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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
325662.pdf
Größe
145 kB
Erstellt
02.01.19, 12:00
Aktualisiert
27.01.19, 14:01

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0572/WP17 öffentlich 02.01.2019 FB 45/100 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Schulausschusses (SchA/29/WP.17) vom 29.11.2018 (öffentlicher Teil) Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 07.02.2019 Schulausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Schulausschusses vom 29.11.2018 (öffentlicher Teil). Vorlage FB 45/0572/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 15.01.2019 Seite: 1/1 Der Oberbürgermeister Niederschrift öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses 3. Januar 2019 Sitzungstermin: Donnerstag, 29.11.2018 Sitzungsbeginn: 17:00 Uhr Sitzungsende: 20:10 Uhr Ort, Raum: Sitzungssaal des Rates, Rathaus Anwesende: Ratsfrau Maria Keller anwesend Ratsfrau Ulla Griepentrog anwesend Ratsherr Holger Brantin anwesend Herr Matthias Fischer Vertretung für: Ratsherr Georg Biesing Ratsherr Klaus-Dieter Jacoby anwesend Ratsherr Bernd Krott anwesend Herr Mariano Messig Vertretung für: Ratsherr Peter Tillmanns Ratsfrau Dr. Heike Wolf Vertretung für: Ratsfrau Nathalie Hüllenkremer Herr Stefan Auler anwesend Herr Uli Balthasar anwesend SchA/29/WP.17 Ausdruck vom: 03.01.2019 Seite: 1/20 Herr Said Giancoli anwesend Herr Stefan Menzel anwesend Frau Gretel Opitz anwesend Frau Andrea Orthen anwesend Herr Johannes Rohé anwesend Herr Michael Sahm anwesend Frau Elisabeth Tillessen anwesend Herr Olaf Windeln anwesend Herr Heiko Winkler anwesend Abwesende: Ratsherr Georg Biesing entschuldigt Frau Paola Blume entschuldigt Ratsfrau Nathalie Hüllenkremer entschuldigt Ratsherr Hans Müller entschuldigt Ratsherr Peter Tillmanns entschuldigt von der Verwaltung: Name Org. Name Org. Herr Brötz FB 45, FB-Ltg. Herr Mathar FB 45/400 Herr Gürtler FB 13 Frau Olbertz FB 45/100 Herr Kaldenbach FB 45/100 Herr Schavan E 26, Techn. Ltg. als Schriftführerin: Sarah Kuchenbecker SchA/29/WP.17 Ausdruck vom: 03.01.2019 Seite: 2/20 Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1 Eröffnung der Sitzung 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses gemeinsam mit dem Schulausschuss (KJA/38/WP.17) vom 30.10.2018 (öffentlicher Teil) Vorlage: FB 45/0562/WP17 3 Erläuterung und Umsetzung des Entwurfs des neuen Inklusionserlasses 4 DiKu 5 - Deutschintensivkursklasse im 5. Schuljahr 5 Statusbericht des Städtischen Gebäudemanagements: „Rahmenbedingungen der gegenwärtigen Marktlage für Bau- und Planungsleistungen – Baukonjunktur“ (11/ 2018) Vorlage: E 26/0143/WP17 6 Auswertung Pilotvorhaben Mensaverpflegung Vorlage: FB 45/0559/WP17 7 Annahme einer Schenkung des Fördervereins der KGS Verlautenheide Vorlage: FB 45/0533/WP17 8 Quartalsberichterstattung: Programm "Gute Schule 2020" Vorlage: FB 45/0560/WP17 9 Neuanmeldungen zu den Aachener Grundschulen für das Schuljahr 2019/2020 Vorlage: FB 45/0558/WP17 10 Änderung der amtlichen Schulbezeichnung Hier: Städt. Förderschule Elsassstraße - Förderschule mit dem Schwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung - Primarstufe Vorlage: FB 45/0570/WP17 11 Haushaltsplanentwurf 2019 einschl. Finanzplan bis 2022 Vorlage: FB 45/0561/WP17 SchA/29/WP.17 Ausdruck vom: 03.01.2019 Seite: 3/20 12 Mitteilungen der Verwaltung Nichtöffentlicher Teil 1 Eröffnung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung: 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses gemeinsam mit dem Schulausschuss (KJA/38/WP.17) vom 30.10.2018 (nichtöffentlicher Teil): Vorlage: FB 45/0563/WP17 3 KGS Michaelsbergstraße 4 Mitteilungen der Verwaltung: Protokoll: Öffentlicher Teil zu 1 Eröffnung der Sitzung Frau Keller eröffnet die Sitzung und begrüßt die Ausschussmitglieder, die Öffentlichkeit und die anwesende Presse. Sie entschuldigt Frau Schwier, die aufgrund einer anderen dienstlichen Verpflichtung nicht an der heutigen Sitzung teilnehmen könne. Darüber hinaus verabschiedet sie Herrn Landscheidt und Herrn Weller als Vertreter der Stadtschulpflegschaft in Abwesenheit und dankt für die zuverlässige Zusammenarbeit in den letzten Jahren. Als Nachfolgende vereidigt