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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
325597.pdf
Größe
2,9 MB
Erstellt
02.01.19, 12:00
Aktualisiert
27.01.19, 14:01

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/1117/WP17 öffentlich 02.01.2019 Dez. III / FB 61/400 Geschwindigkeitsreduzierende/sicherheitsfördernde Maßnahmen Vennbahntrasse Antrag der SPD-Fraktion vom 25.06.2018 Beschluss der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim vom 26.09.2018 Beratungsfolge: Datum Gremium 06.02.2019 Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim Zuständigkeit Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung und die darin enthaltenen Lösungsvorschläge zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich Vennbahntrasse/ Bahnhofsvision Kornelimünster zustimmend zur Kenntnis. Der Antrag gilt damit als behandelt. Vorlage FB 61/1117/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 02.01.2019 Seite: 1/3 Erläuterungen: In ihrer Sitzung am 26.09.2018 hat die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim die Verwaltung gebeten, „bis zur entsprechenden Herstellung (der Verschwenkung Vennbahnweg im Bereich des Biergartens Bahnhofsvision, Anm.) in den Sommermonaten provisorische Maßnahmen zur Sicherung der Fußgänger, Biergartenbesucher etc. zu treffen, z. B. durch Flatterbandabsperrung, Piktogrammanbringung oder andere geeignete geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen.“ Anschließend haben sich Vertreter der städtischen Fachdienststellen mit Frau Schillings (Gastronomin), der Mutter des seinerzeit verunglückten Kleinkindes und zwei Vertretern der Polizei erneut vor Ort getroffen. Jede Form dauerhafter baulicher Querelemente oder Aufpflasterungen im Vennbahnweg wird übereinstimmend abgelehnt, weil sie auch bei geschlossener Gaststätte, Dunkelheit oder Schlechtwetter ohne Außenausschank die Radfahrer behindert und gefährdet. Farbliche Flächen auf dem asphaltierten Vennbahnweg ähnlich der Gestaltung im belgischen Raeren sind im deutschen Verkehrsraum nicht zulässig. Weiterhin werden die Radfahrer ihr Geschwindigkeitsverhalten nur von einer erkennbaren gut besuchten Außengastronomie und nicht von bunten Fahrbahnmarkierungen abhängig machen. Für folgende Gestaltungsvorschläge konnte vor Ort Einigkeit erzielt werden: - Auswechseln der aus beiden Richtungen vom Gaststättenbetreiber vor Jahren aufgestellten modifizierten Schilder „Kellner“ gegen amtliche Z. 133 „Fußgänger“ oder 136 „Kinder“ durch den Stadtbetrieb Aachen (öffentliche Verkehrsfläche). Die Betreiberin ist bereit, ihre privaten Schildermasten zur vorübergehenden Befestigung der städtischen Schilder bis zur baulichen Verschwenkung des Vennbahnweges in 3 bis 4 Jahren zur Verfügung zu stellen. - Wegnahme der ersten Gruppe mit drei übereinanderstehenden Windschutzelementen gegenüber der Gaststätte einschließlich des Eckpfostens, um einen besseren Blickkontakt zwischen ankommenden Radfahrern und querungswilligen Kindern/Fußgängern zu gewährleisten. Frau Schillings als Aufstellerin der Wand sagt die Entfernung zu. - Einzäunung (z.B. Holzzaun in max. 1m Höhe) der Außenbewirtungsfläche gegenüber der Gaststätte im Teilstück zwischen jetziger Windschutzwand und Laterne (ca. 15 m) einschließlich eines 2 m-Stücks quer anstelle des weggenommenen Windschutzelementes (siehe voriger Absatz). Der Zaun ist mit einem Abstand von 50 cm zur Asphaltkante Vennbahnweg in die Nebenanlage zu setzen, um Gefährdungen der vorbei fahrenden Radfahrer zu