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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
326554.pdf
Größe
26 MB
Erstellt
08.01.19, 12:00
Aktualisiert
27.01.19, 14:01

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Fachbereich Sicherheit und Ordnung Beteiligte Dienststelle/n: FB 32/0019/WP17 öffentlich 08.01.2019 FB 32 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 23.01.2019 06.02.2019 27.03.2019 03.04.2019 10.04.2019 Rat der Stadt Aachen Bezirksvertretung Aachen-Mitte Bezirksvertretung Aachen-Brand Hauptausschuss Rat der Stadt Aachen Kenntnisnahme Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die Anträge der IG Aachener Portal e.V. vom 30.10.2018 und des MAC – Märkte und Aktionskreis City e.V. vom 10.12.2018 für Aachen Innenstadt, der BIG – Burtscheider Interessen Gemeinschaft e.V. vom 02.12.2018 für Burtscheid und der Interessengemeinschaft Brander Handel, Handwerk und Gewerbe vom 24.10.2018 für Brand zur Kenntnis. Nach Beratung und Empfehlung der betroffenen Bezirksvertretungen und des Hauptausschusses sowie nach Stellungnahme der Kirchen und der Gewerkschaften ver.di und DGB beschließt der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 10.04.2019 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen für das Jahr 2019 als Ordnungsbehördliche Verordnung. (Philipp) Vorlage FB 32/0019/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.01.2019 Seite: 1/4 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x Investive Ansatz Auswirkungen 2019 Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2019 ff. 2019 Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 2019 ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 2019 Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2019 ff. 2019 2019 ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Vorlage FB 32/0019/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.01.2019 Seite: 2/4 Erläuterungen: Dem Rat der Stadt werden die Anträge der IG Aachener Portal e.V., des MAC – Märkte und Aktionskreis City e.V., der BIG – Burtscheider Interessen Gemeinschaft e.V. und der IG Brander Handel, Handwerk und Gewerbe über die verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2019 – insgesamt 10 Termine, verteilt auf 7 Tage und 3 Stadtbezirke bzw. -teile – zur Kenntnisnahme vorgelegt. Dem derzeit geltenden Ladenöffnungsgesetz und der daraus resultierenden aktuellen Rechtsprechung rund um die Freigabe verkaufsoffener Sonntage Rechnung tragend, wurden die eingereichten Anträge inhaltlich begründet und die vorgesehenen räumlichen Geltungsbereiche in Abhängigkeit von den Veranstaltungen umschrieben. Nach Inkrafttreten der Änderung des Ladenöffnungsgesetzes am 30.03.2018 sind die insoweit vorliegenden Anträge anhand geltenden, geänderten Bestimmungen zu prüfen. Nach § 6 Abs.1 der neuen Fassung dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens acht, nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- und Feiertagen im öffentlichen Interesse ab 13.00 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Von einem öffentlichen Interesse ist insbesondere auszugehen, „wenn die Öffnung u.a. im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt“. Für auf bestimmte Bezirke bzw. Ortsteile beschränkte Freigaben sonntäglicher Ladenöffnungen, wurde die Anzahl der insgesamt innerhalb einer Gemeinde freizugebenden Sonn- und Feiertage je Kalenderjahr von elf auf sechszehn erhöht. Dabei dürfen aber nur ein Adventssonntag je Bezirk bzw. Ortsteil, insgesamt jedoch nicht mehr als zwei Adventssonntage je Gemeinde, freigegeben werden (§ 6 Abs. 4 LÖG). Da diese Voraussetzungen bei allen derzeit