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Beschlussvorlage (Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2019)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
215 kB
Erstellt
23.01.19, 18:00
Aktualisiert
27.01.19, 14:35
Beschlussvorlage (Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2019) Beschlussvorlage (Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2019) Beschlussvorlage (Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2019) Beschlussvorlage (Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2019)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9224/2018 1. Ergänzung Fachdienst 2 - Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 08.01.2019 Haupt- und Finanzausschuss 05.02.2019 Rat der Stadt Bedburg 26.02.2019 Abstimmungsergebnis: Betreff: Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2019 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung mit allen Bestandteilen und Anlagen für das Haushaltsjahr 2019 einschließlich der beschlossenen Änderungen und politischen Zielvorgaben und Aufträge zu beschließen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2019 erfolgte in der Ratssitzung am 08.01.2019. Die Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung erfolgte im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises am 08.01.2019. Die Einwohner und Abgabepflichtigen haben noch bis zum 25.01.2019 die Gelegenheit, Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung zu erheben. Bisher wurde noch keine Einwendungen erhoben. Zunächst ein paar redaktionelle Hinweise zum Entwurf der Haushaltssatzung:     In der oberen Tabelle auf Seite 93 ist in der dritten Zeile der Betrag auf 15.000 € abzuändern und die vorletzte Zeile mit dem Inhalt „GS Kirchherten; 10.000 €; Parkett“ ist zu streichen. Aufgrund der Veranschlagung des Anbaus und der Sanierung der Grundschule Kirchherten wurde diese Maßnahme entbehrlich. Auf Seite 219 fehlt die Ausweisung der Zuweisungsmaßnahme Z12547113 – Zuweisungen barrierefreier Ausbau der ÖPNV-Haltestellen – in der unteren Tabelle (jährlich 250.000 €) Die Investitionsmaßnahme „Bahnbrücke Feldstraße“ wurde irrtümlich dem Fachdienst 6 (Seite 305) statt dem Fachdienst 5 (Seite 293) zugeordnet. Auf Seite 309 muss es in der Überschrift in der Seitenmitte „Fachdienst 7“ heißen. Rechtliche Änderungen Am 18.12.2018 wurde das 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz beschlossen, in dem einige Änderungen der Gemeindeordnung NRW enthalten sind. Weiterhin wurde mit gleichem Datum die Kommunalhaushaltsverordnung erlassen, die die Gemeindehaushaltsverordnung ersetzt. Beide Vorschriften traten am 01.01.2019 in Kraft. Direkte Auswirkungen auf Haushaltsansätze könnten verschiedene Wahlrechte haben; z.B.:    Anhebung der Wertgrenze der geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) von 420 € auf 800 € (ohne Umsatzsteuer). GWG könnten im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden, sofern das Wahlrecht gezogen wird. Sollte dieses Wahrrecht in Anspruch genommen werden, wurde weiterhin durch den Gesetzgeber bestimmt, dass diese Anschaffungen nicht mehr als Investitionen gelten, sondern rein konsumtiv zu veranschlagen sind. Eine bisher praktizierte Finanzierung der GWG über die Investitionspauschale wäre somit nicht mehr möglich. Bei Nichtinanspruchnahme des Wahlrechtes müsste jeder Vermögensgegenstand ab einem Wert von 60 € in der Bilanz aktiviert werden. Bei Gebäuden, die nach dem 01.01.2019 errichtet/fertiggestellt werden, können verschiedenen Komponenten eines Gebäudes (z.B. Fenster, Heizung …) andere Nutzungsdauern zugwiesen werden. Dies hätte Auswirkungen auf die Höhe der Abschreibungen. Auch Straßen können ab dem 01.01.2019 in die Komponenten Unterbau und Verschleißschicht aufgeteilt werden und unterschiedlich abgeschrieben werden. Das Ministerium erarbeitet momentan einen Erlass, der verschiedene Fragen – insbesondere die erstmalige Anwendung des neuen Rechts– behandeln soll. Die Veröffentlichung soll zeitnah erfolgen. Beschlussvorlage WP9-224/2018 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Änderungen des Jahresabschlusses 2017 Der Jahresabschluss 2017 wurde abschließend geändert, so dass die Ergebnisrechnung statt eines Fehlbetrages in Höhe von 308 T€ nun einen Überschuss in Höhe von rd. 79 T€ ausweist. Die Änderungen betreffen eine Auslösung einer nicht mehr benötigten Rückstellung (Sonnenschutz Rathaus Kaster; wird im Rahmen der Investitionsmaßnahme abgewickelt) sowie die Zuführung zur Drohverlustrückstellung aufgrund der sich ändernden Verzinsung von Gewerbesteuerrückzahlungen. Als Anlage ist die geänderte Bilanz (Seite 56) sowie der geänderte Ergebnisplan (Seite10) beigefügt. Änderungsbedarf der Veranschlagungen im Entwurf der Haushaltssatzung Ein konkreter Änderungsbedarf ergab sich seit der Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung in der Sitzung des Rates am 08.01.2019 nicht. Derzeit wird verwaltungsintern ermittelt bzw. beraten, ob und wenn ja welche der o.g. Wahlmöglichkeiten aus der neuen Gesetzgebung übernommen werden. Sobald sich hieraus oder aus anderen Tatbeständen Änderungen ergeben, werden diese schnellstmöglich mitgeteilt. Mehrfach wurde der Wunsch geäußert, den Entwurf der Haushaltssatzung 2019 auch als PDFDokument zu erhalten. Diesem Wunsch wird nachgekommen, in dem der Entwurf als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt wird. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 22.01.2019 Beschlussvorlage WP9-224/2018 1. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum ----------------------------------Solbach Fachdienstleiter Stadtkämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-224/2018 1. Ergänzung Seite 4