Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
327526.pdf
Größe
117 kB
Erstellt
15.01.19, 12:00
Aktualisiert
27.01.19, 14:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Immobilienmanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 23/0533/WP17
öffentlich
15.01.2019
Dez. VI
Aufstellung einer Zweckentfremdungssatzung
hier: Sachstandsbericht über Airbnb in Aachen sowie
Maßnahmen zur Beseitigung des Leerstands Block Adalbertstraße
/ Kaiserplatz / Stiftstraße
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
05.02.2019
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zu den
Themen Airbnb sowie Leerstand im Bereich Adalbertstraße zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung, eine Zweckentfremdungssatzung für die Stadt Aachen aufzustellen.
Vorlage FB 23/0533/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.01.2019
Seite: 1/7
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
X
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 23/0533/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.01.2019
Seite: 2/7
Erläuterungen:
In der Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses vom 23.01.2018 wurde unter dem
Tagesordnungspunkt „Sachstandsbericht über Airbnb in Aachen“ die Entwicklung des
Homesharinganbieters Airbnb in Aachen dargestellt. Im Fazit wurde festgehalten, dass Airbnb in
Aachen präsent ist, jedoch aufgrund der intransparenten Datenlage nicht detailliert festzustellen ist,
inwieweit das Homesharingportal gravierenden negativen Einfluss auf die Wohnungsknappheit in
Aachen hat.
Er wurde festgelegt, dass nach Jahresfrist erneut zu berichten ist.
Dass eine Wohnungsknappheit in Aachen vorherrscht, zeigt die aktuelle
Wohnungsmarktberichterstattung sowie die kürzlich veröffentlichte Bevölkerungsprognose. So ist
festzustellen, dass gegenwärtig ca. 4.500 Wohneinheiten im Stadtgebiet fehlen. Bis zum Jahr 2035
werden voraussichtlich mehr als 10.000 neue Wohneinheiten benötigt. Diese Unterdeckung führt –
wie bereits mehrfach berichtet – bereits jetzt zu Mietsteigerungen und damit zu einer zunehmenden
Anspannung im öffentlich-geförderten und unteren freifinanzierten Preissegment. Da bezahlbarer
Wohnraum im Stadtgebiet Aachen fehlt, sind auch Verdrängungseffekte in das Umland zu
verzeichnen.
Airbnb in Aachen (2017)
Der Verwaltung wurde seitens Airbnb in 2018 erneut ein kurzer Bericht über die Vermietungen,
Anbieter, Nutzer etc. in Aachen für das Jahr 2017 zur Verfügung gestellt. Wie auch im vergangenen
Jahr sei jedoch darauf hingewiesen, dass die nachfolgenden, aus dem vorgenannten Bericht
übernommenen Zahlen mangels alternativer Daten nicht überprüfbar sind.
Die aussagekräftigste Zahl, die in dem Bericht für 2017 angegeben ist, ist die der aktiven Unterkünfte.
Als aktive Unterkunft beschreibt Airbnb alle Unterkünfte, die während einer Suche auf der AirbnbWebsite erscheinen. Hierzu zählen sowohl ganze Unterkünfte als auch einzelne Privatzimmer in einer
Unterkunft oder gemeinsam genutzte Zimmer. Zum Stand 31.12.2017 sind die aktiven Unterkünfte mit
520 angegeben. Dies ist im Vergleich zum Jahr 2016 (393 aktive Unterkünfte) ein Plus von 127
Unterkünften bzw. eine 32 %ige Steigerung.
Zu der Anzahl der Gastgeber (Vermieter) hat Airbnb für 2017 keine Angaben gemacht. Im Jahr 2016
wurden 300 Gastgeber angegeben. Überträgt man die prozentuale Steigerung der aktiven Unterkünfte
auch auf die Gastgeber, so ist davon auszugehen, dass im Jahr 2017 rund 400 Gastgeber
Unterkünfte angeboten haben.
Weiterhin wird die Gesamtzahl der Airbnb-Gastankünfte in 2017 mit 13.500 beziffert – eine Steigerung
von 3.500 im Vergleich zum Vorjahr. Die durchschnittliche Verweildauer pro Gast beträgt dabei
unverändert 3,5 Nächte.
