Daten
Kommune
Aachen
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325662.pdf
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145 kB
Erstellt
02.01.19, 12:00
Aktualisiert
27.01.19, 14:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0572/WP17
öffentlich
02.01.2019
FB 45/100
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des
Schulausschusses (SchA/29/WP.17) vom 29.11.2018 (öffentlicher
Teil)
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
07.02.2019
Schulausschuss
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Schulausschusses vom
29.11.2018 (öffentlicher Teil).
Vorlage FB 45/0572/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.01.2019
Seite: 1/1
Der Oberbürgermeister
Niederschrift
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
3. Januar 2019
Sitzungstermin:
Donnerstag, 29.11.2018
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Sitzungsende:
20:10 Uhr
Ort, Raum:
Sitzungssaal des Rates, Rathaus
Anwesende:
Ratsfrau Maria Keller
anwesend
Ratsfrau Ulla Griepentrog
anwesend
Ratsherr Holger Brantin
anwesend
Herr Matthias Fischer
Vertretung für: Ratsherr Georg
Biesing
Ratsherr Klaus-Dieter Jacoby
anwesend
Ratsherr Bernd Krott
anwesend
Herr Mariano Messig
Vertretung für: Ratsherr Peter
Tillmanns
Ratsfrau Dr. Heike Wolf
Vertretung für: Ratsfrau Nathalie
Hüllenkremer
Herr Stefan Auler
anwesend
Herr Uli Balthasar
anwesend
SchA/29/WP.17
Ausdruck vom: 03.01.2019
Seite: 1/20
Herr Said Giancoli
anwesend
Herr Stefan Menzel
anwesend
Frau Gretel Opitz
anwesend
Frau Andrea Orthen
anwesend
Herr Johannes Rohé
anwesend
Herr Michael Sahm
anwesend
Frau Elisabeth Tillessen
anwesend
Herr Olaf Windeln
anwesend
Herr Heiko Winkler
anwesend
Abwesende:
Ratsherr Georg Biesing
entschuldigt
Frau Paola Blume
entschuldigt
Ratsfrau Nathalie Hüllenkremer
entschuldigt
Ratsherr Hans Müller
entschuldigt
Ratsherr Peter Tillmanns
entschuldigt
von der Verwaltung:
Name
Org.
Name
Org.
Herr Brötz
FB 45, FB-Ltg.
Herr Mathar
FB 45/400
Herr Gürtler
FB 13
Frau Olbertz
FB 45/100
Herr Kaldenbach
FB 45/100
Herr Schavan
E 26, Techn. Ltg.
als Schriftführerin:
Sarah Kuchenbecker
SchA/29/WP.17
Ausdruck vom: 03.01.2019
Seite: 2/20
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1
Eröffnung der Sitzung
2
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
gemeinsam mit dem Schulausschuss (KJA/38/WP.17) vom 30.10.2018 (öffentlicher Teil)
Vorlage: FB 45/0562/WP17
3
Erläuterung und Umsetzung des Entwurfs des neuen Inklusionserlasses
4
DiKu 5 - Deutschintensivkursklasse im 5. Schuljahr
5
Statusbericht des Städtischen Gebäudemanagements: „Rahmenbedingungen der
gegenwärtigen Marktlage für Bau- und Planungsleistungen – Baukonjunktur“ (11/ 2018)
Vorlage: E 26/0143/WP17
6
Auswertung Pilotvorhaben Mensaverpflegung
Vorlage: FB 45/0559/WP17
7
Annahme einer Schenkung des Fördervereins der KGS Verlautenheide
Vorlage: FB 45/0533/WP17
8
Quartalsberichterstattung: Programm "Gute Schule 2020"
Vorlage: FB 45/0560/WP17
9
Neuanmeldungen zu den Aachener Grundschulen für das Schuljahr 2019/2020
Vorlage: FB 45/0558/WP17
10
Änderung der amtlichen Schulbezeichnung
Hier: Städt. Förderschule Elsassstraße - Förderschule mit dem Schwerpunkt Emotionale
und soziale Entwicklung - Primarstufe Vorlage: FB 45/0570/WP17
11
Haushaltsplanentwurf 2019 einschl. Finanzplan bis 2022
Vorlage: FB 45/0561/WP17
SchA/29/WP.17
Ausdruck vom: 03.01.2019
Seite: 3/20
12
Mitteilungen der Verwaltung
Nichtöffentlicher Teil
1
Eröffnung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung:
2
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
gemeinsam mit dem Schulausschuss (KJA/38/WP.17) vom 30.10.2018 (nichtöffentlicher
Teil):
Vorlage: FB 45/0563/WP17
3
KGS Michaelsbergstraße
4
Mitteilungen der Verwaltung:
Protokoll:
Öffentlicher Teil
zu 1
Eröffnung der Sitzung
Frau Keller eröffnet die Sitzung und begrüßt die Ausschussmitglieder, die Öffentlichkeit und die
anwesende Presse. Sie entschuldigt Frau Schwier, die aufgrund einer anderen dienstlichen Verpflichtung
nicht an der heutigen Sitzung teilnehmen könne.
