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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
324975.pdf
Größe
1,1 MB
Erstellt
17.12.18, 12:00
Aktualisiert
27.01.19, 14:01

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/1107/WP17 öffentlich 17.12.2018 Dez. III / FB 61/100 Städteregionsweites Gewerbeflächenkonzept als Fachbeitrag zur Überarbeitung des Regionalplans Köln hier: Abschließende Beschlussfassung des Fachbeitrages Beratungsfolge: Datum Gremium 30.01.2019 05.02.2019 07.02.2019 Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft Anhörung/Empfehlung Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss Anhörung/Empfehlung Planungsausschuss Entscheidung Zuständigkeit Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Planungsausschuss, dass der Fachbeitrag als Grundlage zur Überarbeitung des Regionalplans durch die StädteRegion Aachen eingereicht wird. Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Planungsausschuss, dass der Fachbeitrag als Grundlage zur Überarbeitung des Regionalplans durch die StädteRegion Aachen eingereicht wird. Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung und die Empfehlungen des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft sowie des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses zur Kenntnis. Er stimmt zu, dass der Fachbeitrag als Grundlage zur Überarbeitung des Regionalplans durch die StädteRegion Aachen eingereicht wird. Vorlage FB 61/1107/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.01.2019 Seite: 1/3 Erläuterungen: Die Verwaltung hatte den Planungsausschusses am 06.09.2018, den Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses am 11.09.2018, den Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft am 12.09.2018 sowie den Finanzausschuss am 18.09.2018 über die geplante Vorgehensweise zum städteregionsweiten Gewerbeflächenkonzept als Fachbeitrag zur Überarbeitung des Regionalplans Köln informiert. Die Fachausschüsse hatten die Verwaltung übereinstimmend beauftragt, in enger Abstimmung mit der StädteRegion Aachen die organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Entwicklung interkommunaler Gewerbegebiete - unter den in der Septembervorlage (FB 61/1007/WP17) genannten Maßgaben - zu konkretisieren und einen Umsetzungsvorschlag zu erarbeiten. Außerdem hatte der Planungsausschuss die Verwaltung beauftragt, spätestens in der ersten Sitzung 2019 einen entsprechenden Kriterienkatalog vorzulegen. Zwischenzeitlich haben Abstimmungen sowohl mit der StädteRegion, als auch mit der AGIT, welche mit der Erarbeitung des städteregionalen Gewerbeflächenkonzeptes beauftragt ist, stattgefunden. Diese Vorgehensweise war erforderlich, da die offenen Fragestellungen und Maßgaben sowohl die Mustervorlage der StädteRegion als auch das zugrundeliegende städteregionale Gewerbeflächenkonzept der AGIT betrafen. In diesem Zusammenhang fand am 14.11.2018 ein konstruktives Abstimmungsgespräch mit Vertretern der AGIT statt, in dessen Folge eine Überarbeitung und Aktualisierung des städteregionalen Gewerbeflächenkonzeptes erfolgte. Die vorliegende, als Anlage beigefügte Fassung, berücksichtigt nun die von der Verwaltung und den Fachausschüssen bemängelten Aspekte und Formulierungen. Darüber hinaus fand am 28.11.2018 eine Sitzung der „Arbeitsgruppe städteregionale Gewerbeflächen“ bei der StädteRegion Aachen statt in der ein Konsens der beteiligten Kommunen zu der überarbeiteten Fassung hergestellt werden konnte. