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Vorlage (Nebentätigkeit von Hauptverwaltungsbeamten hier: Anzeigepflicht nach § 17 KorruptionsbG)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
121 kB
Erstellt
22.01.19, 18:00
Aktualisiert
27.01.19, 15:33
Vorlage (Nebentätigkeit von Hauptverwaltungsbeamten
hier: Anzeigepflicht nach § 17 KorruptionsbG)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 16.01.2019 Dezernat: S Bearbeiter/in: Müller, Albert Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-3/2019 Vorlage für den Gemeinderat am 31.01.2019 - öffentlich - Nebentätigkeit von Hauptverwaltungsbeamten hier: Anzeigepflicht nach § 17 KorruptionsbG Begründung: Um der Anzeigepflicht nach § 17 Abs. 2 KorruptionsbG zu genügen, hat der Bürgermeister dem Rat jährlich bis zum 31. März über Art und Umfang seiner Nebentätigkeit des vergangenen Jahres zu berichten. Bürgermeister Kunth hat im Jahre 2018 folgende Neben- bzw. Gremientätigkeiten ausgeübt: Tätigkeit / Entschädigung Entschädigung Mitglied der Verbandsversammlung des WZV Verbandsvorsteher des WZV keine Entschädigung Aufwandsentschädigung 153,39 €/Monat keine Entschädigung, kein Sitzungsgeld KDVZ Rhein-Erft-Rur Mitglied in der Verbandsversammlung Stellv. Mitglied im Verwaltungsrat Stellv. Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss Mitglied im Kommunalbeirat Eifel-Rur innogy SE Tagung in der Regel zweimal jährlich Regionaler Beirat der Städte und Gemeinden im Kreis Düren im Aachener Verkehrsverbund Mitglied der Gesellschafterversammlung der SüdKom Dienstleistungsgesellschaft mbH Mitglied in der Verbandsversammlung des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren RegioEntsorgung ZR Mitglied in der Verbandsversammlung Mitglied im Regionalen Abfallwirtschaftsbeirat Mitglied im Verwaltungsrat Kassierer Bürgerverein Lüxheim Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. keine Entschädigung, kein Sitzungsgeld keine Entschädigung, kein Sitzungsgeld keine Entschädigung kein Sitzungsgeld 20,00 € Fahrtkosten nur bei Teilnahme keine Entschädigung kein Sitzungsgeld keine Entschädigung