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Beschlussvorlage (Aktualisierung der Beihilferichtlinien der Wirtschaftlichen Jugendhilfe)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
192 kB
Erstellt
15.01.19, 18:01
Aktualisiert
15.01.19, 18:01
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Zu TOP:__8______ Drucksache: WP9-5/2019 Fachdienst 4 - Schule, Bildung und Jugend Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 29.01.2019 Betreff: Aktualisierung der Beihilferichtlinien der Wirtschaftlichen Jugendhilfe Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die neuen Beihilferichtlinien der Wirtschaftlichen Jugendhilfe zum 01.03.2019. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die derzeitig gültigen Beihilferichtlinien sind im Jahre 2011 im Zuge der Neuinstallation des Jugendamtes bei der Stadt Bedburg eingeführt worden. Sie bilden neben den gesetzlichen Bestimmungen des SGB VIII eine der wesentlichen Grundlagen für die Arbeit der Wirtschaftlichen Jugendhilfe. Im Laufe der vergangenen Jahre hat sich gezeigt, dass diese Richtlinien an einigen Stellen ausweislich bestehende Bedarfe nicht abdecken, andererseits sind jedoch Beihilfen vorgesehen, die nicht oder kaum nachgefragt werden. Auch werden in den Richtlinien interne Zuständigkeiten geregelt, welche einer Anpassung bedürfen. Insbesondere bei in den Beihilferichtlinien bisher nicht berücksichtigten Fallkonstellationen und Anträgen müssen oft – in enger Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst bzw. dem Pflegekinderdienst - Einzelfallentscheidungen vorgenommen werden, welche nicht nur mehr Arbeitsaufwand bedeuten, sondern auch mehr Zeit bis zur endgültigen Entscheidung in Anspruch nehmen. Durch eine Neuregelung können hier sicherlich in den Arbeitsabläufen Optimierungen erzielt werden. Eine der wesentlichen inhaltlichen Änderungen besteht darin, dass Hilfen für Eltern und ihre Kinder in Mutter-Kind-Heimen gem. § 19 SGB VIII in den Leistungskatalog mit aufgenommen worden sind. Bisher wurden diese nicht explizit in den Richtlinien berücksichtigt und mussten analog zu vollstationären Hilfen behandelt werden, um hier eine Gleichbehandlung zu den anderen vollstationären Unterbringungsformen zu schaffen und auch um die gesetzlichen Vorgaben des § 19 Abs. 3 SGB VIII zu erfüllen. In der Praxis hat sich herausgestellt, dass gerade bei Aufnahmen in Mutter-Kind-Heimen und nicht zuletzt im Rahmen der Geburt Beihilfen erforderlich sind, um einen guten Start für Eltern und Kind gemeinsam zu ermöglichen. Dieser Entwicklung wird hiermit Rechnung getragen. Ferner werden erfahrungsgemäß sowohl bei Hilfen gemäß § 34 SGB VIII als auch bei Hilfen in Pflegefamilien gem. § 33 SGB VIII vermehrt Anträge auf Beihilfen betreffend die Bereiche Betreuung, Schule und Ausbildung gestellt, da hier Kosten anfallen, die von den gewährten Hilfen nicht umfasst werden. Daher ist hier ebenfalls der Leistungsumfang entsprechend der hiesigen Erfahrungswerte erweitert worden. Besonders häufig entstehen insbesondere bei Erstunterbringungen in (Bereitschafts-)pflegefamilien oder Heimen Situationen, die die Gewährung von Beihilfen unabdingbar machen. Oft sind die unterzubringenden Kinder nicht mit entsprechender Bekleidung ausgestattet oder es ist in der aufnehmenden Familie kein passendes Mobiliar für das Kind vorhanden. Aber auch bei Auszügen aus Wohnheimen kann es im Rahmen der Verselbstständigung notwendig sein, eine Beihilfe zu gewähren, um den Übergang vom Heim sicher planen und gestalten zu können. Um diesen Bedarfen gerecht zu werden, sind auch diese Aspekte neu in die Richtlinien mit aufgenommen worden. Des Weiteren sind zu verschiedenen Bereichen kleinere Änderungen vorgenommen worden. Hierzu gehören neben Anpassungen der Beihilfehöhe die Konkretisierung der Voraussetzungen für den Erhalt einer Beihilfe oder auch die Regelungen, welche Beihilfen der Zustimmung der Fachaufsicht oder der Erziehungskonferenz bedürfen. Als Anlagen zu der Sitzungsvorlage wurden die bisherige Beihilferichtlinie (Anlage 1), die neue Beihilferichtlinie (Anlage 2) sowie ein Exemplar beigefügt, in welcher die Veränderungen markiert sind (Anlage 3) Die neuen Beihilferichtlinien sollen zum 01.03.2019 in Kraft treten. Beschlussvorlage WP9-5/2019 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Durch die Anpassung der Richtlinien entstehen geringfügige Mehrausgaben von jährlich rund 5.000 €. Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ------------------------Heyer ------------------------Brunken Sachbearbeiterin Fachdienstleiter Beschlussvorlage WP9-5/2019 ------------------------Baum Kämmerer ------------------------Solbach Bürgermeister Seite 3