Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
328733.pdf
Größe
425 kB
Erstellt
18.01.19, 12:00
Aktualisiert
27.01.19, 14:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Gebäudemanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
E 26/0144/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
18.01.2019
Neues Kurhaus - Sachstandsbericht
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
23.01.2019
Hauptausschuss
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss nimmt den Sachstandsbericht zustimmend zur Kenntnis.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage E 26/0144/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.01.2019
Seite: 1/5
Erläuterungen:
Vorbemerkung
Nach der Sitzung des Hauptausschusses am 4. Juli 2018 ist unter Leitung des Dezernats VI eine
fachbereichsübergreifende Projektgruppe eingerichtet worden, die die sich aus den Rats- bzw.
Ausschusssitzungen ergebenden Aufgaben bearbeitet und hierzu regelmäßig austauscht. In der Projektgruppe
sind die Eigenbetriebe Eurogress (E 88) und Gebäudemanagement (E 26), der Fachbereich
Immobilienmanagement (FB 23) sowie das Dezernat II (in Person von Herrn Guth) vertreten. Sofern notwendig
wurden bzw. werden Vertreter weiterer Fachbereiche eingeladen.
In seiner Sitzung am 19. September 2018 hat der Rat die Verwaltung mit folgenden weiteren Prüfungen
beauftragt:
1. Nutzung des Erdgeschosses durch Eurogress für Tagungen und Kongresse
2. Umsatzsteuerpflichtige büro-orientierte Nutzung des Obergeschosses
3. Nutzungen des Untergeschosses für Kleinkunst, Club oder Diskothek. Suche nach möglichen
Interessenten. Konzept durch diese. Darstellung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses
4. Klärung bezüglich Finanzierung, Besitzverhältnissen sowie Zuständigkeiten unabhängig von der
Feststellung der Nutzung zu einem späteren Zeitpunkt
5. Erstellung einer „vertieften Planung inklusive konkreteren Kostenschätzungen“ bezogen auf die oben
dargestellten Nutzungen und Vorlage dieser im Betriebsausschuss und im Hauptausschuss zur weiteren
Beschlussfassung
Der Sachstand der einzelnen Prüfaufträge ist wie folgt:
1. Nutzung des Erdgeschosses durch Eurogress für Tagungen und Kongresse
In mehreren Abstimmungstermine haben die bei E 88 und E 26 zuständigen Projektteams die Umsetzung der
Anforderungen von E 88 für das Erdgeschoss erarbeitet, weitere Fragestellungen eruiert und daraus weitere
Aufgaben abgeleitet. Ziel ist es, den Planern umfänglich alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen,
um mit dem Planungsprozess zügig beginnen zu können. Das Planungsteam des Generalplaners Höhler +
Partner steht ab Ende Januar 2019 zur Verfügung.
2. Umsatzsteuerpflichtige büro-orientierte Nutzung des Obergeschosses
Für den Betrieb des Neuen Kurhauses müssen im E 88 neue Mitarbeiter eingestellt werden. Darüber hinaus
werden weitere Ausbildungsplätze geschaffen. Im Eurogress stehen keine zusätzlichen Büroräume zur
Verfügung. D.h., es müssten mindestens für die neuen Mitarbeiter (8) und Auszubildenden (2) Büroräume im
Neuen Kurhaus realisiert werden. Allerdings ist in diesem Fall eine effektive Zusammenarbeit der gesamten
Eurogress Verwaltung nicht möglich. Daher ist eine komplette Verlegung der Verwaltung vom Eurogress in das
Neue Kurhaus im Zuge der Sanierung anzustreben.
Zudem hat die Verlegung der Verwaltung des Eurogress in das Neue Kurhaus folgenden Vorteil: Büroräume im
Eurogress können zu Künstlergarderoben umgestaltet werden. Da es im Eurogress keine Künstlergarderoben
gibt, werden die Konferenzräume sowohl als Räume für Kongresse als auch als Künstlergarderoben für Konzerte
genutzt. Dies erfordert immer wieder ein neues Einrichten, abhängig von dem jeweiligen Nutzungszweck. Durch
diese Maßnahme lässt sich der immer wiederkehrende Aufwand für das Einrichten der Konferenzräume als
Künstlergarderoben deutlich reduzieren. Es ist davon auszugehen, dass hierdurch pro Jahr Kosten in Höhe von
20.000 Euro eingespart werden können.
Mit der Vorgabe, in einem Gebäudeflügel eine externe umsatzsteuerpflichtige büro-orientierte Nutzung zu
realisieren, haben die Projektteams von E 88 und E 26 geprüft, ob die in einem „Flügel“ des Gebäudes im
Obergeschoss zur Verfügung stehende Fläche für die Unterbringung der Verwaltung des Eurogress ausreichend
ist. In dieser Prüfung sind die vorhandenen Gebäudestrukturen (tragende Wände, Fensterzuschnitte und –
größen) berücksichtigt worden.