Darüber hinaus verabschiedet sie Herrn Landscheidt und Herrn Weller als Vertreter der
Stadtschulpflegschaft in Abwesenheit und dankt für die zuverlässige Zusammenarbeit in den letzten
Jahren. Als Nachfolgende vereidigt sie Herrn Heiko Winkler und Herrn Rolf Heß-Batteiger und wünscht
ihnen für die Zukunft alles Gute.
zu 2
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
gemeinsam mit dem Schulausschuss (KJA/38/WP.17) vom 30.10.2018 (öffentlicher Teil)
Vorlage: FB 45/0562/WP17
Es gibt keine Wortmeldungen.
Beschluss:
Der Schulausschuss genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
gemeinsam mit dem Schulausschuss vom 30.10.2018 (öffentlicher Teil).
SchA/29/WP.17
Ausdruck vom: 03.01.2019
Seite: 4/20
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: 2
einstimmig
zu 3
Erläuterung und Umsetzung des Entwurfs des neuen Inklusionserlasses
Frau Wollgarten stellt den zwischenzeitlich am 15.10.2018 verabschiedeten Entwurf des
Inklusionserlasses anhand einer Power Point Präsentation vor (siehe Anlage).
Herr Auler erkundigt sich danach, ob nach wie vor der Grundsatz gelte, dass ausschließlich Kinder mit
einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf inklusiv betreut werden könnten. Da weder
Grundschulen noch Kindertageseinrichtungen eigenständig Anträge zur Feststellung des Bedarfs stellen
könnten, befürchte er, dass Kinder ohne entsprechend festgestellten Förderbedarf keine inklusive
Betreuung nach der neuen Erlasslage genießen könnten.
Frau Wollgarten bestätigt, dass grundsätzlich für die Zuweisung der sonderpädagogischen Fachkräfte ein
festgestellter Förderbedarf vorliegen müsse. Die neuen Regelungen würden jedoch nur die
Neuanmeldungen an den weiterführenden Schulen ab dem kommenden Schuljahr betreffen. Dennoch sei
eine Einzelintegration im Klassenverband nach wie vor möglich, falls sich an einer Schule weniger als die
drei für eine Stellenzuweisung vorgeschriebenen Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf
anmelden würden. Auf Nachfrage von Herrn Rohé bestätigt sie, dass Gymnasien dadurch sich nicht
zwingend als Schwerpunktschulen definieren müssten.
Herr Auler erkennt einen Widerspruch bezüglich der Notwendigkeit eines Inklusionskonzeptes für die
Zuweisung sonderpädagogischen Personals, obgleich dieses erst mit der tatsächlichen Beschulung von
Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf von dem entsprechenden Personal erstellt werden
könne.
Frau Wollgarten erklärt, dass seit dem neunten Schulrechtsänderungsgesetz die pädagogischen
Fachkräfte systemisch für alle Schulen im Stadtgebiet gebündelt zuständig seien. So könne bei
Aufnahme eines Kindes mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf diese Expertise zurückgegriffen
werden.
Frau Griepentrog weist darauf hin, dass bereits im vergangenen Schuljahr alle weiterführenden Schulen
Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufgenommen hätten, obwohl diese nicht explizit
als GL-Schulen ausgewiesen wären. Sie befürchte daher nach erfolgter Kriterienprüfung den Wegfall von
inklusiven Schulplätzen.
SchA/29/WP.17
Ausdruck vom: 03.01.2019
Seite: 5/20
Frau Wollgarten gehe davon aus, dass alle Schulen die Kriterien erfüllen würden da diese auch bisher
Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufgenommen und somit ein Inklusionskonzept erarbeitet
hätten. Durch die Möglichkeit der Einzelintegration bleibe das System offen und flexibel, gleichzeitig seien
die Schulen verpflichtet inklusive Schulplätze vorzuhalten. Auf Nachfrage von Frau Keller erläutert sie,
dass der Schulträger zwar dafür Sorge zu tragen habe, dass für jedes Kind mit sonderpädagogischem
Förderbedarf gemeinsam mit Eltern und Schulleitungen ein Schulplatz an einer baulich und technisch
geeigneten Schule gefunden werden müsse. Jedoch sei der Schulträger nicht in der Verpflichtung jede
Schule dazu zu ertüchtigen, jede Art von Förderschwerpunkt aufnehmen zu können.
Herr Krott ist besorgt, dass nicht genügend Fachpersonal akquiriert werden könne angesichts der
Vielzahl offener Stellen.
Frau Wollgarten erläutert, dass durch das Land eine Vielzahl von Stellen geschaffen worden seien, sie
aber keine Auskunft zu deren Besetzung geben könne. Eine Alternative sei, das Fachpersonal aus den
multiprofessionellen Teams zu gewinnen. In jedem Fall müsse im Hinblick auf die Fachlichkeit gegeben
sein, dass mindestens zwei Drittel der Stellen durch sonderpädagogische Expertise abgedeckt würden.
