Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
326846.pdf
Größe
110 kB
Erstellt
09.01.19, 12:00
Aktualisiert
27.01.19, 14:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0578/WP17
öffentlich
09.01.2019
FB 45/200
Fortsetzung Bundesprogramm Kindertagespflege und
anschließende kommunale Förderung
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
15.01.2019
23.01.2019
05.02.2019
Finanzausschuss
Rat der Stadt Aachen
Kinder- und Jugendausschuss
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und
empfiehlt eine kommunale Weiterfinanzierung der Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen nach
dem QHB (Kompetenzorientiertes Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege) ab 2021.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und
beschließt eine kommunale Weiterfinanzierung der Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen
nach dem QHB (Kompetenzorientiertes Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege) ab 2021.
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis
und empfiehlt eine kommunale Weiterfinanzierung der Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen
nach dem QHB (Kompetenzorientiertes Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege) ab 2021.
Vorlage FB 45/0578/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.01.2019
Seite: 1/8
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
PSP 4-060101-918-9; 53180000 Tagespflege – Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2019
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2020 ff.
2019
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2020 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2019
Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2020 ff.
2019
2020 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
400.000
400.000
1.200.000
1.291.200
0
0
0
0
0
0
0
0
400.000
400.000
1.200.000
1.291.200
0
0
0
Deckung ist gegeben
- 91.200
keine ausreichende Deckung
vorhanden
Die Mittel werden im Rahmen der Veränderungsnachweisung zur Haushaltsplanung für 2019 ff.
eingeplant.
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Ausdruck vom: 09.01.2019
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Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Die Stadt Aachen hat seit 1997 Angelegenheiten im Bereich der Kindertagespflege an die
Familiäre Tagesbetreuung e.V. delegiert. Eine Leistungsvereinbarung bestimmt die einzelnen
Aufgaben (Fachberatung, Vermittlung, Qualifizierung sowie Fortbildung).
Für die Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege ist laut Beschluss des KJA vom
19.06.2012 ein Zertifikat für Kindertagespflege mit 160 Unterrichtseinheiten (UE) nach dem DJICurriculum erforderlich.
Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) hat das QHB (Kompetenzorientiertes Qualifizierungshandbuch
Kindertagespflege), gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMFSFJ), entwickelt. Es bereitet angehende Kindertagespflegepersonen umfassend auf
ihre Tätigkeit vor. Das QHB richtet sich an alle, die in der Qualifizierung von
Kindertagespflegepersonen tätig sind.
Der Umfang der Qualifizierung wurde auf 300 Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten plus 80
Stunden Praktikum und ca. 140 Selbstlerneinheiten erhöht. Die Grundqualifizierung gliedert sich in
160 tätigkeitsvorbereitende und 140 tätigkeitsbegleitende Unterrichtseinheiten.
Die dauerhafte Erweiterung der Qualifizierung auf 300 Std. ist aus pädagogischer Sicht
notwendig, da die Tagespflegepersonen meistens alleine arbeiten und in der Regel keine
pädagogische Ausbildung haben. Hier werden die Handlungskompetenzen der
Tagespflegepersonen erweitert, was der Bildung und Erziehung der Kinder zugutekommt. Zudem
ist zu erwarten, dass bei erweiterter Qualifizierung Überforderungen seltener auftreten.
Sowohl die Qualifizierung nach dem QHB als auch eine Funktionsstelle, die alle Maßnahmen der
Qualitätsentwicklung koordiniert, konnten bisher aus dem Bundesprogramm „Kindertagespflege:
weil die Kleinsten große Nähe brauchen“ des BMFSFJ von 2016 bis 2018 gefördert werden.
Zusätzlich wurden zwei optionale Handlungsfelder (Qualitätssicherung in der Fachberatung und
Inklusion) gefördert, in denen die strukturellen Rahmenbedingungen weiterentwickelt wurden und
für das Handlungsfeld Inklusion ein Konzept für die Betreuung von Flüchtlingskindern in der
Kindertagespflege erstellt wurde.
Bis 31.12.2018 nimmt die Stadt Aachen mit großem Erfolg als Modellstandort am
Bundesprogramm teil und erhält Fördergelder des BMFSFJ von insgesamt 550.147,45 €, u.a. für
Personalausgaben (Referenten) für die Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen durch den
Verein für Familiäre Tagesbetreuung e.V. nach dem QHB.
