Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
326434.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
08.01.19, 12:00
Aktualisiert
27.01.19, 14:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0129/WP17-1
öffentlich
08.01.2019
Herr Larosch
Am Burgberg von Friedenstraße bis Fußweg Eichenstraße
Abrechnung der Erschließungsanlage gemäß §§ 127ff.
Baugesetzbuch (BauGB) zum Zwecke der Erhebung von
Erschließungsbeiträgen
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
24.01.2019
Mobilitätsausschuss
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss genehmigt die Dringlicheitsentscheidung vom 17.12.2018.
In Vertretung
Prof. Dr.Sicking
Vorlage B 03/0129/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.01.2019
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Die Ursprungsvorlage lag dem Mobilitätsausschuss in seiner Sitzung am 13.12.2018 zur Beratung vor
und wurde aufgrund von Beratungsbedarf der Fraktionen zurückgestellt. Auf das möglicherweise
eintretende Problem der Verjährung wurde seitens der Verwaltung und die dann erforderliche
Dringlichkeitsentscheidung hingewiesen.
Eine Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 I GO NRW war erforderlich, da ansonsten die Abrechnung
der Erschließungskosten wegen Verjährung zum 31.12.2018 nicht mehr möglich gewesen wäre. Die
Dringlichkeitsentscheidung wurde am 17.12.2018 getroffen und wird hiermit dem Mobilitätsausschuss
zur Genehmigung vorgelegt.
Vorlage B 03/0129/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.01.2019
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