Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
326554.pdf
Größe
26 MB
Erstellt
08.01.19, 12:00
Aktualisiert
27.01.19, 14:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 32/0019/WP17
öffentlich
08.01.2019
FB 32
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen an Sonntagen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
23.01.2019
06.02.2019
27.03.2019
03.04.2019
10.04.2019
Rat der Stadt Aachen
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Hauptausschuss
Rat der Stadt Aachen
Kenntnisnahme
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die Anträge der IG Aachener Portal e.V. vom 30.10.2018 und des MAC –
Märkte und Aktionskreis City e.V. vom 10.12.2018 für Aachen Innenstadt, der BIG – Burtscheider
Interessen Gemeinschaft e.V. vom 02.12.2018 für Burtscheid und der Interessengemeinschaft
Brander Handel, Handwerk und Gewerbe vom 24.10.2018 für Brand zur Kenntnis.
Nach Beratung und Empfehlung der betroffenen Bezirksvertretungen und des Hauptausschusses
sowie nach Stellungnahme der Kirchen und der Gewerkschaften ver.di und DGB beschließt der Rat
der Stadt in seiner Sitzung am 10.04.2019 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen für
das Jahr 2019 als Ordnungsbehördliche Verordnung.
(Philipp)
Vorlage FB 32/0019/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.01.2019
Seite: 1/4
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2019
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2019 ff.
2019
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2019 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
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Auszahlungen
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Ergebnis
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+ Verbesserung /
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Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2019
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2019 ff.
2019
2019 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
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Abschreibungen
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Ergebnis
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Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
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Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 32/0019/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.01.2019
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Dem Rat der Stadt werden die Anträge der IG Aachener Portal e.V., des MAC – Märkte und
Aktionskreis City e.V., der BIG – Burtscheider Interessen Gemeinschaft e.V. und der IG Brander
Handel, Handwerk und Gewerbe über die verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2019 – insgesamt
10 Termine, verteilt auf 7 Tage und 3 Stadtbezirke bzw. -teile – zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Dem derzeit geltenden Ladenöffnungsgesetz und der daraus resultierenden aktuellen
Rechtsprechung rund um die Freigabe verkaufsoffener Sonntage Rechnung tragend, wurden die
eingereichten Anträge inhaltlich begründet und die vorgesehenen räumlichen Geltungsbereiche in
Abhängigkeit von den Veranstaltungen umschrieben.
Nach Inkrafttreten der Änderung des Ladenöffnungsgesetzes am 30.03.2018 sind die insoweit
vorliegenden Anträge anhand geltenden, geänderten Bestimmungen zu prüfen.
Nach § 6 Abs.1 der neuen Fassung dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens acht, nicht
unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- und Feiertagen im öffentlichen Interesse ab 13.00 Uhr bis zur
Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Von einem öffentlichen Interesse ist insbesondere auszugehen,
„wenn die Öffnung u.a. im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen
Veranstaltungen erfolgt“.
Für auf bestimmte Bezirke bzw. Ortsteile beschränkte Freigaben sonntäglicher Ladenöffnungen,
wurde die Anzahl der insgesamt innerhalb einer Gemeinde freizugebenden Sonn- und Feiertage je
Kalenderjahr von elf auf sechszehn erhöht. Dabei dürfen aber nur ein Adventssonntag je Bezirk bzw.
Ortsteil, insgesamt jedoch nicht mehr als zwei Adventssonntage je Gemeinde, freigegeben werden (§
6 Abs. 4 LÖG).
Da diese Voraussetzungen bei allen derzeit beantragten Terminen für eine mögliche sonntägliche
Ladenöffnung erfüllt werden, werden die vorliegenden Anträge hinsichtlich ihrer Begründung und der
jeweiligen begrenzten räumlichen Geltungsbereiche als genehmigungsfähig angesehen.
Gemäß § 6 Abs.4 S.7 der derzeitig geltenden Fassung des Gesetzes zur Regelung der
Ladenöffnungszeiten (LÖG) sind vor Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung die zuständigen
Gewerkschaften, Wirtschaftsverbände und Kirchen sowie die jeweilige Industrie- und Handelskammer
und die Handwerkskammer anzuhören. Diese wurden mit Schreiben vom 17.12.2018 und 21.12.2018
um Stellungnahme bis zum 02.01.2019 bzw. 04.01.2019 gebeten.
