Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
325597.pdf
Größe
2,9 MB
Erstellt
02.01.19, 12:00
Aktualisiert
27.01.19, 14:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/1117/WP17
öffentlich
02.01.2019
Dez. III / FB 61/400
Geschwindigkeitsreduzierende/sicherheitsfördernde Maßnahmen
Vennbahntrasse
Antrag der SPD-Fraktion vom 25.06.2018
Beschluss der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim
vom 26.09.2018
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
06.02.2019
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Zuständigkeit
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung und
die darin enthaltenen Lösungsvorschläge zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich
Vennbahntrasse/ Bahnhofsvision Kornelimünster zustimmend zur Kenntnis. Der Antrag gilt damit als
behandelt.
Vorlage FB 61/1117/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.01.2019
Seite: 1/3
Erläuterungen:
In ihrer Sitzung am 26.09.2018 hat die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim die
Verwaltung gebeten, „bis zur entsprechenden Herstellung (der Verschwenkung Vennbahnweg im
Bereich des Biergartens Bahnhofsvision, Anm.) in den Sommermonaten provisorische Maßnahmen
zur Sicherung der Fußgänger, Biergartenbesucher etc. zu treffen, z. B. durch Flatterbandabsperrung,
Piktogrammanbringung oder andere geeignete geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen.“
Anschließend haben sich Vertreter der städtischen Fachdienststellen mit Frau Schillings
(Gastronomin), der Mutter des seinerzeit verunglückten Kleinkindes und zwei Vertretern der Polizei
erneut vor Ort getroffen. Jede Form dauerhafter baulicher Querelemente oder Aufpflasterungen im
Vennbahnweg wird übereinstimmend abgelehnt, weil sie auch bei geschlossener Gaststätte,
Dunkelheit oder Schlechtwetter ohne Außenausschank die Radfahrer behindert und gefährdet.
Farbliche Flächen auf dem asphaltierten Vennbahnweg ähnlich der Gestaltung im belgischen Raeren
sind im deutschen Verkehrsraum nicht zulässig. Weiterhin werden die Radfahrer ihr
Geschwindigkeitsverhalten nur von einer erkennbaren gut besuchten Außengastronomie und nicht
von bunten Fahrbahnmarkierungen abhängig machen.
Für folgende Gestaltungsvorschläge konnte vor Ort Einigkeit erzielt werden:
-
Auswechseln der aus beiden Richtungen vom Gaststättenbetreiber vor Jahren aufgestellten
modifizierten Schilder „Kellner“ gegen amtliche Z. 133 „Fußgänger“ oder 136 „Kinder“ durch den
Stadtbetrieb Aachen (öffentliche Verkehrsfläche). Die Betreiberin ist bereit, ihre privaten
Schildermasten zur vorübergehenden Befestigung der städtischen Schilder bis zur baulichen
Verschwenkung des Vennbahnweges in 3 bis 4 Jahren zur Verfügung zu stellen.
-
Wegnahme der ersten Gruppe mit drei übereinanderstehenden Windschutzelementen gegenüber
der Gaststätte einschließlich des Eckpfostens, um einen besseren Blickkontakt zwischen
ankommenden Radfahrern und querungswilligen Kindern/Fußgängern zu gewährleisten. Frau
Schillings als Aufstellerin der Wand sagt die Entfernung zu.
-
Einzäunung (z.B. Holzzaun in max. 1m Höhe) der Außenbewirtungsfläche gegenüber der
Gaststätte im Teilstück zwischen jetziger Windschutzwand und Laterne (ca. 15 m) einschließlich
eines 2 m-Stücks quer anstelle des weggenommenen Windschutzelementes (siehe voriger
Absatz). Der Zaun ist mit einem Abstand von 50 cm zur Asphaltkante Vennbahnweg in die
Nebenanlage zu setzen, um Gefährdungen der vorbei fahrenden Radfahrer zu vermeiden. Neben
der Windschutzwand ist eine 2 m breite Lücke als Durchgang für Gäste und Kellner zu lassen, um
die Querungsvorgänge auf eine bestimmte Stelle und damit für alle berechenbarer
zusammenzufassen (siehe Plan).
