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Beschlusstext (Änderung der Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei/Schulzentralbibliothek)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
91 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
18.01.19, 13:02
Aktualisiert
27.01.19, 13:49
Beschlusstext (Änderung der Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei/Schulzentralbibliothek) Beschlusstext (Änderung der Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei/Schulzentralbibliothek) Beschlusstext (Änderung der Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei/Schulzentralbibliothek)

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Stadt Wesseling Wesseling, den 18.01.2019 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 20. Sitzung des Hauptausschusses vom Dienstag, den 04.12.2018 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 8. Änderung der Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei/Schulzentralbibliothek Vorlagennummer: 264/2018 Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung: 3. Änderungssatzung über die Benutzung der Stadtbücherei/Schulzentralbibliothek in der Stadt Wesseling Aufgrund des § 7 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Februar 2015 (GV NRW S. 208) und den §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.Oktober 1969 (GV NRW 1969, S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV NRW S. 687), hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am __________ folgende Änderungen dieser Satzung beschlossen: § 5 erhält folgende Fassung: §5 Entleihung, Verlängerung und Vormerkung von Medien (1) Gegen Vorlage des Benutzerausweises werden Medien aller Art unentgeltlich für die festgesetzte Leihfrist ausgeliehen. (2) Die Leihfrist beträgt für a) DVDs 1 Woche, b) CDs, CD-ROMs, Spiele, Videospiele und Zeitschriften 2 Wochen, c) Bücher 4 Wochen. d) Bestseller 2 Wochen In begründeten Ausnahmefällen (z. B. Vormerkungen) kann die Leihfrist verkürzt werden. Präsenzbestände (Nachschlagewerke, Informationsmittel u.ä.) werden grundsätzlich nicht ausgeliehen. (3) Die Leihfrist kann vor Ablauf auf Antrag verlängert werden, wenn keine Vormerkung vorliegt. Von einer Verlängerung der Leihfrist ausgenommen sind die Spiegel-Bestseller. Auf Verlangen sind dabei die entliehenen Medien vorzulegen. (4) Ausgeliehene Medien können vorgemerkt werden. § 8 erhält folgende Fassung: §8 Gebühren (1) Die Benutzung der Stadtbücherei ist gebührenpflichtig. Von der Gebührenpflicht sind Schüler und Auszubildende bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ausgenommen. (2) Für die Inanspruchnahme der Stadtbücherei wird eine jährliche Benutzungsgebühr erhoben. (3) Für Medien, die nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgegeben werden, ist eine Versäumnisgebühr zu entrichten. Nach Ablauf der Leihfrist wird die Rückgabe der Medien schriftlich angemahnt. Der Zugang dieser Mahnung ist für die Berechnung der Gebühr unerheblich, vielmehr gilt das festgelegte Leihfristende. (4) Zwischen der 3. Mahnung und dem Versuch der Abholung liegt ein Abstand von mindestens zwei Wochen. (5) Sofern die 3. Mahnung und der Versuch der Abholung der Medien beim Benutzer erfolglos blieben erfolgt der Ausschluss aus der Benutzerkartei. (6) Die Gebühren aufgrund dieser Benutzungssatzung werden nach dem in der Anlage beige-fügten Gebührentarif erhoben, der Bestandteil dieser Satzung ist. (7) Die Benutzung der Schulzentralbibliothek ist für schulische Zwecke gebührenfrei. § 9 erhält folgende Fassung: §9 Nutzung des Internet-Arbeitsplatzes (1) Voraussetzung für die Nutzung ist der Besitz eines gültigen Benutzerausweises der Stadtbücherei/Schulzentralbibliothek Wesseling. (2) Manipulation an Einstellungen von Soft- und Hardware des Rechners führen zu dauerhaftem Ausschluss von der Nutzung. (3) Die Verwendung eigener Datenträger ist erlaubt. Durch ein zertifiziertes Verfahren wird sichergestellt, dass nach Abmeldung alle eingebrachten Daten gelöscht werden. (4) Die Nutzung des Internets ist kostenlos. § 12 erhält folgende Fassung: § 12 Inkrafttreten Die Satzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft. Anlage zu § 8 der Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei/Schulzentralbibliothek in der Stadt Wesseling Erwachsener Tarif I Erwachsener K/J Tarif II * Jahresgebühr 12,00 € 6,00 € Familienpass 18,00 € 9,00 € (Eheleute oder Lebensgemeinschaften mit gleichem Wohnsitz) Ersatzausweis 2,50 € 2,50 € Fernleihe 2,50 € 2,50 € Vormerkung je Medium 1,00 € 1,00 € Ersatzhülle für CD/DVD 1,00 € 1,00 € Ausdrucke s/w 0,10 € 0,10 € Ausdrucke farbig 0,20 € 0,20 € bis 18 Jahre / / 2,50 € 2,50 € 1,00 € 1,00 € 0,10 € 0,20 € Überschreitung der Leihfrist: Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 04.12.2018 Seite 2 Ab dem 2. Tag der Fristüberschreitung werden folgende Gebühren fällig: pro Ausleihtag und pro Medium 0,20 € plus Mahnpauschale für die 1. Mahnung für die 2. Mahnung für die 3. Mahnung 0,20 € 1,00 € 2,00 € 5,00 € 0,20 € 1,00 € 2,00 € 5,00 € 1,00 € 2,00 € 5,00 € Nach erfolgloser 3. Mahnung wird versucht, die Medien beim Benutzer abzuholen. Zusätzlich wird für die Abholung eine Gebühr von 20,00 € erhoben. *Der Tarif II gilt für Schüler und Schülerinnen über 18 Jahre, Auszubildende, Studierende bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, Sozialdienstleistende (FSJ), Empfänger sozialer Leistungen sowie Inhaber und Inhaberinnen der Ehrenamtskarte des Landes NRW. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 04.12.2018 Seite 3