sie Herrn Heiko Winkler und Herrn Rolf Heß-Batteiger und wünscht ihnen für die Zukunft alles Gute. zu 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses gemeinsam mit dem Schulausschuss (KJA/38/WP.17) vom 30.10.2018 (öffentlicher Teil) Vorlage: FB 45/0562/WP17 Es gibt keine Wortmeldungen. Beschluss: Der Schulausschuss genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses gemeinsam mit dem Schulausschuss vom 30.10.2018 (öffentlicher Teil). SchA/29/WP.17 Ausdruck vom: 03.01.2019 Seite: 4/20 Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: 2 einstimmig zu 3 Erläuterung und Umsetzung des Entwurfs des neuen Inklusionserlasses Frau Wollgarten stellt den zwischenzeitlich am 15.10.2018 verabschiedeten Entwurf des Inklusionserlasses anhand einer Power Point Präsentation vor (siehe Anlage). Herr Auler erkundigt sich danach, ob nach wie vor der Grundsatz gelte, dass ausschließlich Kinder mit einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf inklusiv betreut werden könnten. Da weder Grundschulen noch Kindertageseinrichtungen eigenständig Anträge zur Feststellung des Bedarfs stellen könnten, befürchte er, dass Kinder ohne entsprechend festgestellten Förderbedarf keine inklusive Betreuung nach der neuen Erlasslage genießen könnten. Frau Wollgarten bestätigt, dass grundsätzlich für die Zuweisung der sonderpädagogischen Fachkräfte ein festgestellter Förderbedarf vorliegen müsse. Die neuen Regelungen würden jedoch nur die Neuanmeldungen an den weiterführenden Schulen ab dem kommenden Schuljahr betreffen. Dennoch sei eine Einzelintegration im Klassenverband nach wie vor möglich, falls sich an einer Schule weniger als die drei für eine Stellenzuweisung vorgeschriebenen Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf anmelden würden. Auf Nachfrage von Herrn Rohé bestätigt sie, dass Gymnasien dadurch sich nicht zwingend als Schwerpunktschulen definieren müssten. Herr Auler erkennt einen Widerspruch bezüglich der Notwendigkeit eines Inklusionskonzeptes für die Zuweisung sonderpädagogischen Personals, obgleich dieses erst mit der tatsächlichen Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf von dem entsprechenden Personal erstellt werden könne. Frau Wollgarten erklärt, dass seit dem neunten Schulrechtsänderungsgesetz die pädagogischen Fachkräfte systemisch für alle Schulen im Stadtgebiet gebündelt zuständig seien. So könne bei Aufnahme eines Kindes mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf diese Expertise zurückgegriffen werden. Frau Griepentrog weist darauf hin, dass bereits im vergangenen Schuljahr alle weiterführenden Schulen Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufgenommen hätten, obwohl diese nicht explizit als GL-Schulen ausgewiesen wären. Sie befürchte daher nach erfolgter Kriterienprüfung den Wegfall von inklusiven Schulplätzen. SchA/29/WP.17 Ausdruck vom: 03.01.2019 Seite: 5/20 Frau Wollgarten gehe davon aus, dass alle Schulen die Kriterien erfüllen würden da diese auch bisher Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufgenommen und somit ein Inklusionskonzept erarbeitet hätten. Durch die Möglichkeit der Einzelintegration bleibe das System offen und flexibel, gleichzeitig seien die Schulen verpflichtet inklusive Schulplätze vorzuhalten. Auf Nachfrage von Frau Keller erläutert sie, dass der Schulträger zwar dafür Sorge zu tragen habe, dass für jedes Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam mit Eltern und Schulleitungen ein Schulplatz an einer baulich und technisch geeigneten Schule gefunden werden müsse. Jedoch sei der Schulträger nicht in der Verpflichtung jede Schule dazu zu ertüchtigen, jede Art von Förderschwerpunkt aufnehmen zu können. Herr Krott ist besorgt, dass nicht genügend Fachpersonal akquiriert werden könne angesichts der Vielzahl offener Stellen. Frau Wollgarten erläutert, dass durch das Land eine Vielzahl von Stellen geschaffen worden seien, sie aber keine Auskunft zu deren Besetzung geben könne. Eine Alternative sei, das Fachpersonal aus den multiprofessionellen Teams zu gewinnen. In jedem Fall müsse im Hinblick auf die Fachlichkeit gegeben sein, dass mindestens zwei Drittel der Stellen durch sonderpädagogische Expertise abgedeckt würden. Auf Nachfrage