Da bezirkliche Mittel für eine solche im öffentlichen Interesse liegende Einfriedung nicht zur
Verfügung stehen, müssen sich die Gaststättenbetreiberin und das Städtische
Immobilienmanagement bezüglich der Übernahme der Kosten verständigen. Ein Vertreter des
Vorlage FB 61/1117/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.01.2019
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Immobilienmanagements (FB 23/20) wird in der Sitzung über das Ergebnis der Verhandlungen mit
Frau Schillings, die anfallenden Kosten und die Finanzierung des städtischen Anteils berichten.
-
Auftragen eines Z. 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) als Bodenmarkierung in blau-weißer
Gestaltung auf den Asphalt des Vennbahnweges in Höhe der zukünftig übrig bleibenden
Fußgängerquerungsstelle (Zaunöffnung), um die heraustretenden Fußgänger auf die kreuzenden
Radfahrer hinzuweisen.
-
Aufstellen je eines oder zwei neonfarbener Plastikfiguren in Kleinkindgröße aus jeder Richtung
jeweils 20 m vor der Außengastronomie durch Frau Schillings auf ihrem Grundstück als Hinweise
auf querende Kinder (werden jeweils bei besuchsstarker Außengastronomie durch die Gaststätte
aufgestellt und wieder eingezogen).
Der in der Bezirksvertretungssitzung am 26.09.2018 ins Gespräch gebrachte Zebrastreifen auf dem
Vennbahnweg findet ebenfalls keine Zustimmung, da bei aller Spontanität der querenden
Gaststättenbesucher auf jeden Fall diese auch zukünftig beim Queren wartepflichtig sein sollen und
dem Vennbahnweg als durchgehendem Premiumradweg der Vorrang verbleiben soll.
Im Oktober 2018 wurde das fortgeschriebene Konzept des „Aktionsplan für mehr Verkehrssicherheit“
im Mobilitätsausschuss vorgestellt. Ein wesentlicher Baustein ist eine „Kommunikationskampagne für
mehr Rücksichtnahme und Sicherheit im Straßenverkehr“. Hierzu wird ein „Katalog
öffentlichkeitswirksamer Einzelaktionen“ entwickelt werden, im Rahmen dessen auch Aktionen für
mehr Rücksicht auf diesem Abschnitt des Vennbahnweges enthalten sein werden.
Anlage/n:
Antrag der SPD-Fraktion vom 25.06.2018
Beschluss der BV vom 26.09.2018
Lageplan Einzäunung
Vorlage FB 61/1117/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.01.2019
Seite: 3/3
Fraktion
in der
Bezirksvertretung Aachen - Kornelimünster / Walheim
Herrn Bezirksbürgermeister
Jakob von Thenen
Oberforstbacher Straße 32
52076 Aachen
25.06.2018
Geschwindigkeitsreduzierende/Sicherheitsfördernde Maßnahmen Vennbahntrasse
Sehr geehrter Herr von Thenen,
die SPD Fraktion beantragt nach § 3 / Abs. 2 der Geschäftsordnung für Rat und
Bezirksvertretungen, den nachfolgenden Antrag für die Tagesordnung der nächsten Sitzung der
Bezirksvertretung Walheim / Kornelimünster vorzusehen:
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung im Bereich der Bahnhofsvision in Kornelimünster auf
der Vennbahntrasse geschwindigkeitsreduzierende und sicherheitsfördernde Maßnahmen zu
errichten.