beantragten Terminen für eine mögliche sonntägliche Ladenöffnung erfüllt werden, werden die vorliegenden Anträge hinsichtlich ihrer Begründung und der jeweiligen begrenzten räumlichen Geltungsbereiche als genehmigungsfähig angesehen. Gemäß § 6 Abs.4 S.7 der derzeitig geltenden Fassung des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG) sind vor Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung die zuständigen Gewerkschaften, Wirtschaftsverbände und Kirchen sowie die jeweilige Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer anzuhören. Diese wurden mit Schreiben vom 17.12.2018 und 21.12.2018 um Stellungnahme bis zum 02.01.2019 bzw. 04.01.2019 gebeten. Bislang liegen die Stellungnahmen der Industrie- und Handelskammer, des Einzelhandelsverbandes, des bischöflichen Generalvikariates und die des evangelischen Kirchenkreises vor. Während die Industrie- und Handelskammer sowie der Einzelhandelsverband die beabsichtigen Sonntagsöffnungen begrüßen, äußert das bischöfliche Generalvikariat Bedenken, da teilweise mehr als zwei verkaufsoffene Sonntage pro Stadtbezirk geplant sind und diese, wie am 08.12.2019 in Vorlage FB 32/0019/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.01.2019 Seite: 3/4 Aachen-Mitte und Burtscheid und am 15.12.2019 in Brand, auch an Adventssonntagen geplant sind. Insbesondere mit den letztgenannten Terminen besteht kein Einverständnis. Der evangelische Kirchenkreis äußerte, dass von dieser Seite den beantragten Öffnungen insgesamt nicht zugestimmt werden kann. Die Gewerkschaft Ver.di teilte am 02.01.2019 und am 07.01.2019 mit, dass die Anfragen zur Stellungnahme dort verspätet zugestellt worden seien und somit erst innerhalb von 14 Tagen beantwortet werden können. Nach Eingang der Stellungnahmen und der Beratungsfolge der Bezirksvertretungen sowie des Hauptausschusses beschließt der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 10.04.2019 über den Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen als Ordnungsbehördliche Verordnung. Anlage/n: - Übersicht verkaufsoffene Sonntage 2019 - Antrag der IG Aachener Portal e.V. vom 30.10.2018 - Antrag des MAC vom 10.12.2018 - Antrag der BIG e.V. vom 02.12.2018 - Antrag der IG Brander Handel, Handwerk und Gewerbe vom 24.10.2018 - Stellungnahme Industrie- und Handelskammer Aachen vom 02.01.2019 und 07.01.2019 - Stellungnahme des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen vom 07.01.2019 - Stellungnahme des bischöflichen Generalvikariates vom 08.01.2019 - Stellungnahme des evangelischen Kirchenkreises Aachen vom 04.01.2019 Vorlage FB 32/0019/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.01.2019 Seite: 4/4 14 6 15 19 16 4 3 13 8 9 2 12 11 10 1 18 18 17 1 16 8 12 7 13 20 15 6 2 3 4 19 11 5 14 9 10 1-7 Weinstände 8 Imbisswagen 9 Bühnenwagen 10 Toilettenwagen 11 Süßwarenstand 12 Flammkuchen 10 9 1-7 8 11 12 1 Antrag auf Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage gemäß § 6 Absatz 1 Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW) Stadtteil: Aachen – Innenstadt Antragsteller: MAC-Märkte und Aktionskreis City e.V. Beantragter Termin: 29.09.2019 Anlassbezeichnung: Aktion „Ehrenwert – Tag der Vereine“ 2019 Anlassbeschreibung und Begründung: Mehr als 160 Vereine aus unterschiedlichsten Bereichen präsentieren sich und ihr Tätigkeitsspektrum am „Tag der Vereine“ in der Aachener Innenstadt (Markt, Katschhof, Münsterplatz, Elisenbrunnen, Kugelbrunnen…). Dieser Aktionstag wird vom MAC Märkte- und Aktionskreis City e.V. gemeinsam mit der Stadt Aachen organisiert und erfreut sich seit vielen Jahren stetig wachsender Beliebtheit und Ausstrahlung. Viele tausende Besucher – insbesondere aus der Städteregion Aachen, aber auch aus den Nachbarländern – informieren sich an den Ständen der Vereine über deren Arbeit (siehe beiliegende Presseartikel). Außerdem gibt es Patenschaften zwischen Vereinen und Geschäften, die sich aufgrund der Vereinsinhalte ergänzen. Die Besucher verbinden – nicht nur aufgrund dieser Tatsache – ihren Besuch gerne mit einem Bummel durch die Aachener Geschäfte. Der „Tag der Vereine“ setzt in einer Zeit, in der ehrenamtliches Engagement an gesellschaftlicher Bedeutung verliert, einen wichtigen Kontrapunkt. Die Verbindung zwischen Vereinen und Aachener Geschäften ist einzigartig und wird in Aachen sehr geschätzt, wie die rege Besucheranzahl deutlich zeigt. Räumlicher Geltungsbereich (Lageplan): Verkleinerter innerer Grabenring, begrenzt durch die Parkhäuser die der Zuwegung zur Veranstaltung „Ehrenwert – Tag der Vereine“ dienen. Folgende Straßen begrenzen das Gebiet: Neupforte, (P) Seilgraben, untere Sandkaulstr.,Kurhausstr., (P),Blondelstr., (P) Stiftstr., Adalbertstift, (P), Adalbertstr., Harscampstr., (P) Wirichsbongardstr., (P) Kapuzinergr., Alexianergr.,(P Media-Markt) Löhergr., (P) Karlsgraben, Templergraben, Pontstraße, Seilgraben. zu erwartender Besucherstrom (ggfls. aufgrund Erfahrungswerten aus Vorjahren; Nachweise sind vorzulegen): Aufgrund der Erfahrung aus der Vergangenheit bei der Veranstaltung „Ehrenwert – Tag der Vereine“ ist mit einer Besucherzahl zwischen 25.000 und 35.000 Tsd. je nach Witterung zu rechnen (siehe beiliegende Presseartikel). Da erfahrungsgemäß nicht der gesamte Einzelhandel geöffnet hat und leider auch weiterhin zunehmender Leerstand zu beobachten ist, gehen wir davon aus, dass die gesetzliche Forderung, wonach für die Zulässigkeit von Sonntagsöffnungen die entsprechende Anlassveranstaltung ohne die Sonntagsöffnung mehr Besucher anziehen muss als der alleinige verkaufsoffene Sonntag, klar erfüllt ist. Verkaufsfläche: vs. Marktfläche Die Gesamtfläche der Veranstaltung „Ehrenwert – Tag der Vereine“ beträgt ca. 100.000 qm (incl. Nebenflächen, davon reine Nettoaktionsflächen rd. 18.000 qm). Zu dieser Fläche zählen neben den Flächen der Stände von über 160 Vereine und anderweitige „Aktionsflächen“ auch entsprechende Zugangswege. Hierzu zählen die Adalbertstr., Ursulinerstr., Wirichsbongartstr., Hartmannstr., Kleinmarschierstr., Annastr., Jakobstr., Trichtergasse, Annuntiatenbach und Neupforte. Zudem wird in diesem Jahr erneut der Bereich Kugelbrunnen in die Aktion mit einbezogen, in dem interessierten Vereinen auch dort die Möglichkeit geboten wird, sich einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren. Die Gesamtfläche der maximal theoretisch möglich geöffneten Geschäfte beträgt rd. 100.000 Quadratmeter (ohne Gastronomie und Dienstleistungen). Nach allgemeiner Erfahrung ist jedoch davon auszugehen, dass sich lediglich zwei Drittel an der Sonntagsöffnung beteiligen werden, so dass eine Gesamtverkaufsfläche von ca. 66.000 Quadratmeter erreicht wird. Aufgrund der Größe der Veranstaltung ist die Verkaufsfläche der Geschäfte, die geöffnet haben somit wesentlich kleiner. Enger räumlicher Bezug „Ehrenwert – Tag der Vereine“ und Geschäftsöffnung Ein enger räumlicher Bezug/Zusammenhang zwischen einer Anlassveranstaltung und verkaufsoffenen Geschäften ist nach bisherigen Erkenntnissen dann anzunehmen, wenn Areale der Anlassveranstaltung und der geöffneten Geschäfte unmittelbar aneinandergrenzen oder nur durch eine Verkehrsfläche oder einer kleinflächigen Grünfläche in ihrer Einheit getrennt sind. Im vorliegenden Fall ist augenscheinlich, dass der Anlass „Ehrenwert – Tag der Vereine“ incl. der dazugehörigen