von Frau Griepentrog bestätigt sie, dass die Verteilung der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf für das kommende Schuljahr zunächst wie bisher durch die Inklusionsrunde erfolge. Ob das Verfahren abgeändert werde, stehe noch zur Diskussion. zu 4 DiKu 5 - Deutschintensivkursklasse im 5. Schuljahr Frau Leitner (Fachberaterin für regionale Integrationsprozesse) und Frau Dr. Ropers (DaZ-Fachberaterin für die Primarstufe) präsentieren das Programm DiKu 5, Deutschintensivkursklasse im 5. Schuljahr, anhand einer Power Point Präsentation (siehe Anlage). Frau Griepentrog dankt Frau Leitner und Frau Dr. Ropers für den ausführlichen Vortrag und die intensive Auseinandersetzung mit der Thematik. Aus ihrer Sicht sei die Förderung im 5. Schuljahr sinnvoll und wichtig, besonders für die weitere Beschulung der Kinder in der Sekundarstufe I. Da die Kinder bereits teilweise auch in einer DiKu-Klasse im 4. Schuljahr beschult worden seien und mit dem Übergang von der Grund- in eine weiterführende Schule in einen neuen Klassenverband wechseln würden, befürchte sie, dass die bis dahin aufgebaute Bindung wieder aufgebrochen werde. Daher erkundigt sie sich danach, wer für die Verteilung der Kinder und ihre Verortung in den Klassen zuständig sei. Herr Rudig, Schulamtsdirektor der Städteregion Aachen, fasst die zeitliche Schiene der Programmeinführung zusammen (siehe Anlage). Er dankt im Anschluss den Grundschulleitungen für das Engagement im Übergangsmanagement zu den weiterführenden Schulen. Auch bei der oberen Schulaufsicht sei das Konzept positiv bewertet worden. Als Pilotschule könne gegebenenfalls die Hauptschule Aretzstraße dienen, die durch ihre Erfahrungen und die Einbindung im Schulverband SchA/29/WP.17 Ausdruck vom: 03.01.2019 Seite: 6/20 Aachen Ost besonders geeignet sei, je nach individueller Eignung die Kinder auch an andere Schulformen weiter zu vermitteln. Als nächster Schritt werde ein schulformübergreifender Austausch zur Erstellung geeigneter Curricula angestrebt. Der Unterschied zu den internationalen Vorbereitungsklassen an den weiterführenden Schulen bestehe darin, dass die Schüler/innen von den Grundschulen kein Zeugnis im Sinne des Integrationserlasses sondern lediglich eine Empfehlung für eine Schulform bekommen würden. Mit dem Angebot DiKu 5 werde das Ziel verfolgt, den jungen Zugewanderten eine fachlich geeignete Förderung in einer homogenen Lerngruppe zuteil werden zu lassen. Auf Nachfrage von Frau Griepentrog, ob ein Beschluss durch den Schulausschus notwendig sei, um das Konzept weiter zu entwickeln, erläutert Herr Brötz, dass der Ausschuss mit dem Input lediglich habe über den aktuellen Sachstand des Programms informiert werden sollen und kein formaler Beschluss nötig sei. Letzlich sei die Einrichtung einer DiKu 5-Klasse eine schulaufsichtliche Entscheidung. Herr Krott lobt das Konzept als sinnvolle Ergänzung zu den bisher geführten DiKu-Klassen im Primarbereich und befürworte grundsätzlich die Hauptschule Aretzstraße als ersten Pilotstandort. Er wünsche sich, dass sich die positiven Erfahrungen auch in diesem Programm fortsetzen würden. Herr Fischer dankt den Beteiligten für die geleistete Arbeit und erkundigt sich, ob DiKu 5 auch an anderen Schulformen, beispielsweise an den Gesamtschulen, umgesetzt werden könnten. Frau Leitner erklärt, dass die Umsetzung an keine bestimmte Schulform gebunden sei, die Hauptschule Aretzstraße sei aufgrund der günstigen Lage und der Zugehörigkeit zum Schulverband Aachen Ost als Pilotschule ausgewählt worden. Zudem hätten die Hauptschulen aufgrund der vergangenen Entwicklungen die entsprechende gute fachliche Expertise. Abschließend fasst Frau Keller zusammen, dass es sich bei diesem Konzept um eine schwierige Aufgabe handele, die viel Einsatz und Empathie erfordere. Sie schließt sich daher dem Dank an. zu 5 Statusbericht des Städtischen Gebäudemanagements: „Rahmenbedingungen der gegenwärtigen Marktlage für Bau- und Planungsleistungen – Baukonjunktur“ (11/ 2018) Vorlage: E 26/0143/WP17 Herr Schavan, technischer Leiter des Gebäudemanagements der Stadt Aachen, stellt die wesentlichen Inhalte des Statusberichtes zu den Rahmenbedingungen der gegenwärtigen Marktlage für Bau- und Planungsleistungen