Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
326295.pdf
Größe
18 MB
Erstellt
07.01.19, 12:00
Aktualisiert
27.01.19, 14:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0577/WP17
öffentlich
07.01.2019
FB 45/100
Kindertagesstättenbedarfsplanung 2019/2020
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
30.01.2019
30.01.2019
30.01.2019
30.01.2019
30.01.2019
05.02.2019
06.02.2019
06.02.2019
06.03.2019
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Kenntnisnahme
Kinder- und Jugendausschuss
Anhörung/Empfehlung
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim Kenntnisnahme
Rat der Stadt Aachen
Entscheidung
Zuständigkeit
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretungen nehmen die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2019/2020 zur Kenntnis.
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2019/2020 zur
Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die vorgelegte Kindertagesstättenbedarfsplanung
2019/2020 und die damit verbundene Erhöhung des Platzangebotes für ü3-Kinder im Umfang von 84
und für U3-Kinder im Umfang von 71 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen zu
beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt die von der Verwaltung vorgelegte
Kindertagesstättenbedarfsplanung 2019/2020 und die damit verbundene Erhöhung des
Platzangebotes für ü3-Kinder im Umfang von 84 und für U3-Kinder im Umfang von 71 Plätzen in
KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen.
Vorlage FB 45/0577/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.01.2019
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Für die Umsetzung des Kindergartenbedarfsplans 2019/2020 sind ausreichende
Haushaltsmittel etatisiert.
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 45/0577/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.01.2019
Seite: 2/3
Erläuterungen:
In der Anlage wird die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2019/2020 der Stadt Aachen vorgelegt.
Diese ist dem Landesjugendamt bis spätestens 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende
Kindertagesstättenjahr 2019/2020 verbindlich vorzulegen, um die entsprechenden Landeszuschüsse
zu erhalten.
Die U3-Bedarfsplanung führt zu einer Versorgungsquote im ü3-Bereich von 93,81 % und im U3Bereich von 46,25 % im Kindertagesstättenjahr 2019/2020, beginnend mit dem 01.08.2019.
Über die Planung wird die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII/KJHG in ihrer Sitzung im Januar
2019 beraten. Über das Ergebnis wird mündlich in der Sitzung berichtet.
Anlage:
Kindertagesstättenbedarfsplanung 2019/2020
Vorlage FB 45/0577/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.01.2019
Seite: 3/3
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020
Erläuterungen
1. Rechtliche Grundlagen der Bedarfsplanung
§ 79 I, II SGB VIII:
Gesamtverantwortung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Erfüllung der Aufgaben nach
dem SGB VIII einschließlich der Planungsverantwortung.
§ 80 SGB VIII:
Jugendhilfeplanung:
-
Bestandserhebung
-
Bedarfsplanung
-
Maßnahmenplanung, Evaluation und Fortschreibung
§ 19 KiBiz NRW:
Die ermittelten Bedarfe aus der Jugendhilfeplanung bilden die Grundlage für die Finanzierung der
Kindertagesstätten.
§ 24 II SGB VIII (seit 01.08.2013)
Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres
Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.
§ 24 III SGB VIII:
Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in
einer Tageseinrichtung.
§ 24 I SGB VIII:
Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in
Kindertagespflege zu fördern, wenn
diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder
die Erziehungsberechtigten
-
einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder
Arbeit suchend sind,
-
sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder
Hochschulausbildung befinden oder
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des zweiten Buches erhalten.
Für alle Kinder bis zum Schuleintritt gilt:
Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.
1
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020
Erläuterungen
Gesetz für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten KiBiz:
Im September 2018 beschloss das Landeskabinett das o. g. Gesetz mit dem Ziel, für das KiTa-Jahr
2019/2020 bis zur KiBiz-Revision 2020/2021 übergangsweise eine Anschlussfinanzierung nach
Auslaufen des „Gesetzes zur Rettung der Trägervielfalt von Kindertageseinrichtungen in NRW (KitaTräger-Rettungsprogramm)“, welches lediglich für die beiden Kita-Jahre 2017/2018 und 2018/2019
eine Zuschussgewährung für die Träger vorsah, sicherzustellen. Das Gesetz sieht somit
ausschließlich fiskalische Unterstützungsaspekte vor. Aktuell befindet es sich im
Gesetzgebungsverfahren und ist daher noch nicht rechtskräftig verabschiedet.
Gruppenformen und Zeitkontingente:
Gemäß der Anlage zu § 19 KiBiz gilt Folgendes:
In allen Gruppenformen ist grundsätzlich ein Betreuungsumfang möglich von wöchentlich
Gruppenform I:
Kinder im Alter von 2 Jahren bis zur Einschulung:
25 h/ 35 h/ 45 h
Kinder im Alter von 2 Jahren mind. 4, max. 6
Gruppenform II:
25 h/ 35 h/ 45 h
Gruppenform III:
20 Kinder
Kinder im Alter von unter 3 Jahren:
10 Kinder
Kinder im Alter von 3 Jahren und älter:
25 h/ 35 h
25 Kinder
45 h
20 Kinder
KiBiz eröffnet die Möglichkeit, bei Bedarf Gruppenformen miteinander zu kombinieren. Nach
politischer Beschlusslage in der Stadt Aachen ist die Kombination der Gruppenform I mit der
Gruppenform II ausgeschlossen, um Probleme mit der Zuordnung zu den unterschiedlich hohen
Kindpauschalen für 2-jährige Kinder zu vermeiden.
Kinder mit Behinderungen:
In einer KiTa-Gruppe können 1 bis maximal 6 Kinder mit (drohender) Behinderung in einer Gruppe
betreut werden. Wird die FInk-Pauschale (FInK = Förderung inklusiver Kinder) beantragt, sind in der
Regel entsprechend der nachfolgenden Übersicht in dieser Gruppe Platzreduzierungen vorzunehmen.
Anzahl der Kinder
Gruppenform I, III
Gruppenform III
Gruppenform II
mit (drohender)
U3- oder ü3-Kinder
ü3-Kinder
nur U3-Kinder
Behinderung
45 Std./Woche
25 Std/Woche oder
mit 25 / 35 / 45 Std./Woche
(max. Gruppengröße)
35 Std./Woche
(max. Gruppengröße)
(max. Gruppengröße)
1
19
24
10
2
18
23
10
3
17
22
./.
4
16-17
18
./.
5-6
15-17
17
./.
In der Gruppenform II können maximal 2 U3-Kinder mit (drohender) Behinderung aufgenommen
werden. Von einer Platzreduzierung kann bei dieser Gruppenform abgesehen werden.
2
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020
Erläuterungen
Stichtage für die Einschulung:
Bei der Bemessung des Platzbedarfes für die 3-6-jährigen Kinder wird für das Kindergartenjahr
2019/2020 folgender Stichtag berücksichtigt: Kinder, geboren bis einschließlich 30.09.2013.
2. Planungsrelevante Vorgaben und Beschlüsse
2.1
Beschluss des KJA vom 18.10.2011 (auszugsweise):
Zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen U3-Betreuungsplatz ab 2013 ist das
Kindertagespflegeangebot zu flexibilisieren.
2.2
Beschluss des KJA vom 07.02.2012 (auszugsweise):
Der Kinder- und Jugendausschuss beauftragt die Verwaltung, den Ausbau der betrieblich
unterstützten Kinderbetreuung zu forcieren.
2.3
Beschluss des KJA vom 04.06.2013 (auszugsweise):
Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge für die Realisierung einer Versorgungsquote
von 50% für die U3-Betreuung zu entwickeln und deren Finanzierung im Haushalt
2014 ff darzustellen.
2.4
Beschluss des KJA vom 18.02.2014 (auszugsweise):
Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, dass in den Folgejahren ein bedarfsgerechter
Ausbau des Platzangebotes für U3 zur Erfüllung des in Kraft getretenen Rechtsanspruches
erfolgt.
2.5
Beschluss des KJA vom 03.03.2015 (auszugsweise):
Unter Berücksichtigung der Elternwünsche sollen ab dem KiTa-Jahr 2016/17 die 45Stunden-Plätze maximal dem entsprechenden prozentualen Anteil des KiTa-Jahres
2014/15 entsprechen, d.h. 75% im ü3-Bereich und 85% im U3-Bereich, siehe Beschluss des
KJA vom 03.03.2015 (Vorlagennummer FB45/0058/WP17, Absatz 6).
2.6
Ratsbeschluss vom 28.01.2015 (auszugweise)
Im Rahmen der Reauditierung zur familiengerechten Kommune hat der Rat der Stadt
Aachen in seiner Sitzung am 28.01.2015 u.a. als ein Ziel den „Bedarfsgerechten Ausbau der
Randzeitenbetreuung in Tageseinrichtungen für Kinder“ beschlossen.
Die Durchführung der möglichen Maßnahmen wurde unter den Haushaltsvorbehalt gesetzt.
2.7
Rechtsanspruch nach § 24 SGB VIII:
ü3: Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt
Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
U3: Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des
dritten Lebensjahres Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in
Kindertagespflege.
3
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020
Erläuterungen
2.8
Eingruppige Einrichtungen
Gemäß § 20 Abs. 3 Satz 1 KiBiz können eingruppige Einrichtungen, die am 28.02.2007 in
Betrieb waren, einen zusätzlichen Pauschalbetrag von bis zu 15.000 Euro erhalten.
Über die Gewährung des Betrages entscheidet das Jugendamt im Benehmen mit dem
Träger der Einrichtung. Eine Auflistung der eingruppigen Einrichtungen ist als Anlage 4
beigefügt.
2.9
Waldkindergarten
Gemäß § 20 Abs. 3 Satz 2 KiBiz können Waldkindergartengruppen einen zusätzlichen
Pauschalbetrag von bis zu 15.000 Euro je Gruppe erhalten.
Über die Gewährung des Betrages entscheidet das Jugendamt im Benehmen mit dem
Träger der Einrichtung.
2.10 plusKiTa-Einrichtungen
Die Regelungen des § 21a KiBiz sehen einen Landeszuschuss von mindestens 25.000 Euro
für Kindertagesstätten mit einer hohen Anzahl von Kindern unter sieben Jahren in Familien
mit Bezug von SGB-II-Leistungen (Grundsicherung für Arbeitssuchende) vor. Lt. KJABeschluss vom 01.07.2014 wurden die Kriterien für plusKiTas in Aachen festgelegt und 26
Kindertageseinrichtungen für den Zeitraum von 5 Jahren in die Förderung aufgenommen
(Vorlagennummer FB45/0002/WP17), siehe Anlage 3. Mit dem Gesetz für einen qualitativ
sicheren Übergang zu einem reformierten KiBiz soll der Verteilschlüssel für die Zuschüsse
für die plusKita-Einrichtungen bis zur KiBiz-Revision 2020/2021 um ein Jahr verlängert
werden, sodass eine Prüfung der Kriterien und ggfs. neue Festlegung der zu fördernden
Einrichtungen im Kita-Jahr 2019/2020 noch nicht vorgesehen ist.
2.11 Zusätzlicher Sprachförderbedarf
Nach § 21b KiBiz wird für Tageseinrichtungen mit einem hohen Anteil von Kindern mit
besonderem Unterstützungsbedarf und Kindern, in deren Familien vorrangig nicht Deutsch
gesprochen wird, ein Zuschuss für zusätzlichen Sprachförderbedarf gewährt.
Der Landeszuschuss beträgt mindestens 5.000 €. Gemäß KJA-Beschluss vom 01.07.2014
wurden Kriterien für Sprachförderkitas festgelegt, sowie
18 KiTas mit jeweils 10.000 Euro
18 KiTas mit jeweils 7.500 Euro und
20 KiTas mit jeweils 5.000 Euro
für den Zeitraum von 5 Jahren in die Förderung aufgenommen (Vorlagennummer
FB45/0004/WP17), siehe Anlage 5. Mit dem Gesetz für einen qualitativ sicheren Übergang
zu einem reformierten KiBiz soll der Verteilschlüssel für die Zuschüsse für die
Sprachförderkitas bis zur KiBiz-Revision 2020/2021 um ein Jahr verlängert werden, sodass
eine Prüfung der Kriterien und ggfs. neue Festlegung der zu fördernden Einrichtungen im
Kita-Jahr 2019/2020 noch nicht vorgesehen ist.
4
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020
Erläuterungen
3. Besonderheiten/Entwicklungen
3.1
KiBiz Revision
Nach aktuellem Stand ist von Seiten der Landesregierung die Umsetzung und das
Inkrafttreten der KiBiz Revision für das Kita-Jahr 2020/2021 anvisiert. Anfang 2019 soll nach
Abschluss der Verhandlungen mit allen Beteiligten ein Referentenentwurf von der
Landesregierung vorgelegt werden. Für das Kita-Jahr 2019/2020 wurde über das Gesetz für
einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten KiBiz im September 2018 eine
Übergangsfinanzierung beschlossen. Das Pauschalsystem für die Zuschussgewährung soll
auch im reformierten KiBiz beibehalten werden. Da jedoch die Inhalte noch nicht
konkretisiert sind, verbleibt die Verunsicherung bei den beteiligten Akteuren im Kita-Bereich.
3.2
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der
Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege
(KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz - KiQuTG)
Der Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur
Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der
Kindertagesbetreuung („Gute-KiTa-Gesetz“) wurde im Oktober 2018 gemeinsam von
Bundestag und Bundesrat auf den Weg gebracht und zwischenzeitlich verabschiedet. Das
Gesetz soll Anfang 2019 in Kraft treten. Mit dem Gesetz soll das Ziel verfolgt werden, die
Qualität der Frühen Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen und in
der Kindertagespflege bundesweit auf nachhaltige und dauerhafte Weise
weiterzuentwickeln, die Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zu verbessern und die
bestehenden Unterschiede der qualitativen Standards zwischen den Bundesländern
anzugleichen (§1 Abs. 1 und 3 KiQuTG). Somit soll eine Grundlage für die Herstellung
gleichwertiger Lebensverhältnisse für Kinder im Bundesgebiet geschaffen und den Eltern
gleiche Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht werden.
Da jedoch der Bund keine einheitlichen Standards vordefinieren will, erhalten die Länder die
Möglichkeit, in enger Kooperation unter anderem mit den örtlichen Trägern der öffentlichen
Jugendhilfe und den freien Trägern, eigenständig die für sie geeigneten Maßnahmen und
Ziele zur Weiterentwicklung der Qualität zu entwickeln. Sie würden hierzu mit dem Bund
Verträge über ihre jeweiligen Konzepte schließen. Somit will das Gesetz vielmehr an die
Stärken der Länder anknüpfen unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen
Ausgangssituationen und Bedarfe in dem Bestreben, die Qualitätsniveaus der Länder
einander anzunähern. Zudem soll die Einnahmesituation der Länder mit zusätzlichen
Bundesmitteln verbessert werden: Mit dem Gute-KiTa-Gesetz investiert der Bund
Fördermittel in Höhe von ungefähr 5,5 Milliarden Euro bis 2022. Nach aktuellem
Kenntnisstand sind die Kommunen bei den anstehenden Verhandlungen zur Verwendung
der Mittel für Nordrhein-Westfalen zwischen Bund und Land nicht beteiligt.
5
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020
Erläuterungen
Als Grundlage für die Weiterentwicklung sollen insgesamt zehn Handlungsfelder in § 2
KiQuTG dienen:
1.)
Schaffung eines bedarfsgerechten Bildungs-, Erziehungs- und
Betreuungsangebots
2.)
Angemessener Fachkraft-Kind-Schlüssel
3.)
Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte
4.)
Stärkung der Leitungskräfte in Kindertageseinrichtungen
5.)
Verbesserung der räumlichen Gestaltung
6.)
Maßnahmen und ganzheitliche Bildung zur kindlichen Entwicklung, Gesundheit,
Ernährung und Bewegung
3.3
7.)
Förderung der sprachlichen Bildung
8.)
Stärkung der Kindertagespflege
9.)
Verbesserung der Steuerung des Systems Kindertagesbetreuung
10.)
Bewältigung inhaltlicher Herausforderungen
Entwicklung der relevanten Altersgruppen der 0-6-Jährigen
Im laufenden Kita-Jahr 2018/2019 sind die Geburtenzahlen im Vergleich zum Vorjahr zwar
leicht gesunken, dennoch konnten die Schwankungen verglichen mit der Gesamtsumme der
unter 3-Jährigen als gering bewertet werden, sodass die Geburtenzahlen in der Stadt
Aachen gesamtstädtisch als konstant bezeichnet und keine planungsrelevanten
Auswirkungen in den einzelnen Sozialräumen festgestellt werden konnten.
Zum Stichtag 31.07.2018 können nun nicht nur gestiegene Geburtenzahlen, sondern auch
insgesamt ein Anstieg der Kinder im Alter von 0-6 Jahren in Aachen verzeichnet werden. Im
Hinblick auf das Wachstum der Stadt Aachen ist dies eine erfreuliche und begrüßenswerte
Entwicklung. Gleichwohl wirkt sich dieser Anstieg der Kinderzahlen negativ auf die
Versorgungsquoten sowohl gesamtstädtisch als auch in den einzelnen Sozialräumen aus.
Neben den reinen Geburtenzahlen als Indikatoren für Betreuungsplatzbedarfe sind zudem
die beiden planungsrelevanten Altersgruppen der unter 3-jährigen sowie der 3-6-jährigen
Kinder in Aachen wichtige Faktoren bei der KiTa-Bedarfsplanung.
Im laufenden KiTa-Jahr 2018/2019 kann eine leichte Absenkung der Anzahl der Kinder im
Alter von 0-6 Jahren beobachtet werden. Für das KiTa-Jahr 2019/2020 kann nun wieder
eine Steigerung, sowohl insgesamt als auch in den beiden planungsrelevanten
Altersgruppen 0-3 und 3-6 Jahren verzeichnet werden (s. Anlage 9).
3.4
Zuwanderungen
Ein wichtiger Faktor für eine gelingende Integration und einen guten Start in eine
erfolgreiche Bildungsbiographie von Kindern aus Zuwanderungsfamilien ist, dass diese
Kinder möglichst frühzeitig in das elementarpädagogische Bildungssystem Kindertagesstätte
6
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020
Erläuterungen
aufgenommen werden. Kinder in diesem Alter erlernen die deutsche Sprache meist in kurzer
Zeit. Darüber hinaus knüpfen sie soziale Kontakte und die Familien werden mit dem
deutschen Bildungssystem vertraut gemacht. Dies alles sind wichtige Voraussetzungen für
einen erfolgreichen Übergang in die Grundschule.