Auf Nachfrage von Frau Griepentrog bestätigt sie, dass die Verteilung der Kinder mit
sonderpädagogischem Förderbedarf für das kommende Schuljahr zunächst wie bisher durch die
Inklusionsrunde erfolge. Ob das Verfahren abgeändert werde, stehe noch zur Diskussion.
zu 4
DiKu 5 - Deutschintensivkursklasse im 5. Schuljahr
Frau Leitner (Fachberaterin für regionale Integrationsprozesse) und Frau Dr. Ropers (DaZ-Fachberaterin
für die Primarstufe) präsentieren das Programm DiKu 5, Deutschintensivkursklasse im 5. Schuljahr,
anhand einer Power Point Präsentation (siehe Anlage).
Frau Griepentrog dankt Frau Leitner und Frau Dr. Ropers für den ausführlichen Vortrag und die intensive
Auseinandersetzung mit der Thematik. Aus ihrer Sicht sei die Förderung im 5. Schuljahr sinnvoll und
wichtig, besonders für die weitere Beschulung der Kinder in der Sekundarstufe I. Da die Kinder bereits
teilweise auch in einer DiKu-Klasse im 4. Schuljahr beschult worden seien und mit dem Übergang von
der Grund- in eine weiterführende Schule in einen neuen Klassenverband wechseln würden, befürchte
sie, dass die bis dahin aufgebaute Bindung wieder aufgebrochen werde. Daher erkundigt sie sich
danach, wer für die Verteilung der Kinder und ihre Verortung in den Klassen zuständig sei.
Herr Rudig, Schulamtsdirektor der Städteregion Aachen, fasst die zeitliche Schiene der
Programmeinführung zusammen (siehe Anlage). Er dankt im Anschluss den Grundschulleitungen für das
Engagement im Übergangsmanagement zu den weiterführenden Schulen. Auch bei der oberen
Schulaufsicht sei das Konzept positiv bewertet worden. Als Pilotschule könne gegebenenfalls die
Hauptschule Aretzstraße dienen, die durch ihre Erfahrungen und die Einbindung im Schulverband
SchA/29/WP.17
Ausdruck vom: 03.01.2019
Seite: 6/20
Aachen Ost besonders geeignet sei, je nach individueller Eignung die Kinder auch an andere
Schulformen weiter zu vermitteln. Als nächster Schritt werde ein schulformübergreifender Austausch zur
Erstellung geeigneter Curricula angestrebt. Der Unterschied zu den internationalen Vorbereitungsklassen
an den weiterführenden Schulen bestehe darin, dass die Schüler/innen von den Grundschulen kein
Zeugnis im Sinne des Integrationserlasses sondern lediglich eine Empfehlung für eine Schulform
bekommen würden. Mit dem Angebot DiKu 5 werde das Ziel verfolgt, den jungen Zugewanderten eine
fachlich geeignete Förderung in einer homogenen Lerngruppe zuteil werden zu lassen.
Auf Nachfrage von Frau Griepentrog, ob ein Beschluss durch den Schulausschus notwendig sei, um das
Konzept weiter zu entwickeln, erläutert Herr Brötz, dass der Ausschuss mit dem Input lediglich habe über
den aktuellen Sachstand des Programms informiert werden sollen und kein formaler Beschluss nötig sei.
Letzlich sei die Einrichtung einer DiKu 5-Klasse eine schulaufsichtliche Entscheidung.
Herr Krott lobt das Konzept als sinnvolle Ergänzung zu den bisher geführten DiKu-Klassen im
Primarbereich und befürworte grundsätzlich die Hauptschule Aretzstraße als ersten Pilotstandort. Er
wünsche sich, dass sich die positiven Erfahrungen auch in diesem Programm fortsetzen würden.
Herr Fischer dankt den Beteiligten für die geleistete Arbeit und erkundigt sich, ob DiKu 5 auch an anderen
Schulformen, beispielsweise an den Gesamtschulen, umgesetzt werden könnten.
Frau Leitner erklärt, dass die Umsetzung an keine bestimmte Schulform gebunden sei, die Hauptschule
Aretzstraße sei aufgrund der günstigen Lage und der Zugehörigkeit zum Schulverband Aachen Ost als
Pilotschule ausgewählt worden. Zudem hätten die Hauptschulen aufgrund der vergangenen
Entwicklungen die entsprechende gute fachliche Expertise.
