Daten
Kommune
Bedburg
Größe
191 kB
Erstellt
15.01.19, 18:01
Aktualisiert
15.01.19, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:____10___
Drucksache: WP9-6/2019
Fachdienst 4 - Schule, Bildung und
Jugend
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
29.01.2019
Betreff:
Halbjahresbericht ASD - 30.06.2018
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Wie in vorausgegangenen Sitzungen des Jugendhilfeausschuss vereinbart, wird aus dem Bereich
des Allgemeinen Sozialen Dienstes laufend ein Halbjahresbericht vorgelegt. Die vorliegenden
Zahlen stellen einen statistischen Vergleich zwischen dem laufenden und dem vergangenen Jahr
jeweils zum 30.06.2018 dar.
In den beiliegenden Wertetabellen werden folgende Zahlen dargestellt/ verglichen:
Fallzahlen absolut
Hiermit sind alle Hilfen gemeint, die im Zeitraum 01.01. bis zum Stichtag 30.06. eines Jahres als
laufende Hilfen mindestens einen Tag aktiv waren.
Fallzahlenvergleich Juni
Hierunter werden die Fälle dargestellt, die im Juni aktiv gewesen sind.
Inobhutnahmen/ Gefährdungsmeldungen
Fallzahlvergleich Vorjahr komplett und laufendes Jahr zum 30.06. als Halbjahresbilanz.
Kostenaufstellung
Vergleich der Kosten aus 2016, 2017 (gesamt) und 2018 (bis zum Stichtag 30.06.2018). Zu
beachten ist, dass für 2016 sowie 2017 die IST Kosten und für 2018 die SOLL Kosten dargestellt
sind. Dies ist einzig dem Umstand geschuldet, dass die Träger oftmals sehr spät erst Leistungen
in Rechnung stellen bzw. Leistungen von anderen Leistungsträgern noch nicht gezahlt wurden.
Der genaue Jahresabschluss ist meist erst im Mai des Folgejahres möglich zu erstellen.
Aus den Darstellungen zu den Fallzahlen (Anlage 1) fällt auf, dass diese relativ stabil geblieben
sind. Im Bereich der Mutter-Kind Einrichtungen gibt es eine leichte Steigerung, da diese
Maßnahmen im Bereich von Familiengerichtsverfahren bevorzugt beschlossen werden, um eine
Inobhutnahme von Kleinkindern zu verhindern.
Die Zahl der Gefährdungsmeldungen ist wieder leicht steigender Tendenz. Wieder „normalisiert“
hat sich der Arbeitsbereich der Inobhutnahmen, da im Gegensatz zu den vergangenen Jahren
kaum mehr Flüchtlinge in Obhut genommen werden mussten.
Die Kosten (Anlage 2) sind 2017 im Vergleich zu den Vorjahren gestiegen (etwa 7 %). Dies lag an
den stationären Unterbringungskosten (§34 / §35) für die minderjährigen Flüchtlinge. Diese
Kosten werden – zumindest größtenteils – vom Landesjugendamt erstattet. Darüber hinaus haben
die Jugendhilfeträger die steigenden Personalkosten weitergegeben. Die Hochrechnung der
Sollkosten für 2018 sieht im Vergleich zu den Kosten in 2017 eine Steigerung von rund 1% vor.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der
Nachhaltigkeit:
Beschlussvorlage WP9-6/2019
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
------------------------Esser
------------------------Brunken
------------------------Baum
------------------------Solbach
Jugendamtsleiter
Fachdienstleiter
Kämmerer
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-6/2019
Seite 3