Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
327038.pdf
Größe
2,1 MB
Erstellt
10.01.19, 12:00
Aktualisiert
27.01.19, 14:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/1122/WP17
öffentlich
35080-2018
10.01.2019
Dez. III / FB 61/200
Bebauungsplan -Junkerstraße/Lochnerstraße- zwischen
Junkerstraße, Lochnerstraße, Gartenstraße und Welkenrather
Straße
hier: Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
06.02.2019
07.02.2019
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Planungsausschuss
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung
- Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
- Schaffung von Wohnraum für unterschiedliche Nachfragegruppen
- Gestaltung der Raumkanten an der Lochnerstraße Ecke Junkerstraße bzw. Lochnerstraße Ecke
Gartenstraße
- Sicherung des Baumbestandes an der Lochnerstraße
- Sicherung der Kaltluftschneise an der Lochnerstraße
die Aufstellung des Bebauungsplanes Junkerstraße / Lochnerstraße für den Planbereich zwischen der
Junkerstraße, der Lochnerstraße, der Gartenstraße und der Welkenrather Straße im Stadtbezirk
Aachen-Mitte zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung
- Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
- Schaffung von Wohnraum für unterschiedliche Nachfragegruppen
- Gestaltung der Raumkanten an der Lochnerstraße Ecke Junkerstraße bzw. Lochnerstraße Ecke
Gartenstraße
- Sicherung des Baumbestandes an der Lochnerstraße
- Sicherung der Kaltluftschneise an der Lochnerstraße
die Aufstellung des Bebauungsplanes Junkerstraße / Lochnerstraße für den Planbereich zwischen der
Junkerstraße, der Lochnerstraße, der Gartenstraße und der Welkenrather Straße im Stadtbezirk
Aachen-Mitte.
Vorlage FB 61/1122/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.01.2019
Seite: 1/4
Erläuterungen:
1.
Ziel und Zweck der Planung / Planungsanlass
Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Aachen – Mitte westlich der Innenstadt zwischen
Alleenring und Westpark. Neben der Welkenrather Straße bildet die Bahnstrecke Aachen-Belgien die
nördliche Begrenzung.
Das Plangebiet ist ca. 8.000 qm groß
Für den südlichen Rand des Plangebietes liegt eine Bauvoranfrage vor, in der ein fünf- bis
sechsgeschossiger Wohnkomplex für ca. 140 Mikroappartements mit Tiefgararge dargestellt ist.
Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen und die städtischen Ziele
- Schaffung von Wohnraum für unterschiedliche Nachfragegruppen
- Gestaltung der Raumkanten an der Lochnerstraße-Ecke Junkerstraße bzw. Lochnerstraße-Ecke
Gartenstraße
- Sicherung des Baumbestandes an der Lochnerstraße
- Sicherung der Kaltluftschneise an der Lochnerstraße
an diesem Standort umsetzen zu können, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Städtebauliche Situation
Das Plangebiet umfasst einen Baublock, der sich im Übergang zwischen der historischen Innenstadt
und der westlichen Stadterweiterung aus dem 19. Jahrhundert befindet. Der östliche Rand wird durch
die Junkerstraße gebildet, die als Teil des Grabenringes gemeinsam mit der parallel verlaufenden
Bahnstrecke die Grenze der Innenstadt markiert. Westlich jenseits der Gartenstraße schließt sich der
Westpark an das Plangebiet an, der bereits 1885 als „Lochnergarten“ angelegt wurde. Heute nimmt
der Park eine wichtige Erholungsfunktion für die umliegenden, dicht bebauten Gebiete ein.
Das Plangebiet ist am nördlichen Blockrand mit viergeschossigen Mehrfamilienhäusern bebaut, die
auch im nördlichen Teilabschnitt an der Junkerstraße noch den Blockrand markieren. Die südliche
Hälfte des Baublockes ist heterogener bebaut. An der Ecke Lochnerstraße-Junkerstraße befindet sich
einen Tankstelle. Nach Westen schließen sich ein zweigeschossiges Mehrfamilienhaus und ein
eingeschossiger Kindergarten mit westlich angrenzendem Außengelände an.
Die Gartenstraße ist entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 749 –Gartenstraßenur noch als Rad- und Fußwegverbindung nutzbar, die Restbreite der Straßenfläche ist in das
Außengelände des Kindergartens einbezogen worden. Entlang der Lochnerstraße befindet sich vor
dem Kindergarten eine Reihe von sechs großkronigen alten Bäumen, die durch einen weiteren Baum
an der Ecke Lochnerstraße-Junkerstraße ergänzt werden.
Die durch die Bauvoranfrage betroffenen Grundstücke liegen in einer klimatisch für die westliche
Innenstadt wirksamen Kaltluftschneise. Die überwiegend niedrig bebauten Grundstücke an der
Lochnerstraße begünstigen die Situation.
Vorlage FB 61/1122/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.01.2019
Seite: 2/4
Planungsrechtliche Situation
Der Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen stellt den Bereich als gemischte Baufläche dar,
ebenso der in der Neuaufstellung befindliche Flächennutzungsplan AACHEN*2030. Letzterer markiert
zusätzlich den Schutzbereich Stadtklima, der sich über das Plangebiet erstreckt.
