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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
326295.pdf
Größe
18 MB
Erstellt
07.01.19, 12:00
Aktualisiert
27.01.19, 14:01

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0577/WP17 öffentlich 07.01.2019 FB 45/100 Kindertagesstättenbedarfsplanung 2019/2020 Beratungsfolge: Datum Gremium 30.01.2019 30.01.2019 30.01.2019 30.01.2019 30.01.2019 05.02.2019 06.02.2019 06.02.2019 06.03.2019 Bezirksvertretung Aachen-Brand Kenntnisnahme Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf Kenntnisnahme Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg Kenntnisnahme Bezirksvertretung Aachen-Richterich Kenntnisnahme Bezirksvertretung Aachen-Haaren Kenntnisnahme Kinder- und Jugendausschuss Anhörung/Empfehlung Bezirksvertretung Aachen-Mitte Kenntnisnahme Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim Kenntnisnahme Rat der Stadt Aachen Entscheidung Zuständigkeit Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretungen nehmen die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2019/2020 zur Kenntnis. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2019/2020 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die vorgelegte Kindertagesstättenbedarfsplanung 2019/2020 und die damit verbundene Erhöhung des Platzangebotes für ü3-Kinder im Umfang von 84 und für U3-Kinder im Umfang von 71 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen zu beschließen. Der Rat der Stadt Aachen beschließt die von der Verwaltung vorgelegte Kindertagesstättenbedarfsplanung 2019/2020 und die damit verbundene Erhöhung des Platzangebotes für ü3-Kinder im Umfang von 84 und für U3-Kinder im Umfang von 71 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen. Vorlage FB 45/0577/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.01.2019 Seite: 1/3 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x Für die Umsetzung des Kindergartenbedarfsplans 2019/2020 sind ausreichende Haushaltsmittel etatisiert. Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Vorlage FB 45/0577/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.01.2019 Seite: 2/3 Erläuterungen: In der Anlage wird die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2019/2020 der Stadt Aachen vorgelegt. Diese ist dem Landesjugendamt bis spätestens 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindertagesstättenjahr 2019/2020 verbindlich vorzulegen, um die entsprechenden Landeszuschüsse zu erhalten. Die U3-Bedarfsplanung führt zu einer Versorgungsquote im ü3-Bereich von 93,81 % und im U3Bereich von 46,25 % im Kindertagesstättenjahr 2019/2020, beginnend mit dem 01.08.2019. Über die Planung wird die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII/KJHG in ihrer Sitzung im Januar 2019 beraten. Über das Ergebnis wird mündlich in der Sitzung berichtet. Anlage: Kindertagesstättenbedarfsplanung 2019/2020 Vorlage FB 45/0577/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.01.2019 Seite: 3/3 Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020 Erläuterungen 1. Rechtliche Grundlagen der Bedarfsplanung § 79 I, II SGB VIII: Gesamtverantwortung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII einschließlich der Planungsverantwortung. § 80 SGB VIII: Jugendhilfeplanung: - Bestandserhebung - Bedarfsplanung - Maßnahmenplanung, Evaluation und Fortschreibung § 19 KiBiz NRW: Die ermittelten Bedarfe aus der Jugendhilfeplanung bilden die Grundlage für die Finanzierung der Kindertagesstätten. § 24 II SGB VIII (seit 01.08.2013) Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. § 24 III SGB VIII: Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. § 24 I SGB VIII: Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn  diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder  die Erziehungsberechtigten - einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind, - sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder  Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des zweiten Buches erhalten. Für alle Kinder bis zum Schuleintritt gilt: Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. 1 Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020 Erläuterungen Gesetz für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten KiBiz: Im September 2018 beschloss das Landeskabinett das o. g. Gesetz mit dem Ziel, für das KiTa-Jahr 2019/2020 bis zur KiBiz-Revision 2020/2021 übergangsweise eine Anschlussfinanzierung nach Auslaufen des „Gesetzes zur Rettung der Trägervielfalt von Kindertageseinrichtungen in NRW (KitaTräger-Rettungsprogramm)“, welches lediglich für die beiden Kita-Jahre 2017/2018 und 2018/2019 eine Zuschussgewährung für die Träger vorsah, sicherzustellen. Das Gesetz sieht somit ausschließlich fiskalische Unterstützungsaspekte vor. Aktuell befindet es sich im Gesetzgebungsverfahren und ist daher noch nicht rechtskräftig verabschiedet. Gruppenformen und Zeitkontingente: Gemäß der Anlage zu § 19 KiBiz gilt Folgendes: In allen Gruppenformen ist grundsätzlich ein Betreuungsumfang möglich von wöchentlich Gruppenform I: Kinder im Alter von 2 Jahren bis zur Einschulung: 25 h/ 35 h/ 45 h Kinder im Alter von 2 Jahren mind. 4, max. 6 Gruppenform II: 25 h/ 35 h/ 45 h Gruppenform III: 20 Kinder Kinder im Alter von unter 3 Jahren: 10 Kinder Kinder im Alter von 3 Jahren und älter: 25 h/ 35 h 25 Kinder 45 h 20 Kinder KiBiz eröffnet die Möglichkeit, bei Bedarf Gruppenformen miteinander zu kombinieren. Nach politischer Beschlusslage in der Stadt Aachen ist die Kombination der Gruppenform I mit der Gruppenform II ausgeschlossen, um Probleme mit der Zuordnung zu den unterschiedlich hohen Kindpauschalen für 2-jährige Kinder zu vermeiden. Kinder mit Behinderungen: In einer KiTa-Gruppe können 1 bis maximal 6 Kinder mit (drohender) Behinderung in einer Gruppe betreut werden. Wird die FInk-Pauschale (FInK = Förderung inklusiver Kinder) beantragt, sind in der Regel entsprechend der nachfolgenden Übersicht in dieser Gruppe Platzreduzierungen vorzunehmen. Anzahl der Kinder Gruppenform I, III Gruppenform III Gruppenform II mit (drohender) U3- oder ü3-Kinder ü3-Kinder nur U3-Kinder Behinderung 45 Std./Woche 25 Std/Woche oder mit 25 / 35 / 45 Std./Woche (max. Gruppengröße) 35 Std./Woche (max. Gruppengröße) (max. Gruppengröße) 1 19 24 10 2 18 23 10 3 17 22 ./. 4 16-17 18 ./. 5-6 15-17 17 ./. In der Gruppenform II können maximal 2 U3-Kinder mit (drohender) Behinderung aufgenommen werden. Von einer Platzreduzierung kann bei dieser Gruppenform abgesehen werden. 2 Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020 Erläuterungen Stichtage für die Einschulung: Bei der Bemessung des Platzbedarfes für die 3-6-jährigen Kinder wird für das Kindergartenjahr 2019/2020 folgender Stichtag berücksichtigt: Kinder, geboren bis einschließlich 30.09.2013. 2. Planungsrelevante Vorgaben und Beschlüsse 2.1 Beschluss des KJA vom 18.10.2011 (auszugsweise): Zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen U3-Betreuungsplatz ab 2013 ist das Kindertagespflegeangebot zu flexibilisieren. 2.2 Beschluss des KJA vom 07.02.2012 (auszugsweise): Der Kinder- und Jugendausschuss beauftragt die Verwaltung, den Ausbau der betrieblich unterstützten Kinderbetreuung zu forcieren. 2.3 Beschluss des KJA vom 04.06.2013 (auszugsweise): Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge für die Realisierung einer Versorgungsquote von 50% für die U3-Betreuung zu entwickeln und deren Finanzierung im Haushalt 2014 ff darzustellen. 2.4 Beschluss des KJA vom 18.02.2014 (auszugsweise): Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, dass in den Folgejahren ein bedarfsgerechter Ausbau des Platzangebotes für U3 zur Erfüllung des in Kraft getretenen Rechtsanspruches erfolgt. 2.5 Beschluss des KJA vom 03.03.2015 (auszugsweise): Unter Berücksichtigung der Elternwünsche sollen ab dem KiTa-Jahr 2016/17 die 45Stunden-Plätze maximal dem entsprechenden prozentualen Anteil des KiTa-Jahres 2014/15 entsprechen, d.h. 75% im ü3-Bereich und 85% im U3-Bereich, siehe Beschluss des KJA vom 03.03.2015 (Vorlagennummer FB45/0058/WP17, Absatz 6). 2.6 Ratsbeschluss vom 28.01.2015 (auszugweise) Im Rahmen der Reauditierung zur familiengerechten Kommune hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am 28.01.2015 u.a. als ein Ziel den „Bedarfsgerechten Ausbau der Randzeitenbetreuung in Tageseinrichtungen für Kinder“ beschlossen. Die Durchführung der möglichen Maßnahmen wurde unter den Haushaltsvorbehalt gesetzt. 2.7 Rechtsanspruch nach § 24 SGB VIII:  ü3: Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.  U3: Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. 3 Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020 Erläuterungen 2.8 Eingruppige Einrichtungen Gemäß § 20 Abs. 3 Satz 1 KiBiz können eingruppige Einrichtungen, die am 28.02.2007 in Betrieb waren, einen zusätzlichen Pauschalbetrag von bis zu 15.000 Euro erhalten. Über die Gewährung des Betrages entscheidet das Jugendamt im Benehmen mit dem Träger der Einrichtung. Eine Auflistung der eingruppigen Einrichtungen ist als Anlage 4 beigefügt. 2.9 Waldkindergarten Gemäß § 20 Abs. 3 Satz 2 KiBiz können Waldkindergartengruppen einen zusätzlichen Pauschalbetrag von bis zu 15.000 Euro je Gruppe erhalten. Über die Gewährung des Betrages entscheidet das Jugendamt im Benehmen mit dem Träger der Einrichtung. 2.10 plusKiTa-Einrichtungen Die Regelungen des § 21a KiBiz sehen einen Landeszuschuss von mindestens 25.000 Euro für Kindertagesstätten mit einer hohen Anzahl von Kindern unter sieben Jahren in Familien mit Bezug von SGB-II-Leistungen (Grundsicherung für Arbeitssuchende) vor. Lt. KJABeschluss vom 01.07.2014 wurden die Kriterien für plusKiTas in Aachen festgelegt und 26 Kindertageseinrichtungen für den Zeitraum von 5 Jahren in die Förderung aufgenommen (Vorlagennummer FB45/0002/WP17), siehe Anlage 3. Mit dem Gesetz für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten KiBiz soll der Verteilschlüssel für die Zuschüsse für die plusKita-Einrichtungen bis zur KiBiz-Revision 2020/2021 um ein Jahr verlängert werden, sodass eine Prüfung der Kriterien und ggfs. neue Festlegung der zu fördernden Einrichtungen im Kita-Jahr 2019/2020 noch nicht vorgesehen ist. 2.11 Zusätzlicher Sprachförderbedarf Nach § 21b KiBiz wird für Tageseinrichtungen mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf und Kindern, in deren Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird, ein Zuschuss für zusätzlichen Sprachförderbedarf gewährt. Der Landeszuschuss beträgt mindestens 5.000 €. Gemäß KJA-Beschluss vom 01.07.2014 wurden Kriterien für Sprachförderkitas festgelegt, sowie 18 KiTas mit jeweils 10.000 Euro 18 KiTas mit jeweils 7.500 Euro und 20 KiTas mit jeweils 5.000 Euro für den Zeitraum von 5 Jahren in die Förderung aufgenommen (Vorlagennummer FB45/0004/WP17), siehe Anlage 5. Mit dem Gesetz für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten KiBiz soll der Verteilschlüssel für die Zuschüsse für die Sprachförderkitas bis zur KiBiz-Revision 2020/2021 um ein Jahr verlängert werden, sodass eine Prüfung der Kriterien und ggfs. neue Festlegung der zu fördernden Einrichtungen im Kita-Jahr 2019/2020 noch nicht vorgesehen ist. 4 Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020 Erläuterungen 3. Besonderheiten/Entwicklungen 3.1 KiBiz Revision Nach aktuellem Stand ist von Seiten der Landesregierung die Umsetzung und das Inkrafttreten der KiBiz Revision für das Kita-Jahr 2020/2021 anvisiert. Anfang 2019 soll nach Abschluss der Verhandlungen mit allen Beteiligten ein Referentenentwurf von der Landesregierung vorgelegt werden. Für das Kita-Jahr 2019/2020 wurde über das Gesetz für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten KiBiz im September 2018 eine Übergangsfinanzierung beschlossen. Das Pauschalsystem für die Zuschussgewährung soll auch im reformierten KiBiz beibehalten werden. Da jedoch die Inhalte noch nicht konkretisiert sind, verbleibt die Verunsicherung bei den beteiligten Akteuren im Kita-Bereich. 3.2 Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz - KiQuTG) Der Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung („Gute-KiTa-Gesetz“) wurde im Oktober 2018 gemeinsam von Bundestag und Bundesrat auf den Weg gebracht und zwischenzeitlich verabschiedet. Das Gesetz soll Anfang 2019 in Kraft treten. Mit dem Gesetz soll das Ziel verfolgt werden, die Qualität der Frühen Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege bundesweit auf nachhaltige und dauerhafte Weise weiterzuentwickeln, die Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zu verbessern und die bestehenden Unterschiede der qualitativen Standards zwischen den Bundesländern anzugleichen (§1 Abs. 1 und 3 KiQuTG). Somit soll eine Grundlage für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse für Kinder im Bundesgebiet geschaffen und den Eltern gleiche Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht werden. Da jedoch der Bund keine einheitlichen Standards vordefinieren will, erhalten die Länder die Möglichkeit, in enger Kooperation unter anderem mit den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und den freien Trägern, eigenständig die für sie geeigneten Maßnahmen und Ziele zur Weiterentwicklung der Qualität zu entwickeln. Sie würden hierzu mit dem Bund Verträge über ihre jeweiligen Konzepte schließen. Somit will das Gesetz vielmehr an die Stärken der Länder anknüpfen unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen Ausgangssituationen und Bedarfe in dem Bestreben, die Qualitätsniveaus der Länder einander anzunähern. Zudem soll die Einnahmesituation der Länder mit zusätzlichen Bundesmitteln verbessert werden: Mit dem Gute-KiTa-Gesetz investiert der Bund Fördermittel in Höhe von ungefähr 5,5 Milliarden Euro bis 2022. Nach aktuellem Kenntnisstand sind die Kommunen bei den anstehenden Verhandlungen zur Verwendung der Mittel für Nordrhein-Westfalen zwischen Bund und Land nicht beteiligt. 5 Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020 Erläuterungen Als Grundlage für die Weiterentwicklung sollen insgesamt zehn Handlungsfelder in § 2 KiQuTG dienen: 1.) Schaffung eines bedarfsgerechten Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebots 2.) Angemessener Fachkraft-Kind-Schlüssel 3.) Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte 4.) Stärkung der Leitungskräfte in Kindertageseinrichtungen 5.) Verbesserung der räumlichen Gestaltung 6.) Maßnahmen und ganzheitliche Bildung zur kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung 3.3 7.) Förderung der sprachlichen Bildung 8.) Stärkung der Kindertagespflege 9.) Verbesserung der Steuerung des Systems Kindertagesbetreuung 10.) Bewältigung inhaltlicher Herausforderungen Entwicklung der relevanten Altersgruppen der 0-6-Jährigen Im laufenden Kita-Jahr 2018/2019 sind die Geburtenzahlen im Vergleich zum Vorjahr zwar leicht gesunken, dennoch konnten die Schwankungen verglichen mit der Gesamtsumme der unter 3-Jährigen als gering bewertet werden, sodass die Geburtenzahlen in der Stadt Aachen gesamtstädtisch als konstant bezeichnet und keine planungsrelevanten Auswirkungen in den einzelnen Sozialräumen festgestellt werden konnten. Zum Stichtag 31.07.2018 können nun nicht nur gestiegene Geburtenzahlen, sondern auch insgesamt ein Anstieg der Kinder im Alter von 0-6 Jahren in Aachen verzeichnet werden. Im Hinblick auf das Wachstum der Stadt Aachen ist dies eine erfreuliche und begrüßenswerte Entwicklung. Gleichwohl wirkt sich dieser Anstieg der Kinderzahlen negativ auf die Versorgungsquoten sowohl gesamtstädtisch als auch in den einzelnen Sozialräumen aus. Neben den reinen Geburtenzahlen als Indikatoren für Betreuungsplatzbedarfe sind zudem die beiden planungsrelevanten Altersgruppen der unter 3-jährigen sowie der 3-6-jährigen Kinder in Aachen wichtige Faktoren bei der KiTa-Bedarfsplanung. Im laufenden KiTa-Jahr 2018/2019 kann eine leichte Absenkung der Anzahl der Kinder im Alter von 0-6 Jahren beobachtet werden. Für das KiTa-Jahr 2019/2020 kann nun wieder eine Steigerung, sowohl insgesamt als auch in den beiden planungsrelevanten Altersgruppen 0-3 und 3-6 Jahren verzeichnet werden (s. Anlage 9). 