Abschließend fasst Frau Keller zusammen, dass es sich bei diesem Konzept um eine schwierige Aufgabe
handele, die viel Einsatz und Empathie erfordere. Sie schließt sich daher dem Dank an.
zu 5
Statusbericht des Städtischen Gebäudemanagements: „Rahmenbedingungen der
gegenwärtigen Marktlage für Bau- und Planungsleistungen – Baukonjunktur“ (11/ 2018)
Vorlage: E 26/0143/WP17
Herr Schavan, technischer Leiter des Gebäudemanagements der Stadt Aachen, stellt die wesentlichen
Inhalte des Statusberichtes zu den Rahmenbedingungen der gegenwärtigen Marktlage für Bau- und
Planungsleistungen anhand einer Power Point Präsentation vor (siehe Anlage) und geht insbesondere
auf die Teuerungen am Markt für Bauleistungen (Baukonjunktur) ein. Bei den aktuellen Planungen würde
bereits in Absprache mit der Kämmerei mit einer Preissteigerung von 2-4 % geplant, jedoch lägen die
tatsächlichen Preissteigerungen bei bis zu 10 %.
SchA/29/WP.17
Ausdruck vom: 03.01.2019
Seite: 7/20
Herr Auler sieht bei den aktuellen Preissteigerungen eine große Herausforderung für die Einplanung von
Budgets in den städtischen Haushalt. Zum einen sei es nicht möglich, bereits zu Beginn der Planungen
von Baumaßnahmen eine valide Kostenschätzung zu erhalten und somit eine Grundlage für die
Bereitstellung von Mitteln im Haushalt zu schaffen. Zum anderen sei es schwierig, mit Fortschreiten der
Planungsphasen stets Nachjustierungen vorzunehmen, da sich das Bauvorhaben somit unnötig zeitlich
verzögere. Daher rege er an, die Planungen bereits so früh wie möglich zu konkretisieren, um spätere
Anpassungen möglichst gering zu halten.
Herr Fischer dankt Herr Schavan für die Ausführungen und erkundigt sich, ob in der Vergangenheit schon
vermehrt Bauvorhaben gestoppt worden seien, weil die Angebote der Baufirmen preislich über den
eingeplanten Haushaltsmitteln gelegen hätten.
Herr Schavan erläutert, dass in Absprache mit der Kämmerei aktuell bei allen Bauvorhaben zunächst die
Planungskosten der Leistungsphasen eins bis drei eingestellt würden, da eine vorläufige
Kostenberechnung erstmalig in der Leistungsphase vier vorgelegt werden könne. Mit Vorlage der
Vorentwurfsplanung könne dann erneut diskutiert werden und bei drohenden Kostensteigerungen
rechtzeitig reagiert werden. So sei das Gebäudemanagement in der Lage, die Entwicklungen stets und
unverzüglich mit der Politik rückzukoppeln und gegebenenfalls nachzusteuern.
Man versuche die Politik sehr frühzeitig über Kostenentwicklungen zu informieren, wie dies
beispielsweise bei den Planungen des Montessori Zentrums in Eilendorf der Fall gewesen sei.
Problematisch sei es immer dann, wenn schon Kostenprognosen für die Beantragung von Fördermitteln
erwartet würden, ohne dass die Leistungsphasen 1-3 durchlaufen worden seien.
Beschluss:
Der Schulausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
einstimmig
zu 6
Auswertung Pilotvorhaben Mensaverpflegung
Vorlage: FB 45/0559/WP17
Herr Krott lobt die Verwaltung, dass sie sich mit dem Thema einer gesunden und ausgewogenen
Mittagsverpflegung in Aachener Ganztagsschulen so ausführlich befasst habe, obwohl es sich hierbei in
erster Linie um eine innere Schulangelegenheit handele. Gemeinsam mit den Schulen sei ein solches
Konzept auf den Weg gebracht worden, mit welchem der bislang hohe Standard weiter aufrechterhalten
werden könne. Daher solle das Pilotvorhaben weiter ausgebaut werden.
SchA/29/WP.17
Ausdruck vom: 03.01.2019
Seite: 8/20
Beschluss:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die Fortführung und
Ausweitung des Pilotprojektes wird befürwortet.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
einstimmig
zu 7
Annahme einer Schenkung des Fördervereins der KGS Verlautenheide
Vorlage: FB 45/0533/WP17
Es gibt keine Wortmeldungen.
Beschluss:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der
Stadt die Schenkung des Fördervereins der KGS Verlautenheide anzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
einstimmig
zu 8
Quartalsberichterstattung: Programm "Gute Schule 2020"
Vorlage: FB 45/0560/WP17
Herr Sahm erkundigt sich danach, ob auftretende Veränderungen in den Abläufen der Investitionen,
beispielsweise eine spätere Umsetzung von Bauprojekten, Auswirkungen auf die Ausschüttung der
Fördergelder darstellen würden.
Herr Brötz erläutert, dass die Erstellung einer Prioritätenliste lediglich für die Erstbeantragung der
Fördermittel von Relevanz gewesen sei. Nachträgliche Anpassungen seien im Abarbeitungszeitraum bis
zum Jahr 2024 möglich.
