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Beschlusstext (66. Änderung des Flächennutzungsplanes "Einzelhandel Berggeiststraße" hier: Feststellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
72 kB
Datum
27.11.2018
Erstellt
03.01.19, 13:02
Aktualisiert
27.01.19, 13:49
Beschlusstext (66. Änderung des Flächennutzungsplanes "Einzelhandel Berggeiststraße"
hier: Feststellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 03.01.2019 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 29. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz vom Dienstag, den 27.11.2018 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 11. 66. Änderung des Flächennutzungsplanes "Einzelhandel Berggeiststraße" hier: Feststellungsbeschluss Vorlagennummer: 194/2018 1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur - frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB (Listen 1.1 und 1.2, Abwägungsvorschläge) - öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB (Listen 2.1 und 2.2, Abwägungsvorschläge) entsprechend § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind. Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen zu bescheiden. 2. Die in der Sitzung vorliegende 66. Änderung des Flächennutzungsplanes „Einzelhandel Berggeiststraße“ wird festgestellt. Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 5 Abs. 5 BauGB beigefügte Begründung (einschließlich Umweltbericht gemäß § 2a BauGB) und die zusammenfansende Erklärung (§ 6 Abs. 5 BauGB) werden zur Kenntnis genommen. 3. Die 66. Änderung des Flächennutzungsplanes „Einzelhandel Berggeiststraße“ wird der Bezirksregierung Köln gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorgelegt. Einstimmig