anhand einer Power Point Präsentation vor (siehe Anlage) und geht insbesondere auf die Teuerungen am Markt für Bauleistungen (Baukonjunktur) ein. Bei den aktuellen Planungen würde bereits in Absprache mit der Kämmerei mit einer Preissteigerung von 2-4 % geplant, jedoch lägen die tatsächlichen Preissteigerungen bei bis zu 10 %. SchA/29/WP.17 Ausdruck vom: 03.01.2019 Seite: 7/20 Herr Auler sieht bei den aktuellen Preissteigerungen eine große Herausforderung für die Einplanung von Budgets in den städtischen Haushalt. Zum einen sei es nicht möglich, bereits zu Beginn der Planungen von Baumaßnahmen eine valide Kostenschätzung zu erhalten und somit eine Grundlage für die Bereitstellung von Mitteln im Haushalt zu schaffen. Zum anderen sei es schwierig, mit Fortschreiten der Planungsphasen stets Nachjustierungen vorzunehmen, da sich das Bauvorhaben somit unnötig zeitlich verzögere. Daher rege er an, die Planungen bereits so früh wie möglich zu konkretisieren, um spätere Anpassungen möglichst gering zu halten. Herr Fischer dankt Herr Schavan für die Ausführungen und erkundigt sich, ob in der Vergangenheit schon vermehrt Bauvorhaben gestoppt worden seien, weil die Angebote der Baufirmen preislich über den eingeplanten Haushaltsmitteln gelegen hätten. Herr Schavan erläutert, dass in Absprache mit der Kämmerei aktuell bei allen Bauvorhaben zunächst die Planungskosten der Leistungsphasen eins bis drei eingestellt würden, da eine vorläufige Kostenberechnung erstmalig in der Leistungsphase vier vorgelegt werden könne. Mit Vorlage der Vorentwurfsplanung könne dann erneut diskutiert werden und bei drohenden Kostensteigerungen rechtzeitig reagiert werden. So sei das Gebäudemanagement in der Lage, die Entwicklungen stets und unverzüglich mit der Politik rückzukoppeln und gegebenenfalls nachzusteuern. Man versuche die Politik sehr frühzeitig über Kostenentwicklungen zu informieren, wie dies beispielsweise bei den Planungen des Montessori Zentrums in Eilendorf der Fall gewesen sei. Problematisch sei es immer dann, wenn schon Kostenprognosen für die Beantragung von Fördermitteln erwartet würden, ohne dass die Leistungsphasen 1-3 durchlaufen worden seien. Beschluss: Der Schulausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: einstimmig zu 6 Auswertung Pilotvorhaben Mensaverpflegung Vorlage: FB 45/0559/WP17 Herr Krott lobt die Verwaltung, dass sie sich mit dem Thema einer gesunden und ausgewogenen Mittagsverpflegung in Aachener Ganztagsschulen so ausführlich befasst habe, obwohl es sich hierbei in erster Linie um eine innere Schulangelegenheit handele. Gemeinsam mit den Schulen sei ein solches Konzept auf den Weg gebracht worden, mit welchem der bislang hohe Standard weiter aufrechterhalten werden könne. Daher solle das Pilotvorhaben weiter ausgebaut werden. SchA/29/WP.17 Ausdruck vom: 03.01.2019 Seite: 8/20 Beschluss: Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die Fortführung und Ausweitung des Pilotprojektes wird befürwortet. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: einstimmig zu 7 Annahme einer Schenkung des Fördervereins der KGS Verlautenheide Vorlage: FB 45/0533/WP17 Es gibt keine Wortmeldungen. Beschluss: Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt die Schenkung des Fördervereins der KGS Verlautenheide anzunehmen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: einstimmig zu 8 Quartalsberichterstattung: Programm "Gute Schule 2020" Vorlage: FB 45/0560/WP17 Herr Sahm erkundigt sich danach, ob auftretende Veränderungen in den Abläufen der Investitionen, beispielsweise eine spätere Umsetzung von Bauprojekten, Auswirkungen auf die Ausschüttung der Fördergelder darstellen würden. Herr Brötz erläutert, dass die Erstellung einer Prioritätenliste lediglich für die Erstbeantragung der Fördermittel von Relevanz gewesen sei. Nachträgliche Anpassungen seien im Abarbeitungszeitraum bis zum Jahr 2024 möglich. Beschluss: Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: einstimmig SchA/29/WP.17 Ausdruck vom: 03.01.2019 Seite: 9/20 zu 9 Neuanmeldungen zu den Aachener Grundschulen für das Schuljahr 2019/2020 Vorlage: FB 45/0558/WP17 Herr Krott betont, dass es sich bei den ausgelegten Zahlen um die vorläufigen Anmeldezahlen