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Beschlussvorlage (Aufteilung der Landeszuschüsse für "plusKita Einrichtungen" und für Kitas mit zusätzlichem Sprachförderbedarf)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
253 kB
Datum
23.01.2019
Erstellt
07.01.19, 17:03
Aktualisiert
27.01.19, 13:49
Beschlussvorlage (Aufteilung der Landeszuschüsse für "plusKita Einrichtungen" und für Kitas mit zusätzlichem Sprachförderbedarf) Beschlussvorlage (Aufteilung der Landeszuschüsse für "plusKita Einrichtungen" und für Kitas mit zusätzlichem Sprachförderbedarf) Beschlussvorlage (Aufteilung der Landeszuschüsse für "plusKita Einrichtungen" und für Kitas mit zusätzlichem Sprachförderbedarf) Beschlussvorlage (Aufteilung der Landeszuschüsse für "plusKita Einrichtungen" und für Kitas mit zusätzlichem Sprachförderbedarf)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 341/2018 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kinder, Jugend und Familie II/B Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Aufteilung der Landeszuschüsse für "plusKita Einrichtungen" und für Kitas mit zusätzlichem Sprachförderbedarf Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche II/B 27.11.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 341/2018 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Anke Lotz 27.11.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Aufteilung der Landeszuschüsse für "plusKita Einrichtungen" und für Kitas mit zusätzlichem Sprachförderbedarf Beschlussentwurf: A) plusKita Einrichtungen Die nachfolgend aufgeführten Kindertageseinrichtungen in Wesseling, mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses, erhalten als „plusKita-Einrichtung“ ab dem Kindergartenjahr 2019/2020,für die Dauer von 5 Jahren aus Mitteln des Landes einen jährlichen Sonderzuschuss i.S. des §21a des Kinderbildungsgesetztes, in Höhe von je 25.000 Euro. 1. 2. 3. 4. 5. Städt. Kindertagesstätte „Westringstrolche“; Westring AWO Kindertagesstätte „Farbkleckse“; Fuchsweg ViaNobis Kindertagesstätte „Kinderreich Haus Sonnenberg“; Auf dem Sonnenberg Städt. Kindertagesstätte Rheinbogen; Taunusstraße/Lahnstraße Ev. Kindertagesstätte „Apfelbaum“; Alfterstraße B) Förderpakte Sprachförderung Kindertageseinrichtungen, in denen besonders viele Kinder mit besonderem Sprachförderbedarf betreut werden, erhalten Mittel des Landes für zusätzliche Sprachförderung (§§ 21b und 16b KiBiz) von mindestens 5000 Euro (=1 Förderpaket) für den Zeitraum von 5 Jahren ab dem Kindergartenjahr 2018/2019. Je nach Anzahl der Kinder mit Sprachförderbedarf erhalten die betreffenden Einrichtungen entweder 1 oder 2 Förderpakete. Gefördert werden folgende Kindertageseinrichtungen: Städt. Kindertagesstätte „Westringstrolche“; Westring ViaNobis Kindertagesstätte „ Provisorium“ Lahnstraße AWO Kindertagesstätte „Farbkleckse“; Fuchsweg Städt. Kindertagesstätte „Rheinbogen“; Taunusstraße Städt. Kindertagesstätte „Villa Sonnenschein“; Im blauen Garn Städt. Kindertagesstätte „Wilde Wiese“; Im Stockental AWO Naturkita; Falkenweg ViaNobis Kinderreich Eichholz; Josef-Klein-Straße Kath. Kindertagesstätte St. Josef Ev. Kindertagesstätte Pusteblume; Kronenweg = 1 Förderpaket = 1 Förderpaket = 2 Förderpakete = 2 Förderpakete = 2 Förderpakete = 1 Förderpaket = 1 Förderpaket = 1 Förderpaket = 1 Förderpaket = 1 Förderpaket Die vorstehenden Beschlüsse stehen ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der entsprechenden Mittel durch das Land. Sachdarstellung: 1. Problem Das Land NRW stellt im Rahmen der KiBizrevision ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 erneut insgesamt 45 Mio. Euro für die plusKita-Einrichtungen zur Verfügung. Fünf Kontingente (25.000 Euro x 5 Einrichtungen= 125.000 Euro) entfallen dabei auf die Stadt Wesseling. Weiterhin unterstützt das Land die Kitas mit zusätzlichen Sprachfördermitteln. Die Stadt Wesseling erhält insgesamt 75.000 Euro für 15 Förderpakete à 5000 Euro. Bemessungsgrundlage des Landes für diese Zuwendungen ist die Anzahl der Kinder unter 7 Jahren in Familien mit Leistungsbezug nach SGB II und der Zahl der Kinder, in deren Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird. Um eine Kita als plus Kita-Einrichtung fördern zu können, muss diese zudem einen hohen Anteil bildungsbenachteiligter Familien aufweisen. Neben den Vergabekriterien des Landes kann jede Kommune noch weitere, eigene Kriterien beschließen. Zuständig für den Beschluss ist der Jugendhilfeausschuss oder der Rat. Der Beschluss gilt für einen Zeitraum von 5 Jahren. Das Geld muss für zusätzliche Personalstunden aufgewendet werden. Diese zusätzlichen Fachkräfte sollen Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses fördern, aber auch sprachlich weiterbilden. Die nächsten Raten der Landeszuweisungen werden für den Zeitraum 1.08.2019 – 31.12.2019 ausgezahlt. Die Gelder sind nicht rücklagenfähig. Sollten die zusätzlichen Personalstellen ab 1.08.2019 nicht besetzt werden können, sind die Mittel anteilmäßig zu erstatten. 