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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
327792.pdf
Größe
476 kB
Erstellt
17.01.19, 12:00
Aktualisiert
27.01.19, 14:01
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Aachener Stadtbetrieb Beteiligte Dienststelle/n: E 18/0166/WP17 öffentlich Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: 17.01.2019 Sanierung Teilstück der Hansmannstraße hier: Antrag der CDU- und FDP-Fraktion der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 30.01.2019 Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag gilt damit als behandelt Vorlage E 18/0166/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 17.01.2019 Seite: 1/2 Erläuterungen: Die Hansmannstraße in Aachen – Eilendorf zwischen Kehrbrückstraße und Josefstraße ist gekennzeichnet von Flickstellen und kleinteiligen Ausbesserungen. Eine großflächige Asphaltsanierung, wie sie 2018 in der Kehrbrückstraße stattgefunden hat, ist erforderlich. Wegen der Vielzahl der zu sanierenden Straßenabschnitte im Stadtgebiet von Aachen ist die Hansmannstraße auf der Arbeitsliste für 2021 vorgesehen. Bis dahin wird die Hansmannstraße weiterhin durch kleinere Reparaturarbeiten in einem verkehrssicheren Zustand gehalten. Ein Vorziehen der Asphaltarbeiten dort ist ggf. möglich, sollten andere Straßenabschnitte aufgrund von Einsprüchen anderer Dienststellen oder vorgesehenen Leitungsverlegungen nicht ausgeführt werden können. Es ist nicht möglich, diesen Straßenabschnitt noch zusätzlich in das Programm 2019 oder 2020 aufzunehmen, da dort bereits zu sanierende Straßenabschnitte von einer Gesamtfläche von ca. 50.000 m² enthalten sind. Mehr als diese Fläche ist arbeitstechnisch im Jahresverlauf nicht zu leisten. Die Asphaltsanierungen werden aus dem Wirtschaftsplan des Aachener Stadtbetriebes finanziert, zusätzliche Haushaltsmittel sind dafür nicht erforderlich. Anlage/n: Antrag der CDU- und FDP-Fraktion vom 01.12.2018 Vorlage E 18/0166/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 17.01.2019 Seite: 2/2