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Beschlussvorlage (Wiederherstellung des Spielplatzes in Kirchtroisdorf - Antrag der FWG Fraktion vom 08.01.2019)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
191 kB
Erstellt
15.01.19, 18:01
Aktualisiert
15.01.19, 18:01
Beschlussvorlage (Wiederherstellung des Spielplatzes in Kirchtroisdorf
- Antrag der FWG Fraktion vom 08.01.2019) Beschlussvorlage (Wiederherstellung des Spielplatzes in Kirchtroisdorf
- Antrag der FWG Fraktion vom 08.01.2019) Beschlussvorlage (Wiederherstellung des Spielplatzes in Kirchtroisdorf
- Antrag der FWG Fraktion vom 08.01.2019)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:___7______ Drucksache: WP9-10/2019 Fachdienst 4 - Schule, Bildung und Jugend Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 29.01.2019 Betreff: Wiederherstellung des Spielplatzes in Kirchtroisdorf - Antrag der FWG Fraktion vom 08.01.2019 Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, ausreichende Mittel in den Haushalt 2019 einzustellen, um ggf. eine ausreichend große Fläche für einen Spielplatz im Stadtteil Kirchtroisdorf realisieren zu können. Vorranging sind die Möglichkeiten zu prüfen, die Fläche am bisher geplanten Standort zu nutzen. Alternativ ist eine andere Fläche bereitzustellen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Im einstimmig beschlossenen Spielplatzkonzept wurde festgelegt, dass die Spielfläche „Im Kamp“ in Kirchtroisdorf erweitert und attraktiver gestaltet wird. Während der darauffolgenden Planungen wurde festgestellt, dass die Verwaltung hinsichtlich der Flächen- und Eigentumsverhältnisse falsche Annahmen getroffen hatte. Zudem musste auf bzw. unterhalb der zukünftigen Spielplatzfläche ein Regenrückhaltebecken installiert werden. Dass ein Regenrückhaltebecken gewisse Einschränkungen für die Herstellung eines Spielplatzes mit sich bringt, wurde der Fachverwaltung von Beginn an dargestellt. Das Ausmaß der Einschränkungen – wie sie sich momentan darstellen – war jedoch nicht in Gänze bekannt. Darüber hinaus muss geklärt werden, ob aus sicherheitstechnischen Aspekten eine Einzäunung des Baches von Nöten ist. Wenn dem der Fall sein sollte, fordert der Erftverband einen Streifen in der Breite von 5 Metern, so dass sich auch dadurch eine Reduzierung der Gesamtfläche ergeben würde. Würden die beiden Einschränkungen in dem beschriebenen Maße Bestand haben (siehe hierzu den Lageplan, Anlage 2), wäre die Neuanlage eines Spielplatzes an dieser Stelle nach Auffassung des Jugendamtes nicht sinnvoll. Die Notwendigkeit einer ausreichend großen Spielfläche im Stadtteil Kirchtroisdorf ist unbestritten und aus jugendhilferechtlicher Sicht unverzichtbar. Da die Lage und die Erreichbarkeit des geplanten Spielplatzes aber weiterhin als sehr gut eingeschätzt werden, möchte die Fachverwaltung zunächst einmal alle Optionen prüfen, die der Umsetzung der Maßnahme am Ort dienen. Bei der Lösungsfindung spielen demnach vor allem die Positionen der Unfallkasse und des Erftverbandes eine entscheidende Rolle. Bei Verzicht auf den Zaun oder z.B. einer alternativen Bachführung (z.B. unterirdisch durch ein Rohr) würde sich die zur Verfügung stehende Fläche deutlich vergrößern und eine Errichtung der Spielfläche realisieren lassen. Auch die Vergrößerung der Gesamtfläche durch eine Erweiterung um die Grundstücke der Kirchengemeinde (diesbezüglich wird auf den Antrag der FWG Fraktion vom 08.01.2019, Anlage 1 verwiesen) wäre denkbar. Im Rahmen der Flächenbereinigung wurden solche Denkmodelle schon einmal mit Vertretern der Kirche besprochen. Allerdings würde dadurch unter Umständen ein dauerhafter, nicht unwesentlicher finanzieller Mehraufwand entstehen. Sobald die Bauarbeiten des Regenrückhaltebeckens fertiggestellt sind und eine tragfähige Lösung mit dem Erftverband erreicht werden konnte, würde die Fachverwaltung die Expertise eines Fachplaners oder Spielplatzherstellers einholen und dadurch die Machbarkeit einschätzen. Wenn trotz aller Bemühungen ein Spielplatz an der vorgesehenen Stelle nicht mehr im Sinne des Spielplatzkonzeptes umgesetzt werden kann, wird nach einer alternativen Fläche (im städtischen Eigentum oder durch Kauf) gesucht. Die entsprechenden Haushaltsmittel müssten (im Fachdienst 5) ggf. mit einem Sperrvermerk eingeplant werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: Beschlussvorlage WP9-10/2019 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: --------------------------Gehring --------------------------Brunken --------------------------Baum --------------------------Solbach Sachbearbeiterin Fachdienstleiter Kämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-10/2019 Seite 3