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, das städteregionale Gewerbeflächenkonzept in der vorliegenden Fassung als Fachbeitrag zur Überarbeitung des Regionalplanes in enger Abstimmung mit der StädteRegion Aachen bei der Bezirksregierung einzureichen. In der oben genannten Sitzung am 28.11.2018 hat die StadteRegion außerdem darüber berichtet, dass zur Konkretisierung der organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Entwicklung interkommunaler Gewerbegebiete kurzfristig Expertisen von qualifizierten Experten eingeholt werden sollen. Es bestehen gute Aussichte, diese aus Mitteln der StädteRegion finanzierte Beauftragung, gefördert zu bekommen. Vorlage FB 61/1107/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.01.2019 Seite: 2/3 Auf dieser Grundlage und den gewonnenen Erkenntnissen wird die Verwaltung in enger Abstimmung mit der StädteRegion Aachen dann einen konkreten Umsetzungsvorschlag zur Entwicklung interkommunaler Gewerbegebiete erarbeiten und diesen in den Fachausschüssen vorstellen. Anlage/n: - Fachbeitrag Städteregionsweites Gewerbeflächenkonzept Vorlage FB 61/1107/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.01.2019 Seite: 3/3 Abschlussbericht Städteregionsweites Gewerbeflächenkonzept 1. Hintergrund Vorausschauende und nachhaltige Gewerbeflächenpolitik stellt das zentrale Instrument kommunaler Standortvorsorge und Standortentwicklung dar, erst recht in Zeiten zunehmender Flächenrestriktionen und sich verschärfender Standortkonkurrenz. Im Rahmen der anstehenden Neuaufstellung des Regionalplans hat die StädteRegion Aachen auf Beschluss des Städteregionsausschusses vom 13. Juli 2017 die AGIT mit der Erarbeitung eines „Städteregionsweiten Gewerbeflächenkonzeptes“ beauftragt. Ziel ist es, den Gemeinden ausreichende Spielräume für ihre Gewerbe- und Industrieflächenentwicklung zu bieten, d.h. für eine angemessene Ausstattung und Flexibilität zu sorgen, räumliche, Nutzungskonflikte zu minimieren und die Kräfte der zehn Kommunen interkommunal zu bündeln. Die Konzeption wird im Rahmen des neuen Regionalplans, der einen Planungszeitraum bis zum Jahr 2035 umfasst, den Status eines Fachbeitrags „Gewerbe“ erhalten. 2. Regionalökonomische Analyse Als erster Schritt der Bearbeitung wurde von der AGIT eine regional- bzw. sozioökonomische Analyse erstellt, die überblicksartig Erkenntnisse über Zustand und Entwicklungstrends der sozialen Lage, des Wohlstands und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der StädteRegion und der Stadt Aachen bietet. Schwerpunkte bilden die Bereiche soziodemographische Struktur, Beschäftigung und Unternehmen, Wirtschafts- und Innovationskraft sowie Arbeitslosigkeit und Sozialleistungen. Im Zuge der von der AGIT erstellten regional- bzw. sozioökonomischen Analyse ging es im Kern darum, einerseits durch einen Vergleich mit den umliegenden Kreisen (Düren, Euskirchen, Heinsberg) und dem NRW-Durchschnitt sowie andererseits mit strukturell ähnlichen Verdichtungsräumen (Universitätsstädte Bonn, Münster, Braunschweig mit ihrem jeweiligen Umland) sowie unter Verwendung von Zeitreihen aus der amtlichen Statistik strukturelle Besonderheiten, Entwicklungen und Trends aufzudecken, um damit grundlegende Erkenntnisse zur sozioökonomischen Lage in Stadt und StädteRegion Aachen gewinnen zu können. Folgend werden die wesentlichen Erkenntnisse kurz dargestellt, wobei ein detaillierter Überblick der von der AGIT erstellten Abschlusspräsentation entnommen werden kann:  Gemäßigtes Bevölkerungswachstum bis 2025, danach ist mit Einwohnerrückgang zu rechnen.  