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Beschlussvorlage (Halbjahresbericht ASD - 30.06.2018)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
191 kB
Erstellt
15.01.19, 18:01
Aktualisiert
15.01.19, 18:01
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Zu TOP:____10___ Drucksache: WP9-6/2019 Fachdienst 4 - Schule, Bildung und Jugend Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 29.01.2019 Betreff: Halbjahresbericht ASD - 30.06.2018 Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Wie in vorausgegangenen Sitzungen des Jugendhilfeausschuss vereinbart, wird aus dem Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes laufend ein Halbjahresbericht vorgelegt. Die vorliegenden Zahlen stellen einen statistischen Vergleich zwischen dem laufenden und dem vergangenen Jahr jeweils zum 30.06.2018 dar. In den beiliegenden Wertetabellen werden folgende Zahlen dargestellt/ verglichen: Fallzahlen absolut Hiermit sind alle Hilfen gemeint, die im Zeitraum 01.01. bis zum Stichtag 30.06. eines Jahres als laufende Hilfen mindestens einen Tag aktiv waren. Fallzahlenvergleich Juni Hierunter werden die Fälle dargestellt, die im Juni aktiv gewesen sind. Inobhutnahmen/ Gefährdungsmeldungen Fallzahlvergleich Vorjahr komplett und laufendes Jahr zum 30.06. als Halbjahresbilanz. Kostenaufstellung Vergleich der Kosten aus 2016, 2017 (gesamt) und 2018 (bis zum Stichtag 30.06.2018). Zu beachten ist, dass für 2016 sowie 2017 die IST Kosten und für 2018 die SOLL Kosten dargestellt sind. Dies ist einzig dem Umstand geschuldet, dass die Träger oftmals sehr spät erst Leistungen in Rechnung stellen bzw. Leistungen von anderen Leistungsträgern noch nicht gezahlt wurden. Der genaue Jahresabschluss ist meist erst im Mai des Folgejahres möglich zu erstellen. Aus den Darstellungen zu den Fallzahlen (Anlage 1) fällt auf, dass diese relativ stabil geblieben sind. Im Bereich der Mutter-Kind Einrichtungen gibt es eine leichte Steigerung, da diese Maßnahmen im Bereich von Familiengerichtsverfahren bevorzugt beschlossen werden, um eine Inobhutnahme von Kleinkindern zu verhindern. Die Zahl der Gefährdungsmeldungen ist wieder leicht steigender Tendenz. Wieder „normalisiert“ hat sich der Arbeitsbereich der Inobhutnahmen, da im Gegensatz zu den vergangenen Jahren kaum mehr Flüchtlinge in Obhut genommen werden mussten. Die Kosten (Anlage 2) sind 2017 im Vergleich zu den Vorjahren gestiegen (etwa 7 %). Dies lag an den stationären Unterbringungskosten (§34 / §35) für die minderjährigen Flüchtlinge. Diese Kosten werden – zumindest größtenteils – vom Landesjugendamt erstattet. Darüber hinaus haben die Jugendhilfeträger die steigenden Personalkosten weitergegeben. Die Hochrechnung der Sollkosten für 2018 sieht im Vergleich zu den Kosten in 2017 eine Steigerung von rund 1% vor. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: Beschlussvorlage WP9-6/2019 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ------------------------Esser ------------------------Brunken ------------------------Baum ------------------------Solbach Jugendamtsleiter Fachdienstleiter Kämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-6/2019 Seite 3