über die Lösungsfindung und die
Umsetzung bis zur späteren Nutzung eine möglichst hohe Qualität sowohl für das Projekt selbst als auch für das
umgebende Quartier umfassend sicherzustellen.
Da die Qualität von Lösungen von der Qualität der Fragestellungen abhängt, ist der erste Schritt eines
qualitätssichernden Verfahrens die methodische Bestandsaufnahme der Umgebung gemäß den Vorgaben
der Kriterienliste, durchzuführen vom Initiator des Projekts in Abstimmung mit der Stadtverwaltung.
Je komplexer die Umgebung und die planerische Aufgabenstellung sind, desto eher müssen Verfahren
angewandt werden, die diese Komplexität abbilden und planerisch bewältigen. Dabei haben sich konkurrierende
Verfahren wie Planungswettbewerbe und Mehrfachbeauftragungen als besonders geeignet herausgestellt.
In die konkurrierenden Verfahren sind stets die Öffentlichkeit und die Betroffenen auf eine Art und Weise
einzubinden, die ihre strukturelle Unterlegenheit in von professionellen Akteuren dominierten
Planungsprozessen berücksichtigt.
Die Sicherung der so entwickelten Inhalte erfolgt möglichst verbindlich z.B. über Bebauungspläne,
städtebauliche oder privatrechtliche Verträge oder grundstücksbezogene Rechte.
2. Nachhaltige Sozialraumentwicklung und Sicherung von Flächen für den Gemeinbedarf
Soziale und bauliche Nachhaltigkeit stehen gleichwertig im Fokus der Quartiersentwicklung.
Aufbauend auf den bestehenden sozialräumlichen Untersuchungen und Zielsetzungen sollen die benötigten
Flächen für den Gemeinbedarf zu vertretbaren Konditionen in der Planung verankert und gesichert werden. Im
Sinne einer zielgerichteten Quartiersentwicklung sollen für Familien passgenaue Unterstützungsmöglichkeiten im
Quartier angeboten werden, die auf die individuellen Lebensformen und die damit verbundenen Bedarfe
abgestimmt sind. Insbesondere im Elementar- und Primarbereich ist wohnortnahe Versorgung mit einer
ausreichenden und bedarfsgerechten Anzahl an Plätzen zu gewährleisten.
Im Wohnungsbau soll – unter Berücksichtigung des Bestandes im Quartier - ein diversifiziertes Angebot
(unterschiedliche Marktsegmente, Wohnungstypen und -größen) entstehen, das für jede Nutzergruppe ein
„Wohnen im Quartier“ ermöglicht und kleinräumige Segregationseffekte verhindert. Je weniger die
Marktentwicklung selbst zur Umsetzung dieser Zielsetzung führt, desto stärker sind kommunale
Steuerungsinstrumente anzuwenden.
3. Sicherung der Nutzungs- und Akteursvielfalt, Beteiligung der späteren Nutzer im Planungsprozess,
Stärkung der Bürgerschaft als Bauherrin
Es hat sich gezeigt, dass die Qualität der Planung mit der intensiven Einbindung der späteren Nutzer der
Quartiere zu einem möglichst frühen Zeitpunkt steigt. Herauszuheben ist dabei die Beteiligung der Bürgerschaft
nicht nur als spätere Bewohnerin und Nutzerin, sondern auch als Bauherrin, da sie in der Doppelrolle im Regelfall
ein Eigeninteresse an einer hohen Planungsqualität und an ergänzenden Nutzungen hat, die einen Mehrwert für
das Quartier und die Stadtgesellschaft schaffen.
Grundstücke, auf die die Stadt Aachen unmittelbar oder mittelbar Zugriff hat, werden, soweit sie nicht für den
Gemeinbedarf oder den öffentlich geförderten Wohnungsbau benötigt werden, vorrangig im Rahmen eines
Konzeptvergabeverfahrens gemeinsam mit der Bürgerschaft als Bauherrin entwickelt. Konzepte, die einen
Mehrwert für das Quartier und die Stadtgesellschaft bieten, werden bei der Vergabe bevorzugt.
Stand 17.01.2019
Leitlinien für die Innenentwicklung
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4. Stärkung des Fuß- und Radverkehrs, Verbesserung der Freiraumqualität, Reduktion der KfzBelastung, Quartiersgaragen
Der öffentliche Raum in Aachen wird in weiten Teilen von der Nutzung durch Kraftfahrzeuge dominiert. Für die
umweltverträglichen Fortbewegungsarten und für den Aufenthalt von Menschen stehen in der Regel nur
untergeordnete Anteile zur Verfügung. Ein Blick in die autoarm konzipierten Quartiere anderer Städte zeigt, wie
die dort lebenden Menschen in hoher baulicher Dichte in ihrem Alltag von einer äußerst hohen Qualität des
Außenraums profitieren, ohne auf „Mobilität“ zu verzichten.