Bislang liegen die Stellungnahmen der Industrie- und Handelskammer, des Einzelhandelsverbandes,
des bischöflichen Generalvikariates und die des evangelischen Kirchenkreises vor.
Während die Industrie- und Handelskammer sowie der Einzelhandelsverband die beabsichtigen
Sonntagsöffnungen begrüßen, äußert das bischöfliche Generalvikariat Bedenken, da teilweise mehr
als zwei verkaufsoffene Sonntage pro Stadtbezirk geplant sind und diese, wie am 08.12.2019 in
Vorlage FB 32/0019/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.01.2019
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Aachen-Mitte und Burtscheid und am 15.12.2019 in Brand, auch an Adventssonntagen geplant sind.
Insbesondere mit den letztgenannten Terminen besteht kein Einverständnis. Der evangelische
Kirchenkreis äußerte, dass von dieser Seite den beantragten Öffnungen insgesamt nicht zugestimmt
werden kann.
Die Gewerkschaft Ver.di teilte am 02.01.2019 und am 07.01.2019 mit, dass die Anfragen zur
Stellungnahme dort verspätet zugestellt worden seien und somit erst innerhalb von 14 Tagen
beantwortet werden können.
Nach Eingang der Stellungnahmen und der Beratungsfolge der Bezirksvertretungen sowie des
Hauptausschusses beschließt der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 10.04.2019 über den Entwurf
der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen als
Ordnungsbehördliche Verordnung.
Anlage/n:
-
Übersicht verkaufsoffene Sonntage 2019
-
Antrag der IG Aachener Portal e.V. vom 30.10.2018
-
Antrag des MAC vom 10.12.2018
-
Antrag der BIG e.V. vom 02.12.2018
-
Antrag der IG Brander Handel, Handwerk und Gewerbe vom 24.10.2018
-
Stellungnahme Industrie- und Handelskammer Aachen vom 02.01.2019 und 07.01.2019
-
Stellungnahme des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen vom 07.01.2019
-
Stellungnahme des bischöflichen Generalvikariates vom 08.01.2019
-
Stellungnahme des evangelischen Kirchenkreises Aachen vom 04.01.2019
Vorlage FB 32/0019/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.01.2019
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1-7 Weinstände
8 Imbisswagen
9 Bühnenwagen
10 Toilettenwagen
11 Süßwarenstand
12 Flammkuchen
10
9
1-7
8
11
12
1
Antrag auf Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage gemäß § 6 Absatz 1
Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW)
Stadtteil:
Aachen – Innenstadt
Antragsteller:
MAC-Märkte und Aktionskreis City e.V.
Beantragter Termin:
29.09.2019
Anlassbezeichnung:
Aktion „Ehrenwert – Tag der Vereine“ 2019
Anlassbeschreibung und Begründung:
Mehr als 160 Vereine aus unterschiedlichsten Bereichen präsentieren sich und ihr Tätigkeitsspektrum
am „Tag der Vereine“ in der Aachener Innenstadt
(Markt, Katschhof, Münsterplatz, Elisenbrunnen,
Kugelbrunnen…). Dieser Aktionstag wird vom MAC
Märkte- und Aktionskreis City e.V. gemeinsam mit
der Stadt Aachen organisiert und erfreut sich seit
vielen Jahren stetig wachsender Beliebtheit und
Ausstrahlung. Viele tausende Besucher – insbesondere aus der Städteregion Aachen, aber auch aus
den Nachbarländern – informieren sich an den Ständen der Vereine über deren Arbeit (siehe beiliegende Presseartikel). Außerdem gibt es Patenschaften
zwischen Vereinen und Geschäften, die sich aufgrund der Vereinsinhalte ergänzen. Die Besucher
verbinden – nicht nur aufgrund dieser Tatsache –
ihren Besuch gerne mit einem Bummel durch die
Aachener Geschäfte. Der „Tag der Vereine“ setzt in
einer Zeit, in der ehrenamtliches Engagement an
gesellschaftlicher Bedeutung verliert, einen wichtigen Kontrapunkt. Die Verbindung zwischen Vereinen
und Aachener Geschäften ist einzigartig und wird in
Aachen sehr geschätzt, wie die rege Besucheranzahl
deutlich zeigt.
