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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
327382.pdf
Größe
498 kB
Erstellt
14.01.19, 12:00
Aktualisiert
27.01.19, 14:01

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0582/WP17 öffentlich 14.01.2019 FB 45/200 Sprachförderung in Kindertagesstätten Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 05.02.2019 Kinder- und Jugendausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Kinder- und Jugendausschuss entscheidet die Laufzeit der Förderung für die ausgewählten Sprachförderkitas bis zu einer neuen Landesregelung zu verlängern. Vorlage FB 45/0582/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 14.01.2019 Seite: 1/3 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung 1) 4-060101-932-4; SK 41410000 2) 4-060101-932-4; SK 41410010 3) 4-060101-932-4; SK 50190000 4) 4-060101-932-4; SK 53180000 konsumtive Ansatz Auswirkungen 2019 Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2020 ff. 2019 2020 ff. 1) 145.000 145.000 435.000 435.000 2) 270.000 270.000 810.000 810.000 Personal-/ 3) 270.000 270.000 810.000 810.000 Sachaufwand 4) 145.000 145.000 435.000 435.000 Abschreibungen 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 Ertrag + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben Deckung ist gegeben Vorlage FB 45/0582/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 14.01.2019 Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Seite: 2/3 Erläuterungen: Der Kinder- und Jugendausschuss hat am 1.7.2014 entschieden, dass die Fördermittel für die Sprachförderkitas nach ausgewählten Kriterien auf verschiedene Kindertageseinrichtungen verteilt werden. (siehe Anlage 1) Angekündigt durch die Landesregierung war die Vorlage eines neuen Gesetzes für das Kindergartenjahr 2019/2020. Dies ist jetzt für das Kindergartenjahr 2020/2021 angekündigt. Dabei soll aber eine schrittweise Neuregelung über mehrere Kindergartenjahre erfolgen. Telefonische Nachfragen beim Städtetag hatten ergeben, dass das Land die bestehende Förderung für die Sprachförderkitas um ein Jahr verlängern würde. Durch das Rundschreiben des LVR vom 8.1.2019 (siehe Anlage 2) wurde deutlich, dass ein erneuter politscher Beschluss Grundlage für die Förderung ist. Da nicht absehbar ist, wie das neue Kindergartengesetz strukturiert sein wird und welche Voraussetzungen für eine Förderung analog den Sprachförderkitas vorliegen müssen, wird vorgeschlagen die bisherige Auswahl fortzuschreiben. Anlage/n: Anlage 1 Vorlage Sprachförderung in Kindertagesstätten (FB450004WP17) Anlage 2 Rundschreiben des LVR Nr. 42/02/2019 Vorlage FB 45/0582/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 14.01.2019 Seite: 3/3 Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0004/WP17 öffentlich 16.06.2014 45/200 Sprachförderung in Kindertagesstätten Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 01.07.2014 KJA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Kinder- und Jugendausschuss 1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis 2. beschließt die unter Punkt 3.aufgeführten Kriterien 3. beschließt die unter Punkt 4. aufgeführten Kindertageseinrichtungen für den Zeitraum von 5 Jahren in die Förderung als Sprachförderkita im beschriebenen Umfang aufzunehmen. Vorlage der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 1/6 finanzielle Auswirkungen Bildung einer separaten Haushaltsposition notwendig Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 2014 Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2015 ff. 2014 2015 ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 173.000 € 0 1.245.000 € 0 0 0 173.000 € *1 0 1.245.000 € *2 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / 0 0 - Verschlechterung Deckung ist gegeben gem. § Deckung