3.4 Zuwanderungen Ein wichtiger Faktor für eine gelingende Integration und einen guten Start in eine erfolgreiche Bildungsbiographie von Kindern aus Zuwanderungsfamilien ist, dass diese Kinder möglichst frühzeitig in das elementarpädagogische Bildungssystem Kindertagesstätte 6 Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020 Erläuterungen aufgenommen werden. Kinder in diesem Alter erlernen die deutsche Sprache meist in kurzer Zeit. Darüber hinaus knüpfen sie soziale Kontakte und die Familien werden mit dem deutschen Bildungssystem vertraut gemacht. Dies alles sind wichtige Voraussetzungen für einen erfolgreichen Übergang in die Grundschule. Im Oktober 2018 leben ca. 220 Kinder aus Zuwanderungsfamilien im Alter von 0 bis 6 Jahren im Stadtgebiet Aachen. Hiervon sind ungefähr 100 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren, sodass für diese Kinder, die zum Teil noch keine KiTa besucht haben, mit Blick auf den anstehenden Übergang in die Grundschule, ein hoher Bedarf für einen Betreuungsplatz in einer KiTa besteht. Ein großer Anteil der Familien mit Kindern ist zwischenzeitlich dezentral in Wohnungen untergebracht, so dass Zuwanderungsfamilien auf das gesamte Stadtgebiet verteilt sind. Gleichzeitig zeigt sich in einigen Sozialräumen ein höherer Anteil an Kindern aus Zuwanderungsfamilien. Die weiteren Entwicklungen in diesem Bereich sind im Blick zu behalten. Förderprogramm „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ Neben dem regulären Platz in einer Kindertagesstätte gibt es diverse niederschwellige Betreuungsangebote mit dem Ziel, die Kinder an den Besuch in einer Kindertagesstätte heranzuführen und die Familien gleichzeitig mit dem Bildungssystem vertraut zu machen. Mit Hilfe dieser Maßnahmen können erste Angebote für Kinder aus Flüchtlingsfamilien, gerade für die Zeit, in der sie noch in Flüchtlingsunterkünften untergebracht sind, durchgeführt werden. Im Kalenderjahr 2018 wurden 6 Spielgruppen und Mutter-Kind-Gruppen in der Nähe und in Flüchtlingsunterkünften gefördert und durchgeführt. Dabei wurden je nach Bedarf unterschiedliche Konzepte umgesetzt, die aber alle im Kern die Vorbereitung auf die Kindertagesstätten beinhalteten. Träger dieser Spielgruppen waren wie im Vorjahr das Helene-Weber-Haus, das Evangelische Erwachsenenbildungswerk und der Akademische Verein. 3.5 Entwicklung der inklusiven Förderung Auf dem Weg von der Integration zur Inklusion haben die Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und Tagespflege unterschiedliche Ansätze zur Umsetzung realisiert. In Zusammenarbeit mit den freien Trägern wird unter Beteiligung des städteregionalen Gesundheitsamtes die Erarbeitung eines gesamtstädtischen Inklusionskonzeptes angestrebt. Hierzu finden regelmäßige Arbeitskreistreffen statt, deren Ziel es ist, im Rahmen einer sozialräumlichen, trägerübergreifenden Orientierung verbindliche Qualitätsstandards zu vereinbaren. In seiner Sitzung vom 04.12.2018 beschloss der Kinder- und 7 Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020 Erläuterungen Jugendausschuss der Stadt Aachen die Einrichtung eines „Inklusionsfonds“. Hiermit sollen Kindertagesstätten und die Familiäre Tagespflege auf dem Weg und im Ziel zu einem gesamtstädtischen Inklusionskonzept unterstützt werden. In diesem Sinne soll jedem Kind die bestmögliche Erziehung, Bildung und Betreuung in jeder Kindertagesstätte oder Tagespflege zur Verfügung stehen. 3.6 Andere Betreuungsformen Die Plätze der anderen Betreuungsformen (privatgewerbliche Anbieter, Spielgruppen) fließen in die Berechnung der Versorgungsquoten ein. Da die Angebote privat betrieben werden, besteht allerdings keine Sicherheit über bzw. eine Einflussmöglichkeit auf die aktuellen Platzzahlen. Als Planungsgrundlage wird daher auf die Platzzahlen zurückgegriffen, für die eine Betriebserlaubnis des LVR vorliegt. (vgl. Anlage 6a) Die Berücksichtigung der in diesen Betreuungsformen angebotenen Plätze bringt eine Unsicherheit mit sich, da die Anbieter jederzeit – auch kurzfristig – Plätze ausbauen oder abbauen können. Neben den Schwankungen bei den Platzzahlen der privatgewerblichen Anbieter kommt es in den letzten Jahren vermehrt zu vollständigen Schließungen ganzer Einrichtungen oder Angebote. So wurden nun die beiden durch das Evangelische Familienzentrum betriebenen Spielgruppen Am Kupferofen sowie in der Hermann-Löns-Straße zwischenzeitlich geschlossen, was einen Wegfall von insgesamt 20 U3-Plätzen zur Folge hat. Neben der Schließung von Einrichtungen zeigt sich, dass immer häufiger Anbieter von privaten Betreuungsangeboten einen Wechsel in die KiBiz-Förderung anstreben. Sofern der Anbieter alle formalen Voraussetzungen erfüllt, wie z.B. die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe sowie eine gültige Betriebserlaubnis, ist ein Übergang in die KiBiz Förderung grundsätzlich möglich. Ein Wechsel wäre aber nur dann möglich, wenn über die KiTa-Bedarfsplanung ein Bedarf für diesen Wechsel bestätigt werden kann. Ein Umstellen von privaten Betreuungsplätzen in die öffentliche Förderung hat zur Folge, dass der Anteil der KiBiz-geförderten Plätze entsprechend ansteigt; da jedoch die Plätze auch bereits vorher mit in die Berechnung eingeflossen sind, würden sich die Versorgungsquoten (vorrangig U3) nicht verändern, zeitgleich aber ein hoher finanzieller Mehraufwand für die Stadt Aachen entstehen. 3.7 KiTa-Ausbau 3.7.1 Ausgangslage In den ersten Jahren des U3-Ausbaus war der Bedarf an U3-Plätzen auf das gesamte Stadtgebiet verteilt. Als Orientierung für den Ausbau dienen die Zielversorgungsquoten von 50% im U3 Bereich sowie 97% im ü3 Bereich. Aufgrund der zu diesem Zeitpunkt 8 Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020 Erläuterungen niedrigen Versorgungsquoten (vorrangig im U3 Bereich) in den einzelnen Sozialräumen, konnte der Bedarf für einen KiTa-Neubau nahezu flächendeckend und unabhängig vom konkreten Standort bestätigt und gleichzeitig auf umfangreiche Umwandlungspotentiale in den Bestandseinrichtungen zurückgegriffen werden. Nun zeigt sich, dass mit fortschreitender Verbesserung der Versorgungsquoten im U3 Bereich, die detaillierte sozialräumliche Betrachtung immer wichtiger wird, da in immer mehr Sozialräumen eine Näherung an die Zielversorgungsquoten erreicht wird; zum Teil sind die Quoten bereits überschritten. Neue Plätze lassen sich aktuell jedoch vorrangig fast nur noch über Neubauten realisieren. Ehemals vorhandene Umwandlungspotenziale in Bestandseinrichtungen wurden bereits fast vollständig ausgeschöpft. Für eine wirtschaftliche Betriebsführung wird ein Neubau grds. als 5-gruppige Einrichtung geplant, was zu einer größeren Anzahl an neuen Plätzen (u.a. auch viele ü3-Plätze) führt. Wenn in einem Sozialraum zur Erreichung der Zielversorgungsquoten lediglich nur noch ein geringer Ausbaubedarf besteht, werden bei Realisierung eines Neubaus diese Quoten über die neu geschaffenen Plätze überschritten (vgl. auch Ziff. 3.7.4.1). Bei der Entscheidung über den Bedarf eines KiTa-Neubaus, der mit hohen investiven bzw. laufenden Kosten verbunden ist, müssen demnach alle relevanten Faktoren für eine möglichst gute Prognose (auch mittel- bis langfristig) in die Überlegungen einbezogen werden, um möglichen Über- oder Unterkapazitäten entgegenzuwirken. 3.7.2 Verzögerungen bzw. Verteuerungen bei Bauprojekten Die aktuellen baukonjunkturellen Rahmenbedingungen, in denen auch die Bauvorhaben im Bildungsbereich geplant und umgesetzt werden, erschweren zurzeit seriöse Prognosen zur Kosten- und Terminentwicklung. So weisen zahlreiche übergeordnete Dach- und Fachverbänden auf einen "überhitzten" Markt für Bau- und Planungsleistungen hin und prognostizieren weitere Teuerungen und sich steigernde Unsicherheiten auch für 2019/2020. Hierzu gehören z.B.: - 20-Jahres-Hoch in der Bauumsatzentwicklung für öffentliche Bauvorhaben, - volle Auftragsbücher bei Planungsbüros, Baufirmen und Handwerkerschaft, - Personalengpässe und Fachkräftemangel in die Bauwirtschaft, - Rohstoffmangel und Material-Verknappung, - Deponie-Engpässe und stark steigende Entsorgungskosten für Bauabfälle, - ungewöhnlich starker Anstieg des Baupreisindex. Die Politik wurde darüber durch die Vorlage des Gebäudemanagements (E26) am 25.09.2018 im Betriebsausschuss für das Gebäudemanagement, am 29.11.2018 im Schulausschuss und am 04.12.2018 im Kinder- und Jugendausschuss informiert (vgl. Vorlage: E 26/0143/WP17). 9 Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020 Erläuterungen 3.7.3 Überbelegungen Nach § 18 Absatz 4 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ist es grundsätzlich zulässig, je Gruppe eine Überschreitung von 2 Kindern (Überbelegung) vorzunehmen. Losgelöst von dieser gesetzlich normierten Möglichkeit sind hierbei jedoch auch andere Rahmenbedingungen wie die Betriebserlaubnis und räumliche Gegebenheiten inklusive der Gruppenstrukturen zu beachten. Von der Möglichkeit der Überbelegung wurde bereits in den vergangenen Jahren immer wieder von allen Trägern Gebrauch gemacht. Hierdurch konnten u.a. unterjährig dringende Betreuungsbedarfe abgedeckt bzw. strukturelle Übergänge in der Gestaltung der Altersstruktur (U3 zu ü3) abgefangen werden. Vor dem Hintergrund der steigenden Betreuungsbedarfe wurde erstmalig für das KiTaJahr 2019/2020 eine systematische Betrachtung von möglichen Überbelegungen für den Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen gemeinsam mit KiTa-Leitungen und unter Beteiligung des Personalrates vorgenommen. Im Ergebnis konnten insgesamt zehn städtische Kindertageseinrichtungen identifiziert werden bei denen mittels Überbelegungen insgesamt 64 zusätzliche Plätze (davon 24 U3 und 40 ü3) für das kommende KiTa-Jahr geschaffen werden können. Mit Aufnahme dieser Überbelegungen in die Kindertagesstättenbedarfsplanung soll sichergestellt werden, dass der Kindertagesstätte das hierfür notwendige zusätzliche Personal mit Beginn des Kindergartenjahres auch zur Verfügung gestellt wird. Hinsichtlich der Belegung und notwendigen Rahmenbedingungen steht die Verwaltung in einem engen Austausch zwischen den betroffenen Kindertagesstättenleitungen und dem Personalrat, um einerseits einer Überforderung der Mitarbeiter entgegenzuwirken und gleichzeitig angemessene Rahmenbedingungen für die zu betreuenden Kinder zu schaffen. 3.7.4 Prognoseherausforderungen 3.7.4.1 ü3-Versorgung Im laufenden KiTa-Jahr 2018/2019 gelang es nach stetigem Absinken der ü3-Plätze erstmalig wieder, einen weiteren Abbau der Plätze zu stoppen und die Quote aufgrund der Realisierung von Ausbaumaßnahmen sogar leicht zu erhöhen. Dieser Trend setzt sich im KiTa-Jahr 2019/2020 weiter fort und die Zahl der ü3-Plätze steigt erneut leicht an. Für die kommenden Jahre sind diverse weitere Ausbaumaßnahmen geplant. Hierbei handelt es sich vorrangig um KiTa-Neubauten. Über einen KiTa Neubau werden – neben der Schaffung von U3-Plätzen – auch in größerem Umfang ü3-Plätze geschaffen, um eine Gruppenstruktur zu erhalten, die grundsätzlich den Verbleib der Kinder bis zum Schuleintritt ermöglicht. 10 Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020 Erläuterungen Mit der Fertigstellung und damit Schaffung dieser Plätze ist davon auszugehen, dass in den Folgejahren eine deutliche Steigerung der ü3-Versorgungsquote erreicht wird. KiTa-Neubauten sind in der Regel mit einem hohen Anteil an neuen ü3-Plätzen verbunden. Sofern die neuen ü3-Plätze zu einer potentiellen Überversorgung im ü3Bereich im betreffenden Sozialraum führen könnten, sind sozialraumbezogen die hierdurch neuen Umwandlungspotentiale träger- und einrichtungsübergreifend umzusetzen. Dies hätte den Vorteil, dass neue U3-Plätze geschaffen werden und gleichzeitig ein Abbau von ü3-Plätzen erfolgt. Hinsichtlich der haushalterischen Auswirkungen wird auf Ziffer 8 der Erläuterungen verwiesen. 3.7.4.2 Wechselwirkungen Durch die über einen KiTa-Neubau geschaffenen Betreuungsplätze (ca. 70 – 100 Plätze) ergeben sich Wechselwirkungen mit den umliegenden bereits bestehenden KiTa-Standorten. Dort sowie ggfs. im gesamten Sozialraum ändert sich voraussichtlich die Nachfragesituation aufgrund des neu geschaffenen Platzangebots. Mögliche strukturelle Anpassungen in den Bestands-KiTas sollten daher frühzeitig mit in den Blick genommen werden, um für diese Einrichtungen weiterhin ein qualitativ hochwertiges und gleichzeitig bedarfsgerechtes Platzangebot gewährleisten zu können und den Fortbestand der Einrichtungen zu sichern. 3.7.4.3 Wanderungsbewegungen (sozialraumübergreifende Wechselwirkungen) Im Jahr 2018 wurden erstmalig umfassende Prüfungen der Wanderungsbewegungen für die KiTa-Jahre 2008/2009 bis 2016/2017 durchgeführt. Bei den Prüfungen wurden sowohl sämtliche Sozialräume einzeln als auch die zusammengefassten Stadtbezirke untersucht. Es wurden die beiden Fragen in den Fokus gerückt, welche KiTas die in den jeweiligen Bezirken/Sozialräumen gemeldeten Kinder tatsächlich besuchen und wo die Kinder, die eine KiTa in den jeweiligen Bezirken/Sozialräumen besuchen, gemeldet sind. Im Ergebnis ist festzustellen, dass sich die Wanderungsbewegungen in den drei zuletzt genannten KiTa-Jahren 2014/2015 bis 2016/2017 insgesamt kaum bzw. nicht erheblich verändert haben. In den Außenbezirken zeigt sich die grundsätzliche Tendenz, dass in der Regel die in den Sozialräumen gemeldeten Kinder auch die dortigen KiTas besuchen, mit Ausnahmen der wechselseitigen Wanderungsbewegung zwischen den Sozialräumen Forst und Brand und der verstärkten Einwanderungsbewegung aus dem Sozialraum 11 (West Gut Kullen / Vaalserquartier) in den Innenstadtbereich. Für Letzteres kann die sozialraumgrenznahe Einrichtung in der Lochnerstraße ein ausschlaggebender 11 Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020 Erläuterungen Grund sein. Mit auslaufender Schließung der KiTa ist in den kommenden Jahren die weitere Entwicklung zu prüfen. Im Innenstadtbereich sowie in Aachen-Laurensberg können höhere Einwanderungsals Auswanderungsbewegungen verzeichnet werden. In beiden Bezirken ist zudem die Anzahl der Kinder, die nicht im Stadtgebiet Aachen wohnhaft sind, höher als in den übrigen Bezirken. Nachhaltige Wechselbeziehungen und Wanderungsbewegungen zwischen den Sozialräumen als neue Prognoseherausforderungen werden bei den künftigen (Ausbau-) Planungen vor allem vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Versorgungsquoten mit in den Blick genommen. In diesem Zusammenhang strebt die Verwaltung weiterhin an, Teile der Sozialräume zu „Sozialraumclustern“ unter Berücksichtigung der bezirklichen Grenzen zusammenzufügen, da die Belegung vieler KiTas Wechselbeziehungen und Wanderungsbewegungen insbesondere zwischen angrenzenden Sozialräumen bestätigt. Die Analyse der Wanderungsbewegungen wird daher weiterentwickelt. Bei Entscheidungen über (neue) KiTa-Standorte sind folglich auch die Wechselwirkungen mit umliegenden Standorten von Bestands-KiTas sowohl im eigenen als auch in den umliegenden Sozialräumen zu betrachten. 