Räumlicher Geltungsbereich (Lageplan):
Verkleinerter innerer Grabenring, begrenzt durch die
Parkhäuser die der Zuwegung zur Veranstaltung „Ehrenwert – Tag der Vereine“ dienen. Folgende Straßen begrenzen das Gebiet: Neupforte, (P) Seilgraben, untere Sandkaulstr.,Kurhausstr., (P),Blondelstr.,
(P) Stiftstr., Adalbertstift, (P), Adalbertstr.,
Harscampstr., (P)
Wirichsbongardstr., (P)
Kapuzinergr., Alexianergr.,(P Media-Markt) Löhergr.,
(P) Karlsgraben, Templergraben, Pontstraße, Seilgraben.
zu erwartender Besucherstrom
(ggfls. aufgrund Erfahrungswerten
aus Vorjahren; Nachweise sind
vorzulegen):
Aufgrund der Erfahrung aus der Vergangenheit bei
der Veranstaltung „Ehrenwert – Tag der Vereine“ ist
mit einer Besucherzahl zwischen 25.000 und 35.000
Tsd. je nach Witterung zu rechnen (siehe beiliegende
Presseartikel). Da erfahrungsgemäß nicht der gesamte Einzelhandel geöffnet hat und leider auch
weiterhin zunehmender Leerstand zu beobachten
ist, gehen wir davon aus, dass die gesetzliche Forderung, wonach für die Zulässigkeit von Sonntagsöffnungen die entsprechende Anlassveranstaltung ohne die Sonntagsöffnung mehr Besucher anziehen
muss als der alleinige verkaufsoffene Sonntag, klar
erfüllt ist.
Verkaufsfläche: vs. Marktfläche
Die Gesamtfläche der Veranstaltung „Ehrenwert –
Tag der Vereine“ beträgt ca. 100.000 qm (incl. Nebenflächen, davon reine Nettoaktionsflächen rd.
18.000 qm). Zu dieser Fläche zählen neben den Flächen der Stände von über 160 Vereine und anderweitige „Aktionsflächen“ auch entsprechende Zugangswege. Hierzu zählen die Adalbertstr.,
Ursulinerstr., Wirichsbongartstr., Hartmannstr.,
Kleinmarschierstr., Annastr., Jakobstr., Trichtergasse,
Annuntiatenbach und Neupforte. Zudem wird in
diesem Jahr erneut der Bereich Kugelbrunnen in die
Aktion mit einbezogen, in dem interessierten Vereinen auch dort die Möglichkeit geboten wird, sich
einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren.
Die Gesamtfläche der maximal theoretisch möglich
geöffneten Geschäfte beträgt rd. 100.000 Quadratmeter (ohne Gastronomie und Dienstleistungen).
Nach allgemeiner Erfahrung ist jedoch davon auszugehen, dass sich lediglich zwei Drittel an der Sonntagsöffnung beteiligen werden, so dass eine Gesamtverkaufsfläche von ca. 66.000 Quadratmeter
erreicht wird. Aufgrund der Größe der Veranstaltung
ist die Verkaufsfläche der Geschäfte, die geöffnet
haben somit wesentlich kleiner.
Enger räumlicher Bezug „Ehrenwert – Tag der Vereine“ und Geschäftsöffnung
Ein enger räumlicher Bezug/Zusammenhang zwischen einer Anlassveranstaltung und verkaufsoffenen Geschäften ist nach bisherigen Erkenntnissen
dann anzunehmen, wenn Areale der Anlassveranstaltung und der geöffneten Geschäfte unmittelbar
aneinandergrenzen oder nur durch eine Verkehrsfläche oder einer kleinflächigen Grünfläche in ihrer
Einheit getrennt sind.
Im vorliegenden Fall ist augenscheinlich, dass der
Anlass „Ehrenwert – Tag der Vereine“ incl. der dazugehörigen Flächen, prägend für diesen Sonntag sind.
Aachen, den 10.12.2018
___________________________
(Unterschrift)
Antrag auf Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage gemäß § 6 Absatz 1
Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW)
Stadtteil:
Aachen - Innenstadt
Antragsteller:
MAC-Märkte und Aktionskreis City e.V.