ist gegeben gem. § 9, *1 9, Ziff. 1 der Ziff. 1 der Haushaltssatzung Haushaltssatzung 2014 2014 davon entfallen auf: Städt. Kitas: Kitas freier Träger: *2 112.500 € 60.500 € davon entfallen auf: Städt. Kitas: 810.000 € Kitas freier Träger: 435.000 € Vorlage der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 2/6 Erläuterungen: 1. Ausgangslage Am 4.6.2014 wurde in zweiter Lesung der Gesetzentwurf zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes durch den nordrhein-westfälischen Landtag verabschiedet. Im § 16 b der KiBiz-revision wird die Frage der Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen geregelt. Bisher fand hierüber im KiBiz keine Regelung statt. Für diese Sprachförderung werden vom Land 45 Millionen Euro landesweit je Kindergartenjahr zur Verfügung gestellt. Der Anteil des Jugendamtes nach § 21 b Absatz 1 berücksichtigt zum einen die gleiche Voraussetzung wie auch bei den KITAplus-Einrichtungen – Anzahl der Kinder unter sieben Jahren in Familien, die im Jugendamtsbezirk im SGB II Leistungsbezug stehen im Verhältnis zur landesweiten Gesamtzahl der Kinder unter sieben Jahren in Familien mit SGB-II-Leistungsbezug – und berücksichtigt zudem das Verhältnis der Anzahl der Kinder des Jugendamtsbezirkes zu der Anzahl der Kinder im Landesvergleich in Familien, in denen nicht vorrangig Deutsch gesprochen wird. Der Zuschuss beträgt mindestens 5.000,00 €. Die einzelnen Tageseinrichtungen für Kinder, die Anspruch auf zusätzlichen Sprachförderbedarf haben, müssen als solche in der Jugendhilfeplanung aufgenommen sein. Hierbei handelt es sich zu 100 % um Landesmittel, die nicht durch den jeweiligen Träger oder die Stadt Aachen aufgestockt werden müssen. Die Mittel müssen für Personalkraftstunden eingesetzt werden, welche über den ersten Wert der Anlage nach § 19 Absatz 1 KiBiz hinausgehen. Der Betrag ist nicht rücklagefähig, sondern muss erstattet werden, wenn die Mittel nicht zweckentsprechend im jeweiligen Kindergartenjahr verwendet wurden. Das Jugendamt muss zudem sicherstellen, dass mit diesen zusätzlichen Zuschüssen auch die Kinder gefördert werden, bei denen nach dem Schulgesetz NRW ein zusätzlicher Sprachförderbedarf bescheinigt worden ist. Die Anzahl dieser Kinder war in der Vergangenheit aber gering. Diese Förderung erfolgt zusätzlich zu der noch laufenden Förderung nach § 21 Abs. 2 KiBiz (Delfin 4). Für die Stadt Aachen wurde mit Schreiben des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport vom 14. Mai 2014 mitgeteilt, dass 415.000 € zur Verfügung stehen. Für die Festlegung welche Kita einen Zuschuss erhalten kann, müssen Kriterien festgelegt werden. Vorlage der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 3/6 2. Entwicklung von Kriterien Um zu Kriterien zu gelangen, wurde in der Arbeitsgruppe, die die Kriterien für die plus KITAs entwickelt hat, weiter gearbeitet. Sie setzt sich aus Mitgliedern der AG nach § 78 Kitas, der Fachabteilung und der Planungsabteilung zusammen. Am Anfang stand die Auswertung des zur Verfügung stehenden Datenmaterials. Dies waren: • Die Landesstatistik für die Kindergartenjahre 2012/13 und 2011/12 • Die Auswertungen des kinder- und jugendärztlichen Dienstes der StädteRegion Aachen zu der Anzahl der Kinder mit Migrationshintergrund aus den Einschulungsjahrgängen 2010 bis 2013. • Die Delfin 4 Kinder pro Einrichtung in den Kindergartenjahren 2013/14 und 2012/13 Diese drei Statistiken weisen unterschiedliche Probleme auf. Die Landesstatistik enthielt sehr offensichtlich Fehler, da einige Kindertagesstätten im einen Jahr kein Kind angaben und im anderen Jahr einen deutlich zweistelligen Wert. Hier scheinen Fehler durch Veränderung der EDV passiert zu sein. Die Auswertung des kinder- und jugendärztlichen Dienstes ist eine retrospektive