Jeder Weg, der nicht mit dem Kfz stattfindet, entlastet die öffentlichen Verkehrsnetze. Gemäß dem Leitbild der
Stadt der kurzen Wege sind umweltschonenden Verkehrsarten bei Planungen der Vorrang einzuräumen und
Wegeverbindungen für diese Verkehrsarten zu stärken und zu schaffen. Defizite bei der Fahrradparkierung auch im baulichen Bestand der Umgebung – sind zu kompensieren.
Im Sinne einer familienfreundlichen und generationengerechten Planung sind die Defizite in der Qualität des
öffentlichen Raums auszugleichen. Wohnungsnahe, ohne Straßenquerung erreichbare Spiel- und
Aufenthaltsflächen sind essentieller Teil einer familienfreundlichen Stadtplanung.
Folgende Punkte sind besonders zu berücksichtigen:
Optimierung von Kfz-Fahrwegen und Reduktion von Kfz-Belastung im Quartier
Verlagerung von Parkständen aus dem öffentlichen Raum in öffentlich nutzbare Quartiersgaragen
Erhalt und Neuschaffung öffentlich nutzbarer Durch- und Zuwegungen ohne Kfz-Belastung
Erhalt und Neuschaffung öffentlich zugänglicher, barrierefrei erreichbarer Kinderspielflächen und Freiflächen
für alle Altersgruppen
Erstellung eines Mobilitätskonzeptes für das Projekt unter Berücksichtigung von neuen Mobilitätsformen wie
E-Mobilität und Car-Sharing sowie der Digitalisierung
Schaffung von wetter- und diebstahlgeschützten Abstellflächen für Fahrräder, Lastenräder und Pedelecs
auch als Angebot für Dritte im Quartier
Bereitstellung von Zugangsmöglichkeiten auf Nachbargrundstücke für die Erschließung von
Fahrradparkierungsanlagen
5. Erhalt des offenen Charakters und Reduktion der Immissionsbelastung in Blockinnenbereichen
Blockinnenbereiche sind für die Bewohner in der Regel die „gute Seite“ der Baublöcke und durch den Blockrand
von den Emissionen aus dem öffentlichen Verkehrsraum abgeschirmt. Sie sind traditionell niedriger bebaut und
offener strukturiert als der Blockrandbereich. Diese strukturelle Durchlässigkeit ist als eigenständige Qualität zu
wahren. Zur Stärkung dieser Kompensationsfunktion sind folgende Punkte besonders zu berücksichtigen:
Schließen von Baulücken möglichst über die volle Höhe, wenn keine stadtklimatischen Ziele
entgegenstehen
Keine offene Parkierung oder Kfz-Zuwegung im Blockinnenbereich, „Abfangen“ des Kfz-Verkehrs an den
Quartiers- oder Blockrändern oder in geschlossenen Quartiersgaragen
Keine emissionsintensive Nutzung im Blockinnenbereich
Anlage von Zu- und Ausfahrten für Kfz und von Müllstandorten in möglichst verträglicher Form
Bevorzugung von Bauweisen mit kurzer Bauzeit (z.B. Holzfertigteilbauweise)
Erhalt und Ermöglichung von Blickbeziehungen in die Tiefe des Blocks
Im Inneren niedrigere Bebauung als am Blockrand
Ausreichend Abstand zwischen den Baukörpern.
Stand 17.01.2019
Leitlinien für die Innenentwicklung
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6. Erhalt, Sicherung und Neuschaffung von Grünstrukturen und Baumbestand, Berücksichtigung von
ökologischen und stadtklimatologischen Erkenntnissen
Im Sinne einer „doppelten Innenentwicklung“ soll mit dem baulichen Bestand auch der Grünbestand der Stadt
weiterentwickelt werden. Auch die Stadt Aachen ist von den durch die Erderwärmung ausgelösten globalen
Klimaveränderungen betroffen. Heftige Regenereignisse, heiße und warme Tage sowie Sturmereignisse neben in
ihrer Häufigkeit zu. Die Hitzeauswirkungen und Überflutungen haben lokale Auswirkungen auf Infrastruktur und
Gesundheit.
Das Wohlbefinden von Menschen wird maßgeblich von einem guten Stadtklima und einem in Fläche und Qualität
ausreichenden und vitalen Grünbestand geprägt. Urbanes Grün übernimmt wichtige Funktionen wie Sicherung
der biologischen Vielfalt und klimatischen Ausgleich im Stadtgebiet (Hitzeinseln, Starkregen, Lufthygiene).
Deshalb sind Flächenreserven im Siedlungsbestand nicht nur baulich, sondern auch als Grünflächen zu
entwickeln.