Begründung:
Die Bahnhofsvision in Kornelimünster gehört zu den ganz wenigen Lokalen in unserem Stadtbezirk
mit Außengastronomie. Diese wird vom Frühjahr bis in den Herbst von sehr vielen Nutzern der
Vennbahntrasse sowie auch extra anreisenden Gästen frequentiert. Hier kommt es verstärkt zu
sehr gefährlichen Situationen, weil Radfahrer und Skater mit hoher Geschwindigkeit den Bereich
zwischen der Außengastronomie und dem Lokal befahren. Diese Gefährdung sollte mit adäquaten
Maßnahmen beseitigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
-Sprecher SPD-Fraktion-
Andrea Hausmann-Kischkat
-Mitglied der Bezirksvertretung-
ti SPD Fraktion Kornetimünster-Walheim ** www.spd-walheim.de/
** www.spd-komelimuenster.de/
Auszug
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Auszug - Geschwindigkeitsreduzierende/sicherheitsfördernde
Maßnahmen Vennbahntrasse Antrag der SPD-Bezirksfraktion vom
25.06.2018
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Ämter
TO
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
TOP:
Ö6
Gremium:
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster /
Walheim
Beschlussart: geändert beschlossen
Datum:
Mi, 26.09.2018
Status:
öffentlich/nichtöffentlich
Zeit:
17:00 - 19:30
Anlass:
Öffentliche/Nichtöffentliche
Sitzung
Textrecherche
Raum:
Sitzungssaal des Bezirksamtes, Bezirksamt Kornelimünster-Walheim
Sitzungsteilnehmer
Ort:
Bezirksamt Kornelimünster-Walheim
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Beschluss
FB 61/1051/WP17
Geschwindigkeitsreduzierende/sicherheitsfördernde
Maßnahmen Vennbahntrasse
Antrag der SPD-Bezirksfraktion vom 25.06.2018
Status:
öffentlich
Verfasser:
Dez. III / FB 61/400
Vorlage-Art:
Kenntnisnahme
Federführend: Fachbereich Stadtentwicklung und
Verkehrsanlagen
Die SPD-BF erläutert zunächst ihren Antrag, in dem es darum geht, die Geschwindigkeiten der Fahrradfahrer und
Skater durch adäquate Maßnahmen zu reduzieren oder abzumildern. Sie hat hierzu Vorschläge von der
Verwaltung erwartet, die relativ schnell und ohne große Baumaßnahmen umgesetzt werden können. Und zwar
solche Maßnahmen wie sie bereits an anderer Stelle auf dem Vennbahnweg durch entsprechende Markierungen
umgesetzt worden sind. Die jetzt von der Verwaltung vorgeschlagene Lösung der Verbreiterung des
Vennbahnweges auf mindestens 4,00 m und die Verschwenkung des Weges auf die östliche Seite wird als gute
Lösung angesehen. Der Nachteil ist jedoch, dass dies aus Sicht der Verwaltung frühestens in ca. drei Jahren zu
realisieren sein wird. Von Seiten der SPD-BF ist auf keinen Fall gewünscht, die ebenso vorgeschlagene
Verlagerung der Außengastronomie direkt vor das Gebäude der Gaststätte. Dies würde eine Reduzierung der
Außengastronomiefläche auf etwa ein Drittel bedeuten. Diese Gaststätte ist der einzige Biergarten im gesamten
Südraum, wo man im Sommerhalbjahr attraktiv sitzen kann und auch bei internationalen Fußballmeisterschaften
Public Viewing möglich ist. Deshalb möchte die SPD-BF dies so nicht umgesetzt wissen. Darüber hinaus hat sie in
einem Gespräch erfahren, dass die Gastwirtin dies auch nicht wirklich möchte. Auch die Überlegung, einen zwei
Meter hohen Zaun vorübergehend zu errichten, kann aus ihrer Sicht keine gute Lösung sein. Sie weiß durch das
Gespräch mit der Gastwirtin, dass diese durchaus bereit ist, bis zum Zeitpunkt der Umsetzung der „großen Lösung“
einen Jägerzaun o. ä. als Eingrenzung mit vielleicht ein oder zwei Durchgängen zu errichten, sodass die Gefahren
durch querende Kinder und andere Fußgänger an dieser Stelle minimiert werden. Sie schlägt daher vor, den
Beschlussvorschlag der Verwaltung so nicht zu Kenntnis zu nehmen, sondern für die Übergangszeit die Verwaltung
zu bitten andere aber nicht so eingreifende Maßnahmen an der Stelle vorzunehmen.