Betrachtung. Es wurden also die heute 7 bis 10 jährigen Kinder untersucht und nicht die Kinder, die jetzt aktuell die Sprachförderung benötigen. Bei der Betrachtung der „Delfin 4 Kinder“ werden die unter dreijährigen Kinder nicht berücksichtigt. Zudem soll die Delfin 4 Testung ja genau durch das neue Sprachförderverfahren abgelöst werden. Es bestand aber Einvernehmen bei den Vertretern in der Arbeitsgruppe, dass die Testung inzwischen deutlich anders verläuft, als zu Beginn. So werden inzwischen in den meisten Einrichtungen die Beobachtungen der ErzieheriInnen in den Kindertagesstätten auch bei der Delfin 4 Testung durch die LehrerInnen berücksichtigt. 3. Kriterien zur Festlegung von Sprachförderkitas in Aachen Insgesamt wurde sich auf folgende Kriterien verständigt: 1. Ranking hinsichtlich 2facher Wertung der Kinder der Delfin 4 Testung aus zwei Kindergartenjahren und 1-facher Wertung der Kinder mit Migrationshintergrund aus 4 Kindergartenjahren 2. Kindertagesstätten in denen mehr als 20% der Kinder eine Delfin 4 Förderung erhalten Aus dem Ranking heraus sollen die ersten 18 Einrichtungen 10.000 € erhalten, die zweiten 18 Einrichtungen 7.500 € und die dritten 18 Einrichtungen 5.000 €. Zusätzlich sollen die zwei Einrichtungen die über 20% liegen eine Förderung von 5.000 € erhalten. Vorlage der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 4/6 4. Sprachförderkitas in Aachen Ausgehend von den oben genannten Kriterien bedeutet dies, dass nachstehende Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2014/15 und die folgenden 4 weiteren Kindergartenjahre zur Förderung angemeldet werden sollten (Einrichtungen freier Träger sind kursiv geschrieben) : 18 Kitas jeweils 10.000,- € 18 Kitas jeweils 7.500,- € 18 Kitas jeweils 5.000,- € Passstr. 25 Goerdelerstr. 10 Germanusstr. 24 Königsberger Str. 100 Robert-Koch-Str. 1a Jülicher Str. 68 Reimser Str. 63 Johannstr. 15 Mariabrunnstr. 17 Stolberger Str. 126 Scheibenstr. 11 Barbarastr. 6-8 Elsassstr. 64-72 Eibenweg 16 Großheidstr. 61 Alfonsstr. 22-24 Kreuzherrenstr. 3-5 Bergstr. 16-18 Holsteinstr. 5a Johanniterstr. 4a Johannes-v.-d.-Driesch-Weg 2 Wiesental 8 Johannstr. 17 Lindenstr. 27 Albert-Maas-Str. 32 Kronenberg 50 Hermann-Löns-Str. 6 Stettiner Str. 4 Reutershagweg 19 Weißwasserstr. 10 Mataréstr. 9 Stapperstr. 32 Bayersbusch 2 Sigmundstr. 8 Jackstr. 5-7 Richtericher Str. 120 Auf Überhaaren 20 Krefelder Str 199 Stettiner Str. 16 Düppelstr. 5 Hof 11-13 Schurzelter Str. 21 Feldstr. 49 Lochnerstr. 60 Gut-Knapp-Str. 1 Kronenberg 132 An der Rahemühle 6 Schagenstr. 61 Schleswigstr. 3 Brunssumstr. 36 In den Küpperbenden 2 Am Pappelweiher 1 Im Klostergarten 2 Philipp-Neri-Weg 11 Die Förderung wegen einer hohen Anzahl von Delfin 4 Kindern erhalten die Einrichtungen Passstr. 123 Montessori und Raerener Str. 97 im Umfang von jeweils 5.000 € Vorlage der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 5/6 Der Oberbürgermeister Vorlage FB 45/0004/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 6/6 LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-Fachbereich Kinder und Familie • Qualität für Menschen LVR-Landesjugendamt AuftragKindeswohl LVR • Dezernat 4 • 50663 Köln Datum und Zeichen bitte stets angeben Stadtverwaltung Kreisverwaltung 08.01.2019 42.30-KiBiz -Jugendamt- im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland nachrichtlich: Kommunale Spitzenverbände Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege Frau Leibham Tel 0221 809-4293 Fax 0221 8284-0191 anna.leibham@lyr.de Rundschreiben Nr. 42/02/2019 Förderung von Kindertageseinrichtungen nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und der Durchführungsverordnung KiBiz (DVO KiBiz) Zuschussantrag für das Kindergarten ahr 2019/2020 Meldung von Strukturänderungen in KiBiz.web Sehr