Demographischen Entwicklungen der StädteRegion Aachen werden kurz- und mittelfristig zu keiner verminderten Flächennachfrage für Wohnen und Gewerbe führen, sondern sich räumlich in gleichzeitig erfolgenden Wachstums- und Schrumpfungsprozessen sowie in veränderten Infrastrukturbedarfen äußern.  Unterdurchschnittliche Kaufkraft; vor allem bezogen auf Haushalte deutlich unter regionalen Vergleichsgebieten sowie deutschlandweitem Mittel. 1  Niedriges verfügbares Einkommen; vor allem gegenüber vergleichbaren Universitätsstädten zeigt sich deutlicher Rückstand, der in den letzten Jahren sogar noch zugenommen hat! Um Erklärungsmuster für die unterdurchschnittliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und den hohen Anteil wirtschaftsschwächerer Bevölkerung der Stadt (und StädteRegion) Aachen aufzudecken, konnten im Rahmen der sozioökonomischen Analyse verschiedene strukturelle Einflussfaktoren identifiziert werden:     Ungünstiges Verhältnis von Studierenden zu Einwohnern, ein hoher Ausländeranteil verbunden mit einer hohen Ausländerarbeitslosigkeit, trotz sinkenden Arbeitslosenzahlen deutliche Zunahme von Altersarbeitslosen, ungünstiges Verhältnis von Arbeitslosen zu erwerbsfähiger Bevölkerung Darüber hinaus spielt auch die Grenzlage (Stichwort „Halbkreisökonomie“) als Einflussgröße für ein niedrigeres Wohlstandsniveau im deutschlandweiten Vergleich eine Rolle. Den angesprochen Kriterien „hohe Anzahl an Studierenden" und "Grenzlage" wohnen jedoch ebenfalls positive Effekte inne. So ist die hohe Studierendenanzahl eine positive Kennziffer für den Forschungs- und Wissenschaftsstandort Aachen, da die große Anzahl Studierender ein enormes Fachkräftepotential für die Unternehmenslandschaft darstellt. Die Grenzlage steht einerseits für einen dynamischen, international geprägten Wirtschaftsstandort, andererseits behindert sie beispielsweise eine Gewerbeflächenentwicklung im Westen und politischadministrative, fiskalische und gesetzliche Strukturen sowie kulturelle Unterschiede (sprachliche Barrieren) sind ein Hemmnis für die wirtschaftliche Entwicklung der StädteRegion Aachen. Enge wirtschaftliche Verflechtungen über die Grenze hinweg bilden gerade bei den strukturprägenden KMUs im Technologie- bzw. Dienstleistungssektor nach wie vor die Ausnahme, denn die Regel. 3. StädteRegionaler Gewerbeflächenbedarf & Planungsabsichten In enger Zusammenarbeit mit den städteregionalen Kommunen und unter Nutzung der aktuellen Ergebnisse der von der AGIT durchgeführten Untersuchung zur Harmonisierung von Siedlungs- (sfm) & Gewerbeflächen-Monitoring (gfm®), durch die ein deutlich umfangreicheres und präziseres Bild über die gewerblichen Flächenreserven gewonnen werden konnte, wurde im Rahmen des „Städteregionsweiten Gewerbeflächenkonzeptes“ die gewerbliche Reserve- und Bedarfssituation analysiert. Die Ermittlung der Gewerbeflächenreserven erfolgte zum einen auf Basis der von der Bezirksregierung Köln zur Verfügung gestellten und im Siedlungsflächenmonitoring (sfm) erfassten gewerblichen Reserven und zum anderen durch die in gisTRA® tagesaktuell von den kommunalen Anwendern gepflegten Datensätze, ermittelten Flächenreserven. Die Gegenüberstellung der beiden Erfassungssysteme ergab einen Unterschied von insg. 180 ha. Das sfm weist in der StädteRegion Aachen 570 ha (Stand Oktober 2017) an gewerblicher Flächenreserve auf, hingegen sind in gisTRA® insgesamt 390 ha (Stand Juni 2018) Reserveflächen erfasst. Um die Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu gewährleisten, wurden auf die in 2 gisTRA® erfassten Reserveflächen (insg. 290 ha Netto) ein Brutto-Zuschlag von 20% (58 ha) und die im sfm ebenfalls erfassten 43 ha MI-Reserven hinzugerechnet. Die Hauptursachen für die Diskrepanz liegen im Wesentlichen an drei Faktoren: 1) Brutto- bzw. Nettoerfassung von Gewerbeflächen: sfm-Reserven werden auf FNPEbene (Bruttobauland), gfm®-Reserven (mit Ausnahme mittelfristig verfügbarer Flächen) auf B-Plan-Ebene erfasst. 