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Beschlussvorlage (Richtlinien zur Gewährung einmaliger Beihilfen in der Jugendhilfe)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
40 kB
Datum
23.01.2019
Erstellt
07.01.19, 17:03
Aktualisiert
27.01.19, 13:49
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 345/2018 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kinder, Jugend und Familie II/B Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Richtlinien zur Gewährung einmaliger Beihilfen in der Jugendhilfe Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche II/B 27.11.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 345/2018 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Jennifer Noel 27.11.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Richtlinien zur Gewährung einmaliger Beihilfen in der Jugendhilfe Beschlussentwurf: Für die Gewährung von einmaligen Beihilfen und Zuschüssen wird mit Wirkung ab 01.01.2019 die als Anlage beigefügte Richtlinie über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfen der Stadt Wesseling beschlossen Die bisher geltenden Richtlinien für einmalige Beihilfen und Zuschüsse vom 01.11.2015 werden zum 31.12.2018 aufgehoben. Sachdarstellung: 1. Problem Zu den Leistungen bei stationären Hilfen zur Erziehung (Vollzeitpflege, Heimerziehung und Hilfen in sonstigen betreuten Wohnformen) sind neben regelmäßigen Kosten auch Kosten aus besonderen Anlässen vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu leisten. Solche Beihilfen werden in der Regel nur auf Antrag und unter Vorlage geeigneter Nachweise gewährt. Die Hilfen werden nach Richtlinien gewährt, die zuletzt im Jahr 2015 vom Jugendhilfeausschuss festgelegt wurden. Gemeinsam mit Controlling wurden die Richtlinien überarbeitet und angepasst. 2. Lösung Für die Gewährung von einmaligen Beihilfen und Zuschüssen wird mit Wirkung ab 01.01.2019 die als Anlage beigefügte Richtlinie über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfen der Stadt Wesseling beschlossen Die bisher geltenden Richtlinien für einmalige Beihilfen und Zuschüsse vom 01.11.2015 werden zum 31.12.2018 aufgehoben. 3. Alternativen werden keine vorgeschlagen 4. Finanzielle Auswirkungen Sind über den Haushalt gedeckt. Es werden keine Mehrausgaben erwartet.