Daten
Kommune
Wesseling
Größe
40 kB
Datum
23.01.2019
Erstellt
07.01.19, 17:03
Aktualisiert
27.01.19, 13:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
345/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
II/B
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Richtlinien zur Gewährung einmaliger Beihilfen in der Jugendhilfe
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
II/B
27.11.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 345/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Jennifer Noel
27.11.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Richtlinien zur Gewährung einmaliger Beihilfen in der Jugendhilfe
Beschlussentwurf:
Für die Gewährung von einmaligen Beihilfen und Zuschüssen wird mit Wirkung ab 01.01.2019 die als Anlage
beigefügte Richtlinie über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfen der Stadt Wesseling beschlossen
Die bisher geltenden Richtlinien für einmalige Beihilfen und Zuschüsse vom 01.11.2015 werden zum
31.12.2018 aufgehoben.
Sachdarstellung:
1. Problem
Zu den Leistungen bei stationären Hilfen zur Erziehung (Vollzeitpflege, Heimerziehung und Hilfen in sonstigen betreuten Wohnformen) sind neben regelmäßigen Kosten auch Kosten aus besonderen Anlässen vom
örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu leisten.
Solche Beihilfen werden in der Regel nur auf Antrag und unter Vorlage geeigneter Nachweise gewährt.
Die Hilfen werden nach Richtlinien gewährt, die zuletzt im Jahr 2015 vom Jugendhilfeausschuss festgelegt
wurden. Gemeinsam mit Controlling wurden die Richtlinien überarbeitet und angepasst.
2. Lösung
Für die Gewährung von einmaligen Beihilfen und Zuschüssen wird mit Wirkung ab 01.01.2019 die als Anlage
beigefügte Richtlinie über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfen der Stadt Wesseling beschlossen
Die bisher geltenden Richtlinien für einmalige Beihilfen und Zuschüsse vom 01.11.2015 werden zum
31.12.2018 aufgehoben.
3. Alternativen
werden keine vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
Sind über den Haushalt gedeckt. Es werden keine Mehrausgaben erwartet.