Im Oktober 2018 leben ca. 220 Kinder aus Zuwanderungsfamilien im Alter von 0 bis 6
Jahren im Stadtgebiet Aachen. Hiervon sind ungefähr 100 Kinder im Alter von 3 bis 6
Jahren, sodass für diese Kinder, die zum Teil noch keine KiTa besucht haben, mit Blick auf
den anstehenden Übergang in die Grundschule, ein hoher Bedarf für einen Betreuungsplatz
in einer KiTa besteht.
Ein großer Anteil der Familien mit Kindern ist zwischenzeitlich dezentral in Wohnungen
untergebracht, so dass Zuwanderungsfamilien auf das gesamte Stadtgebiet verteilt sind.
Gleichzeitig zeigt sich in einigen Sozialräumen ein höherer Anteil an Kindern aus
Zuwanderungsfamilien.
Die weiteren Entwicklungen in diesem Bereich sind im Blick zu behalten.
Förderprogramm „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“
Neben dem regulären Platz in einer Kindertagesstätte gibt es diverse niederschwellige
Betreuungsangebote mit dem Ziel, die Kinder an den Besuch in einer Kindertagesstätte
heranzuführen und die Familien gleichzeitig mit dem Bildungssystem vertraut zu machen.
Mit Hilfe dieser Maßnahmen können erste Angebote für Kinder aus Flüchtlingsfamilien,
gerade für die Zeit, in der sie noch in Flüchtlingsunterkünften untergebracht sind,
durchgeführt werden.
Im Kalenderjahr 2018 wurden 6 Spielgruppen und Mutter-Kind-Gruppen in der Nähe und in
Flüchtlingsunterkünften gefördert und durchgeführt. Dabei wurden je nach Bedarf
unterschiedliche Konzepte umgesetzt, die aber alle im Kern die Vorbereitung auf die
Kindertagesstätten beinhalteten. Träger dieser Spielgruppen waren wie im Vorjahr das
Helene-Weber-Haus, das Evangelische Erwachsenenbildungswerk und der Akademische
Verein.
3.5
Entwicklung der inklusiven Förderung
Auf dem Weg von der Integration zur Inklusion haben die Träger von Tageseinrichtungen für
Kinder und Tagespflege unterschiedliche Ansätze zur Umsetzung realisiert.
In Zusammenarbeit mit den freien Trägern wird unter Beteiligung des städteregionalen
Gesundheitsamtes die Erarbeitung eines gesamtstädtischen Inklusionskonzeptes
angestrebt. Hierzu finden regelmäßige Arbeitskreistreffen statt, deren Ziel es ist, im Rahmen
einer sozialräumlichen, trägerübergreifenden Orientierung verbindliche Qualitätsstandards
zu vereinbaren. In seiner Sitzung vom 04.12.2018 beschloss der Kinder- und
7
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020
Erläuterungen
Jugendausschuss der Stadt Aachen die Einrichtung eines „Inklusionsfonds“. Hiermit sollen
Kindertagesstätten und die Familiäre Tagespflege auf dem Weg und im Ziel zu einem
gesamtstädtischen Inklusionskonzept unterstützt werden. In diesem Sinne soll jedem Kind
die bestmögliche Erziehung, Bildung und Betreuung in jeder Kindertagesstätte oder
Tagespflege zur Verfügung stehen.
3.6
Andere Betreuungsformen
Die Plätze der anderen Betreuungsformen (privatgewerbliche Anbieter, Spielgruppen)
fließen in die Berechnung der Versorgungsquoten ein. Da die Angebote privat betrieben
werden, besteht allerdings keine Sicherheit über bzw. eine Einflussmöglichkeit auf die
aktuellen Platzzahlen. Als Planungsgrundlage wird daher auf die Platzzahlen
zurückgegriffen, für die eine Betriebserlaubnis des LVR vorliegt. (vgl. Anlage 6a)
Die Berücksichtigung der in diesen Betreuungsformen angebotenen Plätze bringt eine
Unsicherheit mit sich, da die Anbieter jederzeit – auch kurzfristig – Plätze ausbauen oder
abbauen können.
Neben den Schwankungen bei den Platzzahlen der privatgewerblichen Anbieter kommt es in
den letzten Jahren vermehrt zu vollständigen Schließungen ganzer Einrichtungen oder
Angebote. So wurden nun die beiden durch das Evangelische Familienzentrum betriebenen
Spielgruppen Am Kupferofen sowie in der Hermann-Löns-Straße zwischenzeitlich
geschlossen, was einen Wegfall von insgesamt 20 U3-Plätzen zur Folge hat.
Neben der Schließung von Einrichtungen zeigt sich, dass immer häufiger Anbieter von
privaten Betreuungsangeboten einen Wechsel in die KiBiz-Förderung anstreben.
Sofern der Anbieter alle formalen Voraussetzungen erfüllt, wie z.B. die Anerkennung als
freier Träger der Jugendhilfe sowie eine gültige Betriebserlaubnis, ist ein Übergang in die
KiBiz Förderung grundsätzlich möglich.
Ein Wechsel wäre aber nur dann möglich, wenn über die KiTa-Bedarfsplanung ein Bedarf für
diesen Wechsel bestätigt werden kann.
Ein Umstellen von privaten Betreuungsplätzen in die öffentliche Förderung hat zur Folge,
dass der Anteil der KiBiz-geförderten Plätze entsprechend ansteigt; da jedoch die Plätze
auch bereits vorher mit in die Berechnung eingeflossen sind, würden sich die
Versorgungsquoten (vorrangig U3) nicht verändern, zeitgleich aber ein hoher finanzieller
Mehraufwand für die Stadt Aachen entstehen.
3.7
KiTa-Ausbau
3.7.1 Ausgangslage
In den ersten Jahren des U3-Ausbaus war der Bedarf an U3-Plätzen auf das gesamte
Stadtgebiet verteilt. Als Orientierung für den Ausbau dienen die Zielversorgungsquoten
von 50% im U3 Bereich sowie 97% im ü3 Bereich. Aufgrund der zu diesem Zeitpunkt
8
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020
Erläuterungen
niedrigen Versorgungsquoten (vorrangig im U3 Bereich) in den einzelnen Sozialräumen,
konnte der Bedarf für einen KiTa-Neubau nahezu flächendeckend und unabhängig vom
konkreten Standort bestätigt und gleichzeitig auf umfangreiche Umwandlungspotentiale
in den Bestandseinrichtungen zurückgegriffen werden.
Nun zeigt sich, dass mit fortschreitender Verbesserung der Versorgungsquoten im U3
Bereich, die detaillierte sozialräumliche Betrachtung immer wichtiger wird, da in immer
mehr Sozialräumen eine Näherung an die Zielversorgungsquoten erreicht wird; zum Teil
sind die Quoten bereits überschritten.
Neue Plätze lassen sich aktuell jedoch vorrangig fast nur noch über Neubauten
realisieren. Ehemals vorhandene Umwandlungspotenziale in Bestandseinrichtungen
wurden bereits fast vollständig ausgeschöpft. Für eine wirtschaftliche Betriebsführung
wird ein Neubau grds. als 5-gruppige Einrichtung geplant, was zu einer größeren Anzahl
an neuen Plätzen (u.a. auch viele ü3-Plätze) führt. Wenn in einem Sozialraum zur
Erreichung der Zielversorgungsquoten lediglich nur noch ein geringer Ausbaubedarf
besteht, werden bei Realisierung eines Neubaus diese Quoten über die neu
geschaffenen Plätze überschritten (vgl. auch Ziff. 3.7.4.1).
Bei der Entscheidung über den Bedarf eines KiTa-Neubaus, der mit hohen investiven
bzw. laufenden Kosten verbunden ist, müssen demnach alle relevanten Faktoren für eine
möglichst gute Prognose (auch mittel- bis langfristig) in die Überlegungen einbezogen
werden, um möglichen Über- oder Unterkapazitäten entgegenzuwirken.
3.7.2 Verzögerungen bzw. Verteuerungen bei Bauprojekten
Die aktuellen baukonjunkturellen Rahmenbedingungen, in denen auch die Bauvorhaben
im Bildungsbereich geplant und umgesetzt werden, erschweren zurzeit seriöse
Prognosen zur Kosten- und Terminentwicklung.
So weisen zahlreiche übergeordnete Dach- und Fachverbänden auf einen "überhitzten"
Markt für Bau- und Planungsleistungen hin und prognostizieren weitere Teuerungen und
sich steigernde Unsicherheiten auch für 2019/2020.
Hierzu gehören z.B.:
- 20-Jahres-Hoch in der Bauumsatzentwicklung für öffentliche Bauvorhaben,
- volle Auftragsbücher bei Planungsbüros, Baufirmen und Handwerkerschaft,
- Personalengpässe und Fachkräftemangel in die Bauwirtschaft,
- Rohstoffmangel und Material-Verknappung,
- Deponie-Engpässe und stark steigende Entsorgungskosten für Bauabfälle,
- ungewöhnlich starker Anstieg des Baupreisindex.
Die Politik wurde darüber durch die Vorlage des Gebäudemanagements (E26) am
25.09.2018 im Betriebsausschuss für das Gebäudemanagement, am 29.11.2018 im
Schulausschuss und am 04.12.2018 im Kinder- und Jugendausschuss informiert (vgl.
Vorlage: E 26/0143/WP17).
9
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020
Erläuterungen
3.7.3 Überbelegungen
Nach § 18 Absatz 4 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ist es grundsätzlich zulässig, je Gruppe
eine Überschreitung von 2 Kindern (Überbelegung) vorzunehmen. Losgelöst von dieser
gesetzlich normierten Möglichkeit sind hierbei jedoch auch andere Rahmenbedingungen
wie die Betriebserlaubnis und räumliche Gegebenheiten inklusive der Gruppenstrukturen
zu beachten.
Von der Möglichkeit der Überbelegung wurde bereits in den vergangenen Jahren immer
wieder von allen Trägern Gebrauch gemacht. Hierdurch konnten u.a. unterjährig
dringende Betreuungsbedarfe abgedeckt bzw. strukturelle Übergänge in der Gestaltung
der Altersstruktur (U3 zu ü3) abgefangen werden.
Vor dem Hintergrund der steigenden Betreuungsbedarfe wurde erstmalig für das KiTaJahr 2019/2020 eine systematische Betrachtung von möglichen Überbelegungen für den
Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen gemeinsam mit KiTa-Leitungen und
unter Beteiligung des Personalrates vorgenommen. Im Ergebnis konnten insgesamt zehn
städtische Kindertageseinrichtungen identifiziert werden bei denen mittels
Überbelegungen insgesamt 64 zusätzliche Plätze (davon 24 U3 und 40 ü3) für das
kommende KiTa-Jahr geschaffen werden können. Mit Aufnahme dieser Überbelegungen
in die Kindertagesstättenbedarfsplanung soll sichergestellt werden, dass der
Kindertagesstätte das hierfür notwendige zusätzliche Personal mit Beginn des
Kindergartenjahres auch zur Verfügung gestellt wird. Hinsichtlich der Belegung und
notwendigen Rahmenbedingungen steht die Verwaltung in einem engen Austausch
zwischen den betroffenen Kindertagesstättenleitungen und dem Personalrat, um
einerseits einer Überforderung der Mitarbeiter entgegenzuwirken und gleichzeitig
angemessene Rahmenbedingungen für die zu betreuenden Kinder zu schaffen.
3.7.4 Prognoseherausforderungen
3.7.4.1 ü3-Versorgung
Im laufenden KiTa-Jahr 2018/2019 gelang es nach stetigem Absinken der ü3-Plätze
erstmalig wieder, einen weiteren Abbau der Plätze zu stoppen und die Quote aufgrund
der Realisierung von Ausbaumaßnahmen sogar leicht zu erhöhen. Dieser Trend setzt
sich im KiTa-Jahr 2019/2020 weiter fort und die Zahl der ü3-Plätze steigt erneut leicht
an.
Für die kommenden Jahre sind diverse weitere Ausbaumaßnahmen geplant. Hierbei
handelt es sich vorrangig um KiTa-Neubauten. Über einen KiTa Neubau werden –
neben der Schaffung von U3-Plätzen – auch in größerem Umfang ü3-Plätze
geschaffen, um eine Gruppenstruktur zu erhalten, die grundsätzlich den Verbleib der
Kinder bis zum Schuleintritt ermöglicht.
10
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020
Erläuterungen
Mit der Fertigstellung und damit Schaffung dieser Plätze ist davon auszugehen, dass
in den Folgejahren eine deutliche Steigerung der ü3-Versorgungsquote erreicht wird.
KiTa-Neubauten sind in der Regel mit einem hohen Anteil an neuen ü3-Plätzen
verbunden. Sofern die neuen ü3-Plätze zu einer potentiellen Überversorgung im ü3Bereich im betreffenden Sozialraum führen könnten, sind sozialraumbezogen die
hierdurch neuen Umwandlungspotentiale träger- und einrichtungsübergreifend
umzusetzen. Dies hätte den Vorteil, dass neue U3-Plätze geschaffen werden und
gleichzeitig ein Abbau von ü3-Plätzen erfolgt.
Hinsichtlich der haushalterischen Auswirkungen wird auf Ziffer 8 der Erläuterungen
verwiesen.
3.7.4.2 Wechselwirkungen
Durch die über einen KiTa-Neubau geschaffenen Betreuungsplätze (ca. 70 – 100
Plätze) ergeben sich Wechselwirkungen mit den umliegenden bereits bestehenden
KiTa-Standorten.
Dort sowie ggfs. im gesamten Sozialraum ändert sich voraussichtlich die
Nachfragesituation aufgrund des neu geschaffenen Platzangebots.
Mögliche strukturelle Anpassungen in den Bestands-KiTas sollten daher frühzeitig mit
in den Blick genommen werden, um für diese Einrichtungen weiterhin ein qualitativ
hochwertiges und gleichzeitig bedarfsgerechtes Platzangebot gewährleisten zu
können und den Fortbestand der Einrichtungen zu sichern.
3.7.4.3 Wanderungsbewegungen (sozialraumübergreifende Wechselwirkungen)
Im Jahr 2018 wurden erstmalig umfassende Prüfungen der Wanderungsbewegungen
für die KiTa-Jahre 2008/2009 bis 2016/2017 durchgeführt. Bei den Prüfungen wurden
sowohl sämtliche Sozialräume einzeln als auch die zusammengefassten Stadtbezirke
untersucht. Es wurden die beiden Fragen in den Fokus gerückt, welche KiTas die in
den jeweiligen Bezirken/Sozialräumen gemeldeten Kinder tatsächlich besuchen und
wo die Kinder, die eine KiTa in den jeweiligen Bezirken/Sozialräumen besuchen,
gemeldet sind.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass sich die Wanderungsbewegungen in den drei
zuletzt genannten KiTa-Jahren 2014/2015 bis 2016/2017 insgesamt kaum bzw. nicht
erheblich verändert haben.
In den Außenbezirken zeigt sich die grundsätzliche Tendenz, dass in der Regel die in
den Sozialräumen gemeldeten Kinder auch die dortigen KiTas besuchen, mit
Ausnahmen der wechselseitigen Wanderungsbewegung zwischen den Sozialräumen
Forst und Brand und der verstärkten Einwanderungsbewegung aus dem Sozialraum
11 (West Gut Kullen / Vaalserquartier) in den Innenstadtbereich. Für Letzteres kann
die sozialraumgrenznahe Einrichtung in der Lochnerstraße ein ausschlaggebender
11
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020
Erläuterungen
Grund sein. Mit auslaufender Schließung der KiTa ist in den kommenden Jahren die
weitere Entwicklung zu prüfen.
Im Innenstadtbereich sowie in Aachen-Laurensberg können höhere Einwanderungsals Auswanderungsbewegungen verzeichnet werden. In beiden Bezirken ist zudem
die Anzahl der Kinder, die nicht im Stadtgebiet Aachen wohnhaft sind, höher als in
den übrigen Bezirken.
Nachhaltige Wechselbeziehungen und Wanderungsbewegungen zwischen den
Sozialräumen als neue Prognoseherausforderungen werden bei den künftigen
(Ausbau-) Planungen vor allem vor dem Hintergrund der unterschiedlichen
Versorgungsquoten mit in den Blick genommen.
In diesem Zusammenhang strebt die Verwaltung weiterhin an, Teile der Sozialräume
zu „Sozialraumclustern“ unter Berücksichtigung der bezirklichen Grenzen
zusammenzufügen, da die Belegung vieler KiTas Wechselbeziehungen und
Wanderungsbewegungen insbesondere zwischen angrenzenden Sozialräumen
bestätigt.
Die Analyse der Wanderungsbewegungen wird daher weiterentwickelt.
Bei Entscheidungen über (neue) KiTa-Standorte sind folglich auch die
Wechselwirkungen mit umliegenden Standorten von Bestands-KiTas sowohl im
eigenen als auch in den umliegenden Sozialräumen zu betrachten.
3.7.4.4 Bevölkerungsentwicklungen
Durch Baugebiete, Zuzüge und auch Geburtenraten gibt es laufende Veränderungen
bei der Bevölkerungsentwicklung in einem Sozialraum. Eine sozialräumliche,
kleinteilige Bevölkerungsprognose liegt für die Stadt Aachen jedoch noch nicht vor.
Gerade für den KiTa-Bereich ist es eine Herausforderung, verlässliche Prognosen auf
sich entwickelnde Platzbedarfe zu erstellen, da lediglich für wenige Jahre auf
tatsächliche Kinderzahlen zurückgegriffen werden kann. Prognosen für Folgejahre
sind bei gleichzeitig hohem Investitionsvolumen demnach von einer hohen
Unsicherheit geprägt.
3.7.4.5 Gruppenstrukturen
KiTa-Neubauten werden als 4- bis 5-gruppige Einrichtungen geplant, da diese sowohl
für den Betrieb als auch unter wirtschaftlichen Aspekten am sinnvollsten bewertet
werden.
Kinder sollen die Möglichkeit haben, von Beginn der Betreuung bis zum Schuleintritt in
einer KiTa zu bleiben. Damit dies gewährleistet werden kann, ist die Gruppenstruktur
solcher Einrichtungen so zu planen, dass die doppelte bis dreifache Anzahl an ü3Plätzen im Vergleich zu den angebotenen U3-Plätzen vorhanden ist.
