Daten
Kommune
Wesseling
Größe
253 kB
Datum
23.01.2019
Erstellt
07.01.19, 17:03
Aktualisiert
27.01.19, 13:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
341/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
II/B
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Aufteilung der Landeszuschüsse für "plusKita Einrichtungen" und für Kitas mit zusätzlichem Sprachförderbedarf
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
II/B
27.11.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 341/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Anke Lotz
27.11.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Aufteilung der Landeszuschüsse für "plusKita Einrichtungen" und für Kitas mit zusätzlichem Sprachförderbedarf
Beschlussentwurf:
A) plusKita Einrichtungen
Die nachfolgend aufgeführten Kindertageseinrichtungen in Wesseling, mit einem hohen Anteil von Kindern
mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses, erhalten als „plusKita-Einrichtung“ ab dem
Kindergartenjahr 2019/2020,für die Dauer von 5 Jahren aus Mitteln des Landes einen jährlichen Sonderzuschuss i.S. des §21a des Kinderbildungsgesetztes, in Höhe von je 25.000 Euro.
1.
2.
3.
4.
5.
Städt. Kindertagesstätte „Westringstrolche“; Westring
AWO Kindertagesstätte „Farbkleckse“; Fuchsweg
ViaNobis Kindertagesstätte „Kinderreich Haus Sonnenberg“; Auf dem Sonnenberg
Städt. Kindertagesstätte Rheinbogen; Taunusstraße/Lahnstraße
Ev. Kindertagesstätte „Apfelbaum“; Alfterstraße
B) Förderpakte Sprachförderung
Kindertageseinrichtungen, in denen besonders viele Kinder mit besonderem Sprachförderbedarf betreut
werden, erhalten Mittel des Landes für zusätzliche Sprachförderung (§§ 21b und 16b KiBiz) von mindestens
5000 Euro (=1 Förderpaket) für den Zeitraum von 5 Jahren ab dem Kindergartenjahr 2018/2019. Je nach
Anzahl der Kinder mit Sprachförderbedarf erhalten die betreffenden Einrichtungen entweder 1 oder 2 Förderpakete. Gefördert werden folgende Kindertageseinrichtungen:
Städt. Kindertagesstätte „Westringstrolche“; Westring
ViaNobis Kindertagesstätte „ Provisorium“ Lahnstraße
AWO Kindertagesstätte „Farbkleckse“; Fuchsweg
Städt. Kindertagesstätte „Rheinbogen“; Taunusstraße
Städt. Kindertagesstätte „Villa Sonnenschein“; Im blauen Garn
Städt. Kindertagesstätte „Wilde Wiese“; Im Stockental
AWO Naturkita; Falkenweg
ViaNobis Kinderreich Eichholz; Josef-Klein-Straße
Kath. Kindertagesstätte St. Josef
Ev. Kindertagesstätte Pusteblume; Kronenweg
= 1 Förderpaket
= 1 Förderpaket
= 2 Förderpakete
= 2 Förderpakete
= 2 Förderpakete
= 1 Förderpaket
= 1 Förderpaket
= 1 Förderpaket
= 1 Förderpaket
= 1 Förderpaket
Die vorstehenden Beschlüsse stehen ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der entsprechenden Mittel durch das Land.
Sachdarstellung:
1. Problem
Das Land NRW stellt im Rahmen der KiBizrevision ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 erneut insgesamt 45
Mio. Euro für die plusKita-Einrichtungen zur Verfügung. Fünf Kontingente (25.000 Euro x 5 Einrichtungen=
125.000 Euro) entfallen dabei auf die Stadt Wesseling. Weiterhin unterstützt das Land die Kitas mit zusätzlichen Sprachfördermitteln. Die Stadt Wesseling erhält insgesamt 75.000 Euro für 15 Förderpakete à 5000
Euro.
Bemessungsgrundlage des Landes für diese Zuwendungen ist die Anzahl der Kinder unter 7 Jahren in Familien mit Leistungsbezug nach SGB II und der Zahl der Kinder, in deren Familien vorrangig nicht Deutsch
gesprochen wird.
Um eine Kita als plus Kita-Einrichtung fördern zu können, muss diese zudem einen hohen Anteil bildungsbenachteiligter Familien aufweisen.
Neben den Vergabekriterien des Landes kann jede Kommune noch weitere, eigene Kriterien beschließen.
Zuständig für den Beschluss ist der Jugendhilfeausschuss oder der Rat. Der Beschluss gilt für einen Zeitraum von 5 Jahren. Das Geld muss für zusätzliche Personalstunden aufgewendet werden. Diese zusätzlichen Fachkräfte sollen Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses fördern, aber
auch sprachlich weiterbilden.
Die nächsten Raten der Landeszuweisungen werden für den Zeitraum 1.08.2019 – 31.12.2019 ausgezahlt.
Die Gelder sind nicht rücklagenfähig. Sollten die zusätzlichen Personalstellen ab 1.08.2019 nicht besetzt
werden können, sind die Mittel anteilmäßig zu erstatten.