Der nordwestliche Teil des Plangebietes wird überlagert durch den Bebauungsplan Nr. 749 Gartenstraße- (rechtskräftig seit dem 19.10.1985). Dieser setzt die Verkehrsfläche der Grabenstraße
sowie angrenzende WA- bzw. MI-Gebiete fest. Der Kindergarten und ein Spielplatz im Westpark sind
durch die entsprechenden Festsetzungen gesichert. Der Fluchtlinienplan Nr. 355 aus dem Jahr 1950
trifft Festsetzungen für den Bereich zwischen Turmstraße und Schanz. An der Lochnerstraße Ecke
Junkerstraße ist eine um 9,0 m zurückspringende Baufluchtlinie festgesetzt, dieser Rücksprung setzt
sich auf der gegenüberliegenden Straßenecke in einer festgesetzten „abgeschrägten Ecke“ fort und
wurde dort auch baulich so umgesetzt.
Die planungsrechtliche Beurteilung von Vorhaben erfolgt derzeit nach den Festsetzungen der
Bauleitpläne, im Übrigen nach § 34 Baugesetzbuch, wonach ein Vorhaben sich nach Art und Maß der
baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen muss.
Wohnraumbedarf
Aufgrund der steigenden Studierendenzahlen herrscht in der Stadt Aachen eine starke
Wohnraumnachfrage durch diese Bevölkerungsgruppe. Die Nachfrage bezieht sich auf bezahlbaren
Wohnraum unterschiedlicher Größe. Durch den Bau von Kleinstwohnungen, wie er im Plangebiet
angedacht wurde, kann die Nachfrage nicht gedeckt werden, weil es sich bei den Studierenden um
eine sehr flexible Bevölkerungsgruppe handelt, die z. B. durch den Zusammenschluss zu
Wohngemeinschaften auch bei größeren Wohneinheiten mit Familien um den Wohnraum konkurriert.
Für Familien hingegen sind die Kleinstwohnungen nicht nutzbar. Die Entwicklung, dass Investoren
verstärkt Micro-Appartements im hochpreisigen Segment schaffen, geht an der Nachfrage vorbei und
führt zu einer Verknappung und Verteuerung des entsprechenden Marktsegmentes für Familien.
Unter sozialräumlichen Aspekten ist es sinnvoll, unterschiedliche Wohnungstypen auch kleinräumlich
zu mischen, um die Segregation bestimmter Nutzungsgruppen zu vermeiden. Städtebaulich und
sozialplanerisch sinnvoll ist es zudem, Wohnungen bzw. Gebäude mit flexibleren Grundrissen zu
errichten, um ein mögliches Abklingen der Studierendenwelle aufzufangen und dem demographischen
Wandel zu begegnen.
Ziel der Planung
Aufgrund der Lage in der Aachener Innenstadt mit allen notwendigen Infrastruktureinrichtungen ist
eine Wohnungsbauentwicklung an dieser Stelle sinnvoll, insbesondere wegen des hohen Bedarfes an
Wohnraum in der Stadt. Ziel der Planung ist die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum in
zentraler Lage, allerdings unter Berücksichtigung des Bedarfes an unterschiedlichen
Wohnungsgrößen. Der Bebauungsplan Nr. 749 muss dazu (ggf. nur in einem Teilbereich) aufgehoben
werden Der Kitastandort an der Gartenstraße soll allerdings auch in dem neu aufzustellenden
Bebauungsplan gesichert werden. Hinzu kommt die Zielsetzung, zum einen die Raumkanten an der
Lochnerstraße sowie die Eckbereiche der Grabenstraße und der Junkerstraße angemessen zu
gestalten, zum anderen aber aus Klimaschutzgründen einen 10 m breiten Streifen an der
Grabenstraße entlang der Grundstücksgrenze von einer Bebauung freizuhalten.
Vorlage FB 61/1122/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.01.2019
Seite: 3/4
Aufgrund der Lage im Übergang zwischen Westpark und Innenstadt, der sensiblen Lage im
Schutzbereich Stadtklima und der vorhandenen Baumbestandes ist eine Entwicklung der Fläche nur
im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens
denkbar, in dem diese schutzwürdigen Belange geprüft und bewertet werden können.
2.
Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, einen Aufstellungsbeschluss für den Planbereich mit folgenden Zielen zu
fassen:
- Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
- Schaffung von Wohnraum für unterschiedliche Nachfragegruppen
- Gestaltung der Raumkanten an der Lochnerstraße Ecke Junkerstraße bzw. Lochnerstraße Ecke
Gartenstraße
- Sicherung des Baumbestandes an der Lochnerstraße
- Sicherung der Kaltluftschneise an der Lochnerstraße.
Durch den Aufstellungsbeschluss können die Instrumente zur Sicherung der Bauleitplanung
angewendet werden.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
Vorlage FB 61/1122/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.01.2019
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Bebauungsplan - Junkerstraße / Lochnerstraße -
Bebauungsplan - Junkerstraße / Lochnerstraße -