12
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020
Erläuterungen
Abhängig von den Versorgungsquoten im ü3-Bereich, die bereits in einem Sozialraum
vorhanden sind, kann die Realisierung eines KiTa-Neubaus zu einer ü3Überversorgung führen, sofern nicht gleichzeitig an anderen Standorten Anpassungen
(Reduzierung von ü3-Plätzen) erfolgen.
3.8
Fachkräftemangel in KiTas
Für den Bereich der Kindertageseinrichtungen besteht ein zunehmender Fachkräftemangel,
der dazu führt, dass vakante Stellen in den Einrichtungen immer wieder, auch über einen
längeren Zeitraum, nicht besetzt werden können. Dieser Fachkräftemangel ist bei
städtischen Kindertageseinrichtungen wie auch bei kirchlichen und freien Trägern deutlich zu
spüren. Gründe hierfür sind unter anderem der weitere U3-Ausbau sowie das altersbedingte
Ausscheiden von vielen Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen.
Laufende Einstellungen fangen Abgänge (bspw. durch Wegzüge oder Berentung) und
Inaktivitäten (z.B. Schwangerschaft mit Beschäftigungsverbot, Elternzeit,
Langzeiterkrankungen) nicht auf; in den seltensten Fällen kann auf mehrere vorliegende
Bewerbungen zurückgegriffen werden.
Das Einrichten weiterer Klassen in den umliegenden Berufskollegs für die Ausbildung zur
Erzieher-/in und zur Heilerziehungspfleger-/in wird mittelfristig zu einer Entlastung führen.
Kurzfristig führt der anhaltende Fachkräftemangel dazu, dass bei überraschend auftretenden
Personalausfällen die Betriebsführung in Kindertagesstätten nicht aufrechterhalten werden
kann. In einigen Fällen kann dem durch die Abordnung von Mitarbeiter-/innen anderer Kitas
begegnet werden, manchmal jedoch müssen Eltern gebeten werden, für ihr Kind
vorübergehend eine andere Betreuungsmöglichkeit zu finden.
3.9
Umgang mit der Platzvergabe an auswärtige Kinder
In Anbetracht der steigenden Nachfrage nach Betreuungsplätzen ist die bisherige Praxis,
Plätze an auswärtige Kinder nur bei fehlendem Bedarf von anspruchsberechtigten Aachener
Kindern zu vergeben unbedingt fortzusetzen. Im aktuellen KiTa-Jahr ist es bedingt durch
dieses Vorgehen zu Konfliktfällen insbesondere mit Familien gekommen, die ältere
Geschwisterkinder bereits in einer KiTa in Aachen hatten und hier eine Bevorzugung erhofft
haben. Angesichts von knappen Plätzen für anspruchsberechtigte Kinder aus Aachen wird
die Verwaltung weiterhin eine genaue Prüfung bei Anträgen vornehmen und erst ab Juli des
KiTa-Jahres Plätze an auswärtige Kinder nur im definierten Einzelfall - kein Bedarf für ein
Aachener Kind bis Ende des Kalenderjahres - vergeben.
Vor dem Hintergrund aktueller gerichtlicher Entscheidungen zur Präzisierung des
Rechtsanspruches wird der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule die Thematik der
Platzvergabe insgesamt neu aufstellen und diese auch Anfang 2019 in den Kinder- und
Jugendausschuss zur Beratung einbringen.
13
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020
Erläuterungen
3.10 Belegplätze in KiTas für Unternehmen
Ausgehend von dem Beschluss des Rates der Stadt Aachen zur Förderung von betrieblich
unterstützter Kinderbetreuung und -bildung (Vorlage: FB 51/0172/WP16) vom 05.09.2012
steigt die Nachfrage nach diesen Plätzen weiter an. Wie auch bereits bei der Platzvergabe
an auswärtige Kinder (vgl. Ziffer 3.10) ist eine besondere Prüfung in jedem Einzelfall
notwendig, ob auf diese Plätze zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs (für vorrangig
Aachener Kinder) verzichtet werden kann. Hier wird es nach Einschätzung des Fachbereichs
Kinder, Jugend und Schule in stark beanspruchten Sozialräumen eher zu einer Stagnation
bei der betrieblichen Kinderbetreuung und -bildung kommen.
3.11 Auslagerungen von Kindertagesstätten in Folge von Baumaßnahmen im Rahmen des
Betreuungsplatzausbaus
Im Rahmen des Betreuungsplatzausbaus sind teilweise umfassende Baumaßnahmen in
KiTas erforderlich.
Die Erfahrungen der letzten Jahre aus bereits erfolgten Baumaßnahmen haben gezeigt,
dass umfassende Baumaßnahmen nicht während des laufenden Betriebs der KiTas erfolgen
sollten, da die Belastungen für die Kinder, das Personal und die Elternschaft nicht zu
vertreten sind. Hinzu kommen negative Auswirkungen auf die Bauphase, da die
Baumaßnahmen überwiegend lediglich während der Schließungszeiten der KiTas
(Wochenende, Ferien, Abendstunden etc.) durchgeführt werden können.
Durch eine Auslagerung der KiTas während der Baumaßnahmen können die Kinder und
Mitarbeiter geschützt und der Durchführungszeitraum der jeweiligen Baumaßnahme folglich
verkürzt werden.
3.11.1 Aktuelle Auslagerungsstandorte
Derzeit stehen die nachfolgenden Auslagerungsstandorte zur Verfügung:
1.) Pavillons Schagenstraße (Brand)
Im Pavillon Schagenstraße können bis zu sechs KiTa-Gruppen betreut werden.
Seit dem 01.08.2018 befinden sich dort zwei Vorläufergruppen der KiTa
Benediktusstraße bis voraussichtlich Frühjahr 2019.
Zusätzlich wird die dreigruppige KiTa Lintertstraße 33 voraussichtlich ab Anfang 2019 für
ca. 15 Monate in den Pavillons untergebracht werden.
Nach Auszug der beiden Vorläufergruppen der KiTa Benediktusstraße ist angedacht, drei
Gruppen der insgesamt viergruppigen KiTa Eibenweg für ca. 15 Monate dorthin
auszulagern. Für die vierte U3-Gruppe der KiTa Eibenweg soll ein Auslagerungsstandort
in der Nähe der KiTa in Haaren hergerichtet werden.
14
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020
Erläuterungen
2.) Ehemalige KiTa Reimserstraße (Preuswald)
Die KiTa Reimserstraße hat 2016 ihren Betrieb in dem fünfgruppigen Ersatzneubau in
direkter Nachbarschaft aufgenommen. Seit dem Umzug der KiTa in den Neubau wird das
alte Gebäude als Auslagerungsstandort für bis zu vier KiTa-Gruppen genutzt.
Ab Sommer 2019 soll die viergruppige KiTa In den Küpperbenden bis voraussichtlich
Anfang 2021 untergebracht werden.
3.) GGS Schönforst (Forst)
Teile der GGS Schönforst dienen bis zur Fertigstellung des Ersatzneubaus der KiTa
Stettinerstraße voraussichtlich im Herbst 2019 als Auslagerungsstandort für zwei
Gruppen dieser KiTa.
4.) GGS Kronenberg (West)
Die ehemaligen Räume der GGS Kronenberg/Händelstraße wurden im Jahr 2014 als
provisorischer Auslagerungsstandort für zwei KiTa-Gruppen hergerichtet und genutzt.
Damit die Räumlichkeiten jedoch auch künftig als Auslagerungsstandort dienen können,
sind weitere Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Aufgrund einer aktuellen
Kostenschätzung des Gebäudemanagements und der Unwägbarkeiten des Geländes
scheidet eine zeitnahe Herrichtung des Gebäudes aus. Insofern können die Räume nicht
von der AWO für die Auslagerung der zweigruppigen KiTa Gartenstraße genutzt werden.
Die Verwaltung sucht daher gemeinsam mit dem Träger nach alternativen Standorten.
Die KiTa muss ab Frühjahr 2019 bis zur Fertigstellung des Ersatzneubaus für mindestens
18 Monate und frühestens bis Sommer 2020 ausgelagert werden.
5.) KiTa Lochnerstraße (Innenstadt/West)
Die KiTa Lochnerstraße wird in den Neubau KiTa Franzstraße überführt. Eine
Fertigstellung der KiTa Franzstraße ist aktuell für Sommer 2020 geplant. Die dann leer
stehende KiTa Lochnerstraße könnte als vorübergehender Auslagerungsstandort für bis
zu drei KiTa-Gruppen genutzt werden. Vor einer tatsächlichen Auslagerung von KiTaGruppen sind allerdings noch entsprechende Herrichtungsarbeiten notwendig.
3.11.2 Notwendigkeit von Auslagerungsstandorten
Im Rahmen des Betreuungsplatzausbaus wird es auch in den nächsten Jahren weiterhin
zu neuen, teilweise umfassenden Baumaßnahmen kommen, sodass fortwährend eine
dringende Notwendigkeit an Auslagerungsstandorten besteht.
3.12 Sachstand zum KiTa-Portal
Die Stadt Aachen strebt eine Umstellung auf die Version 2 des Programms Little Bird an.
Die regio iT wird Little Bird über das weitere seitens der Stadt Aachen gewünschte Szenario
informieren und einen neuen Zeitplan einfordern. Dieser neue Projektplan sollte eine neue
Testmigration, den Zeitpunkt der Produktionsdatenumstellung sowie die erforderlichen
15
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020
Erläuterungen
Schulungen umfassen. Der Projektplan wird dem Fachbereich zur Verfügung gestellt und mit
diesem abgestimmt. Aus heutiger Sicht wird seitens des Fachbereiches davon
ausgegangen, dass das KiTa-Portal in der neuen Version 2 rechtzeitig zum KiTa-Jahr
2019/2020 zur Verfügung stehen wird.
Zusätzlich ist geplant, die noch fehlenden vier Kitas mit in das Programm aufzunehmen.
Damit werden die Auswertungsmöglichkeiten deutlich erweitert.
3.13 Sachstand und Entwicklung der Kindertagespflege
Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule ist weiterhin in Gesprächen, um die Vertretung
von Kindertagespflegepersonen in Großtagespflegestellen sicherzustellen. Dazu stehen
Immobilien zur Verfügung und es konnten auch bereits zwei
Vertretungsgroßtagespflegestellen zum 01.08.2018 in Kalverbenden 2 im Sozialraum 5
sowie zum 01.12.2018 in der Stolberger Straße 188 im Sozialraum 3 in Betrieb genommen
werden. Obwohl zwar noch Schwierigkeiten bestehen, Kindertagespflegepersonen für die
Arbeit in Großtagespflegestellen zu gewinnen, zeigt sich der Fachbereich Kinder, Jugend
und Schule optimistisch, im Frühjahr 2019 eine weitere Großtagespflegestelle in der
Burggrafenstraße 13 im Sozialraum 8 in Betrieb nehmen zu können.
Gerade die Betreuung in Großtagespflegestellen kann aus Sicht des Fachbereichs einen
Mehrwert für Kinder und Kindertagespflegepersonen mit sich bringen. Weiterhin hat die
Umsetzung des Freihaltemodells bereits begonnen.
Die Umsetzung der neuen Richtlinien über die Gewährung einer laufenden Geldleistung für
die Kindertagespflegepersonen ist zum 01.03.2017 erfolgreich gelungen. Auf Beschluss des
Rates wurde dem Kinder- und Jugendausschuss zunächst eine erste Zwischenevaluation im
Dezember 2017 vorgelegt, im April 2018 folgte gemeinsam mit dem Verein für Familiäre
Tagesbetreuung e.V. und unter Beteiligung aller Tagespflegepersonen die umfassende
Evaluierung der Richtlinien.
Auf dieser Grundlage wurde eine qualitative Weiterentwicklung der Richtlinie zum
01.08.2018 beschlossen und umgesetzt. Insbesondere die deutliche Anhebung der
Fördersätze für Tagespflegepersonen mit erhöhter Qualifikation (300 Stunden QHB) wird
fachlich von allen Beteiligten begrüßt und als sehr wichtiger Anreiz zur weitergehenden
Qualifizierung des Tätigkeitsbereiches gesehen.
Ebenfalls wurde mit dem neu eingeführten monatlichen Mietzuschuss für
Tagespflegepersonen in Großtagespflegestellen ein weiterer Anreiz für den
Zusammenschluss von Tagespflegepersonen gesetzt. Hiernach können
Tagespflegepersonen für die privat finanzierten Räumlichkeiten einer Großtagespflegestelle
einen monatlichen Zuschuss i. H. v. bis zu 628,00 Euro zur Kaltmiete erhalten.
Insgesamt wird die neue Richtlinie vom überwiegenden Teil der Tagespflegepersonen als
deutlicher und wichtiger Schritt in die richtige Richtung gewertet.
16
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020
Erläuterungen
4. Randzeitenbetreuung
Hinsichtlich der detaillierten Beschreibung zur Situation der Randzeitenbetreuung wird auf die Vorlage
(FB 45/0489WP17) vom 29.05.2018 im Kinder- und Jugendausschuss verwiesen.
Weiterhin bieten 27 Kindertagesstätten Öffnungszeiten über 45 Stunden an. Es gelingt den Trägern
nicht immer, bei erheblichen Krankheitsausfällen die Öffnungszeit kontinuierlich zu halten.
Die Kindertagesstätte Kalverbenden der AWO hat 12,5 Stunden pro Woche zusätzlich geöffnet und
erhält hierfür einen Zuschuss der Stadt Aachen.
Die Kindertagesstätte Eintrachtstraße des DRK bietet bedarfsorientiert verlängerte Öffnungszeiten.
Dort ist es weiterhin so, dass nur wenige Eltern im Einzelfall den Bedarf haben und dies auch nur für
einen kurzen Zeitraum, so dass von dort bisher kein Antrag für einen Zuschuss gestellt wurde.
In der städt. Kindertagesstätte Johanniterstraße sind mit Hilfe des Bundesprogramms „Frühe
Chancen“ die Öffnungszeiten erweitert worden. Es besteht die Möglichkeit einen Antrag auf
Verlängerung bis Ende 2019 zu stellen. Danach stellt sich die Frage, ob dieses Angebot verstetigt
werden soll.
Für die städt. Kindertageseinrichtung Benediktusstraße ist geplant innerhalb der Einrichtung
verschiedene Öffnungszeiten bedarfsorientiert anzubieten (siehe Modell 3a "KiTa Regenbogen" aus
der Vorlage vom 29.05.2018: FB 45/0489/WP17). Dies wird mit dem Umzug in den Neubau umgesetzt
werden.
5. KiTa-Benchmark
Die Stadt Aachen nimmt an einem Vergleichsring teil, der durch das Jugendamt Neuss organisiert
wird. Folgende Städte sind ebenfalls daran beteiligt:
Neuss,
Dortmund,
Bochum,
Köln,
Düsseldorf,
Mönchengladbach,
Krefeld und
Hamm.
Der Kreis ist dabei fast deckungsgleich mit dem bis 2017 bestehenden Vergleichsring der KGST, so
dass hier auf den bisherigen Erfahrungen aufgebaut werden kann. Neben dem Vergleich über
Kennzahlen findet auch ein inhaltlicher Austausch statt. Zudem ist beabsichtigt, sich gegenseitig
erarbeitete Konzepte, Dienstanweisungen und Handlungsrichtlinien zur Verfügung zu stellen. Die
Kennzahlen sind in der letzten Sitzung im Oktober 2018 festgeschrieben worden und es werden letzte
Daten dazu erhoben. Als nächste Themen werden Familienzentren und Tagespflege behandelt.
17
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020
Erläuterungen
6. Ziele und Planungsgrundsätze
In der vorgelegten Kindertagesstättenbedarfsplanung werden nachfolgende Ziele und
Planungsgrundsätze beachtet:
•
Der Rechtsanspruch für 3 bis 6-jährige Kinder muss weiterhin erfüllt werden.
•
Es wird davon ausgegangen, dass für ein bedarfsgerechtes Angebot für die Altersgruppe der
3- bis 6-Jährigen eine Versorgungsquote von 97% im ü3 Bereich vorgehalten werden muss.
•
Die Planung erfolgt sozialraumbezogen.
•
Bei der Planung und Realisierung von Neubauten sollen vorrangig Sozialräume mit hoher
Unterversorgung (niedrigen Versorgungsquoten) berücksichtigt werden.
•
Für Kinder mit besonderem Förderbedarf in allen Altersgruppen sollen bedarfsgerecht
Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. Inklusive Plätze sind auch für die Altersgruppe U3
vorzuhalten.
•
Es ist weiterhin davon auszugehen, dass Kinder in der Regel erst mit einem Alter von 4
Monaten zur Betreuung in eine Kindertageseinrichtung gegeben werden.
•
Im Bereich U3 ist ein bedarfsdeckendes Betreuungsangebot vorzuhalten für Kinder im Alter
von unter einem Jahr; für die Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ist der
Rechtsanspruch zu gewährleisten.
•
Bei der Anzahl der 45 Stunden Kontingente sollen die politisch beschlossenen Quoten von
max. 75 % im ü3 Bereich und max. 85 % im U3 Bereich eingehalten werden.
7. Planungsergebnisse
7.1
Altersbereich ü3 Versorgungsquote ü3 = 93,81 %
Der Bedarf für den Altersbereich ü3 ist gesamtstädtisch gerade noch ausreichend
abgedeckt. Für eine differenzierte sozialräumliche Betrachtung wird auf die
Zusammenfassungen und Perspektiven der einzelnen Sozialräume in dieser Vorlage
verwiesen.
Zwar gelingt es im KiTa-Jahr 2019/2020, die Betreuungsplätze im ü3-Bereich wie auch
im laufenden KiTa-Jahr weiter auszubauen. Dennoch sinkt die Versorgungsquote
wieder leicht aufgrund des Anstiegs der Kinderzahlen.
Eine weitere Verringerung der Versorgungsquote ist zu vermeiden, um die Versorgung der
Kinder ab drei Jahren weiterhin flächendeckend sicherstellen zu können. Vielmehr gilt es,
die Quote in den Folgejahren über neu zu schaffende ü3-Plätze weiter zu erhöhen.