2) Datenaktualität: sfm-Daten berücksichtigen keine aktuellen bauleitplanerischen Entwicklungen und unterjährige Veränderungen im Gewerbeflächenbestand; während gfm®Daten im Idealfall tagesaktuell sind. 3) Bearbeitungsqualität: Ob bzw. wie tiefgehend die Kommunen die von der BR Köln bereitgestellten individuellen Datensätze überprüft haben, ist nicht eindeutig; bei gisTRA® handelt es sich um kontinuierlich überprüfte Realdatensätze. Mit dem im Landesentwicklungsplan NRW festgelegten Ziel 6.1-1 wird definiert, dass die Regionalplanungsbehörden den zukünftigen wirtschaftlichen Flächenbedarf nach einer landeseinheitlichen Methode zu berechnen haben. Demnach ist die Bedarfsermittlung als Trendfortschreibung auf Grundlage des Siedlungsflächenmonitorings durchzuführen. Für diese Trendfortschreibung, also die durchschnittliche jährliche Flächeninanspruchnahme multipliziert mit der Zahl der Jahre des Planungszeitraumes, wären zwei Monitoringperioden des Siedlungsflächenmonitorings erforderlich. Da das Siedlungsflächenmonitoring noch nicht dem vorgegebenen Beobachtungszeitraum des LEP entspricht, werden die Bedarfe im Regierungsbezirk Köln mit der Berechnungsmethode GIFPRO* (Gewerbe‐ und Industrieflächenbedarfsprognose) ermittelt. Für die StädteRegion Aachen wurde daher im Rahmen des Gewerbeflächenkonzeptes ebenfalls eine Bedarfsabschätzung nach GIFPRO vorgenommen. Anhand der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Jahr 2015, fließt je nach Wirtschaftsbranche die Beschäftigtenzahl in unterschiedlichem Maße in die Berechnungsmethode ein. Durch die Berücksichtigung von empirisch ermittelte Flächenkennziffern nach Verdichtungsraum sowie standardisierten Reaktivierungs-, Verlagerungs-, Neuansiedlungsquoten und einem Planungsaufschlag von 20%, kann der zu erwartende Flächenbedarf einer Kommune ermittelt werden. Da grundsätzlich jede Bedarfsberechnungsmethode mit Unsicherheiten behaftet ist, wurde zusätzlich unter Verwendung detaillierter Zeitreihen des regionalen GewerbeflächenMonitorings auf Basis der in gisTRA® erfassten Realdatenbestände, eine Bedarfsermittlung vorgenommen. Die durchschnittliche Flächeninanspruchnahme der vergangenen sechs Jahre, wird hierbei in die Zukunft fortgeschrieben (Trendfortschreibung) und nähert sich methodisch deutlich stärker an die durch die Landesplanung vorgegebene Monitoring-basierte Berechnung an als GIFPRO. 3 Demnach ergibt sich nach GIFPRO ein Bedarf von 474 ha bzw. nach Trendfortschreibung (basierend auf dem durchschnittlichen Jahresbedarf 2011 bis 2016) ein zu erwartender (Mindest-)Flächenbedarf von 531 ha für die StädteRegion Aachen. Abbildung 1: Gewerbeflächenbilanzierung in der StädteRegion Aachen: Reserven und Flächenbedarfe Quelle: AGIT. Betrachtet man die gewerbliche Reserve- und Bedarfssituation der zehn städteregionalen Kommunen, so zeigt sich ein deutlich heterogenes Bild. Die Spanne reicht von Kommunen, die den ermittelten Bedarf theoretisch decken könnten (12,5 ha Überschuss), bis hin zur Stadt Aachen, die ein zu erwartendes Defizit von ca. -147 ha aufweist. Es bleibt jedoch festzuhalten, dass in sieben von zehn Gemeinden der rechnerische Bedarf bis zum Jahr 2035 nicht anhand der Reserven