handele und daher zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließende Bewertung getroffen werden könne. Da die endgültigen Anmeldezahlen erst im Mai vorliegen würden, könnten sich die Zahlen noch verändern. Die Erfahrungen der letzten Jahre hätten gezeigt, dass sich unter anderem auch Bauvorhaben auf das Anmeldeverhalten der Eltern auswirken könne. Er appelliert daher auch an die Presse, die Zahlen mit einem entsprechenden Hinweis zu versehen. Herr Brantin weist darauf hin, dass zudem 119 Kinder noch nicht angemeldet wären. Beschluss: Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: einstimmig zu 10 Änderung der amtlichen Schulbezeichnung Hier: Städt. Förderschule Elsassstraße - Förderschule mit dem Schwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung - Primarstufe Vorlage: FB 45/0570/WP17 Herr Fischer lobt das Vorhaben der Namensänderung, da die Schule schon zu Lebzeiten des Herrn Peter Härtling einen starken Kontakt gepflegt habe. Er sieht in der Namensänderung daher ein positives Signal. Beschluss: Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt gemäß dem Vorschlag der Schulkonferenz der Förderschule Elsassstraße die Änderung der amtlichen Bezeichnung in „Peter Härtling-Schule Aachen“ – Städt. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (Primarstufe). Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: einstimmig zu 11 Haushaltsplanentwurf 2019 einschl. Finanzplan bis 2022 Vorlage: FB 45/0561/WP17 Herr Kaldenbach führt durch die vorliegenden Unterlagen zu den konsumtiven und investiven Haushaltsplanungen für die Jahre 2019 ff. SchA/29/WP.17 Ausdruck vom: 03.01.2019 Seite: 10/20 Es werden folgende Anträge beraten und beschlossen. Ergebnisplan: Produkt 030101 (Grundschulen): Es liegt ein Antrag der Träger der Offenen Ganztagsschulen zur Anpassung der Fördersätze für das Schuljahr 2018/2019 um 5 % und eine dynamisierte Fortführung in dieser Höhe für die kommenden Jahre vor. Herr Brantin erläutert, dass im Bereich der OGS seitens der Verwaltung aktuell noch eine Prüfung der Problemlage laufe und diese noch nicht abgeschlossen sei. Daher beantrage er für die Große Koalition die Anpassung der Fördersätze zum 01.01.2019 um 1,5 % und zum 01.08.2019 die normale Indexierung um 2,5 %. Herr Fischer unterstütze den ursprünglichen Antrag der Träger der Offenen Ganztagsschulen, da die gute Arbeit dort weiter unterstützt werden müsse und weiterhin Bedarfe noch nicht ausreichend gedeckt seien. Der Antrag der OGS-Träger wird mit 2 Zustimmungen, 13 Ablehnungen und einer Enthaltung mehrheitlich abgelehnt. Dem Beschlussvorschlag der Großen Koalition wird mit 11 Zustimmungen, 3 Ablehnungen und 2 Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt. Frau Griepentrog beantragt für die Fraktion DIE GRÜNE die Aufstockung des Grundschulfonds auf 150.000 € ab dem Haushaltsjahr 2019 sowie ab 2020 um weitere 50.000 € jährlich bis hin zu 300.000 € im Jahr 2022. Der bisherige Ansatz erscheine ihr im Hinblick auf die besonderen Herausforderungen wie beispielsweise die Beschulung von neuzugewanderten Kindern zu niedrig. Herr Fischer unterstütze den Antrag der Grünen. Im Hinblick auf die Sozialindexorientierung des Landes müssten Brennpunktschulen grundsätzlich anders ausgestattet werden, die Kommune könnte durch einen solchen Fonds ebenfalls einen Beitrag zur Unterstützung leisten. Herr Rohé ist der Meinung, dass der Schulträger Schulen ohne einen finanzkräftigen Förderverein stärker fördern müsse, da diese ohnehin benachteiligt seien. Herr Krott sehe momentan keinen konkreten Anlass die Ansätze für den Grundschulfonds zu erhöhen, da seiner Meinung nach die Brennpunktschulen gut unterstützt werden würden. Der Antrag der Grünen wird mit 5 Zustimmungen, 10 Ablehnungen und einer Enthaltung mehrheitlich abgelehnt. Frau Griepentrog beantragt für die Fraktion DIE GRÜNE die Aufstockung der Geschäftsaufwendungen im Bereich der Schulwegpläne auf 2.000 € ab dem Haushaltsjahr 2019. Dadurch könnten noch mehr Schulen von diesen Plänen profitieren. Herr Brantin erklärt, er könne sich für die Große Koalition diesem Antrag gerne anschließen. Der Antrag der Grünen wird einstimmig angenommen. SchA/29/WP.17 Ausdruck vom: 03.01.2019 Seite: 11/20 Herr