Vorlage FB 23/0533/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.01.2019
Seite: 3/7
Betrachtet man nun nicht die Verweildauer der Gäste, sondern die gebuchten Nächte pro Unterkunft,
so ist bemerkenswert, dass 11 % aller Unterkünfte an 120 bis 180 Nächten vermietet wurden (7% in
2016), 7 % sogar für mehr als 180 Nächte (8 % in 2016).
Übersicht Vergleich der Jahre 2016 und 2017:
2016
2017
Aktive Unterkünfte
393
520
Gastgeber
300
400 (Schätzung)
10.000
13.500
7%
11 %
8%
7%
Gastankünfte
Anteil Vermietungen an 120 –
180 Nächten
Anteil Vermietungen an über
180 Nächten
Vermietung als Ferienwohnung mit Gewinnerzielungsabsicht
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW hat in einer Stellungnahme für den
Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen vom 10.01.2019 festgestellt, dass „die
Überlassung von Wohnraum als Ferienwohnung zur weiteren Anspannung des Wohnungsmarktes
[führt] – vor allem in den städtetouristisch attraktiven Metropolen, an bedeutenden Messe- und
Medizinstandorten sowie in einzelnen Universitätsstädten“.
Wie bereits in der Vorlage vom 23.01.2018 beschrieben, gibt es neben den Anbietern, die ihre eigene
Wohnung nur für einen bestimmten Zeitraum (bspw. während einer Urlaubsabwesenheit) anbieten,
auch solche, die eine oder mehrere Unterkünfte für verschiedenste Zeiträume vermieten. Hier liegt der
Verdacht nahe, dass es sich um Anbieter handelt, die Unterkünfte ganzjährig als Ferienwohnung mit
Gewinnerzielungsabsicht anbieten und diese so dem regulären Wohnungsmarkt entziehen.
Den vorstehenden Ausführungen ist bereits zu entnehmen, dass der Anteil der Unterkünfte, die an
über 180 Nächten im Jahr vermietet wurden, 7 % beträgt. Legt man die 520 aktiven Unterkünfte
zugrunde, so ergibt dies eine Zahl von mehr als 36 Unterkünften, die an über einem halben Jahr nicht
als Wohnraum zur Verfügung standen.
Ein weiteres Indiz für solche teils ganzjährigen Vermietungen als Ferienwohnungen sind aus Sicht der
Verwaltung die sog. „Superhosts“, die gesamte Unterkünfte vermieten. Superhosts sind Anbieter, die
„Gastgeber von mindestens 10 Aufenthalten im letzten Jahr bzw. von mindestens 100 Nächten bei
mindestens 3 Aufenthalten (waren), wenn es sich um längerfristige Buchungen handelt“ (Quelle:
www.airbnb.de). Eine stichprobenartige Suchanfrage der Verwaltung auf www.airbnb.de im Dezember
2018 für den Suchbereich Aachen-Zentrum ergab 64 aktive, gesamte Unterkünfte, die ausschließlich
von Superhosts angeboten wurden. Ingesamt wurden zu dem Zeitpunkt 266 gesamte Unterkünfte von
jeglichen Anbietern im Bereich Aachen-Zentrum angeboten.
Vorlage FB 23/0533/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.01.2019
Seite: 4/7
Im Hinblick auf die eingangs beschriebene Situation des Aachener Wohnungsmarktes muss
festgestellt werden, dass jeglicher Wohnraum, der dem Markt entzogen wird, ein Problem darstellt.
Hinzu komme nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW, dass
„sich die Beschwerden bei den Kommunen über Belästigungen aller Art in den Nachbarschaften und
Hausgemeinschaften mit Ferienwohnungen [häufen]“.
Airbnb for work
Airbnb legt den Fokus zudem zunehmend auch auf Geschäftsreisende. Mit dem neuen, spezialisierten
Angebot „Airbnb for work“ besteht nun für Unternehmen die Möglichkeit, sich auf Airbnb als
Unternehmen zu registrieren und für die eigenen Mitarbeiter über Airbnb for work Geschäftsreisen
koordiniert zu buchen und entsprechend abzurechnen. Unternehmen können dabei bestimmte
Anforderungen an die Unterkunft angeben, die Airbnb dann bei dem Angebot der möglichen
Destinationen berücksichtigt. Überdies besteht auf der Plattform die Möglichkeit des Austauschs
zwischen den Geschäftsreisenden.