Vor dem Hintergrund der jahrzehntelangen Entwicklungszeit von Bäumen und Grünstrukturen, des Klimawandels
und ggf. zu vertiefender stadtklimatologischer Grundlagen sind die folgenden Punkte besonders zu
berücksichtigen:
Erhalt, Sicherung und Neuschaffung von Grünstrukturen insbesondere großkroniger Laubbäume
Großflächige Dachbegrünungen und hoher Anteil an Fassadenbegrünung bei Neubauten
Entsiegelung und Begrünung von Flächen
Umsetzung von Maßnahmen zur Erhöhung der Biodiversität
Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung/Verminderung lokaler Hitzeentwicklung und zum Umgang mit
Starkregenereignissen
7. Erhalt und Sicherung von Gebäudebestand, Energiekonzeption zur CO2-Emissionsreduktion
Bestehende Gebäude stellen oft prägende, identitätsstiftende Merkmale dar, deren erhaltenswerter Charakter
auch unabhängig von einer möglichen Denkmaleigenschaft zu berücksichtigen ist.
Im Sinne der Umsetzung des Klimaabkommens von Paris und dem Ziel, die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu
begrenzen, soll im Rahmen einer Energiekonzeption geprüft werden, welche Maßnahmen dazu beitragen
können, die CO2-Bilanz der Maßnahme zu verbessern. Ansätze dazu sind u.a. die Anbindung an bestehende
CO2-effiziente Versorgungsnetze, Synergien mit Nutzern und Projekten in der Umgebung, die Reduktion des
Gebäudeenergieverbrauchs, die Nutzung von solaren und anderen Energiegewinnen und die Verwendung von
Baustoffen mit guter Ökobilanz. Der Umnutzung von Bestandsgebäuden ist vor dem Hintergrund der in der Regel
deutlich besseren Ökobilanz gegenüber einem Neubau der Vorzug zu geben und ist ggf. im Rahmen einer
Lebenszyklus-Betrachtung der Gebäude zu prüfen.
Stand 17.01.2019
Leitlinien für die Innenentwicklung
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Anlage 1
Kriterienliste zu den Leitlinien für die Innenentwicklung
Frage/Kriterium
Methode der Erhebung und Darstellung
Richtwerte/Vorgaben
1. Anwendung von qualitätssichernden Verfahren, Einbindung der Öffentlichkeit
a. Was sind die wesentlichen Elemente
eines qualitätssichernden Verfahrens?
1. Eine methodische Bestandsaufnahme der
Umgebung anhand dieser Kriterienliste, um
Qualitäten und Defizite zu erkennen und der
planerischen Aufgabenstellung zugänglich zu
machen
2. Ein Planungsverfahren, das sowohl einem
fachlich geprägten Wettbewerb um die beste
Lösung als auch der Einbindung der Nutzer und
Betroffenen ausreichend Raum bietet
3. Die Anwendung von Instrumenten, die
sicherstellen, dass die erarbeiteten Qualitäten
tatsächlich umgesetzt werden.
b. Wer führt die Bestandsaufnahme durch?
Der Initiator des Projektes führt die
Bestandsaufnahme in Abstimmung mit der
Stadtverwaltung durch.
c. In welchem Fall ist ein konkurrierendes
Verfahren durchzuführen?
1. Auf Entwicklungsflächen, deren Größe und
Zuschnitt verschiedene städtebauliche Ansätze
erlauben und eine Vielzahl von Betroffenen
aufweisen
2. Auf Entwicklungsflächen, deren Größe und Lage
das Potenzial für eine Aufwertung des
umgebenden Quartiers bieten
3. Auf Entwicklungsflächen von besonderer
städtebaulicher Lage oder Bedeutung
4. Nach Maßgabe der Politik oder von der Politik
bereits beschlossener Ziele auf weiteren Flächen
d. Welche Art des konkurrierenden
Verfahrens ist durchzuführen?
1. Auf Entwicklungsflächen im (überwiegenden)
Eigentum der Stadt Aachen in der Regel offene
oder begrenzt offene Wettbewerbe
2. Auf Entwicklungsflächen in überwiegend privatem
Eigentum nach Möglichkeit offene Wettbewerbe,
bei nichtoffenen Wettbewerben mindestens mit
einem deutlich zweistelligen Teilnehmerfeld
3. Auf kleineren Entwicklungsflächen bis 3.000 m²
BGF ggf. alternativ Mehrfachbeauftragungen
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Kriterienliste zu den Leitlinien für die Innenentwicklung
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Frage/Kriterium
Methode der Erhebung und Darstellung
Richtwerte/Vorgaben
e. Welche Rollen haben die Beteiligten in
einem konkurrierenden Verfahren?
1. Der Initiator des Projekts erarbeitet die
Aufgabenstellung und klärt die Besetzung der
Wettbewerbsjury in Abstimmung mit der
Stadtverwaltung.