Entsprechende Maßnahmen befinden sich bereits in Planung. Es wird zurzeit davon
ausgegangen, dass nach Fertigstellung der Maßnahmen ein bedarfsgerechtes Angebot an
Betreuungsplätzen im Stadtgebiet Aachen bereitgestellt werden kann.
In den Sozialräumen, in denen die Versorgungsquote aktuell auf ein kritisches Maß
gesunken ist, gilt es zu prüfen, ob eine Mitversorgung über benachbarte Sozialräume
möglich ist.
18
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020
Erläuterungen
7.2
Altersbereich U3 Versorgungsquote U3 = 46,25% (der in Frage kommenden Kinder)
Obwohl die gesamtstädtischen Kinderzahlen zum Stichtag 31.07.2018 angestiegen sind und
zudem U3-Plätze durch die Schließung der privat-gewerblichen Spielgruppen „Am
Kupferofen“ und „Hermann-Löns-Straße“ wegfallen, gelingt es, die Versorgungsquote im U3Bereich im Vergleich zum Vorjahr konstant zu halten und eine Absenkung zu vermeiden.
Insgesamt können 73 U3-Plätze infolge von Fertigstellungen größerer Neu- und
Umbaumaßnahmen zum KiTa-Jahr 2019/2020 ausgebaut werden.
Auch für die Folgejahre befinden sich Ausbaumaßnahmen (vorrangig Neubauten) in Planung
bzw. Realisierung, so dass mit einer weiteren Verbesserung der Versorgungsquote zu
rechnen ist.
7.3
Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Betreuung von Kindern mit besonderem
Förderbedarf
Auf Grund der gravierenden Veränderungen im Bereich der inklusiven Betreuung, werden im
Zusammenhang mit der Entwicklung des neuen gesamtstädtischen Inklusionskonzepts (vgl.
Ziff. 3.5) neue planerische Ansätze für die Ermittlung und Darstellung eines
bedarfsgerechten Angebots entwickelt. Durch die Inklusion hat sich die Aufnahme von
Kindern mit besonderem Förderbedarf in KiTas stark verändert. Im Sinne der Inklusion
können Kinder mit besonderem Förderbedarf in allen Einrichtungen grundsätzlich
aufgenommen werden. Bei Aufnahme von Kindern mit besonderem Förderbedarf, für welche
die jeweilige Einrichtung eine FInK-Pauschale erhalten, müssen die Regelgruppenstärken
laut den Vorgaben des LVR entsprechend reduziert werden, um den Bedarfen des Kindes
sowie der gesamten Gruppe gerecht werden zu können. Bei bereits jetzt bekannten FInKPauschalen für das kommende Kita-Jahr wurden die erforderlichen Platzreduzierungen in
die Bedarfsplanungen mit aufgenommen. Das Konzept der integrativen Gruppen, die mit
einer festen Anzahl an inklusiven Plätzen bereits in der jeweiligen KiTa-Bedarfsplanung
konkret benannt werden, stellt lediglich einen Teil der Plätze dar. Zwar sinken die
heilpädagogischen Betreuungsplätze kontinuierlich, gleichzeitig steigen die integrativen
Betreuungsplätze sowohl im ü3- als auch im U3-Bereich (s. Anlage 11). Im Zusammenhang
mit der Erarbeitung eines neuen gesamtstädtischen Inklusionskonzepts ist ein geeignetes
Verfahren zu entwickeln, wie neue planerische Ansätze für die Ermittlung und Darstellung
eines bedarfsgerechten Angebots aussehen können.
7.4
Betreuungsumfänge
Mit Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses vom 03.03.2015 (Vorlage FB
45/0058/WP17, Absatz 6) sollen unter Berücksichtigung der Elternwünsche die Anteile der
45 Stunden Plätze ab dem KiTa-Jahr 2016/2017 maximal bei 85 % im U3-Bereich und 75 %
im ü3-Bereich liegen.
Die Planzahlen für die KiTa-Bedarfsplanung erreichen im 45 Stunden Bereich einen
Prozentsatz von
19
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020
Erläuterungen
79,14 % bei den U3-Plätzen
78,23 % bei den ü3-Plätzen.
Somit sinkt die Quote im U3-Bereich im Vergleich zum Vorjahr leicht, im ü3-Bereich steigt
sie und befindet sich insofern nach wie vor über der aktuell politisch beschlossenen Quote
(s. Anlage 10). Dies ist allerdings den gemeldeten, tatsächlichen Bedarfen der Eltern
geschuldet und kann – wie im Vorjahr - über die Unterschreitung der Quote im U3-Bereich
aufgefangen werden.
7.5
Fazit
Trotz intensivster Ausbaubemühungen aller Beteiligten gelingt es mit der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2019/2020 nicht, eine signifikante Steigerung der Versorgungsquoten
sowohl im U3- als auch im ü3-Bereich zu schaffen.
Ausschlaggebend hierfür sind folgende zwei Hauptgründe:
Steigende Kinderzahlen
Die grundsätzlich für die Stadt Aachen positiv zu begrüßende Steigerung der Kinderzahlen
kompensiert weitestgehend den Effekt der zusätzlichen Plätze im KiTa-Jahr 2019/2020.
Verzögerte Umsetzung von Baumaßnahmen
Wie unter Ziffer 3.7.2 erläutert, verzögern sich zahlreiche Baumaßnahmen aufgrund der
Rahmenbedingungen und gehen deutlich später in Betrieb. Trotz zahlreicher
Planung/Baubeschlüsse kommt es, anders als erwartet, hierdurch nicht zu der zeitnahen
Entlastung bzw. Steigerung der Versorgungsquoten. Dies trifft sowohl den öffentlichen wie
auch den privaten (Investoren) Bausektor, den öffentlichen Träger der Jugendhilfe wie auch
die Träger der freien Jugendhilfe.
Insgesamt ist festzustellen, dass sich die Zeiträume, egal nach welchem Modell die
Baumaßnahme angelegt ist, von der Erstplanung bis zur Realisierung deutlich verlängert
haben.
In Anbetracht der derzeitigen Einschätzungen ist daher trotz der beschlossenen
Bauvorhaben mit einer signifikanten Entlastung erst für das KiTa-Jahr 2021/2022 zu
rechnen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine weitere Steigerung der
Platzzahlen aus dem Bestand heraus, wie bereits mehrfach deutlich formuliert, nicht mehr
möglich. Der Ausbau kann im Wesentlichen nur noch über Neubauprojekte realisiert werden.
Insoweit gilt es unter den derzeitigen Rahmenbedingungen möglichst effizient für eine
Beschleunigung der Bauvorhaben Sorge zu tragen und weitere Verzögerungen zu
vermeiden. Gleichzeitig gilt es, Übergangslösungen bis zur Umsetzung der zahlreichen
Baumaßnahmen zu schaffen. Mit der systematischen Betrachtung von Möglichkeiten zur
Überbelegung ist hierzu ein erster Schritt gemacht worden.
20
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020
Erläuterungen
8. Finanzielle Auswirkungen
Der vorgelegte Kindertagesstättenbedarfsplan 2019/2020 und die finanzielle Berechnung wurden
nach bewährtem Verfahren kalkuliert und die haushalterischen Auswirkungen im Bereich der
laufenden Betriebskosten nach dem KiBiz für die einzelnen Positionen für den Haushalt 2019 ff
berechnet.
Eingeflossen sind sämtliche bisher vom KJA beschlossenen Sonderverträge (Trägeranteilübernahmen, Mietübernahmen und Regelungen zu den Betriebs-KiTas).
Die im Haushaltsentwurf 2019 ff zur Verfügung stehenden Mittel sind auskömmlich.
Für den weiteren Ausbau (U3 wie ü3) zur Erreichung der Zielversorgungsquoten (50% U3; 97% ü3)
sind die Betriebskostenzuschüsse neuer Kindertageseinrichtungen mit bereits vorliegenden
Baubeschlüssen etatisiert, ebenso für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 mit jeweils zusätzlich
650.000 € netto. Vor einer weiteren fiskalischen Ausweitung für den städtischen Haushalt werden die
Auswirkungen der angekündigten KiBiz-Revision erwartet.
Weiterhin wird, unter Bezug auf vorstehende Ausführungen, auf folgende fiskalische Risikofaktoren
für die mittelfristige Finanzplanung hingewiesen:
•
Die zu erwartenden Bedarfe zur Versorgung von Kindern aus Zuwanderungsfamilien mit
Zuweisung nach Aachen sind nur eingeschränkt auf der Grundlage der aktuellen Datenlage
berücksichtigt.
•
Der potentiell mögliche Wechsel von bisher „nicht KiBiz-geförderten Angeboten“ in die
öffentliche KiBiz-Förderung wird zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen, ohne dass
sich die Versorgungsquote hierdurch nennenswert ändert. Wegfallende „andere
Betreuungsformen“ führen zu einem erhöhtem KiBiz-geförderten Ausbaubedarf, um die
Zielversorgungsquoten zu erreichen und damit zu erhöhten, bisher nicht etatisierten
Aufwendungen.
21
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020
Erläuterungen
Anl. 1
Anl. 2
Legende der verwendeten Abkürzungen
SR 1
Zentrum / Soers
SR 2
Hochschulviertel / Hörn
SR 3
Ostviertel / Rothe Erde
SR 4
Süd-West
SR 5
Burtscheid / Beverau
SR 6
Forst / Driescher Hof
SR 7
Eilendorf
SR 8
Haaren / Verlautenheide / Kalkofen
SR 9
Richterich / Horbach / Vetschau
SR 10 Alt-Laurensberg / Orsbach
SR 11 West / Gut Kullen / Vaalserquartier
SR 12 Brand
SR 13 Kornelimünster / Oberforstbach / Schleckheim
SR 14 Walheim / Schmithof
alle Sozialräume
Anl. 3
plusKiTa-Einrichtungen
Anl. 4
Eingruppige Einrichtungen
Anl. 5
Sprachförder-Kindertagesstätten
Anl. 6
Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung
Anl. 6a
Plätze in anderen Betreuungsformen
Anl. 7
Übersicht Trägerarten
Anl. 8
Übersicht alle Sozialräume
Anl. 9
Planungsrelevante Kinderzahlen
Anl. 10
Veränderung der wöchentlichen Betreuungsumfänge
Anl. 11
Entwicklung der integrativen Plätze
22
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020
Anlage 1, Abkürzungen
Legende der verwendeten Abkürzungen
TrA
Trägerart
s
städtisch
k
kirchlich
a
anderweitiger freier Träger
E
Elterninitiative
pK
plusKita-Einrichtung
W
Waldkita
e
eingruppige Einrichtung
ü3
Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung
U3
Kinder im Alter von 4 Monaten bis unter 3 Jahren
Gr. I
Gruppenform I nach KiBiz (Plätze für Kinder von 2 - 6 Jahren)
Gr. II
Gruppenform II nach KiBiz (Plätze für Kinder unter 3 Jahren)
Gr. III
Gruppenform III nach KiBiz (Plätze für Kinder von 3 Jahren und älter)
a
25 Stunden wöchentlicher Betreuungsumfang
b
35 Stunden wöchentlicher Betreuungsumfang
c
45 Stunden wöchentlicher Betreuungsumfang
i ü3
inklusive Plätze für Kinder ab 3 Jahren mit (drohender) Behinderung
i U3
inklusive Plätze für Kinder unter 3 Jahren mit (drohender) Behinderung
hp
heilpädagogische Plätze für Kinder mit (drohender) Behinderung
SchK
Plätze für Schulkinder
M
Montessori-Einrichtung
23
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020
Anlage 2, Sozialräumliche Darstellung
Nachfolgend werden Angaben zu den einzelnen Sozialräumen unter folgenden Aspekten
dargestellt:
-
Übersichtskarte mit den Kita-Standorten im Sozialraum
-
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen
-
Platzangebot in den KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische
Betreuungsplätze
-
weitere berechnungsrelevante U3-Plätze
-
Summe aller U3-Plätze
-
Versorgungsquoten ü3 und U3
-
Versorgungsquoten für Kinder mit Behinderung ü3 und U3
-
Herkunft der im Sozialraum betreuten Kinder
-
Auslastungsgrad in den KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum
-
Ausbaubedarfe Platzangebot U3 bei einer Versorgung von 35 / 45 / 50 / 55 % im
Sozialraum
-
Perspektiven für den Sozialraum
24
25
Übersicht KBPL
2019/2020
SR 1
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:
826
Stichtagsjahrgang:
218
U3 Kinder:
847
Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze
(sofern vorhanden) im Sozialraum:
SR
FB
45
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
Einrichtung
Alfonsstraße 22/24
Boxgraben 99
Hof 11/13
Jülicher Straße 68
Krefelder Straße 199
Lothringer Straße 83
Mariabrunnstraße 17
Mühlenberg 12
Passstraße 10
Passstraße 123
Passstraße 25
Reumontstraße 52
Reumontstraße 52 (M)
Reumontstraße 7
Sigmundstraße 8
Strüver Weg 75
Wichernstraße 4
Wiesental 8
Wilhelmstraße 22
Wilhelmstraße 49/51
Jesuitenstraße 12
Martinstraße 14
Eintrachtstraße 7
Ferberberg 9
1 Summe SR
TrA
s
s
k
k
a
a
s
k
a
s
s
s
s
k
a
E
k
s
a
k
a
a
a
a
24
pK W
1
e
1
1
1
1
4
1
ü3
alle
51
18
54
48
33
78
34
36
50
50
35
26
34
68
15
45
32
20
34
i
ü3
alle
5
2
4
10
2
12
40
20
13
821
48
U3
alle
14
16
6
20
18
10
6
8
26
20
22
16
12
6
32
6
16
25
6
11
10
30
22
358
i
U3
alle
2
2
2
6
GrupPlätze pen
70
4
34
2
60
3
70
4
57
4
10
1
84
4
42
2
62
4
82
5
72
4
51
3
40
2
40
2
100
6
21
1
45
2
60
4
45
3
40
2
11
1
10
1
85
6
42
3
1233
73
SchK
hp
10
10
weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege:
15
3
106
Summe aller U3-Plätze:
489
26
SR 1 Zsf
Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR
100,06%
VQ U3 im SR
48,88%
Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3:
6,51%
Altersbereich U3:
2,05%
Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:
45,56%
Kind aus anderem SR:
51,32%
Kind außerhalb Aachen:
2,06%
Kind außerhalb BRD:
1,07%
100,00%
Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2018)
Auslastung:
98,06%
Platzangebot im SR:
1240
belegte Plätze:
1216
Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:
überschritten
45% der Kinder:
überschritten
50% der Kinder:
11 Plätze
55% der Kinder:
61 Plätze
27
SR 1 Zsf
Perspektiven für Sozialraum 1:
Geplante Umbau-/ Neubau-/ Ausbauvorhaben ab 2020/2021
KiTa Franzstraße
Ein Gebäudeteil der ehemaligen Schule in der Franzstraße soll zu einer fünfgruppigen KiTa
umgebaut werden (vgl. Vorlage: FB 45/0496/WP17). Mit einer Fertigstellung ist frühestens im
Sommer 2020 zu rechnen.
Diese Maßnahme ist im Zusammenhang mit dem Handlungsbedarf für die städtische,
zweigruppige KiTa Boxgraben und die städtische, dreigruppige KiTa Lochnerstraße zu sehen.
Für diese beiden Einrichtungen ist es erforderlich, einen Ersatzstandort zu finden, um die
vorhandenen Betreuungsplätze zu erhalten, da das Raumprogramm der KiTas nicht mehr den
Anforderungen des LVR entspricht. Eine Anpassung der Räumlichkeiten ist an dem Standort der
Bestands-KiTa Boxgraben nicht möglich.
Die KiTa Lochnerstraße befindet sich im Sozialraum 11, wo die Zielversorgungsquoten bereits
erreicht sind. Daher ist zum aktuellen Zeitpunkt ein Abriss und Neubau der KiTa und folglich ein
Erhalt bzw. eine Erweiterung des Platzangebotes im Sozialraum 11 nicht geboten (vgl. Vorlage: FB
45/0527/WP17).
Ziel ist daher, die KiTas Boxgraben und Lochnerstraße nach Fertigstellung des Umbaus der KiTa
Franzstraße an diesen Standort zu verlagern.
Hierdurch können die bereits bestehenden Plätze der KiTas Boxgraben und Lochnerstraße
erhalten werden. Neue Betreuungsplätze werden durch die Maßnahme voraussichtlich nicht
geschaffen.
Investorenprojekte
Aufgrund der Versorgungsquoten im Sozialraum und der Tatsache, dass der Innenstadtbereich als
Zentrum der Stadt hohe Bedarfe und überschüssige Nachfragen verzeichnet, wird Bedarf für eine
weitere Einrichtung gesehen.
Im Sozialraum 1 wird im Rahmen des Projektes „Altstadtquartier Büchel“ ein viergruppiger KiTaNeubau weiter verfolgt (vgl. Vorlage: FB 45/0452/WP17). Darüber hinaus wurde die Verwaltung
von Seiten der Politik beauftragt, verbindlich Verhandlungen zur Realisierung einer weiteren KiTa
als Investorenmodell an dem Standort Blockinnenbereich Südstraße, Boxgraben und
Mariabrunnstraße (Luisenhöfe) zu führen (vgl. Vorlage: FB 45/0452/WP17).
Über eines dieser Projekte könnten im Innenstadtbereich über einen mindestens viergruppigen
KiTa-Neubau voraussichtlich ca. 20 neue U3-Plätze und 45 neue ü3-Plätze geschaffen werden.
28
Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum:
Insgesamt werden bei Realisierung der Maßnahmen Franzstraße sowie eines der möglichen,
mindestens viergruppigen Investorenprojekte in der Innenstadt nach aktueller Datenlage und den
voraussichtlichen Gruppenstrukturen die folgenden Quoten erreicht:
U3: 52,08 %
ü3: 110,49 %
Antrag privater Anbieter (NordKinder)
Für das KiTa-Jahr 2019/2020 beantragt die privat-gewerbliche KiTa NordKinder die Aufnahme von
Betreuungsplätzen in die KiBiz-Förderung.
Ein Wechsel von privat-gewerblichen Plätzen in die KiBiz-Förderung ist möglich, wenn über die
KiTa-Bedarfsplanung ein entsprechender Bedarf bestätigt wird und der Träger über die formalen
Voraussetzungen verfügt.
