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Beschlussvorlage (Nutzung des Mensagebäudes im Schulzentrum - Antrag der SPD Fraktion vom 16.11.2018)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
128 kB
Erstellt
15.01.19, 18:01
Aktualisiert
15.01.19, 18:01
Beschlussvorlage (Nutzung des Mensagebäudes im Schulzentrum
- Antrag der SPD Fraktion vom 16.11.2018) Beschlussvorlage (Nutzung des Mensagebäudes im Schulzentrum
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- Antrag der SPD Fraktion vom 16.11.2018)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__12______ Drucksache: WP9226/2018 Fachdienst 4 - Schule, Bildung und Jugend Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 29.01.2019 Betreff: Nutzung des Mensagebäudes im Schulzentrum - Antrag der SPD Fraktion vom 16.11.2018 Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und spricht sich für die vorrangige Nutzung der Mensa durch die Schulen der Stadt Bedburg und gegen eine feste Verortung von zusätzlichen Angeboten aus. Eine Nutzung des Gebäudes ist unter diesen Aspekten aber insbesondere für Schülerinnen und Schüler und Jugendliche des Stadtgebietes weiterhin möglich. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 16.11.2018 [Anlage 1] beantragte die SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg bei den Planungen zur Gestaltung des Schulgeländes eine Nutzung des Mensagebäudes insbesondere für einen offenen Jugendtreff mit zu berücksichtigen. Da die Mensa mit zweckgebundenen Landesfördermitteln errichtet wurde, muss das Gebäude weiterhin als Mensa betrieben werden. Eine Nachfrage bei der Bezirksregierung ergab zwischenzeitlich, dass eine zusätzliche Nutzung aber nicht völlig ausgeschlossen wäre. Die Nutzung des Gebäudes als Mensa ist hierbei aber immer vorrangig zu gewährleisten. Im Schul- und Bildungsausschuss der Stadt Bedburg wurde am 04.12.2018 zwar beschlossen, dass die Bezuschussung des Mensabetriebes durch die Stadt Bedburg nicht fortgeführt wird, die Nutzung des Gebäudes aber weiterhin als Mensa absolute Priorität haben muss. Aktuell sind Schule, Mensabetreiber und der Mensarat dabei, die Angebotspalette mit einander abzustimmen. Dies sollte aus Sicht der Verwaltung keineswegs durch parallel laufende Planungen gestört werden. Die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit sind 2018, im Rahmen der Vertragsverlängerungen mit dem Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis, der katholischen Kirchengemeinde St. Willibrordus und der RheinFlanke gGmbh, an den Bedarfen der Kinder und Jugendlichen angepasst worden. Eine grundsätzliche Änderung der Angebote mit dem Ziel, einen zusätzlichen Standort im Schulzentrum zu bedienen, würde entweder zu Leistungseinbußen an anderer Stelle oder zu Personalaufstockungen führen müssen. Dies wird von Seiten der Verwaltung nicht befürwortet. Eine anderweite feste Nutzung des Mensagebäudes würde voraussichtlich auch dazu führen, dass die Nutzer sich eine Änderung / Anpassung der Einrichtung wünschen würden. Hier vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass der Betrieb der Mensa absoluten Vorrang haben muss und die Schulen vorranging darüber mitbestimmen sollten. Soweit der Mensabetrieb nicht gestört / eingeschränkt wird, findet eine Nutzung des Gebäudes für andere Zwecke, bspw. Ferienspiele, Bedburg bolzt, FIFA-Tunier 2018 u.ä., bereits heute statt und kann mit großem Bedacht auch ausgebaut werden. Hierbei ist beispielsweise auch sicherzustellen, dass keine Besitzstandsansprüche oder Begehrlichkeiten geweckt werden, die der schulischen Nutzung entgegenstehen. Eine Ausweitung der Gebäudenutzung durch die Schulen und die Schulsozialarbeit hingegen wird ausdrücklich befürwortet, da dies letztlich auch der Akzeptanz der Mensa gut täte. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: Beschlussvorlage WP9-226/2018 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Brunken ----------------------------------Baum ----------------------------------Solbach Fachdienstleiter Kämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-226/2018 Seite 3