Die CDU-BF teilt die Argumente der SPD-BF. Zusätzlich ist zu bedenken, dass bei einer Verlagerung des
Biergartens wahrscheinlich mit Lärmbeschwerden der angrenzenden Bewohner gerechnet werden muss. Bei der
jetzigen Lage des Biergartens bietet das ehem. Bahnhofsgebäude für die Bewohner der Oberforstbacher Straße
einen gewissen Lärmschutz. Der Biergarten ist nicht nur für unseren Aachener Südraum, sondern auch von Belgien
gesehen ein interessanter und schöner Verweilort für Fahrradfahrer. Sie begrüßt auch die Verlegung des
Vennbahnweges, aber drei Jahre Wartezeit um die Fördergelder zu bekommen, ist ein langer Zeitraum. Sie schlägt
folgenden Beschluss vor: Die von der Verwaltung vorgeschlagene Verschwenkung des Vennbahnradweges im
Bereich des Biergartens der Bahnhofsvision wird für sehr zielführend erachtet und begrüßt. Die Bezirksvertretung
bittet die Verwaltung bis zur entsprechenden Herstellung in den Sommermonaten provisorische Maßnahmen zur
Sicherung der Fußgänger, Biergartenbesucher etc. zu treffen, z. B. durch Flatterbandabsperrung, PiktogrammAnbringungen oder andere geeignete geschwindigkeits-reduzierende Maßnahmen.
Die Grüne-BF würde auch eine Verschwenkung des Vennbahnweges begrüßen, aber ansonsten die
Außengastronomie dort belassen. Für die Fahrradfahrer ist es zumutbar, die sich dort aufhaltenden Personen zu
erkennen und sich entsprechend darauf einzustellen. Sie findet es erstaunlich, dass die Gaststättenbetreiberin die
Kosten tragen soll.
http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020.asp
21.12.2018
Auszug
Seite 2 von 2
mit Vertretern der Fach- und Bezirksverwaltung und unter Anwesenheit von Frau Schillings als Pächterin dieser
Fläche war. Frau Schillings selbst hat durchaus die Idee vorgetragen, für die Übergangszeit bis zur Umsetzung der
„großen Lösung“ die Außenausschankfläche auf die hausseitig gelegene Freifläche zu verlegen. Es ist also nicht
so, als wolle die Verwaltung Frau Schillings etwas aufdrücken. Auch kam der Vorschlag von Frau Schillings, eine
Einfriedung dieser Fläche zum Vennbahnweg hin zu erstellen. Dabei war von einem Zaun von 2 Metern Höhe nie
die Rede. Es soll eine einfache optische Sicherheitsgrenze zwischen der Gastronomiefläche und dem
Vennbahnweg geschaffen werden. Wie die Einfriedung im Einzelnen tatsächlich aussehen soll, wurde noch nicht
besprochen. Bei den Überlegungen nach geschwindigkeitsreduzierenden und sicherheitsfördernden Maßnahmen
wurde auch einbezogen, dass gemessen an einer Ganzjahreszeit die Zeitanteile, in denen die Gastronomie dort im
Außenbereich betrieben wird, nur ein Viertel der Gesamtzeit in Anspruch nimmt. Die Schülerverkehre zum und vom
Inda-Gymnasium finden zu einer Tageszeit statt, in der die Außengastronomie nicht geöffnet ist. Insoweit ist das
ganzjährige Aufstellen von Versatzgittern und Pollern nicht zu rechtfertigen. Auch ist ein Aufstellen und Entfernen
zu den Anfangs- und Endzeiten der Außengastronomie durch die Gaststättenbetreiberin als nicht realistisch
anzusehen. Die in den früheren Jahren aufgestellten Versatzgitter und Poller wurden mittlerweile an fast allen
Stellen des Vennbahnweges aus Gründen der Verkehrssicherheit für die Fahrradfahrer entfernt, weil es in der
Vergangenheit dort zu Unfällen gekommen ist. Die angestrebte und hier vorgestellte Zwischenlösung ist daher mit
der Gaststättenbetreiberin abgestimmt. Das Ziel, den Vennbahnweg in den zur Verfügung stehenden Flächen auf
mindestens 4 Meter zu verbreitern, ist jedoch finanziell nur zu erreichen, wenn hierfür die entsprechenden
Zuschüsse vor Umsetzung der Maßnahme gewährt werden und der Fachbereich Umwelt dies aus ökologischer
Sicht mitträgt.