vermeiden. Neben der Windschutzwand ist eine 2 m breite Lücke als Durchgang für Gäste und Kellner zu lassen, um die Querungsvorgänge auf eine bestimmte Stelle und damit für alle berechenbarer zusammenzufassen (siehe Plan). Da bezirkliche Mittel für eine solche im öffentlichen Interesse liegende Einfriedung nicht zur Verfügung stehen, müssen sich die Gaststättenbetreiberin und das Städtische Immobilienmanagement bezüglich der Übernahme der Kosten verständigen. Ein Vertreter des Vorlage FB 61/1117/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 02.01.2019 Seite: 2/3 Immobilienmanagements (FB 23/20) wird in der Sitzung über das Ergebnis der Verhandlungen mit Frau Schillings, die anfallenden Kosten und die Finanzierung des städtischen Anteils berichten. - Auftragen eines Z. 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) als Bodenmarkierung in blau-weißer Gestaltung auf den Asphalt des Vennbahnweges in Höhe der zukünftig übrig bleibenden Fußgängerquerungsstelle (Zaunöffnung), um die heraustretenden Fußgänger auf die kreuzenden Radfahrer hinzuweisen. - Aufstellen je eines oder zwei neonfarbener Plastikfiguren in Kleinkindgröße aus jeder Richtung jeweils 20 m vor der Außengastronomie durch Frau Schillings auf ihrem Grundstück als Hinweise auf querende Kinder (werden jeweils bei besuchsstarker Außengastronomie durch die Gaststätte aufgestellt und wieder eingezogen). Der in der Bezirksvertretungssitzung am 26.09.2018 ins Gespräch gebrachte Zebrastreifen auf dem Vennbahnweg findet ebenfalls keine Zustimmung, da bei aller Spontanität der querenden Gaststättenbesucher auf jeden Fall diese auch zukünftig beim Queren wartepflichtig sein sollen und dem Vennbahnweg als durchgehendem Premiumradweg der Vorrang verbleiben soll. Im Oktober 2018 wurde das fortgeschriebene Konzept des „Aktionsplan für mehr Verkehrssicherheit“ im Mobilitätsausschuss vorgestellt. Ein wesentlicher Baustein ist eine „Kommunikationskampagne für mehr Rücksichtnahme und Sicherheit im Straßenverkehr“. Hierzu wird ein „Katalog öffentlichkeitswirksamer Einzelaktionen“ entwickelt werden, im Rahmen dessen auch Aktionen für mehr Rücksicht auf diesem Abschnitt des Vennbahnweges enthalten sein werden. Anlage/n: Antrag der SPD-Fraktion vom 25.06.2018 Beschluss der BV vom 26.09.2018 Lageplan Einzäunung Vorlage FB 61/1117/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 02.01.2019 Seite: 3/3 Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen - Kornelimünster / Walheim Herrn Bezirksbürgermeister Jakob von Thenen Oberforstbacher Straße 32 52076 Aachen 25.06.2018 Geschwindigkeitsreduzierende/Sicherheitsfördernde Maßnahmen Vennbahntrasse Sehr geehrter Herr von Thenen, die SPD Fraktion beantragt nach § 3 / Abs. 2 der Geschäftsordnung für Rat und Bezirksvertretungen, den nachfolgenden Antrag für die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Walheim / Kornelimünster vorzusehen: Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung im Bereich der Bahnhofsvision in Kornelimünster auf der Vennbahntrasse geschwindigkeitsreduzierende und sicherheitsfördernde Maßnahmen zu errichten. Begründung: Die Bahnhofsvision in Kornelimünster gehört zu den ganz wenigen Lokalen in unserem Stadtbezirk mit Außengastronomie. Diese wird vom Frühjahr bis in den Herbst von sehr vielen Nutzern der Vennbahntrasse sowie auch extra anreisenden Gästen frequentiert. Hier kommt es verstärkt zu sehr gefährlichen Situationen, weil Radfahrer und Skater mit hoher Geschwindigkeit den Bereich zwischen der Außengastronomie