3.7.4.4 Bevölkerungsentwicklungen Durch Baugebiete, Zuzüge und auch Geburtenraten gibt es laufende Veränderungen bei der Bevölkerungsentwicklung in einem Sozialraum. Eine sozialräumliche, kleinteilige Bevölkerungsprognose liegt für die Stadt Aachen jedoch noch nicht vor. Gerade für den KiTa-Bereich ist es eine Herausforderung, verlässliche Prognosen auf sich entwickelnde Platzbedarfe zu erstellen, da lediglich für wenige Jahre auf tatsächliche Kinderzahlen zurückgegriffen werden kann. Prognosen für Folgejahre sind bei gleichzeitig hohem Investitionsvolumen demnach von einer hohen Unsicherheit geprägt. 3.7.4.5 Gruppenstrukturen KiTa-Neubauten werden als 4- bis 5-gruppige Einrichtungen geplant, da diese sowohl für den Betrieb als auch unter wirtschaftlichen Aspekten am sinnvollsten bewertet werden. Kinder sollen die Möglichkeit haben, von Beginn der Betreuung bis zum Schuleintritt in einer KiTa zu bleiben. Damit dies gewährleistet werden kann, ist die Gruppenstruktur solcher Einrichtungen so zu planen, dass die doppelte bis dreifache Anzahl an ü3Plätzen im Vergleich zu den angebotenen U3-Plätzen vorhanden ist. 12 Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020 Erläuterungen Abhängig von den Versorgungsquoten im ü3-Bereich, die bereits in einem Sozialraum vorhanden sind, kann die Realisierung eines KiTa-Neubaus zu einer ü3Überversorgung führen, sofern nicht gleichzeitig an anderen Standorten Anpassungen (Reduzierung von ü3-Plätzen) erfolgen. 3.8 Fachkräftemangel in KiTas Für den Bereich der Kindertageseinrichtungen besteht ein zunehmender Fachkräftemangel, der dazu führt, dass vakante Stellen in den Einrichtungen immer wieder, auch über einen längeren Zeitraum, nicht besetzt werden können. Dieser Fachkräftemangel ist bei städtischen Kindertageseinrichtungen wie auch bei kirchlichen und freien Trägern deutlich zu spüren. Gründe hierfür sind unter anderem der weitere U3-Ausbau sowie das altersbedingte Ausscheiden von vielen Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen. Laufende Einstellungen fangen Abgänge (bspw. durch Wegzüge oder Berentung) und Inaktivitäten (z.B. Schwangerschaft mit Beschäftigungsverbot, Elternzeit, Langzeiterkrankungen) nicht auf; in den seltensten Fällen kann auf mehrere vorliegende Bewerbungen zurückgegriffen werden. Das Einrichten weiterer Klassen in den umliegenden Berufskollegs für die Ausbildung zur Erzieher-/in und zur Heilerziehungspfleger-/in wird mittelfristig zu einer Entlastung führen. Kurzfristig führt der anhaltende Fachkräftemangel dazu, dass bei überraschend auftretenden Personalausfällen die Betriebsführung in Kindertagesstätten nicht aufrechterhalten werden kann. In einigen Fällen kann dem durch die Abordnung von Mitarbeiter-/innen anderer Kitas begegnet werden, manchmal jedoch müssen Eltern gebeten werden, für ihr Kind vorübergehend eine andere Betreuungsmöglichkeit zu finden. 3.9 Umgang mit der Platzvergabe an auswärtige Kinder In Anbetracht der steigenden Nachfrage nach Betreuungsplätzen ist die bisherige Praxis, Plätze an auswärtige Kinder nur bei fehlendem Bedarf von anspruchsberechtigten Aachener Kindern zu vergeben unbedingt fortzusetzen. Im aktuellen KiTa-Jahr ist es bedingt durch dieses Vorgehen zu Konfliktfällen insbesondere mit Familien gekommen, die ältere Geschwisterkinder bereits in einer KiTa in Aachen hatten und hier eine Bevorzugung erhofft haben. Angesichts von knappen Plätzen für anspruchsberechtigte Kinder aus Aachen wird die Verwaltung weiterhin eine genaue Prüfung bei Anträgen vornehmen und erst ab Juli des KiTa-Jahres Plätze an auswärtige Kinder nur im definierten Einzelfall - kein Bedarf für ein Aachener Kind bis Ende des Kalenderjahres - vergeben. Vor dem Hintergrund aktueller gerichtlicher Entscheidungen zur Präzisierung des Rechtsanspruches wird der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule die Thematik der Platzvergabe insgesamt neu aufstellen und diese auch Anfang 2019 in den Kinder- und Jugendausschuss zur Beratung einbringen. 13 Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020 Erläuterungen 3.10 Belegplätze in KiTas für Unternehmen Ausgehend von dem Beschluss des Rates der Stadt Aachen zur Förderung von betrieblich unterstützter Kinderbetreuung und -bildung (Vorlage: FB 51/0172/WP16) vom 05.09.2012 steigt die Nachfrage nach diesen Plätzen weiter an. Wie auch bereits bei der Platzvergabe an auswärtige Kinder (vgl. Ziffer 3.10) ist eine besondere Prüfung in jedem Einzelfall notwendig, ob auf diese Plätze zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs (für vorrangig Aachener Kinder) verzichtet werden kann. Hier wird es nach Einschätzung des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule in stark beanspruchten Sozialräumen eher zu einer Stagnation bei der betrieblichen Kinderbetreuung und -bildung kommen. 3.11 Auslagerungen von Kindertagesstätten in Folge von Baumaßnahmen im Rahmen des Betreuungsplatzausbaus Im Rahmen des Betreuungsplatzausbaus sind teilweise umfassende Baumaßnahmen in KiTas erforderlich. Die Erfahrungen der letzten Jahre aus bereits erfolgten Baumaßnahmen haben gezeigt, dass umfassende Baumaßnahmen nicht während des laufenden Betriebs der KiTas erfolgen sollten, da die Belastungen für die Kinder, das Personal und die Elternschaft nicht zu vertreten sind. Hinzu kommen negative Auswirkungen auf die Bauphase, da die Baumaßnahmen überwiegend lediglich während der Schließungszeiten der KiTas (Wochenende, Ferien, Abendstunden etc.) durchgeführt werden können. Durch eine Auslagerung der KiTas während der Baumaßnahmen können die Kinder und Mitarbeiter geschützt und der Durchführungszeitraum der jeweiligen Baumaßnahme folglich verkürzt werden. 3.11.1 Aktuelle Auslagerungsstandorte Derzeit stehen die nachfolgenden Auslagerungsstandorte zur Verfügung: 1.) Pavillons Schagenstraße (Brand) Im Pavillon Schagenstraße können bis zu sechs KiTa-Gruppen betreut werden. Seit dem 01.08.2018 befinden sich dort zwei Vorläufergruppen der KiTa Benediktusstraße bis voraussichtlich Frühjahr 2019. Zusätzlich wird die dreigruppige KiTa Lintertstraße 33 voraussichtlich ab Anfang 2019 für ca. 15 Monate in den Pavillons untergebracht werden. Nach Auszug der beiden Vorläufergruppen der KiTa Benediktusstraße ist angedacht, drei Gruppen der insgesamt viergruppigen KiTa Eibenweg für ca. 15 Monate dorthin auszulagern. Für die vierte U3-Gruppe der KiTa Eibenweg soll ein Auslagerungsstandort in der Nähe der KiTa in Haaren hergerichtet werden. 14 Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020 Erläuterungen 2.) Ehemalige KiTa Reimserstraße (Preuswald) Die KiTa Reimserstraße hat 2016 ihren Betrieb in dem fünfgruppigen Ersatzneubau in direkter Nachbarschaft aufgenommen. Seit dem Umzug der KiTa in den Neubau wird das alte Gebäude als Auslagerungsstandort für bis zu vier KiTa-Gruppen genutzt. Ab Sommer 2019 soll die viergruppige KiTa In den Küpperbenden bis voraussichtlich Anfang 2021 untergebracht werden. 3.) GGS Schönforst (Forst) Teile der GGS Schönforst dienen bis zur Fertigstellung des Ersatzneubaus der KiTa Stettinerstraße voraussichtlich im Herbst 2019 als Auslagerungsstandort für zwei Gruppen dieser KiTa. 4.) GGS Kronenberg (West) Die ehemaligen Räume der GGS Kronenberg/Händelstraße wurden im Jahr 2014 als provisorischer Auslagerungsstandort für zwei KiTa-Gruppen hergerichtet und genutzt. Damit die Räumlichkeiten jedoch auch künftig als Auslagerungsstandort dienen können, sind weitere Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Aufgrund einer aktuellen Kostenschätzung des Gebäudemanagements und der Unwägbarkeiten des Geländes scheidet eine zeitnahe Herrichtung des Gebäudes aus. Insofern können die Räume nicht von der AWO für die Auslagerung der zweigruppigen KiTa Gartenstraße genutzt werden. Die Verwaltung sucht daher gemeinsam mit dem Träger nach alternativen Standorten. Die KiTa muss ab Frühjahr 2019 bis zur Fertigstellung des Ersatzneubaus für mindestens 18 Monate und frühestens bis Sommer 2020 ausgelagert werden. 5.) KiTa Lochnerstraße (Innenstadt/West) Die KiTa Lochnerstraße wird in den Neubau KiTa Franzstraße überführt. Eine Fertigstellung der KiTa Franzstraße ist aktuell für Sommer 2020 geplant. Die dann leer stehende KiTa Lochnerstraße könnte als vorübergehender Auslagerungsstandort für bis zu drei KiTa-Gruppen genutzt werden. Vor einer tatsächlichen Auslagerung von KiTaGruppen sind allerdings noch entsprechende Herrichtungsarbeiten notwendig. 3.11.2 Notwendigkeit von Auslagerungsstandorten Im Rahmen des Betreuungsplatzausbaus wird es auch in den nächsten Jahren weiterhin zu neuen, teilweise umfassenden Baumaßnahmen kommen, sodass fortwährend eine dringende Notwendigkeit an Auslagerungsstandorten besteht. 3.12 Sachstand zum KiTa-Portal Die Stadt Aachen strebt eine Umstellung auf die Version 2 des Programms Little Bird an. Die regio iT wird Little Bird über das weitere seitens der Stadt Aachen gewünschte Szenario informieren und einen neuen Zeitplan einfordern. Dieser neue Projektplan sollte eine neue Testmigration, den Zeitpunkt der Produktionsdatenumstellung sowie die erforderlichen 15 Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020 Erläuterungen Schulungen umfassen. Der Projektplan wird dem Fachbereich zur Verfügung gestellt und mit diesem abgestimmt. Aus heutiger Sicht wird seitens des Fachbereiches davon ausgegangen, dass das KiTa-Portal in der neuen Version 2 rechtzeitig zum KiTa-Jahr 2019/2020 zur Verfügung stehen wird. Zusätzlich ist geplant, die noch fehlenden vier Kitas mit in das Programm aufzunehmen. Damit werden die Auswertungsmöglichkeiten deutlich erweitert. 3.13 Sachstand und Entwicklung der Kindertagespflege Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule ist weiterhin in Gesprächen, um die Vertretung von Kindertagespflegepersonen in Großtagespflegestellen sicherzustellen. Dazu stehen Immobilien zur Verfügung und es konnten auch bereits zwei Vertretungsgroßtagespflegestellen zum 01.08.2018 in Kalverbenden 2 im Sozialraum 5 sowie zum 01.12.2018 in der Stolberger Straße 188 im Sozialraum 3 in Betrieb genommen werden. Obwohl zwar noch Schwierigkeiten bestehen, Kindertagespflegepersonen für die Arbeit in Großtagespflegestellen zu gewinnen, zeigt sich der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule optimistisch, im Frühjahr 2019 eine weitere Großtagespflegestelle in der Burggrafenstraße 13 im Sozialraum 8 in Betrieb nehmen zu können. Gerade die Betreuung in Großtagespflegestellen kann aus Sicht des Fachbereichs einen Mehrwert für Kinder und Kindertagespflegepersonen mit sich bringen. Weiterhin hat die Umsetzung des Freihaltemodells bereits begonnen. Die Umsetzung der neuen Richtlinien über die Gewährung einer laufenden Geldleistung für die Kindertagespflegepersonen ist zum 01.03.2017 erfolgreich gelungen. Auf Beschluss des Rates wurde dem Kinder- und Jugendausschuss zunächst eine erste Zwischenevaluation im Dezember 2017 vorgelegt, im April 2018 folgte gemeinsam mit dem Verein für Familiäre Tagesbetreuung e.V. und unter Beteiligung aller Tagespflegepersonen die umfassende Evaluierung der Richtlinien. Auf dieser Grundlage wurde eine qualitative Weiterentwicklung der Richtlinie zum 01.08.2018 beschlossen und umgesetzt. Insbesondere die deutliche Anhebung der Fördersätze für Tagespflegepersonen mit erhöhter Qualifikation (300 Stunden QHB) wird fachlich von allen Beteiligten begrüßt und als sehr wichtiger Anreiz zur weitergehenden Qualifizierung des Tätigkeitsbereiches gesehen. Ebenfalls wurde mit dem neu eingeführten monatlichen Mietzuschuss für Tagespflegepersonen in Großtagespflegestellen ein weiterer Anreiz für den Zusammenschluss von Tagespflegepersonen gesetzt. Hiernach können Tagespflegepersonen für die privat finanzierten Räumlichkeiten einer Großtagespflegestelle einen monatlichen Zuschuss i. H. v. bis zu 628,00 Euro zur Kaltmiete erhalten. Insgesamt wird die neue Richtlinie vom überwiegenden Teil der Tagespflegepersonen als deutlicher und wichtiger Schritt in die richtige Richtung gewertet. 16 Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020 Erläuterungen 4. Randzeitenbetreuung Hinsichtlich der detaillierten Beschreibung zur Situation der Randzeitenbetreuung wird auf die Vorlage (FB 45/0489WP17) vom 29.05.2018 im Kinder- und Jugendausschuss verwiesen. Weiterhin bieten 27 Kindertagesstätten Öffnungszeiten über 45 Stunden an. Es gelingt den Trägern nicht immer, bei erheblichen Krankheitsausfällen die Öffnungszeit kontinuierlich zu halten. Die Kindertagesstätte Kalverbenden der AWO hat 12,5 Stunden pro Woche zusätzlich geöffnet und erhält hierfür einen Zuschuss der Stadt Aachen. Die Kindertagesstätte Eintrachtstraße des DRK bietet bedarfsorientiert verlängerte Öffnungszeiten. Dort ist es weiterhin so, dass nur wenige Eltern im Einzelfall den Bedarf haben und dies auch nur für einen kurzen Zeitraum, so dass von dort bisher kein Antrag für einen Zuschuss gestellt wurde. In der städt. Kindertagesstätte Johanniterstraße sind mit Hilfe des Bundesprogramms „Frühe Chancen“ die Öffnungszeiten erweitert worden. Es besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Verlängerung bis Ende 2019 zu stellen. Danach stellt sich die Frage, ob dieses Angebot verstetigt werden soll. Für die städt. Kindertageseinrichtung Benediktusstraße ist geplant innerhalb der Einrichtung verschiedene Öffnungszeiten bedarfsorientiert anzubieten (siehe Modell 3a "KiTa Regenbogen" aus der Vorlage vom 29.05.2018: FB 45/0489/WP17). Dies wird mit dem Umzug in den Neubau umgesetzt werden. 5. KiTa-Benchmark Die Stadt Aachen nimmt an einem Vergleichsring teil, der durch das Jugendamt Neuss organisiert wird. Folgende Städte sind ebenfalls daran beteiligt:  Neuss,  Dortmund,  Bochum,  Köln,  Düsseldorf,  Mönchengladbach,  Krefeld und  Hamm. Der Kreis ist dabei fast deckungsgleich mit dem bis 2017 bestehenden Vergleichsring der KGST, so dass hier auf den bisherigen Erfahrungen aufgebaut werden kann. Neben dem Vergleich über Kennzahlen findet auch ein inhaltlicher Austausch statt. Zudem ist beabsichtigt, sich gegenseitig erarbeitete Konzepte, Dienstanweisungen und Handlungsrichtlinien zur Verfügung zu stellen. Die Kennzahlen sind in der letzten Sitzung im Oktober 2018 festgeschrieben worden und es werden letzte Daten dazu erhoben. Als nächste Themen werden Familienzentren und Tagespflege behandelt. 