gedeckt werden kann! 4 Abbildung 2: Kommunale Bilanzierung: Reserven und Flächenbedarfe (in ha) Quelle: AGIT. Allerdings muss zwingend berücksichtigt werden, dass in die vorstehende Gewerbeflächenbedarfsberechnung und -bilanzierung die für die StädteRegion Aachen besonders relevanten Sachverhalte bis dato nicht einfließen. Diese erkennbaren, spezifischen gewerblichen Zusatzbedarfe gilt es aber im Hinblick auf den Zeithorizont 2035 zu berücksichtigen. Folgende Faktoren für den gewerblichen Zusatzbedarf konnten identifiziert werden: Flächennachfragen, die nicht bedient werden konnten Aus Hochrechnung der nicht bedienbaren gewerblichen Flächennachfrage (Angaben der Kommunen) der letzten Jahre ergibt sich für die gesamte StädteRegion ein (vorsichtig geschätzter) Zusatzbedarf von mindestens 80 ha bis zum Jahr 2035. Eigentumsverhältnisse/Spekulationsgefahr/Preisgefüge Um die durch Grundstücksspekulationen privater Eigentümer (überzogene Preiserwartungen, Erbauseinandersetzungen etc.) dem Gewerbeflächenmarkt faktisch entzogene Flächen auszugleichen, müssen zusätzliche Flächenangebote in einer Größenordnung von 50 ha geschaffen werden. Strukturwandel Braunkohle („IRR-Zuschlag“) Im Zuge der Neuaufstellung des LEP wurde in der letzten Legislaturperiode durch die damalige Regierung ein Zusatzbedarf durch den Wegfall von Arbeitsplätzen in der Braunkohle anerkannt. In einem Gutachten für die SPD Landtagsfraktion wurden für die damals noch 15.000 Beschäftigten im „Gewerbebetrieb Braunkohle“ bei einer Arbeitsplatzdichte von 30 – 40 Arbeitsplätzen pro Hektar ein Zusatzbedarf in einer Größenordnung von 500 ha für das gesamte IRR-Gebiet festgestellt. Dies bedeutet für die StädteRegion Aachen, dass ein zusätzlicher Flächenbedarf von 110 ha besteht, für den ein entsprechendes Angebot mobilisiert werden muss. * Reduzierung der Reservefläche aufgrund der Unwirksamkeit des Bebauungsplanes Imgenbroich Nord-West. **Abweichende Angaben der Stadt Aachen zu der in gisTRA® erfassten Reservesituation aufgrund des laufenden Planverfahrens. 5 Anhaltender industrieller Strukturwandel und Grenzlage Um die Nachteile des anhaltenden Strukturwandels und der Grenzlage auszugleichen, wird der Kompensations- bzw. Zusatzbedarf für die StädteRegion Aachen bis 2035 auf mindestens 40 ha veranschlagt. „Technologie“ als regionaler Standortfaktor Für großmaßstäbliche Technologieprojekte, die insbesondere aus Forschungsinitiativen der RWTH Aachen, wie z. B. dem StreetScooter, e.GO etc. entstehen, sollten in der Städteregion Aachen bis 2035 zusätzlich 50 ha Fläche mobilisiert werden. Überregional bedeutsame Standortfaktoren (Transportkorridore) Die wachsenden Güterverkehrsströme zwischen den ARA-Häfen und dem europäischen Hinterland werden auch die Flächennachfrage in der StädteRegion Aachen in Bereichen wie Transport, Logistik, Konfektionierung, Veredlung weiter anheizen; der hierdurch induzierte Zusatzbedarf wird auf mindestens 80 ha geschätzt. Neben den „allgemeingültigen“ städteregionalen Mehrbedarfen, sollten auch die spezifischen kommunalen Besonderheiten (Verkehrsanbindung, Altbergbau, Grenzlage, Bevölkerungsstruktur etc.) bei der Bedarfsermittlung nicht außer Acht gelassen werden. In den ehemaligen Steinkohleförderungsbereichen erschweren die Gefährdungspotentiale des Untergrunds die Erschließung von Gewerbeflächen und verteuern diese in einem erheblichen Maße. Davon betroffen sind die Kommunen Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Stolberg und Würselen; in besonderem Maße betrifft diese Problematik allerdings