Fischer beantragt für die Fraktion DIE LINKE die Einrichtung eines Musikfonds zur Absicherung der musikalischen Frühförderung in Grundschulen in Höhe von 50.000 €. Der Zukunftsfonds sei für Musikprojekte nur begrenzt zugänglich und könne nicht allen Anträgen und Bedarfen der Schulen gerecht werden. Es gäbe daher keine Alternative eine nachhaltige und langfristige finanzielle Unterstützung für beispielsweise Streicher- oder Bläserklassen zu erhalten. Herr Krott entgegnet, dass die musikalische Frühförderung laut der Bildungsvereinbarung NRW zwar grundsätzlich Aufgabe der Kitas und Grundschulen sei, dennoch könne er keinen erhöhten Bedarf erkennen da für den Zukunftsfonds die Anzahl der Anträge aus dem Bereich der Musikförderung nicht signifikant gestiegen sei. Frau Griepentrog könne den Antrag der Linken nachvollziehen und unterstützen, da eine Antragstellung ohne die entsprechenden finanziellen Mittel nicht möglich sei. Sie erinnere daran, dass der Zukunftsfonds lediglich eine Startfinanzierung für Musikprojekte darstelle und Schulen ohne finanzstarke Eltern oder Fördervereine diese Angebote dann wieder einstellen müssten. Herr Fischer ergänzt, dass derartige Projekte eine Wertschätzung verdienen würden. Der Antrag der Linken wird mit 5 Zustimmungen, 10 Ablehnungen und einer Enthaltung mehrheitlich abgelehnt. Das Produkt 030101 wird mehrheitlich mit 11 Zustimmungen, 4 Ablehnungen und einer Enthaltung mit den o. g. Änderungen beschlossen. Produkt 030102 (Hauptschulen): Das Produkt 030102 wird mit einer Enthaltung einstimmig beschlossen. Produkt 030103 (Realschulen): Das Produkt 030103 wird mit einer Enthaltung einstimmig beschlossen. Produkt 030104 (Gymnasien): Das Produkt 030104 wird mit einer Enthaltung einstimmig beschlossen. Produkt 030105 (Gesamtschulen): Das Produkt 030105 wird mit einer Enthaltung einstimmig beschlossen. Produkt 030106 (Förderschulen): Herr Kaldenbach weist darauf hin, dass der Antrag der Großen Koalition auf Förderung der OGS-Träger, welcher bereits unter Produkt 030101 beraten und beschlossen worden sei, analog für dieses Produkt übertragen werde. Das Produkt 030106 wird mit den o.g. Änderungen mit einer Enthaltung einstimmig beschlossen. SchA/29/WP.17 Ausdruck vom: 03.01.2019 Seite: 12/20 Produkt 030201 (Schülerbeförderung): Das Produkt 030201 wird mit einer Enthaltung einstimmig beschlossen. Produkt 030301 (Medienzentrum): Frau Griepentrog beantragt für die Fraktion DIE GRÜNE einen Betrag von 50.000 € für Fortbildungen im Digitalisierungsbereich an Schulen in den Haushalt einzustellen. Das Medienzentrum befinde sich vor der großen Aufgabe, alle Medienkonzepte der Schulen zu prüfen und anschließend entsprechend umzusetzen. Da voraussichtlich in absehbarer Zeit eine Vielzahl an fertiggestellten Medienkonzepten an das Medienzentrum herangetragen werde, müsse das Personal an den Schulen intensiv geschult und fortgebildet werden, damit die technische Ausstattung fristgemäß an den Schulen zum Einsatz kommen könne. Herr Fischer unterstützt den Antrag der Grünen, da sich nicht alle Lehrkräfte in der Lage sähen die neuen Technologien korrekt zu bedienen. In der Vergangenheit habe es nach seinem Kenntnisstand lediglich eine Schulung für Whiteboards gegeben, dies sei zu wenig um das gesamte schulische Personal entsprechend fortzubilden. Herr Krott erwidert, dass Fortbildungen der Lehrkräfte an Schulen keine kommunale sondern eine landespolitische Aufgabe seien und daher vielmehr die Forderung an das Land erhoben werden müsse, diese weiter im Bereich der neuen Technologien auszubauen. Daher könne die Große Koalition dem Antrag der Grünen in der Höhe nicht folgen. Herr Sahm erläutert, dass die 50.000 € nicht für die kommunale Weiterbildung sondern für Weiterbildungen, die durch das Medienzentrum durchgeführt würden, eingesetzt werden solle. Daher könne mit den Mitteln vielmehr der Einsatz der Technik an den Schulen und daher die Arbeit des Medienzentrums gefördert werden. Frau Griepentrog bekräftigt die Aussage von Herrn Sahm, dass die Mittel nicht als Ersatz für die Aufgabe des Landes zur Fortbildung des Personals gedacht seien, sondern vielmehr direkt eine Unterstützung für das Medienzentrum darstellen würden. Der Schulausschuss