Beantragter Termin:
08.12.2019
Anlassbezeichnung:
Aachener Weihnachtsmarkt 2019
Adventsmärkte Holzgraben + Kugelbrunnen 2019
Anlassbeschreibung und Begründung:
Der Aachener Weihnachtsmarkt findet seit 1973 in
der Aachener Innenstadt statt. Er wurde in den vergangenen Jahren regelmäßig unter den „Top 10“ der
europäischen Weihnachtsmärkte gelistet und hat
seit vielen Jahren internationale Bedeutung. Touristen aus nah und fern, aber auch unzählige Besucher
aus dem Umland und Aachener Bürger, besuchen
diesen Weihnachtsmarkt - teils individuell, teils im
Rahmen von Pauschalreisen. Vor allem an den Wochenenden sind die Besucherfrequenzen besonders
hoch. Mit Blick auf das bevorstehende Weihnachtsfest besuchen viele Gäste den Weihnachtsmarkt, um
hier Ideen für Geschenke zu sammeln, oder gleich
einzukaufen. Es liegt nahe, dass die meisten Besucher auch die Möglichkeit nutzen möchten, in den
Geschäften der Innenstadt einzukaufen und die
symbiotische Verbindung zwischen den Ständen des
Weihnachtsmarktes und den Geschäften der Innenstadt nutzen möchten. Die Ausstrahlungskraft des
Aachener Weihnachtsmarktes in Verbindung mit den
Adventsmärkten am Holzgraben und Kugelbrunnen
ist für sich allein bereits enorm hoch, die Verbindung
mit einem Besuch des innerstädtischen Einzelhandels für alle Gäste traditionell und obligatorisch –
insbesondere so kurz vor Weihnachten.
Räumlicher Geltungsbereich (Lageplan):
Grabenring mit der Erweiterung im Süden und Osten
um den Bereich Franzstraße, Lagerhausstraße, Wilhelmstraße bis Hansemannplatz und Alexanderstraße.
zu erwartender Besucherstrom
(ggfls. aufgrund Erfahrungswerten
aus Vorjahren; Nachweise sind
vorzulegen):
ca. 1,5 Millionen regionale, nationale und internationale Besucher während des gesamten Zeitraumes
des Weihnachtsmarktes und der Adventsmärkte.
prognostizierte Besucherströme:
Aufgrund der Erfahrung aus der Vergangenheit ist
mit einer Besucherzahl zwischen 50.000 und 60.000
Tsd. je nach Witterung zu rechnen. Da erfahrungsgemäß nicht der gesamte Einzelhandel geöffnet hat
und leider auch weiterhin zunehmender Leerstand
zu beobachten ist, gehen wir davon aus, dass die
gesetzliche Forderung, wonach für die Zulässigkeit
von Sonntagsöffnungen die entsprechende Anlassveranstaltung ohne die Sonntagsöffnung mehr Besucher anziehen muss als der alleinige verkaufsoffene
Sonntag, klar erfüllt ist.
Enger räumlicher Bezug „Weihnachtsmarkt und Adventsmärkte“
und Geschäftsöffnung
Ein enger räumlicher Bezug/Zusammenhang zwischen einer Anlassveranstaltung und verkaufsoffenen Geschäften ist nach bisherigen Erkenntnissen
dann anzunehmen, wenn Areale der Anlassveranstaltung und der geöffneten Geschäfte unmittelbar
aneinandergrenzen oder nur durch eine Verkehrsfläche oder einer kleinflächigen Grünfläche in ihrer
Einheit getrennt sind.
Im vorliegenden Fall ist augenscheinlich, dass der
Anlass „Weihnachtsmarkt und Adventsmärkte“ incl.
der dazugehörigen Flächen, prägend für diesen
Sonntag sind.