Airbnb bzw. Airbnb for work stellt folglich zunehmend eine echte Alternative zu den gängigen
Hotelübernachtungen von Geschäftsreisenden dar. Insbesondere in Aachen könnte dies künftig
große Auswirkungen haben, da 70 % aller Hotelgäste bzw. Ankünfte Geschäftsreisende sind.
Tourismus- und Hotellerieentwicklung in Aachen
In den vergangegenen Jahren stieg die Anzahl der Ankünfte und Übernachtungen in Aachen stetig an.
Im Jahr 2018 wird diese hingegen voraussichtlich leicht rückläufig sein. Dies ist hauptsächlich darin
begründet, dass in 2018 weniger und kürzere Kongresse stattgefunden haben. Es ist jedoch davon
auszugehen, dass auch die steigenden Airbnb-Übernachtungen Auswirkungen auf die rückläufigen
Übernachtungen in den gewerblichen Betrieben hatten. Touristische Übernachtungen müssen erst
von Ferienwohnungen mit mehr als 9 Betten gemeldet werden. Da Airbnb die Herausgabe der Daten
ohnehin mit Verweis auf den Datenschutz verweigert, fließen sämtliche Übernachtungen in AirbnbUnterkünften nicht in die Statistik ein. Insbesondere bei der hohen Anzahl Geschäftsreisender in
Aachen sollte auch das zusätzliche Airbnb for work-Angebot kritisch betrachtet werden.
Zudem ist nicht auszuschließen, dass die wachsenden Airbnb-Zahlen mit einer zeitgleichen
Erweiterung der Hotelkapazitäten im Low-Budget-Segment durch die im Bau befindlichen Hotels Motel
One und B&B zu einer Markverdrängung führen werden.
Wie bereits in der o. g. Vorlage ausgeführt, müssen die Hotelbetriebe entgegen der AirbnbUnterkünfte diverse steuerliche Abgaben tätigen sowie besondere bauordnungsrechtliche Auflagen
erfüllen, um den Hotelbetrieb aufnehmen zu dürfen.
Vorlage FB 23/0533/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.01.2019
Seite: 5/7
Leerstand von Wohnraum
Neben der Umnutzung von Wohnraum als Ferienwohnungen werden durch spekulativen Leerstand
weitere Wohnungen dem Aachener Wohnungsmarkt entzogen, die dringend als solche benötigt
werden. So wurde im Rahmen der Beantwortung einer Ratsanfrage der Ratsmitglieder Norbert Plum
und Sevgi Sakar vom 22.11.2018 durch eine einfache Inaugenscheinnahme ermittelt, dass bis zu 50
Wohneinheiten im Bereich Willy-Brandt-Platz – Stiftstraße – Adalbertstraße – Kaiserplatz nicht
vermietet werden bzw. leer stehen. Darüber hinaus sind bei der Verwaltung Mitteilungen aus der
Bevölkerung über weitere Leerstände eingegangen, so zum Beispiel über solche am Markt zwischen
Büchel und Großkölnstraße. In diversen Wohnungen in der Alfonsstraße herrschte ebenfalls lange
Leerstand. Diese wurden zwischenzeitlich abgerissen, das Grundstück liegt nun brach. Auch solche
spekulativen Leerstände und ersatzlosen Niederlegungen von Wohngebäuden könnten durch eine
vorbeschriebene Satzung unterbunden und die Wohnungen dem Wohnungsmarkt wieder zugeführt
werden.
Die Problematik der innerstädtischen Leerstände wurde in der letzten Sitzung des
Planungsausschusses am 10.01.2019 behandelt. Hierbei ist festzustellen, dass die
Einflussmöglichkeiten des Planungsrechtes zur Bekämpfung der Misstände nur sehr begrenzt sind.
Als geeignetes Instrument wurde hingegen der Erlass einer Zweckentfremdungssatzung identifiziert.
Maßnahmen und Entwicklungen in anderen Städten
Derzeit verfügen in NRW vier Städte über eine Zweckentfremdungs- bzw. Wohnraumschutzsatzung
(Köln, Münster, Bonn und Dortmund).