Flächen, prägend für diesen Sonntag sind. Aachen, den 10.12.2018 ___________________________ (Unterschrift) Antrag auf Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage gemäß § 6 Absatz 1 Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW) Stadtteil: Aachen - Innenstadt Antragsteller: MAC-Märkte und Aktionskreis City e.V. Beantragter Termin: 08.12.2019 Anlassbezeichnung: Aachener Weihnachtsmarkt 2019 Adventsmärkte Holzgraben + Kugelbrunnen 2019 Anlassbeschreibung und Begründung: Der Aachener Weihnachtsmarkt findet seit 1973 in der Aachener Innenstadt statt. Er wurde in den vergangenen Jahren regelmäßig unter den „Top 10“ der europäischen Weihnachtsmärkte gelistet und hat seit vielen Jahren internationale Bedeutung. Touristen aus nah und fern, aber auch unzählige Besucher aus dem Umland und Aachener Bürger, besuchen diesen Weihnachtsmarkt - teils individuell, teils im Rahmen von Pauschalreisen. Vor allem an den Wochenenden sind die Besucherfrequenzen besonders hoch. Mit Blick auf das bevorstehende Weihnachtsfest besuchen viele Gäste den Weihnachtsmarkt, um hier Ideen für Geschenke zu sammeln, oder gleich einzukaufen. Es liegt nahe, dass die meisten Besucher auch die Möglichkeit nutzen möchten, in den Geschäften der Innenstadt einzukaufen und die symbiotische Verbindung zwischen den Ständen des Weihnachtsmarktes und den Geschäften der Innenstadt nutzen möchten. Die Ausstrahlungskraft des Aachener Weihnachtsmarktes in Verbindung mit den Adventsmärkten am Holzgraben und Kugelbrunnen ist für sich allein bereits enorm hoch, die Verbindung mit einem Besuch des innerstädtischen Einzelhandels für alle Gäste traditionell und obligatorisch – insbesondere so kurz vor Weihnachten. Räumlicher Geltungsbereich (Lageplan): Grabenring mit der Erweiterung im Süden und Osten um den Bereich Franzstraße, Lagerhausstraße, Wilhelmstraße bis Hansemannplatz und Alexanderstraße. zu erwartender Besucherstrom (ggfls. aufgrund Erfahrungswerten aus Vorjahren; Nachweise sind vorzulegen): ca. 1,5 Millionen regionale, nationale und internationale Besucher während des gesamten Zeitraumes des Weihnachtsmarktes und der Adventsmärkte. prognostizierte Besucherströme: Aufgrund der Erfahrung aus der Vergangenheit ist mit einer Besucherzahl zwischen 50.000 und 60.000 Tsd. je nach Witterung zu rechnen. Da erfahrungsgemäß nicht der gesamte Einzelhandel geöffnet hat und leider auch weiterhin zunehmender Leerstand zu beobachten ist, gehen wir davon aus, dass die gesetzliche Forderung, wonach für die Zulässigkeit von Sonntagsöffnungen die entsprechende Anlassveranstaltung ohne die Sonntagsöffnung mehr Besucher anziehen muss als der alleinige verkaufsoffene Sonntag, klar erfüllt ist. Enger räumlicher Bezug „Weihnachtsmarkt und Adventsmärkte“ und Geschäftsöffnung Ein enger räumlicher Bezug/Zusammenhang zwischen einer Anlassveranstaltung und verkaufsoffenen Geschäften ist nach bisherigen Erkenntnissen dann anzunehmen, wenn Areale der Anlassveranstaltung und der geöffneten Geschäfte unmittelbar aneinandergrenzen oder nur durch eine Verkehrsfläche oder einer kleinflächigen Grünfläche in ihrer Einheit getrennt sind. Im vorliegenden Fall ist augenscheinlich, dass der Anlass „Weihnachtsmarkt und Adventsmärkte“ incl. der dazugehörigen Flächen, prägend für diesen Sonntag sind. Aachen, den 10.12.2018 ___________________________ (Unterschrift) AC- Innenstadt geplante verkaufsoffene Sonntage 2019 Termin Anlass 14.07.2019 CHIO Aachen (Soerser Sonntag) 29.09.2019 Aktion "Ehrenwert - Tag der Vereine" 08.12.2019 Aachener Weihnachtsmarkt Burtscheid 05.05.2019 15.09.2019 08.12.2019 Mai-Weinfest Burtscheider Aktionstage Burtscheider