und dem Lokal befahren. Diese Gefährdung sollte mit adäquaten Maßnahmen beseitigt werden. Mit freundlichen Grüßen -Sprecher SPD-Fraktion- Andrea Hausmann-Kischkat -Mitglied der Bezirksvertretung- ti SPD Fraktion Kornetimünster-Walheim ** www.spd-walheim.de/ ** www.spd-komelimuenster.de/ Auszug TOURISMUS Bürgerinfo Home Rat der Stadt Seite 1 von 2 KULTUR · FREIZEIT WIRTSCHAFT STADT · BÜRGER STADTSEITEN Auszug - Geschwindigkeitsreduzierende/sicherheitsfördernde Maßnahmen Vennbahntrasse Antrag der SPD-Bezirksfraktion vom 25.06.2018 Ausschüsse Bezirksvertretungen Sonstige Gremien Fraktionen Ämter TO öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim TOP: Ö6 Gremium: Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim Beschlussart: geändert beschlossen Datum: Mi, 26.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung Textrecherche Raum: Sitzungssaal des Bezirksamtes, Bezirksamt Kornelimünster-Walheim Sitzungsteilnehmer Ort: Bezirksamt Kornelimünster-Walheim Sitzungen Kalender Übersicht Recherche Gläserner Rat Mandatsträger VO Aufwandsentschädigungen Kontakt Impressum Wortprotokoll Beschluss FB 61/1051/WP17 Geschwindigkeitsreduzierende/sicherheitsfördernde Maßnahmen Vennbahntrasse Antrag der SPD-Bezirksfraktion vom 25.06.2018 Status: öffentlich Verfasser: Dez. III / FB 61/400 Vorlage-Art: Kenntnisnahme Federführend: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Die SPD-BF erläutert zunächst ihren Antrag, in dem es darum geht, die Geschwindigkeiten der Fahrradfahrer und Skater durch adäquate Maßnahmen zu reduzieren oder abzumildern. Sie hat hierzu Vorschläge von der Verwaltung erwartet, die relativ schnell und ohne große Baumaßnahmen umgesetzt werden können. Und zwar solche Maßnahmen wie sie bereits an anderer Stelle auf dem Vennbahnweg durch entsprechende Markierungen umgesetzt worden sind. Die jetzt von der Verwaltung vorgeschlagene Lösung der Verbreiterung des Vennbahnweges auf mindestens 4,00 m und die Verschwenkung des Weges auf die östliche Seite wird als gute Lösung angesehen. Der Nachteil ist jedoch, dass dies aus Sicht der Verwaltung frühestens in ca. drei Jahren zu realisieren sein wird. Von Seiten der SPD-BF ist auf keinen Fall gewünscht, die ebenso vorgeschlagene Verlagerung der Außengastronomie direkt vor das Gebäude der Gaststätte. Dies würde eine Reduzierung der Außengastronomiefläche auf etwa ein Drittel bedeuten. Diese Gaststätte ist der einzige Biergarten im gesamten Südraum, wo man im Sommerhalbjahr attraktiv sitzen kann und auch bei internationalen Fußballmeisterschaften Public Viewing möglich ist. Deshalb möchte die SPD-BF dies so nicht umgesetzt wissen. Darüber hinaus hat sie in einem Gespräch erfahren, dass die Gastwirtin dies auch nicht wirklich möchte. Auch die Überlegung, einen zwei Meter hohen Zaun vorübergehend zu errichten, kann aus ihrer Sicht keine gute Lösung sein. Sie weiß durch das Gespräch mit der Gastwirtin, dass diese durchaus bereit ist, bis zum Zeitpunkt der Umsetzung der „großen Lösung“ einen Jägerzaun o. ä. als Eingrenzung mit vielleicht ein oder zwei Durchgängen zu errichten, sodass die Gefahren durch querende Kinder und andere Fußgänger an dieser Stelle minimiert werden. Sie schlägt daher vor, den Beschlussvorschlag der Verwaltung so nicht zu Kenntnis zu nehmen, sondern für die Übergangszeit die Verwaltung zu bitten andere aber nicht so eingreifende Maßnahmen an der Stelle vorzunehmen. Die CDU-BF teilt die Argumente der SPD-BF. Zusätzlich ist zu bedenken, dass bei einer Verlagerung des Biergartens