Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
08.01.19, 18:15
Aktualisiert
27.01.19, 15:26
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Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kommunale Dienste - Herr Schmitz
BE: Herr Wolfram
Kreuzau, 08.01.2019
Mitteilung: 4/2019
- öffentlicher Teil Mitteilung
für den
Bau- und Planungsausschuss
23.01.2019
Überflutete Keller am Hauptsammler 11 in Kreuzau
Infolge eines regionalen Starkregenereignisses am 23.09.2018 kam es im Hauptort Kreuzau in
einzelnen Häusern zu Kellerüberflutungen, ausgelöst durch einen Rückstau im
Abwasserkanalsystem.
Nach den vorliegenden Informationen ist in insgesamt 26 Keller Schmutzwasser über die
Kanalhausanschlüsse eingedrungen. Es wird angemerkt, dass sich jeder Grundstückseigentümer
nach §13 Abs. 3 der Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Kreuzau vom 03.02.2010
gegen einen Rückstau aus dem öffentlichen Kanal zu schützen hat. Nach Kenntnis der Verwaltung
waren in den betroffenen Häusern am Ereignistag keine dementsprechenden
Rückstausicherungen verbaut. Auf diese Thematik wird die Bevölkerung in einer der nächsten
Ausgaben des Amtsblattes in Kenntnis gesetzt.
Durch die zuständige Fachabteilung wurde festgestellt, dass der von dem Wasserverband EifelRur unterhaltende Hauptsammler 11 (HS 11) an allen betroffenen Kellern direkt vorbeiläuft, mit
Ausnahme einiger Keller in der Nordstraße, die sich in unmittelbarer Nähe des Hauptsammlers 11
befinden. Zum Teil sind einige betroffene Kanalhausanschlüsse direkt an den HS 11
angeschlossen. Diese Hauseigentümer waren am 23.09.2018 in besonderem Maße von dem
Abflussereignis betroffen.
Aufgrund der dargelegten Fakten kann verwaltungsseitig ausgeschlossen werden, dass die
kommunalen Abwasserkanäle für das Rückstauereignis entscheidend waren.
Im Zuge dessen wurde der Wasserverband Eifel-Rur beauftragt, eine detaillierte
Ursachenforschung des Rückstauereignisses zu erstellen.
Die Stellungnahme des Wasserverbandes ist dieser Mitteilung als Anlage beigefügt. Herr Meurer
(Unternehmensbereichsleiter 3.2 Abwasseranlagen Betrieb Ost) vom Wasserverband Eifel-Rur
wird in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses die Ergebnisse umfassend erläutern und
für Fragen zur Verfügung stehen.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
Gez.
- Ingo Eßer -