2. Die Stadtverwaltung unterstützt den Initiator des
Projekts bei der Erarbeitung der
Aufgabenstellung und wird in die Besetzung der
Wettbewerbsjury eingebunden.
3. Die Politik wird nach ihrer Maßgabe über die
Ergebnisse der Bestandsaufnahme und die
Inhalte der Aufgabenstellung informiert und bei
der Besetzung der Wettbewerbsjury
berücksichtigt.
f. Wie werden Öffentlichkeit, Betroffene und
Nutzer eingebunden?
1. Spätere Nutzer sind nach Möglichkeit bei der
Entwicklung der Aufgabenstellung und der
Bewertung der Arbeiten zu beteiligen.
2. Von der Planung Betroffene sind nach
Möglichkeit bei der Bestandsaufnahme und der
Bewertung der Arbeiten zu beteiligen.
3. Die Öffentlichkeit ist über den Planungsprozess,
ihre Mitwirkungsmöglichkeiten, die
Aufgabenstellung und die Ergebnisse zu
informieren.
g. Wie erfolgt die Sicherung der erarbeiteten
Inhalte?
Die Sicherung erfolgt möglichst verbindlich z.B. über
Bebauungspläne, städtebauliche oder privatrechtliche
Verträge oder grundstücksbezogene Rechte.
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Kriterienliste zu den Leitlinien für die Innenentwicklung
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Frage/Kriterium
Methode der Erhebung und Darstellung
Richtwerte/Vorgaben
2. Nachhaltige Sozialraumentwicklung und Sicherung von Flächen für den Gemeinbedarf
a. Handelt es sich um eine sozial
nachhaltige Quartiersentwicklung? Wird
soziale Segregation vermieden?
1. Die Analyse der Bedarfssituation erfolgt durch die
Stadtverwaltung. Dazu werden u.a. die
Sozialdaten aus dem Sozialentwicklungsplan
sowie die Erkenntnisse der
Wohnungsmarktberichterstattung herangezogen.
2. In jedem Quartier muss ein Wohnraumangebot in
verschiedenen Marktsegmenten und für
verschiedene Nutzergruppen vorgehalten
werden.
3. Zur Verhinderung von Segregationseffekten soll
ein diversifiziertes Wohnraumangebot
(Grundrisse, Standards) geschaffen werden.
b. Welche Flächen für den Gemeinbedarf
sind erforderlich? Wie sind sie
erreichbar? Zu welchen Konditionen
werden sie bereitgestellt?
1. Die Analyse der Bedarfssituation erfolgt durch die
Stadtverwaltung. Dazu werden u.a. die Daten
und Erkenntnisse aus der Jugendhilfeplanung,
der Kindertagesstättenbedarfsplanung, der
Schulentwicklungsplanung und aktuelle
sozialräumliche möglichst kleinräumige
Bevölkerungsdaten/ -prognosen herangezogen.
Ziel ist ein sowohl bedarfsgerechtes als auch
bedarfsdeckendes Angebot.
2. Insbesondere für Angebote im Primar- und
Elementarbereich ist darauf zu achten, dass
diese für die Zielgruppe fußläufig zu erreichen
sind.
3. Die erforderlichen Flächengrößen orientieren sich
an den ermittelten Bedarfen/Raumprogrammen
und können daher stark variieren. Die Flächen
müssen langfristig zu dauerhaft vertretbaren
Konditionen und unter Berücksichtigung aktueller
politischer Beschlusslagen bereitgestellt werden.
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Kriterienliste zu den Leitlinien für die Innenentwicklung
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Frage/Kriterium
Methode der Erhebung und Darstellung
Richtwerte/Vorgaben
3. Sicherung der Nutzungs- und Akteursvielfalt, Beteiligung der späteren Nutzer im
Planungsprozess, Stärkung der Bürgerschaft als Bauherrin
a. Sind spätere Nutzer (Bewohner, Mieter,
Gewerbemieter, Soziale Träger) bereits zu
Projektbeginn bekannt?
Benennung durch den Projektinitiator und (z.B. bei
Gemeinbedarfsnutzungen in städtischer Trägerschaft)
durch die beteiligten städtischen Stellen bei
Planungsbeginn oder zum frühestmöglichen Zeitpunkt
b. Wie werden spätere Nutzer eingebunden?
Darstellung der Einbindung der Nutzer z.B. in die
Entwicklung der Aufgabenstellung und die Bewertung
der Ergebnisse bei konkurrierenden Verfahren
c. Besteht die Möglichkeit, Flächen im
Rahmen einer Konzeptvergabe an Dritte
zu vergeben?
Verbindliche Aussage des Projektinitiators möglichst
zu Beginn der Projektentwicklung
4. Stärkung des Fuß- und Radverkehrs, Verbesserung der Freiraumqualität, Reduktion der KfzBelastung, Quartiersgaragen
a. Wie kann zeitgemäße, zukunftsfähige
Mobilität gestärkt werden?