Die Verwaltung hat daher den Antrag im Hinblick auf die Bedarfslage im Sozialraum geprüft und
kommt zu folgendem Ergebnis:
Die Versorgungsquoten im Sozialraum 1 für das KiTa-Jahr 2019/2020 liegen aktuell bei 100,06%
im ü3-Bereich und 48,88 % im U3-Bereich, sodass grundsätzlich ein Ausbaubedarf im U3-Bereich
besteht.
Gleichzeitig befinden sich im Sozialraum 1 bereits beschlossene Ausbaumaßnahmen in Planung
bzw. Realisierung, die nach aktuellem Stand zu einer Verbesserung der U3-Quote auf ca. 52 %
führen würden.
Weitere Aspekte:
Durch die weitläufige Verteilung des Sozialraumes 1 auf den erweiterten Innenstadtbereich bis hin
zur Soers ist bei der Betrachtung des Platzangebots neben dem gesamten Sozialraum auch die
Betrachtung der betroffenen Lebensräume für eine Bedarfsanalyse heranzuziehen.
Für die relevanten Lebensräume, in denen die KiTa NordKinder liegt, wird im U3-Bereich eine
Versorgungsquote von ca. 69 % mit den derzeit bestehenden Angeboten erreicht, so dass die
Zielquote erreicht ist.
Weitere U3-Plätze würden damit zunächst die aktuelle Zielversorgungsquote im U3-Bereich
überschreiten.
Da bei Realisierung der geplanten Maßnahmen die politisch beschlossene Zielversorgungsquote
von 50 % im U3-Bereich erreicht wird, wird zum jetzigen Zeitpunkt ein Bedarf für zusätzlich
geförderte KiBiz-Plätze nicht gesehen; ein Wechsel von NordKinder in die KiBiz-Förderung wird
daher für das KiTa-Jahr 2019/2020 nicht befürwortet.
29
30
Übersicht KBPL
2019/2020
SR 2
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:
416
Stichtagsjahrgang:
118
U3 Kinder:
429
Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische
Betreuungsplätze (sofern vorhanden) im Sozialraum:
SR
FB
45
2
2
2
2
2
2
2
2
2
Einrichtung
TrA pK W e
Bergdriesch 20
E
1
Bergstraße 16/18
s
Brunssumstraße 36
s
Johannes-von-den-Driesch-Weg
k
2
Johanniterstraße 4a
s 1
Kreuzherrenstraße 3/5
k 1
Melatenerstraße 39
a
Melatenerstraße 30
a
Süsterfeldstraße HNr ?
a
2 Summe SR
9
2
1
i
ü3
alle
ü3
alle
17
59
57
56
58
34
2
20
75
376
2
U3
alle
30
18
24
28
16
22
22
20
180
i
U3
alle
GrupPlätze pen
17
1
89
5
75
4
82
4
86
5
50
3
22
3
42
3
95
5
558
SchK
hp
33
weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege:
15
3
54
Summe aller U3-Plätze:
253
31
SR 2 Zsf
Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR
86,60%
VQ U3 im SR
49,44%
Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3:
0,44%
Altersbereich U3:
0,00%
Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:
47,02%
Kind aus anderem SR:
50,33%
Kind außerhalb Aachen:
0,88%
Kind außerhalb BRD:
1,77%
100,00%
Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2018)
Auslastung:
98,91%
Platzangebot im SR:
458
belegte Plätze:
453
Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:
überschritten
45% der Kinder:
überschritten
50% der Kinder:
3 Plätze
55% der Kinder:
28 Plätze
32
SR 2 Zsf
Perspektiven für Sozialraum 2:
Geplante Umbau-/ Neubau-/ Ausbauvorhaben ab 2020/2021
Projekte freier Träger
Die Stadt Aachen ist mit dem Studierendenwerk weiterhin im Gespräch an der Rütscher Straße
einen fünfgruppigen KiTa-Neubau zu realisieren, um auf die hohe Platznachfrage zu reagieren.
Zwischenzeitlich wurden diverse Standorte im Hinblick auf ihre Eignung geprüft. Nach aktuellem
Stand soll die KiTa auf dem Grundstück des Studierendenwerks in unmittelbarer Nähe zu den
Studententürmen entstehen. Hierzu ist der Träger weiterhin in Klärung sowohl intern als auch mit
der Verwaltung, um die erforderlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines KiTa-Neubaus zu
prüfen bzw. zu schaffen.
Ein konkreter Zeitplan hinsichtlich Fertigstellung und Inbetriebnahme eines möglichen KiTaNeubaus ist noch nicht festgelegt.
Über die Maßnahme würden ca. 20 neue U3- und ca. 60 neue ü3-Plätze geschaffen werden.
Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum:
Insgesamt würden bei Realisierung dieser Maßnahme nach aktueller Datenlage und den
voraussichtlichen Gruppenstrukturen die folgenden Quoten erreicht:
U3: 53,35 %
ü3: 99,90 %
33
34
Übersicht KBPL
2019/2020
SR 3
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:
631
Stichtagsjahrgang:
131
U3 Kinder:
536
Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze
(sofern vorhanden) im Sozialraum:
SR
FB
45
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
Einrichtung
Barbarastraße 6/8
Brabantstraße 27
Düppelstraße 5
Elsassstraße 64/72
Goerdeler Straße 10
Holsteinstraße 5a
Hüttenstraße 53
Scheibenstraße 11
Schleswigstraße 3
Stolberger Straße 126
Weißwasser Straße 10
3 Summe SR
TrA
k
s
s
s
a
a
E
a
k
s
s
11
1
1
1
ü3
alle
31
14
54
36
56
40
22
18
52
54
36
8
413
pK W
1
1
1
1
1
e
i
ü3
alle
1
9
3
20
12
5
50
U3
alle
18
16
26
14
18
i
U3
alle
2
12
10
18
16
16
164
2
GrupPlätze pen
50
3
30
2
80
5
61
4
77
4
60
4
34
2
40
3
75
4
70
4
52
3
629
38
SchK
hp
8
8
weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege:
Summe aller U3-Plätze:
35
15
3
66
251
SR 3 Zsf
Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR
72,20%
VQ U3 im SR
40,03%
Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3:
8,65%
Altersbereich U3:
1,09%
Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:
56,60%
Kind aus anderem SR:
40,06%
Kind außerhalb Aachen:
3,18%
Kind außerhalb BRD:
0,16%
100,00%
Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2018)
Auslastung:
99,21%
Platzangebot im SR:
634
belegte Plätze:
629
Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:
überschritten
45% der Kinder:
31 Plätze
50% der Kinder:
63 Plätze
55% der Kinder:
94 Plätze
36
SR 3 Zsf
Perspektiven für Sozialraum 3:
Geplante Umbau-/ Neubau-/ Ausbauvorhaben ab 2020/2021
Projekte freier Träger
Die Caritas Lebenswelten ist in Überlegungen, das Projekt des Umbaus der KiTa Holsteinstraße
wieder aufzugreifen und befindet sich derzeit in Klärung mit dem Bistum, um die erforderlichen
Voraussetzungen für die Umbaumaßnahme zu prüfen bzw. zu schaffen.
Pro futura beabsichtigt die Herrichtung der frei gewordenen Räumlichkeiten in dem Objekt
Schleswigstraße 3 zwecks Erweiterung der KiTa St. Fronleichnam von vier auf insgesamt sechs
KiTa-Gruppen. Hierdurch können voraussichtlich 16 neue U3- und 14 neue ü3-Plätze geschaffen
werden (vgl. Vorlage: FB 45/0484/WP17).
Mit einer Fertigstellung ist nach aktuellem Zeitplan im KiTa-Jahr 2020/2021 zu rechnen.
Für die von Seiten des Fachbereichs Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen beabsichtigte
Flächenentwicklung des Blockinnenbereichs zwischen Kurfürsten-, Oranien-, Bismarckstraße und
Adalbertsteinweg ist von Seiten des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule der Bedarf für die
Berücksichtigung einer KiTa angemeldet worden.
Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum:
Durch die niedrigen Versorgungsquoten im U3- und ü3-Bereich wird Handlungsbedarf gesehen,
sodass mögliche Investorenprojekte oder aber die Berücksichtigung einer KiTa in einem geplanten
Bauvorhaben weiterhin zu prüfen sind.
U3: 42,58 %
ü3: 74,28 %
37
38
Übersicht KBPL
2019/2020
SR 4
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:
294
Stichtagsjahrgang:
86
U3 Kinder:
266
Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische
Betreuungsplätze (sofern vorhanden) im Sozialraum:
SR
FB
45
4
4
4
4
4
4
4
Einrichtung
Lütticher Straße 320
Lütticher Straße 50a
Preußweg 158
Reimser Straße 69
Schillerstraße 10
Schillerstraße 85
Klemensstraße 27
4 Summe SR
TrA pK W e
E
k
2
a
s 1
a
E
a
7
1
2
i
ü3
alle
ü3
alle
73
30
32
62
40
20
6
257
6
U3
alle
12
12
12
21
30
12
15
114
i
U3
alle
GrupPlätze pen
85
4
42
2
44
2
89
5
70
5
32
2
15
1
377
SchK
hp
21
weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege:
15
3
34
Summe aller U3-Plätze:
167
39
SR 4 Zsf
Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR
86,28%
VQ U3 im SR
51,33%
Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3:
1,88%
Altersbereich U3:
0,00%
Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:
38,19%
Kind aus anderem SR:
59,77%
Kind außerhalb Aachen:
1,17%
Kind außerhalb BRD:
0,87%
100,00%
Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2018)
Auslastung:
98,28%
Platzangebot im SR:
349
belegte Plätze:
343
Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:
überschritten
45% der Kinder:
überschritten
50% der Kinder:
überschritten
55% der Kinder:
12 Plätze
40
SR 4 Zsf
Perspektiven für Sozialraum 4:
Projekte 2019/2020
Das Studierendenwerk beabsichtigt die Erweiterung der KiTa Schillerstraße 10 (Pusteblume).
Die Einrichtung soll über eine Aufstockung um zwei Gruppen erweitert werden, wodurch
voraussichtlich bis zu 18 neue ü3- und 14 neue U3-Plätze geschaffen werden.
Der Träger reagiert damit auf den hohen Nachfragedruck von Seiten der Studierenden (Vorlage:
FB 45/0432/WP17).
Die Baumaßnahme startet nach aktuellem Zeitplan voraussichtlich im Frühjahr 2019.
Geplante Umbau-/ Neubau-/ Ausbauvorhaben ab 2020/2021
In diesem Sozialraum sind aktuell keine weiteren Ausbaumaßnahmen geplant.
Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum:
Zwar sinkt die Versorgungsquote im U3-Bereich im Vergleich zum Vorjahr leicht, befindet sich aber
nach wie vor über der politisch beschlossenen Quote von 50 %. Im vergangenen Jahr konnte
gesamtstädtisch ein Anstieg der Geburtenzahlen beobachtet werden, der sich anteilig auch im
Sozialraum 4 wiederfindet. Darüber hinaus konnte im Sozialraum 4 insgesamt ein Anstieg der
planungsrelevanten Kinder im Alter von 0-3 Jahren verzeichnet werden, der die Versorgungsquote
im U3-Bereich entsprechend beeinflusst hat.
Mit Blick auf die ü3-Quote ist zu beobachten, wie sich die Bedarfe im Sozialraum entwickeln und
ob Maßnahmen zur Verbesserung des Platzangebots erforderlich sind. Gleichzeitig verzeichnet der
Sozialraum einen hohen Anteil an KiTa-Plätzen, die von Kindern aus anderen Sozialräumen
besucht werden.
U3: 51,33 %
ü3: 86,28 %
41
42
Übersicht KBPL
2019/2020
SR 5
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:
679
Stichtagsjahrgang:
188
U3 Kinder:
665
Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze
(sofern vorhanden) im Sozialraum:
SR
FB
45
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
Einrichtung
TrA pK W e
Am Chorusberg 7
k
Am Höfling 10
s
Amyastraße 15
k
Bayernallee 2
s
Bayernallee 7
a
1
Bendstraße 33
a
Bergische Gasse 5
E
Bismarckstr./Branderhofer Weg
E 55
Branderhofer Weg 14 (M)
a
Höfchensweg 35
a
Im Grüntal 47a
s
Im Klostergarten 2
a
In den Küpperbenden 2
s
Siegelallee 2a
a
Turpinstraße 2
k
Abteistraße 7-9
a
Kalverbenden 2
a
5 Summe SR
17
1
ü3
alle
47
48
28
59
14
20
41
24
49
44
59
31
79
22
37
i
ü3
alle
i
U3
alle
18
12
18
16
10
7
48
650
U3
alle
17
20
21
13
21
16
8
6
3
16
10
32
1
230
2
1
GrupPlätze pen
47
2
66
3
40
2
77
4
30
2
20
1
61
4
45
3
62
3
65
4
75
4
50
3
85
4
33
2
53
3
10
1
80
5
899
50
SchK
20
16
20
weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege:
15
3
84
Summe aller U3-Plätze:
335
43
hp
SR 5 Zsf
16
Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR
94,63%
VQ U3 im SR
42,07%
Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3:
4,49%
Altersbereich U3:
0,86%
Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:
63,35%
Kind aus anderem SR:
34,39%
Kind außerhalb Aachen:
1,13%
Kind außerhalb BRD:
1,13%
100,00%
Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2018)
Auslastung:
99,77%
Platzangebot im SR:
886
belegte Plätze:
884
Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:
überschritten
45% der Kinder:
23 Plätze
50% der Kinder:
63 Plätze
55% der Kinder:
103 Plätze
44
SR 5 Zsf
Perspektiven für Sozialraum 5:
Geplante Umbau-/ Neubau-/ Ausbauvorhaben ab 2020/2021
Städtische KiTa In den Küpperbenden
Über einen zweigeschossigen Anbau soll die städtische, viergruppige KiTa In den Küpperbenden
an den LVR-Standard angepasst werden. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen für
Umwandlungen von ü3- zu U3-Gruppen geschaffen.
Ein entsprechender Planungsauftrag ist im April 2017 und der Durchführungsbeschluss im
Dezember 2018 beschlossen worden. (vgl. Vorlage: FB 45/0564/WP17).
Nach Durchführung der Baumaßnahme soll eine der vorhandenen ü3-Gruppen in eine U3-Gruppe
umgewandelt werden, so dass mit Hilfe dieser Maßnahme ca. 10 neue U3-Plätze geschaffen
werden, während die Anzahl der ü3-Plätze um ca. 20 Plätze verringert wird.
Mit einer Fertigstellung ist voraussichtlich im Dezember 2020 zu rechnen.
Investorenprojekte (Viktoriaallee)
Darüber hinaus ist in diesem Sozialraum zur Verbesserung der Versorgungsquoten der Neubau
einer fünfgruppigen KiTa über ein Investorenmodell in der Viktoriaallee geplant (vgl. Vorlage: FB
45/0523/WP17, nichtöffentlich).
Hierdurch können voraussichtlich ca. 25 neue U3- und bis zu 55 neue ü3-Plätze realisiert werden.
Ein konkreter Zeitplan für die Umsetzung des Projektes befindet sich derzeit noch in Abstimmung.
Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum:
Im Vergleich zum Vorjahr kann bei der planungsrelevanten Altersgruppe von 0-3 Jahren ein
leichter Anstieg beobachtet werden, der die Versorgungsquote im U3-Bereich allerdings nur
geringfügig beeinflusst. Zudem ist auch die Anzahl der ü3-Kinder im Sozialraum angestiegen. Ob
es sich hierbei um einen nachhaltigen, dauerhaften Anstieg handelt, ist weiterhin zu beobachten.
Insgesamt werden bei Realisierung der zuvor genannten Maßnahmen nach aktueller Datenlage
und den voraussichtlichen Gruppenstrukturen die folgenden Quoten erreicht:
U3: 46,47 %
ü3: 96,67 %
Antrag privater Anbieter (Villa Luna)
Wie bereits in den Vorjahren hat der Träger der privat-gewerblichen KiTa Weißhausstraße (Villa
Luna gGmbH) im Rahmen der Meldungen zur KiTa-Bedarfsplanung 2019/2020 die Aufnahme von
Betreuungsplätzen dieser Einrichtung in die KiBiz-Förderung beantragt.
Ein großer Teil dieser Plätze wird über Investitionsmittel des Bundes gefördert.
45
Ein Wechsel von privat-gewerblichen Plätzen in die KiBiz-Förderung ist möglich, wenn über die
KiTa-Bedarfsplanung ein entsprechender Bedarf bestätigt wird und der Träger über die formalen
Voraussetzungen verfügt.
Die Verwaltung hat daher den Antrag im Hinblick auf die Bedarfslage im Sozialraum geprüft und
kommt zu folgendem Ergebnis:
Die Versorgungsquoten im Sozialraum 5 im KiTa-Jahr 2019/2020 liegen aktuell bei 94,63 % im ü3Bereich und 42,07 % im U3-Bereich, sodass grundsätzlich Ausbaubedarfe bestehen.
Gleichzeitig befinden sich im Sozialraum 5 bereits beschlossene Ausbaumaßnahmen in Planung
bzw. Realisierung, die nach aktuellem Stand zu einer Verbesserung der ü3-Quote auf ca. 97 %
und der U3-Quote auf ca. 47 % führen würden.
Darüber hinaus sind bei der Schaffung und Förderung neuer Betreuungsplätze diejenigen
Sozialräume zu priorisieren, welche die geringsten Versorgungsquoten aufweisen. Hier besteht in
einigen anderen Sozialräumen größerer Handlungsbedarf als im Sozialraum 5.
Weitere Aspekte:
Der Sozialraum 5 umfasst die Bereiche Burtscheid und Frankenberger Viertel. Durch die
weitflächige Verteilung des Gebiets ist bei der Betrachtung des Platzangebots neben dem
gesamten Sozialraum auch die Betrachtung der betroffenen Lebensräume für eine Bedarfsanalyse
heranzuziehen.
Für die relevanten Lebensräume, in denen der Standort Weißhausstraße liegt, wird im U3-Bereich
eine Versorgungsquote von ca. 50 % mit den derzeit bestehenden Angeboten erreicht, so dass die
Zielquote erreicht ist.
Weitere U3-Plätze würden damit zunächst die aktuelle Zielversorgungsquote im U3-Bereich
überschreiten.