Vorbehaltlich der endgültigen Planung durch den Generalplaner Höhler + Partner hat die interne Bedarfsprüfung
folgende Ergebnisse gebracht:
Vorlage E 26/0144/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.01.2019
Seite: 2/5
1. Im linken Gebäudeflügel stehen insgesamt ca. 287 qm Bürofläche, verteilt auf 12 Büros, zur Verfügung.
2. Im rechten Gebäudeflügel stehen ca. 206 qm Bürofläche, verteilt auf 8 Büros, zur Verfügung.
3. Weitere 123 qm im rechten Gebäudeflügel sind als Funktionsräume (z.B. Lager Caterer, Ausgabe
Caterer, Lager Eurogress, Technik etc.) vorgesehen.
4. Im Eurogress wird derzeit eine Bürofläche von insgesamt ca. 388 qm von 30 Mitarbeitern sowie 5
Auszubildenden genutzt. D.h., in diesem Gebäude stehen ca. 11,09 qm Bürofläche pro
Mitarbeiter/Auszubildendem zur Verfügung.
5. Wenn die gesamte Verwaltung des Eurogress, inklusive der zusätzlichen Mitarbeiter für den Betrieb des
Neues Kurhauses, dort untergebracht wird, werden für insgesamt 38 Mitarbeiter und 7 Auszubildende
Büroflächen benötigt. Unter Berücksichtigung der Gebäudestruktur werden dann sowohl die Büroflächen
im linken wie auch im rechten Gebäudeflügel benötigt. Dies sind insgesamt 493 qm. Insofern stünden
pro Mitarbeiter/Auszubildender 10,96 qm Bürofläche zur Verfügung. Die Inanspruchnahme von
Bürofläche pro Mitarbeiter/Auszubildender wäre somit im Neuen Kurhaus etwas geringer als im
Eurogress.
In der Gegenüberstellung lässt sich der jetzige Bürobedarf im Vergleich zum zukünftigen Bürobedarf wie folgt
darstellen:
Anzahl Mitarbeiter
Anzahl Auszubildende
Gesamt
Bürofläche
Bürofläche pro
Mitarbeiter/Auszubildendem
Eurogress
30
5
35
388 qm
Neues Kurhaus
38
7
45
493 qm
11,09 qm
10,96 qm
Als Gesamtergebnis der internen Bedarfsprüfung bleibt festzuhalten, dass im Obergeschoss keine Flächen für
eine externe büro-orientierte Nutzung zur Verfügung stünden.
Vorlage E 26/0144/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.01.2019
Seite: 3/5
3. Suche nach Interessenten für mögliche Nutzungen des Untergeschosses sowie Vorlage von
Nutzungskonzepten
Um den konkreten Bedarf für die Stadt Aachen im Bereich Kleinkunst/Clubszene oder auch weitere Bedarfe zu
formulieren und potentielle Interessenten zu identifizieren, wurde die Projektgruppe durch die Fachkompetenz
des Kulturbetrieb (E 49) ergänzt. Der Kulturbetrieb hat in der ihm bekannten und in Frage kommenden
Kleinkunstszene geprüft, ob ein Interesse an der Nutzung vorhanden sein könnte. Alle bisherigen Antworten
fielen negativ aus.
Des Weiteren ist beabsichtigt, in Zusammenarbeit mit E 49 zu prüfen, ob die Bedarfe der Nutzer der Klangbrücke
im Untergeschoss und ggfls. im Erdgeschoss realisiert werden könnten.
4. Realisierung einer umsatzsteuerpflichtigen Vermietung des Neuen Kurhauses mit dem Ziel des
möglichst vollumfänglichen Vorsteuerabzugs
Mit Beschluss vom 04.07.2018 beauftragte der Hauptausschuss die Verwaltung zu untersuchen, wie eine
umsatzsteuerpflichtige Vermietung des Neuen Kurhauses realisiert werden kann. Ziel der umsatzsteuerpflichtigen
Nutzung ist es, den Vorsteuerabzug für die Sanierung und Einrichtung des Objektes zu ermöglichen.