17 Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020 Erläuterungen 6. Ziele und Planungsgrundsätze In der vorgelegten Kindertagesstättenbedarfsplanung werden nachfolgende Ziele und Planungsgrundsätze beachtet: • Der Rechtsanspruch für 3 bis 6-jährige Kinder muss weiterhin erfüllt werden. • Es wird davon ausgegangen, dass für ein bedarfsgerechtes Angebot für die Altersgruppe der 3- bis 6-Jährigen eine Versorgungsquote von 97% im ü3 Bereich vorgehalten werden muss. • Die Planung erfolgt sozialraumbezogen. • Bei der Planung und Realisierung von Neubauten sollen vorrangig Sozialräume mit hoher Unterversorgung (niedrigen Versorgungsquoten) berücksichtigt werden. • Für Kinder mit besonderem Förderbedarf in allen Altersgruppen sollen bedarfsgerecht Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. Inklusive Plätze sind auch für die Altersgruppe U3 vorzuhalten. • Es ist weiterhin davon auszugehen, dass Kinder in der Regel erst mit einem Alter von 4 Monaten zur Betreuung in eine Kindertageseinrichtung gegeben werden. • Im Bereich U3 ist ein bedarfsdeckendes Betreuungsangebot vorzuhalten für Kinder im Alter von unter einem Jahr; für die Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ist der Rechtsanspruch zu gewährleisten. • Bei der Anzahl der 45 Stunden Kontingente sollen die politisch beschlossenen Quoten von max. 75 % im ü3 Bereich und max. 85 % im U3 Bereich eingehalten werden. 7. Planungsergebnisse 7.1 Altersbereich ü3  Versorgungsquote ü3 = 93,81 % Der Bedarf für den Altersbereich ü3 ist gesamtstädtisch gerade noch ausreichend abgedeckt. Für eine differenzierte sozialräumliche Betrachtung wird auf die Zusammenfassungen und Perspektiven der einzelnen Sozialräume in dieser Vorlage verwiesen. Zwar gelingt es im KiTa-Jahr 2019/2020, die Betreuungsplätze im ü3-Bereich wie auch im laufenden KiTa-Jahr weiter auszubauen. Dennoch sinkt die Versorgungsquote wieder leicht aufgrund des Anstiegs der Kinderzahlen. Eine weitere Verringerung der Versorgungsquote ist zu vermeiden, um die Versorgung der Kinder ab drei Jahren weiterhin flächendeckend sicherstellen zu können. Vielmehr gilt es, die Quote in den Folgejahren über neu zu schaffende ü3-Plätze weiter zu erhöhen. Entsprechende Maßnahmen befinden sich bereits in Planung. Es wird zurzeit davon ausgegangen, dass nach Fertigstellung der Maßnahmen ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen im Stadtgebiet Aachen bereitgestellt werden kann. In den Sozialräumen, in denen die Versorgungsquote aktuell auf ein kritisches Maß gesunken ist, gilt es zu prüfen, ob eine Mitversorgung über benachbarte Sozialräume möglich ist. 18 Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020 Erläuterungen 7.2 Altersbereich U3  Versorgungsquote U3 = 46,25% (der in Frage kommenden Kinder) Obwohl die gesamtstädtischen Kinderzahlen zum Stichtag 31.07.2018 angestiegen sind und zudem U3-Plätze durch die Schließung der privat-gewerblichen Spielgruppen „Am Kupferofen“ und „Hermann-Löns-Straße“ wegfallen, gelingt es, die Versorgungsquote im U3Bereich im Vergleich zum Vorjahr konstant zu halten und eine Absenkung zu vermeiden. Insgesamt können 73 U3-Plätze infolge von Fertigstellungen größerer Neu- und Umbaumaßnahmen zum KiTa-Jahr 2019/2020 ausgebaut werden. Auch für die Folgejahre befinden sich Ausbaumaßnahmen (vorrangig Neubauten) in Planung bzw. Realisierung, so dass mit einer weiteren Verbesserung der Versorgungsquote zu rechnen ist. 7.3 Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Betreuung von Kindern mit besonderem Förderbedarf Auf Grund der gravierenden Veränderungen im Bereich der inklusiven Betreuung, werden im Zusammenhang mit der Entwicklung des neuen gesamtstädtischen Inklusionskonzepts (vgl. Ziff. 3.5) neue planerische Ansätze für die Ermittlung und Darstellung eines bedarfsgerechten Angebots entwickelt. Durch die Inklusion hat sich die Aufnahme von Kindern mit besonderem Förderbedarf in KiTas stark verändert. Im Sinne der Inklusion können Kinder mit besonderem Förderbedarf in allen Einrichtungen grundsätzlich aufgenommen werden. Bei Aufnahme von Kindern mit besonderem Förderbedarf, für welche die jeweilige Einrichtung eine FInK-Pauschale erhalten, müssen die Regelgruppenstärken laut den Vorgaben des LVR entsprechend reduziert werden, um den Bedarfen des Kindes sowie der gesamten Gruppe gerecht werden zu können. Bei bereits jetzt bekannten FInKPauschalen für das kommende Kita-Jahr wurden die erforderlichen Platzreduzierungen in die Bedarfsplanungen mit aufgenommen. Das Konzept der integrativen Gruppen, die mit einer festen Anzahl an inklusiven Plätzen bereits in der jeweiligen KiTa-Bedarfsplanung konkret benannt werden, stellt lediglich einen Teil der Plätze dar. Zwar sinken die heilpädagogischen Betreuungsplätze kontinuierlich, gleichzeitig steigen die integrativen Betreuungsplätze sowohl im ü3- als auch im U3-Bereich (s. Anlage 11). Im Zusammenhang mit der Erarbeitung eines neuen gesamtstädtischen Inklusionskonzepts ist ein geeignetes Verfahren zu entwickeln, wie neue planerische Ansätze für die Ermittlung und Darstellung eines bedarfsgerechten Angebots aussehen können. 7.4 Betreuungsumfänge Mit Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses vom 03.03.2015 (Vorlage FB 45/0058/WP17, Absatz 6) sollen unter Berücksichtigung der Elternwünsche die Anteile der 45 Stunden Plätze ab dem KiTa-Jahr 2016/2017 maximal bei 85 % im U3-Bereich und 75 % im ü3-Bereich liegen. Die Planzahlen für die KiTa-Bedarfsplanung erreichen im 45 Stunden Bereich einen Prozentsatz von 19 Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020 Erläuterungen 79,14 % bei den U3-Plätzen 78,23 % bei den ü3-Plätzen. Somit sinkt die Quote im U3-Bereich im Vergleich zum Vorjahr leicht, im ü3-Bereich steigt sie und befindet sich insofern nach wie vor über der aktuell politisch beschlossenen Quote (s. Anlage 10). Dies ist allerdings den gemeldeten, tatsächlichen Bedarfen der Eltern geschuldet und kann – wie im Vorjahr - über die Unterschreitung der Quote im U3-Bereich aufgefangen werden. 7.5 Fazit Trotz intensivster Ausbaubemühungen aller Beteiligten gelingt es mit der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2019/2020 nicht, eine signifikante Steigerung der Versorgungsquoten sowohl im U3- als auch im ü3-Bereich zu schaffen. Ausschlaggebend hierfür sind folgende zwei Hauptgründe: Steigende Kinderzahlen Die grundsätzlich für die Stadt Aachen positiv zu begrüßende Steigerung der Kinderzahlen kompensiert weitestgehend den Effekt der zusätzlichen Plätze im KiTa-Jahr 2019/2020. Verzögerte Umsetzung von Baumaßnahmen Wie unter Ziffer 3.7.2 erläutert, verzögern sich zahlreiche Baumaßnahmen aufgrund der Rahmenbedingungen und gehen deutlich später in Betrieb. Trotz zahlreicher Planung/Baubeschlüsse kommt es, anders als erwartet, hierdurch nicht zu der zeitnahen Entlastung bzw. Steigerung der Versorgungsquoten. Dies trifft sowohl den öffentlichen wie auch den privaten (Investoren) Bausektor, den öffentlichen Träger der Jugendhilfe wie auch die Träger der freien Jugendhilfe. Insgesamt ist festzustellen, dass sich die Zeiträume, egal nach welchem Modell die Baumaßnahme angelegt ist, von der Erstplanung bis zur Realisierung deutlich verlängert haben. In Anbetracht der derzeitigen Einschätzungen ist daher trotz der beschlossenen Bauvorhaben mit einer signifikanten Entlastung erst für das KiTa-Jahr 2021/2022 zu rechnen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine weitere Steigerung der Platzzahlen aus dem Bestand heraus, wie bereits mehrfach deutlich formuliert, nicht mehr möglich. Der Ausbau kann im Wesentlichen nur noch über Neubauprojekte realisiert werden. Insoweit gilt es unter den derzeitigen Rahmenbedingungen möglichst effizient für eine Beschleunigung der Bauvorhaben Sorge zu tragen und weitere Verzögerungen zu vermeiden. Gleichzeitig gilt es, Übergangslösungen bis zur Umsetzung der zahlreichen Baumaßnahmen zu schaffen. Mit der systematischen Betrachtung von Möglichkeiten zur Überbelegung ist hierzu ein erster Schritt gemacht worden. 20 Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020 Erläuterungen 8. Finanzielle Auswirkungen Der vorgelegte Kindertagesstättenbedarfsplan 2019/2020 und die finanzielle Berechnung wurden nach bewährtem Verfahren kalkuliert und die haushalterischen Auswirkungen im Bereich der laufenden Betriebskosten nach dem KiBiz für die einzelnen Positionen für den Haushalt 2019 ff berechnet. Eingeflossen sind sämtliche bisher vom KJA beschlossenen Sonderverträge (Trägeranteilübernahmen, Mietübernahmen und Regelungen zu den Betriebs-KiTas). Die im Haushaltsentwurf 2019 ff zur Verfügung stehenden Mittel sind auskömmlich. Für den weiteren Ausbau (U3 wie ü3) zur Erreichung der Zielversorgungsquoten (50% U3; 97% ü3) sind die Betriebskostenzuschüsse neuer Kindertageseinrichtungen mit bereits vorliegenden Baubeschlüssen etatisiert, ebenso für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 mit jeweils zusätzlich 650.000 € netto. Vor einer weiteren fiskalischen Ausweitung für den städtischen Haushalt werden die Auswirkungen der angekündigten KiBiz-Revision erwartet. Weiterhin wird, unter Bezug auf vorstehende Ausführungen, auf folgende fiskalische Risikofaktoren für die mittelfristige Finanzplanung hingewiesen: • Die zu erwartenden Bedarfe zur Versorgung von Kindern aus Zuwanderungsfamilien mit Zuweisung nach Aachen sind nur eingeschränkt auf der Grundlage der aktuellen Datenlage berücksichtigt. • Der potentiell mögliche Wechsel von bisher „nicht KiBiz-geförderten Angeboten“ in die öffentliche KiBiz-Förderung wird zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen, ohne dass sich die Versorgungsquote hierdurch nennenswert ändert. Wegfallende „andere Betreuungsformen“ führen zu einem erhöhtem KiBiz-geförderten Ausbaubedarf, um die Zielversorgungsquoten zu erreichen und damit zu erhöhten, bisher nicht etatisierten Aufwendungen. 21 Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020 Erläuterungen Anl. 1 Anl. 2 Legende der verwendeten Abkürzungen SR 1 Zentrum / Soers SR 2 Hochschulviertel / Hörn SR 3 Ostviertel / Rothe Erde SR 4 Süd-West SR 5 Burtscheid / Beverau SR 6 Forst / Driescher Hof SR 7 Eilendorf SR 8 Haaren / Verlautenheide / Kalkofen SR 9 Richterich / Horbach / Vetschau SR 10 Alt-Laurensberg / Orsbach SR 11 West / Gut Kullen / Vaalserquartier SR 12 Brand SR 13 Kornelimünster / Oberforstbach / Schleckheim SR 14 Walheim / Schmithof alle Sozialräume Anl. 3 plusKiTa-Einrichtungen Anl. 4 Eingruppige Einrichtungen Anl. 5 Sprachförder-Kindertagesstätten Anl. 6 Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung Anl. 6a Plätze in anderen Betreuungsformen Anl. 7 Übersicht Trägerarten Anl. 8 Übersicht alle Sozialräume Anl. 9 Planungsrelevante Kinderzahlen Anl. 10 Veränderung der wöchentlichen Betreuungsumfänge Anl. 11 Entwicklung der integrativen Plätze 22 Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020 Anlage 1, Abkürzungen Legende der verwendeten Abkürzungen TrA Trägerart s städtisch k kirchlich a anderweitiger freier Träger E Elterninitiative pK plusKita-Einrichtung W Waldkita e eingruppige Einrichtung ü3 Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung U3 Kinder im Alter von 4 Monaten bis unter 3 Jahren Gr. I Gruppenform I nach KiBiz (Plätze für Kinder von 2 - 6 Jahren) Gr. II Gruppenform II nach KiBiz (Plätze für Kinder unter 3 Jahren) Gr. III Gruppenform III nach KiBiz (Plätze für Kinder von 3 Jahren und älter) a 25 Stunden wöchentlicher Betreuungsumfang b 35 Stunden wöchentlicher Betreuungsumfang c 45 Stunden wöchentlicher Betreuungsumfang i ü3 inklusive Plätze für Kinder ab 3 Jahren mit (drohender) Behinderung i U3 inklusive Plätze für Kinder unter 3 Jahren mit (drohender) Behinderung hp heilpädagogische Plätze für Kinder mit (drohender) Behinderung SchK Plätze für Schulkinder M Montessori-Einrichtung 23 Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020 Anlage 2, Sozialräumliche Darstellung Nachfolgend werden Angaben zu den einzelnen Sozialräumen unter folgenden Aspekten dargestellt: - Übersichtskarte mit den Kita-Standorten im Sozialraum - Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen - Platzangebot in den KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze - weitere berechnungsrelevante U3-Plätze - Summe aller U3-Plätze - Versorgungsquoten ü3 und U3 - Versorgungsquoten für Kinder mit Behinderung ü3 und U3 - Herkunft der im Sozialraum betreuten Kinder - Auslastungsgrad in den KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum - Ausbaubedarfe Platzangebot U3 bei einer Versorgung von 35 / 45 / 50 / 55 % im Sozialraum - Perspektiven für den Sozialraum 24 25 Übersicht KBPL 2019/2020 SR 1 Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen: ü3 Kinder: 826 Stichtagsjahrgang: 218 U3 Kinder: 847 Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze (sofern vorhanden) im Sozialraum: SR FB 45 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Einrichtung Alfonsstraße 22/24 Boxgraben 99 Hof 11/13 Jülicher Straße 68 Krefelder Straße 199 Lothringer Straße 83 Mariabrunnstraße 17 Mühlenberg 12 Passstraße 10 Passstraße 123 Passstraße 25 Reumontstraße 52 Reumontstraße 52 (M) Reumontstraße 7 Sigmundstraße 8 Strüver Weg 75 Wichernstraße 4 Wiesental 8 Wilhelmstraße 22 Wilhelmstraße 49/51 Jesuitenstraße 12 Martinstraße 14 Eintrachtstraße 7 Ferberberg 9 1 Summe SR TrA s s k k a a s k a s s s s k a E k s a k a a a a 24 pK W 1 e 1 1 1 1 4 1 ü3 alle 51 18 54 48 33 78 34 36 50 50 35 26 34 68 15 45 32 20 34 i ü3 alle 5 2 4 10 2 12 40 20 13 821 48 U3 alle 14 16 6 20 18 10 6 8 26 20 22 16 12 6 32 6 16 25 6 11 10 30 22 358 i U3 alle 2 2 2 6 GrupPlätze pen 70 4 34 2 60 3 70 4 57 4 10 1 84 4 42 2 62 4 82 5 72 4 51 3 40 2 40 2 100 6 21 1 45 2 60 4 45 3 40 2 11 1 10 1 85 6 42 3 1233 73 SchK hp 10 10 weitere berechnungsrelevante U3-Plätze: privat-gewerbliche: anderweitige Betreuungsformen: Kindertagespflege: 15 3 106 Summe aller U3-Plätze: 489 26 SR 1 Zsf Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren: VQ ü3 im SR 100,06% VQ U3 im SR 48,88% Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum: Altersbereich ü3: 6,51% Altersbereich U3: 2,05% Herkunft der Kinder: Kind aus SR: 45,56% Kind aus anderem SR: 51,32% Kind außerhalb Aachen: 2,06% Kind außerhalb BRD: 1,07% 100,00% Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum: *Stand: (Juni 2018) Auslastung: 98,06% Platzangebot im SR: 1240 belegte Plätze: 1216 Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von: 35% der Kinder: überschritten 45% der Kinder: überschritten 50% der Kinder: 11 Plätze 55% der Kinder: 61 Plätze 27 SR 1 Zsf Perspektiven für Sozialraum 1: Geplante Umbau-/ Neubau-/ Ausbauvorhaben ab 2020/2021 KiTa Franzstraße Ein Gebäudeteil der ehemaligen Schule in der Franzstraße soll zu einer fünfgruppigen KiTa umgebaut werden (vgl. Vorlage: FB 45/0496/WP17). Mit einer Fertigstellung ist frühestens im Sommer 2020 zu rechnen. Diese Maßnahme ist im Zusammenhang mit dem Handlungsbedarf für die städtische, zweigruppige KiTa Boxgraben und die städtische, dreigruppige KiTa Lochnerstraße zu sehen. Für diese beiden Einrichtungen ist es erforderlich, einen Ersatzstandort zu finden, um die vorhandenen Betreuungsplätze zu erhalten, da das Raumprogramm der KiTas nicht mehr den Anforderungen des LVR entspricht. Eine Anpassung der Räumlichkeiten ist an dem Standort der Bestands-KiTa Boxgraben nicht möglich. Die KiTa Lochnerstraße befindet sich im Sozialraum 11, wo die Zielversorgungsquoten bereits erreicht sind. Daher ist zum aktuellen Zeitpunkt ein Abriss und Neubau der KiTa und folglich ein Erhalt bzw. eine Erweiterung des Platzangebotes im Sozialraum 11 nicht geboten (vgl. Vorlage: FB 45/0527/WP17). Ziel ist daher, die KiTas Boxgraben und Lochnerstraße nach Fertigstellung des Umbaus der KiTa Franzstraße an diesen Standort zu verlagern. Hierdurch können die bereits bestehenden Plätze der KiTas Boxgraben und Lochnerstraße erhalten werden. Neue Betreuungsplätze werden durch die Maßnahme voraussichtlich nicht geschaffen. Investorenprojekte Aufgrund der Versorgungsquoten im Sozialraum und der Tatsache, dass der Innenstadtbereich als Zentrum der Stadt hohe Bedarfe und überschüssige Nachfragen verzeichnet, wird Bedarf für eine weitere Einrichtung gesehen. Im Sozialraum 1 wird im Rahmen des Projektes „Altstadtquartier Büchel“ ein viergruppiger KiTaNeubau weiter verfolgt (vgl. Vorlage: FB 45/0452/WP17). Darüber hinaus wurde die Verwaltung von Seiten der Politik beauftragt, verbindlich Verhandlungen zur Realisierung einer weiteren KiTa als Investorenmodell an dem Standort Blockinnenbereich Südstraße, Boxgraben und Mariabrunnstraße (Luisenhöfe) zu führen (vgl. Vorlage: FB 45/0452/WP17). Über eines dieser Projekte könnten im Innenstadtbereich über einen mindestens viergruppigen KiTa-Neubau voraussichtlich ca. 20 neue U3-Plätze und 45 neue ü3-Plätze geschaffen werden. 