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Beschlussvorlage (Wahl der/ des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
124 kB
Erstellt
15.01.19, 18:01
Aktualisiert
15.01.19, 18:01
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Zu TOP:__3______ Drucksache: WP9-1/2019 Fachdienst 4 - Schule, Bildung und Jugend Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 29.01.2019 Betreff: Wahl der/ des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss wählt ________________ zur / zum stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit E-Mail vom 02.11.2018 hat die Stadtverordnete Frau Nadine Heuser ihren Verzicht auf die Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss erklärt. Da Frau Heuser die Funktion der stellvertretenden Vorsitzenden innehatte, ist hier eine entsprechende Wahl erforderlich. Nach § 4 Abs. 5 des ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder - und Jugendhilfegesetzes wird die/ der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft angehören, gewählt. Für die Wahl gilt die Mehrheitswahl gemäß § 50 Abs. 2 GO NW. Danach werden Wahlen, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch die Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die höchsten Stimmzahlen erreicht haben ein weiterer Wahlgang statt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Brunken ----------------------------------Baum ----------------------------------Solbach Fachdienstleiter Kämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-1/2019 Seite 2