Weiterhin konnten in den vergangenen KiTa-Jahren Wanderungsbewegungen bzw.
Wechselwirkungen mit den angrenzenden Sozialräumen beobachtet werden. Die Kinder aus dem
Sozialraum 5 besuchen neben den KiTas im Sozialraum selbst auch vermehrt Einrichtungen im
Innenstadtbereich, sodass die Bedarfe der Kinder im Sozialraum 5 auch von anderen
Sozialräumen mit abgedeckt werden.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung und der bereits eingeleiteten Maßnahmen wird zum
jetzigen Zeitpunkt ein Bedarf für zusätzlich geförderte KiBiz-Plätze nicht gesehen; ein Wechsel von
Villa Luna in die KiBiz-Förderung wird daher auch für das KiTa-Jahr 2019/2020 nicht befürwortet.
Aus Sicht der Verwaltung sollten die weitere Entwicklung der Kinderzahlen und die Realisierung
der geplanten Maßnahmen abgewartet werden.
46
47
Übersicht KBPL
2019/2020
SR 6
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:
705
Stichtagsjahrgang:
152
U3 Kinder:
559
Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze
(sofern vorhanden) im Sozialraum:
SR
FB
45
6
6
6
6
6
6
6
6
6
6
6
6
6
6
6
6
Einrichtung
Albert-Maas-Straße 32
Am Kupferofen 17
Am Pappelweiher 1
Forster Linde 5
Johannstraße 15
Johannstraße 17
Königsberger Straße 100
Lintertstraße 148
Lintertstraße 33
Mataréstraße 9 (M)
Obere Drimbornstraße 46
Robert-Koch-Straße 1a
Stettiner Straße 16
Stettiner Straße 4
An der Birk 8
Sittarder Straße
6 Summe SR
TrA
s
k
s
k
s
s
s
a
a
s
E
a
s
k
a
a
16
pK W
1
1
1
1
1
1
1
7
e
ü3
alle
70
34
34
36
58
45
64
22
6
51
30
63
39
60
54
58
i
ü3
alle
3
16
10
1
2
724
32
U3
alle
6
8
6
7
6
18
8
6
12
20
12
6
10
26
26
177
i
U3
alle
4
2
1
7
GrupPlätze pen
79
4
42
2
60
4
43
2
64
3
45
2
82
4
42
3
14
1
65
3
50
3
75
4
45
2
70
4
80
5
84
5
940
51
SchK
hp
8
16
15
15
24
weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege:
Summe aller U3-Plätze:
48
15
3
70
273
SR 6 Zsf
Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR
105,64%
VQ U3 im SR
41,05%
Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3:
7,46%
Altersbereich U3:
3,59%
Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:
69,05%
Kind aus anderem SR:
29,00%
Kind außerhalb Aachen:
1,82%
Kind außerhalb BRD:
0,12%
100,00%
Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2018)
Auslastung:
97,63%
Platzangebot im SR:
844
belegte Plätze:
824
Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:
überschritten
45% der Kinder:
26 Plätze
50% der Kinder:
60 Plätze
55% der Kinder:
93 Plätze
49
SR 6 Zsf
Perspektiven für Sozialraum 6:
Projekte 2019/2020
KiTa Sittarder Straße
Zur Verbesserung der Versorgungsquoten ist in diesem Sozialraum der Neubau einer
fünfgruppigen KiTa über ein Investorenmodell in der Sittarder Straße geplant (Vorlage: FB
45/0412/WP17).
Eine Fertigstellung kann frühestens im Dezember 2019 erfolgen. Hierdurch können voraussichtlich
ca. 25 neue U3- und bis zu 55 neue ü3-Plätze realisiert werden.
Geplante Umbau-/ Neubau-/ Ausbauvorhaben ab 2020/2021
Städtische KiTa Stettiner Straße
Die eingruppige KiTa in einem ehemaligen Schulpavillon auf dem Schulgelände in der Stettiner
Straße entspricht nicht mehr den räumlichen Anforderungen für eine KiTa. Gleichzeitig besteht im
Sozialraum 6 ein massiver Ausbaubedarf für U3-Plätze.
Beschlossen sind daher der Abriss des Pavillons sowie die Errichtung eines viergruppigen KiTaNeubaus an gleicher Stelle (vgl. Vorlage: E26/0093/WP17).
Aktuell befindet sich die eingruppige KiTa bereits in ihrem Auslagerungsstandort in Räumlichkeiten
der GGS Schönforst und wurde dort auf zwei Gruppen erweitert.
Eine Fertigstellung des KiTa Neubaus erfolgt voraussichtlich Mitte 2020.
Über diese Maßnahme werden bis zu 15 neue U3- sowie ca. 15 neue ü3-Plätze realisiert.
Lintertstraße 33 (Lebenshilfe Aachen e.V.)
Die Lebenshilfe plant eine weitere Veränderung in der KiTa Lintertstraße 33 (Mirabilis).
Vorgesehen ist die Errichtung einer neuen KiTa-Gruppe nach vorheriger Umbaumaßnahme.
Hierdurch können ca. 17 neue ü3-Plätze geschaffen werden (vgl. Vorlage: FB 45/0531/WP17).
Die Baumaßnahme dauert schätzungsweise 15 Monate und soll voraussichtlich Anfang 2019
beginnen.
Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum:
Im Vergleich zum Vorjahr kann ein Anstieg der Kinder im Alter von 3-6 Jahren im Sozialraum 6
verzeichnet werden. Aufgrund der guten Betreuungsplatzsituation ist es jedoch möglich, die ü3Versorgungsquote über 100 % zu halten.
Insgesamt werden bei Realisierung der zuvor genannten Maßnahmen nach aktueller Datenlage
und den voraussichtlichen Gruppenstrukturen die folgenden Quoten erreicht:
U3: 43,30 %
ü3: 107,90 %
50
Für die weiteren Ausbauplanungen sind daher vorrangig Maßnahmen in den Blick zu nehmen, bei
denen neue U3-Plätze geschaffen und im besten Fall ü3-Plätze reduziert werden.
In den Bestands-KiTas im Sozialraum ist daher – nach Realisierung der o.g. Maßnahmen - das
mögliche Umwandlungspotential von ü3-Plätzen zu U3-Plätzen träger- und
einrichtungsübergreifend umzusetzen.
51
52
Übersicht KBPL
2019/2020
SR 7
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:
424
Stichtagsjahrgang:
98
U3 Kinder:
380
Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische
Betreuungsplätze (sofern vorhanden) im Sozialraum:
SR
FB
45
7
7
7
7
7
7
7
7
Einrichtung
Am Kleebach 24
Apolloniaweg 12
Bayersbusch 2
Kaiserstraße 57
Kaubendenstraße 18
Kirchweidweg 2
Lindenstraße 27
Stapperstraße 32
7 Summe SR
TrA pK W e
s
k
s
s
a
k
s
s
8
i
ü3
alle
ü3
alle
62
22
39
40
25
71
54
58
1
14
1
371
16
U3
alle
18
10
11
i
U3
alle
1
50
12
24
12
137
1
GrupPlätze pen
80
4
33
2
65
4
40
2
75
6
84
4
78
4
70
4
525
SchK
hp
30
weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege:
15
3
48
Summe aller U3-Plätze:
204
53
SR 7 Zsf
Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR
88,21%
VQ U3 im SR
45,49%
Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3:
3,53%
Altersbereich U3:
0,76%
Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:
77,21%
Kind aus anderem SR:
15,91%
Kind außerhalb Aachen:
4,91%
Kind außerhalb BRD:
1,96%
100,00%
Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2018)
Auslastung:
99,61%
Platzangebot im SR:
511
belegte Plätze:
509
Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:
überschritten
45% der Kinder:
überschritten
50% der Kinder:
20 Plätze
55% der Kinder:
43 Plätze
54
SR 7 Zsf
Perspektiven für Sozialraum 7:
Geplante Umbau-/ Neubau-/ Ausbauvorhaben ab 2020/2021
Städtische KiTa Kaiserstraße
Am Schulstandort Kaiserstraße ist ein Montessori Lernzentrum mit Schul- und KiTa-Standort in
Planung. Im Rahmen dieses Projektes soll ein fünfgruppiger Ersatzbau für die KiTa Kaiserstraße
realisiert werden, da die bestehenden Räumlichkeiten nicht mehr den Anforderungen einer KiTa
entsprechen und die Schaffung von U3-Plätzen in den aktuellen Räumen nicht möglich ist (vgl.
Vorlage: FB 45/0375/WP17).
Aufgrund intensiver Abstimmungsgespräche und der notwendigen Anpassungen der Planungen an
die Gegebenheiten des bestehenden Gebäudekomplexes ist mit einer Fertigstellung der
Baumaßnahme voraussichtlich Mitte 2022 zu rechnen (vgl. Vorlage: E 26/0136/WP17).
Über die Maßnahme werden ca. 20 neue U3- und ca. 30 neue ü3-Plätze geschaffen.
KiTa-Neubau „Breitbenden“
Auf der unbebauten Fläche an der Breitbendenstraße in südlicher Randlage von Eilendorf ist ein
sechsgruppiger KiTa-Neubau geplant. Mit einer Fertigstellung der Baumaßnahme ist
voraussichtlich im Dezember 2022 zu rechnen. Über die Maßnahme werden ca. 30 neue U3 und
ca. 60 neue ü3-Plätze geschaffen (vgl. Vorlage: FB 45/0495/WP17).
Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum:
Bei Realisierung der Maßnahme werden nach aktueller Datenlage und den voraussichtlichen
Gruppenstrukturen die folgenden Quoten erreicht:
U3: 46,61 %
ü3: 102,98 %
Allerdings wird bei der Berechnung der Versorgungsquoten in diesem Sozialraum die BetriebsKiTa „Karlinis“, die eine reine Betriebs-KiTa mehrerer Unternehmen ist, mit berücksichtigt.
Die Betriebs-KiTa wird ausschließlich von Kindern der Mitarbeiter/innen dieser Unternehmen
besucht, die zu einem großen Teil nicht im Sozialraum Eilendorf wohnhaft sind.
Mit den beiden Maßnahmen Kaiserstraße und Breitbenden werden die Betreuungsplätze im
Sozialraum gut ausgebaut. Nach Realisierung der Vorhaben bleibt abzuwarten, ob sich noch
weitergehende Handlungsbedarfe ergeben.
55
56
Übersicht KBPL
2019/2020
SR 8
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:
389
Stichtagsjahrgang:
102
U3 Kinder:
345
Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische
Betreuungsplätze (sofern vorhanden) im Sozialraum:
SR
FB
45
8
8
8
8
8
8
8
Einrichtung
Auf Überhaaren 20
Eibenweg 16
Feldstraße 49
Germanusstraße 24
Großheidstraße 61
Gut-Knapp-Straße 1
Talbotstraße 16
8 Summe SR
TrA
s
s
k
k
a
s
a
7
pK W e
1
1
1
3
i
ü3
alle
ü3
alle
79
59
36
38
50
56
25
12
U3
alle
6
16
16
18
12
24
12
13
104
1
343
i
U3
alle
6
6
GrupPlätze pen
85
4
75
4
52
3
57
3
62
3
80
4
55
4
466
SchK
hp
25
weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege:
15
3
44
Summe aller U3-Plätze:
173
57
SR 8 Zsf
Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR
87,92%
VQ U3 im SR
41,46%
Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3: 3,10%
Altersbereich U3: 4,92%
Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:
86,50%
Kind aus anderem SR:
12,17%
Kind außerhalb Aachen:
1,33%
Kind außerhalb BRD:
0,00%
100,00%
Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2018)
Auslastung:
98,69%
Platzangebot im SR:
458
belegte Plätze:
452
Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:
überschritten
45% der Kinder:
15 Plätze
50% der Kinder:
36 Plätze
55% der Kinder:
56 Plätze
58
SR 8 Zsf
Perspektiven für Sozialraum 8:
Geplante Umbau-/ Neubau-/ Ausbauvorhaben ab 2020/2021
KiTa-Neubau „Welsche Mühle“
Auf der unbebauten Wiesenfläche in der Mühlenstraße ist ein sechsgruppiger KiTa-Neubau
geplant (vgl. Vorlage: FB 45/0450/WP17). Vor Baubeginn ist zunächst entsprechendes Baurecht
zu schaffen. Mit einer Fertigstellung der Baumaßnahme ist voraussichtlich Ende 2023 zu rechnen.
Über die Maßnahme werden ca. 30 neue U3- und ca. 70 neue ü3-Plätze geschaffen.
Städtische KiTa Eibenweg
Für das Gebäude der städtischen KiTa besteht Sanierungsbedarf. Darüber hinaus sind im Bestand
bauliche Anpassungen im Sinne der Betriebserlaubnis vorzunehmen. Eine entsprechende
Sanierung ist aktuell in Planung. Allerdings ist eine Erweiterung der KiTa Eibenweg, unter
Berücksichtigung der o.g. Neubaumaßnahme und der Entwicklung der Versorgungsquoten nach
Realisierung dieses Bauvorhabens, derzeit nicht vorgesehen (vgl. Vorlage: FB 45/0357/WP17).
Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum:
Bei Realisierung der Maßnahme werden nach aktueller Datenlage und den voraussichtlichen
Gruppenstrukturen die folgenden Quoten erreicht:
U3: 48,66 %
ü3: 104,61 %
59
60
Übersicht KBPL
2019/2020
SR 9
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:
267
Stichtagsjahrgang:
46
U3 Kinder:
230
Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze
(sofern vorhanden) im Sozialraum:
SR
FB
45
9
9
9
9
9
Einrichtung
Fassinstraße 4
Grünenthaler Straße 90
Parkstraße 130
Richtericher Straße 120
Wiesenweg 26
9 Summe SR
TrA pK W e
k
s
s
s
k
5
i
ü3
alle
2
ü3
alle
41
41
56
50
31
219
U3
alle
2
13
18
22
9
4
62
i
U3
alle
GrupPlätze pen
43
2
54
3
74
4
72
4
42
2
285
SchK
15
weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege:
15
3
28
Summe aller U3-Plätze:
109
61
SR 9 Zsf
hp
Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR
84,02%
VQ U3 im SR
41,34%
Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3:
1,42%
Altersbereich U3:
0,00%
Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:
83,33%
Kind aus anderem SR:
10,20%
Kind außerhalb Aachen:
5,78%
Kind außerhalb BRD:
0,68%
100,00%
Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2018)
Auslastung:
101,73%
Platzangebot im SR:
289
belegte Plätze:
294
Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:
überschritten
45% der Kinder:
10 Plätze
50% der Kinder:
23 Plätze
55% der Kinder:
36 Plätze
62
SR 9 Zsf
Perspektiven für Sozialraum 9:
Geplante Umbau-/ Neubau-/ Ausbauvorhaben ab 2020/2021
Richtericher Dell
Die Umsetzung des Neubaugebiets „Richtericher Dell“ ist weiterhin zeitlich unklar.
In der Konsequenz ist der im Gebiet vorgesehene KiTa-Neubau zeitlich geschoben worden.
Sobald sich die Planungen für das Baugebiet konkretisieren, wird auf die Maßnahme KiTa
Richtericher Dell zurückgegriffen.
KiTa Fassinstraße
Der Träger pro futura beabsichtigt einen Um-/Erweiterungsbau zwecks Umwandlung einer
Gruppenform III in eine Gruppenform I. Dadurch können 6 neue U3-Plätze entstehen während 6
bis 10 ü3-Plätze abgebaut werden.
Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum:
Im Vergleich zum Vorjahr sinkt die ü3-Versorgungsquote zwar zunächst auf 84,02 %, kann
allerdings bei Realisierung des KiTa-Neubaus Richtericher Dell auf 104,68 % verbessert werden.
Die U3 Quote liegt bei 41,34 % und würde nach aktuellem Stand bei Realisierung des KiTaNeubaus Richtericher Dell auf die Zielquote von 51,24 % ansteigen.
Durch die sehr gute Versorgungsquote im U3-Bereich des angrenzenden Sozialraums 10 kann
weiterhin davon ausgegangen werden, dass ein Teil der Bedarfe bis zur Realisierung des Neubaus
aufgefangen wird.
63
64
Übersicht KBPL
2019/2020
SR 10
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:
231
Stichtagsjahrgang:
62
U3 Kinder:
198
Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische
Betreuungsplätze (sofern vorhanden) im Sozialraum:
SR
FB
45
10
10
10
10
10
Einrichtung
An der Rahemühle 6
Laurentiusstraße 38/40
Laurentiusstraße 90
Schurzelter Straße 21
Hander Weg 95
10 Summe SR
TrA pK W e
s
k
s
s
a
5
i
ü3
alle
ü3
alle
79
47
53
44
18
241
U3
alle
24
16
12
26
7
85
i
U3
alle
GrupPlätze pen
103
5
63
3
65
3
70
4
25
1
326
SchK
hp
16
weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege:
15
3
26
Summe aller U3-Plätze:
129
65
SR 10 Zsf
Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR
101,73%
VQ U3 im SR
53,58%
Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3:
0,00%
Altersbereich U3:
0,00%
Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:
64,95%
Kind aus anderem SR:
34,41%
Kind außerhalb Aachen:
0,64%
Kind außerhalb BRD:
0,00%
100,00%
Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2018)
Auslastung: 102,30%
Platzangebot im SR:
304
belegte Plätze:
311
Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:
überschritten
45% der Kinder:
überschritten
50% der Kinder:
überschritten
55% der Kinder:
3 Plätze
66
SR 10 Zsf
Perspektiven für Sozialraum 10:
Geplante Umbau-/ Neubau-/ Ausbauvorhaben ab 2020/2021
In diesem Sozialraum sind aktuell keine Ausbaumaßnahmen geplant.
Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum:
Da der Sozialraum im U3-Bereich die Zielquote von 50% bereits erreicht hat und auch im ü3Bereich eine ausreichende Versorgung aufweist, wird aktuell kein Handlungsbedarf gesehen.