28 Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum: Insgesamt werden bei Realisierung der Maßnahmen Franzstraße sowie eines der möglichen, mindestens viergruppigen Investorenprojekte in der Innenstadt nach aktueller Datenlage und den voraussichtlichen Gruppenstrukturen die folgenden Quoten erreicht: U3: 52,08 % ü3: 110,49 % Antrag privater Anbieter (NordKinder) Für das KiTa-Jahr 2019/2020 beantragt die privat-gewerbliche KiTa NordKinder die Aufnahme von Betreuungsplätzen in die KiBiz-Förderung. Ein Wechsel von privat-gewerblichen Plätzen in die KiBiz-Förderung ist möglich, wenn über die KiTa-Bedarfsplanung ein entsprechender Bedarf bestätigt wird und der Träger über die formalen Voraussetzungen verfügt. Die Verwaltung hat daher den Antrag im Hinblick auf die Bedarfslage im Sozialraum geprüft und kommt zu folgendem Ergebnis: Die Versorgungsquoten im Sozialraum 1 für das KiTa-Jahr 2019/2020 liegen aktuell bei 100,06% im ü3-Bereich und 48,88 % im U3-Bereich, sodass grundsätzlich ein Ausbaubedarf im U3-Bereich besteht. Gleichzeitig befinden sich im Sozialraum 1 bereits beschlossene Ausbaumaßnahmen in Planung bzw. Realisierung, die nach aktuellem Stand zu einer Verbesserung der U3-Quote auf ca. 52 % führen würden. Weitere Aspekte: Durch die weitläufige Verteilung des Sozialraumes 1 auf den erweiterten Innenstadtbereich bis hin zur Soers ist bei der Betrachtung des Platzangebots neben dem gesamten Sozialraum auch die Betrachtung der betroffenen Lebensräume für eine Bedarfsanalyse heranzuziehen. Für die relevanten Lebensräume, in denen die KiTa NordKinder liegt, wird im U3-Bereich eine Versorgungsquote von ca. 69 % mit den derzeit bestehenden Angeboten erreicht, so dass die Zielquote erreicht ist. Weitere U3-Plätze würden damit zunächst die aktuelle Zielversorgungsquote im U3-Bereich überschreiten. Da bei Realisierung der geplanten Maßnahmen die politisch beschlossene Zielversorgungsquote von 50 % im U3-Bereich erreicht wird, wird zum jetzigen Zeitpunkt ein Bedarf für zusätzlich geförderte KiBiz-Plätze nicht gesehen; ein Wechsel von NordKinder in die KiBiz-Förderung wird daher für das KiTa-Jahr 2019/2020 nicht befürwortet. 29 30 Übersicht KBPL 2019/2020 SR 2 Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen: ü3 Kinder: 416 Stichtagsjahrgang: 118 U3 Kinder: 429 Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze (sofern vorhanden) im Sozialraum: SR FB 45 2 2 2 2 2 2 2 2 2 Einrichtung TrA pK W e Bergdriesch 20 E 1 Bergstraße 16/18 s Brunssumstraße 36 s Johannes-von-den-Driesch-Weg k 2 Johanniterstraße 4a s 1 Kreuzherrenstraße 3/5 k 1 Melatenerstraße 39 a Melatenerstraße 30 a Süsterfeldstraße HNr ? a 2 Summe SR 9 2 1 i ü3 alle ü3 alle 17 59 57 56 58 34 2 20 75 376 2 U3 alle 30 18 24 28 16 22 22 20 180 i U3 alle GrupPlätze pen 17 1 89 5 75 4 82 4 86 5 50 3 22 3 42 3 95 5 558 SchK hp 33 weitere berechnungsrelevante U3-Plätze: privat-gewerbliche: anderweitige Betreuungsformen: Kindertagespflege: 15 3 54 Summe aller U3-Plätze: 253 31 SR 2 Zsf Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren: VQ ü3 im SR 86,60% VQ U3 im SR 49,44% Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum: Altersbereich ü3: 0,44% Altersbereich U3: 0,00% Herkunft der Kinder: Kind aus SR: 47,02% Kind aus anderem SR: 50,33% Kind außerhalb Aachen: 0,88% Kind außerhalb BRD: 1,77% 100,00% Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum: *Stand: (Juni 2018) Auslastung: 98,91% Platzangebot im SR: 458 belegte Plätze: 453 Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von: 35% der Kinder: überschritten 45% der Kinder: überschritten 50% der Kinder: 3 Plätze 55% der Kinder: 28 Plätze 32 SR 2 Zsf Perspektiven für Sozialraum 2: Geplante Umbau-/ Neubau-/ Ausbauvorhaben ab 2020/2021 Projekte freier Träger Die Stadt Aachen ist mit dem Studierendenwerk weiterhin im Gespräch an der Rütscher Straße einen fünfgruppigen KiTa-Neubau zu realisieren, um auf die hohe Platznachfrage zu reagieren. Zwischenzeitlich wurden diverse Standorte im Hinblick auf ihre Eignung geprüft. Nach aktuellem Stand soll die KiTa auf dem Grundstück des Studierendenwerks in unmittelbarer Nähe zu den Studententürmen entstehen. Hierzu ist der Träger weiterhin in Klärung sowohl intern als auch mit der Verwaltung, um die erforderlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines KiTa-Neubaus zu prüfen bzw. zu schaffen. Ein konkreter Zeitplan hinsichtlich Fertigstellung und Inbetriebnahme eines möglichen KiTaNeubaus ist noch nicht festgelegt. Über die Maßnahme würden ca. 20 neue U3- und ca. 60 neue ü3-Plätze geschaffen werden. Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum: Insgesamt würden bei Realisierung dieser Maßnahme nach aktueller Datenlage und den voraussichtlichen Gruppenstrukturen die folgenden Quoten erreicht: U3: 53,35 % ü3: 99,90 % 33 34 Übersicht KBPL 2019/2020 SR 3 Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen: ü3 Kinder: 631 Stichtagsjahrgang: 131 U3 Kinder: 536 Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze (sofern vorhanden) im Sozialraum: SR FB 45 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 Einrichtung Barbarastraße 6/8 Brabantstraße 27 Düppelstraße 5 Elsassstraße 64/72 Goerdeler Straße 10 Holsteinstraße 5a Hüttenstraße 53 Scheibenstraße 11 Schleswigstraße 3 Stolberger Straße 126 Weißwasser Straße 10 3 Summe SR TrA k s s s a a E a k s s 11 1 1 1 ü3 alle 31 14 54 36 56 40 22 18 52 54 36 8 413 pK W 1 1 1 1 1 e i ü3 alle 1 9 3 20 12 5 50 U3 alle 18 16 26 14 18 i U3 alle 2 12 10 18 16 16 164 2 GrupPlätze pen 50 3 30 2 80 5 61 4 77 4 60 4 34 2 40 3 75 4 70 4 52 3 629 38 SchK hp 8 8 weitere berechnungsrelevante U3-Plätze: privat-gewerbliche: anderweitige Betreuungsformen: Kindertagespflege: Summe aller U3-Plätze: 35 15 3 66 251 SR 3 Zsf Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren: VQ ü3 im SR 72,20% VQ U3 im SR 40,03% Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum: Altersbereich ü3: 8,65% Altersbereich U3: 1,09% Herkunft der Kinder: Kind aus SR: 56,60% Kind aus anderem SR: 40,06% Kind außerhalb Aachen: 3,18% Kind außerhalb BRD: 0,16% 100,00% Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum: *Stand: (Juni 2018) Auslastung: 99,21% Platzangebot im SR: 634 belegte Plätze: 629 Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von: 35% der Kinder: überschritten 45% der Kinder: 31 Plätze 50% der Kinder: 63 Plätze 55% der Kinder: 94 Plätze 36 SR 3 Zsf Perspektiven für Sozialraum 3: Geplante Umbau-/ Neubau-/ Ausbauvorhaben ab 2020/2021 Projekte freier Träger Die Caritas Lebenswelten ist in Überlegungen, das Projekt des Umbaus der KiTa Holsteinstraße wieder aufzugreifen und befindet sich derzeit in Klärung mit dem Bistum, um die erforderlichen Voraussetzungen für die Umbaumaßnahme zu prüfen bzw. zu schaffen. Pro futura beabsichtigt die Herrichtung der frei gewordenen Räumlichkeiten in dem Objekt Schleswigstraße 3 zwecks Erweiterung der KiTa St. Fronleichnam von vier auf insgesamt sechs KiTa-Gruppen. Hierdurch können voraussichtlich 16 neue U3- und 14 neue ü3-Plätze geschaffen werden (vgl. Vorlage: FB 45/0484/WP17). Mit einer Fertigstellung ist nach aktuellem Zeitplan im KiTa-Jahr 2020/2021 zu rechnen. Für die von Seiten des Fachbereichs Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen beabsichtigte Flächenentwicklung des Blockinnenbereichs zwischen Kurfürsten-, Oranien-, Bismarckstraße und Adalbertsteinweg ist von Seiten des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule der Bedarf für die Berücksichtigung einer KiTa angemeldet worden. Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum: Durch die niedrigen Versorgungsquoten im U3- und ü3-Bereich wird Handlungsbedarf gesehen, sodass mögliche Investorenprojekte oder aber die Berücksichtigung einer KiTa in einem geplanten Bauvorhaben weiterhin zu prüfen sind. U3: 42,58 % ü3: 74,28 % 37 38 Übersicht KBPL 2019/2020 SR 4 Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen: ü3 Kinder: 294 Stichtagsjahrgang: 86 U3 Kinder: 266 Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze (sofern vorhanden) im Sozialraum: SR FB 45 4 4 4 4 4 4 4 Einrichtung Lütticher Straße 320 Lütticher Straße 50a Preußweg 158 Reimser Straße 69 Schillerstraße 10 Schillerstraße 85 Klemensstraße 27 4 Summe SR TrA pK W e E k 2 a s 1 a E a 7 1 2 i ü3 alle ü3 alle 73 30 32 62 40 20 6 257 6 U3 alle 12 12 12 21 30 12 15 114 i U3 alle GrupPlätze pen 85 4 42 2 44 2 89 5 70 5 32 2 15 1 377 SchK hp 21 weitere berechnungsrelevante U3-Plätze: privat-gewerbliche: anderweitige Betreuungsformen: Kindertagespflege: 15 3 34 Summe aller U3-Plätze: 167 39 SR 4 Zsf Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren: VQ ü3 im SR 86,28% VQ U3 im SR 51,33% Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum: Altersbereich ü3: 1,88% Altersbereich U3: 0,00% Herkunft der Kinder: Kind aus SR: 38,19% Kind aus anderem SR: 59,77% Kind außerhalb Aachen: 1,17% Kind außerhalb BRD: 0,87% 100,00% Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum: *Stand: (Juni 2018) Auslastung: 98,28% Platzangebot im SR: 349 belegte Plätze: 343 Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von: 35% der Kinder: überschritten 45% der Kinder: überschritten 50% der Kinder: überschritten 55% der Kinder: 12 Plätze 40 SR 4 Zsf Perspektiven für Sozialraum 4: Projekte 2019/2020 Das Studierendenwerk beabsichtigt die Erweiterung der KiTa Schillerstraße 10 (Pusteblume). Die Einrichtung soll über eine Aufstockung um zwei Gruppen erweitert werden, wodurch voraussichtlich bis zu 18 neue ü3- und 14 neue U3-Plätze geschaffen werden. Der Träger reagiert damit auf den hohen Nachfragedruck von Seiten der Studierenden (Vorlage: FB 45/0432/WP17). Die Baumaßnahme startet nach aktuellem Zeitplan voraussichtlich im Frühjahr 2019. Geplante Umbau-/ Neubau-/ Ausbauvorhaben ab 2020/2021 In diesem Sozialraum sind aktuell keine weiteren Ausbaumaßnahmen geplant. Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum: Zwar sinkt die Versorgungsquote im U3-Bereich im Vergleich zum Vorjahr leicht, befindet sich aber nach wie vor über der politisch beschlossenen Quote von 50 %. Im vergangenen Jahr konnte gesamtstädtisch ein Anstieg der Geburtenzahlen beobachtet werden, der sich anteilig auch im Sozialraum 4 wiederfindet. Darüber hinaus konnte im Sozialraum 4 insgesamt ein Anstieg der planungsrelevanten Kinder im Alter von 0-3 Jahren verzeichnet werden, der die Versorgungsquote im U3-Bereich entsprechend beeinflusst hat. Mit Blick auf die ü3-Quote ist zu beobachten, wie sich die Bedarfe im Sozialraum entwickeln und ob Maßnahmen zur Verbesserung des Platzangebots erforderlich sind. Gleichzeitig verzeichnet der Sozialraum einen hohen Anteil an KiTa-Plätzen, die von Kindern aus anderen Sozialräumen besucht werden. U3: 51,33 % ü3: 86,28 % 41 42 Übersicht KBPL 2019/2020 SR 5 Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen: ü3 Kinder: 679 Stichtagsjahrgang: 188 U3 Kinder: 665 Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze (sofern vorhanden) im Sozialraum: SR FB 45 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 Einrichtung TrA pK W e Am Chorusberg 7 k Am Höfling 10 s Amyastraße 15 k Bayernallee 2 s Bayernallee 7 a 1 Bendstraße 33 a Bergische Gasse 5 E Bismarckstr./Branderhofer Weg E 55 Branderhofer Weg 14 (M) a Höfchensweg 35 a Im Grüntal 47a s Im Klostergarten 2 a In den Küpperbenden 2 s Siegelallee 2a a Turpinstraße 2 k Abteistraße 7-9 a Kalverbenden 2 a 5 Summe SR 17 1 ü3 alle 47 48 28 59 14 20 41 24 49 44 59 31 79 22 37 i ü3 alle i U3 alle 18 12 18 16 10 7 48 650 U3 alle 17 20 21 13 21 16 8 6 3 16 10 32 1 230 2 1 GrupPlätze pen 47 2 66 3 40 2 77 4 30 2 20 1 61 4 45 3 62 3 65 4 75 4 50 3 85 4 33 2 53 3 10 1 80 5 899 50 SchK 20 16 20 weitere berechnungsrelevante U3-Plätze: privat-gewerbliche: anderweitige Betreuungsformen: Kindertagespflege: 15 3 84 Summe aller U3-Plätze: 335 43 hp SR 5 Zsf 16 Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren: VQ ü3 im SR 94,63% VQ U3 im SR 42,07% Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum: Altersbereich ü3: 4,49% Altersbereich U3: 0,86% Herkunft der Kinder: Kind aus SR: 63,35% Kind aus anderem SR: 34,39% Kind außerhalb Aachen: 1,13% Kind außerhalb BRD: 1,13% 100,00% Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum: *Stand: (Juni 2018) Auslastung: 99,77% Platzangebot im SR: 886 belegte Plätze: 884 Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von: 35% der Kinder: überschritten 45% der Kinder: 23 Plätze 50% der Kinder: 63 Plätze 55% der Kinder: 103 Plätze 44 SR 5 Zsf Perspektiven für Sozialraum 5: Geplante Umbau-/ Neubau-/ Ausbauvorhaben ab 2020/2021 Städtische KiTa In den Küpperbenden Über einen zweigeschossigen Anbau soll die städtische, viergruppige KiTa In den Küpperbenden an den LVR-Standard angepasst werden. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen für Umwandlungen von ü3- zu U3-Gruppen geschaffen. Ein entsprechender Planungsauftrag ist im April 2017 und der Durchführungsbeschluss im Dezember 2018 beschlossen worden. (vgl. Vorlage: FB 45/0564/WP17). Nach Durchführung der Baumaßnahme soll eine der vorhandenen ü3-Gruppen in eine U3-Gruppe umgewandelt werden, so dass mit Hilfe dieser Maßnahme ca. 10 neue U3-Plätze geschaffen werden, während die Anzahl der ü3-Plätze um ca. 20 Plätze verringert wird. Mit einer Fertigstellung ist voraussichtlich im Dezember 2020 zu rechnen. Investorenprojekte (Viktoriaallee) Darüber hinaus ist in diesem Sozialraum zur Verbesserung der Versorgungsquoten der Neubau einer fünfgruppigen KiTa über ein Investorenmodell in der Viktoriaallee geplant (vgl. Vorlage: FB 45/0523/WP17, nichtöffentlich). Hierdurch können voraussichtlich ca. 25 neue U3- und bis zu 55 neue ü3-Plätze realisiert werden. Ein konkreter Zeitplan für die Umsetzung des Projektes befindet sich derzeit noch in Abstimmung. Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum: Im Vergleich zum Vorjahr kann bei der planungsrelevanten Altersgruppe von 0-3 Jahren ein leichter Anstieg beobachtet werden, der die Versorgungsquote im U3-Bereich allerdings nur geringfügig beeinflusst. Zudem ist auch die Anzahl der ü3-Kinder im Sozialraum angestiegen. Ob es sich hierbei um einen nachhaltigen, dauerhaften Anstieg handelt, ist weiterhin zu beobachten. Insgesamt werden bei Realisierung der zuvor genannten Maßnahmen nach aktueller Datenlage und den voraussichtlichen Gruppenstrukturen die folgenden Quoten erreicht: U3: 46,47 % ü3: 96,67 % Antrag privater Anbieter (Villa Luna) Wie bereits in den Vorjahren hat der Träger der privat-gewerblichen KiTa Weißhausstraße (Villa Luna gGmbH) im Rahmen der Meldungen zur KiTa-Bedarfsplanung 2019/2020 die Aufnahme von Betreuungsplätzen dieser Einrichtung in die KiBiz-Förderung beantragt. Ein großer Teil dieser Plätze wird über Investitionsmittel des Bundes gefördert. 