Daten
Kommune
Merzenich
Größe
90 kB
Datum
13.12.2018
Erstellt
22.01.19, 11:06
Aktualisiert
27.01.19, 14:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der Niederschrift über die 27. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Merzenich
vom 13.12.2018.
Öffentliche Sitzung
Mitteilungen der Verwaltung
13.7
Ertüchtigung Kreuzungsbereich L 264 / Steinweg, Verbesserung der Situation
für den Radverkehr
M108/2018
Ausgangslage:
Zum Sachverhalt wird auf die Mitteilungsvorlagen M101/2016, M7/2017 und M9/2018
verwiesen.
Sachstand:
Die zusätzliche Abbiegespur wurde im August 2018 durch Straßen.NRW fertiggestellt. Durch diese Maßnahme konnte der Verkehrsfluss an dem Knotenpunkt optimiert werden.
Situation für den Radverkehr:
Die Verwaltung hat mehrere Versuche unternommen, dem Wunsch aus der Bevölkerung Rechnung zu tragen und die Situation für den Radverkehr an dem Knotenpunkt zu verbessern. Zuletzt fand am 11.06.2018 ein Ortstermin mit Vertretern der
Gemeinde Merzenich, des Straßenverkehrsamtes Düren und dem Landesbetrieb
Straßenbau.NRW statt. Zur Verbesserung der Verkehrssituation für Radfahrer wurden folgende Möglichkeiten besprochen:
Markierung des Radweges auf der Fahrbahn, bzw. Hinweismarkierung „Achtung Radfahrer“
Anordnung Verkehrszeichen „Achtung Radfahrer“
Anordnung Temporeduzierung
Heckenrückschnitte
Von Seiten der Politik sind die Forderungen der Verwaltung immer wieder unerstützt worden, zuletzt in einem offenen Brief des SPD Merzenich vom 28.09.2018
(Link:
https://spd-merzenich.de/2018/09/29/verbesserungen-fuer-radfahrer-an-derkreuzung-l264-steinweg-gefordert/ ).
Von den vorgenannten Möglichkeiten konnte lediglich der Heckenrückschnitt in eigener Zuständigkeit veranlasst werden. Durch den gemeindlichen Bauhof wurden
die Arbeiten bereits erledigt und eine klare Verbesserung der Sichtverhältnisse hergestellt.
Auszug 27. Sitzung
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Die Einrichtung einer Querungshilfe ist aufgrund der Straßenverhältnisse nicht
möglich.
Das Straßenverkehrsamt Düren nahm mit Schreiben vom 22.10.2018 Stellung zu den
Inhalten des Ortstermins. Dieses Schreiben ist als Anlage beigefügt.
Weiteres Vorgehen:
Die Verwaltung hat das Straßenverkehrsamt über die Herstellung des Sichtdreiecks
in Kenntnis gesetzt und wartet nun auf eine erneute Begutachtung der Örtlichkeit.
Sollte das Straßenverkehrsamt erneut der Auffassung sein, dass keine weiteren
Maßnahmen erforderlich sind, kann von Seiten der Verwaltung lediglich die Instandhaltung des Sichtdreieckes gewährleistet werden.
Niederschrift 27. Sitzung
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