Beschluss:
Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
einstimmig
SchA/29/WP.17
Ausdruck vom: 03.01.2019
Seite: 9/20
zu 9
Neuanmeldungen zu den Aachener Grundschulen für das Schuljahr 2019/2020
Vorlage: FB 45/0558/WP17
Herr Krott betont, dass es sich bei den ausgelegten Zahlen um die vorläufigen Anmeldezahlen handele
und daher zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließende Bewertung getroffen werden könne. Da die
endgültigen Anmeldezahlen erst im Mai vorliegen würden, könnten sich die Zahlen noch verändern. Die
Erfahrungen der letzten Jahre hätten gezeigt, dass sich unter anderem auch Bauvorhaben auf das
Anmeldeverhalten der Eltern auswirken könne. Er appelliert daher auch an die Presse, die Zahlen mit
einem entsprechenden Hinweis zu versehen.
Herr Brantin weist darauf hin, dass zudem 119 Kinder noch nicht angemeldet wären.
Beschluss:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
einstimmig
zu 10
Änderung der amtlichen Schulbezeichnung
Hier: Städt. Förderschule Elsassstraße - Förderschule mit dem Schwerpunkt Emotionale
und soziale Entwicklung - Primarstufe Vorlage: FB 45/0570/WP17
Herr Fischer lobt das Vorhaben der Namensänderung, da die Schule schon zu Lebzeiten des Herrn Peter
Härtling einen starken Kontakt gepflegt habe. Er sieht in der Namensänderung daher ein positives Signal.
Beschluss:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt gemäß dem
Vorschlag der Schulkonferenz der Förderschule Elsassstraße die Änderung der amtlichen Bezeichnung
in „Peter Härtling-Schule Aachen“ – Städt. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und
soziale Entwicklung (Primarstufe).
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
einstimmig
zu 11
Haushaltsplanentwurf 2019 einschl. Finanzplan bis 2022
Vorlage: FB 45/0561/WP17
Herr Kaldenbach führt durch die vorliegenden Unterlagen zu den konsumtiven und investiven
Haushaltsplanungen für die Jahre 2019 ff.
SchA/29/WP.17
Ausdruck vom: 03.01.2019
Seite: 10/20
Es werden folgende Anträge beraten und beschlossen.
Ergebnisplan:
Produkt 030101 (Grundschulen):
Es liegt ein Antrag der Träger der Offenen Ganztagsschulen zur Anpassung der Fördersätze für das
Schuljahr 2018/2019 um 5 % und eine dynamisierte Fortführung in dieser Höhe für die kommenden Jahre
vor.
Herr Brantin erläutert, dass im Bereich der OGS seitens der Verwaltung aktuell noch eine Prüfung der
Problemlage laufe und diese noch nicht abgeschlossen sei. Daher beantrage er für die Große Koalition
die Anpassung der Fördersätze zum 01.01.2019 um 1,5 % und zum 01.08.2019 die normale Indexierung
um 2,5 %.
Herr Fischer unterstütze den ursprünglichen Antrag der Träger der Offenen Ganztagsschulen, da die gute
Arbeit dort weiter unterstützt werden müsse und weiterhin Bedarfe noch nicht ausreichend gedeckt seien.
Der Antrag der OGS-Träger wird mit 2 Zustimmungen, 13 Ablehnungen und einer Enthaltung
mehrheitlich abgelehnt.
Dem Beschlussvorschlag der Großen Koalition wird mit 11 Zustimmungen, 3 Ablehnungen und 2
Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt.
Frau Griepentrog beantragt für die Fraktion DIE GRÜNE die Aufstockung des Grundschulfonds auf
150.000 € ab dem Haushaltsjahr 2019 sowie ab 2020 um weitere 50.000 € jährlich bis hin zu 300.000 €
im Jahr 2022. Der bisherige Ansatz erscheine ihr im Hinblick auf die besonderen Herausforderungen wie
beispielsweise die Beschulung von neuzugewanderten Kindern zu niedrig.
Herr Fischer unterstütze den Antrag der Grünen. Im Hinblick auf die Sozialindexorientierung des Landes
müssten Brennpunktschulen grundsätzlich anders ausgestattet werden, die Kommune könnte durch
einen solchen Fonds ebenfalls einen Beitrag zur Unterstützung leisten.
Herr Rohé ist der Meinung, dass der Schulträger Schulen ohne einen finanzkräftigen Förderverein stärker
fördern müsse, da diese ohnehin benachteiligt seien.
Herr Krott sehe momentan keinen konkreten Anlass die Ansätze für den Grundschulfonds zu erhöhen, da
seiner Meinung nach die Brennpunktschulen gut unterstützt werden würden.
Der Antrag der Grünen wird mit 5 Zustimmungen, 10 Ablehnungen und einer Enthaltung mehrheitlich
abgelehnt.
Frau Griepentrog beantragt für die Fraktion DIE GRÜNE die Aufstockung der Geschäftsaufwendungen im
Bereich der Schulwegpläne auf 2.000 € ab dem Haushaltsjahr 2019. Dadurch könnten noch mehr
Schulen von diesen Plänen profitieren.
Herr Brantin erklärt, er könne sich für die Große Koalition diesem Antrag gerne anschließen.
Der Antrag der Grünen wird einstimmig angenommen.