2. Lösung PlusKita Eirichtungen Um eine für alle Beteiligten nachvollziehbare und möglichst gerechte Vergabe der Mittel zu erreichen, wurden folgende Daten ausgewertet:  Anzahl der Elternbeitragsfreistellungen je Einrichtung (Kriterium1) Ausgewertet wurden alle Eltern, die ein Einkommen von unter 18.000 Euro erzielen, alle Empfänger von SGB II Leistungen und sogenannte „Aufstocker“  Anzahl der Kinder in deren Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird (Kriterium 2) Anhand der gemeldeten Daten der Kitas wurde die Anzahl der Kinder ermittelt, in deren Familien in der Regel kein Deutsch gesprochen wird. Dieses Merkmal ist oft auch ein Kriterium für notwendige Sprachfördermaßnahmen. Nach Auswertung der Daten aller 24 Kindertageseinrichtungen ergibt sich zunächst die folgende Rangfolge möglicher „plusKita-Einrichtungen“ (Die Tabelle zeigt die ersten 7 Plätze der Rangliste): Auswertung Einkommensgruppe 1 (unter 18.000 Euro und SGB II Empfänger) Einrichtung Straße Anzahl der Gesamtbelegung Anteil in % Vorschlag Kinder Stufe 0 und 1 Förderung Stufe1 Städt. Kita Westringstrolche AWO Kita „Farbkleckse“ Kinderreich Haus Sonnenberg Städt. Kita Rheinbogen Städt. Kita Wilde Wiese Städt. Kita Villa Kunterbunt Ev. Kita Apfelbaum Westring 13 30 43,33 % 1 Fuchsweg 33 81 40,74 % 2 Auf dem Sonnenberg Taunusstraße/Lahnstraße Im Stockental 28 72 38,89 % 3 46 125 36,80 % 4 15 41 36,59 % Jahnstraße 33 93 35,48 % Alfterstraße 15 43 34,88 % 5 Um eine möglichst trägergerechte Verteilung der Förderpakete zu erreichen, schlägt die Verwaltung abweichend von der Rangliste vor, die Zuwendungen in Höhe von 25.000 Euro an folgende Kindertageseinrichtungen zu bewilligen: 1. 2. 3. 4. 5. Städt. Kindertagesstätte „Westringstrolche“; Westring AWO Kindertagesstätte „Farbkleckse“; Fuchsweg ViaNobis Kindertagesstätte „Kinderreich Haus Sonnenberg“; Auf dem Sonnenberg Städt. Kindertagesstätte Rheinbogen; Taunusstraße/Lahnstraße Ev. Kindertagesstätte „Apfelbaum“; Alfterstraße Landeszuschüsse zur Sprachförderung Die Stadt Wesseling erhält gemäß vorläufiger Mitteilung des Landes insgesamt 15 Förderpakete (=75.000Euro) pro Jahr für 5 Jahre. Das Auswahlkriterium ist ausschließlich die Anzahl der Kinder, in deren Familien vorrangig kein Deutsch gesprochen wird. Die Daten sind von den Kitas im Oktober 2018 gemeldet worden. Da die Größe der Einrichtung und der Anteil der Sprachförderkinder je Kita unterschiedlich sind, wird folgendes Verfahren zur Verteilung der Förderpakete vorgeschlagen: 1 Förderpaket erhält jede Kita, deren Anteil an Kindern, in deren Familien kein Deutsch gesprochen wird, (mindestens) 50 % beträgt. 1 Förderpaket erhält jede Kita, die mindestens 21 Kinder mit voraussichtlichem Sprachförderbedarf haben. 2 Förderpakete erhalten die Einrichtungen, die beide Kriterien erfüllen. Unter Einbeziehung beider Kriterien ergibt sich folgende Rangfolge für die Verteilung der Landesmittel auf die Kindertageseinrichtungen: Auswertung Meldebögen Kiga Jahr 2017/2018 Einrichtung Städt. Kindertagesstätte „Westringstrolche; Westring ViaNobis Kinderreich Kita Provisorium AWO Kindertagesstätte „Farbkleckse“; Fuchsweg Städt. Kindertagesstätte Rheinbogen Städt. Kindertagesstätte Villa Sonnenschein Städt. Kindertagesstätte Wilde Wiese AWO Naturkita ViaNobis Kinderreich Eichholz Städt. Kindertagesstätte Villa Kunterbunt Kath. Kindertagesstätte St. Josef Ev. Kindertagesstätte Apfelbaum Ev. Kindertagesstätte Pusteblume Kinder mit Sprachförder bedarf 23 Gsamtbelegung Anteil in % der Kinder, in deren Familien kein Deutsch gesprochen wird Rangfolge Mind. 50% der Kinder mit Förderbedarf Rangfolge Mind. 21 Kinder mit Förderbedarf Föderpakete 30 76,67 % 1 1 24 32 75,00 % 2 1 58 81 71,60 % 3 2 2 74 46 125 94 59,20 % 48,94 % 4 5 1 3 2 2 20 10 45 39 41 21 115 93 48,78 % 47,62 % 39,13 41,94 % 6 7 4 5 1 1 1 1 16 19 27 35 43 64 45,71 % 44,19 % 42,19 8 9 6 1 1 1 3. Alternativen Es werden keine vorgeschlagen 4. Finanzielle Auswirkungen Bei den beschriebenen Fördermitteln handelt es sich ausschließlich um Landeszuweisungen an die Jugndämter.