geehrte Damen und Herren, der Zuschussantrag für das Kindergartenjahr 2019/2020 steht voraussichtlich ab dem 11.01.2019 in KiBiz.web zur Verfügung. Ich bitte Sie, die Mittelanmeldung entsprechend Ihrer Jugendhilfeplanung in KiBiz.web zu erstellen und dort spätestens am 15.03.2019 (Ausschlussfrist gemäß § 1 DVO KiBiz) freizugeben. Der Antrag ist mir im Anschluss an die Freigabe rechtsverbindlich unterschrieben entweder auf dem Postweg oder eingescannt per E-Mail oder Fax zuzuschicken. Geprüftes UrmY imanägcmem I. Zuschussantrag Gegenüber dem Zuschussantrag des Vorjahres haben sich folgende Änderungen ergeben: Mitglied Q 1111 G £ Erfolgsfaktor *•/ Familie Wir freuen uns über Ihre Hinweise zur Verbesserung unserer Arbeit. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0221 809-2255 odersenden Sie uns eine E-Mail an Anreounaen&lvr.de 40-40 0-01.2019 LVR - Landschaftsverband Rheinland Dienstgebäude in Köln-Deutz, Landeshaus, Kennedy-Ufer 2 Pakete: Ottoplatz 2, 50679 Köln LVR im Internet: www.l r.de USt-IdNr.: DE 122 656 988, Steuer-Nr.: 214/5811/0027 Bank erbindung: Helaba IBAN: DE84300500000000060061, BIG: WEUDEDDXXX Postbank IBAN: DE953701 00500000564501, BIG: PB KDEFF370 Seite 2 Aufgrund des in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurfs für das „Gesetz für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz wird die Dynamik der Kindpauschalen in KiBiz.web bereits weiterhin 3 % betragen. Da der zusätzliche Zuschuss zu den Kindpauschalen nach § 21 Abs. 2 KiBiz in der bisherigen Form ausläuft, werden ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 in KiBiz.web keine Beträge mehr ausgewiesen. Der Fördertatbestand ist in den Ansichten von KiBiz.web weiterhin enthalten, der Betrag ist allerdings immer mit 0,00 € ausgewiesen und nicht editierbar. Ich weise darauf hin, dass beabsichtigt ist, den geplanten neuen Landeszuschuss zur Qualitätssicherung (§ 21f KiBiz in dem in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf) mit dem Leistungsbescheid in KiBiz.web einzufügen. Die Berechnung des Landeszuschusses soll ausschließlich einmalig auf der Gruppenformtabelle laut Zuschussantrag zum 15.03.2019 basieren und sich unterjährigen Veränderungen nicht anpassen. Dies entspricht dann der Vorgehensweise beim Trägerrettungsprogramm im Kindergartenjahr 2017/2018. Im Übrigen verweise ich auf das Rundschreiben Nr. 42/1/2017 vom 09,01.2017, insbesondere hinsichtlich der Darstellung der Planungsgarantie, der Beantragung des Mietzuschusses und der Familienzentren. II. Formeller Beschluss zur Jugendhilfeplanung Die finanzielle Förderung setzt die Bedarfsfeststellung auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung voraus. Das Erfordernis eines formellen Beschlusses zur Jugendhilfeplanung bis zum 15.03. gilt sowohl für Kindertageseinrichtungen (siehe § 18 Abs. 2 KiBiz) als auch für die Kindertagespfiege (siehe § 22 Abs. 4 i.V.m. § 19 Abs. 4 S. 1 KiBiz). Desweiteren verweise ich auf die Rundschreiben Nr. 42/853/2014 vom 10.04.2014 sowie Nr. 42/1/2018 vom 23.01.2018. Aus Erkenntnissen von stichprobenartigen Überprüfungen vergangener Jahre stelle ich Ihnen als Unterstützung für Ihre Beschlussvorlagen entsprechende Muster zur Verfügung (zwei Musteralternativen für den Bereich der Kindertagesinrichtungen und ein Muster für den Bereich der Kindertagespflege). Darin sind die Elemente enthalten, die gemäß Kinderbildungsgesetz vom formellen Beschluss umfasst sein müssen. III. Landeszuschüsse für plusKITA und zusätzlichen Sprachförderbedarf Im Rahmen des oben genannten Gesetzentwurfs ist geplant, die Förderung für plusKITA und zusätzlichen Sprachförderbedarf auch im Kindergartenjahr 2019/2020 fortzusetzen. Seite 3 Da nach § 21a und § 21b KiBiz die Aufnahme in die Förderung in der Regel für fünf Jahre