Daten
Kommune
Bedburg
Größe
124 kB
Erstellt
15.01.19, 18:01
Aktualisiert
15.01.19, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__3______
Drucksache: WP9-1/2019
Fachdienst 4 - Schule, Bildung und
Jugend
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
29.01.2019
Betreff:
Wahl der/ des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss wählt ________________ zur / zum stellvertretenden
Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit E-Mail vom 02.11.2018 hat die Stadtverordnete Frau Nadine Heuser ihren Verzicht auf die
Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss erklärt. Da Frau Heuser die Funktion der stellvertretenden
Vorsitzenden innehatte, ist hier eine entsprechende Wahl erforderlich.
Nach § 4 Abs. 5 des ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder - und Jugendhilfegesetzes wird
die/ der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses von den stimmberechtigten Mitgliedern des
Ausschusses aus den Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft angehören, gewählt.
Für die Wahl gilt die Mehrheitswahl gemäß § 50 Abs. 2 GO NW. Danach werden Wahlen, wenn
das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung,
sonst durch die Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die
mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der
Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die höchsten Stimmzahlen erreicht haben ein
weiterer Wahlgang statt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der
Nachhaltigkeit:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Brunken
----------------------------------Baum
----------------------------------Solbach
Fachdienstleiter
Kämmerer
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-1/2019
Seite 2