45 Ein Wechsel von privat-gewerblichen Plätzen in die KiBiz-Förderung ist möglich, wenn über die KiTa-Bedarfsplanung ein entsprechender Bedarf bestätigt wird und der Träger über die formalen Voraussetzungen verfügt. Die Verwaltung hat daher den Antrag im Hinblick auf die Bedarfslage im Sozialraum geprüft und kommt zu folgendem Ergebnis: Die Versorgungsquoten im Sozialraum 5 im KiTa-Jahr 2019/2020 liegen aktuell bei 94,63 % im ü3Bereich und 42,07 % im U3-Bereich, sodass grundsätzlich Ausbaubedarfe bestehen. Gleichzeitig befinden sich im Sozialraum 5 bereits beschlossene Ausbaumaßnahmen in Planung bzw. Realisierung, die nach aktuellem Stand zu einer Verbesserung der ü3-Quote auf ca. 97 % und der U3-Quote auf ca. 47 % führen würden. Darüber hinaus sind bei der Schaffung und Förderung neuer Betreuungsplätze diejenigen Sozialräume zu priorisieren, welche die geringsten Versorgungsquoten aufweisen. Hier besteht in einigen anderen Sozialräumen größerer Handlungsbedarf als im Sozialraum 5. Weitere Aspekte: Der Sozialraum 5 umfasst die Bereiche Burtscheid und Frankenberger Viertel. Durch die weitflächige Verteilung des Gebiets ist bei der Betrachtung des Platzangebots neben dem gesamten Sozialraum auch die Betrachtung der betroffenen Lebensräume für eine Bedarfsanalyse heranzuziehen. Für die relevanten Lebensräume, in denen der Standort Weißhausstraße liegt, wird im U3-Bereich eine Versorgungsquote von ca. 50 % mit den derzeit bestehenden Angeboten erreicht, so dass die Zielquote erreicht ist. Weitere U3-Plätze würden damit zunächst die aktuelle Zielversorgungsquote im U3-Bereich überschreiten. Weiterhin konnten in den vergangenen KiTa-Jahren Wanderungsbewegungen bzw. Wechselwirkungen mit den angrenzenden Sozialräumen beobachtet werden. Die Kinder aus dem Sozialraum 5 besuchen neben den KiTas im Sozialraum selbst auch vermehrt Einrichtungen im Innenstadtbereich, sodass die Bedarfe der Kinder im Sozialraum 5 auch von anderen Sozialräumen mit abgedeckt werden. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung und der bereits eingeleiteten Maßnahmen wird zum jetzigen Zeitpunkt ein Bedarf für zusätzlich geförderte KiBiz-Plätze nicht gesehen; ein Wechsel von Villa Luna in die KiBiz-Förderung wird daher auch für das KiTa-Jahr 2019/2020 nicht befürwortet. Aus Sicht der Verwaltung sollten die weitere Entwicklung der Kinderzahlen und die Realisierung der geplanten Maßnahmen abgewartet werden. 46 47 Übersicht KBPL 2019/2020 SR 6 Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen: ü3 Kinder: 705 Stichtagsjahrgang: 152 U3 Kinder: 559 Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze (sofern vorhanden) im Sozialraum: SR FB 45 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 Einrichtung Albert-Maas-Straße 32 Am Kupferofen 17 Am Pappelweiher 1 Forster Linde 5 Johannstraße 15 Johannstraße 17 Königsberger Straße 100 Lintertstraße 148 Lintertstraße 33 Mataréstraße 9 (M) Obere Drimbornstraße 46 Robert-Koch-Straße 1a Stettiner Straße 16 Stettiner Straße 4 An der Birk 8 Sittarder Straße 6 Summe SR TrA s k s k s s s a a s E a s k a a 16 pK W 1 1 1 1 1 1 1 7 e ü3 alle 70 34 34 36 58 45 64 22 6 51 30 63 39 60 54 58 i ü3 alle 3 16 10 1 2 724 32 U3 alle 6 8 6 7 6 18 8 6 12 20 12 6 10 26 26 177 i U3 alle 4 2 1 7 GrupPlätze pen 79 4 42 2 60 4 43 2 64 3 45 2 82 4 42 3 14 1 65 3 50 3 75 4 45 2 70 4 80 5 84 5 940 51 SchK hp 8 16 15 15 24 weitere berechnungsrelevante U3-Plätze: privat-gewerbliche: anderweitige Betreuungsformen: Kindertagespflege: Summe aller U3-Plätze: 48 15 3 70 273 SR 6 Zsf Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren: VQ ü3 im SR 105,64% VQ U3 im SR 41,05% Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum: Altersbereich ü3: 7,46% Altersbereich U3: 3,59% Herkunft der Kinder: Kind aus SR: 69,05% Kind aus anderem SR: 29,00% Kind außerhalb Aachen: 1,82% Kind außerhalb BRD: 0,12% 100,00% Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum: *Stand: (Juni 2018) Auslastung: 97,63% Platzangebot im SR: 844 belegte Plätze: 824 Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von: 35% der Kinder: überschritten 45% der Kinder: 26 Plätze 50% der Kinder: 60 Plätze 55% der Kinder: 93 Plätze 49 SR 6 Zsf Perspektiven für Sozialraum 6: Projekte 2019/2020 KiTa Sittarder Straße Zur Verbesserung der Versorgungsquoten ist in diesem Sozialraum der Neubau einer fünfgruppigen KiTa über ein Investorenmodell in der Sittarder Straße geplant (Vorlage: FB 45/0412/WP17). Eine Fertigstellung kann frühestens im Dezember 2019 erfolgen. Hierdurch können voraussichtlich ca. 25 neue U3- und bis zu 55 neue ü3-Plätze realisiert werden. Geplante Umbau-/ Neubau-/ Ausbauvorhaben ab 2020/2021 Städtische KiTa Stettiner Straße Die eingruppige KiTa in einem ehemaligen Schulpavillon auf dem Schulgelände in der Stettiner Straße entspricht nicht mehr den räumlichen Anforderungen für eine KiTa. Gleichzeitig besteht im Sozialraum 6 ein massiver Ausbaubedarf für U3-Plätze. Beschlossen sind daher der Abriss des Pavillons sowie die Errichtung eines viergruppigen KiTaNeubaus an gleicher Stelle (vgl. Vorlage: E26/0093/WP17). Aktuell befindet sich die eingruppige KiTa bereits in ihrem Auslagerungsstandort in Räumlichkeiten der GGS Schönforst und wurde dort auf zwei Gruppen erweitert. Eine Fertigstellung des KiTa Neubaus erfolgt voraussichtlich Mitte 2020. Über diese Maßnahme werden bis zu 15 neue U3- sowie ca. 15 neue ü3-Plätze realisiert. Lintertstraße 33 (Lebenshilfe Aachen e.V.) Die Lebenshilfe plant eine weitere Veränderung in der KiTa Lintertstraße 33 (Mirabilis). Vorgesehen ist die Errichtung einer neuen KiTa-Gruppe nach vorheriger Umbaumaßnahme. Hierdurch können ca. 17 neue ü3-Plätze geschaffen werden (vgl. Vorlage: FB 45/0531/WP17). Die Baumaßnahme dauert schätzungsweise 15 Monate und soll voraussichtlich Anfang 2019 beginnen. Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum: Im Vergleich zum Vorjahr kann ein Anstieg der Kinder im Alter von 3-6 Jahren im Sozialraum 6 verzeichnet werden. Aufgrund der guten Betreuungsplatzsituation ist es jedoch möglich, die ü3Versorgungsquote über 100 % zu halten. Insgesamt werden bei Realisierung der zuvor genannten Maßnahmen nach aktueller Datenlage und den voraussichtlichen Gruppenstrukturen die folgenden Quoten erreicht: U3: 43,30 % ü3: 107,90 % 50 Für die weiteren Ausbauplanungen sind daher vorrangig Maßnahmen in den Blick zu nehmen, bei denen neue U3-Plätze geschaffen und im besten Fall ü3-Plätze reduziert werden. In den Bestands-KiTas im Sozialraum ist daher – nach Realisierung der o.g. Maßnahmen - das mögliche Umwandlungspotential von ü3-Plätzen zu U3-Plätzen träger- und einrichtungsübergreifend umzusetzen. 51 52 Übersicht KBPL 2019/2020 SR 7 Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen: ü3 Kinder: 424 Stichtagsjahrgang: 98 U3 Kinder: 380 Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze (sofern vorhanden) im Sozialraum: SR FB 45 7 7 7 7 7 7 7 7 Einrichtung Am Kleebach 24 Apolloniaweg 12 Bayersbusch 2 Kaiserstraße 57 Kaubendenstraße 18 Kirchweidweg 2 Lindenstraße 27 Stapperstraße 32 7 Summe SR TrA pK W e s k s s a k s s 8 i ü3 alle ü3 alle 62 22 39 40 25 71 54 58 1 14 1 371 16 U3 alle 18 10 11 i U3 alle 1 50 12 24 12 137 1 GrupPlätze pen 80 4 33 2 65 4 40 2 75 6 84 4 78 4 70 4 525 SchK hp 30 weitere berechnungsrelevante U3-Plätze: privat-gewerbliche: anderweitige Betreuungsformen: Kindertagespflege: 15 3 48 Summe aller U3-Plätze: 204 53 SR 7 Zsf Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren: VQ ü3 im SR 88,21% VQ U3 im SR 45,49% Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum: Altersbereich ü3: 3,53% Altersbereich U3: 0,76% Herkunft der Kinder: Kind aus SR: 77,21% Kind aus anderem SR: 15,91% Kind außerhalb Aachen: 4,91% Kind außerhalb BRD: 1,96% 100,00% Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum: *Stand: (Juni 2018) Auslastung: 99,61% Platzangebot im SR: 511 belegte Plätze: 509 Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von: 35% der Kinder: überschritten 45% der Kinder: überschritten 50% der Kinder: 20 Plätze 55% der Kinder: 43 Plätze 54 SR 7 Zsf Perspektiven für Sozialraum 7: Geplante Umbau-/ Neubau-/ Ausbauvorhaben ab 2020/2021 Städtische KiTa Kaiserstraße Am Schulstandort Kaiserstraße ist ein Montessori Lernzentrum mit Schul- und KiTa-Standort in Planung. Im Rahmen dieses Projektes soll ein fünfgruppiger Ersatzbau für die KiTa Kaiserstraße realisiert werden, da die bestehenden Räumlichkeiten nicht mehr den Anforderungen einer KiTa entsprechen und die Schaffung von U3-Plätzen in den aktuellen Räumen nicht möglich ist (vgl. Vorlage: FB 45/0375/WP17). Aufgrund intensiver Abstimmungsgespräche und der notwendigen Anpassungen der Planungen an die Gegebenheiten des bestehenden Gebäudekomplexes ist mit einer Fertigstellung der Baumaßnahme voraussichtlich Mitte 2022 zu rechnen (vgl. Vorlage: E 26/0136/WP17). Über die Maßnahme werden ca. 20 neue U3- und ca. 30 neue ü3-Plätze geschaffen. KiTa-Neubau „Breitbenden“ Auf der unbebauten Fläche an der Breitbendenstraße in südlicher Randlage von Eilendorf ist ein sechsgruppiger KiTa-Neubau geplant. Mit einer Fertigstellung der Baumaßnahme ist voraussichtlich im Dezember 2022 zu rechnen. Über die Maßnahme werden ca. 30 neue U3 und ca. 60 neue ü3-Plätze geschaffen (vgl. Vorlage: FB 45/0495/WP17). Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum: Bei Realisierung der Maßnahme werden nach aktueller Datenlage und den voraussichtlichen Gruppenstrukturen die folgenden Quoten erreicht: U3: 46,61 % ü3: 102,98 % Allerdings wird bei der Berechnung der Versorgungsquoten in diesem Sozialraum die BetriebsKiTa „Karlinis“, die eine reine Betriebs-KiTa mehrerer Unternehmen ist, mit berücksichtigt. Die Betriebs-KiTa wird ausschließlich von Kindern der Mitarbeiter/innen dieser Unternehmen besucht, die zu einem großen Teil nicht im Sozialraum Eilendorf wohnhaft sind. Mit den beiden Maßnahmen Kaiserstraße und Breitbenden werden die Betreuungsplätze im Sozialraum gut ausgebaut. Nach Realisierung der Vorhaben bleibt abzuwarten, ob sich noch weitergehende Handlungsbedarfe ergeben. 55 56 Übersicht KBPL 2019/2020 SR 8 Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen: ü3 Kinder: 389 Stichtagsjahrgang: 102 U3 Kinder: 345 Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze (sofern vorhanden) im Sozialraum: SR FB 45 8 8 8 8 8 8 8 Einrichtung Auf Überhaaren 20 Eibenweg 16 Feldstraße 49 Germanusstraße 24 Großheidstraße 61 Gut-Knapp-Straße 1 Talbotstraße 16 8 Summe SR TrA s s k k a s a 7 pK W e 1 1 1 3 i ü3 alle ü3 alle 79 59 36 38 50 56 25 12 U3 alle 6 16 16 18 12 24 12 13 104 1 343 i U3 alle 6 6 GrupPlätze pen 85 4 75 4 52 3 57 3 62 3 80 4 55 4 466 SchK hp 25 weitere berechnungsrelevante U3-Plätze: privat-gewerbliche: anderweitige Betreuungsformen: Kindertagespflege: 15 3 44 Summe aller U3-Plätze: 173 57 SR 8 Zsf Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren: VQ ü3 im SR 87,92% VQ U3 im SR 41,46% Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum: Altersbereich ü3: 3,10% Altersbereich U3: 4,92% Herkunft der Kinder: Kind aus SR: 86,50% Kind aus anderem SR: 12,17% Kind außerhalb Aachen: 1,33% Kind außerhalb BRD: 0,00% 100,00% Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum: *Stand: (Juni 2018) Auslastung: 98,69% Platzangebot im SR: 458 belegte Plätze: 452 Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von: 35% der Kinder: überschritten 45% der Kinder: 15 Plätze 50% der Kinder: 36 Plätze 55% der Kinder: 56 Plätze 58 SR 8 Zsf Perspektiven für Sozialraum 8: Geplante Umbau-/ Neubau-/ Ausbauvorhaben ab 2020/2021 KiTa-Neubau „Welsche Mühle“ Auf der unbebauten Wiesenfläche in der Mühlenstraße ist ein sechsgruppiger KiTa-Neubau geplant (vgl. Vorlage: FB 45/0450/WP17). Vor Baubeginn ist zunächst entsprechendes Baurecht zu schaffen. Mit einer Fertigstellung der Baumaßnahme ist voraussichtlich Ende 2023 zu rechnen. Über die Maßnahme werden ca. 30 neue U3- und ca. 70 neue ü3-Plätze geschaffen. Städtische KiTa Eibenweg Für das Gebäude der städtischen KiTa besteht Sanierungsbedarf. Darüber hinaus sind im Bestand bauliche Anpassungen im Sinne der Betriebserlaubnis vorzunehmen. Eine entsprechende Sanierung ist aktuell in Planung. Allerdings ist eine Erweiterung der KiTa Eibenweg, unter Berücksichtigung der o.g. Neubaumaßnahme und der Entwicklung der Versorgungsquoten nach Realisierung dieses Bauvorhabens, derzeit nicht vorgesehen (vgl. Vorlage: FB 45/0357/WP17). Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum: Bei Realisierung der Maßnahme werden nach aktueller Datenlage und den voraussichtlichen Gruppenstrukturen die folgenden Quoten erreicht: U3: 48,66 % ü3: 104,61 % 59 60 Übersicht KBPL 2019/2020 SR 9 Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen: ü3 Kinder: 267 Stichtagsjahrgang: 46 U3 Kinder: 230 Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze (sofern vorhanden) im Sozialraum: SR FB 45 9 9 9 9 9 Einrichtung Fassinstraße 4 Grünenthaler Straße 90 Parkstraße 130 Richtericher Straße 120 Wiesenweg 26 9 Summe SR TrA pK W e k s s s k 5 i ü3 alle 2 ü3 alle 41 41 56 50 31 219 U3 alle 2 13 18 22 9 4 62 i U3 alle GrupPlätze pen 43 2 54 3 74 4 72 4 42 2 285 SchK 15 weitere berechnungsrelevante U3-Plätze: privat-gewerbliche: anderweitige Betreuungsformen: Kindertagespflege: 15 3 28 Summe aller U3-Plätze: 109 61 SR 9 Zsf hp Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren: VQ ü3 im SR 84,02% VQ U3 im SR 41,34% Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum: Altersbereich ü3: 1,42% Altersbereich U3: 0,00% Herkunft der Kinder: Kind aus SR: 83,33% Kind aus anderem SR: 10,20% Kind außerhalb Aachen: 5,78% Kind außerhalb BRD: 0,68% 100,00% Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum: *Stand: (Juni 2018) Auslastung: 101,73% Platzangebot im SR: 289 belegte Plätze: 294 Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von: 35% der Kinder: überschritten 45% der Kinder: 10 Plätze 50% der Kinder: 23 Plätze 55% der Kinder: 36 Plätze 62 SR 9 Zsf Perspektiven für Sozialraum 9: Geplante Umbau-/ Neubau-/ Ausbauvorhaben ab 2020/2021 Richtericher Dell Die Umsetzung des Neubaugebiets „Richtericher Dell“ ist weiterhin zeitlich unklar. In der Konsequenz ist der im Gebiet vorgesehene KiTa-Neubau zeitlich geschoben worden. Sobald sich die Planungen für das Baugebiet konkretisieren, wird auf die Maßnahme KiTa Richtericher Dell zurückgegriffen. KiTa Fassinstraße Der Träger pro futura beabsichtigt einen Um-/Erweiterungsbau zwecks Umwandlung einer Gruppenform III in eine Gruppenform I. Dadurch können 6 neue U3-Plätze entstehen während 6 bis 10 ü3-Plätze abgebaut werden. Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum: Im Vergleich zum Vorjahr sinkt die ü3-Versorgungsquote zwar zunächst auf 84,02 %, kann allerdings bei Realisierung des KiTa-Neubaus Richtericher Dell auf 104,68 % verbessert werden. Die U3 Quote liegt bei 41,34 % und würde nach aktuellem Stand bei Realisierung des KiTaNeubaus Richtericher Dell auf die Zielquote von 51,24 % ansteigen. Durch die sehr gute Versorgungsquote im U3-Bereich des angrenzenden Sozialraums 10 kann weiterhin davon ausgegangen werden, dass ein Teil der Bedarfe bis zur Realisierung des Neubaus aufgefangen wird. 63 64 Übersicht KBPL 2019/2020 SR 10 Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen: ü3 Kinder: 231 Stichtagsjahrgang: 62 U3 Kinder: 198 Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze (sofern vorhanden) im Sozialraum: SR FB 45 10 10 10 10 10 Einrichtung An der Rahemühle 6 Laurentiusstraße 38/40 Laurentiusstraße 90 Schurzelter Straße 21 Hander Weg 95 10 Summe SR TrA pK W e s k s s a 5 i ü3 alle ü3 alle 79 47 53 44 18 241 U3 alle 24 16 12 26 7 85 i U3 alle GrupPlätze pen 103 5 63 3 65 3 70 4 25 1 326 SchK hp 16 weitere berechnungsrelevante U3-Plätze: privat-gewerbliche: anderweitige Betreuungsformen: Kindertagespflege: 15 3 26 Summe aller U3-Plätze: 129 65 SR 10 Zsf Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren: VQ ü3 im SR 101,73% VQ U3 im SR 53,58% Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum: Altersbereich ü3: 0,00% Altersbereich U3: 0,00% Herkunft der Kinder: Kind aus SR: 64,95% Kind aus anderem SR: 34,41% Kind außerhalb Aachen: 0,64% Kind außerhalb BRD: 0,00% 100,00% Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum: *Stand: (Juni 2018) Auslastung: 102,30% Platzangebot im SR: 304 belegte Plätze: 311 Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von: 35% der Kinder: überschritten 45% der Kinder: überschritten 50% der Kinder: überschritten 55% der Kinder: 3 Plätze 66 SR 10 Zsf Perspektiven für Sozialraum 10: Geplante Umbau-/ Neubau-/ Ausbauvorhaben ab 2020/2021 In diesem Sozialraum sind aktuell keine Ausbaumaßnahmen geplant. Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum: Da der Sozialraum im U3-Bereich die Zielquote von 50% bereits erreicht hat und auch im ü3Bereich eine ausreichende Versorgung aufweist, wird aktuell kein Handlungsbedarf gesehen. U3: 53,58 % Ü3: 101,73 % 67 68 Übersicht KBPL 2019/2020 SR 11 Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen: ü3 Kinder: 446 Stichtagsjahrgang: 110 U3 Kinder: 395 Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze (sofern vorhanden) im Sozialraum: SR FB 45 11 11 11 11 11 11 11 11 11 11 11 11 11 Einrichtung Gartenstraße 25 Hanbrucher Straße 14a Keltenstraße 25 Kronenberg 132 Händelstraße 10 Lochnerstraße 60 Philipp-Neri-Weg 11 Philipp-Neri-Weg 6 Reutershagweg 19 Steppenbergallee 210 Steppenbergallee 3/5 Steppenbergallee 7/11 Vaalser Straße 153 11 Summe SR TrA pK W e a E 1 k s 1 k s s s s s E E a 13 1 1 i ü3 alle ü3 alle 40 20 32 44 53 48 41 36 30 56 35 35 20 8 8 15 490 31 U3 alle 8 16 18 12 22 20 10 16 15 20 26 183 i U3 alle 2 2 4 GrupPlätze pen 40 2 20 1 40 2 70 4 81 5 60 3 63 4 56 3 55 4 72 4 50 3 55 4 46 3 708 SchK hp 42 weitere berechnungsrelevante U3-Plätze: privat-gewerbliche: anderweitige Betreuungsformen: Kindertagespflege: 15 3 50 Summe aller U3-Plätze: 256 69 SR 11 Zsf Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren: VQ ü3 im SR 111,47% VQ U3 im SR 54,19% Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum: Altersbereich ü3: 6,47% Altersbereich U3: 2,90% Herkunft der Kinder: Kind aus SR: 61,14% Kind aus anderem SR: 33,57% Kind außerhalb Aachen: 1,71% Kind außerhalb BRD: 3,57% 100,00% Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum: *Stand: (Juni 2018) Auslastung: 101,01% Platzangebot im SR: 693 belegte Plätze: 700 Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von: 35% der Kinder: überschritten 45% der Kinder: überschritten 50% der Kinder: überschritten 55% der Kinder: 4 Plätze 70 SR 11 Zsf Perspektiven für Sozialraum 11: Geplante Umbau-/ Neubau-/ Ausbauvorhaben ab 2020/2021 Sowohl die städtische, dreigruppige KiTa Lochnerstraße als auch die zweigruppige KiTa an der Gartenstraße in Trägerschaft der AWO sind baulich sowie räumlich in einem so schlechten Zustand, dass eine Sanierung und Anpassung nicht möglich bzw. nicht wirtschaftlich wäre. Unter Berücksichtigung der aktuellen Versorgungsquoten wurden die nachfolgenden Maßnahmen beschlossen: Städtische KiTa Lochnerstraße Mit Beginn des KiTa-Jahres 2020/2021 wird die KiTa Lochnerstraße in den KiTa-Neubau Franzstraße (Sozialraum 1) überführt (vgl. Vorlage: FB 45/0527/WP17). Dadurch fallen die vorhandenen Plätze der KiTa Lochnerstraße im Sozialraum 11 weg (12 U3- und 48 ü3-Plätze). KiTa Gartenstraße in Trägerschaft der AWO Die AWO plant einen Ersatzneubau der KiTa Gartenstraße am selben Standort (vgl. Vorlage: FB 45/0497/WP17). Dadurch soll die KiTa von 2 auf 4 Gruppen erweitert werden. Mit einer Fertigstellung der Baumaßnahme ist im KiTa-Jahr 2020/2021 zu rechnen. Über die Maßnahme werden ca. 20 neue U3-Plätze geschaffen. Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum: Bei Realisierung der Maßnahmen werden nach aktueller Datenlage und den voraussichtlichen Gruppenstrukturen die folgenden Quoten erreicht: U3: 55,89 % ü3: 101,45 % 71 72 Übersicht KBPL 2019/2020 SR 12 Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen: ü3 Kinder: 504 Stichtagsjahrgang: 106 U3 Kinder: 403 Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze (sofern vorhanden) im Sozialraum: SR FB 45 12 12 12 12 12 12 12 12 12 Einrichtung TrA pK W e Franz-Wallraff-Straße 2 s Freunder Landstraße 60 a Hermann-Löns-Straße 6 k Jackstraße 5/7 s Nordstraße 6 E 1 Rollefstraße 2 k Schagenstraße 61 s Auf der Ell 20 a Benediktusstraße 45 s 12 Summe SR 9 1 i ü3 alle 1 ü3 alle 57 56 76 39 18 76 65 U3 alle 17 16 12 21 12 12 23 30 64 451 22 122 i U3 alle GrupPlätze pen 75 4 72 4 88 4 60 4 18 1 88 4 77 4 23 2 94 5 595 SchK 32 weitere berechnungsrelevante U3-Plätze: privat-gewerbliche: anderweitige Betreuungsformen: Kindertagespflege: 15 3 50 Summe aller U3-Plätze: 191 73 SR 12 Zsf hp Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren: VQ ü3 im SR 90,69% VQ U3 im SR 40,10% Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum: Altersbereich ü3: 4,11% Altersbereich U3: 0,00% Herkunft der Kinder: Kind aus SR: 91,33% Kind aus anderem SR: 7,13% Kind außerhalb Aachen: 1,54% Kind außerhalb BRD: 0,00% 100,00% Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum: *Stand: (Juni 2018) Auslastung: 101,76% Platzangebot im SR: 510 belegte Plätze: 519 Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von: 35% der Kinder: überschritten 45% der Kinder: 23 Plätze 50% der Kinder: 47 Plätze 55% der Kinder: 71 Plätze 74 SR 12 Zsf Perspektiven für Sozialraum 12: Geburtenzahlen Der bis zum KiTa-Jahr 2017/2018 stetige Anstieg der altersrelevanten Gruppe der Kinder im Alter von 0-3 Jahren, setzt sich wie auch im Vorjahr nicht weiter fort. Die aktuellen Zahlen sind im Vergleich zum Vorjahr konstant geblieben. Die weitere Entwicklung ist zu beobachten. Geplante Umbau-/ Neubau-/ Ausbauvorhaben ab 2020/21 Investorenprojekte Über ein Investorenprojekt soll ein weiterer KiTa-Neubau im Bereich der ehemaligen Tuchfabrik Becker realisiert werden. Hierzu ist der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule bereits in Gesprächen mit dem Investor. Ein konkreter Zeitplan liegt aktuell noch nicht vor. Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum: Bei Realisierung dieser Maßnahme würden nach aktueller Datenlage und den voraussichtlichen Gruppenstrukturen die folgenden Quoten erreicht: U3: 45,55% ü3: 100,77 % Aufgrund der guten Versorgung im ü3-Bereich sind in der Folge mögliche Umwandlungspotentiale von ü3- zu U3-Plätzen träger- und einrichtungsübergreifend umzusetzen. Es ist zu erwarten, dass es durch den Neubau und die in diesem Zuge geschaffenen neuen Betreuungsplätzen zu Wechselwirkungen mit den umliegenden Sozialräumen kommt. Hier sind insbesondere die Sozialräume 13 und 14 zu nennen. Aufgrund der hohen Nachfrage pendeln zurzeit Kinder in KiTas der angrenzenden Sozialräume aus. Mit Inbetriebnahme des Neubaus ist ein Rückgang dieser Pendelbewegung zu erwarten, so dass Auswirkungen auf die Bedarfe in den Sozialräumen 13 und 14 zu erwarten sind, die strukturelle Veränderungen bei den Bestands-KiTas nach sich ziehen. 75 76 Übersicht KBPL 2019/2020 SR 13 Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen: ü3 Kinder: 208 Stichtagsjahrgang: 43 U3 Kinder: 174 Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze (sofern vorhanden) im Sozialraum: SR FB 45 13 13 13 13 13 13 Einrichtung TrA pK W e Nerscheider Weg 187 (M) s Alfons-Gerson-Straße 26a s Gangolfsweg 6 k Oberforstbacher Straße 332 s Raerener Straße 97 a Schwinningstraße 98 k 13 Summe SR 6 ü3 alle 69 69 30 22 23 30 243 i ü3 alle 1 4 5 U3 alle 24 24 10 20 7 12 97 i U3 alle 1 1 GrupPlätze pen 94 5 93 5 40 2 42 3 35 2 42 2 346 SchK 16 19 16 weitere berechnungsrelevante U3-Plätze: privat-gewerbliche: anderweitige Betreuungsformen: Kindertagespflege: 15 3 22 Summe aller U3-Plätze: 138 77 hp SR 13 Zsf Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren: VQ ü3 im SR 125,36% VQ U3 im SR 67,78% Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum: Altersbereich ü3: 9,51% Altersbereich U3: 1,67% Herkunft der Kinder: Kind aus SR: 67,78% Kind aus anderem SR: 29,79% Kind außerhalb Aachen: 2,43% Kind außerhalb BRD: 0,00% 100,00% Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum: *Stand: (Juni 2018) Auslastung: 95,64% Platzangebot im SR: 344 belegte Plätze: 329 Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von: 35% der Kinder: überschritten 45% der Kinder: überschritten 50% der Kinder: überschritten 55% der Kinder: überschritten 78 SR 13 Zsf Perspektiven für Sozialraum 13: Geplante Umbau-/ Neubau-/ Ausbauvorhaben ab 2020/2021 In diesem Sozialraum sind aktuell keine Ausbaumaßnahmen geplant. Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum Da der Sozialraum im U3-Bereich die Zielquote von 50% bereits überschritten hat und auch im ü3Bereich eine sehr gute Versorgung aufweist, wird aktuell kein Handlungsbedarf gesehen. U3: 67,78 % ü3: 125,36 % 79 80 Übersicht KBPL 2019/2020 SR 14 Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen: ü3 Kinder: 181 Stichtagsjahrgang: 31 U3 Kinder: 140 Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze (sofern vorhanden) im Sozialraum: SR FB 45 14 14 14 14 Einrichtung Kirchberg 14a Falkenberg 2 Hahner Straße 32 Pastor-Franzen-Straße 8 14 Summe SR TrA pK W e s s 1 1 s k 4 2 i ü3 alle ü3 alle 68 16 23 30 U3 alle 35 6 12 137 53 i U3 alle GrupPlätze pen 103 6 22 1 23 1 42 2 190 SchK 10 weitere berechnungsrelevante U3-Plätze: privat-gewerbliche: anderweitige Betreuungsformen: Kindertagespflege: 15 3 17 Summe aller U3-Plätze: 89 81 SR 14 Zsf hp Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren: VQ ü3 im SR 78,79% VQ U3 im SR 54,85% Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum: Altersbereich ü3: 0,00% Altersbereich U3: 0,00% Herkunft der Kinder: Kind aus SR: 87,10% Kind aus anderem SR: 9,03% Kind außerhalb Aachen: 3,87% Kind außerhalb BRD: 0,00% 100,00% Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum: *Stand: (Juni 2018) Auslastung: 96,27% Platzangebot im SR: 161 belegte Plätze: 155 Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von: 35% der Kinder: überschritten 45% der Kinder: überschritten 50% der Kinder: überschritten 55% der Kinder: 0 Plätze 82 SR 14 Zsf Perspektiven für Sozialraum 14: Geplante Umbau-/ Neubau-/ Ausbauvorhaben ab 2020/2021 In diesem Sozialraum sind aktuell keine Ausbaumaßnahmen geplant. Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum: Da der Sozialraum im U3-Bereich die Zielquote von 50% bereits überschritten hat, wird aktuell kein Handlungsbedarf gesehen. Obwohl die Versorgungsquote im ü3-Bereich infolge des Anstiegs der Kinder im Alter von 3-6 Jahren absinkt, können mögliche Bedarfe im ü3-Bereich über die sehr gute Versorgung des angrenzenden Sozialraums 13 aufgefangen werden. U3: 54,85 % ü3: 78,79 %. 83 99 10 10 88 11 22 33 77 11 11 12 12 66 55 44 13 13 " !!!!! """ ##### #$& $$$ %%% #$& #$& #( #( ))) ) #( ''''' %%%%% #( #( ) ,,,****** ++++++ ,,... /// #/ #/ %%% #/ #1 #1 #1 $$$ $ 22222 000000 #1 #1 #1 $ )) )) ) 333333 ) 222222 444 $$$ #5 #5 #5 (( (( ( #$ #$ #$ #5 #5 #5 ( #$ #$ #$ #5 #5 #5 66 66 6 ,7 ,7 ,7 ,7 !!!!!! 6 ,7 ,7 ###### !! !! !! - #8 #8 #8 #5 #5 #5 // // / !!!!!! / !' !' !' :::::: ++++++ !' !' !' ###### 222222 !* !* !* ###### 222222 !* !* !* - 14 14 ### 222 999 ###### 84 Übersicht KBPL 2019/2020 alle SR Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen: ü3 Kinder: 6201 Stichtagsjahrgang: 1491 U3 Kinder: 5567 Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze (sofern vorhanden) im Sozialraum: SR FB 45 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Einrichtung Summe SR Summe SR Summe SR Summe SR Summe SR Summe SR Summe SR Summe SR Summe SR Summe SR Summe SR Summe SR Summe SR Summe SR alle Summe SR Anzahl Kitas 24 9 11 7 17 16 8 7 5 5 13 9 6 4 141 2 ü3 alle 821 376 413 257 650 724 371 343 219 241 490 451 243 137 7 5736 pK W e 4 1 2 1 8 1 2 1 7 3 1 1 1 26 2 i ü3 alle 48 2 50 6 17 32 16 13 4 31 22 5 246 weitere berechnungsrelevante U3-Plätze: privat-gewerbliche: anderweitige Betreuungsformen: Kindertagespflege: Summe aller U3-Plätze: 85 U3 alle 358 180 164 114 230 177 137 104 62 85 183 122 97 53 2066 i U3 alle 6 2 2 7 1 6 4 1 29 GrupPlätze pen 1233 73 558 33 629 38 377 21 899 50 940 51 525 30 466 25 285 15 326 16 708 42 595 32 346 19 190 10 8077 455 SchK hp 10 8 20 15 16 24 16 35 74 215 47 700 3057 SR alle Zsf Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren: VQ ü3 93,81% VQ U3 46,25% Versorgung für Kinder mit Behinderung im Stadtgebiet: Altersbereich ü3: 4,81% Altersbereich U3: 1,50% Herkunft der Kinder: Kind aus SR: 63,98% Kind aus anderem SR: 32,94% Kind außerhalb Aachen: 2,13% Kind außerhalb BRD: 0,96% 100,00% Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum: *Stand: (Juni 2018) Auslastung: 99,18% Platzangebot im SR: 7681 belegte Plätze: 7618 Differenz: -63 Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Stadtgebiet bei einer Versorgung von: 35% der Kinder: überschritten 45% der Kinder: überschritten 50% der Kinder: 248 Plätze 55% der Kinder: 579 Plätze 86 SR alle Zsf Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020 Anlage 3, plusKita-Einrichtungen Sozialraum Einrichtung Trägerart 1 Alfonsstr. 22/24 s 1 Passstr. 25 s 1 Sigmundstr. 8 a 1 Wiesental 8 s 2 Johanniter Str. 4a s 2 Kreuzherrenstr. 3-5 k 3 Barbarastr. 6-8 k 3 Düppelstr. 5 s 3 Elsassstr. 64-72 s 3 Goerdeler Str. 10 a 3 Holsteinstr. 5a a 3 Schleswigstr. 3 k 3 Stolberger Str. 126 s 3 Weißwasserstr. 10 s 4 Reimser Str. 69 s 6 Albert-Maas-Str. 32 s 6 Am Pappelweiher 1 s 6 Johannstr. 15 s 6 Königsberger Str. 100 s 6 Matarestr. 9 s 6 Robert-Koch-Str. 1a a 6 Stettiner Str. 4 k 8 Eibenweg 16 s 8 Feldstr. 