habe das Medienzentrum mittels Beschluss zu dieser Aufgabe befähigt und müsse nun entsprechende finanzielle Mittel dafür bereitstellen. Frau von Jakubowski, Schulrätin für den Bereich der Grundschulen, ergänzt, dass Fortbildungen auch durch das Kompetenzteam der Städteregion angeboten würden und dass das Land schon einen großen Beitrag zu Lehrerfortbildungen leiste. Der Antrag der Grünen wird mit 6 Zustimmungen und 10 Ablehnungen mehrheitlich abgelehnt. Das Produkt 030301 wird mit 3 Ablehnungen, 11 Zustimmungen und 2 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen. Produkt 030302 (Fördermaßnahmen und schulformübergreifende Dienstleistungen): Frau Griepentrog beantragt für die Fraktion DIE GRÜNE die Aufstockung des Zukunftsfonds auf 40.000 € ab dem Haushaltsjahr 2019 und begründet diesen Antrag analog zu ihrem Antrag zum Grundschulfonds. SchA/29/WP.17 Ausdruck vom: 03.01.2019 Seite: 13/20 Herr Fischer unterstützt den Antrag der Grünen mit der Begründung, dass die Verwaltung den Zukunftsfonds reduziert habe obwohl es Bedarfe für diesen Fonds gebe. Er gehe davon aus, dass es wieder mehr Anträge seitens der Schulen geben werde. Herr Brantin entgegnet, dass sich der neue Ansatz an der Höhe der abgerufenen Fördergelder aus dem letzten Jahr orientiere und sollte die Anzahl der Anträge wieder ansteigen, könne unterjährig nachjustiert werden. Der Antrag der Grünen wird mit 5 Zustimmungen, 10 Ablehnungen und einer Enthaltung mehrheitlich abgelehnt. Herr Brantin beantragt für die Große Koalition einen Betrag in Höhe von 150.000 € für das Bonussystem zur Erstellung der Medienkonzepte durch die weiterführenden Schulen in den Haushalt einzustellen. Im letzten Schulausschuss sei der Beschluss gefasst worden, dass Schulen, welche bis zum Ende des Schuljahres 2018/2019 ein fertiges Medienkonzept einreichen würden, mit einem Betrag von 2.000 € pro Zug belohnt werden würden. Schulen, die ihr Medienkonzept bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 einreichen, würden einen Zuschuss in Höhe von 1.000 € pro Zug erhalten. Herr Sahm bringt seine Irritation zum Ausdruck. Er sei über den Antrag erstaunt, da die Grundschulen hierbei von dem Bonussystem ausgeschlossen seien obwohl in der letzten Sitzung des Schulausschusses die Zuschüsse für alle Schulformen beschlossen worden seien. Zudem sei der beantragte Betrag zu niedrig, da in Aachen deutlich mehr Züge an den Schulen vorhanden seien, als durch die hier veranschlagten 150.000 € hätten versorgt werden können. Daher beantrage er für die Fraktion DIE PIRATEN einen Betrag in Höhe von 1.500.000 € in den Haushalt einzustellen. Damit würde die Medienentwicklungsplanung von Beginn an mit ausreichend finanziellen Mittel ausgestattet, bevor es bereits mit Erstellung der Medienkonzepte zu Verzögerungen kommen würde und so die gesamte Digitalisierung an Schulen behindert werden könnte. Herr Krott erklärt, dass der Antrag grundsätzlich für alle Schulformen gelten solle. Jedoch habe sich die Große Koalition bei der Verwaltung erkundigt und in Erfahrung gebracht, dass die Grundschulen planmäßig im kommenden Jahr mit digitalen Medien ausgestattet würden und daher das Anreizsystem seine Bedeutung verfehlen würde. Daher habe sich die Formulierung des Antrages auf die weiterführenden Schulen beschränkt. Ein Betrag in Höhe von 1.500.000 € sei aus seiner Sicht jedenfalls zu hoch angesetzt. Frau Griepentrog unterstützt den Antrag von Herr Sahm und erinnert, dass der Betrag von 2.000 € als Zuschuss bereits in der vergangenen Sitzung als sehr pauschal kritisiert worden sei. Mit den nun vorgeschlagenen 150.000 € könnten demzufolge nur ein Bruchteil der Züge an Aachener Schulen von diesem Bonus profitieren. Daher plädiere sie für eine Anpassung der beantragten Mittel um allen Schulen die Möglichkeit zu geben, den einstimmig beschlossenen Bonus zu erhalten. Herr Sahm ergänzt, dass das Bonussystem der Motivation aller Schulen dienen solle und daher an dieser Stelle keine Abstriche gemacht werden dürften. SchA/29/WP.17 Ausdruck vom: 03.01.2019 Seite: 14/20 Herr Fischer schließt sich seinen Vorrednern an und erläutert, dass er sich bei der damaligen Abstimmung enthalten habe weil der Bedarf anders als jetzt zu diesem