Entwicklung eines Mobilitätskonzepts
b. Besteht in der Umgebung bereits ein
Parkhaus oder eine größere
Quartiersgarage, die auf dem Wege von
Mehrfachbelegungen zur Deckung des
Stellplatzbedarfs hinzugezogen werden
könnte?
Darstellung im Analyseplan
c. Liegt – bezogen auf das Plangebiet in
einem Umkreis von bis zu 500 m eine
Nutzungsmischung von gewerblichen
und Wohnnutzungen vor?
Darstellung im Analyseplan,
d. Besteht, ggf. unter Inanspruchnahme von
weiteren (städtischen) Grundstücken, die
Möglichkeit zur Errichtung einer
Quartiersgarage oder einer
Parkierungsanlage, die neben
Stellplätzen aus dem Projekt auch
Parkstände dem öffentlichen Raum
aufnehmen kann?
Diskussion im Rahmen der Aufgabenstellung, ggf.
Darstellung in der Planung
e. Welche Möglichkeit besteht, den durch
die Planung entstehenden Kfz-Verkehr
auf die verträglichste Art anzubinden?
Was sind die Auswirkungen der Planung
auf das Straßennetz?
Darstellung im Analyseplan, ggf. gutachterliche
Vertiefung
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Berücksichtigung der Defizite/Nachfrage im Quartier
und neuen Mobilitätsformen wie E-Mobilität, Car/BikeSharing/Pooling und den Möglichkeiten der
Digitalisierung in Absprache mit der Stadtverwaltung
Prüfung der Mehrfachbelegung von Stellplatzanlagen
und ggf. Ansprache der Eigentümer weiterer
betroffener Grundstücke durch die Verwaltung
Prüfung der Mehrfachbelegung von Stellplatzanlagen
und ggf. Ansprache der Eigentümer weiterer
betroffener Grundstücke durch die Verwaltung
Kriterienliste zu den Leitlinien für die Innenentwicklung
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Frage/Kriterium
f.
Methode der Erhebung und Darstellung
Richtwerte/Vorgaben
Besteht die Möglichkeit,
Darstellung im Analyseplan
Erschließungsfunktion für andere
Grundstücke zu übernehmen oder
bestehende Erschließungen benachbarter
Grundstücke zu nutzen, um die Belastung
durch Kfz-Verkehr insgesamt zu
reduzieren?
g. Welche potenziell oder tatsächlich
störenden Emissionsquellen von Schall,
Licht, Erschütterungen, Strahlung oder
Geruch bestehen im näheren Umfeld, im
Plangebiet bzw. auf den für die Planung
genutzten Grundstücken?
Darstellung im Analyseplan
h. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um
Immissionen aus bestehenden Quellen
auf die Planung und die Umgebung zu
reduzieren?
Darstellung in der Planung
i.
Welche zu erwartenden Emissionsquellen
sind Bestandteil der Planung? Welche
Maßnahmen werden ergriffen, um die
Emissionen zu vermeiden, zu vermindern
oder ihre Folgen auszugleichen?
Darstellung in der Planung
Welche Spielplätze und öffentliche Grünoder Freiflächen stehen im Plangebiet
oder in der näheren Umgebung zur
Verfügung? Müssen Straßen oder
Parkierungsflächen überquert werden,
um diese zu erreichen?
Darstellung im Analyseplan
j.
Zu den potenziell oder tatsächlich störenden
Nutzungen gehören z.B. auch offene
Parkierungsflächen, Zufahrten und Rangierfläche
insbesondere für Lkw-Verkehr, gewerbliche
Nutzungen etc.
ggf. gutachterlich zu vertiefen
ggf. gutachterlich zu vertiefen
k. Bestehen öffentlich nutzbare
Durchwegungen oder Zugänge über
Privatflächen zum Plangebiet? Bestehen
Potenziale für solche Durchwegungen auf
angrenzenden Grundstücken? Hat die
Durchwegung des Plangebietes wichtige
Bedeutung im Quartier/Stadtteil für die
Öffentlichkeit?
Darstellung im Analyseplan
l.
Darstellung im Analyseplan
Haben die in der näheren Umgebung
bestehenden (Wohn-) Häuser direkten
fußläufigen Zugang zu bestehenden oder
geplanten Aufenthalts-, Grün- oder
Spielflächen? Wenn nein, kann dieser
Zugang im Rahmen der Planung
geschaffen werden?
m. Besteht die Möglichkeit, bestehende
Aufenthalts-, Grün- oder Spielflächen im
Rahmen der Planung zu vergrößern, zu
ergänzen oder sie qualitativ aufzuwerten?
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ggf. ergänzt um schematische Aussagen zur
Planung, Darstellung in der Planung.