Die Verwaltung hatte dazu bei der Kanzlei VBR Dr. Paffen Schreiber und Partner mbB (VBR) ein entsprechendes
Gutachten in Auftrag gegeben, dessen Inhalt bereits Gegenstand der dem Beschluss zugrundeliegenden
Beratungsvorlage im Betriebsausschuss Eurogress und dem Hauptausschuss war.
Dieses Gutachten kann alleine Beurteilungsgrundlage der umsatzsteuerrelevanten Aspekte sein. Weitere
Modellgestaltungsfragen hinsichtlich darüber hinausgehender finanz- und haushaltsrelevanter Fragestellungen
bedürfen einer ergänzenden Begutachtung und Prüfung aller (finanz-)rechtlichen Aspekte, insbesondere steuerund bilanzrechtlicher Art, sowie diesbezüglicher Optimierungsmöglichkeiten.
Grundsätzlich sollte die Vergabe des Gutachtens nach der Entscheidung über die gewollte bzw. mögliche
Belegung im 1. OG erfolgen. Vor dem Hintergrund der jetzigen Plan- und Belegungsabsichten und zur
vorsorglichen Vermeidung zeitlicher Verzögerungen wird derzeit die Vergabe so vorbereitet, dass eine
Entscheidung darüber noch im Januar bzw. nach Angebotsabfrage Mitte Februar erfolgen kann.
5. Erstellung einer „vertieften Planung inklusive konkreteren Kostenschätzungen“ bezogen auf die oben
dargestellten Nutzungen und Vorlage dieser im Betriebsausschuss und im Hauptausschuss zur weiteren
Beschlussfassung
Das Planungsteam des Generalplaners Höhler + Partner wurde nach Planungsstopp betriebsintern auf andere
Projekte verteilt und muss nun wieder im laufenden Betrieb aus diesen herausgezogen werden. Von Anfang an
war klar, dass dies bis zu vier Monate dauert. Das Team steht vollzählig ab Ende Januar 2019 wieder zur
Verfügung.
Am 30.01.2019 findet die konstituierende Sitzung zum Projektneustart mit allen Beteiligten statt. Ab dann kann
die Planung wieder aufgenommen werden.
Die geforderte „vertiefte Kostenschätzung“ beinhaltet die Bearbeitung vorgezogener Leistungsanteile der
Entwurfsplanung (Lph 3), kann aber die Planungstiefe – und somit die Kostensicherheit – einer vollständigen
Entwurfsplanung nicht ersetzen; daher verbleiben größere Planungsunsicherheiten.
Nachfolgender Grobterminplan bis zur erneuten Befassung von HA/Rat im Sinne des Prüfauftrags 5 (Sitzung Rat
vom 19.09.2018) ist aus Sicht der Verwaltung realistisch:
-
Wiederaufnahme der Planung am 30.01.2019
Lph 2 (Vorplanung) mit „vertiefter Kostenschätzung“ (= vorgezogene Anteile der Lph 3
Entwurfsplanung): bis Anfang Juni 2019 (somit rd. 4 Monate)
Baufachliche Prüfung durch E 26
Information VV: 18.06.2019
Befassung HA / Rat am 10.07.2019 mit der „vertieften Kostenschätzung“
Die nachfolgenden Schritte und Termine bedürfen noch der weiteren Detailplanung des GP’s und stellen nur
erste Orientierungswerte dar:
-
Vollständige Entwurfsplanung (Kostenberechnung)/ Genehmigungsplanung (Lph 3+4): bis Anfang
10/2019 (2,5 Monate)
Vorlage E 26/0144/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.01.2019
Seite: 4/5
-
Baubeschluss auf Basis Vorentwurfsplanung/Kostenschätzung oder Entwurfsplanung/
Kostenberechnung?:
Ausführungsplanung (Lph 5): bis Ende 01/ 2020 (4 Monate)
Vorbereitung der Vergaben/ Erstellung LV’s aller Gewerke/ EU-weite Ausschreibungen (Lph 6+7): bis
Anfang 09/2020 (8 Monate)
Bauausführung (Lph 8): ab 10/2020
Fertigstellung: 02/ 2023
Inbetriebnahme: Ende 04/ 2023
Bezüglich der Inbetriebnahme halten sowohl der E 88 als auch der E 26 ein Zeitfenster mit Puffer für sinnvoll.
Vorauslaufend ist eine Vermarktung zwei Jahre vor Fertigstellung.
Der gesamte Planungs- und Ausführungsprozess wird auf Parallelisierung und auf Möglichkeiten der Optimierung
- z.B. durch Vorziehen von Arbeiten - hin untersucht, um weitere Synergien zu erzeugen.
Vorlage E 26/0144/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.01.2019
Seite: 5/5