Zeitpunkt noch nicht definierbar gewesen sei. Herr Auler erläutert, dass der gefasste Beschluss durch den heutigen Antrag nicht rückgängig sondern vielmehr korrigiert werden solle, da zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt gewesen sei, dass die Grundschulen im kommenden Jahr bereits vollständig mit neuen Technologien ausgestattet würden. Zudem hätten die Grundschulen die rechtliche Verpflichtung bis zum Ende des Schuljahres 2018/2019 ein Medienkonzept vorzulegen, daher würde ein Bonus an dieser Stelle keinen Effekt zeigen. Die Höhe der beantragten Summe sei nach Absprache mit der Verwaltung festgesetzt worden. Herr Sahm kritisiert, dass sich nach dem letzten Beschluss bereits Schulen an die Arbeit gemacht hätten und diese nun wieder enttäuscht würden, weil sie keinen Bonus bekämen. Frau Griepentrog ist der Meinung, dass der Ausschuss sehr wohl durch die Quartalsberichte darüber informiert worden sei, dass die Grundschulen im kommenden Jahr ausgestattet werden würden. Nach wie vor bestünde das Problem der turnusmäßigen Ausstattungsrhytmen, welche an den Haushalt, nicht aber an die Fertigstellung des Medienkonzeptes gebunden seien. Daher sei es fatal mit den heutigen Beratungen einen zu kleinen Betrag anzusetzen. Frau von Jakubowski ergänzt, dass sich die Grundschulen momentan auf demselben Stand wie alle anderen Schulformen befinden würden und somit seien die Schulen momentan noch nicht in der Lage, die Reichweite der Ausstattungen erfassen zu können. Es müsse noch festgelegt werden welche Geräte und welche Medien tatsächlich notwendig seien und wann diese zur Verfügung gestellt werden könnten. Zu betonen sei jedoch, dass besonders die Grundschulen einen wichtigen Beitrag in der Grundbildung junger Menschen leisten würden und daher müsse gerade diese Schulform bestmöglich ausgestattet sein. Dafür sei Unterstützung durch alle Akteure erforderlich und aus diesem Grund sollten die Grundschulen nicht von dem Bonussystem ausgeschlossen werden. Herr Krott bekräftigt, dass die Grundschulen durch den Antrag der Großen Koalition nicht benachteiligt würden denn die wichtige Arbeit würde keinesfalls in Frage gestellt. Jedoch seien die Grundschulen nicht so stark auf einen Bonus angewiesen wie weiterführende Schulen, da diese im kommenden Jahr planmäßig ausgestattet würden. Sollten die Mittel für diese Ausstattung nicht auskömmlich sein, könne selbstverständlich nachjustiert werden. Der Antrag der Piraten wird mit 5 Zustimmungen, 10 Ablehnungen und einer Enthaltung mehrheitlich abgelehnt. Der Antrag der Großen Koalition wird mit 10 Zustimmungen, 5 Ablehnungen und einer Enthaltung mehrheitlich beschlossen. Das Produkt 030302 wird mit den o.g. Änderungen mit 11 Zustimmungen, 4 Ablehnungen und einer Enthaltung mehrheitlich beschlossen. Der Ergebnisplan wird mit den o. g. Änderungen mit 12 Zustimmungen, 3 Ablehnungen und einer Enthaltung mehrheitlich beschlossen. SchA/29/WP.17 Ausdruck vom: 03.01.2019 Seite: 15/20 Der Investitionsplan wird einstimmig beschlossen. Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zum Haushaltsplanentwurf wird mit 12 Zustimmungen, 3 Ablehnungen und einer Enthaltung mehrheitlich gefolgt. Beschluss: Der Schulausschuss beschließt ausschließlich der Personalaufwendungen die Teilergebnispläne und Teilfinanzpläne des Produktbereiches 03 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2019 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2022 inklusive der Veränderungsnachweisung sowie den in der Sitzung beschlossenen Einzelveränderungen und beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse in die Teilfinanzplanung zu übertragen. Der Schulausschuss beschließt darüber hinaus die Produktblätter. Der Schulausschuss beschließt abschließend, die im Teilfinanzplan 2019 veranschlagten Investitionen inklusive der Verpflichtungsermächtigungen, sowie die mittelfristige investive Finanzplanung bis 2022 inklusive der Veränderungsnachweisung und den beschlossenen Einzelveränderungen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 12 zu 12 Ablehnung: 3 Enthaltung: 1 Mitteilungen der Verwaltung Es gibt keine Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil. SchA/29/WP.17 Ausdruck vom: 03.01.2019 Seite: 16/20