Aachen, den 10.12.2018
___________________________
(Unterschrift)
AC- Innenstadt
geplante verkaufsoffene Sonntage 2019
Termin
Anlass
14.07.2019 CHIO Aachen (Soerser Sonntag)
29.09.2019 Aktion "Ehrenwert - Tag der Vereine"
08.12.2019 Aachener Weihnachtsmarkt
Burtscheid
05.05.2019
15.09.2019
08.12.2019
Mai-Weinfest
Burtscheider Aktionstage
Burtscheider Weihnachtsmarkt/Nikolausmarkt Marienhospital
Brand
14.07.2019
15.09.2019
20.10.2019
15.12.2019
Sommerkirmes
Tag der Vereine
Traditionelle Herbstkirmes
Großer Adventsmarkt mit Eisbahn
Von:
<monika.frohn@aachen.ihk.de>
An:
<ordnungsamt@mail.aachen.de>
Datum: 02.01.2019 11:43
Betreff: Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen 2019 in Aachen, Ihr Schreiben vom 17.12.18
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus Sicht der IHK Aachen bestehen keine durchgreifenden Bedenken gegen das Offenhalten von Verkaufsstellen von folgenden Verkaufsstellen in der
Aachener Innenstadt:
14.7.19, Gebiet Aachen Nord aus Anlass des CHIO
20.10.19, Aachen - Brand, Anlass: Herbstkirmes
14.7.19, Aachen - Brand, Anlass: Sommerkirmes
15.9.19, Aachen - Brand, Anlass: Tag der Vereine
15.12.19, Aachen - Brand, Anlass: Adventmark
15.9.19, Aachen - Burtscheid, Anlass: Aktionstage
5.5.19, Aachen - Burtscheid, Anlass: Weinfest
8.12.19, Aachen - Burtscheid, Anlass: Weihnachtsmarkt
Wir gehen davon aus, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und die Begründungen sind für uns nachvollziehbar.
In dem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass das Oberverwaltungsgericht Münster im Streit um verkaufsoffene Sonntage eine engere Auslegung
des neuen NRW-Ladenöffnungsgesetzes Anfang November 2018 angemahnt hat. Das Gericht führt aus, dass die weit gefassten Regelungen zur
Ladenöffnung einschränkender ausgelegt werden müssen, als viele Kommunen dies bislang täten. In der Begründung weisen die Richter darauf hin,
dass jede Gemeinde die Ausnahme von der Arbeitsruhe genau prüfen und begründen müsse. Es müsse, wie bereits vor der Gesetzesänderung, einen
Anlass für die Sonntagsöffnung geben, der auch im Vordergrund stehen müsse. Das Gericht führt weiter aus, dass eine besondere Problemlage
gerechtfertigt werden müsse, wenn damit die Sonntagsöffnung zur Stärkung des stationären Einzelhandels vor Ort begründet werde.
Aufgrund der aktuellen Gesetzesänderung bitten wir um Verständnis, dass wir im Hinblick auf die rechtliche Zulässigkeit der genannten Verordnung
keine abschließende Beurteilung vornehmen können.
Freundliche Grüße
Industrie- und Handelskammer Aachen
International, Verkehr und Handel
Monika Frohn
Gruppenleiterin
Tel: 0049 241 4460102
Fax: 0049 241 4460 149
E-Mail: monika.frohn@aachen.ihk.de,
https://www.aachen.ihk.de
Industrie- und Handelskammer Aachen
Theaterstr. 6 - 10, 52062 Aachen
Postfach 10 07 40, 52007 Aachen
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Handelsverband Aachen - Düren - Köln An Lyskirchen 14 50676 Köln
Ordnungsamt
Stadtverwaltung Aachen – FB 32/30
Per Mail z.H. Herrn Detlef Fröhlke
52058 Aachen
Aachen, 07.01.2019
Stellungnahme zu geplanten Verkaufsöffnungen an Sonntagen in Aachen Jörg Hamel (jha)
im Jahr 2019.
Sehr geehrter Herr Fröhlke,
herzlichen Dank für die Möglichkeit zur Stellungnahme zu den geplanten
verkaufsoffenen Sonntagen in Aachen:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
15.05.2019 – Burtscheid
14.07.2019 – Sommerkirmes Brand
14.07.2019 – IG Aachener Portal e.V.
15.09.2019 – Burtscheid und Brand
26.09.2019 – Aachen Innenstadt
20.10.2019 – Aachen Brand
08.12.2019 – Aachen Innenstadt und Burtscheid
15.12.2019 – Aachen Brand
Aus unserer Sicht erfüllen alle beantragten Sonderöffnungen die gesetzlich
vorgegebenen Bedingungen und sind daher zulässig.