SchA/29/WP.17
Ausdruck vom: 03.01.2019
Seite: 11/20
Herr Fischer beantragt für die Fraktion DIE LINKE die Einrichtung eines Musikfonds zur Absicherung der
musikalischen Frühförderung in Grundschulen in Höhe von 50.000 €. Der Zukunftsfonds sei für
Musikprojekte nur begrenzt zugänglich und könne nicht allen Anträgen und Bedarfen der Schulen gerecht
werden. Es gäbe daher keine Alternative eine nachhaltige und langfristige finanzielle Unterstützung für
beispielsweise Streicher- oder Bläserklassen zu erhalten.
Herr Krott entgegnet, dass die musikalische Frühförderung laut der Bildungsvereinbarung NRW zwar
grundsätzlich Aufgabe der Kitas und Grundschulen sei, dennoch könne er keinen erhöhten Bedarf
erkennen da für den Zukunftsfonds die Anzahl der Anträge aus dem Bereich der Musikförderung nicht
signifikant gestiegen sei.
Frau Griepentrog könne den Antrag der Linken nachvollziehen und unterstützen, da eine Antragstellung
ohne die entsprechenden finanziellen Mittel nicht möglich sei. Sie erinnere daran, dass der Zukunftsfonds
lediglich eine Startfinanzierung für Musikprojekte darstelle und Schulen ohne finanzstarke Eltern oder
Fördervereine diese Angebote dann wieder einstellen müssten. Herr Fischer ergänzt, dass derartige
Projekte eine Wertschätzung verdienen würden.
Der Antrag der Linken wird mit 5 Zustimmungen, 10 Ablehnungen und einer Enthaltung mehrheitlich
abgelehnt.
Das Produkt 030101 wird mehrheitlich mit 11 Zustimmungen, 4 Ablehnungen und einer Enthaltung
mit den o. g. Änderungen beschlossen.
Produkt 030102 (Hauptschulen):
Das Produkt 030102 wird mit einer Enthaltung einstimmig beschlossen.
Produkt 030103 (Realschulen):
Das Produkt 030103 wird mit einer Enthaltung einstimmig beschlossen.
Produkt 030104 (Gymnasien):
Das Produkt 030104 wird mit einer Enthaltung einstimmig beschlossen.
Produkt 030105 (Gesamtschulen):
Das Produkt 030105 wird mit einer Enthaltung einstimmig beschlossen.
Produkt 030106 (Förderschulen):
Herr Kaldenbach weist darauf hin, dass der Antrag der Großen Koalition auf Förderung der OGS-Träger,
welcher bereits unter Produkt 030101 beraten und beschlossen worden sei, analog für dieses Produkt
übertragen werde.
Das Produkt 030106 wird mit den o.g. Änderungen mit einer Enthaltung einstimmig beschlossen.
SchA/29/WP.17
Ausdruck vom: 03.01.2019
Seite: 12/20
Produkt 030201 (Schülerbeförderung):
Das Produkt 030201 wird mit einer Enthaltung einstimmig beschlossen.
Produkt 030301 (Medienzentrum):
Frau Griepentrog beantragt für die Fraktion DIE GRÜNE einen Betrag von 50.000 € für Fortbildungen im
Digitalisierungsbereich an Schulen in den Haushalt einzustellen. Das Medienzentrum befinde sich vor der
großen Aufgabe, alle Medienkonzepte der Schulen zu prüfen und anschließend entsprechend
umzusetzen. Da voraussichtlich in absehbarer Zeit eine Vielzahl an fertiggestellten Medienkonzepten an
das Medienzentrum herangetragen werde, müsse das Personal an den Schulen intensiv geschult und
fortgebildet werden, damit die technische Ausstattung fristgemäß an den Schulen zum Einsatz kommen
könne.
Herr Fischer unterstützt den Antrag der Grünen, da sich nicht alle Lehrkräfte in der Lage sähen die neuen
Technologien korrekt zu bedienen. In der Vergangenheit habe es nach seinem Kenntnisstand lediglich
eine Schulung für Whiteboards gegeben, dies sei zu wenig um das gesamte schulische Personal
entsprechend fortzubilden.
Herr Krott erwidert, dass Fortbildungen der Lehrkräfte an Schulen keine kommunale sondern eine
landespolitische Aufgabe seien und daher vielmehr die Forderung an das Land erhoben werden müsse,
diese weiter im Bereich der neuen Technologien auszubauen. Daher könne die Große Koalition dem
Antrag der Grünen in der Höhe nicht folgen.
Herr Sahm erläutert, dass die 50.000 € nicht für die kommunale Weiterbildung sondern für
Weiterbildungen, die durch das Medienzentrum durchgeführt würden, eingesetzt werden solle. Daher
könne mit den Mitteln vielmehr der Einsatz der Technik an den Schulen und daher die Arbeit des
Medienzentrums gefördert werden.
