Daten
Kommune
Bedburg
Größe
192 kB
Erstellt
15.01.19, 18:01
Aktualisiert
15.01.19, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__8______
Drucksache: WP9-5/2019
Fachdienst 4 - Schule, Bildung und
Jugend
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
29.01.2019
Betreff:
Aktualisierung der Beihilferichtlinien der Wirtschaftlichen Jugendhilfe
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die neuen Beihilferichtlinien der Wirtschaftlichen
Jugendhilfe zum 01.03.2019.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die derzeitig gültigen Beihilferichtlinien sind im Jahre 2011 im Zuge der Neuinstallation des
Jugendamtes bei der Stadt Bedburg eingeführt worden. Sie bilden neben den gesetzlichen
Bestimmungen des SGB VIII eine der wesentlichen Grundlagen für die Arbeit der Wirtschaftlichen
Jugendhilfe.
Im Laufe der vergangenen Jahre hat sich gezeigt, dass diese Richtlinien an einigen Stellen
ausweislich bestehende Bedarfe nicht abdecken, andererseits sind jedoch Beihilfen vorgesehen,
die nicht oder kaum nachgefragt werden. Auch werden in den Richtlinien interne Zuständigkeiten
geregelt, welche einer Anpassung bedürfen.
Insbesondere bei in den Beihilferichtlinien bisher nicht berücksichtigten Fallkonstellationen und
Anträgen müssen oft – in enger Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst bzw. dem
Pflegekinderdienst - Einzelfallentscheidungen vorgenommen werden, welche nicht nur mehr
Arbeitsaufwand bedeuten, sondern auch mehr Zeit bis zur endgültigen Entscheidung in Anspruch
nehmen. Durch eine Neuregelung können hier sicherlich in den Arbeitsabläufen Optimierungen
erzielt werden.
Eine der wesentlichen inhaltlichen Änderungen besteht darin, dass Hilfen für Eltern und ihre
Kinder in Mutter-Kind-Heimen gem. § 19 SGB VIII in den Leistungskatalog mit aufgenommen
worden sind. Bisher wurden diese nicht explizit in den Richtlinien berücksichtigt und mussten
analog zu vollstationären Hilfen behandelt werden, um hier eine Gleichbehandlung zu den
anderen vollstationären Unterbringungsformen zu schaffen und auch um die gesetzlichen
Vorgaben des § 19 Abs. 3 SGB VIII zu erfüllen. In der Praxis hat sich herausgestellt, dass gerade
bei Aufnahmen in Mutter-Kind-Heimen und nicht zuletzt im Rahmen der Geburt Beihilfen
erforderlich sind, um einen guten Start für Eltern und Kind gemeinsam zu ermöglichen. Dieser
Entwicklung wird hiermit Rechnung getragen.
Ferner werden erfahrungsgemäß sowohl bei Hilfen gemäß § 34 SGB VIII als auch bei Hilfen in
Pflegefamilien gem. § 33 SGB VIII vermehrt Anträge auf Beihilfen betreffend die Bereiche
Betreuung, Schule und Ausbildung gestellt, da hier Kosten anfallen, die von den gewährten Hilfen
nicht umfasst werden. Daher ist hier ebenfalls der Leistungsumfang entsprechend der hiesigen
Erfahrungswerte erweitert worden.
Besonders häufig entstehen insbesondere bei Erstunterbringungen in (Bereitschafts-)pflegefamilien oder Heimen Situationen, die die Gewährung von Beihilfen unabdingbar machen.
Oft sind die unterzubringenden Kinder nicht mit entsprechender Bekleidung ausgestattet oder es
ist in der aufnehmenden Familie kein passendes Mobiliar für das Kind vorhanden. Aber auch bei
Auszügen aus Wohnheimen kann es im Rahmen der Verselbstständigung notwendig sein, eine
Beihilfe zu gewähren, um den Übergang vom Heim sicher planen und gestalten zu können. Um
diesen Bedarfen gerecht zu werden, sind auch diese Aspekte neu in die Richtlinien mit
aufgenommen worden.
Des Weiteren sind zu verschiedenen Bereichen kleinere Änderungen vorgenommen worden.
Hierzu gehören neben Anpassungen der Beihilfehöhe die Konkretisierung der Voraussetzungen
für den Erhalt einer Beihilfe oder auch die Regelungen, welche Beihilfen der Zustimmung der
Fachaufsicht oder der Erziehungskonferenz bedürfen.
Als Anlagen zu der Sitzungsvorlage wurden die bisherige Beihilferichtlinie (Anlage 1), die neue
Beihilferichtlinie (Anlage 2) sowie ein Exemplar beigefügt, in welcher die Veränderungen markiert
sind (Anlage 3)
Die neuen Beihilferichtlinien sollen zum 01.03.2019 in Kraft treten.
Beschlussvorlage WP9-5/2019
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der
Nachhaltigkeit:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Durch die Anpassung der Richtlinien entstehen geringfügige Mehrausgaben von jährlich
rund 5.000 €.
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
------------------------Heyer
------------------------Brunken
Sachbearbeiterin
Fachdienstleiter
Beschlussvorlage WP9-5/2019
------------------------Baum
Kämmerer
------------------------Solbach
Bürgermeister
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