Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
327789.pdf
Größe
1,3 MB
Erstellt
17.01.19, 12:00
Aktualisiert
27.01.19, 14:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Aachener Stadtbetrieb
Beteiligte Dienststelle/n:
E 18/0167/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
17.01.2019
Sanierung der Wirtschaftswege im Stadtbezirk Richterich und
Wiederherstellung der Straßen nach Abschluss der Arbeiten am
Windpark
hier: versch. Anträge an die Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
30.01.2019
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis. Die
Anträge 54 sowie 36, 53 und 57 gelten damit als behandelt.
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Ausdruck vom: 17.01.2019
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Erläuterungen:
Richterich ist in den Randlagen von einer Vielzahl von Wirtschaftswegen umgeben. Insgesamt beträgt
die Streckenlänge dieser Wirtschaftswege 20,5 km. Bei einer Gesamtstraßenlänge von 54,5 km in
Richterich machen die Wirtschaftswege demnach einen Anteil von ca. 37,6 % des Wegenetzes aus.
Wirtschaftswege dienen der Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen und sind daher in
einfachem Ausbauzustand. Es finden sich vielfach unbefestigte Wege oder einfache Steinwege als
Wirtschaftswege. Einige wenige dieser Wege wurden vor einigen Jahren mit einem einfachen
Asphaltbelag versehen, ohne jedoch auch einen ordnungsgemäßen Straßenaufbau vorzunehmen. Es
wurde lediglich eine Oberflächenegalisierung vorgenommen, um für den ansteigenden Freizeitverkehr
(Fußgänger, Radfahrer) eine angenehmere Wegenutzung anbieten zu können. Ein vollständig
regelkonformer Straßenaufbau wäre nur im Zuge eines vollständigen Wegeneubaus möglich
gewesen, der aber nicht finanzierbar war und ist. Daher wurde unter Abwägung von Kosten und
Nutzen die einfache Egalisierung der Oberfläche durchgeführt in dem Bewusstsein, dass hierdurch
schnellere und stärkere Beschädigungen auftreten werden.
Nach § 57 Landesnaturschutzgesetz ist das Betreten dieser Wirtschaftswege „zum Zwecke der
Erholung auf eigene Gefahr gestattet“ (Abs.1). Das Radfahren ist sogar nur auf privaten Wegen
gestattet, wenn durch Beschilderung nichts anderes ausgewiesen ist.
Durch diese Gefahrenumkehr wird der Unterhaltungsaufwand für die Wirtschaftswege auf das
Hauptanliegen, die Sicherstellung der Erreichbarkeit der Wiesen- und Ackerflächen mit
landwirtschaftlichen Maschinen, reduziert.
Dennoch werden auch die Wirtschaftswege regelmäßig kontrolliert, allerdings nicht so häufig wie
übliche Gemeindestraßen, sondern nur etwa dreimal jährlich. Auch dies ist dem Status der
Wirtschaftswege als untergeordnete Erschließungswege geschuldet.
Durch die vermehrte Nutzung der Feld- und Wirtschaftswege zu Freizeitzwecken, zu Fuß oder mit
dem Fahrrad, ist der Anspruch an die Ebenheit der Oberflächen gestiegen. Dieser Anspruch ist aber
aus dem laufenden Budget der Straßenunterhaltung nicht zu erfüllen. Hier ist es nur möglich, die für
die Wirtschaftswege einfachsten Standards einzuhalten.
In der Regel werden die unbefestigten Wege bei Bedarf abgeschält oder mit Schotter aufgefüllt, um
eine ebenere Oberfläche zu erhalten. Die Belastung durch die landwirtschaftlichen Fahrzeuge
insbesondere bei Nässe führt jedoch sehr schnell wieder zu neuen Schäden an den unbefestigten
Wegen. Auch die wenig tragfähigen Asphaltdecken vergangener Jahre sind durch die Nutzung der
breiten und schweren Landmaschinen vielfach stark geschädigt.
Insbesondere die Randbereiche der Wege werden zudem übermäßig belastet, da die alten
Wegebreiten in den meisten Fällen zu schmal sind für die Landmaschinen des 21. Jh, so dass die
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Reifen in die schwachen Randzonen zwischen Weg und Bankett drücken und so von den Rändern
her die Wege zerstören.