Herzogenrath. Der Stadtteil Herzogenrath-Kohlscheid – der insbesondere für die technologie-orientierte Vermarktung eine besondere Lagegunst aufweist – ist komplett im Gefährdungsbereich des altbergbaulichen oberflächennahen Eigentümerbergbaus. Da im Gegensatz zu den anderen betroffenen Kommunen Herzogenrath im gegenwärtigen FNP kaum Alternativstandorte für eine gewerbliche Nutzung ausweist und somit in der Vergangenheit trotz einer hohen Nachfrage nur relativ wenige Gewerbeflächen verkauft hat, wird die Gewerbeflächenprognose hier verzerrt. Hätte Herzogenrath nur 8 ha Gewerbeflächen zusätzlich verkaufen können, würde die Bedarfsberechnung bis 2035 bei 59,6 ha liegen und entspräche den Reserve- und Potentialflächen. Der gemittelte Bedarfswert der Trendfortschreibung (59,6 ha) und GIFPRO (29 ha) läge demnach bei 44 ha. Um den städteregionalen Kommunen auch im Jahr 2035 noch eine angemessene Ausstattung und vor allem Flexibilität in der Flächendisposition (Flächenvorratspolitik) für die gewerblichindustrielle Entwicklung zu ermöglichen, wird der städteregionsspezifische, gewerbliche Mehrbedarfe auf mind. 400 ha beziffert. Eine Übersicht der quantifizierten Zusatzbedarfe für die StädteRegion Aachen, ist in der nachstehenden Abbildung dargestellt 6 Abbildung 3: Städteregionale Mehrbedarfe Quelle: AGIT. Im Rahmen der von der AGIT geführten Bürgermeistergespräche (11. - 29. Sept. 2017) wurden zunächst die kommunalen Planungsabsichten aufgenommen und erörtert, welche Flächen für den kommunalen Eigenbedarf bzw. für einen städteregionalen Gewerbeflächenpool in Frage kommen. Insgesamt wurden von den städteregions-angehörigen Kommunen Planungsabsichten in einer Größenordnung von 500 ha angezeigt, die in eine regionalplanerische Diskussion eingebracht werden können. Auch hier sind – aus unterschiedlichsten Gründen erhebliche kommunale Differenzen festzustellen. Während in der Gemeinde Roetgen aufgrund von Flächenmangel keine weiteren Planungen umgesetzt werden können, sind in der Stadt Eschweiler neue Planungsabsichten mit einer Gesamtgröße von 113 ha angezeigt worden. Die Gesamtgröße der Planungsabsichten für den kommunalen Eigenbedarf beläuft sich auf 334 ha, die drei Teilflächen des interkommunalen Gewerbeflächenpools weisen eine Fläche von 101 ha auf. Abbildung 4 gibt einen Überblick der Planungsabsichten auf kommunaler Ebene (Priorisierungen / Details der Planungsabsichten können dem Anhang entnommen werden). Eine erste Überprüfung der Planungsabsichten hinsichtlich der potenziellen Neuausweisung von Industrieflächen ergab, dass dieses in nur sehr begrenzten Umfang möglich ist. Flächenmäßig würden lediglich 12% der Planungsabsichten, also ca. 60 ha, eine GI-Ausweisung zulassen (z.B. aufgrund von Abstandsregelungen oder Bemaßung der Flächen). Daher könnte die Ausweisung neuer Industrieflächen durch die interkommunale und kreisübergreifende Kooperation zwischen Alsdorf und Aldenhoven (Erweiterung Business Park Alsdorf) dazu beitragen, dass städteregionale Flächenportfolio aufzuwerten und den städteregionsweiten Bedarf an GI-Flächen abzudecken. 7 Abbildung 4 : Kommunale Planungsabsichten in der StädteRegion Aachen (in ha) Quelle: AGIT. In einem weiteren Schritt wurden diese Planungsabsichten einer ersten Überprüfung hinsichtlich umweltrelevanter Restriktionen unterzogen und in drei Kategorien eingestuft:  Tabuflächen: Ermittlung kategorisch auszuschließender Flächen (Tabuflächen), auf denen eine Bebauung per Norm oder aus anderweitigen Gründen ausgeschlossen oder nahezu unmöglich ist (FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Gesetzlich geschützte Biotope, Wasserschutzzone I, II, Überschwemmungsgebiete, Bestehende Siedlungsflächen).  