Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Förderprogramm "NRW.Bank: GuteSchule 2020"; hier: Maßnahmen 2019 und 2020)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
83 kB
Datum
14.01.2019
Erstellt
23.01.19, 18:01
Aktualisiert
27.01.19, 15:33
Beschlusstext (Förderprogramm "NRW.Bank: GuteSchule 2020";
hier: Maßnahmen 2019 und 2020)

öffnen download melden Dateigröße: 83 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 23.01.2019 Beschlussauszug aus der 25. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales der Gemeinde Vettweiß am Montag, dem 14.01.2019, 18:00 Uhr. 4. Förderprogramm "NRW.Bank: GuteSchule 2020"; hier: Maßnahmen 2019 und 2020 (V-204/2018) Herr Hassel ergänzt, dass ein Gespräch mit der Schulleitung ergeben hat, dass die unter Punkt 03/2019 angeführten Beamer für den mobilen Einsatz entbehrlich sind, da die digitalen Tafeln diese voll und ganz ersetzen. Herr Ruskowski bittet zu prüfen, ob ein Leasing von Hardwareprodukten nicht sinnvoller ist. Bürgermeister Kunth erwidert, dass der Erwerb über Leasing nicht über das Förderprogramm „Gute Schule“ abgedeckt ist. (Anmerkung der Verwaltung nach erneuter Prüfung: Leasing-Raten sind nicht förderfähig.) Zur Auffassung von Frau Ernst, ob alternativ zu IPads auch andere günstigere Tablets angeschafft werden könnten, entgegnet Frau Undorf, dass ein kreisweiter Test zur Empfehlung von IPads geführt hat. Auf die Frage von Frau Weber nach den Auswirkungen auf den Haushalt erklärt Herr Hassel, dass die Kommune zwar der Kreditnehmer ist, das Land aber die Tilgung und die Zinsen übernimmt. Der Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig, die Umsetzung der Maßnahmen 01/2019 – 08/2019 im Jahr 2019 sowie der Maßnahmen 01/2020 – 03/2020 im Jahr 2020 als verbindliches Konzept des Förderprogramms „NRW.Bank: Gute Schule 2020“ für die Jahre 2019 und 2020 zu beschließen (Anlage 1).