Weihnachtsmarkt/Nikolausmarkt Marienhospital Brand 14.07.2019 15.09.2019 20.10.2019 15.12.2019 Sommerkirmes Tag der Vereine Traditionelle Herbstkirmes Großer Adventsmarkt mit Eisbahn Von: <monika.frohn@aachen.ihk.de> An: <ordnungsamt@mail.aachen.de> Datum: 02.01.2019 11:43 Betreff: Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen 2019 in Aachen, Ihr Schreiben vom 17.12.18 Sehr geehrte Damen und Herren, aus Sicht der IHK Aachen bestehen keine durchgreifenden Bedenken gegen das Offenhalten von Verkaufsstellen von folgenden Verkaufsstellen in der Aachener Innenstadt: 14.7.19, Gebiet Aachen Nord aus Anlass des CHIO 20.10.19, Aachen - Brand, Anlass: Herbstkirmes 14.7.19, Aachen - Brand, Anlass: Sommerkirmes 15.9.19, Aachen - Brand, Anlass: Tag der Vereine 15.12.19, Aachen - Brand, Anlass: Adventmark 15.9.19, Aachen - Burtscheid, Anlass: Aktionstage 5.5.19, Aachen - Burtscheid, Anlass: Weinfest 8.12.19, Aachen - Burtscheid, Anlass: Weihnachtsmarkt Wir gehen davon aus, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und die Begründungen sind für uns nachvollziehbar. In dem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass das Oberverwaltungsgericht Münster im Streit um verkaufsoffene Sonntage eine engere Auslegung des neuen NRW-Ladenöffnungsgesetzes Anfang November 2018 angemahnt hat. Das Gericht führt aus, dass die weit gefassten Regelungen zur Ladenöffnung einschränkender ausgelegt werden müssen, als viele Kommunen dies bislang täten. In der Begründung weisen die Richter darauf hin, dass jede Gemeinde die Ausnahme von der Arbeitsruhe genau prüfen und begründen müsse. Es müsse, wie bereits vor der Gesetzesänderung, einen Anlass für die Sonntagsöffnung geben, der auch im Vordergrund stehen müsse. Das Gericht führt weiter aus, dass eine besondere Problemlage gerechtfertigt werden müsse, wenn damit die Sonntagsöffnung zur Stärkung des stationären Einzelhandels vor Ort begründet werde. Aufgrund der aktuellen Gesetzesänderung bitten wir um Verständnis, dass wir im Hinblick auf die rechtliche Zulässigkeit der genannten Verordnung keine abschließende Beurteilung vornehmen können. Freundliche Grüße Industrie- und Handelskammer Aachen International, Verkehr und Handel Monika Frohn Gruppenleiterin Tel: 0049 241 4460102 Fax: 0049 241 4460 149 E-Mail: monika.frohn@aachen.ihk.de, https://www.aachen.ihk.de Industrie- und Handelskammer Aachen Theaterstr. 6 - 10, 52062 Aachen Postfach 10 07 40, 52007 Aachen Ausreichend informiert? – Mit dem IHK-Newsletter erhalten Sie aktuelle Mitteilungen direkt per E-Mail! Jetzt anmelden unter www.aachen.ihk.de/newsletter ! Handelsverband Aachen - Düren - Köln  An Lyskirchen 14  50676 Köln Ordnungsamt Stadtverwaltung Aachen – FB 32/30 Per Mail z.H. Herrn Detlef Fröhlke 52058 Aachen Aachen, 07.01.2019 Stellungnahme zu geplanten Verkaufsöffnungen an Sonntagen in Aachen Jörg Hamel (jha) im Jahr 2019. Sehr geehrter Herr Fröhlke, herzlichen Dank für die Möglichkeit zur Stellungnahme zu den geplanten verkaufsoffenen Sonntagen in Aachen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 15.05.2019 – Burtscheid 14.07.2019 – Sommerkirmes Brand 14.07.2019 – IG Aachener Portal e.V. 15.09.2019 – Burtscheid und Brand 26.09.2019 – Aachen Innenstadt 20.10.2019 – Aachen Brand 08.12.2019 – Aachen Innenstadt und Burtscheid 15.12.2019 – Aachen Brand Aus unserer Sicht erfüllen alle beantragten Sonderöffnungen die gesetzlich vorgegebenen Bedingungen und sind daher zulässig. Die meisten der angegebenen Veranstaltungen erfüllen zudem das Kriterium des öffentlichen Interesses. Vielfach wird in den Anträgen auf die Arbeit von Vereinen und ehrenamtlich tätigen Institutionen