„Direkt fußläufig“ bedeutet, dass die Fläche ohne
Inanspruchnahmen von Straßen mit regelmäßigem
Kfz-Verkehr oder deren Bürgersteige erreichbar ist.
Darstellung im Analyseplan und in der Planung
Kriterienliste zu den Leitlinien für die Innenentwicklung
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Frage/Kriterium
Methode der Erhebung und Darstellung
Richtwerte/Vorgaben
n. Bestehen im Quartier oder in der näheren
Umgebung Angebote für alternative
Mobilitätsformen (z.B. E-Mobilität, CarSharing)? Sind diese für die Zukunft
ausreichend?
Darstellung im Analyseplan
o. Bestehen im Quartier oder in der näheren
Umgebung auf privaten Grundstücken
ausreichend wettergeschützte, gut
zugängliche und diebstahlgesicherte
Abstellflächen für Fahrräder? Sind
weitere derartige Flächen auf den
privaten Grundstücken selbst umsetzbar,
oder würden dafür, z.B. mangels
Zugänglichkeit, die Projektgrundstücke
oder Grundstücke Dritter benötigt?
Darstellung im Analyseplan
Bewertung durch die Stadtverwaltung
Markierung von Anliegergrundstücken mit direkter, im
Wesentlichen stufenloser Zugänglichkeit zu den
eigenen Grundstücksfreiflächen
5. Erhalt des offenen Charakters und Reduktion der Immissionsbelastung in
Blockinnenbereichen
a. Welches Höhenprofil hat die
Bestandsbebauung?
Darstellung in Form von Schnitten im Analyseplan
b. Welche Höhenentwicklung ist zu
erwarten?
Darstellung in einem Systemschnitt zur Planung
unter Berücksichtigung der Gelände- und
Gebäudehöhen
Für die Höhenentwicklung der Planung gelten
folgende Ziele:
1. Die Gebäudehöhen orientieren sich am
Bestand.
2. Die Blockinnenbereiche werden niedriger
bebaut als der Blockrand. Die Firsthöhen
oder die obersten Gebäudehöhen
(einschließlich der Nichtwohngeschosse und
der prägenden Aufbauten) überschreiten
nicht die Traufhöhen der umgebenden
Bebauung
Die Lichtraumprofile zwischen den Gebäuden sind im
Regelfall deutlich breiter als hoch.
c. Wo bestehen bei der benachbarten
Bestandsbebauung problematische
Bereiche hinsichtlich Besonnung,
Belichtung und Belüftung?
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Darstellung im Analyseplan
Kriterienliste zu den Leitlinien für die Innenentwicklung
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Frage/Kriterium
Methode der Erhebung und Darstellung
Richtwerte/Vorgaben
6. Erhalt, Sicherung und Neuschaffung von Grünstrukturen und Baumbestand, Berücksichtigung
von ökologischen und stadtklimatologischen Erkenntnissen
a. Welche Aussagen machen die
bestehenden stadtklimatologischen
Grundlagen und Konzepte für das
Plangebiet und die nähere Umgebung?
Berücksichtigung des Anpassungskonzepts an den
Klimawandel und der Gefahrenkarte für
Starkregenereignisse
b. Welcher Grün- und Baumbestand liegt im
Plangebiet und in der näheren Umgebung
vor?
Darstellung im Analyseplan
c. Welche Dachflächen kommen für eine
Dachbegrünung infrage? Welche
Wandflächen kommen für eine
Fassadenbegrünung infrage? Welche
Maßnahmen zur Erhöhung der
Biodiversität können getroffen werden?
Darstellung in der Planung
a. Was ist der Grad der bestehenden
Versiegelung im Plangebiet und in der
näheren Umgebung?
Darstellung im Analyseplan
b. Was ist der Grad der geplanten
Versiegelung?
Darstellung in der Planung
ggf. gutachterlich zu vertiefen
Maßgenaue Erhebung und fachliche Bewertung des
gesamten Baumbestands und der bestehenden
Grünstrukturen
Die geplante Versiegelung soll den Grad der auf dem
Plangebiet und in der näheren Umgebung
vorherrschenden Versiegelung unterschreiten
(Verbesserungsziel). Darüber hinaus gelten die
folgenden Richtwerte (Obergrenze):
1. Die in den Oberflächen sichtbare Versiegelung
(Gebäudegrundfläche, versiegelte Wege- und
Platzflächen) darf einen Anteil von 60% in
Mischgebieten und 50% in Wohngebieten nicht
überschreiten.
2. Unterirdische Bauteile werden mit 0,5 Anteil ihrer
Fläche als versiegelt einberechnet.
c. Welche Ansätze für eine Reduktion des
Energieverbrauchs und der lokalen
Emissionen bietet der Standort?
