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Beschlusstext (9. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
80 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
18.01.19, 13:02
Aktualisiert
27.01.19, 13:49
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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 18.01.2019 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 20. Sitzung des Hauptausschusses vom Dienstag, den 04.12.2018 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 7. 9. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung Vorlagennummer: 254/2018 Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung: Aufgrund der §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Transparenzgesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S.950), in Verbindung mit den §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.Oktober 1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Januar 2018 (GV. NRW. S. 90), hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am __.__.____ folgende 9. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung beschlossen: Artikel 1 § 2 wird wie folgt geändert: Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 entfallen § 4 Absatz 3 wird wie folgt geändert: Für Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27-40 SGB-XII), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41-46 SGB-XII) oder Arbeitslosengeld II (§§ 19-27 SGB-II) erhalten sowie für diesen einkommensmäßig gleich stehende Personen, wird die Steuer auf Antrag ¼ des Steuerbetrages nach § 2 ermäßigt, jedoch nur für einen Hund. § 8 Absatz 5 wird wie folgt geändert: Das Wort „Steueramt“ wird durch „Bereich Kommunale Abgaben“ ersetzt. § 10 Satz 1 wird wie folgt geändert: Der Halbsatz „zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juni 1999 (GV NW S. 386/390)“ wird geändert in „zuletzt geändert durch Art. 1 Jagdsteuerabschaffungsgesetz vom 30. Juni 2009 (GV NRW S. 394)“. § 10 Satz § 10 Absatz 1 Nr. 6 wird wie folgt geändert: Das Wort „Steueramt“ wird durch „Bereich Kommunale Abgaben“ ersetzt. Artikel 2 Diese Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 04.12.2018 Seite 2