hingewiesen, was hierauf hinweist. Teilweise kann man auch davon ausgehen, dass überörtlich ausstrahlende Veranstaltungen, wie dass CHIO, nicht nur Auswirkungen auf die umliegenden Straßenzüge, sondern auch auf andere Stadtteile ausüben können. Siehe hierzu die Rechtsprechung anlässlich der Düsseldorfer Messe Interpack und die Bewertung des Verwaltungsgerichtes bezüglich der Ausstrahlung dieser Veranstaltung auf die gesamte Stadt. Dies könnte unter Umständen Auswirkungen auch bei der Beurteilung der am 14. Juli stattfindenden Sommerkirmes in Aachen Brand haben. Leider hat die Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes die Situation nicht verbessert. Wir hoffen nun gemeinsam mit allen Beteiligten, dass der Landesgesetzgeber hier noch einmal korrigierend einwirkt. Handelsverband Nordrhein-Westfalen Aachen - Düren - Köln Geschäftsstelle Köln An Lyskirchen 14 50676 Köln Tel.: 0221/20 80 40 Fax: 0221/20 80 440 Kölner Bank eG IBAN: DE64 3716 0087 0010 3480 05 BIC: GENODED1CGN VR-Bank-Rhein-Erft eG IBAN: DE75 3716 1289 0000 0260 18 BIC: GENODED1BRH Geschäftsstelle Aachen Theaterstraße 56 52062 Aachen Tel.: 0241/25 141 Fax: 0241/29 906 Aachener Bank IBAN: DE23 3906 0180 0120 8170 19 BIC: GENODED1AAC kontakt@ehdv.de www.ehdv.de Vorsitzender Gerd-Kurt Schwieren Geschäftsführer Dipl.-Vw. Jörg Hamel Mit freundlichen Grüßen, Vereinsregister AG Köln VR 5486 Gerichtsstand Köln Jörg Hamel Geschäftsführer Von: <monika.frohn@aachen.ihk.de> An: <ordnungsamt@mail.aachen.de> Datum: 07.01.2019 18:41 Betreff: Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen 2019 in Aachen, Ihr Schreiben vom 21.12.18 Sehr geehrte Damen und Herren, aus Sicht der IHK Aachen bestehen keine durchgreifenden Bedenken gegen das Offenhalten von Verkaufsstellen von folgenden Verkaufsstellen in der Aachener Innenstadt: 29.9.19, Aachen Innenstadt, Anlass: Aktion "Ehrenwert - Tag der Vereine" 8.12.19, Aachen Innenstadt, Anlass: Aachener Weihnachtsmarkt und Adventsmärkte Wir gehen davon aus, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und die uns vorgelegten Begründungen sind für uns nachvollziehbar und ausreichend. In dem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass das Oberverwaltungsgericht Münster im Streit um verkaufsoffene Sonntage eine engere Auslegung des neuen NRW-Ladenöffnungsgesetzes Anfang November 2018 angemahnt hat. Das Gericht führt aus, dass die weit gefassten Regelungen zur Ladenöffnung einschränkender ausgelegt werden müssen, als viele Kommunen dies bislang täten. In der Begründung weisen die Richter darauf hin, dass jede Gemeinde die Ausnahme von der Arbeitsruhe genau prüfen und begründen müsse. Es müsse, wie bereits vor der Gesetzesänderung, einen Anlass für die Sonntagsöffnung geben, der auch im Vordergrund stehen müsse. Das Gericht führt weiter aus, dass eine besondere Problemlage gerechtfertigt werden müsse, wenn damit die Sonntagsöffnung zur Stärkung des stationären Einzelhandels vor Ort begründet werde. Aufgrund der aktuellen Gesetzesänderung bitten wir um Verständnis, dass wir im Hinblick auf die rechtliche Zulässigkeit der genannten Verordnung keine abschließende Beurteilung vornehmen können. Freundliche Grüße Industrie- und Handelskammer Aachen International, Verkehr und Handel Monika Frohn Gruppenleiterin Tel: 0049 241 4460102 Fax: 0049 241 4460 149 E-Mail: monika.frohn@aachen.ihk.de, https://www.aachen.ihk.de Industrie- und Handelskammer Aachen Theaterstr. 6 - 10, 52062 Aachen Postfach 10 07 40, 52007 Aachen Ausreichend informiert? – Mit dem IHK-Newsletter erhalten Sie aktuelle Mitteilungen direkt per E-Mail! Jetzt anmelden unter www.aachen.ihk.de/newsletter !