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Allgemeine Vorlage (Verwendung der Sportpauschale 2019)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
100 kB
Erstellt
08.01.19, 18:15
Aktualisiert
27.01.19, 15:26
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kultur, Schule, Soziales, Sport - Frau Kupferschläger BE: Frau Kupferschläger Kreuzau, 04.01.2019 Vorlagen-Nr.: 1/2019 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sportausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 24.01.2019 05.02.2019 20.02.2019 Verwendung der Sportpauschale 2019 I. Sach- und Rechtslage: Gemäß den vom Rat der Gemeinde Kreuzau beschlossenen Richtlinien über die Verwendung der vom Land NRW bereitgestellten Sportpauschale konnten Sportvereine aus dem Gemeindegebiet bis zum 30.11.2018 Anträge auf Bezuschussung vereinseigener Maßnahmen für das Jahr 2019 stellen. Folgende Anträge sind eingegangen: JVC Columbia 03 Drove e.V. Der JVC Columbia 03 Drove e.V. beabsichtigt, den Sportplatz Drove, dessen Zustand trotz hohem Pflegeaufwand zunehmend schlechter wird, zu aerifizieren. Seitens des Vereins konnte dies in den letzten Jahren nie umgesetzt werden. Die Kosten belaufen sich nach dem günstigsten Angebot auf 7.808,78 €. Gemäß den Richtlinien wird eine geplante Maßnahme höchstens mit 50 % der Gesamtkosten bezuschusst = 3.904,39 €. Lt. den Richtlinien über die Verwendung der Mittel aus der vom Land NRW zur Verfügung gestellten Sportpauschale in der vom Rat der Gemeinde Kreuzau am 15.10.2013 beschlossenen Fassung kann derselbe Verein oder dieselbe Unterabteilung eines Vereins erst nach Ablauf von drei Jahren, die auf das Jahr folgen, in dem eine Maßnahme bezuschusst worden ist, einen neuen Antrag stellen. Der letzte Zuschuss aus der Sportpauschale wurde durch den Verein im Jahr 2017 beantragt und in 2018 gezahlt. Dieser Antrag wurde für die Volleyballabteilung gestellt. Der nun gestellte Antrag bezieht sich auf die Fußballabteilung. Diese hat den letzten Zuschuss zur Anschaffung eines Rasenmähers im Jahr 2016 erhalten. Grundsätzlich ist der Verein an die Fristen der o.g. Richtlinien gebunden. Selbst bei großzügiger Auslegung unter Berücksichtigung der Unterabteilungen könnte ein erneuter Antrag der Fußballabteilung erst im Jahre 2020 für 2021 gestellt werden. Allerdings kann der Rat über Ausnahmen entscheiden. V.f.V.u.J. 02 Winden e.V. Der V.f.V.u.J. 02 Winden e.V. plant, auf Grund der hohen Belastung durch erhöhtes Zuschaueraufkommen durch die hohe Anzahl an Jugend- und Seniorenmannschaften die Rasenfläche hinter dem Parkplatz bis zum Ballfangzaun in eine gepflasterte Fläche umzuwandeln, um Zuschauern die Möglichkeit zu geben, die Spiele von dort zu verfolgen. Weiterhin würde die Fläche auch als Abstellmöglichkeit für Jugend- und Trainingstore benötigt. Die Kosten hierfür belaufen sich nach dem günstigeren Angebot auf 6.350,67 €. Die Eigenleistung des Vereins wird mit 280 Std. à 10 € = 2.800 € angesetzt. Der Zuschuss in Höhe von 50 % der Gesamtsumme würde 4.575,34 € betragen. Der letzte Zuschuss aus der Sportpauschale wurde durch den Verein im Jahr 2015 gezahlt. Nach den geltenden Richtlinien kann ein erneuter Antrag in 2019 gestellt werden, und zwar für das Jahr 2020. Auch hier kann der Rat über eine Ausnahme entscheiden. TSV 09 Stockheim e.V. Der Rat der Gemeinde Kreuzau hatte bereits am 03.12.2015 den Beschluss gefasst, einem Antrag des TSV 09 Stockheim e.V. auf Bezuschussung eines Neubaus im Ortsteil Stockheim zuzustimmen. Dieser Zuschuss wurde auf max. 200.000 € begrenzt. Nachdem im Jahr 2018 die entsprechenden Verträge unterzeichnet wurden, wurde per Ratsbeschluss vom 09.07.2018 festgelegt, dass im Jahr 2019 100.000 € für diese Maßnahme aus der Sportpauschale zu decken sind. Neben den Anträgen der Vereine besteht auch Bedarf, Mittel aus der Sportpauschale für eigene Maßnahmen der Gemeinde einzusetzen. Geplant ist folgende Maßnahme: Erstellung eines Sanierungskonzeptes für das Sportheim an der Kurt-Hoesch-Kampfbahn Das Sportheim an der Kurt-Hoesch-Kampfbahn ist sanierungsbedürftig. Es steht komplett unter Denkmalschutz, ein Sanierungskonzept ist erforderlich. Die Kosten zur Erstellung dieses Konzeptes belaufen sich nach ersten Schätzungen auf ca. 10.000 €. Zur besseren Übersicht werden im Beschlussvorschlag alle genannten Maßnahmen aufgeführt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Der Rücklagenbestand der Sportpauschale zum 31.12.2018 kann auf Grund des noch nicht erfolgten Rechnungsabschlusses noch nicht genau beziffert werden, beträgt aber voraussichtlich 72.050,57 €. Aus Landesmitteln stehen für das Jahr 2019 60.000 € zur Verfügung, so dass insgesamt ein voraussichtlicher Betrag in Höhe von 132.050,57 € zur Verfügung steht. Insgesamt sind aus der Sportpauschale 118.479,73 € aufzuwenden, wenn allen Anträgen entsprochen wird. Der verbleibende Restbetrag beläuft sich voraussichtlich auf 13.570,84 €. III. Beschlussvorschlag: Der Verwendung der vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten Sportpauschale für das Jahr 2019 in Höhe von 60.000,00 € zzgl. der Entnahme aus der Rücklage in 58.479,73 € wird in folgendem Umfang zugestimmt: Antragsteller Maßnahme Gesamtbetrag Zuschuss durch Sportpauschale JVC Columbia 03 Drove e.V. Aerifizierung Sportplatz Drove 7.808,78 € 3.904,39 € V.f.V.u.J. 02 Winden e.V. Pflasterarbeiten am Sportplatz Winden 9.150,67 € 4.575,34 € -2- TSV 09 Stockheim e.V. Neubau eines Sportheimes in Stockheim Gemeinde Kreuzau Konzepterstellung Sanierung Sportheim Kurt-Hoesch-Kampfbahn 100.000,00 € 100.000,00 € 10.000,00 € 10.000,00 € 118.479,73 € Der Bürgermeister Gez. - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlagen -3-