Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
23 kB
Datum
15.01.2019
Erstellt
21.01.19, 18:01
Aktualisiert
27.01.19, 15:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 21.01.2019
Beschlussauszug
aus der 27. Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und
Wirtschaftsförderung
der Gemeinde Vettweiß
am Dienstag, dem 15.01.2019, 18:00 Uhr.
4.
Antrag der SPD-Fraktion vom 13.11.2018
hier: Feuerwehrgerätehaus Vettweiß
(V-1/2019)
Bürgermeister Kunth erläutert die Vorlage und verweist auf die beigefügte
Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes. Die Thematik kann in die
Haushaltsberatungen 2020 / 2021 aufgenommen werden und wird dem Antrag der SPDFraktion weitestgehend gerecht.
Dr. Wollseifen vertritt die Auffassung, dass die baulichen Maßnahmen nach Absprache
mit der Wehrleitung und dem Kreisbrandmeister in die Fortschreibung des
Brandschutzbedarfsplanes aufgenommen werden sollten. Er gibt zu bedenken, dass
nicht nur der Standort Vettweiß berücksichtigt werden sollte. Bürgermeister Kunth
erläutert, dass die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes an ein Fachbüro
übergeben werden sollte, weil die Bearbeitung durch einen externen Blick viele Vorteile
mit sich bringt.
Ausschussvorsitzender Kemmerling empfiehlt den Mitgliedern, die Vorlage der
Gemeinde Kreuzau zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses Boich Nr. 37/2018 und
die 1. Ergänzung dazu zu studieren. Die Entwürfe wurden von einem Architekturbüro
ausgearbeitet und seien bezugnehmend auf den Kostenrahmen eines DIN-gerechten
Ausbaus sehr informativ. Er kann sich zum jetzigen Zeitpunkt weder zu einem Neubau
eines Feuerwehrgerätehauses noch zu dem Standort verbindlich äußern.
Herr Otto erläutert, dass die SPD-Fraktion mit dem Antrag eine zukunftssichere
Feuerwehr sicherstellen möchte. Die übrigen Löschgruppen sollen ebenfalls
berücksichtigt
werden.
Es
sollte
weitblickend
auch
über
das
Haushaltssicherungskonzept geschaut werden.
Herr Haaß fragt, ob Feuerwehrgerätehäuser noch errichtet werden dürfen, ohne die DIN
einzuhalten.
Herr Hüvelmann antwortet, dass es sich bei DIN lediglich um Richtlinien handelt, die
nicht in vollem Umfang eingehalten werden müssen. Die Wehrleitung wird bei den
zukünftigen Planungen selbstverständlich mit eingebunden.