U3: 53,58 %
Ü3: 101,73 %
67
68
Übersicht KBPL
2019/2020
SR 11
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:
446
Stichtagsjahrgang:
110
U3 Kinder:
395
Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische
Betreuungsplätze (sofern vorhanden) im Sozialraum:
SR
FB
45
11
11
11
11
11
11
11
11
11
11
11
11
11
Einrichtung
Gartenstraße 25
Hanbrucher Straße 14a
Keltenstraße 25
Kronenberg 132
Händelstraße 10
Lochnerstraße 60
Philipp-Neri-Weg 11
Philipp-Neri-Weg 6
Reutershagweg 19
Steppenbergallee 210
Steppenbergallee 3/5
Steppenbergallee 7/11
Vaalser Straße 153
11 Summe SR
TrA pK W e
a
E
1
k
s 1
k
s
s
s
s
s
E
E
a
13
1
1
i
ü3
alle
ü3
alle
40
20
32
44
53
48
41
36
30
56
35
35
20
8
8
15
490
31
U3
alle
8
16
18
12
22
20
10
16
15
20
26
183
i
U3
alle
2
2
4
GrupPlätze pen
40
2
20
1
40
2
70
4
81
5
60
3
63
4
56
3
55
4
72
4
50
3
55
4
46
3
708
SchK
hp
42
weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege:
15
3
50
Summe aller U3-Plätze:
256
69
SR 11 Zsf
Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR
111,47%
VQ U3 im SR
54,19%
Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3:
6,47%
Altersbereich U3:
2,90%
Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:
61,14%
Kind aus anderem SR:
33,57%
Kind außerhalb Aachen:
1,71%
Kind außerhalb BRD:
3,57%
100,00%
Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2018)
Auslastung:
101,01%
Platzangebot im SR:
693
belegte Plätze:
700
Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:
überschritten
45% der Kinder:
überschritten
50% der Kinder:
überschritten
55% der Kinder:
4 Plätze
70
SR 11 Zsf
Perspektiven für Sozialraum 11:
Geplante Umbau-/ Neubau-/ Ausbauvorhaben ab 2020/2021
Sowohl die städtische, dreigruppige KiTa Lochnerstraße als auch die zweigruppige KiTa an der
Gartenstraße in Trägerschaft der AWO sind baulich sowie räumlich in einem so schlechten
Zustand, dass eine Sanierung und Anpassung nicht möglich bzw. nicht wirtschaftlich wäre.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Versorgungsquoten wurden die nachfolgenden
Maßnahmen beschlossen:
Städtische KiTa Lochnerstraße
Mit Beginn des KiTa-Jahres 2020/2021 wird die KiTa Lochnerstraße in den KiTa-Neubau
Franzstraße (Sozialraum 1) überführt (vgl. Vorlage: FB 45/0527/WP17). Dadurch fallen die
vorhandenen Plätze der KiTa Lochnerstraße im Sozialraum 11 weg (12 U3- und 48 ü3-Plätze).
KiTa Gartenstraße in Trägerschaft der AWO
Die AWO plant einen Ersatzneubau der KiTa Gartenstraße am selben Standort (vgl. Vorlage: FB
45/0497/WP17). Dadurch soll die KiTa von 2 auf 4 Gruppen erweitert werden. Mit einer
Fertigstellung der Baumaßnahme ist im KiTa-Jahr 2020/2021 zu rechnen. Über die Maßnahme
werden ca. 20 neue U3-Plätze geschaffen.
Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum:
Bei Realisierung der Maßnahmen werden nach aktueller Datenlage und den voraussichtlichen
Gruppenstrukturen die folgenden Quoten erreicht:
U3: 55,89 %
ü3: 101,45 %
71
72
Übersicht KBPL
2019/2020
SR 12
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:
504
Stichtagsjahrgang:
106
U3 Kinder:
403
Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze
(sofern vorhanden) im Sozialraum:
SR
FB
45
12
12
12
12
12
12
12
12
12
Einrichtung
TrA pK W e
Franz-Wallraff-Straße 2
s
Freunder Landstraße 60
a
Hermann-Löns-Straße 6
k
Jackstraße 5/7
s
Nordstraße 6
E
1
Rollefstraße 2
k
Schagenstraße 61
s
Auf der Ell 20
a
Benediktusstraße 45
s
12 Summe SR
9
1
i
ü3
alle
1
ü3
alle
57
56
76
39
18
76
65
U3
alle
17
16
12
21
12
12
23
30
64
451
22
122
i
U3
alle
GrupPlätze pen
75
4
72
4
88
4
60
4
18
1
88
4
77
4
23
2
94
5
595
SchK
32
weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege:
15
3
50
Summe aller U3-Plätze:
191
73
SR 12 Zsf
hp
Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR
90,69%
VQ U3 im SR
40,10%
Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3:
4,11%
Altersbereich U3:
0,00%
Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:
91,33%
Kind aus anderem SR:
7,13%
Kind außerhalb Aachen:
1,54%
Kind außerhalb BRD:
0,00%
100,00%
Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2018)
Auslastung:
101,76%
Platzangebot im SR:
510
belegte Plätze:
519
Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:
überschritten
45% der Kinder:
23 Plätze
50% der Kinder:
47 Plätze
55% der Kinder:
71 Plätze
74
SR 12 Zsf
Perspektiven für Sozialraum 12:
Geburtenzahlen
Der bis zum KiTa-Jahr 2017/2018 stetige Anstieg der altersrelevanten Gruppe der Kinder im Alter
von 0-3 Jahren, setzt sich wie auch im Vorjahr nicht weiter fort. Die aktuellen Zahlen sind im
Vergleich zum Vorjahr konstant geblieben. Die weitere Entwicklung ist zu beobachten.
Geplante Umbau-/ Neubau-/ Ausbauvorhaben ab 2020/21
Investorenprojekte
Über ein Investorenprojekt soll ein weiterer KiTa-Neubau im Bereich der ehemaligen Tuchfabrik
Becker realisiert werden.
Hierzu ist der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule bereits in Gesprächen mit dem Investor. Ein
konkreter Zeitplan liegt aktuell noch nicht vor.
Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum:
Bei Realisierung dieser Maßnahme würden nach aktueller Datenlage und den voraussichtlichen
Gruppenstrukturen die folgenden Quoten erreicht:
U3: 45,55%
ü3: 100,77 %
Aufgrund der guten Versorgung im ü3-Bereich sind in der Folge mögliche Umwandlungspotentiale
von ü3- zu U3-Plätzen träger- und einrichtungsübergreifend umzusetzen.
Es ist zu erwarten, dass es durch den Neubau und die in diesem Zuge geschaffenen neuen
Betreuungsplätzen zu Wechselwirkungen mit den umliegenden Sozialräumen kommt. Hier sind
insbesondere die Sozialräume 13 und 14 zu nennen.
Aufgrund der hohen Nachfrage pendeln zurzeit Kinder in KiTas der angrenzenden Sozialräume
aus. Mit Inbetriebnahme des Neubaus ist ein Rückgang dieser Pendelbewegung zu erwarten, so
dass Auswirkungen auf die Bedarfe in den Sozialräumen 13 und 14 zu erwarten sind, die
strukturelle Veränderungen bei den Bestands-KiTas nach sich ziehen.
75
76
Übersicht KBPL
2019/2020
SR 13
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:
208
Stichtagsjahrgang:
43
U3 Kinder:
174
Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze
(sofern vorhanden) im Sozialraum:
SR
FB
45
13
13
13
13
13
13
Einrichtung
TrA pK W e
Nerscheider Weg 187 (M)
s
Alfons-Gerson-Straße 26a
s
Gangolfsweg 6
k
Oberforstbacher Straße 332 s
Raerener Straße 97
a
Schwinningstraße 98
k
13 Summe SR
6
ü3
alle
69
69
30
22
23
30
243
i
ü3
alle
1
4
5
U3
alle
24
24
10
20
7
12
97
i
U3
alle
1
1
GrupPlätze pen
94
5
93
5
40
2
42
3
35
2
42
2
346
SchK
16
19
16
weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege:
15
3
22
Summe aller U3-Plätze:
138
77
hp
SR 13 Zsf
Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR
125,36%
VQ U3 im SR
67,78%
Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3: 9,51%
Altersbereich U3: 1,67%
Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:
67,78%
Kind aus anderem SR:
29,79%
Kind außerhalb Aachen:
2,43%
Kind außerhalb BRD:
0,00%
100,00%
Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2018)
Auslastung:
95,64%
Platzangebot im SR:
344
belegte Plätze:
329
Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:
überschritten
45% der Kinder:
überschritten
50% der Kinder:
überschritten
55% der Kinder:
überschritten
78
SR 13 Zsf
Perspektiven für Sozialraum 13:
Geplante Umbau-/ Neubau-/ Ausbauvorhaben ab 2020/2021
In diesem Sozialraum sind aktuell keine Ausbaumaßnahmen geplant.
Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum
Da der Sozialraum im U3-Bereich die Zielquote von 50% bereits überschritten hat und auch im ü3Bereich eine sehr gute Versorgung aufweist, wird aktuell kein Handlungsbedarf gesehen.
U3: 67,78 %
ü3: 125,36 %
79
80
Übersicht KBPL
2019/2020
SR 14
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:
181
Stichtagsjahrgang:
31
U3 Kinder:
140
Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze
(sofern vorhanden) im Sozialraum:
SR
FB
45
14
14
14
14
Einrichtung
Kirchberg 14a
Falkenberg 2
Hahner Straße 32
Pastor-Franzen-Straße 8
14 Summe SR
TrA pK W e
s
s
1
1
s
k
4
2
i
ü3
alle
ü3
alle
68
16
23
30
U3
alle
35
6
12
137
53
i
U3
alle
GrupPlätze pen
103
6
22
1
23
1
42
2
190
SchK
10
weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege:
15
3
17
Summe aller U3-Plätze:
89
81
SR 14 Zsf
hp
Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR
78,79%
VQ U3 im SR
54,85%
Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3:
0,00%
Altersbereich U3:
0,00%
Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:
87,10%
Kind aus anderem SR:
9,03%
Kind außerhalb Aachen:
3,87%
Kind außerhalb BRD:
0,00%
100,00%
Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2018)
Auslastung:
96,27%
Platzangebot im SR:
161
belegte Plätze:
155
Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:
überschritten
45% der Kinder:
überschritten
50% der Kinder:
überschritten
55% der Kinder:
0 Plätze
82
SR 14 Zsf
Perspektiven für Sozialraum 14:
Geplante Umbau-/ Neubau-/ Ausbauvorhaben ab 2020/2021
In diesem Sozialraum sind aktuell keine Ausbaumaßnahmen geplant.
Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum:
Da der Sozialraum im U3-Bereich die Zielquote von 50% bereits überschritten hat, wird aktuell kein
Handlungsbedarf gesehen.
Obwohl die Versorgungsquote im ü3-Bereich infolge des Anstiegs der Kinder im Alter von 3-6
Jahren absinkt, können mögliche Bedarfe im ü3-Bereich über die sehr gute Versorgung des
angrenzenden Sozialraums 13 aufgefangen werden.
U3: 54,85 %
ü3: 78,79 %.
83
99
10
10
88
11
22
33
77
11
11
12
12
66
55
44
13
13
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#5
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#5
#5
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#5
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!*
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222222
!*
!*
!* -
14
14
###
222
999
######
84
Übersicht KBPL
2019/2020
alle SR
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:
6201
Stichtagsjahrgang:
1491
U3 Kinder:
5567
Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische
Betreuungsplätze (sofern vorhanden) im Sozialraum:
SR
FB
45
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
Einrichtung
Summe SR
Summe SR
Summe SR
Summe SR
Summe SR
Summe SR
Summe SR
Summe SR
Summe SR
Summe SR
Summe SR
Summe SR
Summe SR
Summe SR
alle Summe SR
Anzahl
Kitas
24
9
11
7
17
16
8
7
5
5
13
9
6
4
141
2
ü3
alle
821
376
413
257
650
724
371
343
219
241
490
451
243
137
7
5736
pK W e
4
1
2
1
8
1 2
1
7
3
1
1
1
26 2
i
ü3
alle
48
2
50
6
17
32
16
13
4
31
22
5
246
weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege:
Summe aller U3-Plätze:
85
U3
alle
358
180
164
114
230
177
137
104
62
85
183
122
97
53
2066
i
U3
alle
6
2
2
7
1
6
4
1
29
GrupPlätze pen
1233 73
558 33
629 38
377 21
899 50
940 51
525 30
466 25
285 15
326 16
708 42
595 32
346 19
190 10
8077
455
SchK
hp
10
8
20
15
16
24
16
35
74
215
47
700
3057
SR alle Zsf
Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3
93,81%
VQ U3
46,25%
Versorgung für Kinder mit Behinderung im Stadtgebiet:
Altersbereich ü3:
4,81%
Altersbereich U3:
1,50%
Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:
63,98%
Kind aus anderem SR:
32,94%
Kind außerhalb Aachen:
2,13%
Kind außerhalb BRD:
0,96%
100,00%
Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2018)
Auslastung:
99,18%
Platzangebot im SR:
7681
belegte Plätze:
7618
Differenz:
-63
Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Stadtgebiet bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:
überschritten
45% der Kinder:
überschritten
50% der Kinder:
248 Plätze
55% der Kinder:
579 Plätze
86
SR alle Zsf
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020
Anlage 3, plusKita-Einrichtungen
Sozialraum
Einrichtung
Trägerart
1
Alfonsstr. 22/24
s
1
Passstr. 25
s
1
Sigmundstr. 8
a
1
Wiesental 8
s
2
Johanniter Str. 4a
s
2
Kreuzherrenstr. 3-5
k
3
Barbarastr. 6-8
k
3
Düppelstr. 5
s
3
Elsassstr. 64-72
s
3
Goerdeler Str. 10
a
3
Holsteinstr. 5a
a
3
Schleswigstr. 3
k
3
Stolberger Str. 126
s
3
Weißwasserstr. 10
s
4
Reimser Str. 69
s
6
Albert-Maas-Str. 32
s
6
Am Pappelweiher 1
s
6
Johannstr. 15
s
6
Königsberger Str. 100
s
6
Matarestr. 9
s
6
Robert-Koch-Str. 1a
a
6
Stettiner Str. 4
k
8
Eibenweg 16
s
8
Feldstr. 49
k
8
Gut-Knapp-Str. 1
s
11
Kronenberg 132
s
87
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020
Anlage 4, Eingruppige Einrichtungen (Zuschuss nach § 20, Abs. 3 KiBiz)
Sozialraum
Einrichtung
Sozialraum 1:
Strüver Weg 75
E
Sozialraum 2:
Bergdriesch 20
E
Sozialraum 5:
Bendstraße 33
a
Sozialraum 11:
Hanbrucher Straße 14a
E
Sozialraum 12:
Nordstraße 6
E
Sozialraum 14:
Falkenberg 2
s
Hahner Straße 32
s
88
Trägerart
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020
Anlage 5, Sprachförder-Kindertagesstätten
SR
Einrichtung
Förderung
SR
Einrichtung
Förderung
1
Alfonsstraße 22-24
10.000,00 €
7
Bayersbusch 2
5.000,00 €
1
Hof 11-13
7.500,00 €
7
Lindenstraße 27
5.000,00 €
1
Jülicher Straße 68
5.000,00 €
7
Stapperstraße 32
7.500,00 €
1
Krefelder Straße 199
7.500,00 €
8
Auf Überhaaren 20
10.000,00 €
1
Mariabrunnstraße 17
5.000,00 €
8
Eibenweg 16
7.500,00 €
1
Passstraße 25
10.000,00 €
8
Feldstraße 49
10.000,00 €
1
Passstraße 123 (M)
5.000,00 €
8
Germanusstraße 24
5.000,00 €
1
Sigmundstraße 8
10.000,00 €
8
Großheidstraße 61
5.000,00 €
1
Wiesental 8
10.000,00 €
8
Gut-Knapp-Straße 1
5.000,00 €
2
Bergstraße 16-18
5.000,00 €
9
Richtericher Straße 120
5.000,00 €
2
Brunssumstraße 36
7.500,00 €
10
An der Rahemühle 6
7.500,00 €
2
5.000,00 €
10
Schurzelter Straße 21
5.000,00 €
2
Johannes- v. -d. Driesch-Weg 2
Johanniterstraße 4a
7.500,00 €
11
Händelstraße 10
7.500,00 €
2
Kreuzherrenstraße 3-5
7.500,00 €
11
Kronenberg 132
10.000,00 €
3
Barbarastraße 6-8
5.000,00 €
11
Lochnerstraße 60
7.500,00 €
3
Düppelstraße 5
10.000,00 €
11
Philipp-Neri-Weg 11
5.000,00 €
3
Elsaßstraße 64-72
10.000,00 €
11
Reutershagweg 19
7.500,00 €
3
Goerdelerstraße 10
7.500,00 €
12
Hermann-Löns-Straße 6
5.000,00 €
3
Holsteinstraße 5a
10.000,00 €
12
Jackstraße 5-7
7.500,00 €
3
Scheibenstraße 11
7.500,00 €
12
Schagenstraße 61
5.000,00 €
3
Schleswigstraße 3
10.000,00 €
13
Raerener Straße 97
5.000,00 €
3
Stolberger Straße 126
10.000,00 €
3
Weißwasserstraße 10
5.000,00 €
4
Reimser Straße 63
10.000,00 €
5
Im Klostergarten 2
7.500,00 €
5
In den Küpperbenden 2
5.000,00 €
6
Albert-Maas-Straße 32
10.000,00 €
6
Am Pappelweiher 1
10.000,00 €
6
Johannstraße 15
7.500,00 €
6
Johannstraße 17
7.500,00 €
6
Königsberger Str. 100
10.000,00 €
6
Mataréstraße 9
10.000,00 €
6
Robert-Koch-Straße 1a
7.500,00 €
6
Stettiner Straße 4
10.000,00 €
6
Stettiner Straße 16
5.000,00 €
89
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020
Anlage 6, Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung, öffentl. Förderung nach KiBiZ
SR 1 - Passstraße 10 (AWO)
Die KiTa Passstraße 10 ist eine viergruppige Einrichtung.
Seit dem KiTa-Jahr 2013/2014 sind alle vier Gruppen KiBiz gefördert und die KiTa weist folgende
Gruppenstruktur auf:
1x GF I (20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren)
2x GF II (je 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren)
1x GF III (20 – 25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren)
In einer der Gruppenformen II werden betriebliche Belegplätze angeboten.
Für das KiTa-Jahr 2019/2020 werden in dieser Gruppe weiterhin 8 U3 Plätze für Beschäftigte der
E.V.A. reserviert (3 Plätze GF IIb, 5 Plätze GF IIc).