In Absprache und in Zusammenarbeit mit den ortsansässigen Landwirten wird Material zur
Ausbesserung zur Verfügung gestellt. Die Landwirte bauen dieses Material dann nach eigenen
Bedarfen in die Wirtschaftswege ein. Zusätzlich werden andere Wege wie der Fronrather Weg, einer
der asphaltierten Wirtschaftswege, bei Bedarf durch die Mitarbeiter des Aachener Stadtbetriebes
ausgebessert. Diese Ausbesserungen haben jedoch nicht die Qualität oder den Anspruch einer
Straßenbaumaßnahme in Gemeindestraßen. Es handelt sich um Flickstellen.
Die Wirtschaftswege sind damit Bestandteil der allgemeinen Straßenunterhaltungsmaßnahmen mit
niedriger Priorität. Ein Programm zur regelkonformen Erneuerung der Wirtschaftswege bei der Stadt
Aachen gibt es nicht. Finanzmittel werden dafür bislang nicht explizit vorgesehen.
Im Zuge von Baumaßnahmen von Versorgern oder Investoren, wie zuletzt beim Aufbau des
Windparkes in Richterich 2017 besteht die Möglichkeit, größere Streckenabschnitte der durch die
Baumaßnahme in Anspruch genommenen Straßen wieder instand zu setzen, ohne dass sich die
Stadt Aachen finanziell nennenswert beteiligen muss.
Im Fall des Windparkes wurden insbesondere die Laurensberger Straße und der Silberpatweg
weitestgehend erneuert, wobei der Silberpatweg in unbefestigter Bauweise hergerichtet wurde. Die
Laurensberger Straße erhielt eine neue Fahrbahndecke. Ein kurzes Teilstück wurde ausgespart, da
das Straßengrundstück nicht vollständig im Eigentum der Stadt Aachen ist. Da dieses kurze Teilstück
aber eine ordentliche Oberfläche aufweist und die Anschlüsse sehr sorgfältig ausgeführt worden sind,
besteht dort aus Sicht der Straßenunterhaltung kein weiterer akuter Handlungsdruck mehr. Dennoch
wird seitens der Stadt Aachen weiterhin versucht, mit dem privaten Grundstückseigentümer eine
Einigung für künftige Straßenbaumaßnahmen zu erzielen. Die Verhandlungen dazu sind noch nicht
abgeschlossen.
Verwaltungsintern wurde zudem diskutiert, ob im Zusammenhang mit der notwendigen
Wiederherstellung insbesondere der Laurensberger Straße eine Verbesserung der Gesamtsituation
herbeigeführt werden könnte. Hier wurden insbesondere die Beleuchtung und die Anlage eines
Gehweges besprochen.
Im Ergebnis wurde die Beleuchtungssituation durch Verdichtung der Maststandorte deutlich
verbessert. Auf die Anlage eines neuen Gehweges wurde hingegen verzichtet. Dies hat nicht nur
finanzielle Gründe. Ein Gehweg ist nur auf einem relativ kurzen Abschnitt möglich, da nur im Bereich
der ehemaligen Zollsiedlung das Straßengrundstück genügend Querschnittsbreite aufweist. Im
weiteren Verlauf in Richtung Ortslage Vetschau ist die städtische Grundstücksbreite mit knapp 5 m zu
schmal, um neben einer Fahrbahn einen sicheren Gehweg anlegen zu können. Ohne Weiterführung
ist die Anlage eines Gehweges auf einem kurzen Teilstück an der Zollsiedlung aber nur wenig
sinnvoll, weswegen insgesamt darauf verzichtet wird.
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Die Aufstellung von Bänken an Wirtschaftswegen ist im Einzelfall zu prüfen, da insbesondere in den
Außenbereichen u.a. der Landschaftsschutz zu berücksichtigen ist. Die begrenzten Haushaltsmittel
des Fachbereiches Umwelt für Parkbänke werden derzeit für die Verbesserung der öffentlichen
Grünanlagen verwendet, z.B. wird derzeit geplant, im Park von Schloss Schönau neue Bänke
aufzustellen. Ein Gesamtprogramm für die Aufstellung von Sitzbänken gibt es jedoch nicht.
Anlage/n:
Antrag der CDU-Fraktion vom 31.01.2018
Antrag von Frau Köhne, Herrn Kuckelkorn und Herrn Dr. Kuhrt-Lassay vom 29.03.2017
Antrag der Bezirksbürgermeisterin Frau Köhne vom 22.01.2018
Antrag der SPD-Fraktion vom 26.02.2018
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