So hat die Stadt Köln vor wenigen Jahren eine Zweckentfremdungssatzung erlassen, die die Nutzung
von Wohnraum zu gewerblichen Zwecken (bspw. Umwandlung von Wohnraum in Büros oder
Ferienappartements) ohne Genehmigung durch die Stadt Köln untersagt. Bei Verstößen gegen die
Zweckentfremdungssatzung werden Geldstraßen von bis zu 50.000 € verhängt. Mittlerweile
kontrollieren 14 Mitarbeiter der Stadt Köln, inwieweit Wohnraum zweckentfremdet wird.
In München existiert ebenfalls bereits eine Zweckentfremdungssatzung, nach der Wohnungen in
München maximal acht Wochen ohne Genehmigung weitervermietet werden dürfen. Die Verstöße
waren bisher jedoch nur schwer nachweisbar, da Airbnb die Datenweitergabe verweigert. Das
Verwaltungsgericht München hat nun mit Urteil vom 12.12.2018 (Az. M 9 K 18.4553) entschieden,
dass Airbnb zahlreiche Daten, u. a. Name und Adresse der Anbieter, die Wohnungen über die
zulässigen acht Wochen hinaus vermietet haben, der Stadt München auf Grundlage der
entsprechenden Zweckentfremdungssatzung preisgeben muss. Mit diesem Urteil scheint erstmals
eine rechtliche Grundlage geschaffen worden zu sein, um eine Zweckentfremdungssatzung
wirkungsvoll durchsetzen zu können. Zwar ist das Urteil nicht eins zu eins auf andere Städte
Vorlage FB 23/0533/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.01.2019
Seite: 6/7
übertragbar, da jede Zweckentfremdungssatzung individuell durch die Stadt ausgearbeitet wurde,
jedoch hat der Richterspruch durchaus wegweisenden Charakter für die weiteren, betroffenen Städte.
Fazit
Es ist zunächst festzuhalten, dass die gebuchten Übernachtungen über Airbnb in den vergangenen
Jahren gestiegen sind und voraussichtlich auch zukünftig steigen werden. Durch die steigende Anzahl
an Airbnb-Vermietungen ist damit zu rechnen, dass dementsprechend auch zunehmend Wohnraum
dem regulären Wohnungsmarkt zugunsten der gewerblichen Vermietung entzogen werden wird, was
angesichts der ohnehin vorherrschenden Wohnraumknappheit aus Sicht der Verwaltung sehr kritisch
gesehen wird. Zudem, so stellt die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW in
der oben erwähnten Stellungnahme
fest, „verteilen sich die Vermietungsangebote nicht gleichmäßig über ein Stadtgebiet, sondern
konzentrieren sich auf bestimmte, zumeist ohnehin schon durch starke Marktanspannung
gekennzeichnete, nachgefragte Stadtteile und Quartiere“.
Auch die wachsenden Hotelkapazitäten in Aachen bergen ein großes Konfliktpotential im Hinblick auf
die steigende Zahl der Homesharing-Angebote. Nicht zuletzt sind mit den neu entstandenen und
entstehenden Hotelbetrieben eine Vielzahl von Arbeitsplätzen verbunden.
Das nordrhein-westfälische Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG NRW) ermöglicht den Kommunen, eine
Zweckentfremdungssatzung zu erlassen, die diese gewerbliche Nutzung von Wohnraum eindämmen
oder gar verhindern könnte und gleichzeitig die Möglichkeit bietet, auf strategischen Leerstand zu
Spekulationszwecken zu reagieren. Die Arbeitsgemeinschaft kommunaler Spitzenverbände NRW
fordert neben dem dauerhaften Fortbestand der Ermächtigungsgrundlage in § 10 WAG NRW sogar
erweiterte Ermächtigungen, bspw. das Festsetzen einer Anzeige- und Registrierungspflicht für die
zweckfremde Nutzung von Wohnraum mit gewerblichem Charakter.
Zusammenfassend wird seitens der Verwaltung daher die Einführung einer
Zweckentfremdungssatzung empfohlen.
Vorlage FB 23/0533/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.01.2019
Seite: 7/7