49 k 8 Gut-Knapp-Str. 1 s 11 Kronenberg 132 s 87 Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020 Anlage 4, Eingruppige Einrichtungen (Zuschuss nach § 20, Abs. 3 KiBiz) Sozialraum Einrichtung Sozialraum 1: Strüver Weg 75 E Sozialraum 2: Bergdriesch 20 E Sozialraum 5: Bendstraße 33 a Sozialraum 11: Hanbrucher Straße 14a E Sozialraum 12: Nordstraße 6 E Sozialraum 14: Falkenberg 2 s Hahner Straße 32 s 88 Trägerart Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020 Anlage 5, Sprachförder-Kindertagesstätten SR Einrichtung Förderung SR Einrichtung Förderung 1 Alfonsstraße 22-24 10.000,00 € 7 Bayersbusch 2 5.000,00 € 1 Hof 11-13 7.500,00 € 7 Lindenstraße 27 5.000,00 € 1 Jülicher Straße 68 5.000,00 € 7 Stapperstraße 32 7.500,00 € 1 Krefelder Straße 199 7.500,00 € 8 Auf Überhaaren 20 10.000,00 € 1 Mariabrunnstraße 17 5.000,00 € 8 Eibenweg 16 7.500,00 € 1 Passstraße 25 10.000,00 € 8 Feldstraße 49 10.000,00 € 1 Passstraße 123 (M) 5.000,00 € 8 Germanusstraße 24 5.000,00 € 1 Sigmundstraße 8 10.000,00 € 8 Großheidstraße 61 5.000,00 € 1 Wiesental 8 10.000,00 € 8 Gut-Knapp-Straße 1 5.000,00 € 2 Bergstraße 16-18 5.000,00 € 9 Richtericher Straße 120 5.000,00 € 2 Brunssumstraße 36 7.500,00 € 10 An der Rahemühle 6 7.500,00 € 2 5.000,00 € 10 Schurzelter Straße 21 5.000,00 € 2 Johannes- v. -d. Driesch-Weg 2 Johanniterstraße 4a 7.500,00 € 11 Händelstraße 10 7.500,00 € 2 Kreuzherrenstraße 3-5 7.500,00 € 11 Kronenberg 132 10.000,00 € 3 Barbarastraße 6-8 5.000,00 € 11 Lochnerstraße 60 7.500,00 € 3 Düppelstraße 5 10.000,00 € 11 Philipp-Neri-Weg 11 5.000,00 € 3 Elsaßstraße 64-72 10.000,00 € 11 Reutershagweg 19 7.500,00 € 3 Goerdelerstraße 10 7.500,00 € 12 Hermann-Löns-Straße 6 5.000,00 € 3 Holsteinstraße 5a 10.000,00 € 12 Jackstraße 5-7 7.500,00 € 3 Scheibenstraße 11 7.500,00 € 12 Schagenstraße 61 5.000,00 € 3 Schleswigstraße 3 10.000,00 € 13 Raerener Straße 97 5.000,00 € 3 Stolberger Straße 126 10.000,00 € 3 Weißwasserstraße 10 5.000,00 € 4 Reimser Straße 63 10.000,00 € 5 Im Klostergarten 2 7.500,00 € 5 In den Küpperbenden 2 5.000,00 € 6 Albert-Maas-Straße 32 10.000,00 € 6 Am Pappelweiher 1 10.000,00 € 6 Johannstraße 15 7.500,00 € 6 Johannstraße 17 7.500,00 € 6 Königsberger Str. 100 10.000,00 € 6 Mataréstraße 9 10.000,00 € 6 Robert-Koch-Straße 1a 7.500,00 € 6 Stettiner Straße 4 10.000,00 € 6 Stettiner Straße 16 5.000,00 € 89 Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020 Anlage 6, Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung, öffentl. Förderung nach KiBiZ SR 1 - Passstraße 10 (AWO) Die KiTa Passstraße 10 ist eine viergruppige Einrichtung. Seit dem KiTa-Jahr 2013/2014 sind alle vier Gruppen KiBiz gefördert und die KiTa weist folgende Gruppenstruktur auf: 1x GF I (20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren) 2x GF II (je 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren) 1x GF III (20 – 25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren) In einer der Gruppenformen II werden betriebliche Belegplätze angeboten. Für das KiTa-Jahr 2019/2020 werden in dieser Gruppe weiterhin 8 U3 Plätze für Beschäftigte der E.V.A. reserviert (3 Plätze GF IIb, 5 Plätze GF IIc). Gefördert werden diese Plätze gemäß dem Ratsbeschluss zur Förderung von betrieblichen Betreuungsplätzen vom 05.09.2012 (Vorlage FB 51/0172/WP16). Dies bedeutet, dass eine anteilige Kostenübernahme (50%) am Nettokostenanteil der Stadt Aachen für die reservierten Plätze durch die E.V.A. gezahlt wird. SR 1 - Passstraße 123 (Stadt Aachen) Die städtische Kita Passstr.123 wird als fünfgruppige Kita betrieben. In der Gruppenform Ic sind zwei Belegplätze für die Compagnie de SAINT-GOBAIN, Zweigniederlassung Deutschland, ab dem KiTa-Jahr 2018/2019 realisiert worden. Gefördert werden diese Plätze gemäß dem Ratsbeschluss zur Förderung von betrieblichen Betreuungsplätzen vom 05.09.2012 (Vorlage FB 51/0172/WP16) und dem Beschluss des KJA vom 03.07.2018 (Vorlage FB 45/0504/WP17). Dies bedeutet, dass eine anteilige Kostenübernahme (50%) am Nettokostenanteil der Stadt Aachen für die reservierten Plätze durch SAINT-GOBAIN gezahlt wird. SR 2 – KiTa Johanniterstraße (Stadt Aachen) Die städtische KiTa Johanniterstraße wird aktuell als fünfgruppige Einrichtung betrieben. Die Räume der ehemaligen Großtagespflegestelle wurden zur Einrichtung einer weiteren Kita-Gruppe genutzt. Hier werden seit dem KiTa-Jahr 2018/2019 9 Belegplätze (davon 7 U3 Plätze und 2 Ü3 Plätze) mit Belegrecht der RWTH vergeben. Die Finanzierung wird auch hier gemäß des Ratsbeschlusses vom 05.09.2012 erfolgen (Kostenübernahme 50% Nettokostenanteil der Stadt Aachen). 90 Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020 Anlage 6, Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung, öffentl. Förderung nach KiBiZ SR 2 – KiTa-Neubau Süsterfeldstraße (educcare) Für den 5-gruppigen KiTa-Neubau an der Süsterfeldstraße soll die Option und der Bedarf von Belegrechten für Unternehmen aus dem Umkreis geprüft werden. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule ist hierzu in Abstimmung mit dem Fachbereich Wirtschaftsförderung und europäische Angelegenheiten. Derzeit laufen die Verhandlungen mit einem potenziellen Interessenten. SR 3 - Brabantstraße 27 (StädteRegion) Zum KiTa-Jahr 2013/2014 ist die KiTa von einer auf zwei Gruppen erweitert worden. Hierbei ist eine Gruppe die Betriebs-KiTa Gruppe der StädteRegion Aachen. Die 2. Gruppe (Gruppenform II) steht für Kinder aus dem Wohnumfeld zur Verfügung. Die geplante Gruppenstruktur ist seit dem KiTa-Jahr 2014/2015: 1x Gruppenform I (20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren) 1x Gruppenform II (10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren) Zudem werden dem Justizzentrum Aachen in einer der beiden Gruppen seit dem KiTa-Jahr 2014/2015 fünf Belegplätze zur Verfügung gestellt. SR 7 - Verbundkita Aachen-Eilendorf Kaubendenstraße/Ecke Kellerhausstraße (educcare) Die Verbundkita Aachen-Eilendorf-Süd in Trägerschaft von educcare wurde zum 01.01.2015 in Betrieb genommen. Die KiTa ist eine reine Betriebs-KiTa, in der alle Plätze für beteiligte Unternehmen reserviert sind. Folgende Gruppenstruktur ist für das KiTa-Jahr 2019/2020 vorgesehen: Insgesamt 6 Gruppen, davon 1 Gruppe für Kinder im Alter von 3-6 Jahren (insgesamt 25 Plätze) 5 Gruppen für Kinder im Alter von 0-3 Jahren (insgesamt 50 Plätze) Gefördert wird diese Kita gemäß dem Ratsbeschluss zur Förderung von betrieblichen Betreuungsplätzen vom 05.09.2012 (Vorlage FB 51/0172/WP16). Dies bedeutet, dass eine anteilige Kostenübernahme (50%) am Nettokostenanteil der Stadt Aachen für diese Plätze durch die beteiligten Unternehmen erfolgt. 91 Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020 Anlage 6, Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung, öffentl. Förderung nach KiBiZ SR 14 – KiTa Kirchberg 14 (Stadt Aachen) Die KiTa Kirchberg 14 dient als Ersatzbau inklusive einer Erweiterung um zwei Gruppen für die bisher 4-gruppige städtische KiTa Albert-Einstein-Straße 84. Hierfür werden die Räumlichkeiten der dort zuvor untergebrachten Förderschule entsprechend umgebaut. Es ist geplant, dass die KiTa am neuen Standort zum 01.12.2018 in Betrieb gehen wird. In der Gruppenform IIc sind 3 Belegplätze und in der Gruppenform IIIc 4 Belegplätze für die Bundeswehr, vertreten durch das Bundeswehr Dienstleistungszentrum Aachen, mit Inbetriebnahme der Plätze zum Dezember 2018 eingeplant. Für die sieben Belegplätze wird bei Bedarf auch eine Randzeitenbetreuung (7.00 – 17.00 Uhr) organisiert. Gefördert werden diese Plätze gemäß Beschluss des KJA vom 24.04.2018 (Vorlage FB 45/0480/WP17). Dies bedeutet, dass eine anteilige Kostenübernahme (50%) am Nettokostenanteil der Stadt Aachen für die reservierten Plätze durch die Bundeswehr gezahlt wird. Die Kosten für die Randzeitenbetreuung erstattet die Bundeswehr auf Basis einer jährlichen Pauschale, sofern die Randzeitenbetreuung mindestens von einem Kind pro Jahr genutzt wird. 92 Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020 Anlage 6a, Plätze in anderen Betreuungsformen 1 1 1 Kita Betreuungsart Name Träger 1 Augustinerbach 2a Spielgruppe Spielgruppe Uni und Kind Uni und Kind e.V. 20 1 Jülicher Str. 369 privatgewerbl. Bon KiDz Bon KiDz GmbH 1 Martin-Luther-Str. 16 Spielgruppe Spielgruppe im Zentrum- Zentrum für Familien der ev. Kirchengemeinde Aachen Mitte 1 Normannenstr. 39 privatgewerbl. NordKinder Rebecca Hoven-Boon 2 4 5 Weißhausstr.2 privatgewerbl. Villa Luna Dr. Jürgen Reul Villa Luna Kindertagesstätten GmbH 58 32 6 Am Kupferofen Spielgruppe Auferstehungskirche Ev. Familienzentrum 11 Campus Boulevard 60 privatgewerbl. Vincerola Vincerola GmbH 54 56 11 Pauwelsstr. 30 privatgewerbl. Schneebergkids Klinikum Aachen 72 78 12 Auf der Ell 20 Privatgewerbl. Haus Sonnenschein Haus Sonnenschein gGmbH 10 12 Hermann-Löns-Straße Spielgruppe Betreute Spielgruppe Ev. Familienzentrum 13 Pascalstr. 71 Pascals Zwerge Pascals Zwerge 14 Hasbach 23 Pascals Wichtel Pascals Zwerge private Betriebsspielgruppe privatgewerbl. Betriebskita 9 Basis ist die Betriebserlaubnis des LVR 93 11 geschlossen geschlossen geschlossen 27 10 47 1 Anzahl U3 Kita Anzahl ü3 Kita SR Anzahl U3 Spielgruppe 215 181 Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020 Anlage 7, Übersicht Trägerarten SR FB 45 Einrichtung 1 1 1 1 2 2 2 2 3 3 3 3 4 4 4 4 5 5 5 5 6 6 6 6 7 7 7 7 8 8 8 8 9 9 9 9 10 10 10 10 11 11 11 11 12 12 12 12 13 13 13 13 14 14 14 14 städtische Einrichtungen kirchliche Einrichtungen anderweitige Einrichtungen Elterninitiativen städtische Einrichtungen kirchliche Einrichtungen anderweitige Einrichtungen Elterninitiativen städtische Einrichtungen kirchliche Einrichtungen anderweitige Einrichtungen Elterninitiativen städtische Einrichtungen kirchliche Einrichtungen anderweitige Einrichtungen Elterninitiativen städtische Einrichtungen kirchliche Einrichtungen anderweitige Einrichtungen Elterninitiativen städtische Einrichtungen kirchliche Einrichtungen anderweitige Einrichtungen Elterninitiativen städtische Einrichtungen kirchliche Einrichtungen anderweitige Einrichtungen Elterninitiativen städtische Einrichtungen kirchliche Einrichtungen anderweitige Einrichtungen Elterninitiativen städtische Einrichtungen kirchliche Einrichtungen anderweitige Einrichtungen Elterninitiativen städtische Einrichtungen kirchliche Einrichtungen anderweitige Einrichtungen Elterninitiativen städtische Einrichtungen kirchliche Einrichtungen anderweitige Einrichtungen Elterninitiativen städtische Einrichtungen kirchliche Einrichtungen anderweitige Einrichtungen Elterninitiativen städtische Einrichtungen kirchliche Einrichtungen anderweitige Einrichtungen Elterninitiativen städtische Einrichtungen kirchliche Einrichtungen anderweitige Einrichtungen Elterninitiativen Summen: pK W e 3 1 1 1 1 1 4 2 2 1 2 1 5 1 1 2 1 1 1 1 2 26 2 7 ü3 340 249 217 15 174 90 95 17 194 83 114 22 62 30 72 93 245 112 228 65 361 130 203 30 253 93 25 U3 122 46 184 6 76 40 64 ü3 i 29 2 17 88 36 28 12 21 12 57 24 58 28 103 41 54 25 78 20 65 22 50 9 6 35 194 74 75 46 34 24 1 12 147 72 53 9 4 176 47 18 62 16 7 255 85 60 90 225 152 56 18 160 60 23 96 26 26 35 59 24 39 23 8 68 22 7 1 107 30 41 12 5736 94 2066 U3 i 2 4 2 Plätze im SR SchK 1233 hp 10 558 2 629 8 6 377 17 2 21 4 11 3 14 2 1 899 940 20 16 15 24 525 6 466 285 326 2 2 708 22 595 4 1 346 16 190 246 29 8077 35 74 Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020 Anlage 8, Übersicht alle Sozialräume SR SR SR SR SR SR SR SR SR SR SR SR SR SR SR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 ü3 Ia 1 2 U3 Ia 1 1 3 2 ü3 Ib 61 11 16 112 28 38 40 19 5 21 6 10 43 24 434 U3 Ib 31 8 8 37 19 14 19 18 5 12 5 8 19 10 213 ü3 Ic 265 133 158 10 226 233 54 140 19 107 130 92 66 22 1655 U3 Ic 98 50 64 5 77 89 21 46 10 35 49 34 22 8 608 II a 6 7 8 4 5 4 34 II b 38 35 6 19 2 26 21 2 II c 190 87 86 53 132 48 69 38 40 4 26 7 118 10 65 6 46 5 30 181 1028 III a 10 1 2 13 III b 86 43 3 25 111 114 117 18 60 28 52 110 37 24 828 III c 398 187 236 110 285 339 159 166 135 85 302 239 95 67 2803 i ü3 Ib 2 1 i ü3 Ic 5 2 4 7 8 3 7 i ü3 IIIb 7 1 2 i ü3 IIIc 36 44 5 10 23 11 6 i U3 Ib i U3 Ic 2 i U3 IIb 3 2 2 4 1 4 1 4 3 3 2 6 41 95 4 24 22 2 1 18 181 3 15 4 i U3 IIc Plätze 1 1233 558 629 377 899 2 940 525 2 466 285 326 2 708 595 346 190 7 8077 Gruppen 73 33 38 21 50 51 30 25 15 16 42 32 19 10 455 ü3 Sc U3 hK aK hp 10 8 20 15 16 24 25 16 35 25 74 VQ ü3 im SR 100,06% 86,60% 72,20% 86,28% 94,63% 105,64% 88,21% 87,92% 84,02% 101,73% 111,47% 90,69% 125,36% 78,79% 93,81% VQ U3 im SR 48,88% 49,44% 40,03% 51,33% 42,07% 41,05% 45,49% 41,46% 41,34% 53,58% 54,19% 40,10% 67,78% 54,85% 46,25% Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020 Anlage 8, Übersicht alle Sozialräume Plätze im Sozialraum, davon: SR SR 1 SR 2 SR 3 SR 4 SR 5 SR 6 SR 7 SR 8 SR 9 SR 10 SR 11 SR 12 SR 13 SR 14 alle SR Plätze im SR 1233 558 629 377 899 940 525 466 285 326 708 595 346 190 8077 ü3 ü3 i 821 48 376 2 413 50 257 6 650 17 724 32 371 16 343 13 219 4 241 490 31 451 22 243 5 137 5736 246 Versorgungsquoten Kinder mit Behinderung Summen nach Gruppenform U3 358 180 164 114 230 177 137 104 62 85 183 122 97 53 U3 i 6 2066 29 2 2 7 1 6 4 1 SR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 ü3 I 327 146 174 122 254 271 94 159 24 128 136 102 109 46 2092 ü3 III 494 230 239 135 396 453 277 184 195 113 354 349 134 91 3644 i ü3 I 5 2 6 1 7 8 3 7 i ü3 III 43 3 28 22 44 5 10 24 13 6 4 5 47 96 199 U3 I 130 58 72 42 96 103 41 64 15 47 54 42 41 18 823 U3 II 228 122 92 72 134 74 96 40 47 38 129 80 56 35 1243 i U3 I 2 i U3 II 4 2 2 4 1 4 2 3 2 2 1 18 11 SR SR SR SR SR SR SR SR SR SR SR SR SR SR SR SR VQ KmB ü3 6,51% 0,44% 8,65% 1,88% 4,49% 7,46% 3,53% 3,10% 1,42% VQ KmB U3 2,05% 6,47% 4,11% 9,51% 2,90% 4,81% 1,50% 1,09% 0,86% 3,59% 0,76% 4,92% 1,67% Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020 Anlage 9, Planungsrelevante Kinderzahlen im U3- und ü3-Bereich Entwicklung der planungsrelevanten1 Altersgruppen U3 und ü3 in der Stadt Aachen 8000 6952 7000 6700 6708 6564 6603 6593 7036 6957 7058 6730 U3 6000 ü3 6248 6228 5968 5835 5786 5788 5914 6052 6061 6201 5000 4000 3000 2000 2010 /2011 2011 /2012 2012 /2013 2013 /2014 2014 /2015 2015 /2016 2016 /2017 2017/2018 2018/2019 2019/2020 1 Die planungsrelevanten U3-Kinder beinhalten neben der tatsächlichen Anzahl der U3-Kinder zum Stichtag 31.07.2018 und dem U3-Stichtagsjahrgang auch eine Hochrechnung der U3-Kinder für die Folgejahre bis 2020 zur prognostischen Ermittlung künftiger Betreuungsplatzbedarfe. 97 Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020 Anlage 10, Veränderung wöchentliche Betreuungsumfänge nach Platzzahl und in % wöchentliche Betreuungsumfänge nach Platzzahl ü3 SR 25 Std 35 Std wöchentliche Betreuungsumfänge in % U3 ü3 U3 45 Std insg. 25 Std 35 Std 45 Std insg. SR 25 Std 35 Std 45 Std insg. 25 Std 35 Std 45 Std insg. 1 72 291 364 1 1,27% 17,72% 81,01% 100,00% 0,27% 19,78% 79,95% 100,00% 0,53% 14,29% 85,19% 100,00% 23,89% 76,11% 100,00% 1 11 154 704 869 2 2 54 322 378 43 137 180 2 3 21 442 463 14 152 166 3 4,54% 95,46% 100,00% 8,43% 91,57% 100,00% 4 138 125 263 56 58 114 4 52,47% 47,53% 100,00% 49,12% 50,88% 100,00% 5 139 528 667 23 209 232 5 20,84% 79,16% 100,00% 9,91% 90,09% 100,00% 6 153 603 756 41 143 184 6 20,24% 79,76% 100,00% 22,28% 77,72% 100,00% 159 227 387 40 91 138 7 41,09% 58,66% 100,00% 28,99% 65,94% 100,00% 8 37 319 356 20 90 110 8 10,39% 89,61% 100,00% 18,18% 81,82% 100,00% 9 69 154 223 7 5 50 62 9 30,94% 69,06% 100,00% 11,29% 8,06% 80,65% 100,00% 10 49 192 241 8 16 61 85 10 20,33% 79,67% 100,00% 9,41% 18,82% 71,76% 100,00% 11 62 459 521 4 12 171 187 11 11,90% 88,10% 100,00% 2,14% 6,42% 91,44% 100,00% 12 120 353 473 5 18 99 122 12 25,37% 74,63% 100,00% 4,10% 14,75% 81,15% 100,00% 83 163 248 4 26 68 98 13 33,47% 65,73% 100,00% 4,08% 26,53% 69,39% 100,00% 48 89 137 15 38 53 14 35,04% 64,96% 100,00% 28,30% 71,70% 100,00% 1286 4680 5982 401 1658 2095 21,50% 78,23% 100,00% 19,14% 79,14% 100,00% 7 13 1 2 14 16 7 36 0,26% 0,81% 0,27% Anzahl Plätze ü3+U3 gesamt 5,07% 1,72% %-Verteilung ü3+U3 gesamt SR 25 Std 35 Std 45 Std insg. SR 25 Std 35 Std 45 Std insg. alle 52 1687 6338 8077 alle 0,64% 20,89% 78,47% 100,00% 98 Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020 Anlage 11, Entwicklung der integrativen Plätze 99