wahrscheinlich mit Lärmbeschwerden der angrenzenden Bewohner gerechnet werden muss. Bei der jetzigen Lage des Biergartens bietet das ehem. Bahnhofsgebäude für die Bewohner der Oberforstbacher Straße einen gewissen Lärmschutz. Der Biergarten ist nicht nur für unseren Aachener Südraum, sondern auch von Belgien gesehen ein interessanter und schöner Verweilort für Fahrradfahrer. Sie begrüßt auch die Verlegung des Vennbahnweges, aber drei Jahre Wartezeit um die Fördergelder zu bekommen, ist ein langer Zeitraum. Sie schlägt folgenden Beschluss vor: Die von der Verwaltung vorgeschlagene Verschwenkung des Vennbahnradweges im Bereich des Biergartens der Bahnhofsvision wird für sehr zielführend erachtet und begrüßt. Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung bis zur entsprechenden Herstellung in den Sommermonaten provisorische Maßnahmen zur Sicherung der Fußgänger, Biergartenbesucher etc. zu treffen, z. B. durch Flatterbandabsperrung, PiktogrammAnbringungen oder andere geeignete geschwindigkeits-reduzierende Maßnahmen. Die Grüne-BF würde auch eine Verschwenkung des Vennbahnweges begrüßen, aber ansonsten die Außengastronomie dort belassen. Für die Fahrradfahrer ist es zumutbar, die sich dort aufhaltenden Personen zu erkennen und sich entsprechend darauf einzustellen. Sie findet es erstaunlich, dass die Gaststättenbetreiberin die Kosten tragen soll. http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020.asp 21.12.2018 Auszug Seite 2 von 2 mit Vertretern der Fach- und Bezirksverwaltung und unter Anwesenheit von Frau Schillings als Pächterin dieser Fläche war. Frau Schillings selbst hat durchaus die Idee vorgetragen, für die Übergangszeit bis zur Umsetzung der „großen Lösung“ die Außenausschankfläche auf die hausseitig gelegene Freifläche zu verlegen. Es ist also nicht so, als wolle die Verwaltung Frau Schillings etwas aufdrücken. Auch kam der Vorschlag von Frau Schillings, eine Einfriedung dieser Fläche zum Vennbahnweg hin zu erstellen. Dabei war von einem Zaun von 2 Metern Höhe nie die Rede. Es soll eine einfache optische Sicherheitsgrenze zwischen der Gastronomiefläche und dem Vennbahnweg geschaffen werden. Wie die Einfriedung im Einzelnen tatsächlich aussehen soll, wurde noch nicht besprochen. Bei den Überlegungen nach geschwindigkeitsreduzierenden und sicherheitsfördernden Maßnahmen wurde auch einbezogen, dass gemessen an einer Ganzjahreszeit die Zeitanteile, in denen die Gastronomie dort im Außenbereich betrieben wird, nur ein Viertel der Gesamtzeit in Anspruch nimmt. Die Schülerverkehre zum und vom Inda-Gymnasium finden zu einer Tageszeit statt, in der die Außengastronomie nicht geöffnet ist. Insoweit ist das ganzjährige Aufstellen von Versatzgittern und Pollern nicht zu rechtfertigen. Auch ist ein Aufstellen und Entfernen zu den Anfangs- und Endzeiten der Außengastronomie durch die Gaststättenbetreiberin als nicht realistisch anzusehen. Die in den früheren Jahren aufgestellten Versatzgitter und Poller wurden mittlerweile an fast allen Stellen des Vennbahnweges aus Gründen der Verkehrssicherheit für die Fahrradfahrer entfernt, weil es in der Vergangenheit dort zu Unfällen gekommen ist. Die angestrebte und hier vorgestellte Zwischenlösung ist daher mit der Gaststättenbetreiberin abgestimmt. Das Ziel, den Vennbahnweg in den zur Verfügung stehenden Flächen auf mindestens 4 Meter zu verbreitern, ist jedoch finanziell nur zu erreichen, wenn hierfür die entsprechenden Zuschüsse vor Umsetzung der Maßnahme gewährt werden und der Fachbereich