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Beschlusstext (Antrag der SPD-Fraktion vom 13.11.2018 hier: Feuerwehrgerätehaus Vettweiß)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
23 kB
Datum
15.01.2019
Erstellt
21.01.19, 18:01
Aktualisiert
27.01.19, 15:33
Beschlusstext (Antrag der SPD-Fraktion vom 13.11.2018
hier: Feuerwehrgerätehaus Vettweiß)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 21.01.2019 Beschlussauszug aus der 27. Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung der Gemeinde Vettweiß am Dienstag, dem 15.01.2019, 18:00 Uhr. 4. Antrag der SPD-Fraktion vom 13.11.2018 hier: Feuerwehrgerätehaus Vettweiß (V-1/2019) Bürgermeister Kunth erläutert die Vorlage und verweist auf die beigefügte Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes. Die Thematik kann in die Haushaltsberatungen 2020 / 2021 aufgenommen werden und wird dem Antrag der SPDFraktion weitestgehend gerecht. Dr. Wollseifen vertritt die Auffassung, dass die baulichen Maßnahmen nach Absprache mit der Wehrleitung und dem Kreisbrandmeister in die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes aufgenommen werden sollten. Er gibt zu bedenken, dass nicht nur der Standort Vettweiß berücksichtigt werden sollte. Bürgermeister Kunth erläutert, dass die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes an ein Fachbüro übergeben werden sollte, weil die Bearbeitung durch einen externen Blick viele Vorteile mit sich bringt. Ausschussvorsitzender Kemmerling empfiehlt den Mitgliedern, die Vorlage der Gemeinde Kreuzau zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses Boich Nr. 37/2018 und die 1. Ergänzung dazu zu studieren. Die Entwürfe wurden von einem Architekturbüro ausgearbeitet und seien bezugnehmend auf den Kostenrahmen eines DIN-gerechten Ausbaus sehr informativ. Er kann sich zum jetzigen Zeitpunkt weder zu einem Neubau eines Feuerwehrgerätehauses noch zu dem Standort verbindlich äußern. Herr Otto erläutert, dass die SPD-Fraktion mit dem Antrag eine zukunftssichere Feuerwehr sicherstellen möchte. Die übrigen Löschgruppen sollen ebenfalls berücksichtigt werden. Es sollte weitblickend auch über das Haushaltssicherungskonzept geschaut werden. Herr Haaß fragt, ob Feuerwehrgerätehäuser noch errichtet werden dürfen, ohne die DIN einzuhalten. Herr Hüvelmann antwortet, dass es sich bei DIN lediglich um Richtlinien handelt, die nicht in vollem Umfang eingehalten werden müssen. Die Wehrleitung wird bei den zukünftigen Planungen selbstverständlich mit eingebunden.