Die meisten der angegebenen Veranstaltungen erfüllen zudem das Kriterium
des öffentlichen Interesses. Vielfach wird in den Anträgen auf die Arbeit von
Vereinen und ehrenamtlich tätigen Institutionen hingewiesen, was hierauf
hinweist. Teilweise kann man auch davon ausgehen, dass überörtlich
ausstrahlende Veranstaltungen, wie dass CHIO, nicht nur Auswirkungen auf
die umliegenden Straßenzüge, sondern auch auf andere Stadtteile ausüben
können. Siehe hierzu die Rechtsprechung anlässlich der Düsseldorfer Messe
Interpack und die Bewertung des Verwaltungsgerichtes bezüglich der
Ausstrahlung dieser Veranstaltung auf die gesamte Stadt. Dies könnte unter
Umständen Auswirkungen auch bei der Beurteilung der am 14. Juli
stattfindenden Sommerkirmes in Aachen Brand haben.
Leider hat die Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes die Situation nicht
verbessert. Wir hoffen nun gemeinsam mit allen Beteiligten, dass der
Landesgesetzgeber hier noch einmal korrigierend einwirkt.
Handelsverband
Nordrhein-Westfalen
Aachen - Düren - Köln
Geschäftsstelle Köln
An Lyskirchen 14
50676 Köln
Tel.: 0221/20 80 40
Fax: 0221/20 80 440
Kölner Bank eG
IBAN: DE64 3716 0087 0010 3480 05
BIC: GENODED1CGN
VR-Bank-Rhein-Erft eG
IBAN: DE75 3716 1289 0000 0260 18
BIC: GENODED1BRH
Geschäftsstelle Aachen
Theaterstraße 56
52062 Aachen
Tel.: 0241/25 141
Fax: 0241/29 906
Aachener Bank
IBAN: DE23 3906 0180 0120 8170 19
BIC: GENODED1AAC
kontakt@ehdv.de
www.ehdv.de
Vorsitzender
Gerd-Kurt Schwieren
Geschäftsführer
Dipl.-Vw. Jörg Hamel
Mit freundlichen Grüßen,
Vereinsregister AG Köln
VR 5486
Gerichtsstand Köln
Jörg Hamel
Geschäftsführer
Von:
<monika.frohn@aachen.ihk.de>
An:
<ordnungsamt@mail.aachen.de>
Datum: 07.01.2019 18:41
Betreff: Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen 2019 in Aachen, Ihr Schreiben vom 21.12.18
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus Sicht der IHK Aachen bestehen keine durchgreifenden Bedenken gegen das Offenhalten von Verkaufsstellen von folgenden Verkaufsstellen in der
Aachener Innenstadt:
29.9.19, Aachen Innenstadt, Anlass: Aktion "Ehrenwert - Tag der Vereine"
8.12.19, Aachen Innenstadt, Anlass: Aachener Weihnachtsmarkt und Adventsmärkte
Wir gehen davon aus, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und die uns vorgelegten Begründungen sind für uns nachvollziehbar und
ausreichend.
In dem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass das Oberverwaltungsgericht Münster im Streit um verkaufsoffene Sonntage eine engere Auslegung
des neuen NRW-Ladenöffnungsgesetzes Anfang November 2018 angemahnt hat. Das Gericht führt aus, dass die weit gefassten Regelungen zur
Ladenöffnung einschränkender ausgelegt werden müssen, als viele Kommunen dies bislang täten. In der Begründung weisen die Richter darauf hin,
dass jede Gemeinde die Ausnahme von der Arbeitsruhe genau prüfen und begründen müsse. Es müsse, wie bereits vor der Gesetzesänderung, einen
Anlass für die Sonntagsöffnung geben, der auch im Vordergrund stehen müsse. Das Gericht führt weiter aus, dass eine besondere Problemlage
gerechtfertigt werden müsse, wenn damit die Sonntagsöffnung zur Stärkung des stationären Einzelhandels vor Ort begründet werde.
Aufgrund der aktuellen Gesetzesänderung bitten wir um Verständnis, dass wir im Hinblick auf die rechtliche Zulässigkeit der genannten Verordnung
keine abschließende Beurteilung vornehmen können.
Freundliche Grüße
Industrie- und Handelskammer Aachen
International, Verkehr und Handel
Monika Frohn
Gruppenleiterin
Tel: 0049 241 4460102
Fax: 0049 241 4460 149
E-Mail: monika.frohn@aachen.ihk.de,
https://www.aachen.ihk.de
Industrie- und Handelskammer Aachen
Theaterstr. 6 - 10, 52062 Aachen
Postfach 10 07 40, 52007 Aachen
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