Daten
Kommune
Bedburg
Größe
128 kB
Erstellt
15.01.19, 18:01
Aktualisiert
15.01.19, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__12______
Drucksache: WP9226/2018
Fachdienst 4 - Schule, Bildung und
Jugend
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
29.01.2019
Betreff:
Nutzung des Mensagebäudes im Schulzentrum
- Antrag der SPD Fraktion vom 16.11.2018
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
spricht sich für die vorrangige Nutzung der Mensa durch die Schulen der Stadt Bedburg
und gegen eine feste Verortung von zusätzlichen Angeboten aus. Eine Nutzung des
Gebäudes ist unter diesen Aspekten aber insbesondere für Schülerinnen und Schüler und
Jugendliche des Stadtgebietes weiterhin möglich.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Schreiben vom 16.11.2018 [Anlage 1] beantragte die SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg
bei den Planungen zur Gestaltung des Schulgeländes eine Nutzung des Mensagebäudes
insbesondere für einen offenen Jugendtreff mit zu berücksichtigen.
Da die Mensa mit zweckgebundenen Landesfördermitteln errichtet wurde, muss das Gebäude
weiterhin als Mensa betrieben werden. Eine Nachfrage bei der Bezirksregierung ergab
zwischenzeitlich, dass eine zusätzliche Nutzung aber nicht völlig ausgeschlossen wäre. Die
Nutzung des Gebäudes als Mensa ist hierbei aber immer vorrangig zu gewährleisten.
Im Schul- und Bildungsausschuss der Stadt Bedburg wurde am 04.12.2018 zwar beschlossen,
dass die Bezuschussung des Mensabetriebes durch die Stadt Bedburg nicht fortgeführt wird, die
Nutzung des Gebäudes aber weiterhin als Mensa absolute Priorität haben muss.
Aktuell sind Schule, Mensabetreiber und der Mensarat dabei, die Angebotspalette mit einander
abzustimmen. Dies sollte aus Sicht der Verwaltung keineswegs durch parallel laufende Planungen
gestört werden.
Die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit sind 2018, im Rahmen der
Vertragsverlängerungen mit dem Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis, der katholischen
Kirchengemeinde St. Willibrordus und der RheinFlanke gGmbh, an den Bedarfen der Kinder und
Jugendlichen angepasst worden. Eine grundsätzliche Änderung der Angebote mit dem Ziel, einen
zusätzlichen Standort im Schulzentrum zu bedienen, würde entweder zu Leistungseinbußen an
anderer Stelle oder zu Personalaufstockungen führen müssen. Dies wird von Seiten der
Verwaltung nicht befürwortet.
Eine anderweite feste Nutzung des Mensagebäudes würde voraussichtlich auch dazu führen, dass
die Nutzer sich eine Änderung / Anpassung der Einrichtung wünschen würden. Hier vertritt die
Verwaltung die Auffassung, dass der Betrieb der Mensa absoluten Vorrang haben muss und die
Schulen vorranging darüber mitbestimmen sollten.
Soweit der Mensabetrieb nicht gestört / eingeschränkt wird, findet eine Nutzung des Gebäudes für
andere Zwecke, bspw. Ferienspiele, Bedburg bolzt, FIFA-Tunier 2018 u.ä., bereits heute statt und
kann mit großem Bedacht auch ausgebaut werden. Hierbei ist beispielsweise auch
sicherzustellen, dass keine Besitzstandsansprüche oder Begehrlichkeiten geweckt werden, die der
schulischen Nutzung entgegenstehen.
Eine Ausweitung der Gebäudenutzung durch die Schulen und die Schulsozialarbeit hingegen wird
ausdrücklich befürwortet, da dies letztlich auch der Akzeptanz der Mensa gut täte.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der
Nachhaltigkeit:
Beschlussvorlage WP9-226/2018
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Brunken
----------------------------------Baum
----------------------------------Solbach
Fachdienstleiter
Kämmerer
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-226/2018
Seite 3