Frau Griepentrog bekräftigt die Aussage von Herrn Sahm, dass die Mittel nicht als Ersatz für die Aufgabe
des Landes zur Fortbildung des Personals gedacht seien, sondern vielmehr direkt eine Unterstützung für
das Medienzentrum darstellen würden. Der Schulausschuss habe das Medienzentrum mittels Beschluss
zu dieser Aufgabe befähigt und müsse nun entsprechende finanzielle Mittel dafür bereitstellen.
Frau von Jakubowski, Schulrätin für den Bereich der Grundschulen, ergänzt, dass Fortbildungen auch
durch das Kompetenzteam der Städteregion angeboten würden und dass das Land schon einen großen
Beitrag zu Lehrerfortbildungen leiste.
Der Antrag der Grünen wird mit 6 Zustimmungen und 10 Ablehnungen mehrheitlich abgelehnt.
Das Produkt 030301 wird mit 3 Ablehnungen, 11 Zustimmungen und 2 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen.
Produkt 030302 (Fördermaßnahmen und schulformübergreifende Dienstleistungen):
Frau Griepentrog beantragt für die Fraktion DIE GRÜNE die Aufstockung des Zukunftsfonds auf 40.000 €
ab dem Haushaltsjahr 2019 und begründet diesen Antrag analog zu ihrem Antrag zum Grundschulfonds.
SchA/29/WP.17
Ausdruck vom: 03.01.2019
Seite: 13/20
Herr Fischer unterstützt den Antrag der Grünen mit der Begründung, dass die Verwaltung den
Zukunftsfonds reduziert habe obwohl es Bedarfe für diesen Fonds gebe. Er gehe davon aus, dass es
wieder mehr Anträge seitens der Schulen geben werde.
Herr Brantin entgegnet, dass sich der neue Ansatz an der Höhe der abgerufenen Fördergelder aus dem
letzten Jahr orientiere und sollte die Anzahl der Anträge wieder ansteigen, könne unterjährig nachjustiert
werden.
Der Antrag der Grünen wird mit 5 Zustimmungen, 10 Ablehnungen und einer Enthaltung mehrheitlich
abgelehnt.
Herr Brantin beantragt für die Große Koalition einen Betrag in Höhe von 150.000 € für das Bonussystem
zur Erstellung der Medienkonzepte durch die weiterführenden Schulen in den Haushalt einzustellen. Im
letzten Schulausschuss sei der Beschluss gefasst worden, dass Schulen, welche bis zum Ende des
Schuljahres 2018/2019 ein fertiges Medienkonzept einreichen würden, mit einem Betrag von 2.000 € pro
Zug belohnt werden würden. Schulen, die ihr Medienkonzept bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020
einreichen, würden einen Zuschuss in Höhe von 1.000 € pro Zug erhalten.
Herr Sahm bringt seine Irritation zum Ausdruck. Er sei über den Antrag erstaunt, da die Grundschulen
hierbei von dem Bonussystem ausgeschlossen seien obwohl in der letzten Sitzung des
Schulausschusses die Zuschüsse für alle Schulformen beschlossen worden seien. Zudem sei der
beantragte Betrag zu niedrig, da in Aachen deutlich mehr Züge an den Schulen vorhanden seien, als
durch die hier veranschlagten 150.000 € hätten versorgt werden können. Daher beantrage er für die
Fraktion DIE PIRATEN einen Betrag in Höhe von 1.500.000 € in den Haushalt einzustellen. Damit würde
die Medienentwicklungsplanung von Beginn an mit ausreichend finanziellen Mittel ausgestattet, bevor es
bereits mit Erstellung der Medienkonzepte zu Verzögerungen kommen würde und so die gesamte
Digitalisierung an Schulen behindert werden könnte.
Herr Krott erklärt, dass der Antrag grundsätzlich für alle Schulformen gelten solle. Jedoch habe sich die
Große Koalition bei der Verwaltung erkundigt und in Erfahrung gebracht, dass die Grundschulen
planmäßig im kommenden Jahr mit digitalen Medien ausgestattet würden und daher das Anreizsystem
seine Bedeutung verfehlen würde. Daher habe sich die Formulierung des Antrages auf die
weiterführenden Schulen beschränkt. Ein Betrag in Höhe von 1.500.000 € sei aus seiner Sicht jedenfalls
zu hoch angesetzt.
Frau Griepentrog unterstützt den Antrag von Herr Sahm und erinnert, dass der Betrag von 2.000 € als
Zuschuss bereits in der vergangenen Sitzung als sehr pauschal kritisiert worden sei. Mit den nun
vorgeschlagenen 150.000 € könnten demzufolge nur ein Bruchteil der Züge an Aachener Schulen von
diesem Bonus profitieren. Daher plädiere sie für eine Anpassung der beantragten Mittel um allen Schulen
die Möglichkeit zu geben, den einstimmig beschlossenen Bonus zu erhalten.
Herr Sahm ergänzt, dass das Bonussystem der Motivation aller Schulen dienen solle und daher an dieser
Stelle keine Abstriche gemacht werden dürften.