Im o.g. Zeitraum konnten bisher 13 Kurse mit 110 Teilnehmer/innen nach dem QHB durchgeführt
werden. 140 Kindertagespflegepersonen betreuen 550 Kinder (Stand 10/2018).
Vorlage FB 45/0578/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.01.2019
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Angestrebt wird eine kommunale Betreuungsquote von 700 qualifizierten Betreuungsplätzen bei
Kindertagespflegepersonen.
Die Entwicklung, bereits für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres ein
Kinderbetreuungsangebot zu suchen, hält an und die Nachfrage steigt. Kindertagespflege wird
besonders für Kinder unter 3 Jahren als geeignete Form gewünscht.
Für einen weiteren qualitativen und quantitativen Ausbau der Betreuungsplätze in der
Kindertagespflege als gleichrangiges hochwertiges Betreuungssystem zur Kindertagesbetreuung
(KiTa), sind weitere Qualifizierungskurse für Kindertagespflegepersonen nach dem QHB
notwendig.
2. Bundesprogramm „ProKindertagespflege“
Das Bundesprogramm „ProKindertagespflege“ fördert zur Verbesserung der Qualifizierung der
Kindertagespflegepersonen die nachhaltige Implementierung des QHB (Kompetenzorientiertes
Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege).
Für das Programm werden den geförderten Vorhaben in der Laufzeit von Januar 2019 bis
längstens Dezember 2021 (Modul QHB bis Dezember 2020) Fördermittel i.H.v. 150.000 €/Jahr
durch das BMFSFJ zur Verfügung gestellt.
Mit den Fördergeldern des Programms könnten von 2019 bis 2020 weitere Qualifizierungen nach
QHB erfolgen. Lernunterstützend ist der Einsatz von e-learning/blended learning/Webinaren, die
Erarbeitung eines „Qualitätshandbuches: Kindertagespflege“ sowie die Durchführung
themenspezifischer Fortbildungen für die Fachberatung geplant. Darüber hinaus werden weitere
Module (Koordinierungsstelle zur Profilierung der Kindertagespflege und Verbesserung der
Tätigkeitsbe-dingungen in der Kindertagespflege) gefördert und könnten somit ebenfalls
umgesetzt werden.
Voraussetzung für die Teilnahme am Förderprogramm ist, dass das bereits erprobte QHB bis
spätestens 31.12.2020 fest in den kommunalen Strukturen verankert ist, so dass die Finanzierung
des QHB nachweislich ab 2021 durch die Kommune sichergestellt ist.
Unter diesen Voraussetzungen kann eine Förderung in den Modulen 1, 2 und 3 erfolgen. Ab 2021
entfällt dann die Förderung in Modul 2 (QHB).
Zuwendungsfähige Ausgaben für die Module und geplante Maßnahmen:
Modul 1:
Koordinierungsstelle zur Profilierung der Kindertagespflege
Personalausgaben der Koordinierungsstelle sind mit einem Stellenanteil von 100 % förderfähig.
Auf die Personalausgaben der Koordinierungsstelle wird eine Pauschale i.H.v. 20 % gewährt.
Vorlage FB 45/0578/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.01.2019
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Damit sind die Verwaltungsausgaben für das Gesamtvorhaben und die für die Tätigkeitsausübung
der Koordinierungsstelle erforderlichen Sachausgaben abgegolten (max. zwei Personen).
Geplant ist hier, die Koordinierungsstelle beim Verein für Familiäre Tagesbetreuung anzusiedeln
und mit zwei Personen zu besetzen.
Modul 2:
Verbesserung der Qualifizierung durch die Implementierung des QHB (Kompetenzorientiertes
Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege)
Zur weiteren Implementierung und Verstetigung des QHB sind Personalausgaben bzw.
Honorare für das Lehrpersonal und für die Kontinuierliche Kursbegleitung (KKB) sowie weitere
Sachausgaben für erforderliche Maßnahmen förderfähig, wie z.B. die Durchführung der
Grundqualifizierung mit 300 UE bzw. Anschlussqualifizierung (160+) mit 140 UE, die Kooperation
mit Bildungsträgern oder Fachschulen, die Sicherstellung der Lerndynamik, die Theorie-PraxisVerzahnung, die Gewährleistung der Praktika in der Kindertagespflege und
Kindertageseinrichtungen sowie die Anbahnung der Anschussfähigkeit.
