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Bedburg
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23.01.19, 18:00
Aktualisiert
27.01.19, 14:35
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Drucksache: WP9224/2018 1. Ergänzung
Fachdienst 2 - Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
08.01.2019
Haupt- und Finanzausschuss
05.02.2019
Rat der Stadt Bedburg
26.02.2019
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen für das
Haushaltsjahr 2019
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den vorliegenden
Entwurf der Haushaltssatzung mit allen Bestandteilen und Anlagen für das Haushaltsjahr 2019
einschließlich der beschlossenen Änderungen und politischen Zielvorgaben und Aufträge zu
beschließen.
STADT
BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Die Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2019 erfolgte in der Ratssitzung am 08.01.2019.
Die Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung erfolgte im Amtsblatt des
Rhein-Erft-Kreises am 08.01.2019. Die Einwohner und Abgabepflichtigen haben noch bis zum
25.01.2019 die Gelegenheit, Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung zu erheben.
Bisher wurde noch keine Einwendungen erhoben.
Zunächst ein paar redaktionelle Hinweise zum Entwurf der Haushaltssatzung:
In der oberen Tabelle auf Seite 93 ist in der dritten Zeile der Betrag auf 15.000 € abzuändern
und die vorletzte Zeile mit dem Inhalt „GS Kirchherten; 10.000 €; Parkett“ ist zu streichen.
Aufgrund der Veranschlagung des Anbaus und der Sanierung der Grundschule Kirchherten
wurde diese Maßnahme entbehrlich.
Auf Seite 219 fehlt die Ausweisung der Zuweisungsmaßnahme Z12547113 – Zuweisungen
barrierefreier Ausbau der ÖPNV-Haltestellen – in der unteren Tabelle (jährlich 250.000 €)
Die Investitionsmaßnahme „Bahnbrücke Feldstraße“ wurde irrtümlich dem Fachdienst 6
(Seite 305) statt dem Fachdienst 5 (Seite 293) zugeordnet.
Auf Seite 309 muss es in der Überschrift in der Seitenmitte „Fachdienst 7“ heißen.
Rechtliche Änderungen
Am 18.12.2018 wurde das 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz beschlossen, in dem einige
Änderungen der Gemeindeordnung NRW enthalten sind. Weiterhin wurde mit gleichem Datum die
Kommunalhaushaltsverordnung erlassen, die die Gemeindehaushaltsverordnung ersetzt. Beide
Vorschriften traten am 01.01.2019 in Kraft.
Direkte Auswirkungen auf Haushaltsansätze könnten verschiedene Wahlrechte haben; z.B.:
Anhebung der Wertgrenze der geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) von 420 € auf 800
€ (ohne Umsatzsteuer). GWG könnten im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben
werden, sofern das Wahlrecht gezogen wird. Sollte dieses Wahrrecht in Anspruch
genommen werden, wurde weiterhin durch den Gesetzgeber bestimmt, dass diese
Anschaffungen nicht mehr als Investitionen gelten, sondern rein konsumtiv zu
veranschlagen sind. Eine bisher praktizierte Finanzierung der GWG über die
Investitionspauschale wäre somit nicht mehr möglich.
Bei Nichtinanspruchnahme des Wahlrechtes müsste jeder Vermögensgegenstand ab
einem Wert von 60 € in der Bilanz aktiviert werden.
Bei Gebäuden, die nach dem 01.01.2019 errichtet/fertiggestellt werden, können
verschiedenen Komponenten eines Gebäudes (z.B. Fenster, Heizung …) andere
Nutzungsdauern zugwiesen werden. Dies hätte Auswirkungen auf die Höhe der
Abschreibungen.
Auch Straßen können ab dem 01.01.2019 in die Komponenten Unterbau und
Verschleißschicht aufgeteilt werden und unterschiedlich abgeschrieben werden.
Das Ministerium erarbeitet momentan einen Erlass, der verschiedene Fragen – insbesondere die
erstmalige Anwendung des neuen Rechts– behandeln soll. Die Veröffentlichung soll zeitnah
erfolgen.
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STADT
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Sitzungsvorlage
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Änderungen des Jahresabschlusses 2017
Der Jahresabschluss 2017 wurde abschließend geändert, so dass die Ergebnisrechnung statt
eines Fehlbetrages in Höhe von 308 T€ nun einen Überschuss in Höhe von rd. 79 T€ ausweist. Die
Änderungen betreffen eine Auslösung einer nicht mehr benötigten Rückstellung (Sonnenschutz
Rathaus Kaster; wird im Rahmen der Investitionsmaßnahme abgewickelt) sowie die Zuführung zur
Drohverlustrückstellung aufgrund der sich ändernden Verzinsung von
Gewerbesteuerrückzahlungen.
Als Anlage ist die geänderte Bilanz (Seite 56) sowie der geänderte Ergebnisplan (Seite10)
beigefügt.
Änderungsbedarf der Veranschlagungen im Entwurf der Haushaltssatzung
Ein konkreter Änderungsbedarf ergab sich seit der Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung in
der Sitzung des Rates am 08.01.2019 nicht. Derzeit wird verwaltungsintern ermittelt bzw. beraten,
ob und wenn ja welche der o.g. Wahlmöglichkeiten aus der neuen Gesetzgebung übernommen
werden.
Sobald sich hieraus oder aus anderen Tatbeständen Änderungen ergeben, werden diese
schnellstmöglich mitgeteilt.
Mehrfach wurde der Wunsch geäußert, den Entwurf der Haushaltssatzung 2019 auch als PDFDokument zu erhalten. Diesem Wunsch wird nachgekommen, in dem der Entwurf als Anlage
dieser Sitzungsvorlage beigefügt wird.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der
Nachhaltigkeit:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 22.01.2019
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Sitzungsvorlage
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----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
----------------------------------Solbach
Fachdienstleiter
Stadtkämmerer
Bürgermeister
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