Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
08.01.19, 18:15
Aktualisiert
27.01.19, 15:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kultur, Schule, Soziales, Sport - Frau Kupferschläger
BE: Frau Kupferschläger
Kreuzau, 04.01.2019
Vorlagen-Nr.: 1/2019
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sportausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
24.01.2019
05.02.2019
20.02.2019
Verwendung der Sportpauschale 2019
I. Sach- und Rechtslage:
Gemäß den vom Rat der Gemeinde Kreuzau beschlossenen Richtlinien über die Verwendung der
vom Land NRW bereitgestellten Sportpauschale konnten Sportvereine aus dem Gemeindegebiet
bis zum 30.11.2018 Anträge auf Bezuschussung vereinseigener Maßnahmen für das Jahr 2019
stellen. Folgende Anträge sind eingegangen:
JVC Columbia 03 Drove e.V.
Der JVC Columbia 03 Drove e.V. beabsichtigt, den Sportplatz Drove, dessen Zustand trotz hohem
Pflegeaufwand zunehmend schlechter wird, zu aerifizieren. Seitens des Vereins konnte dies in
den letzten Jahren nie umgesetzt werden.
Die Kosten belaufen sich nach dem günstigsten Angebot auf 7.808,78 €. Gemäß den Richtlinien
wird eine geplante Maßnahme höchstens mit 50 % der Gesamtkosten bezuschusst = 3.904,39 €.
Lt. den Richtlinien über die Verwendung der Mittel aus der vom Land NRW zur Verfügung
gestellten Sportpauschale in der vom Rat der Gemeinde Kreuzau am 15.10.2013 beschlossenen
Fassung kann derselbe Verein oder dieselbe Unterabteilung eines Vereins erst nach Ablauf von
drei Jahren, die auf das Jahr folgen, in dem eine Maßnahme bezuschusst worden ist, einen neuen
Antrag stellen.
Der letzte Zuschuss aus der Sportpauschale wurde durch den Verein im Jahr 2017 beantragt und
in 2018 gezahlt. Dieser Antrag wurde für die Volleyballabteilung gestellt.
Der nun gestellte Antrag bezieht sich auf die Fußballabteilung. Diese hat den letzten Zuschuss zur
Anschaffung eines Rasenmähers im Jahr 2016 erhalten.
Grundsätzlich ist der Verein an die Fristen der o.g. Richtlinien gebunden. Selbst bei großzügiger
Auslegung unter Berücksichtigung der Unterabteilungen könnte ein erneuter Antrag der
Fußballabteilung erst im Jahre 2020 für 2021 gestellt werden.
Allerdings kann der Rat über Ausnahmen entscheiden.
V.f.V.u.J. 02 Winden e.V.
Der V.f.V.u.J. 02 Winden e.V. plant, auf Grund der hohen Belastung durch erhöhtes
Zuschaueraufkommen durch die hohe Anzahl an Jugend- und Seniorenmannschaften die
Rasenfläche hinter dem Parkplatz bis zum Ballfangzaun in eine gepflasterte Fläche umzuwandeln,
um Zuschauern die Möglichkeit zu geben, die Spiele von dort zu verfolgen.
Weiterhin würde die Fläche auch als Abstellmöglichkeit für Jugend- und Trainingstore benötigt.
Die Kosten hierfür belaufen sich nach dem günstigeren Angebot auf 6.350,67 €.
Die Eigenleistung des Vereins wird mit 280 Std. à 10 € = 2.800 € angesetzt. Der Zuschuss in
Höhe von 50 % der Gesamtsumme würde 4.575,34 € betragen.
Der letzte Zuschuss aus der Sportpauschale wurde durch den Verein im Jahr 2015 gezahlt. Nach
den geltenden Richtlinien kann ein erneuter Antrag in 2019 gestellt werden, und zwar für das Jahr
2020.
Auch hier kann der Rat über eine Ausnahme entscheiden.
TSV 09 Stockheim e.V.
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hatte bereits am 03.12.2015 den Beschluss gefasst, einem Antrag
des TSV 09 Stockheim e.V. auf Bezuschussung eines Neubaus im Ortsteil Stockheim
zuzustimmen. Dieser Zuschuss wurde auf max. 200.000 € begrenzt.
Nachdem im Jahr 2018 die entsprechenden Verträge unterzeichnet wurden, wurde per
Ratsbeschluss vom 09.07.2018 festgelegt, dass im Jahr 2019 100.000 € für diese Maßnahme aus
der Sportpauschale zu decken sind.
Neben den Anträgen der Vereine besteht auch Bedarf, Mittel aus der Sportpauschale für eigene
Maßnahmen der Gemeinde einzusetzen. Geplant ist folgende Maßnahme:
Erstellung eines Sanierungskonzeptes für das Sportheim an der Kurt-Hoesch-Kampfbahn
Das Sportheim an der Kurt-Hoesch-Kampfbahn ist sanierungsbedürftig. Es steht komplett unter
Denkmalschutz, ein Sanierungskonzept ist erforderlich. Die Kosten zur Erstellung dieses
Konzeptes belaufen sich nach ersten Schätzungen auf ca. 10.000 €. Zur besseren Übersicht
werden im Beschlussvorschlag alle genannten Maßnahmen aufgeführt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Der Rücklagenbestand der Sportpauschale zum 31.12.2018 kann auf Grund des noch nicht
erfolgten Rechnungsabschlusses noch nicht genau beziffert werden, beträgt aber voraussichtlich
72.050,57 €. Aus Landesmitteln stehen für das Jahr 2019 60.000 € zur Verfügung, so dass
insgesamt ein voraussichtlicher Betrag in Höhe von 132.050,57 € zur Verfügung steht.
Insgesamt sind aus der Sportpauschale 118.479,73 € aufzuwenden, wenn allen Anträgen
entsprochen wird. Der verbleibende Restbetrag beläuft sich voraussichtlich auf 13.570,84 €.
III. Beschlussvorschlag:
Der Verwendung der vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten Sportpauschale für
das Jahr 2019 in Höhe von 60.000,00 € zzgl. der Entnahme aus der Rücklage in 58.479,73 € wird
in folgendem Umfang zugestimmt:
Antragsteller
Maßnahme
Gesamtbetrag Zuschuss durch
Sportpauschale
JVC Columbia 03
Drove e.V.
Aerifizierung Sportplatz
Drove
7.808,78 €
3.904,39 €
V.f.V.u.J. 02 Winden
e.V.
Pflasterarbeiten am
Sportplatz Winden
9.150,67 €
4.575,34 €
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TSV 09 Stockheim
e.V.
Neubau eines
Sportheimes in
Stockheim
Gemeinde Kreuzau
Konzepterstellung
Sanierung Sportheim
Kurt-Hoesch-Kampfbahn
100.000,00 €
100.000,00 €
10.000,00 €
10.000,00 €
118.479,73 €
Der Bürgermeister
Gez.
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlagen
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