Daten
Kommune
Wesseling
Größe
72 kB
Datum
27.11.2018
Erstellt
03.01.19, 13:02
Aktualisiert
27.01.19, 13:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 03.01.2019
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 29. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz
vom Dienstag, den 27.11.2018 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
11.
66. Änderung des Flächennutzungsplanes "Einzelhandel Berggeiststraße"
hier: Feststellungsbeschluss
Vorlagennummer: 194/2018
1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für
Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der
Stellungnahmen zur
- frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1, 4 Abs. 1
BauGB (Listen 1.1 und 1.2, Abwägungsvorschläge)
- öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2
BauGB
(Listen 2.1 und 2.2, Abwägungsvorschläge)
entsprechend § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind.
Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den
Abwägungsvorschlägen
zu bescheiden.
2. Die in der Sitzung vorliegende 66. Änderung des Flächennutzungsplanes „Einzelhandel
Berggeiststraße“ wird festgestellt. Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 5 Abs. 5
BauGB beigefügte Begründung (einschließlich Umweltbericht gemäß § 2a BauGB) und die
zusammenfansende Erklärung (§ 6 Abs. 5 BauGB) werden zur Kenntnis genommen.
3. Die 66. Änderung des Flächennutzungsplanes „Einzelhandel Berggeiststraße“ wird der
Bezirksregierung Köln gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorgelegt.
Einstimmig