SchA/29/WP.17
Ausdruck vom: 03.01.2019
Seite: 14/20
Herr Fischer schließt sich seinen Vorrednern an und erläutert, dass er sich bei der damaligen
Abstimmung enthalten habe weil der Bedarf anders als jetzt zu diesem Zeitpunkt noch nicht definierbar
gewesen sei.
Herr Auler erläutert, dass der gefasste Beschluss durch den heutigen Antrag nicht rückgängig sondern
vielmehr korrigiert werden solle, da zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt gewesen sei, dass die
Grundschulen im kommenden Jahr bereits vollständig mit neuen Technologien ausgestattet würden.
Zudem hätten die Grundschulen die rechtliche Verpflichtung bis zum Ende des Schuljahres 2018/2019
ein Medienkonzept vorzulegen, daher würde ein Bonus an dieser Stelle keinen Effekt zeigen. Die Höhe
der beantragten Summe sei nach Absprache mit der Verwaltung festgesetzt worden.
Herr Sahm kritisiert, dass sich nach dem letzten Beschluss bereits Schulen an die Arbeit gemacht hätten
und diese nun wieder enttäuscht würden, weil sie keinen Bonus bekämen.
Frau Griepentrog ist der Meinung, dass der Ausschuss sehr wohl durch die Quartalsberichte darüber
informiert worden sei, dass die Grundschulen im kommenden Jahr ausgestattet werden würden. Nach
wie vor bestünde das Problem der turnusmäßigen Ausstattungsrhytmen, welche an den Haushalt, nicht
aber an die Fertigstellung des Medienkonzeptes gebunden seien. Daher sei es fatal mit den heutigen
Beratungen einen zu kleinen Betrag anzusetzen.
Frau von Jakubowski ergänzt, dass sich die Grundschulen momentan auf demselben Stand wie alle
anderen Schulformen befinden würden und somit seien die Schulen momentan noch nicht in der Lage,
die Reichweite der Ausstattungen erfassen zu können. Es müsse noch festgelegt werden welche Geräte
und welche Medien tatsächlich notwendig seien und wann diese zur Verfügung gestellt werden könnten.
Zu betonen sei jedoch, dass besonders die Grundschulen einen wichtigen Beitrag in der Grundbildung
junger Menschen leisten würden und daher müsse gerade diese Schulform bestmöglich ausgestattet
sein. Dafür sei Unterstützung durch alle Akteure erforderlich und aus diesem Grund sollten die
Grundschulen nicht von dem Bonussystem ausgeschlossen werden.
Herr Krott bekräftigt, dass die Grundschulen durch den Antrag der Großen Koalition nicht benachteiligt
würden denn die wichtige Arbeit würde keinesfalls in Frage gestellt. Jedoch seien die Grundschulen nicht
so stark auf einen Bonus angewiesen wie weiterführende Schulen, da diese im kommenden Jahr
planmäßig ausgestattet würden. Sollten die Mittel für diese Ausstattung nicht auskömmlich sein, könne
selbstverständlich nachjustiert werden.
Der Antrag der Piraten wird mit 5 Zustimmungen, 10 Ablehnungen und einer Enthaltung mehrheitlich
abgelehnt.
Der Antrag der Großen Koalition wird mit 10 Zustimmungen, 5 Ablehnungen und einer Enthaltung
mehrheitlich beschlossen.
Das Produkt 030302 wird mit den o.g. Änderungen mit 11 Zustimmungen, 4 Ablehnungen und
einer Enthaltung mehrheitlich beschlossen.
Der Ergebnisplan wird mit den o. g. Änderungen mit 12 Zustimmungen, 3 Ablehnungen und einer
Enthaltung mehrheitlich beschlossen.
SchA/29/WP.17
Ausdruck vom: 03.01.2019
Seite: 15/20
Der Investitionsplan wird einstimmig beschlossen.
Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zum Haushaltsplanentwurf wird mit 12 Zustimmungen, 3
Ablehnungen und einer Enthaltung mehrheitlich gefolgt.
Beschluss:
Der Schulausschuss beschließt ausschließlich der Personalaufwendungen die Teilergebnispläne und
Teilfinanzpläne des Produktbereiches 03 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2019 und der
mittelfristigen Finanzplanung bis 2022 inklusive der Veränderungsnachweisung sowie den in der Sitzung
beschlossenen Einzelveränderungen und beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse in die
Teilfinanzplanung zu übertragen.
Der Schulausschuss beschließt darüber hinaus die Produktblätter.
Der Schulausschuss beschließt abschließend, die im Teilfinanzplan 2019 veranschlagten Investitionen
inklusive der Verpflichtungsermächtigungen, sowie die mittelfristige investive Finanzplanung bis 2022
inklusive der Veränderungsnachweisung und den beschlossenen Einzelveränderungen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 12
zu 12
Ablehnung: 3
Enthaltung: 1
Mitteilungen der Verwaltung
Es gibt keine Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil.
SchA/29/WP.17
Ausdruck vom: 03.01.2019
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