Ein weiterer Ausbau der Betreuungsplätze in Qualität und Quantität und somit weitere
Qualifizierungskurse nach dem QHB sind notwendig, um die angestrebte kommunale
Betreuungsquote von 700 qualifizierten Betreuungsplätzen bei Kindertagespflegepersonen und
die Qualität in der Kindertagespflege zu erreichen.
Die jährlichen Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen würden für 2019 ca. 64.000,00 € (1 x QHB
160+, 1 x QHB 300), für 2020 ca. 57.000,00 € (1,5 Kurse QHB 300) betragen und könnten durch
das neue Bundesprogramm (Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege einer
Anteilsfinanzierung von bis zu 80 % der Gesamtausgaben) gefördert werden. Die kommunale
Weiterfinanzierung der Qualifizierungsmaßnahmen würde ab 2021 jährlich ca. 45.600,00 €
betragen.
Modul 3:
Verbesserung der Tätigkeitsbedingungen in der Kindertagespflege in sieben Themenfeldern
Themenfeld „Fachkräftegewinnung und –bindung“
Förderfähig sind Sachausgaben zur Entwicklung und Erprobung wirkungsvoller Modelle.
Hier ist der Einsatz moderner Medien, u.a. online verfügbare Informationen, e-learning und
blended learning, vorgesehen. Die Klärung der Finanzierung ab 2021 ermöglicht auch eine
langfristige Planung von Qualifizierungen und Werbung.
Themenfeld „Fachberatung Kindertagespflege“
Förderfähig sind Sachausgaben zur Entwicklung und Erprobung wirkungsvoller Modelle.
Vorlage FB 45/0578/WP17 der Stadt Aachen
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Zukünftig soll die Digitalisierung für mehr zeitliche Ressourcen bei den Fachberater/innen sorgen
(derzeit sind viele Unterlagen beim Verein für Familiäre Tagesbetreuung in Papierform vorhanden,
was auch im Sinne der Nachhaltigkeit und Ressourcenorientierung verändert werden soll).
Darüber hinaus ist durch individuelle Fortbildung eine Spezialisierung der Fachberater/innen
geplant.
Themenfeld „Vertretungsregelungen und -modelle“
Förderfähig sind Sachausgaben zur Entwicklung und Erprobung wirkungsvoller Modelle sowie
Personalausgaben zur Festanstellung von Kindertagespflegepersonen. Die Anstellung muss in
Form von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und Eingruppierung in bzw. analog TVöD
SuE 2 oder höher erfolgen und setzt den Nachweis einer Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII
voraus.
Bereits während der Laufzeit des alten Bundesprogrammes „Kindertagespflege“ wurden im Juli
2018 (Kalverbenden 2) und im Dezember 2018 (Stolberger Str. 188) Vertretungsstützpunkte
geschaffen, in denen inzwischen auch Kinder im Vertretungsfall betreut werden. Die
Tagespflegepersonen in den beiden Vertretungsstützpunkten haben einen Selbstständigenstatus
und erhalten dauerhaft laufende Geldleistungen einer Betreuung für 5 bzw. 4 Tageskinder für
einen Betreuungsumfang von max. 35 Wochenstunden. Bei zunehmender Annahme dieser
Vertretungsform, ist geplant, weitere Vertretungsmöglichkeiten in den anderen Stadtteilen zu
schaffen.
Themenfeld „Inklusion Kindertagespflege“
Förderfähig sind Sachausgaben zur Entwicklung und Erprobung wirkungsvoller Modelle sowie
Personalausgaben zur Festanstellung von Kindertagespflegepersonen. Die Anstellung muss in
Form von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und Eingruppierung in bzw. analog TVöD
SuE 2 oder höher erfolgen und setzt den Nachweis einer Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII
voraus.
In diesem Themenfeld sind zunächst Fortbildungsangebote für Kindertagespflegepersonen
angedacht sowie ein Angebot zum professionell begleiteten Austausch der
Kindertagespflegepersonen. Darüber hinaus soll die Erziehungspartnerschaft mit den Eltern
gestärkt werden, um die individuellen Bedarfe der Kinder besser erfassen zu können.
Themenfeld „Zusammenwirken mit Familien“
Förderfähig sind Sachausgaben zur Entwicklung und Erprobung wirkungsvoller Modelle.