Umwelt dies aus ökologischer Sicht mitträgt. Die SPD-BF führt aus, dass sie in ihrem Antrag geschwindigkeitsreduzierende und sicherheitsfördernde Maßnahmen gefordert hat. Damit sind nicht nur Versatzgitter und Poller, sondern auch andere Maßnahmen gemeint, die geeignet sind die Geschwindigkeiten der Fahrradfahrer zu reduzieren. Die Fachverwaltung muss hier prüfen, welche Maßnahmen, z. B. in Form von Markierungen, geeignet sind. Auf jeden Fall sollten die Gefahren nicht durch irgendwelche Barrieren erhöht werden. Gewünscht wird die von ihr angedachte Lösung, die offensichtlich eine Mehrheit in der Bezirksvertretung findet und keine Verlagerung und Reduzierung der Außenausschankfläche. Die Verschwenkung des Vennbahnweges ist die ideale Lösung, die leider aus finanziellen Gründen nicht vorgezogen werden kann, um die Zuschussgewährung nicht zu gefährden. Ansonsten soll der Biergarten an der Stelle bleiben an der er zurzeit ist. Herr von Thenen schlägt im Hinblick auf den Beschlussvorschlag der CDU-BF, der offensichtlich hier eine Mehrheit finden wird, vor, dass die Verwaltung weitere Gespräche mit der Gaststättenbetreiberin führen soll. Dies unter der Prämisse, dass auch im Hinblick auf den Lärmschutz für die Bewohner der Oberforstbacher Straße der Biergarten an seiner bisherigen Stelle bleiben soll. Herr Havertz schlägt vor, dass bei Beibehaltung der jetzigen Situation eine Einfriedung der Gastronomieflächen beiderseits des Vennbahnweges mit entsprechendem Sicherheitsabstand zur Verkehrsfläche und mit jeweils zwei oder drei Öffnungen versehen errichtet wird. Dadurch würde den Gästen optisch deutlich gemacht, dass der Vennbahnweg nicht Bestandteil der Gastronomiefläche ist und die Gäste sich innerhalb der Fläche aufhalten. Herr von Thenen verdeutlicht nochmals, dass die Fachverwaltung entsprechende Gespräche mit der Gaststättenbetreiberin führen und das Ergebnis der Bezirksvertretung vorstellen sollte. Die Grüne-BF schlägt vor, Zebrastreifen auf dem Vennbahnweg aufzubringen, die von allen Nutzern wahrgenommen werden. Für Herrn Havertz wäre diese Überlegung mit einzubeziehen. Die CDU-BF schlägt vor, in ihren Beschlussvorschlag noch zusätzlich aufzunehmen, dass eine Verlagerung und Reduzierung der Außengastronomiefläche nicht erfolgen soll. Bezüglich der Kosten für die Einfriedung empfiehlt sie der Verwaltung auf die Gaststättenbetreiberin insoweit zuzukommen, dass diese nicht die gesamten Kosten tragen muss. Herr Havertz verdeutlicht hier nochmals, dass die Gaststättenbetreiberin bei dem geführten Gespräch selber den Vorschlag gemacht hat, die Kosten zu tragen. Abschließend ergeht folgender Beschluss: Die von der Verwaltung vorgeschlagene Verschwenkung des Vennbahnweges im Bereich des Biergartens der Bahnhofsvision wird einstimmig für sehr zielführend erachtet und begrüßt. Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim bittet die Verwaltung einstimmig, bis zur entsprechenden Herstellung, in den Sommermonaten provisorische Maßnahmen zur Sicherung der Fußgänger, Biergartenbesucher etc. zu treffen, z. B. durch Flatterbandabsperrung, Piktogramm-Anbringungen oder andere geeignete geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen. Der jetzige Zustand der Außengastronomie soll erhalten bleiben. http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020.asp 21.12.2018 Einfriedung der Außenausschankfläche Bahnhofsvision gegenüber Vennbahnweg 1. W und andele m dur ch Z ent en tf aun erse ernen tzen ng a hg c ur 2m D ca. 15m (Holz-)Zaun, max. 1m hoch