Die SPD-BF führt aus, dass sie in ihrem Antrag geschwindigkeitsreduzierende und sicherheitsfördernde
Maßnahmen gefordert hat. Damit sind nicht nur Versatzgitter und Poller, sondern auch andere Maßnahmen
gemeint, die geeignet sind die Geschwindigkeiten der Fahrradfahrer zu reduzieren. Die Fachverwaltung muss hier
prüfen, welche Maßnahmen, z. B. in Form von Markierungen, geeignet sind. Auf jeden Fall sollten die Gefahren
nicht durch irgendwelche Barrieren erhöht werden. Gewünscht wird die von ihr angedachte Lösung, die
offensichtlich eine Mehrheit in der Bezirksvertretung findet und keine Verlagerung und Reduzierung der
Außenausschankfläche. Die Verschwenkung des Vennbahnweges ist die ideale Lösung, die leider aus finanziellen
Gründen nicht vorgezogen werden kann, um die Zuschussgewährung nicht zu gefährden. Ansonsten soll der
Biergarten an der Stelle bleiben an der er zurzeit ist.
Herr von Thenen schlägt im Hinblick auf den Beschlussvorschlag der CDU-BF, der offensichtlich hier eine Mehrheit
finden wird, vor, dass die Verwaltung weitere Gespräche mit der Gaststättenbetreiberin führen soll. Dies unter der
Prämisse, dass auch im Hinblick auf den Lärmschutz für die Bewohner der Oberforstbacher Straße der Biergarten
an seiner bisherigen Stelle bleiben soll.
Herr Havertz schlägt vor, dass bei Beibehaltung der jetzigen Situation eine Einfriedung der Gastronomieflächen
beiderseits des Vennbahnweges mit entsprechendem Sicherheitsabstand zur Verkehrsfläche und mit jeweils zwei
oder drei Öffnungen versehen errichtet wird. Dadurch würde den Gästen optisch deutlich gemacht, dass der
Vennbahnweg nicht Bestandteil der Gastronomiefläche ist und die Gäste sich innerhalb der Fläche aufhalten.
Herr von Thenen verdeutlicht nochmals, dass die Fachverwaltung entsprechende Gespräche mit der
Gaststättenbetreiberin führen und das Ergebnis der Bezirksvertretung vorstellen sollte.
Die Grüne-BF schlägt vor, Zebrastreifen auf dem Vennbahnweg aufzubringen, die von allen Nutzern
wahrgenommen werden.
Für Herrn Havertz wäre diese Überlegung mit einzubeziehen.
Die CDU-BF schlägt vor, in ihren Beschlussvorschlag noch zusätzlich aufzunehmen, dass eine Verlagerung und
Reduzierung der Außengastronomiefläche nicht erfolgen soll. Bezüglich der Kosten für die Einfriedung empfiehlt sie
der Verwaltung auf die Gaststättenbetreiberin insoweit zuzukommen, dass diese nicht die gesamten Kosten tragen
muss.
Herr Havertz verdeutlicht hier nochmals, dass die Gaststättenbetreiberin bei dem geführten Gespräch selber den
Vorschlag gemacht hat, die Kosten zu tragen.
Abschließend ergeht folgender
Beschluss:
Die von der Verwaltung vorgeschlagene Verschwenkung des Vennbahnweges im Bereich des Biergartens der
Bahnhofsvision wird einstimmig für sehr zielführend erachtet und begrüßt.
Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim bittet die Verwaltung einstimmig, bis zur entsprechenden
Herstellung, in den Sommermonaten provisorische Maßnahmen zur Sicherung der Fußgänger, Biergartenbesucher
etc. zu treffen, z. B. durch Flatterbandabsperrung, Piktogramm-Anbringungen oder andere geeignete
geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen.
Der jetzige Zustand der Außengastronomie soll erhalten bleiben.
http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020.asp
21.12.2018
Einfriedung der Außenausschankfläche
Bahnhofsvision gegenüber Vennbahnweg
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D
ca. 15m (Holz-)Zaun,
max. 1m hoch