Entsprechend der Lebensräume der Familien, sind Angebote für Beratungen, Vermittlungen und
Begleitung geplant. Neue Wege sind angedacht und könnten ausprobiert werden, z.B.
Videoberatung. Auch die Einholung von Rückmeldungen der Familien in Bezug auf die
Fachberatungen und die Kindertagespflegepersonen sollen das künftige Zusammenwirken
verbessern (z.B. Fragebögen, Experteninterviews, Online-Rückmeldungen).
Themenfeld „Merkmale der Kindertagespflege“
Förderfähig sind die im Modul 1 benannten Personalausgaben der Koordinierungsstelle.
Die Kindertagespflege soll als gleichrangiges qualitativ hochwertiges Betreuungssystem
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angeboten, wahrgenommen und angenommen werden.
Dazu ist ein weiterer qualitativer und quantitativer Ausbau der Betreuungsplätze nötig. Zudem soll
ein „Qualitätshandbuch: Kindertagespflege“ erarbeitet werden.
Themenfeld „Vergütung bzw. laufende Geldleistungen“
Förderfähig sind die im Modul 1 benannten Personalausgaben der Koordinierungsstelle.
Bereits während der Laufzeit des alten Bundesprogrammes „Kindertagespflege“ wurden die
laufenden Geldleistungen an Kindertagespflegepersonen angepasst und es erfolgte eine
Erhöhung für Kindertagespflegepersonen, die bereits mit 300 Unterrichtseinheiten qualifiziert sind.
Sollte die Stadt Aachen die kommunale Weiterfinanzierung des QHB ab 2021 nicht befürworten,
könnte eine Förderung über das Bundesprogramm „ProKindertagespflege“ nicht erfolgen. Somit
würden die Qualifizierungen der Kindertagespflegepersonen durch den Verein bereits ab 2019
kommunal finanziert werden müssen. Weitere die Kindertagespflege insgesamt stärkende und
qualitätssteigernde Maßnahmen (Module 1 und 3) könnten gar nicht durchgeführt werden.
3. Finanzierung
Das Bundesprogramm „ProKindertagespflege“ fördert zur Verbesserung der Qualifizierung der
Kindertagespflegepersonen die nachhaltige Implementierung des QHB.
Für das Programm werden den geförderten Vorhaben in der Laufzeit von Januar 2019 bis
längstens Dezember 2021 (Modul 2 bis Dezember 2020) Fördermittel i.H.v. 150.000 € / Jahr
durch das BMFSFJ zur Verfügung gestellt.
Für die Teilnahme am Bundesprogramm „ProKindertagespflege“ können sich örtliche Träger bzw.
die für die Fachberatung Kindertagespflege beauftragten freien Träger der Kinder- und
Jugendhilfe bewerben. Den Antrag würde der Verein für Familiäre Tagesbetreuung e. V. stellen.
Die Zuwendungen werden im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse
im Wege einer Anteilsfinanzierung von bis zu 80 % der Gesamtausgaben für die Dauer von bis zu
36 Monaten gewährt. Den Eigenanteil i.H.v. 20 % würde der Verein für Familiäre Tagesbetreuung,
wie beim letzten Förderprogramm, aus dem kommunalen Zuschuss gemäß der
Leistungsvereinbarung finanzieren.
Voraussetzung für die Teilnahme der Stadt Aachen am Förderprogramm ist, dass das bereits
erprobte QHB bis spätestens 31.12.2020 fest in den kommunalen Strukturen verankert ist, so
dass die Finanzierung des QHB nachweislich ab 2021 durch die Kommune sichergestellt ist.
Die jährlichen Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen würden für 2019 ca. 64.000,00 € (1 x QHB
160+, 1 x QHB 300), für 2020 ca. 57.000,00 € (1,5 Kurse QHB 300) betragen und könnten durch
das neue Bundesprogramm gefördert werden. Die kommunale Weiterfinanzierung der
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Qualifizierungsmaßnahmen würde ab 2021 jährlich ca. 45.600,00 € betragen.
4. Vorschlag der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt
1. eine kommunale Weiterfinanzierung der Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen nach
dem QHB (Kompetenzorientiertes Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege) ab 2021.
2. die Verwaltung zu beauftragen, den Verein für Familiäre Tagesbetreuung e.V. bei der
Antragstellung für das Bundesprogramm „ProKindertagespflege“ zu unterstützen.
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