Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
327792.pdf
Größe
476 kB
Erstellt
17.01.19, 12:00
Aktualisiert
27.01.19, 14:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Aachener Stadtbetrieb
Beteiligte Dienststelle/n:
E 18/0166/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
17.01.2019
Sanierung Teilstück der Hansmannstraße
hier: Antrag der CDU- und FDP-Fraktion der Bezirksvertretung
Aachen-Eilendorf
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
30.01.2019
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis. Der
Antrag gilt damit als behandelt
Vorlage E 18/0166/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.01.2019
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Die Hansmannstraße in Aachen – Eilendorf zwischen Kehrbrückstraße und Josefstraße ist
gekennzeichnet von Flickstellen und kleinteiligen Ausbesserungen. Eine großflächige
Asphaltsanierung, wie sie 2018 in der Kehrbrückstraße stattgefunden hat, ist erforderlich.
Wegen der Vielzahl der zu sanierenden Straßenabschnitte im Stadtgebiet von Aachen ist die
Hansmannstraße auf der Arbeitsliste für 2021 vorgesehen. Bis dahin wird die Hansmannstraße
weiterhin durch kleinere Reparaturarbeiten in einem verkehrssicheren Zustand gehalten.
Ein Vorziehen der Asphaltarbeiten dort ist ggf. möglich, sollten andere Straßenabschnitte aufgrund
von Einsprüchen anderer Dienststellen oder vorgesehenen Leitungsverlegungen nicht ausgeführt
werden können.
Es ist nicht möglich, diesen Straßenabschnitt noch zusätzlich in das Programm 2019 oder 2020
aufzunehmen, da dort bereits zu sanierende Straßenabschnitte von einer Gesamtfläche von ca.
50.000 m² enthalten sind. Mehr als diese Fläche ist arbeitstechnisch im Jahresverlauf nicht zu leisten.
Die Asphaltsanierungen werden aus dem Wirtschaftsplan des Aachener Stadtbetriebes finanziert,
zusätzliche Haushaltsmittel sind dafür nicht erforderlich.
Anlage/n:
Antrag der CDU- und FDP-Fraktion vom 01.12.2018
Vorlage E 18/0166/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.01.2019
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