Daten
Kommune
Bedburg
Größe
191 kB
Erstellt
15.01.19, 18:01
Aktualisiert
15.01.19, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:___7______
Drucksache: WP9-10/2019
Fachdienst 4 - Schule, Bildung und
Jugend
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
29.01.2019
Betreff:
Wiederherstellung des Spielplatzes in Kirchtroisdorf
- Antrag der FWG Fraktion vom 08.01.2019
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, ausreichende Mittel in
den Haushalt 2019 einzustellen, um ggf. eine ausreichend große Fläche für einen
Spielplatz im Stadtteil Kirchtroisdorf realisieren zu können. Vorranging sind die
Möglichkeiten zu prüfen, die Fläche am bisher geplanten Standort zu nutzen. Alternativ ist
eine andere Fläche bereitzustellen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Im einstimmig beschlossenen Spielplatzkonzept wurde festgelegt, dass die Spielfläche „Im Kamp“
in Kirchtroisdorf erweitert und attraktiver gestaltet wird. Während der darauffolgenden Planungen
wurde festgestellt, dass die Verwaltung hinsichtlich der Flächen- und Eigentumsverhältnisse
falsche Annahmen getroffen hatte. Zudem musste auf bzw. unterhalb der zukünftigen
Spielplatzfläche ein Regenrückhaltebecken installiert werden.
Dass ein Regenrückhaltebecken gewisse Einschränkungen für die Herstellung eines Spielplatzes
mit sich bringt, wurde der Fachverwaltung von Beginn an dargestellt. Das Ausmaß der
Einschränkungen – wie sie sich momentan darstellen – war jedoch nicht in Gänze bekannt.
Darüber hinaus muss geklärt werden, ob aus sicherheitstechnischen Aspekten eine Einzäunung
des Baches von Nöten ist. Wenn dem der Fall sein sollte, fordert der Erftverband einen Streifen in
der Breite von 5 Metern, so dass sich auch dadurch eine Reduzierung der Gesamtfläche ergeben
würde.
Würden die beiden Einschränkungen in dem beschriebenen Maße Bestand haben (siehe hierzu
den Lageplan, Anlage 2), wäre die Neuanlage eines Spielplatzes an dieser Stelle nach Auffassung
des Jugendamtes nicht sinnvoll. Die Notwendigkeit einer ausreichend großen Spielfläche im
Stadtteil Kirchtroisdorf ist unbestritten und aus jugendhilferechtlicher Sicht unverzichtbar.
Da die Lage und die Erreichbarkeit des geplanten Spielplatzes aber weiterhin als sehr gut
eingeschätzt werden, möchte die Fachverwaltung zunächst einmal alle Optionen prüfen, die der
Umsetzung der Maßnahme am Ort dienen.
Bei der Lösungsfindung spielen demnach vor allem die Positionen der Unfallkasse und des
Erftverbandes eine entscheidende Rolle. Bei Verzicht auf den Zaun oder z.B. einer alternativen
Bachführung (z.B. unterirdisch durch ein Rohr) würde sich die zur Verfügung stehende Fläche
deutlich vergrößern und eine Errichtung der Spielfläche realisieren lassen.
Auch die Vergrößerung der Gesamtfläche durch eine Erweiterung um die Grundstücke der
Kirchengemeinde (diesbezüglich wird auf den Antrag der FWG Fraktion vom 08.01.2019, Anlage 1
verwiesen) wäre denkbar. Im Rahmen der Flächenbereinigung wurden solche Denkmodelle schon
einmal mit Vertretern der Kirche besprochen. Allerdings würde dadurch unter Umständen ein
dauerhafter, nicht unwesentlicher finanzieller Mehraufwand entstehen.
Sobald die Bauarbeiten des Regenrückhaltebeckens fertiggestellt sind und eine tragfähige Lösung
mit dem Erftverband erreicht werden konnte, würde die Fachverwaltung die Expertise eines
Fachplaners oder Spielplatzherstellers einholen und dadurch die Machbarkeit einschätzen.
Wenn trotz aller Bemühungen ein Spielplatz an der vorgesehenen Stelle nicht mehr im Sinne des
Spielplatzkonzeptes umgesetzt werden kann, wird nach einer alternativen Fläche (im städtischen
Eigentum oder durch Kauf) gesucht. Die entsprechenden Haushaltsmittel müssten (im Fachdienst
5) ggf. mit einem Sperrvermerk eingeplant werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der
Nachhaltigkeit:
Beschlussvorlage WP9-10/2019
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
--------------------------Gehring
--------------------------Brunken
--------------------------Baum
--------------------------Solbach
Sachbearbeiterin
Fachdienstleiter
Kämmerer
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-10/2019
Seite 3