Darstellung im Analyseplan
(z.B. besondere Verschattungs-/
Besonnungsverhältnisse, Anschlussmöglichkeit
Fernwärmenetz)
ggf. gutachterlich zu vertiefen
17.01.2018
Kriterienliste zu den Leitlinien für die Innenentwicklung
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Frage/Kriterium
Methode der Erhebung und Darstellung
Richtwerte/Vorgaben
7. Erhalt und Sicherung von Gebäudebestand, Energiekonzeption zur CO2-Emissionsreduktion
a. Welcher Gebäudebestand befindet sich
im Plangebiet? Ist er von Denkmalwert?
Hat er eine besondere gestalterische
Qualität? Wird er derzeit wirtschaftlich
betrieben? Trägt er in einer anderen
Weise positiv zum Quartier oder zur
Stadtgesellschaft bei, z.B. durch
Bereitstellung von besonders günstigen
Flächen für bestimmte Nutzungen?
Darstellung im Analyseplan
b. Besteht eine Anschlussmöglichkeit an
ein Fernwärmenetz?
Darstellung im Analyseplan
c. Besteht eine Anschlussmöglichkeit, an
bestehende Heizungsnetze oder
Heizungsanlagen im Quartier?
Darstellung im Analyseplan
d. Besteht die Möglichkeit der Umsetzung
eines besseren als dem gesetzlich
geforderten Energiestandard?
Darstellung der zu erwartenden Mehrkosten in
Relation zur Projektfinanzierung
e. Besteht die Möglichkeit der Verwendung
von Baustoffen mit guter Ökobilanz?
Darstellung der zu erwartenden Mehrkosten in
Relation zur Projektfinanzierung
f.
Prüfung von Geothermie, Photovoltaik, Solarthermie,
passiver Solargewinne und Kleinwindanlagen im
Analyseplan bzw. in der Planung
Welche Möglichkeiten zur Nutzung von
solaren und anderen Energiegewinnen
bestehen?
17.01.2018
(Beschreibung der derzeitigen Nutzung)
Kriterienliste zu den Leitlinien für die Innenentwicklung
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Leitlinien für die Innenentwicklung
Sammlung von Best-Practice-Beispielen
Bildnachweise: siehe Folgeseiten
Die folgenden Beispiele zeigen, wie in den Städten Konstanz, Tübingen, Freiburg, München und Zürich
Maßnahmen der Innenentwicklung umgesetzt wurden, die positiv in die Umgebung ausstrahlen und auf
unterschiedliche Art und Weise einen Mehrwert für das Quartier oder die Stadtgesellschaft darstellen.
Bild: eigene Darstellung
Architektur: siedlungswerkstatt, Konstanz, Fotos unten: Dirk Wilhelmy Fotografie, Stuttgart
Konstanz
Zogelmannstraße
Projektbeschreibung
Fertigstellung
Planverfahren
Bauherrschaft
Mehrwert fürs Quartier
Behutsame Ergänzung des historischen Blockinnenbereichs
Vier Reihenhäuser in einem mittelalterlich/gründerzeitlich geprägten
Blockinnenbereich
2006
Direktbeauftragung, Zulassung nach § 34 BauGB
Private Bauherrengemeinschaft
Zurückhaltende Kubatur, ansprechende Architektur, geringe Belastung der
Umgebung, Vorbildfunktion für die angrenzenden Baublocks, positiver und
überregional rezipierter Debattenbeitrag zur Innenentwicklung in Politik und
Verwaltung
Leitlinie Innenentwicklung – Sammlung von best-practice-Beispielen
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Architektur und Foto oben: HG Architekten Hähnig Gemmeke, Tübingen, Fotos unten: Fotoatelier Gudrun de Maddalena, Tübingen
Tübingen
Alte Weberei Carrée
Projektbeschreibung
Fertigstellung
Planverfahren
Bauherrschaft
Mehrwert fürs Quartier
Nutzungsgemischte Baugemeinschaft auf einer Gewerbekonversionsfläche
Baugemeinschaft aus 20 Parteien mit Demenz-WG für 7 Personen, Einzelhandel,
Büroflächen und quartiersoffenem Gemeinschaftsraum
2015
Städtebaulicher Wettbewerb, Bebauungsplan, FestpreisKonzeptvergabeverfahren
Private Bauherrengemeinschaft
Nutzungsmischung mit sehr vielfältigen Bezügen zum Quartier, insbesondere
Umsetzung eines Nahversorgungs-Einzelhandels, einer ambulant betreuten
Demenz-WG und des quartiersoffenen Gemeinschaftsraums
Erhalt und Integration historischer Bausubstanz
Auszeichnung „Beispielhaftes Bauen“ der Architektenkammer BW
Leitlinie Innenentwicklung – Sammlung von best-practice-Beispielen
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Fotos: Genossenschaft Kalkbreite, Volker Schopp
Zürich
Kalkbreite
Projektbeschreibung
Fertigstellung
Planverfahren
Bauherrschaft
Mehrwert fürs Quartier
Baugenossenschaft mit 97 Wohnungen über einem Straßenbahndepot
Überbauung eines Straßenbahndepots mit Wohnungen, einem Kino,
Gastronomie, Einzelhandel, Dienstleistungen, Arztpraxen, Kinderbetreuung und
„Jokerbüros“ sowie einer öffentlich zugänglichen Dachgartenfläche
2014
Partizipativer, durch die Bürgerschaft angestoßener Planungsprozess im Rahmen
eines eigens gegründeten Vereins, Vergabe des Grundstücks auf der Grundlage
des eingereichten Konzepts durch die Stadt Zürich, anschließender
Architekturwettbewerb
Eigens für das Projekt gegründete Genossenschaft
Effiziente städtische Mehrfachnutzung einer zuvor monofunktionalen
Straßenbahn-Betriebsfläche, Nutzungsmischung mit sehr vielfältigen Bezügen
zum Quartier, Belebung der Erdgeschosszone durch publikumsaffine Belegung,
öffentlicher Dachgarten als Spiel-, Rückzugs- und Entspannungsraum im Quartier.