2. Lösung
PlusKita Eirichtungen
Um eine für alle Beteiligten nachvollziehbare und möglichst gerechte Vergabe der Mittel zu erreichen, wurden folgende Daten ausgewertet:
Anzahl der Elternbeitragsfreistellungen je Einrichtung (Kriterium1)
Ausgewertet wurden alle Eltern, die ein Einkommen von unter 18.000 Euro erzielen, alle Empfänger
von SGB II Leistungen und sogenannte „Aufstocker“
Anzahl der Kinder in deren Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird (Kriterium 2)
Anhand der gemeldeten Daten der Kitas wurde die Anzahl der Kinder ermittelt, in deren Familien in
der Regel kein Deutsch gesprochen wird. Dieses Merkmal ist oft auch ein Kriterium für notwendige
Sprachfördermaßnahmen.
Nach Auswertung der Daten aller 24 Kindertageseinrichtungen ergibt sich zunächst die folgende Rangfolge
möglicher „plusKita-Einrichtungen“ (Die Tabelle zeigt die ersten 7 Plätze der Rangliste):
Auswertung Einkommensgruppe 1 (unter 18.000 Euro und SGB II Empfänger)
Einrichtung
Straße
Anzahl der Gesamtbelegung
Anteil in %
Vorschlag
Kinder
Stufe 0 und 1 Förderung
Stufe1
Städt. Kita Westringstrolche
AWO Kita
„Farbkleckse“
Kinderreich Haus
Sonnenberg
Städt. Kita
Rheinbogen
Städt. Kita Wilde
Wiese
Städt. Kita Villa
Kunterbunt
Ev. Kita Apfelbaum
Westring
13
30
43,33 %
1
Fuchsweg
33
81
40,74 %
2
Auf dem Sonnenberg
Taunusstraße/Lahnstraße
Im Stockental
28
72
38,89 %
3
46
125
36,80 %
4
15
41
36,59 %
Jahnstraße
33
93
35,48 %
Alfterstraße
15
43
34,88 %
5
Um eine möglichst trägergerechte Verteilung der Förderpakete zu erreichen, schlägt die Verwaltung abweichend von der Rangliste vor, die Zuwendungen in Höhe von 25.000 Euro an folgende Kindertageseinrichtungen zu bewilligen:
1.
2.
3.
4.
5.
Städt. Kindertagesstätte „Westringstrolche“; Westring
AWO Kindertagesstätte „Farbkleckse“; Fuchsweg
ViaNobis Kindertagesstätte „Kinderreich Haus Sonnenberg“; Auf dem Sonnenberg
Städt. Kindertagesstätte Rheinbogen; Taunusstraße/Lahnstraße
Ev. Kindertagesstätte „Apfelbaum“; Alfterstraße
Landeszuschüsse zur Sprachförderung
Die Stadt Wesseling erhält gemäß vorläufiger Mitteilung des Landes insgesamt 15 Förderpakete
(=75.000Euro) pro Jahr für 5 Jahre. Das Auswahlkriterium ist ausschließlich die Anzahl der Kinder, in deren
Familien vorrangig kein Deutsch gesprochen wird. Die Daten sind von den Kitas im Oktober 2018 gemeldet
worden.
Da die Größe der Einrichtung und der Anteil der Sprachförderkinder je Kita unterschiedlich sind, wird folgendes Verfahren zur Verteilung der Förderpakete vorgeschlagen:
1 Förderpaket erhält jede Kita, deren Anteil an Kindern, in deren Familien kein Deutsch gesprochen wird,
(mindestens) 50 % beträgt.
1 Förderpaket erhält jede Kita, die mindestens 21 Kinder mit voraussichtlichem Sprachförderbedarf haben.
2 Förderpakete erhalten die Einrichtungen, die beide Kriterien erfüllen.
Unter Einbeziehung beider Kriterien ergibt sich folgende Rangfolge für die Verteilung der Landesmittel auf
die Kindertageseinrichtungen:
Auswertung Meldebögen Kiga Jahr 2017/2018
Einrichtung
Städt. Kindertagesstätte „Westringstrolche; Westring
ViaNobis Kinderreich Kita Provisorium
AWO Kindertagesstätte „Farbkleckse“; Fuchsweg
Städt. Kindertagesstätte Rheinbogen
Städt. Kindertagesstätte Villa Sonnenschein
Städt. Kindertagesstätte Wilde Wiese
AWO Naturkita
ViaNobis Kinderreich Eichholz
Städt. Kindertagesstätte Villa Kunterbunt
Kath. Kindertagesstätte St. Josef
Ev. Kindertagesstätte Apfelbaum
Ev. Kindertagesstätte Pusteblume
Kinder
mit
Sprachförder
bedarf
23
Gsamtbelegung
Anteil in %
der Kinder, in
deren Familien
kein Deutsch
gesprochen
wird
Rangfolge
Mind. 50%
der Kinder
mit Förderbedarf
Rangfolge
Mind. 21
Kinder mit
Förderbedarf
Föderpakete
30
76,67 %
1
1
24
32
75,00 %
2
1
58
81
71,60 %
3
2
2
74
46
125
94
59,20 %
48,94 %
4
5
1
3
2
2
20
10
45
39
41
21
115
93
48,78 %
47,62 %
39,13
41,94 %
6
7
4
5
1
1
1
1
16
19
27
35
43
64
45,71 %
44,19 %
42,19
8
9
6
1
1
1
3. Alternativen
Es werden keine vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
Bei den beschriebenen Fördermitteln handelt es sich ausschließlich um Landeszuweisungen an die Jugndämter.