Restriktionsflächen Stufe 1: Bildung von Abstandszonen um Schutzgebiete oder schutzwürdige Bereiche (100 m Naturschutzgebiete, 300 m FFH-Gebiete & Vogelschutzgebiete, Flächen des Biotopverbunds) um Beeinträchtigungen zu vermeiden.  Restriktionsflächen Stufe 2: Identifikation von Flächen, die eine Zulässigkeit der Flächenentwicklung nicht gänzlich ausschließen, aber aufgrund ihres Schutzstatus, ihrer Empfindlichkeit und / oder ihrer Schutzwürdigkeit Planungshemmnisse darstellen (Landschaftsschutzgebiete, Wasserschutzzone III, Flächen des Biotopverbunds besonderer Bedeutung) Im Ergebnis befinden sich in der StädteRegion Aachen lediglich kleinere Teilflächen in Stolberg und Monschau in der Restriktionsstufe 1. Alle übrigen Planungsabsichten sind entweder von keiner Restriktion betroffen oder befinden sich innerhalb der Restriktionsstufe 2 und stellen somit aus regionalplanerischer Sicht kein bzw. lediglich ein geringes Planungshemmnis dar. 8 Abbildung 5: Umweltrelevante Überprüfung der Planungsabsichten Quelle: AGIT. 4. Handlungsempfehlungen Die Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit in der Gewerbeflächenstrategie und die gemeinsame Entwicklung eines städteregionalen Gewerbeflächenpools haben sich als wichtige und zukunftsweisende Instrumente interkommunaler, vorausschauender und nachhaltiger Gewerbeflächenpolitik im regionalen Kontext herauskristallisiert, Hierzu hat die Bürgermeisterkonferenz am 05. März 2018 die Städteregion Aachen beauftragt, mit Unterstützung der AGIT die Rahmenbedingungen (Organisationsform / LastenNutzenausgleich / Einbindung der Politik) zur Einrichtung eines Gewerbeflächenpools zu prüfen. Bekräftigt wurde die Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit in der StädteRegion Aachen durch die Unterzeichnung einer gemeinsamen Absichtserklärung der Bürgermeister am 28. August 2018. Die gemeinsame Entwicklung (Planung, Realisierung und Vermarktung) neuer, marktfähiger, bedarfsgerechter und qualitativ hochwertiger Gewerbegebiete (gute Verkehrsanbindung, zusammenhängende Flächen > 5 ha, GI-Flächen, logistikgerechte Bauvorschriften), böte die Möglichkeit, die vorhandenen Flächenengpässe in der StädteRegion Aachen zu beseitigen 9 und allen städteregionsangehörigen Kommunen eine möglichst große Flexibilität im Planungszeitraum bis 2035 zu ermöglichen. Die angestrebte Entwicklung von interkommunalen und sogar kreisübergreifenden Gewerbegebieten in Alsdorf, Baesweiler und Aldenhoven in Verbindung mit Linnich, würde maßgeblich zur Deckung des städteregionsweiten Bedarfes beitragen (z.B.: östl. Arrondierung Business Park Alsdorf, Aldenhoven Testing Center, gemeinsame Flächenentwicklung mit Linnich im Zusammenhang mit der Nachnutzung des ehem. Zechengeländes „Emil Mayrisch“ in Siersdorf). Mit dem Aldenhoven Testing Center (ATC) steht bereits eine leistungsfähige Testanlage für die Fahrzeugtechnik der nächsten Generation zur Verfügung. Es ist geplant, den "Campus Aldenhoven" gemeinsam zu einem interkommunalen und sogar kreisübergreifenden Gewerbegebiet zu erweitern. Im Rahmen der Annäherung an verschiedene Formen der interkommunalen Zusammenarbeit wurden weitere bilaterale Gespräche zwischen den städteregionalen Kommunen geführt. Hier ist insbesondere die städteregional bedeutsame Planungsabsicht zwischen Aachen und Eschweiler im Bereich Kinzweiler zu nennen. Auch die Kommunen Roetgen, Monschau