Effiziente Wohnraumnutzung durch ein „Vermietungsregelement“ (minimale
Bewohnerzahl = Zimmerzahl minus eins)
Leitlinie Innenentwicklung – Sammlung von best-practice-Beispielen
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Foto: Broschüre „Endlich Ruhe – Neues Wohnen am mittleren Ring“ der Stadt München/ © Peter Franck
Bilder: Broschüre „Endlich Ruhe – Neues Wohnen am mittleren Ring“ der Stadt München
München
Mittlerer Ring
Projektbeschreibung
Fertigstellung
Planverfahren
Bauherrschaft
Mehrwert fürs Quartier
Lärmschutzbebauung „Endlich Ruhe – Wohnen am Mittleren Ring“
Städtisches Förderprogramm zur Nachverdichtung am hoch lärmbelasteten
Mittleren Ring
Laufend seit 2001, bislang 975 geförderte neue und über 1000 weitere
schallberuhigte Bestandswohnungen an 14 Standorten
Standortabhängig, z.T. Architekturwettbewerbe
Standortabhängig
Deutliche Lärmreduktion der bestehenden Wohnquartiere, attraktive Gestaltung
der Fassaden
Leitlinie Innenentwicklung – Sammlung von best-practice-Beispielen
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Bild: eigene Darstellung
Fotos: Prof. Wulf Daseking, Freiburg
Freiburg
„Wiehrebahnhof“
Projektbeschreibung
Fertigstellung
Planverfahren
Bauherrschaft
Mehrwert fürs Quartier
Bahnflächenkonversion mit Baugemeinschaften an gemeinsamer Tiefgarage
Konversion eines Bahnrangiergeländes mit Baugemeinschaften
2007
Mehrere Konzeptvarianten, Bebauungsplan, Vergabe u.a. an Baugemeinschaften
Baugemeinschaften, Bauträger
Anlage einer autoarmen Straßenfläche durch Konzentration des ruhenden
Verkehrs in einer gemeinsamen Tiefgarage, Fortsetzung eines Grünzuges mit
Quartiersspielplatz und Retentionsfläche, Anlage vielfältiger
Fußwegebeziehungen, Blick aufs Wasserschlösschen
Leitlinie Innenentwicklung – Sammlung von best-practice-Beispielen
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Bild: www.3haeuserprojekt.org
Freiburg
3-Häuser-Projekt
Projektbeschreibung
Fertigstellung
Planverfahren
Bauherrschaft
Mehrwert fürs Quartier
Selbstentwickeltes, dauerhaft dem Bodenmarkt entzogenes
Mietshäuserprojekt im Baugebiet Freiburg-Gutleutmatten
Drei im Rahmen des Mietshäusersyndikats entwickelte Häuser mit 50 Wohnungen
für ca. 150 Personen und ergänzende Nutzungen
2017/2018
Bewerbung im Rahmen einer Festpreis-Konzeptvergabe durch die Stadt Freiburg
Drei Mieter-Baugemeinschaften in Eigeninitiative
Günstiger Wohnraum (durchgehend über alle Wohnungen ca. 6,50 bis 7,00 Euro
pro m²), ca. 70% Sozialwohnungen, KfW 55-Energiestandard, drei
rollstuhlgerechte Wohnungen, vier Flüchtlingswohnungen, Wohnungen für
Menschen in Not, eine Kindertagesstätte
Durch das Mietshäuser-Syndikats-Modell ist der Wohnraum dauerhaft dem
Marktgeschehen entzogen und steht den Bewohnern im Wesentlichen zum
Selbstkostenpreis zur Verfügung.
Leitlinie Innenentwicklung – Sammlung von best-practice-Beispielen
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