Gefördert werden diese Plätze gemäß dem Ratsbeschluss zur Förderung von betrieblichen
Betreuungsplätzen vom 05.09.2012 (Vorlage FB 51/0172/WP16).
Dies bedeutet, dass eine anteilige Kostenübernahme (50%) am Nettokostenanteil der Stadt
Aachen für die reservierten Plätze durch die E.V.A. gezahlt wird.
SR 1 - Passstraße 123 (Stadt Aachen)
Die städtische Kita Passstr.123 wird als fünfgruppige Kita betrieben.
In der Gruppenform Ic sind zwei Belegplätze für die Compagnie de SAINT-GOBAIN,
Zweigniederlassung Deutschland, ab dem KiTa-Jahr 2018/2019 realisiert worden.
Gefördert werden diese Plätze gemäß dem Ratsbeschluss zur Förderung von betrieblichen
Betreuungsplätzen vom 05.09.2012 (Vorlage FB 51/0172/WP16) und dem Beschluss des KJA vom
03.07.2018 (Vorlage FB 45/0504/WP17).
Dies bedeutet, dass eine anteilige Kostenübernahme (50%) am Nettokostenanteil der Stadt
Aachen für die reservierten Plätze durch SAINT-GOBAIN gezahlt wird.
SR 2 – KiTa Johanniterstraße (Stadt Aachen)
Die städtische KiTa Johanniterstraße wird aktuell als fünfgruppige Einrichtung betrieben. Die
Räume der ehemaligen Großtagespflegestelle wurden zur Einrichtung einer weiteren Kita-Gruppe
genutzt. Hier werden seit dem KiTa-Jahr 2018/2019 9 Belegplätze (davon 7 U3 Plätze und 2 Ü3
Plätze) mit Belegrecht der RWTH vergeben.
Die Finanzierung wird auch hier gemäß des Ratsbeschlusses vom 05.09.2012 erfolgen
(Kostenübernahme 50% Nettokostenanteil der Stadt Aachen).
90
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020
Anlage 6, Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung, öffentl. Förderung nach KiBiZ
SR 2 – KiTa-Neubau Süsterfeldstraße (educcare)
Für den 5-gruppigen KiTa-Neubau an der Süsterfeldstraße soll die Option und der Bedarf von
Belegrechten für Unternehmen aus dem Umkreis geprüft werden.
Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule ist hierzu in Abstimmung mit dem Fachbereich
Wirtschaftsförderung und europäische Angelegenheiten. Derzeit laufen die Verhandlungen mit
einem potenziellen Interessenten.
SR 3 - Brabantstraße 27 (StädteRegion)
Zum KiTa-Jahr 2013/2014 ist die KiTa von einer auf zwei Gruppen erweitert worden. Hierbei ist
eine Gruppe die Betriebs-KiTa Gruppe der StädteRegion Aachen. Die 2. Gruppe (Gruppenform II)
steht für Kinder aus dem Wohnumfeld zur Verfügung.
Die geplante Gruppenstruktur ist seit dem KiTa-Jahr 2014/2015:
1x Gruppenform I (20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren)
1x Gruppenform II (10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren)
Zudem werden dem Justizzentrum Aachen in einer der beiden Gruppen seit dem KiTa-Jahr
2014/2015 fünf Belegplätze zur Verfügung gestellt.
SR 7 - Verbundkita Aachen-Eilendorf Kaubendenstraße/Ecke Kellerhausstraße (educcare)
Die Verbundkita Aachen-Eilendorf-Süd in Trägerschaft von educcare wurde zum 01.01.2015 in
Betrieb genommen. Die KiTa ist eine reine Betriebs-KiTa, in der alle Plätze für beteiligte
Unternehmen reserviert sind.
Folgende Gruppenstruktur ist für das KiTa-Jahr 2019/2020 vorgesehen:
Insgesamt 6 Gruppen, davon
1 Gruppe für Kinder im Alter von 3-6 Jahren (insgesamt 25 Plätze)
5 Gruppen für Kinder im Alter von 0-3 Jahren (insgesamt 50 Plätze)
Gefördert wird diese Kita gemäß dem Ratsbeschluss zur Förderung von betrieblichen
Betreuungsplätzen vom 05.09.2012 (Vorlage FB 51/0172/WP16).
Dies bedeutet, dass eine anteilige Kostenübernahme (50%) am Nettokostenanteil der Stadt
Aachen für diese Plätze durch die beteiligten Unternehmen erfolgt.
91
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020
Anlage 6, Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung, öffentl. Förderung nach KiBiZ
SR 14 – KiTa Kirchberg 14 (Stadt Aachen)
Die KiTa Kirchberg 14 dient als Ersatzbau inklusive einer Erweiterung um zwei Gruppen für die
bisher 4-gruppige städtische KiTa Albert-Einstein-Straße 84. Hierfür werden die Räumlichkeiten
der dort zuvor untergebrachten Förderschule entsprechend umgebaut. Es ist geplant, dass die
KiTa am neuen Standort zum 01.12.2018 in Betrieb gehen wird.
In der Gruppenform IIc sind 3 Belegplätze und in der Gruppenform IIIc 4 Belegplätze für die
Bundeswehr, vertreten durch das Bundeswehr Dienstleistungszentrum Aachen, mit
Inbetriebnahme der Plätze zum Dezember 2018 eingeplant. Für die sieben Belegplätze wird bei
Bedarf auch eine Randzeitenbetreuung (7.00 – 17.00 Uhr) organisiert.
Gefördert werden diese Plätze gemäß Beschluss des KJA vom 24.04.2018 (Vorlage FB
45/0480/WP17).
Dies bedeutet, dass eine anteilige Kostenübernahme (50%) am Nettokostenanteil der Stadt
Aachen für die reservierten Plätze durch die Bundeswehr gezahlt wird. Die Kosten für die
Randzeitenbetreuung erstattet die Bundeswehr auf Basis einer jährlichen Pauschale, sofern die
Randzeitenbetreuung mindestens von einem Kind pro Jahr genutzt wird.
92
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020
Anlage 6a, Plätze in anderen Betreuungsformen
1
1
1
Kita
Betreuungsart
Name
Träger
1
Augustinerbach 2a
Spielgruppe
Spielgruppe Uni und Kind
Uni und Kind e.V.
20
1
Jülicher Str. 369
privatgewerbl.
Bon KiDz
Bon KiDz GmbH
1
Martin-Luther-Str. 16
Spielgruppe
Spielgruppe im Zentrum-
Zentrum für Familien der ev.
Kirchengemeinde Aachen Mitte
1
Normannenstr. 39
privatgewerbl.
NordKinder
Rebecca Hoven-Boon
2
4
5
Weißhausstr.2
privatgewerbl.
Villa Luna
Dr. Jürgen Reul Villa Luna
Kindertagesstätten GmbH
58
32
6
Am Kupferofen
Spielgruppe
Auferstehungskirche
Ev. Familienzentrum
11
Campus Boulevard 60
privatgewerbl.
Vincerola
Vincerola GmbH
54
56
11
Pauwelsstr. 30
privatgewerbl.
Schneebergkids
Klinikum Aachen
72
78
12
Auf der Ell 20
Privatgewerbl.
Haus Sonnenschein
Haus Sonnenschein gGmbH
10
12
Hermann-Löns-Straße
Spielgruppe
Betreute Spielgruppe
Ev. Familienzentrum
13
Pascalstr. 71
Pascals Zwerge
Pascals Zwerge
14
Hasbach 23
Pascals Wichtel
Pascals Zwerge
private
Betriebsspielgruppe
privatgewerbl.
Betriebskita
9
Basis ist die Betriebserlaubnis des LVR
93
11
geschlossen
geschlossen
geschlossen
27
10
47
1
Anzahl U3
Kita
Anzahl
ü3
Kita
SR
Anzahl U3
Spielgruppe
215
181
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020
Anlage 7, Übersicht Trägerarten
SR
FB
45
Einrichtung
1
1
1
1
2
2
2
2
3
3
3
3
4
4
4
4
5
5
5
5
6
6
6
6
7
7
7
7
8
8
8
8
9
9
9
9
10
10
10
10
11
11
11
11
12
12
12
12
13
13
13
13
14
14
14
14
städtische Einrichtungen
kirchliche Einrichtungen
anderweitige Einrichtungen
Elterninitiativen
städtische Einrichtungen
kirchliche Einrichtungen
anderweitige Einrichtungen
Elterninitiativen
städtische Einrichtungen
kirchliche Einrichtungen
anderweitige Einrichtungen
Elterninitiativen
städtische Einrichtungen
kirchliche Einrichtungen
anderweitige Einrichtungen
Elterninitiativen
städtische Einrichtungen
kirchliche Einrichtungen
anderweitige Einrichtungen
Elterninitiativen
städtische Einrichtungen
kirchliche Einrichtungen
anderweitige Einrichtungen
Elterninitiativen
städtische Einrichtungen
kirchliche Einrichtungen
anderweitige Einrichtungen
Elterninitiativen
städtische Einrichtungen
kirchliche Einrichtungen
anderweitige Einrichtungen
Elterninitiativen
städtische Einrichtungen
kirchliche Einrichtungen
anderweitige Einrichtungen
Elterninitiativen
städtische Einrichtungen
kirchliche Einrichtungen
anderweitige Einrichtungen
Elterninitiativen
städtische Einrichtungen
kirchliche Einrichtungen
anderweitige Einrichtungen
Elterninitiativen
städtische Einrichtungen
kirchliche Einrichtungen
anderweitige Einrichtungen
Elterninitiativen
städtische Einrichtungen
kirchliche Einrichtungen
anderweitige Einrichtungen
Elterninitiativen
städtische Einrichtungen
kirchliche Einrichtungen
anderweitige Einrichtungen
Elterninitiativen
Summen:
pK W
e
3
1
1
1
1
1
4
2
2
1
2
1
5
1
1
2
1
1
1
1
2
26
2
7
ü3
340
249
217
15
174
90
95
17
194
83
114
22
62
30
72
93
245
112
228
65
361
130
203
30
253
93
25
U3
122
46
184
6
76
40
64
ü3 i
29
2
17
88
36
28
12
21
12
57
24
58
28
103
41
54
25
78
20
65
22
50
9
6
35
194
74
75
46
34
24
1
12
147
72
53
9
4
176
47
18
62
16
7
255
85
60
90
225
152
56
18
160
60
23
96
26
26
35
59
24
39
23
8
68
22
7
1
107
30
41
12
5736
94
2066
U3 i
2
4
2
Plätze im
SR
SchK
1233
hp
10
558
2
629
8
6
377
17
2
21
4
11
3
14
2
1
899
940
20
16
15
24
525
6
466
285
326
2
2
708
22
595
4
1
346
16
190
246
29
8077
35
74
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020
Anlage 8, Übersicht alle Sozialräume
SR
SR
SR
SR
SR
SR
SR
SR
SR
SR
SR
SR
SR
SR
SR
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
ü3
Ia
1
2
U3
Ia
1
1
3
2
ü3
Ib
61
11
16
112
28
38
40
19
5
21
6
10
43
24
434
U3
Ib
31
8
8
37
19
14
19
18
5
12
5
8
19
10
213
ü3
Ic
265
133
158
10
226
233
54
140
19
107
130
92
66
22
1655
U3
Ic
98
50
64
5
77
89
21
46
10
35
49
34
22
8
608
II a
6
7
8
4
5
4
34
II b
38
35
6
19
2
26
21
2
II c
190
87
86
53
132
48
69
38
40
4
26
7
118
10
65
6
46
5
30
181 1028
III a
10
1
2
13
III b
86
43
3
25
111
114
117
18
60
28
52
110
37
24
828
III c
398
187
236
110
285
339
159
166
135
85
302
239
95
67
2803
i
ü3
Ib
2
1
i
ü3
Ic
5
2
4
7
8
3
7
i
ü3
IIIb
7
1
2
i
ü3
IIIc
36
44
5
10
23
11
6
i
U3
Ib
i
U3
Ic
2
i
U3
IIb
3
2
2
4
1
4
1
4
3
3
2
6
41
95
4
24
22
2
1
18
181
3
15
4
i
U3
IIc Plätze
1
1233
558
629
377
899
2
940
525
2
466
285
326
2
708
595
346
190
7
8077
Gruppen
73
33
38
21
50
51
30
25
15
16
42
32
19
10
455
ü3
Sc U3
hK aK hp
10
8
20
15
16
24
25
16
35
25
74
VQ ü3 im
SR
100,06%
86,60%
72,20%
86,28%
94,63%
105,64%
88,21%
87,92%
84,02%
101,73%
111,47%
90,69%
125,36%
78,79%
93,81%
VQ U3 im
SR
48,88%
49,44%
40,03%
51,33%
42,07%
41,05%
45,49%
41,46%
41,34%
53,58%
54,19%
40,10%
67,78%
54,85%
46,25%
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020
Anlage 8, Übersicht alle Sozialräume
Plätze im Sozialraum, davon:
SR
SR 1
SR 2
SR 3
SR 4
SR 5
SR 6
SR 7
SR 8
SR 9
SR 10
SR 11
SR 12
SR 13
SR 14
alle
SR
Plätze im SR
1233
558
629
377
899
940
525
466
285
326
708
595
346
190
8077
ü3
ü3 i
821 48
376 2
413 50
257 6
650 17
724 32
371 16
343 13
219 4
241
490 31
451 22
243 5
137
5736
246
Versorgungsquoten
Kinder mit Behinderung
Summen nach Gruppenform
U3
358
180
164
114
230
177
137
104
62
85
183
122
97
53
U3 i
6
2066
29
2
2
7
1
6
4
1
SR
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
ü3
I
327
146
174
122
254
271
94
159
24
128
136
102
109
46
2092
ü3
III
494
230
239
135
396
453
277
184
195
113
354
349
134
91
3644
i
ü3
I
5
2
6
1
7
8
3
7
i
ü3
III
43
3
28
22
44
5
10
24
13
6
4
5
47
96
199
U3
I
130
58
72
42
96
103
41
64
15
47
54
42
41
18
823
U3
II
228
122
92
72
134
74
96
40
47
38
129
80
56
35
1243
i
U3
I
2
i
U3
II
4
2
2
4
1
4
2
3
2
2
1
18
11
SR
SR
SR
SR
SR
SR
SR
SR
SR
SR
SR
SR
SR
SR
SR
SR
VQ
KmB ü3
6,51%
0,44%
8,65%
1,88%
4,49%
7,46%
3,53%
3,10%
1,42%
VQ
KmB U3
2,05%
6,47%
4,11%
9,51%
2,90%
4,81%
1,50%
1,09%
0,86%
3,59%
0,76%
4,92%
1,67%
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020
Anlage 9, Planungsrelevante Kinderzahlen im U3- und ü3-Bereich
Entwicklung der planungsrelevanten1 Altersgruppen U3 und ü3
in der Stadt Aachen
8000
6952
7000
6700
6708
6564
6603
6593
7036
6957
7058
6730
U3
6000
ü3
6248
6228
5968
5835
5786
5788
5914
6052
6061
6201
5000
4000
3000
2000
2010 /2011 2011 /2012 2012 /2013 2013 /2014 2014 /2015 2015 /2016 2016 /2017 2017/2018 2018/2019 2019/2020
1
Die planungsrelevanten U3-Kinder beinhalten neben der tatsächlichen Anzahl der U3-Kinder zum Stichtag 31.07.2018 und dem U3-Stichtagsjahrgang auch eine
Hochrechnung der U3-Kinder für die Folgejahre bis 2020 zur prognostischen Ermittlung künftiger Betreuungsplatzbedarfe.
97
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020
Anlage 10, Veränderung wöchentliche Betreuungsumfänge nach Platzzahl und in %
wöchentliche Betreuungsumfänge nach Platzzahl
ü3
SR 25 Std 35 Std
wöchentliche Betreuungsumfänge in %
U3
ü3
U3
45 Std
insg.
25 Std
35 Std
45 Std
insg.
SR
25 Std
35 Std
45 Std
insg.
25 Std
35 Std
45 Std
insg.
1
72
291
364
1
1,27%
17,72%
81,01%
100,00%
0,27%
19,78%
79,95%
100,00%
0,53%
14,29%
85,19%
100,00%
23,89%
76,11%
100,00%
1
11
154
704
869
2
2
54
322
378
43
137
180
2
3
21
442
463
14
152
166
3
4,54%
95,46%
100,00%
8,43%
91,57%
100,00%
4
138
125
263
56
58
114
4
52,47%
47,53%
100,00%
49,12%
50,88%
100,00%
5
139
528
667
23
209
232
5
20,84%
79,16%
100,00%
9,91%
90,09%
100,00%
6
153
603
756
41
143
184
6
20,24%
79,76%
100,00%
22,28%
77,72%
100,00%
159
227
387
40
91
138
7
41,09%
58,66%
100,00%
28,99%
65,94%
100,00%
8
37
319
356
20
90
110
8
10,39%
89,61%
100,00%
18,18%
81,82%
100,00%
9
69
154
223
7
5
50
62
9
30,94%
69,06%
100,00%
11,29%
8,06%
80,65%
100,00%
10
49
192
241
8
16
61
85
10
20,33%
79,67%
100,00%
9,41%
18,82%
71,76%
100,00%
11
62
459
521
4
12
171
187
11
11,90%
88,10%
100,00%
2,14%
6,42%
91,44%
100,00%
12
120
353
473
5
18
99
122
12
25,37%
74,63%
100,00%
4,10%
14,75%
81,15%
100,00%
83
163
248
4
26
68
98
13
33,47%
65,73%
100,00%
4,08%
26,53%
69,39%
100,00%
48
89
137
15
38
53
14
35,04%
64,96%
100,00%
28,30%
71,70%
100,00%
1286
4680
5982
401
1658
2095
21,50%
78,23%
100,00%
19,14%
79,14%
100,00%
7
13
1
2
14
16
7
36
0,26%
0,81%
0,27%
Anzahl Plätze ü3+U3 gesamt
5,07%
1,72%
%-Verteilung ü3+U3 gesamt
SR
25 Std
35 Std
45 Std
insg.
SR
25 Std
35 Std
45 Std
insg.
alle
52
1687
6338
8077
alle
0,64%
20,89%
78,47%
100,00%
98
Kindertagesstättenbedarfsplanung Stadt Aachen 2019/2020
Anlage 11, Entwicklung der integrativen Plätze
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