erfolgt, waren viele der der Förderung zugrundeliegenden Beschlüsse im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung auf fünf Jahre befristet. Deren Gültigkeit läuft damit zum Ende des Kindergartenjahres 2018/2019 aus. Bitte überprüfen Sie die örtlichen Festlegungen und veranlassen bei Bedarf eine aktualisierte bzw. neue Auswahlentscheidung im Jugendhilfeausschuss oder im Rat. IV. Strukturänderungen Der Menüpunkt „Strukturänderungen befindet sich wie im Vorjahr im oberen Bereich über dem Menüpunkt „Berichtswesen . Strukturänderungen wie Trägerwechsel öder neue Einrichtungen, die für den Zuschussantrag des neuen Kindergartenjahres relevant sind, können dort gemeldet werden. al Einrichtun neu Ist der Träger einer neu nzulegenden Einrichtung bereits in KiBiz.web erfasst, können Sie ihn in der Liste der Träger auswählen. Handelt es sich um einen neu in KiBiz.web aufzunehmenden Träger, geben Sie bitte die entsprechenden Trägerdaten ein. b! Einrichtun löschen Sollen Einrichtungen gelöscht werden, wählen Sie bitte zunächst den Träger der zu löschenden Einrichtung aus und im nächsten Schritt dann die betreffende Einrichtung. c) Träaerwechsel Zunächst muss der neue Träger ausgewählt bzw. die Trägerstammdaten eines neuen Trägers erfasst und gespeichert werden. Danach haben Sie in derselben Maske unterhalb der Trägerstammdaten die Möglichkeit, dem Träger eine Einrichtung zuzuordnen. In diesem Rahmen ist auch der bisherige Träger der Einrichtung anzugeben. Einem Träger können mehrere Einrichtungen zugeordnet werden, es sollte jedoch mindestens eine angegeben werden. Für eine umfassende Beschreibung der Änderungen verweise ich auf das KiBiz.web Handbuch. Bitte melden Sie die Strukturänderungen spätestens bis zum 08.03.2019 in KiBiz.web, damit ich die Änderungen auch noch vor dem 15.03. bearbeiten und freigeben kann. Führt der Wechsel der Trägerschaft zu einer Erhöhung des Zuschusses, erhält der neue Träger nach § 20 Abs. 1 S. 6 KiBiz den bisherigen Zuschuss. Ein Antrag auf Seite 4 Ausnahmegenehmigung nach § 20 Abs. 1 S. 7 KiBiz, aus dem die besondere Situation und die Gründe, die aus Sicht des Jugendamtes für eine Ausnahmegenehmigung sprechen, ersichtlich sind, ist an das Landesjugendamt zu richten. Ich werde Ihren Antrag dann mit meiner Stellungnahme an das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen weiterleiten. Trägerwechsel, die nach der Mittelbeantragung mitgeteilt werden, führen nicht zu Änderungen des (Landes)zuschusses für das Kindergartenjahr 2019/2020. Die Meldung der Strukturänderung entbindet nicht von der Verpflichtung, Trägerwechsel bzw. die Betriebsaufnahme oder Schließung einer Einrichtung bei den entsprechenden Stellen des Landesjugendamtes anzuzeigen (z. B. Fachberatung bzgl. der Betriebserlaubnis und Schließung einer Einrichtung; Bereich Investitionskosten bzgl. Trägerwechsel und Schließung bei bestehender Zweckbindung). Mit der Freigabe einer Strukturdatenänderung in KiBiz.web sind ggf. erforderliche Zustimmungen nicht verbunden. Durch die Freigabe werden Sie in die Lage versetzt, die Mittelanmeldung zum 15.03. entsprechend Ihrer Jugendhiifeplanung zu erstellen. Bei Schließung von Einrichtungen möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass dann auch zu prüfen ist, ob noch KiBiz-Rücklagen vorhanden sind. Falls ja, muss der Träger Ihnen den Jugendamtsanteil der Rücklage erstatten. Der Landesanteil ist anschließend an mich zu erstatten. Ich bitte um entsprechende Mitteilung nach Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung. Zu den darüber hinaus gehenden Fragestellungen stehen Ihnen die bekannten Ansprechpartnerinnen gerhe zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland Tn Vprtrptiinn Lorenz Bahr-Hedemann LVR-Dezernent Kinder, Jugend und Familie V