und Simmerath verfolgen langfristig das Ziel, nach der zunächst nur in Simmerath möglichen Gewerbegebietsentwicklung, durch eine verstärkte Kooperation, die wirtschaftliche Weiterentwicklung durch die Bereitstellung ausreichender Gewerbeflächen - auch interkommunal - zu sichern. Es besteht eine besondere Herausforderung darin, dass einzelne Kommunen ihre festgestellten gewerblichen Bedarfe nicht auf dem eigenen Stadtgebiet decken können. Eine Kooperation mit Kommunen innerhalb der StädteRegion Aachen, die über ausreichend Reserven bzw. Flächen verfügen, bietet sich daher an. Im Rahmen der Erarbeitung des Städteregionsweiten Gewerbeflächenkonzeptes konnten drei Poolflächen identifiziert werden:  Eschweiler: Weitgehend konfliktfreie, verkehrstechnisch sehr gut angebundene Flächen entlang der L240 (zwei Teilgebiete ca. 113 ha von denen ca. 50 in den Gewerbeflächenpool eingebracht werden könnten); Ansiedlung regionaler Industrieunternehmen mit Fokus auf die Ansiedlung von hochwertigen Industrie- und Logistikunternehmen (zentraler Strukturwandel-Gewerbestandort der Region)  Herzogenrath: 8 ha große Fläche südlich des TPH (mit Ausrichtung auf F&E- und hochschulaffine Dienstleistungen)  Würselen: Bereits regionalplanerisch gesicherte Fläche von 43 ha südlich des Flughafen Merzbrück (Flugplatz-affines Gewerbe) Im Zuge der Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln bringen die Kommunen Aachen (ca. 73 ha), Stolberg (ca. 20 ha) und Roetgen (ca. 3 ha) ihre auf eigenem Gebiet nicht mehr realisierbare Gewerbeflächennachfrage ein. Die neue, multilaterale Gewerbeflächenkooperation wirft eine ganze Reihe von Fragen und Klärungsbedarfen auf, die im Rahmen einer durch Dritte aufzuarbeitenden Finanz- und Rechtsexpertise geklärt werden sollen. 10 Die Vorteile eines Gewerbeflächenpools liegen:  in der gemeinsamen Wahrnehmung von Chancen und Risiken, in der Kosten- und Einnahmenverteilung je nach Wertigkeit der Fläche,  in der Verringerung des kommunalen Risikos,  in der Bündelung der Verwaltungs- und Finanzressourcen,  in dem flexiblen und nachfrageorientierten Handlungsspielraum bei der Flächendisposition,  in der flächensparenden Gewerbeentwicklung bzw. -lenkung des Flächenverbrauchs auf geeignete Standorte,  in der Verbesserung der kommunalen und regionalen Wirtschaftsstruktur und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch ein optimiertes Standortangebot. Die Regionalplanaufstellung befindet sich derzeit noch in der Phase des informellen Planverfahrens. Kommunalspezifische Besonderheiten sowie Anmerkungen und / oder Bedenken insbesondere hinsichtlich der von der BR Köln ermittelten Kennzahlen (Bedarfe / Reserven) sollten der BR Köln schriftlich mitgeteilt werden. Ebenso sollten erstellte Gutachten von planerischer Relevanz (z.B.: Positivkarten für Altbaugebiete, o.ä.), sofern noch nicht geschehen, der BR Köln übermittelt werden, damit vorhandene, nicht umweltrelevante Faktoren bei der Neuaufstellung des Regionalplans Berücksichtigung finden können. Zudem regen wir im Sinne eines präventiven Strukturwandels an, die Poolflächen durch eine Regionalplanänderung (2018 – 2020) für eine gewerbliche Nutzung zu sichern und diese nicht erst in die Neuaufstellung des Regionalplans einzubringen (voraussichtlich nicht vor 2024). AGIT mbH Aachen, im November 2018 11 Karte: Gewerbliche Planungsabsichten in der StädteRegion Aachen Stadt Aachen: Auf Grund des laufenden Planverfahrens keine räumliche Konkretisierung der Planungsabsichten 12 Priorisierung der kommunalen Planungsabsichten 13 14 15